Abschätzung des Gefährdungspotentials für die Avifauna im Bereich des Bebauungsplans Nr. 46 Loxstedter Busch. Gemeinde Loxstedt

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1 Abschätzung des Gefährdungspotentials für die Avifauna im Bereich des Bebauungsplans Nr. 46 Loxstedter Busch Gemeinde Loxstedt Auftraggeber: Auftragnehmer: Herr Schröder Dipl. Biol. Dieter von Bargen - Faunistische und Floristische Erfassung - Landschaftsplanung Lange Str Ottersberg Tel.: d.vbargen@t-online.de Bearbeitung: Dipl. Biol. Dieter von Bargen Ottersberg, Oktober 2010 Seite 1 von 7

2 Anlass und Aufgabenstellung Das Büro Dipl. Biol. Dieter von Bargen - Faunistische und Floristische Erfassung, Landschaftsplanung wurde durch die Instara GmbH, Bremen, in Vertretung des Bauherren beauftragt, eine Potenzialabschätzung und anschließende Erfassung der Brutvögel in Bereich der Bauleitplanung Loxstedter Busch vorzunehmen. Im einem zwischen der B 71, der L 143 von Loxstedt nach Bexhövede und dem Rademoorweg gelegenen Bereich ist die Errichtung einer Biogasanlage geplant. Dazu wird eine Bauleitplanung durchgeführt. Im Folgenden werden die Auswirkungen dieses Bauvorhabens auf die Avifauna abgeschätzt. Besonders wird dabei der im Gebiet beobachtete Rotmilan berücksichtigt. Datengrundlage Es liegen weder aktuelle Erfassungen noch andere konkrete Beobachtungen für dieses Gebiet vor. Eine Ausnahme bildet eine Sichtbeobachtung des Rotmilans (Milvus milvus) aus dem Frühherbst 2010, die im Zuge der Biotoptypenkartierung erfolgt ist. Für die Abschätzung des Gefährdungspotentials werden daher die in den unterschiedlichen Lebensraumtypen des Gebietes potentiell vorkommenden Arten herangezogen. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven soll im Frühjahr 2011 eine Kartierung der Freilandbrüter im Plangebiet und seiner näheren Umgebung erfolgen. Beschreibung des Gebietes Es handelt sich um ein ackerbaulich genutztes Gebiet, das in geringem Umfang durch lineare Gehölzstrukturen gegliedert ist. Nordwestlich und westlich sowie im Südosten des beschriebenen Gebietes angrenzend existieren zusammenhängende Gehölzbestände. Dabei handelt es sich um Nadel- bzw. Mischforste oder Gebüsche mit einzelnen Überhältern. Der Standort der geplanten Biogasanlage wird nördlich durch den Rademoorweg sowie westlich durch eine Wallhecke mit Altbaumbestand begrenzt. Potentiell betroffene Artengruppen Die Beschreibung des Gebietes lässt einen Einfluss des Baues und Betriebes der Biogasanlage auf Vogelarten mit folgenden Lebensraumansprüchen erwarten: Arten der offenen Landschaft, Gebüsch- und Heckenbrüter sowie Arten des Waldrandes und der Nadelforsten. Seite 2 von 7

3 Mögliche Störfaktoren für die Avifauna Die Errichtung der geplanten Biogasanlage sowie der dauerhafte Betrieb können zu folgenden Störungen für die Avifauna führen: Verlust möglicher Nistgelegenheiten auf der Fläche der Biogasanlage, Störungen durch den Baulärm und verkehr während der Errichtungsphase sowohl innerhalb des Betriebsgeländes als auch in der näheren Umgebung, Veränderung der Landschaftssilhouette sowie Störungen durch den Transportverkehr zur bzw. von der Biogasanlage. Im Folgenden werden die möglichen Störungen auf ihre Relevanz für die Avifauna untersucht. Im Anschluss erfolgt eine Betrachtung möglicherweise betroffener Vogelarten. Dabei werden Arten mit vergleichbaren Ansprüchen soweit möglich gemeinsam behandelt. Einfluss möglicher Störungen auf die Avifauna 1. Verlust möglicher Nistgelegenheiten auf der Fläche der Biogasanlage Die geplante Biogasanlage wird ausschließlich auf Flächen errichtet, die zurzeit als Acker genutzt werden. Angrenzende Gebüsche werden nicht in Mitleidenschaft gezogen. Als Folge der schon bisher vorhandenen Störungen durch den Verkehrslärm sowohl auf der B 71, als auch auf dem Rademoorweg sowie dem Vorhandensein einer Vielzahl ruhigerer potentieller Nistflächen in der Umgebung ist nicht davon auszugehen, dass Offenbodenvögel wie die Wachtel (Coturnix coturnix), das Rebhuhn (Perdix perdix) oder die Feldlerche (Alauda arvensis) auf der zu bebauenden Fläche brüten. 2. Störungen durch den Baulärm und verkehr während der Errichtungsphase sowohl innerhalb des Betriebsgeländes als auch in der näheren Umgebung Während der Baumaßnahmen ist eine Zunahme der Lärmbelästigung sowie des Zulieferverkehres nicht zu verhindern. Zusätzlich treten länger andauernde Störungen durch die Aufstellung der für den Bau erforderlichen Kräne und Bagger auf. Diese Störungen wirken sich sowohl innerhalb des Betriebsgeländes als auch, abhängig vom jeweiligen Lärm- bzw. Unruhe-Pegel, in der näheren bis weiteren Umgebung des Betriebsstandortes aus. Betroffen durch diese Störungen sind im Besonderen Arten, die im offenen Kulturland brüten oder ihre Nahrung suchen wie die Wachtel (Coturnix coturnix), das Rebhuhn (Perdix perdix), die Feldlerche (Alauda arvensis) oder der Neuntöter (Lanius collurio). Darüber hinaus sind die in den angrenzenden linearen Gehölzstrukturen lebenden Arten durch diese Störungen betroffen. Die genannten Gehölze und Forste im Randbereich bzw. außerhalb der betrachteten Fläche weisen eine ausreichende Entfernung zum Standort der geplanten Biogasanlage auf, so dass der Betrieb keinen störenden Einfluss haben wird. Während der Bauphase können jedoch einzelne störende Arbeiten erforderlich sein. Seite 3 von 7

