Krankenhaus Vertragsarzt Medizinisches Versorgungszentrum/ Einrichtung nach 311 Abs. 2 SGB V

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1 Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin Masurenallee 6A Berlin Stempel des Teamleiters bzw. der Einrichtung des Teamleiters Telefon (030) , Fax (030) Anzeige zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) gemäß 116 b Abs. 2 SGB V Tuberkulose/ atypische Mykobakteriose ( 116 b SGB V i.v.m. Anlage 2a) ASV-RL) Angaben zum anzeigenden Vertragsarzt bzw. Einrichtung: Krankenhaus Vertragsarzt Medizinisches Versorgungszentrum/ Einrichtung nach 311 Abs. 2 SGB V Teamleiter: (Vorname, Name) Straße/Hausnr.: PLZ, Ort: Telefon: Fax: Das o.g. Krankenhaus nahm bereits an der Versorgung nach 116 b SGB V in der Fassung vom bis zu dieser Indikation teil. Im folgenden Text wird auf die getrennte Ansprache von Frauen und Männern verzichtet. Beide sind in gleichem Maße angesprochen. 1

2 1. Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität Die Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung setzt eine spezielle Qualifikation und - soweit in den Anlagen nichts Abweichendes geregelt ist - eine Zusammenarbeit in einem interdisziplinären Team voraus ( 3 Abs. 1 S. 1 ASV-RL). Die interdisziplinäre Zusammenarbeit kann auch im Rahmen von vertraglich vereinbarten Kooperationen erfolgen ( 3 Abs. 1 S. 2 ASV-RL). 1.1 Personelle Anforderungen Die Versorgung der Patienten mit Tuberkulose/atypischer Mykobakteriose erfolgt durch ein interdisziplinäres Team, welches sich aus einer Teamleitung, einem Kernteam und bei medizinischer Notwendigkeit zeitnah hinzuzuziehender Fachärzte zusammensetzt Allgemeine personelle Anforderungen Die Mitglieder des interdisziplinären Teams verfügen über ausreichende Erfahrung in der Behandlung von Patienten mit der Erkrankung Tuberkulose/atypischer Mykobakteriose und nehmen regelmäßig an spezifischen Fortbildungsveranstaltungen sowie interdisziplinären Fallbesprechungen teil ( 3 Abs. 5 ASV-RL). Nachweise: Selbsterklärung für jedes Mitglied des interdisziplinären Teams mit folgenden Inhalten: Beschreibung der bisherigen Tätigkeitsfelder in Bezug auf die Erkrankung besuchte Fortbildungsveranstaltungen Die Mitglieder des Kernteams verpflichten sich, die spezialfachärztlichen Leistungen am Tätigkeitsort der Teamleitung zu festgelegten Zeiten mindestens an einem Tag in der Woche am Tätigkeitsort der Teamleitung gemeinsam zu erbringen ( 3 Abs. 2 S. 4 ASV-RL). Dies gilt nicht für Leistungen nach 3 Abs. 2 S. 5 ASV-RL. Nachweise: Absichtserklärung für jedes Mitglied des Kernteams Die Mitglieder des Kernteams und die hinzuzuziehenden Fachärzte verpflichten sich, dass direkt an dem Patienten zu erbringende Leistungen in angemessener Entfernung (in der Regel in 30 Minuten) vom Tätigkeitsort der Teamleitung erbracht werden. Maßgeblich ist dabei der Tätigkeitsort der Teammitglieder ( 3 Abs. 2 S. 6 und S. 8 ASV-RL). Nachweise: Angabe der Tätigkeitsorte der Mitglieder des Kernteams und der hinzuzuziehenden Ärzte inkl. Anschrift sowie der Entfernung und Fahrzeit zum Tätigkeitsort der Teamleitung 2

3 1.1.2 Spezielle personelle Anforderungen Teamleiter: Angaben zum Teamleiter: (Name, Vorname) (Geb.Datum) (Anschrift) BSNR/IK*: LANR 1 1 die Angabe der LANR ist bei den Ärzten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, obligat. Bei Krankenhausärzten ist diese nur anzugeben, wenn vorhanden.) Fachgebietsbezeichnung mit Schwerpunkt/ Zusatzweiterbildung des Teamleiters: Nachweise I. Facharzt Innere Medizin u. Pneumologie Ja Nein o d e r II. Facharzt Innere Medizin mit Zusatzweiterbildung Infektiologie Schwerpunktbezeichnung: Ja Nein (Die entsprechenden Urkunden bzw. beglaubigten Fotokopien sind beigefügt. Die Vorlage der Urkunden ist entbehrlich, wenn diese bereits der KV Berlin vorliegen und Sie mit Ihrer Unterschrift auf der letzten Seite des Antragsformulars Ihr Einverständnis zur Weiterleitung an den ela geben). Kernteam: Wenn unter Teamleitung I Angaben zum Mitglied des Kernteams: (Name, Vorname) (Geb.Datum) (Anschrift) BSNR/IK*: LANR 1 1 die Angabe der LANR ist bei den Ärzten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, obligat. Bei den Krankenhausärzten ist diese nur anzugeben, wenn vorhanden.) Weitere Hinweise zur Nachweisführung s. Seite 23. 3

