Leitfaden für das Einbürgerungsverfahren. von Schweizerinnen und Schweizern
|
|
- Stefan Armbruster
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leitfaden für das Einbürgerungsverfahren von Schweizerinnen und Schweizern
2 I VORAUSSETZUNGEN 1. ALLGEMEINES Bei dieser Art von Einbürgerung geht es um die Aufnahme von Schweizerinnen und Schweizern, die das Bürgerrecht einer anderen Gemeinde und/oder eines andern Kantons haben, in das Bürgerrecht der Stadt Bülach. Ist die betreffende Person nicht bereits Bürgerin oder Bürger des Kantons Zürich, erhält sie das kantonale Bürgerrecht automatisch mit der Aufnahme in das Gemeindebürgerrecht. Schweizerinnen und Schweizer haben einen (bedingten) Anspruch auf Einbürgerung, sofern auch die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Einzelnen wird verlangt: 2. WOHNSITZERFORDERNISSE Grundsatz Die gesuchstellende Person hat (bedingten) Anspruch auf Einbürgerung, wenn sie seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen in der Stadt Bülach wohnt. Ausnahmen Ist die Person bei der Gesuchseinreichung zwischen 16 und 25 Jahre alt, genügen 2 Jahre Wohnsitz im Kanton Zürich. 2
3 3. WIRTSCHAFTLICHE ERHALTUNGSFÄHIGKEIT Die einbürgerungswillige Person muss in der Lage sein, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und sich und ihre Familie zu erhalten. Dies setzt voraus, dass Lebenskosten und Unterhaltsverpflichtungen durch Einkommen, Vermögen und Rechtsansprüche gegen Dritte gedeckt sind (Sozialhilfe gilt nicht als Rechtsanspruch gegen Dritte, das heisst aktuell und in den Vergangenheit kein Bezug von Sozialhilfe), im Betreibungsregister für die letzten 5 Jahre keine Betreibungen oder Verlustscheine eingetragen sind, die Verpflichtungen gegenüber den Steuerbehörden für die letzten 5 Jahre erfüllt worden sind. 4. BEACHTEN DER RECHTSORDNUNG Die einbürgerungswillige Person muss die schweizerische Rechtsordnung beachten. Dazu ist erforderlich, dass kein Eintrag im Strafregisterauszug besteht, Strafen gemäss Jugendstrafgesetz vollzogen sind, Schutzmassnahmen gemäss Jugendstrafgesetz aufgehoben sind, kein Strafverfahren hängig ist. 3
4 II ERFORDERLICHE UNTERLAGEN UND FORMULARE 1. GESUCH UND BEILAGEN Die einbürgerungswillige Person muss die für das Verfahren benötigten Formulare persönlich bei den Bevölkerungsdiensten Bülach, Einbürgerungen, Hans-Haller-Gasse 9, 8180 Bülach, abholen. Die Bewerber erhalten alle Informationen zum Verfahren und offenen Fragen können geklärt werden. Wir bitten um eine telefonische Terminvereinbarung. Für jede ins Gesuch einbezogene Person sind dem Gesuchsformular folgende Unterlagen beizulegen: Zivilstandspapiere o Familien- bzw. Partnerschaftsausweis (bei verheirateten bzw. in eingetragener Partnerschaft lebenden Personen oder Personen mit Nachkommen; nicht älter als 6 Monate) o Personenstandsausweis (bei ledigen Personen ohne Nachkommen; nicht älter als 6 Monate) o Scheidungs- oder Trennungsurteil (Dispositiv) mit Rechtskraftsbescheinigung (zusätzlich bei geschiedenen oder gerichtlich getrennten Personen, die mit ihren minderjährigen Kindern eingebürgert werden wollen) o Falls vorhanden, Familienbüchlein Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister für über 18-jährige Personen / Privatauszug (nicht älter als 3 Monate, zu bestellen am Postschalter oder im Internet unter Detaillierter Betreibungsregisterauszug für die letzten 5 Jahre für über 16-jährige Personen (nicht älter als 3 Monate; erhältlich beim Betreibungsamt) Bescheinigung des Gemeindesteueramts über die Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen über die letzten 5 Jahre für über 18-jährige Personen (nicht älter als 3 Monate; Formular beiliegend) Erklärung zum bisherigen Bürgerrecht Das Gesuch ist mit allen Beilagen von den Bewerbern direkt an folgende Adresse zu senden: Bevölkerungsdienste Bülach, Einbürgerungen, Hans-Haller-Gasse 9, 8180 Bülach. Hinweise: Bei gemeinsamer Gesuchstellung von Familien, Ehepaaren, Personen in eingetragener Partnerschaft und Einzelpersonen mit Kindern genügt ein Gesuchsformular. 4