4 3. Veränderung der Landschaftssilhouette Durch die Baumaßnahme wird die für einige größere Vogelarten wichtige Fernsicht vermindert. Im Besonderen die Gärbehälter bilden eine größere, dichte Silhouette. Betroffen durch die Vergrößerung der Bauwerkssilhouette sind vor allem Vogelarten, deren Brutbiotop sich durch offene Vegetation auszeichnet und die in der Regel eine erhebliche Fluchtdistanz bei Störungen besitzen. Dies gilt im Besonderen für den Kiebitz (Vanellus vanellus), in geringerem Maß auch für die Schafstelze (Motacilla flava). Beide Arten brüten gelegentlich in Ackerbereichen, die sich durch eine während der Brutzeit offene und/oder niedrigwüchsige Vegetation auszeichnen. Beispiele sind Mais-, Sommergetreide- oder Hackfruchtäcker. 4. Störungen durch eine Zunahme des Transportverkehres zur bzw. von der Biogasanlage Durch die Errichtung der Biogasanlage nimmt auch der erforderliche Verkehr zur bzw. von der Biogasanlage zu, da Gärmaterial angeliefert und Rückstände abtransportiert werden müssen. Diese Transporte erfolgen auf bestehenden Straßen. Es erfolgt zwar eine Zunahme des Verkehrs, es sind jedoch keine neuen Verkehrswege erforderlich. Betroffen von dieser Zunahme des Verkehres sind Vogelarten, deren Brut- bzw. Jungenaufzuchtbiotop in der Nähe der betroffenen Strasse liegt. Vor allem im Bereich entlang des Rademoorweges befindet sich dichtere strassenbegleitende Vegetation, die verschiedenen gebüsch- oder heckenbrütenden Arten als Brutbiotop dienen kann. Ackerbrütende Arten wie die Wachtel (Coturnix coturnix) und das Rebhuhn (Perdix perdix) können ebenfalls betroffen sein. Bewertung des Störungspotentiales für die ausgewählten Vogelarten Im Folgenden wird für die potentiell vorkommenden Vogelarten die Gefahr durch Störungen während des Baues und/oder Betriebes der geplanten Biogasanlage dargestellt. Soweit möglich und sinnvoll werden dabei Arten gemeinsam behandelt. 1. Arten der offenen Feldmark Hier handelt es sich vor allem um die Feldlerche (Alauda arvensis), das Rebhuhn (Perdix perdix) und die Wachtel (Coturnix coturnix). Den drei Arten ist die fast ausschließliche Nutzung von Ackerflächen als Brut- und Nahrungsbiotop gemeinsam. Es handelt sich um bodenbrütende Arten, die ihre Jungen im Nest (Feldlerche) versorgen oder sie innerhalb der Äcker oder Ackerraine herumführen (Rebhuhn und Wachtel). Kiebitz (Vanellus vanellus) und Schafstelze (Motacilla flava) führen gelegentlich Bruten sowie die anschließenden Jungenaufzuchten auf Ackerflächen durch. Es werden Äcker bevorzugt, die mit Mais, Sommergetreide oder Hackfrüchten bepflanzt sind. Störungspotential für alle genannten Arten besteht zum einen während der Bauphase, da der Lärm sowie die Unruhe während der Brutzeit und der Jungenaufzucht negativ zu bewerten ist. Zusätzlich ist die dauerhafte Störung durch ein vermehrtes Ver- Seite 4 von 7