4 Fachgebietsbezeichnung mit Schwerpunkt/ Zusatzweiterbildung des Mitglieds des Kernteams: Facharzt für Innere Medizin mit Zusatzweiterbildung Infektiologie o d e r Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (Die entsprechenden Urkunden bzw. beglaubigten Fotokopien sind beigefügt. Die Vorlage der Urkunden ist entbehrlich, wenn diese bereits der KV Berlin vorliegen und Sie mit Ihrer Unterschrift auf der letzten Seite des Antragsformulars Ihr Einverständnis zur Weiterleitung an den ela geben). Kernteam: Wenn unter Teamleitung II Angaben zum Mitglied des Kernteams: (Name, Vorname) (Geb.Datum) (Anschrift) BSNR/IK*: LANR 1 1 die Angabe der LANR ist bei den Ärzten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, obligat. Bei den Krankenhausärzten ist diese nur anzugeben, wenn vorhanden.) Fachgebietsbezeichnung mit Schwerpunkt /Zusatzweiterbildung des Mitglieds des Kernteams: Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie (Die entsprechenden Urkunden bzw. beglaubigten Fotokopien sind beigefügt. Die Vorlage der Urkunden ist entbehrlich, wenn diese bereits der KV Berlin vorliegen und Sie mit Ihrer Unterschrift auf der letzten Seite des Antragsformulars Ihr Einverständnis zur Weiterleitung an den ela geben). Weitere Hinweise zur Nachweisführung s. Seite 23. 4

5 Sofern Kinder und Jugendliche behandelt werden sollen Angaben zum Mitglied des Kernteams: (Name, Vorname) (Geb.Datum) (Anschrift) BSNR/IK*: LANR 1 1 die Angabe der LANR ist bei den Ärzten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, obligat. Bei den Krankenhausärzten ist diese anzugeben, wenn vorhanden.) Fachgebietsbezeichnung mit Schwerpunkt/ Zusatzweiterbildung des Mitglieds des Kernteams: Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin Ggf. Schwerpunkt Neuropädiatrie Ggf. Zusatzweiterbildung Kinder-Gastroenterologie Ggf. Zusatzweiterbildung Kinder-Pneumologie (Die entsprechenden Urkunden bzw. beglaubigten Fotokopien sind beigefügt. Die Vorlage der Urkunden ist entbehrlich, wenn diese bereits der KV Berlin vorliegen und Sie mit Ihrer Unterschrift auf der letzten Seite des Antragsformulars Ihr Einverständnis zur Weiterleitung an den ela geben). Sollten weitere Mitglieder zum Kernteam gehören, listen Sie bitte für diese alle erforderlichen Angaben einschließlich der Qualifikation analog zum vorliegenden Anzeigevordruck auf einem gesonderten Bogen auf und fügen ihn als Anlage bei. Weitere Hinweise zur Nachweisführung s. Seite 23. 5

6 Hinzuzuziehende Fachärzte: FA für Augenheilkunde Instituton: Tätigkeitsort: Name: BSNR/IK*: LANR 1 1) die Angabe der LANR ist bei den Ärzten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, obligat. Bei den Krankenhausärzten ist diese nur anzugeben, wenn vorhanden.) (Die entsprechende Facharzturkunde bzw. beglaubigte Fotokopie ist beigefügt. Die Vorlage der Urkunde ist entbehrlich, wenn diese bereits der KV Berlin vorliegt und Sie mit Ihrer Unterschrift auf der letzten Seite des Antragsformulars Ihr Einverständnis zur Weiterleitung an den ela geben). FA für HNO-Heilkunde Institution: Tätigkeitsort: Name: BSNR/IK*: LANR 1 1) die Angabe der LANR ist bei den Ärzten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, obligat. Bei den Krankenhausärzten ist diese nur anzugeben, wenn vorhanden.) (Die entsprechende Facharzturkunde bzw. beglaubigte Fotokopie ist beigefügt. Die Vorlage der Urkunde ist entbehrlich, wenn diese bereits der KV Berlin vorliegt und Sie mit Ihrer Unterschrift auf der letzten Seite des Antragsformulars Ihr Einverständnis zur Weiterleitung an den ela geben). FA für Innere Medizin mit Schwerpunkt Gastroenterologie Instituton: Tätigkeitsort: Name: BSNR/IK*: LANR 1 1) die Angabe der LANR ist bei den Ärzten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, obligat. Bei den Krankenhausärzten ist diese nur anzugeben, wenn vorhanden.) (Die entsprechende Urkunde bzw. beglaubigte Fotokopie ist beigefügt. Die Vorlage der Urkunde ist entbehrlich, wenn diese bereits der KV Berlin vorliegt und Sie mit Ihrer Unterschrift auf der letzten Seite des Antragsformulars Ihr Einverständnis zur Weiterleitung an den ela geben). Weitere Hinweise zur Nachweisführung s. Seite 23. 6