5 2. ONLINEBESTELLUNG BEI DER STADT BÜLACH Einige Unterlagen können bei der Stadtverwaltung Bülach online bestellt werden. Hier finden Sie weitere Informationen: Zivilstandsamt Bülach, Marktgasse 27, 8180 Bülach, Tel , ellen/ Betreibungsamt Bülach, Feldstrasse 99, 8180 Bülach, Tel , Steueramt Bülach, Marktgasse 27, 8180 Bülach, Tel , III GEBÜHREN 1. PAUSCHALE PRO GESUCH Bewerber bezahlen eine pauschale Gebühr von Franken pro Gesuch (im Gesuch aufgeführte Kinder / Minderjährige sind in der Gebühr inbegriffen). Hinweise: Neben denen in diesem Leitfaden genannten Gebühren, können für die Beschaffung der Beilagen, die Überprüfung von ausländischen Dokumenten sowie für spezielle Abklärungen weitere Gebühren erhoben werden bzw. Kosten entstehen. IV WEITERES 1. DAUER Die Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern dauert ungefähr 1-2 Monate. 5
6 2. MEHRERE BÜRGERRECHTE Bitte beachten Sie, dass der Kanton Zürich keine Beschränkung der Anzahl von Kantons- und Gemeindebürgerrechten kennt. Einzelne Kantone lassen jedoch nur eine bestimmte Zahl zu. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Einbürgerung in der Stadt Bülach den Verlust bisheriger Kantons- und Gemeindebürgerrechte bewirken könnte. Auskünfte dazu können nur die betroffenen Kantone erteilen. 3. ABLEHNUNG / RÜCKZUGSEMPFEHLUNG Erfüllen die Bewerber die Voraussetzungen für die Einbürgerung nicht, wird ihnen dies mitgeteilt und der Rückzug des Gesuchs empfohlen. Sofern kein Rückzug des Gesuchs erfolgt, lehnt der Stadtrat das Gesuch ab. Dieser negative Entscheid wird unter Angabe der Gründe und der Einsprachemöglichkeit schriftlich mitgeteilt. 4. EINSPRACHEMÖGLICHKEITEN Gegen einen ablehnenden Entscheid kann die gesuchstellende Person einen Rekurs an den Bezirksrat und anschliessend an das Verwaltungsgericht erheben. 5. VERÖFFENTLICHUNG Jede Aufnahme ins Bürgerrecht der Stadt Bülach wird im Zürcher Unterländer veröffentlicht. 6
7 6. RECHTSQUELLEN Bundesrecht Bundesverfassung (BV) vom 18. April 1999 Bundesgesetz über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz; BüG) vom 29. September 1952 Verordnung über Gebühren zum Bürgerrechtsgesetz (GebV-BüG) vom 23. November 2005 Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 10. Dezember 1907 Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) vom 19. Juni 1992 Verordnung zum Bundesgesetz über den Datenschutz (VDSG) vom 14. Juni 1993 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB) vom 21. Dezember 1937 Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (JStG) vom 20. Juni 2003 Kantonales Recht (Zürich) Kantonsverfassung (KV) vom 27. April 2005 Gesetz über das Gemeindewesen (Gemeindegesetz; GG) vom 6. Juni 1926 Verordnung über das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht (Bürgerrechtsverordnung; BüV) vom 25. Oktober 1978 Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) vom 12. Februar 2007 Verordnung über die Information und den Datenschutz (IDV) vom 28. Mai 2008 Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRG) vom 24. Mai 1959 Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgestzbuch (EG ZGB) vom 2. April 1911 Zivilstandsverordnung (ZVO) vom 1. Dezember 2004 Kommunales Recht (Bülach) Gemeindeordnung der Stadt Bülach vom 10. Juni 2001 Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Bülach (Bürgerrechtsverordnung) vom 23. Januar
8 7. NÜTZLICHE LINKS KONTAKT Weitere Informationen erhalten Sie bei den Bevölkerungsdiensten Bülach, Einbürgerungen, Hans-Haller-Gasse 9, 8180 Bülach, / ab 8
Leitfaden für das Einbürgerungsverfahren
Leitfaden für das Einbürgerungsverfahren von ausländischen Bürgerrechtsbewerbern mit bedingten Rechtsanspruch Bedingten Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben Ausländerinnen und Ausländer, welche - in der
MehrLeitfaden Einbürgerungsverfahren
Leitfaden Einbürgerungsverfahren für die ausländischen Bürgerrechtsbewerber mit bedingtem Rechtsanspruch Bedingten Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben Ausländerinnen und Ausländer, welche - - in der
MehrBürgerrechtsverordnung (BüV)
4. Bürgerrechtsverordnung (BüV) (Änderung vom. Juni 04) Der Regierungsrat beschliesst: Die Bürgerrechtsverordnung vom 5. Oktober 978 wird wie folgt geändert: Ersatz von Begriffen: In den 36, 37 und 4 wird
MehrInterne Richtlinie zur ordentlichen Einbürgerung. vom 1. Januar 2017
Interne Richtlinie zur ordentlichen Einbürgerung vom 1. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Rechtliche Grundlagen 3 1.1. Rechtliche Grundlagen 3 2. Allgemeine Bestimmungen 3 2.1. Publikation der Entscheide
MehrBürgerrechtsverordnung
Politische Gemeinde Bassersdorf Bürgerrechtsverordnung vom 12. September 2006 Bürgerrechtsverordnung 2/6 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeines 3 Art. 1 Rechtliche Grundlage 3 Art. 2 Sprachform 3 Art.