5 kehrsaufkommen zu berücksichtigen. Hier gilt allerdings, dass das schon aktuell vorhandene Verkehrsaufkommen in die Berücksichtigung mit einbezogen werden muss. 2. Gebüsch- und heckenbrütende Arten Vor allem eine Vielzahl kleiner Singvögel, aber auch einige größere Arten bevorzugen dichte Hecken und Gebüsche als Nistplatz, wie sie direkt angrenzend an den geplanten Standort vorhanden sind. Allerdings müssen auch die vorhandenen alten Laubbäume innerhalb der Hecken berücksichtigt werden. In solchen Bäumen nisten gerne verschiedene Raubvogelarten sowie verschiedene größere Vogelarten, die deutlich störanfälliger sind als die kleinen, in den Hecken lebenden Singvögel. Die kleinen Singvogelarten sind vor allem während der Bauphase der Biogasanlage durch den auftretenden Lärm und die Unruhe gefährdet. Da die allgemeine Störanfälligkeit vieler hier brütender Arten als eher niedrig anzusehen ist, sollte die Belastung durch den Betrieb der Anlage als nicht problematisch anzusehen sein. Dies gilt umso mehr, da die wesentlichen Belastungen durch das Einbringen der Silage außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit stattfinden. Bei den größeren Arten, und im Besonderen bei den Raubvögeln, muss mit einer Auswirkung des Baues und Betriebes der Biogasanlage auch in größerer Entfernung vom Standort gerechnet werden. Aber auch hier gilt, dass die wesentlichen Störungen durch den Bau der Anlage entstehen, der Dauerbetrieb ist hier eher zu vernachlässigen. Zusätzlich ist für beide hier genannten Gruppen die dauerhafte Störung durch ein vermehrtes Verkehrsaufkommen zu berücksichtigen. Hier gilt allerdings, dass das schon aktuell vorhandene Verkehrsaufkommen in die Berücksichtigung mit einbezogen werden muss. 3. Arten der Waldränder und Forsten Einige Arten besiedeln bevorzugt den Randbereich größerer Gehölze und Wälder oder angelegte Forste. Allerdings weisen alle im Umfeld der geplanten Biogasanlage vorhandenen entsprechenden Gehölzstrukturen einen deutlichen Abstand zum Standort der Biogasanlage auf. Auf Grund des verhältnismäßig großen Abstandes zur Biogasanlage ist davon auszugehen, dass der Dauerbetrieb der Anlage keinen störenden Einfluss auf die behandelten Arten zeigt. Auch während der Bauphase ist nur bei besonders lauten oder lang anhaltenden Arbeiten von einer Störung dieser Lebensräume auszugehen. Seite 5 von 7

6 4. Rotmilan (Milvus milvus) Im Frühherbst 2010 wurde ein einzelner Rotmilan im Bereich der geplanten Biogasanlage auf einem Jagdflug beobachtet. Rotmilane gehören zu den sehr wenigen Vogelarten, für deren Überleben die BRD eine besondere Zuständigkeit besitzt. Die Art kommt nur in einem sehr begrenzten Gebiet in Zentraleuropa vor, mehr als 50% des Weltbestandes nisten in Deutschland, hiervon sind ca. 15% in Niedersachsen heimisch. Die norddeutsche Tiefebene gehört nicht zu den regelmäßig vom Rotmilan besiedelten Bereichen, besonders in Nordseenähe sind Bruten sehr selten. Allerdings kommen immer wieder Sichtbeobachtungen von noch nicht geschlechtsreifen Jungtieren auch in diesem Bereich vor. Rotmilane nutzen bevorzugt kleine Feldgehölze oder Waldränder zum Brüten, aber auch isolierte Einzelbäume werden besiedelt. Es ist eine deutliche Präferenz für große Pappeln erkennbar, andere Laubbäume sowie Kiefern werden ebenfalls als Brutbaum genutzt. Rotmilane jagen kleine Säuger, sind aber auch Aasverwerter und suchen offene Mülldeponien nach Nahrung ab. Bevorzugte Jagdhabitate sind offene Ackerflächen, Gebüsche und Grünland werden nur selten genutzt. (Alle Informationen aus Krüger & Wübbenhorst 2009) Es ist davon auszugehen, dass das im Bereich der geplanten Biogasanlage beobachtete Tier dort gejagt hat. Ob und in welcher Entfernung vom Standort der geplanten Biogasanlage ein Brutplatz dieser Art vorhanden ist, lässt sich zurzeit nicht klären. Allerdings sind die Belastungen durch den Betrieb der Biogasanlage nicht derart gravierend, dass von einer tiefgehenden Störung des Rotmilans auszugehen ist. Die hauptsächliche, mit Lärm und Unruhe verbundene Belastung ist das Einbringen der Maissilage. Dies findet außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeiten des Rotmilans statt. Die täglichen Kontrollbesuche, in deren Verlauf die Anlage auch gegebenenfalls neu beschickt wird, unterscheiden sich nicht von normalen landwirtschaftlichen Tätigkeiten. Auch die Verkleinerung des Jagdhabitates durch die Existenz der Biogasanlage fällt nicht ins Gewicht, da in der Umgebung Ausweichflächen in ausreichendem Maß vorhanden sind. Anders verhält es sich mit dem Bau der Biogasanlage. Während der Bauphase sind die Unruhe sowie der Lärm in erheblich höherem Maß als Störung anzusehen, da sie über einen längeren Zeitraum und mit höherer Intensität stattfinden. Aus diesem Grund sollte der Bau der Biogasanlage außerhalb der Brut- und Jungenaufzuchtzeit des Rotmilans durchgeführt werden. Seite 6 von 7

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