7 FA für Urologie Instituton: Tätigkeitsort: Name: BSNR/IK*: LANR 1 1) die Angabe der LANR ist bei den Ärzten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, obligat. Bei den Krankenhausärzten ist diese nur anzugeben, wenn vorhanden.) (Die entsprechende Facharzturkunde und die Abrechnungsgenehmigungen bzw. beglaubigte Fotokopien sind beigefügt. Die Vorlage der Urkunde und Abrechnungsgenehmigungen ist entbehrlich, wenn diese bereits der KV Berlin vorliegen und Sie mit Ihrer Unterschrift auf der letzten Seite des Antragsformulars Ihr Einverständnis zur Weiterleitung an den ela geben). FA für Orthopädie und Unfallchirurgie Instituton: Tätigkeitsort: Name: BSNR/IK*: LANR 1 1) die Angabe der LANR ist bei den Ärzten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, obligat. Bei den Krankenhausärzten ist diese nur anzugeben, wenn vorhanden.) (Die entsprechende Facharzturkunde bzw. beglaubigte Fotokopie ist beigefügt. Die Vorlage der Urkunde ist entbehrlich, wenn diese bereits der KV Berlin vorliegt und Sie mit Ihrer Unterschrift auf der letzten Seite des Antragsformulars Ihr Einverständnis zur Weiterleitung an den ela geben). FA für Neurologie Instituton: Tätigkeitsort: Name: BSNR/IK*: LANR 1 1) die Angabe der LANR ist bei den Ärzten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, obligat. Bei den Krankenhausärzten ist diese nur anzugeben, wenn vorhanden.) (Die entsprechende Facharzturkunde bzw. beglaubigte Fotokopie ist beigefügt. Die Vorlage der Urkunde ist entbehrlich, wenn diese bereits der KV Berlin vorliegt und Sie mit Ihrer Unterschrift auf der letzten Seite des Antragsformulars Ihr Einverständnis zur Weiterleitung an den ela geben). Weitere Hinweise zur Nachweisführung s. Seite 23. 7

8 FA für Pathologie Instituton: Tätigkeitsort: Name: BSNR/IK*: LANR 1 1) die Angabe der LANR ist bei den Ärzten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, obligat. Bei den Krankenhausärzten ist diese nur anzugeben, wenn vorhanden.) (Die entsprechende Facharzturkunde bzw. beglaubigte Fotokopie ist beigefügt. Die Vorlage der Urkunde ist entbehrlich, wenn diese bereits der KV Berlin vorliegt und Sie mit Ihrer Unterschrift auf der letzten Seite des Antragsformulars Ihr Einverständnis zur Weiterleitung an den ela geben). FA für Laboratoriumsmedizin Instituton: Tätigkeitsort: Name: BSNR/IK*: LANR 1 1) die Angabe der LANR ist bei den Ärzten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, obligat. Bei den Krankenhausärzten ist diese nur anzugeben, wenn vorhanden.) (Die entsprechende Facharzturkunde bzw. beglaubigte Fotokopie ist beigefügt. Die Vorlage der Urkunde ist entbehrlich, wenn diese bereits der KV Berlin vorliegt und Sie mit Ihrer Unterschrift auf der letzten Seite des Antragsformulars Ihr Einverständnis zur Weiterleitung an den ela geben). FA für Radiologie Instituton: Tätigkeitsort: Name: BSNR/IK*: LANR 1 1) die Angabe der LANR ist bei den Ärzten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, obligat. Bei den Krankenhausärzten ist diese nur anzugeben, wenn vorhanden.) (Die entsprechende Facharzturkunde bzw. beglaubigte Fotokopie ist beigefügt. Die Vorlage der Urkunde ist entbehrlich, wenn diese bereits der KV Berlin vorliegt und Sie mit Ihrer Unterschrift auf der letzten Seite des Antragsformulars Ihr Einverständnis zur Weiterleitung an den ela geben). Sollten weitere hinzuzuziehende Fachärzte zum interdisziplinären Team gehören, listen Sie bitte für diese alle erforderlichen Angaben einschließlich der Qualifikation analog zum vorliegenden Anzeigevordruck auf einem gesonderten Bogen auf und fügen ihn als Anlage bei. Weitere Hinweise zur Nachweisführung s. Seite 23. 8