MehrLeitfaden für das Einbürgerungsverfahren
Leitfaden für das Einbürgerungsverfahren von ausländischen Bürgerrechtsbewerbern ohne bedingten Rechtsanspruch Keinen bedingten Rechtsanspruch auf Einbürgerung haben Ausländerinnen und Ausländer, welche
MehrVerordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand )
Verordnung über die Erteilung des Bürgerrechts der Stadt Adliswil (Bürgerrechtsverordnung) vom 3. Februar 1993 (Stand 16.11.2016) Bürgerrechtsverordnung i Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen.
MehrEinbürgerung von Schweizern
Gemeinde Zumikon Sekretariat Gemeinderat Dorfplatz 1 8126 Zumikon Telefon 044 918 78 40 sekretariat@zumikon.ch Einbürgerung Schweizern Bereich MERKBLATT zur Aufnahme Schweizer Bürgern in das Gemeindebürgerrecht
MehrLeitfaden für das Einbürgerungsverfahren
Leitfaden für das Einbürgerungsverfahren von ausländischen Staatsangehörigen mit Anspruch Einen Anspruch auf Einbürgerung haben Ausländerinnen und Ausländer, welche - in der Schweiz geboren sind. oder
MehrReglement. über die Aufnahme in das. Burgerrecht. der. Burgergemeinde Niederbipp
Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht der Burgergemeinde Niederbipp 1. Januar 019 Entwurf vom. Oktober 018 Die Burgergemeindeversammlung Niederbipp,gestützt auf Artikel 50 Absatz 1 und Artikel
MehrVerordnung über das Bürgerrecht der Stadt Kloten (vom 4. September 2012)
Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Kloten (vom 4. September 2012) I. Allgemeine Bestimmungen...2 Massgebliches Recht...2 Bürgerrechtskommission...3 Stadtrat...3 Veröffentlichung...3 II. Die Aufnahme
MehrMerkblatt Schweizer Bürgerrecht
Merkblatt Schweizer Bürgerrecht Eine Wegleitung für ausländische Staatsangehörige Wie werde ich Schweizer/-in? Sie wollen das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Dieses Merkblatt gibt Ihnen Auskunft über das
MehrVerordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV)
4. Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüV) vom. Mai 08 (Stand. Januar 08). Allgemeine Bestimmung Zuständigkeit Zuständiges Departement im Sinne des Gesetzes
MehrVERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER
Nr. B4.01 Ausgabe vom 30. Mai 2016 VERORDNUNG ÜBER DAS BÜRGER- RECHT DER STADT USTER www.uster.ch Seite 1 B4.01 Bürgerrecht in Uster INHALTSVERZEICHNIS A. Allgemeines... 2 Art. 1 Hinweis auf massgebliches
MehrVerordnung über das Gemeindebürgerrecht und die Verwaltungsgebühren Politische Gemeinde Eglisau
Verordnung über das Gemeindebürgerrecht und die Verwaltungsgebühren Politische Gemeinde Eglisau vom 13. Juli 2015 Verordnung über das Gemeindebürgerrecht und die Verwaltungsgebühren 2 A. Allgemeine Bestimmungen
MehrB. Allgemeine Bestimmungen und Voraussetzungen für die Aufnahme
Freiestrasse 6 - Postfach 895 Schlieren www.schlieren.ch Tel. 044 78 4 Fax 044 78 5 90 Verordnung über die Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern in das Bürgerrecht von Schlieren (vom 9. Juli 0) SKR.0
MehrÄnderungen im Bürgerrecht ab 1. Januar 2018 Ordentliche Einbürgerung
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Gemeindeamt Abteilung Einbürgerungen Änderungen im Bürgerrecht ab 1. Januar 2018 Ordentliche Einbürgerung Diese Aufstellung dient der Übersicht über die
MehrVerordnung über die Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern in das Bürgerrecht von Schlieren
Verordnung über die Aufnahme von Ausländerinnen und Ausländern in das Bürgerrecht von Schlieren vom 9. Juli 2012 (in Kraft seit 1. Oktober 2012) SKR 3.20 A. Rechtgrundlage und Zuständigkeit 1 Rechtsgrundlage
MehrGrundsätze Art. 2 Das Kantonsbürgerrecht beruht auf dem Bürgerrecht einer Einwohnergemeinde, einer gemischten Gemeinde oder einer Heimatgemeinde.