9 Soweit für die unter Nr. 5 der Anlage Nr. 2 a) ASV-RL aufgeführten Leistungen Qualitätssicherungsvereinbarungen gemäß 135 Abs. 2 SGB V bestehen, gelten diese entsprechend. (Eine Übersicht zu den Qualitätssicherungsvereinbarungen finden sich auf Seite 11 dieses Vordruckes.) 1.2 Sächliche und organisatorische Anforderungen Allgemeine sächliche und organisatorische Anforderungen ( 4 ASV-RL) Der Zugang und die Räumlichkeiten für Patientenbetreuung und -untersuchung sind behindertengerecht Erkrankungsspezifische sächliche und organisatorische Anforderungen Es besteht eine Zusammenarbeit mit folgenden Gesundheitsfachdisziplinen und weiteren Einrichtungen (Hierzu bedarf es keiner vertraglichen Vereinbarungen): Physiotherapie Sozialen Diensten, wie z. B. Sozialdienst vergleichbaren Einrichtungen mit sozialen Beratungsangeboten Möglichkeiten zur Suchtbehandlung, zur Methadon-Substitution und zur HIV/AIDS-Behandlung Eine räumliche Trennung von Patienten mit offener Tuberkulose bzw. nachgewiesener Multiresistenz ist gewährleistet durch: 1.3 Anforderungen an die Dokumentation ( 14 ASV-RL, Nr. 3.3 Anlage 2a ASV-RL) Die Dokumentation wird so vorgenommen, dass eine ergebnisorientiere und qualitative Beurteilung der Behandlung möglich ist. Die Diagnoseerstellung und leitende Therapieentscheidungen werden im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung durch die Mitglieder des interdisziplinären Teams persönlich getroffen (es gilt der Facharztstatus); diese werden jeweils entsprechend dokumentiert. Die Dokumentation stellt die Zuordnung der Leistung zum ASV- Berechtigten und zum jeweiligen interdisziplinären Team eindeutig sicher. Für die Dokumentation der Diagnostik und Behandlung von Patienten mit Tuberkulose atypischer Mykobakteriose wird die Diagnose nach ICD-10-GM inklusive des Kennzeichens zur Diagnosesicherheit dokumentiert. Die Information des Patienten nach 15 S. 2 ASV-RL wird dokumentiert. 9

10 1.4 Erfüllung der Mindestmengen ( 11 ASV-RL, Nr. 3.4 Anlage 2a ASV-RL) Das Kernteam einschließlich der Teamleitung hat im Vorjahr (Kalenderjahr) eine Anzahl von 20 Patienten der genannten Indikationsgruppe mit Verdachts- gesicherter Diagnose behandelt. Mit nachfolgender Übersicht (Ankreuzen) weisen die Mitglieder des Kernteams einschließlich der Teamleitung die vorgenannte Anzahl von Patienten nach. Name der Teamleitung Name des Mitglieds des Kernteams Name des Mitglieds des Kernteams Name des Mitglieds des Kernteams Patient 1 Patient 2 Patient 3 Patient 4 Patient 5 Patient 6 Patient 7 Patient 8 Patient 9 Patient 10 Patient 11 Patient 12 Patient 13 Patient 14 Patient 15 Patient 16 Patient 17 Patient 18 Patient 19 Patient 20 Besteht das Kernteam aus mehr Ärzten und sollen mehr als 20 Patienten nachgewiesen werden, fügen Sie bitte eine weitere Tabelle bei. Für die Berechnung der Mindestmenge i.s.d. Anlage 2a) der Richtlinie ist die Summe aller Patientinnen und Patienten im Vorjahr (Kalenderjahr) maßgeblich, die zu der in dieser Konkretisierung näher bezeichneten Erkrankung zu rechnen sind und von den Mitgliedern des Kernteams im Rahmen der ambulanten stationären Versorgung, der integrierten Versorgung nach 140a SGB V einer sonstigen, auch privat finanzierten Versorgungsform behandelt werden. Ausnahmen von der Mindestmenge sind zulässig, soweit die Mindestmenge bis zu der Dauer von zwei Jahren um höchstens 50 Prozent unterschritten wird und konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie im Folgejahr erfüllt wird. 2. Qualitätsmanagement ( 12 ASV-RL, Nr. 5 Anlage 2a ASV-RL) Es besteht ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem nach 135 a SGB V in Verbindung mit 137 SGB V Zusätzlich gelten die in den Richtlinien des G-BA festgelegten einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung. 10