Fassung für Vernehmlassung Antrag des Regierungsrates Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 7
MehrWIE WERDE ICH SCHWEIZER BÜRGER/IN?
Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen WIE WERDE ICH SCHWEIZER BÜRGER/IN? VERFAHRENSABLAUF BEI DER ORDENTLICHEN EINBÜRGERUNG Bahnhofplatz 65, 8510 Frauenfeld T +41 58 345 70 77, F +41 58 345 70 71
MehrAnhang 1: Checkliste mit konkreten Prüfpunkten im ordentlichen Einbürgerungsverfahren
Anhang 1: Checkliste mit konkreten Prüfpunkten im ordentlichen Einbürgerungsverfahren Hinweis zum Alter der Gesuchunterlagen: Sie dürfen bei Gesucheinreichung auf Gemeindeebene nicht älter als drei Monate
MehrMerkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen
Merkblatt Einbürgerungen von ausländischen, nicht in der Schweiz geborenen Personen Es freut uns, dass Sie sich um das Schweizer Bürgerrecht bewerben möchten. Im Anhang finden Sie ein paar wichtige Informationen
MehrMerkblatt Ordentliche Einbürgerung Gültig ab 1. Januar 2018
Merkblatt Ordentliche Einbürgerung Gültig ab 1. Januar 2018 Gesetzliche Grundlagen Eidg. Bürgerrechtsgesetz (BüG, SR noch nicht bekannt) Eidg. Bürgerrechtsverordnung (BüV, SR noch nicht bekannt) Kant.
MehrBürgerrechtsverordnung
Bürgerrechtsverordnung vom 3. Dezember 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Aufnahme von Schweizer Bürgern Art. 1 Allgemeine Bestimmungen und Voraussetzungen 3 Art. 2 Gebühren 3 2. Ehrenbürgerrecht
MehrBURGERGEMEINDE HEIMBERG. Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht
BURGERGEMEINDE HEIMBERG Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Seite Grundsatz Erwerbsarten Ermessen Einschliessung Bürgerrecht Schweigepflicht II.
MehrDer Weg zum Schweizer Pass
Der Weg zum Schweizer Pass Liebe ausländische Mitbewohnerinnen und Mitbewohner Wohnen Sie seit einigen Jahren im Kanton Basel-Stadt? Nehmen Sie aktiv am Alltagsleben teil und möchten sich noch mehr einbringen?
MehrEinbü rgerüngsleitfaden der Gemeinde Grossdietwil
Einbü rgerüngsleitfaden der Gemeinde Grossdietwil Erstellt im Jahr 2012 Inhalt 1 Grundlagen für die Einbürgerung... 2 1.1 1.2 1.3 Gesetzliche Grundlagen... 2 Voraussetzungen für die Einbürgerung... 2 Inhalt
MehrGesuch um Einbürgerung für Schweizer Bürgerinnen und Bürger
Gesuch um Einbürgerung für Schweizer Bürgerinnen und Bürger Einbürgerungsgemeinde Datum Gesuchseinreichung Seite 1 1. Gesuchstellerin oder Gesuchsteller Ledigname/n Heimatort/e Geburtsort Strasse mit Hausnummer
MehrErwerb des Ortsbürgerrechts
Q:\Gemeindekanzlei Bettwil\Reglemente und Tarife\Ortsbürgergemeinde Einbürgerung Merkblatt Stand 29.11.2010.doc Erwerb des Ortsbürgerrechts Merkblatt Stand 29. November 2010 Seite 2 A) Allgemeines Die
MehrVerordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992
Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992 (inkl. Änderungen bis 17. Dezember 2014) Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Winterthur vom 30. März 1992 I. Allgemeines Rechtliche
MehrVerordnung über die Einbürgerung. und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung)
Verordnung über die Einbürgerung von Schweizern und die ordentliche Einbürgerung von Ausländern in der Gemeinde Hinwil (kommunale Bürgerrechtsverordnung) vom XX.XX.2015 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines...
MehrEinbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen Voraussetzungen Ausländischen Staatsangehörigen kann das Gemeindebürgerrecht zugesichert werden, wenn sie gemäss Art. 14 und 15 Bundgesetz über Erwerb und
MehrMerkblatt Ordentliche Einbürgerung gültig ab 1. Januar 2018
Merkblatt Ordentliche Einbürgerung gültig ab 1. Januar 2018 Gesetzliche Grundlagen Eidg. Bürgerrechtsgesetz (BüG, SR noch nicht bekannt) Eidg. Bürgerrechtsverordnung (BüV, SR noch nicht bekannt) Kant.
MehrKantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV)
Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV) 4. Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV) (vom. August 07), Der Regierungsrat, gestützt auf des Gesetzes über das Bürgerrecht vom 6. Juni 96 4, beschliesst:. Abschnitt:
MehrGesuch um ordentliche Einbürgerung in der Schweiz, im Kanton Glarus und in der Gemeinde: Glarus Süd
Telefon 055 646 69 51 E-Mail: marianna.weber@gl.ch www.gl.ch Departement Sicherheit und Justiz Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst Postgasse 29 8750 Glarus Gesuch um ordentliche Einbürgerung in der Schweiz,
MehrReglement über die Aufnahme in das Burgerrecht
Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht der Burgergemeinde Pieterlen Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Grundsätze 3 Erteilung und Zusicherung 3 Umfang der Aufnahme 3 II Erfordernisse und Ausweise
MehrBÜRGERGEMEINDE BONADUZ. Bürgerrechtsgesetz der Gemeinde Bonaduz
BÜRGERGEMEINDE BONADUZ Bürgerrechtsgesetz der Gemeinde Bonaduz 2018 Bürgerrechtsgesetz der Gemeinde Bonaduz (GBüG) Von der Bürgerversammlung angenommen am 24. April 2018. Artikel 1 Dieses Gesetz regelt
MehrGesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) vom [Datum]
Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) vom [Datum] Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu:???.??? Geändert: Aufgehoben:. Der Grosse Rat des Kantons Bern,
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen
. Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) vom.06.07 (Stand 0.0.08) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 7 der Kantonsverfassung ) sowie Artikel
MehrErwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Kesswil oder Uttwil. Informationsbroschüre
Erwerb des Bürgerrechts der Gemeinde Kesswil oder Uttwil Informationsbroschüre Inhaltsverzeichnis Seite 3 Die Idee 4-5 Verfahrensablauf 6 Fragen zum Verfahrensablauf 7 Hinweis auf Orientierungsversammlungen
MehrVerordnung zum Bürgerrechtsgesetz (BüRV)
Bürgerrechtsgesetz: Verordnung.0 Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz (BüRV) Vom. Dezember 07 (Stand. Januar 08) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf 6 Abs. des Bürgerrechtsgesetzes (BüRG)
MehrMerkblatt Ordentliche Einbürgerung
Einbürgerungsbehörde Rathausplatz 6 6415 Arth Direktwahl 041 859 02 37 E-Mail gemeindekanzlei@arth.ch Merkblatt Ordentliche Einbürgerung Das neue Eidg. Bürgerrechtsgesetz ist gültig seit 1. Januar 2018
MehrRichtlinien. für das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller
Richtlinien für das Einbürgerungsverfahren ausländischer Gesuchsteller Inhalt. Gesetzliche Grundlagen. Bundesgesetz über den Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (Bürgerrechtsgesetz). Bürgerrechtsgesetz
MehrVerordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) vom (Stand
. Verordnung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung, KBüV) vom 0.09.07 (Stand 0.0.08) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel Absatz und Artikel 9
MehrRechtsgrundlagen. > Einreise und Aufenthalt > Schweizer Bürgerrecht/ Einbürgerung > Fragen zum neuen Recht
Rechtsgrundlagen Rechtsgrundlagen Bundesverfassung (BV) Art. 38 Erwerb und Verlust der Bürgerrechte Der Bund regelt Erwerb und Verlust der Bürgerrechte durch Abstammung, Heirat und Adoption. Er regelt
MehrEinbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen Voraussetzungen Ausländischen Staatsangehörigen kann das Gemeindebürgerrecht zugesichert werden, wenn sie gemäss Art. 14 und 15 Bundgesetz über Erwerb und