11 Innere Medizin und Pneumologie Innere Medizin mit Zusatzweiterbildung Infektiologie Mikrobiologie und Infektiologie Radiologie Augenheilkunde Laboratoriumsmedizin Hals-Nasen- Ohrenheilkunde Innere Medizin und Gastroenterologie Urologie Orthopädie und Unfallchirurgie Neurologie Pathologie Kinder- und Jugendmedizin Teilnahmeanzeige zur Indikation In der nachfolgenden Übersicht sind die erforderlichen Qualitätssicherungsvereinbarungen nach 135 Abs. 2 SGB V je Arztgruppe für das interdisziplinäre Team mit entsprechenden Ankreuzfeldern hinterlegt. Die erforderlichen Nachweise können den nachfolgenden Seiten entnommen werden. Qualitätssicherung 135 Abs. 2 SGB V QSV zur medizinischen Rehabilitation / Rehabilitations-Richtlinien des G-BA QSV zur Koloskopie Labor-Richtlinien der KBV -andere FG nur mit Kolloqium! Ultraschall- Vereinbarung, je nach Anwendungsbereich / GOP Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie: Diagnostische Radiologie, je nach Anwendungsklasse / GOP Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie: Computertomographie Kernspintomographievereinbarung QSV Langzeit- EKG (nur GOP aus Kapitel 4 EBM -Kinderärzte) Hinweise zur Nachweisführung s. Seite

12 Richtlinie über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation/ Qualitätssicherungsvereinbarung zur medizinischen Rehabilitation Verordnung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation Anforderungen an die fachliche Befähigung Bestätigung über die Erstellung von mindestens 20 Rehabilitationsgutachten, auch für andere Sozialleistungsträger (insbesondere Rentenversicherung) innerhalb eines Jahres vor Antragstellung Facharzturkunde Physikalische und Rehabilitative Medizin der Ärztekammer Urkunde zur Zusatzbezeichnung Sozialmedizin der Ärztekammer Urkunde zur Zusatzbezeichnung Rehabilitationswesen der Ärztekammer Urkunde zur fakultativen Weiterbildung klinische Geriatrie der Ärztekammer Zeugnis über eine mindestens 1-jährige Tätigkeit in einer stationären ambulanten Rehabilitationseinrichtung Bescheinigung über die Teilnahme an einem Fortbildungskurs nach Abschnitt C 5 bis 9 QSV und Anlage I QSV von mindestens 16 Stunden Dauer, der von der KBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen anerkannt ist Hinweise zur Nachweisführung s. Seite

13 Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie Koloskopische Leistungen (präventive und kurative Koloskopie; Polypektomie) Anforderungen an die fachliche Befähigung Initial: Facharzturkunde Innere Medizin und Gastroenterologie Facharzturkunde Innere Medizin und Urkunde zur Schwerpunktbezeichnung Gastroenterologie der Ärztekammer Facharzturkunde Kinder- und Jugendmedizin und Urkunde zur Zusatzweiterbildung Kinder-Gastroenterologie Facharzturkunde Kinderchirurgie Facharzturkunde Visceralchirurgie und Berechnung zur Durchführung von Koloskopien nach dem maßgeblichen Weiterbildungsrecht und Zeugnis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung und Bewertung der Befunde von 200 Koloskopien und 50 Polypektomien unter Anleitung innerhalb von 2 Jahren vor Antragstellung (Internisten/Gastroenterologen, Visceralchirurgen) 100 Koloskopien unter Anleitung (Kinderärzte und Kinderchirurgen) schriftliche bildliche Dokumentationen zu den 50 Polypektomien Hinweise zur Nachweisführung s. Seite

14 Qualitätssicherungsvereinbarung zur Koloskopie Koloskopische Leistungen (präventive und kurative Koloskopie; Polypektomie) Anforderungen an die fachliche Befähigung Laufend: selbständige Durchführung von mindestens 200 totalen Koloskopien und 10 Polypektomien innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten (gilt nicht für Kinderärzte und Kinderchirurgen) jährliche erfolgreiche Teilnahme an einer Prüfung der schriftlichen und bildlichen Dokumentation von 20 abgerechneten totalen Koloskopien und 5 Polypektomien Anforderungen an die apparative Ausstattung geeignete Notfallausstattung nach 5 QSV Nachweis für ein Sterilisationsgerät bei Verwendung von sterilisierbarem endoskopischem Zusatzinstrumentarium Laufende Anforderung: Teilnahme an der halbjährlichen stichprobenhaften Überprüfung der Hygienequalität (hygienisch-mikrobiologische Kontrolle eines Koloskops je Praxis sowie der während der Koloskopie verwendeten Optikspülsysteme Hinweise zur Nachweisführung s. Seite

15 Richtlinien der KBV für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der vertragsärztlichen Versorgung Laboratoriumsuntersuchungen nach Kapitel 32 Abschnitt 3 / Abschnitt 1.7 EBM 2008 Anforderungen an die fachliche Befähigung Facharzturkunde Laboratoriumsmedizin der Ärztekammer als Nachweis der fachlichen Befähigung für alle Laboratoriumsuntersuchungen des Kapitels 32.3 EBM sowie der entsprechenden Leistungen des Abschnitts 1.7 EBM Facharztkunde Arzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie der Ärztekammer als Nachweis der fachlichen Befähigung für blutgruppenserologische, mikroskopische, immunologische, infektionsimmunologische, parasitologische, mykologische, bakteriologische und/ virologische Laboratoriumsuntersuchungen des Kapitels 32.2 sowie der entsprechenden Leistungen des Abschnitts 1.7 EBM für Ärzte aus den neuen Bundesländern: Facharzturkunde Arzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie der Ärztekammer, nach 1970 erworben als Nachweis der fachlichen Befähigung für blutgruppenserologische, mikroskopische, immunologische, infektionsimmunologische, parasitologische, mykologische, bakteriologische und/ virologische Laboratoriumsuntersuchungen des Kapitels 32.2 sowie der entsprechenden Leistungen des Abschnitts 1.7 EBM Facharzturkunde für Transfusionsmedizin der Ärztekammer als Nachweis der fachlichen Befähigung für blutgruppenserologische, mikroskopische, immunologische, infektionsimmunologische, parasitologische, mykologische, bakteriologische und/ virologische Laboratoriumsuntersuchungen des Kapitels 32.2 sowie der entsprechenden Leistungen des Abschnitts 1.7 EBM Hinweise zur Nachweisführung s. Seite

16 Richtlinien der KBV für die Durchführung von Laboratoriumsuntersuchungen in der vertragsärztlichen Versorgung Laboratoriumsuntersuchungen nach Kapitel 32 Abschnitt 3 / Abschnitt 1.7 EBM 2008 Urkunde der Ärztekammer zu folgender Facharztbezeichnung und Weiterbildungszeugnis/se über den Erwerb eingehender Kenntnisse Erfahrungen und Fertigkeiten für die beantragten laboratoriumsmedizinischen Untersuchungen und erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium Hinweise zur Nachweisführung s. Seite

17 Ultraschall-Vereinbarung (USV) Ultraschall-Untersuchungen Anforderung an die fachliche Befähigung Initial: Facharzturkunde der Ärztekammer Alternative 1: Erwerb der fachlichen Befähigung nach Weiterbildungsordnung die der erworbenen Facharztbezeichnung zugrundeliegende Weiterbildungsordnung sieht den Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Ultraschalldiagnostik in den beantragten Anwendungsbereichen vor und Zeugnis über die selbständige Durchführung der erforderlichen Mindestanzahl von Ultraschalluntersuchungen unter Anleitung je beantragtem Anwendungsbereich (Anlage I Spalte 3 USV) Alternative 2: Erwerb der fachlichen Befähigung in einer ständigen Tätigkeit Zeugnis über eine mindestens 18-monatige ganztägige Tätigkeit in einem Fachgebiet, dessen Kerngebiet den beantragten Anwendungsbereich bzw. das jeweilige Organ/die jeweilige Körperregion umfasst und Zeugnis über die selbständige Durchführung der erforderlichen Mindestanzahl von Ultraschalluntersuchungen unter Anleitung je beantragtem Anwendungsbereich (Anlage I Spalte 4 USV) und erforderliche Teilnahme an einem Kolloquium Alternative 3: Erwerb der fachlichen Befähigung durch Ultraschallkurse Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an Ultraschallkursen nach 6 Abs. 1 Buchst. b USV und Zeugnis über die selbständige Durchführung der erforderlichen Mindestanzahl von Ultraschalluntersuchungen unter Anleitung je beantragtem Anwendungsbereich (Anlage I Spalte 4 USV) und erforderliche Teilnahme an einem Kolloquium Laufende Anforderung: regelmäßige Teilnahme an den stichprobenhaften Überprüfungen der schriftlichen und bildlichen Dokumentationen zu abgerechneten Ultraschalluntersuchungen, vgl. 11 USV und Anlage V USV Hinweise zur Nachweisführung s. Seite