MehrAmt für Handelsregister und Zivilstandswesen. Das neue Bürgerrecht
Das neue Bürgerrecht Inhalt 1. Ausgangslage neues Bundesgesetz A B Wichtigste Neuerungen gemäss Bundesrecht Materielle Voraussetzungen 2. Situation auf kantonaler Ebene A B Wichtigste Neuerungen gemäss
MehrGesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) vom
1 Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Kantonales Bürgerrechtsgesetz, KBüG) vom 13.06.2017 Erlass(e) dieser Veröffentlichung: Neu: 121.1 Geändert: Aufgehoben: 121.1 Der Grosse Rat des Kantons
MehrMerkblatt zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen in der Gemeinde Schenkon
Bürgerrechtskommission Schenkon Telefon: 041 925 70 95 Telefax: 041 925 70 99 E-Mail: gemeinde@schenkon.ch Merkblatt zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen in der Gemeinde Schenkon Der Weg
Mehr1 Allgemeine Bestimmungen
. Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) vom 09.09.996 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, in Ausführung von Artikel 7 der Kantonsverfassung ), auf Antrag des Regierungsrates,
MehrBÜRGERRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Rechtsquellen. 2. Allgemeines
BÜRGERRECHT Inhaltsübersicht 1. Rechtsquellen 2. Allgemeines 3. Inhalt des Schweizer Bürgerrechts Die Rechte des Schweizer Bürgers Die Pflichten des Schweizer Bürgers 4. Erwerb des Schweizer Bürgerrechts
MehrReglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement)
Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) 19. November 2009 H:\DSEI\Gemeinderat\2009\20091119\20090825 Einbürgerungsreglement der Stadt Kreuzlingen.doc Dokumenteninformationen
MehrVerordnung zum Bürgerrechtsgesetz (BüRV)
Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz (BüRV) Inhalt 1. abschnitt: erwerb und verlust von gesetzes wegen... 3 Zuständigkeiten... 3. abschnitt: erwerb und verlust durch behördlichen beschluss... 3 I. Zuständigkeit
MehrEINBÜRGERUNGSREGLEMENT DER GEMEINDE BIRSFELDEN
GEMEINDE BIRSFELDEN 40 - EINBÜRGERUNGSREGLEMENT DER GEMEINDE BIRSFELDEN VOM 0. MÄRZ 006 Inhaltsverzeichnis. Grundsatz.... Wohnsitz... 3. Eignung... 4. Leumund... 5. Anspruch... 6. Gesuchseinreichung...
MehrMerkblatt zum Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Vilters-Wangs
in der Gemeinde Vilters-Wangs A) Allgemeines Anforderungen Für eine Einbürgerung wird die Erfüllung verschiedener Anforderungen zwingend vorausgesetzt (Wohnsitzjahre im Bund, im Kanton und in der Gemeinde
MehrMerkblatt Ordentliche Einbürgerung gültig ab 1. Januar 2018
Merkblatt Ordentliche Einbürgerung gültig ab 1. Januar 2018 Gesetzliche Grundlagen Eidg. Bürgerrechtsgesetz (BüG, SR 141.0) Eidg. Bürgerrechtsverordnung (BüV, SR 141.01) Kant. Bürgerrechtsgesetz (kbüg,
MehrSTADT DÜBENDORF. Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Dübendorf (Bürgerrechtsverordnung)
STADT DÜBENDORF Verordnung über das Bürgerrecht der Stadt Dübendorf (Bürgerrechtsverordnung) vom 4. September 1995 (revidiert am 2. März 1998) (revidiert am 3. Juni 2002) (gültig ab 1. Januar 2006) (gültig
MehrStellungnahme von Secondas Zürich zur Totalrevision der Bürgerrechtsverordnung des Kantons Zürich
Stellungnahme von Secondas Zürich zur Totalrevision der Bürgerrechtsverordnung des Kantons Zürich Einleitende Erläuterungen Secondas Zürich ist eine migrationspolitische Organisation im Kanton Zürich,
MehrI. Erwerb und Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen
4.00 Bürgerrechtsgesetz vom. September 99 Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen beschliesst als Gesetz: I. Erwerb und Verlust des Bürgerrechts von Gesetzes wegen. Erwerb Art. Erwerb und Verlust des Gemeinde-
MehrVerordnung über das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung)
Verordnung über das Gemeinde- und das Kantonsbürgerrecht (Kantonale Bürgerrechtsverordnung) (vom 25. Oktober 1978) 1 Der Regierungsrat beschliesst: 1. Einbürgerung von Schweizern 1. Personen mit schweizerischem
MehrKath. Kirchgemeindehaus (Franziskuszentrum), Bassersdorf. Jörg Margrit, Rebhaldenstrasse 29, Bassersdorf. Das Stimmrecht wird niemandem bestritten.