18 Ultraschall-Vereinbarung (USV) Ultraschall-Untersuchungen Anforderung an die apparative Ausstattung vom Hersteller unterschriebene Gewährleistungserklärung und Bestätigung der Anforderungen der beantragten Anwendungsklassen ggf. Erklärung zur Apparategemeinschaft erfolgreiche Teilnahme an der Abnahmeprüfung (Überprüfung der technischen Bildqualität bei Untersuchungen im B-Modus) Hinweise zur Nachweisführung s. Seite

19 Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und therapie Diagnostische Radiologie Anforderungen an die fachliche Befähigung Facharzturkunde der Ärztekammer (Radiologie anderes Fachgebiet) zusätzlich bei Nichtradiologen: Bescheinigung der Ärztekammer zur Weiterbildung in der fachgebietsspezifischen Röntgendiagnostik Bescheinigung der Ärztekammer über die für den Strahlenschutz erforderliche Fachkunde nach der RöV sowie Bescheinigung zur Aktualisierung der Fachkunde Anforderungen an die apparative Ausstattung vom Hersteller unterschriebene Gewährleistungserklärungen pro beantragter Anwendungsklasse Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts zum Betrieb der Röntgeneinrichtung ggf. Erklärung zur Apparategemeinschaft Hinweise zur Nachweisführung s. Seite

20 Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und therapie Computertomographie Anforderungen an die fachliche Befähigung 1. Alternative: Facharzturkunde Radiologie (nach Weiterbildungsordnung ab 1988) der Ärztekammer und Zeugnis, aus dem der Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der computertomographischen Diagnostik hervorgeht 2. Alternative: Urkunde über folgende Facharzt-/Schwerpunktbezeichnung bzw. Facharzturkunde Radiologie (nach Weiterbildungsordnung vor 1988) der Ärztekammer: und für Untersuchungen am Ganzkörper einschl. Kopf und Spinalkanal: Zeugnis über eine mindestens 30-monatige ganztägige Tätigkeit in der radiologischen einschl. neuroradiologischen Diagnostik und eine mindestens 10-monatige ganztägige Tätigkeit in der Computertomographie für Untersuchungen am Kopf und Spinalkanal: Zeugnis über eine mindestens 18-monatige ganztägige Tätigkeit in der radiologischen einschl. neuroradiologischen Diagnostik und eine mindestens 4-monatige ganztägige Tätigkeit in der Computertomographie, insbesondere des Kopfes und Spinalkanals Zusätzlich (gilt für beide Alternativen): Bescheinigung der Ärztekammer über die für den Strahlenschutz für CT erforderliche Fachkunde nach der RöV sowie Bescheinigung zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für CT Anforderungen an die apparative Ausstattung vom Hersteller unterschriebene Gewährleistungserklärung/en pro beantragter Anwendungsklasse Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamts zum Betrieb des CT ggf. Erklärung zur Apparategemeinschaft Hinweise zur Nachweisführung s. Seite

21 Kernspintomographie-Vereinbarung Kernspintomographie (ausgenommen Mamma und Angiographie) Anforderung an die fachliche Befähigung Radiologen/Neuroradiologen/Kinderradiologen: Alternative 1: Facharztanerkennung nach Weiterbildungsordnung ab 1993 Facharzturkunde Radiologie sowie ggf. Schwerpunkturkunde/n Neuroradiologie Kinderradiologie der Ärztekammer Zeugnis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von kernspintomographischen Untersuchungen (Hirn, Rückenmark, Skelett, Gelenke, Abdomen, Becken und Thoraxorgane) unter Anleitung Zeugnis bei Schwerpunkt Kinderradiologie zusätzlich: Zeugnis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von mindestens 200 kernspintomographischen Untersuchungen des Gehirns und des Rückenmarks unter Anleitung bei Schwerpunkt Neuroradiologie zusätzlich: Zeugnis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von mindestens kernspintomographischen Untersuchungen des Schädels und Spinalkanals unter Anleitung Alternative 2: Facharztanerkennung nach Weiterbildungsordnung vor 1993 (zusätzlich zu den Anforderungen nach Alternative 1) Zeugnis über eine mindestens 24-monatige ganztägige Tätigkeit in der kernspintomographischen Diagnostik unter Anleitung. Auf diese Tätigkeit kann eine zwölfmonatige ganztägige Tätigkeit in der computertomographischen Diagnostik unter Anleitung angerechnet werden Zeugnis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung und Befundung von 500 kernspintomographischen Untersuchungen unter Anleitung erfolgreiche Teilnahme am Kolloquium Anforderung an die apparative Ausstattung vom Hersteller unterschriebene Gewährleistungserklärung ggf. Erklärung zur Apparategemeinschaft Hinweise zur Nachweisführung s. Seite