POLITISCHE GEMEINDEVERSAMMLUNG Protokoll der Politischen Gemeindeversammlung Datum Dienstag, 12. September 2006 Ort Dauer Vorsitz Protokoll Als Stimmenzähler werden gewählt Anwesend bei Beginn Nichtstimmberechtigte
MehrBÜRGERRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Rechtsquellen. 2. Allgemeines
BÜRGERRECHT Inhaltsübersicht 1. Rechtsquellen 2. Allgemeines 3. Inhalt des Schweizer Bürgerrechts Die Rechte der Schweizer Bürgerinnen und Bürger Die Pflichten der Schweizer Bürgerinnen und Bürger 4. Erwerb
MehrE i n b ü r g e r u n g s r e g l e m e n t
E i n b ü r g e r u n g s r e g l e m e n t vom 4. Dezember 08 Inhaltsverzeichnis A. Geltungsbereich Grundsatz... B. Voraussetzungen zur Einbürgerung Niederlassung... Integration... C. Anspruch auf Einbürgerung
MehrInformation über das vereinfachte Einbürgerungsverfahren
Information über das vereinfachte Einbürgerungsverfahren Seit dem 01.01.2007 ist das geänderte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Das vereinfachte Einbürgerungsverfahren kann bei Ausländerinnen und Ausländern,
MehrGesuch um Erwerb des Burgerrechtes von Thun
Gesuch um Erwerb des Burgerrechtes von Thun Burgergemeinde Thun Rathausplatz 4 3600 Thun Datum Eingang Gesuch Seite 1 1 Gesuchstellerin oder Gesuchsteller Ledigname/n Heimatort/e Geburtsdatum Geburtsort
Mehr(Einbürgerungsreglement)
Politische Gemeinde Arbon Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Arbon (Einbürgerungsreglement) vom 22. Januar 2008 INHALTSVERZEICHNIS Seite I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Verhältnis zum
MehrR I C H T L I N I E N
R I C H T L I N I E N für Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen 1.1 Bundesgesetz über den Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts 1.2 Bürgerrechtsgesetz
MehrMerkblatt zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen
Merkblatt zur Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen In der Gemeinde Wikon wohnhafte ausländische Staatsangehörige können nach Erfüllen folgender Voraussetzungen das Gesuch um Erteilung des Schweizer
Mehre) zur Beschwerdeführung gegen Entscheide der Verwaltungsbehörden des Bundes in Bürgerrechtssachen (Art. 51 Abs. 2 BüG).
Bürgerrechtsverordnung 0. (Vom 5. Juni 0) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts vom 9. September 95 (BüG) und gestützt
MehrVerordnung über das Gemeindebürgerrecht. vom 24. November Gebührenreglement zur Verordnung über das Gemeindebürgerrecht
Verordnung über das Gemeindebürgerrecht vom 24. November 2014 Gebührenreglement zur Verordnung über das Gemeindebürgerrecht vom 24. November 2014 Verordnung über das Gemeindebürgerrecht Inhaltsverzeichnis
MehrReglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement)
Reglement für den Erwerb des Bürgerrechts der Stadt Kreuzlingen (Einbürgerungsreglement) 19. November 2009 20090825 Einbürgerungsreglement der Stadt Kreuzlingen.doc Dokumenteninformationen Reglement für
MehrBurgergemeinde Bönigen
Burgergemeinde Bönigen 121.1 Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht vom 29. November 2013, in Kraft ab 1. Januar 2014 2 Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht der Burgergemeinde Bönigen
Mehrin Ausführung von 35 und 55 der Kantonsverfassung, 3
Bürgerrechtsgesetz 0.00 (Vom 0. April 0) Der Kantonsrat des Kantons Schwyz, in Ausführung von 5 und 55 der Kantonsverfassung, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Dieses Gesetz regelt
MehrVerordnung. Gemeindebürgerrecht
Gemeinde Wasterkingen Verordnung über das Gemeindebürgerrecht vom 24. Juli 2012 1 Inhaltsverzeichnis Seite A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 3 Art. 1 Massgebendes Recht 3 Art. 2 Geschlechtsneutralität 3 B. EINBÜRGERUNG
MehrMerkblatt Ordentliche Einbürgerung
Merkblatt Ordentliche Einbürgerung An m e rkung Das neue Bürgerrechtsgesetz des Kantons Schwyz wurde vom Stimmvolk am 27. November 2011 angenommen. Das neue Gesetz ist seit 1. Januar 2013 in Kraft. Einbürgerungsvoraussetzungen
MehrMerkblatt Ordentliche Einbürgerung
Merkblatt Ordentliche Einbürgerung Anmerkung: Das neue Bürgerrechtsgesetz des Kantons Schwyz wurde vom Stimmvolk am 27. November 2011 angenommen. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Formulare
MehrTotalrevision der Bürgerrechtsverordnung
Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Generalsekretariat Neumühlequai 10 Postfach 8090 Zürich Totalrevision der Bürgerrechtsverordnung FORMULAR FÜR STELLUNGNAHMEN (WORD DOKUMENT) 7. Dezember
MehrFachprozess EAZW. Nr vom 1. April 2010 (Stand: 1. Mai 2013) Erwerb des Schweizer Bürgerrechts durch Einbürgerung. Geschäftsfall Bürgerrecht
Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen EAZW Fachprozess EAZW Geschäftsfall Bürgerrecht Einbürgerung
MehrEinbürgerungsreglement
Einbürgerungsreglement der Gemeinde Therwil vom 25. Mai 2007 Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Therwil, gestützt auf 26 Absatz 1 des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993, beschliesst: A. Geltungsbereich
MehrMerkblatt Ordentliche Einbürgerung
Merkblatt Ordentliche Einbürgerung Anmerkung Das neue Bürgerrechtsgesetz des Kantons Schwyz wurde vom Stimmvolk am 27. November 2011 angenommen. Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Formulare
MehrRichtlinien für das Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Schwyz Seite 1. Richtlinien und Verfahren bei Einbürgerungen in der Gemeinde Schwyz
Richtlinien für das Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Schwyz Seite 1 G E M E I N D E s c h w y z www.gemeindeschwyz.ch Richtlinien und Verfahren bei Einbürgerungen in der Gemeinde Schwyz In Kraft
MehrBÜRGERGEMEINDE BUUS. Einbürgerungsreglement
BÜRGERGEMEINDE BUUS Einbürgerungsreglement Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 0..08 Seite Die Bürgergemeindeversammlung der Gemeinde Buus, gestützt auf 4 Absatz Bürgerrechtsgesetz Basel-Landschaft
MehrDas Burgerrecht wird durch behördlichen Beschluss erworben in Form der
Reglement über die Aufnahme in das Burgerrecht der Burgergemeinde Steffisburg Die Burgergemeinde Steffisburg, Grundsätzliches Art. Zuständigkeit Art. gestützt auf Artikel 50 Absatz und Artikel Absatz Buchstabe
MehrAusführungsbestimmungen. für das Einbürgerungsverfahren
Ausführungsbestimmungen für das Einbürgerungsverfahren vom 6. Mai 0 Ausführungsbestimmungen für das Einbürgerungsverfahren vom 0. August 007 Der Einwohnergemeinderat Sachseln erlässt, gestützt auf Das
MehrKantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV)
Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV) vom. August 017 Verordnung über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts und die Verwaltungsgebühren vom 1. Januar 018 Kantonale Bürgerrechtsverordnung (KBüV) vom.
MehrInformationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren. Politische Gemeinde Märstetten
Informationen zum ordentlichen Einbürgerungsverfahren Politische Gemeinde Märstetten Stand: 01. Oktober 2013 Inhalt Allgemeines / Einleitung... 2 1. Gesetzliche Grundlagen... 2 2. Voraussetzungen für die
MehrErwerb und Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts durch Personen mit Schweizerbürgerrecht. im Kanton Obwalden. Merkblatt 1
Sicherheits- und Justizdepartement SJD Amt für Justiz AJ Amtsleitung Erwerb und Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechts durch Personen mit Schweizerbürgerrecht im Kanton Obwalden Merkblatt 1 Ausgabe
MehrEinbürgerungsreglement. Einwohnergemeinde Wahlen. Inhaltsübersicht:
Einbürgerungsreglement Inhaltsübersicht: Die Einwohnergemeindeversammlung der Gemeinde Wahlen erlässt, gestützt auf 4 Absatz des Bürgerrechtsgesetzes Basel-Landschaft vom 9. April 08 (BüG BL), folgendes
Mehrbürgerrechtskommission
bürgerrechtskommission Grüezi Anhang II Sie interessieren sich für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts und des Bürgerrechts von Grosswangen. Dieses Merkblatt soll Ihnen den Weg dazu aufzeigen. Für allfällige
Mehrvom 21. November 1994 (Stand 1. Juli 2014)
Nr. Bürgerrechtsgesetz (kbüg) vom. November 994 (Stand. Juli 04) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaften des Regierungsrates vom 5. Dezember 99 und vom. Mai 994, * beschliesst:
Mehr