22 Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen zur Durchführung von Langzeitelektrokardiologischen Untersuchungen bei Kindern Anforderung an die fachliche Befähigung Facharzturkunde Innere Medizin der Ärztekammer Zeugnis über die selbständige Durchführung von mindestens 100 kontinuierlich aufgezeichneten Langzeit-EKG-Untersuchungen, einschließlich Auswertung und Beurteilung Anforderung an die apparative Ausstattung vom Hersteller unterschriebene Gewährleistungserklärung zum Aufzeichnungs- und Auswertungsgerät ggf. Erklärung zur Apparategemeinschaft Hinweise zur Nachweisführung s. Seite

23 Hinweise zur Nachweisführung 1. Die personellen Anforderungen sind durch entsprechende Urkunden bzw. beglaubigte Fotokopien über die Berechtigung zum Führen der Fachgebietsbezeichnung, Schwerpunkt- und Zusatzweiterbildung nachzuweisen. 2. Die Vorlage einer Urkunde über die Facharztbezeichnung kann ersetzt werden durch eine Einverständniserklärung an den erweiterten Landesausschuss Berlin, dass die bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin vorliegenden Urkunden beglaubigten Kopien beigezogen werden können. 3. Die Nachweise zur Erfüllung von personellen, sächlichen und apparativen Voraussetzungen aus Qualitätssicherungsvereinbarungen nach 135 Abs. 2 SGB V können ersatzweise auch durch die Vorlage einer entsprechenden gültigen Abrechnungsgenehmigung einer Kassenärztlichen Vereinigung erbracht werden. Der Nachweis ist in Form einer beglaubigten Fotokopie einzureichen. 4. Bei der Mitnutzung von Apparaten und Räumen, die im Rahmen einer einschlägigen Qualitätssicherungsvereinbarung bereits überprüft wurden, kann ein Nachweis auch durch die Bezugnahme auf Unterlagen erfolgen, die der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin bereits vorliegen. 3. Hinweise auf weitere Pflichten Der erweiterte Landesausschuss nach 116 b Abs. 2 Satz 8 SGB V ist berechtigt, einen an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer aus gegebenem Anlass und nach Ablauf von mindestens fünf Jahren nach der erstmaligen Teilnahmeanzeige der letzten Überprüfung der Teilnahmeberechtigung aufzufordern, innerhalb einer Frist von zwei Monaten nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung weiterhin erfüllt werden. Es besteht für folgende Tatbestände eine Anzeigepflicht: - unverzüglich den Wegfall einzelner Voraussetzungen der ASV-RL des Gemeinsamen Bundesausschusses über die ambulante spezialfachärztliche Versorgung nach 116 b SGB V - unverzüglich die Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit bzw. der krankenhausrechtlichen Zulassung nach 108 SGB V - innerhalb von sieben Werktagen das Ausscheiden eines Mitgliedes des interdisziplinären Teams - eine Meldung an den erweiterten Landesausschuss nach 116 b SGB V, wenn die Vertretung länger als eine Woche dauert. Abschließend wird noch auf folgende Pflichten hingewiesen: Studienteilnahme ( 6 ASV-RL) Zusammenarbeit mit Patienten und Selbsthilfeorganisationen ( 7 ASV-RL) Patienteninformation ( 15 ASV-RL). 23

24 Mit meiner Unterschrift versichere ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der in Bezug auf meine Person gemachten Angaben und verpflichte mich zur Einhaltung aller genannten Pflichten und Anforderungen. Einverständnis zur Weiterleitung von Unterlagen von der KV Berlin an den ela. Ort, Datum (Unterschrift der Teamleitung) Ort, Datum (Unterschrift des Mitglieds des Kernteams) Ort, Datum (Unterschrift des Mitglieds des Kernteams) Ort, Datum (Unterschrift des Mitglieds des Kernteams) Ort, Datum (Unterschrift des Mitglieds des Kernteams) Ort, Datum (Unterschrift des hinzuzuziehenden Arztes)¹ Ort, Datum (Unterschrift des hinzuzuziehenden Arztes)¹ Ort, Datum (Unterschrift des hinzuzuziehenden Arztes)¹ Ort, Datum (Unterschrift des hinzuzuziehenden Arztes)¹ Ort, Datum (Unterschrift des hinzuzuziehenden Arztes)¹ ja nein ¹ Bei institutioneller Benennung bitte Unterschrift der zeichnungsbefugten Person der Institution. 24

25 Einverständnis zur Weiterleitung von Unterlagen von der KV Berlin an den ela. Ort, Datum (Unterschrift des hinzuzuziehenden Arztes)¹ Ort, Datum (Unterschrift des hinzuzuziehenden Arztes )¹ ja nein ¹ Bei institutioneller Benennung bitte Unterschrift der zeichnungsbefugten Person der Institution. 25

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