Jahreswechsel 2011/2012

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1 Jahreswechsel 2011/2012 Voraussichtliche Änderungen und Durchführung in SAP Thomas SYDOR, HR Force EDV-Beratung G.m.b.H.

2 Sozialversicherung / ELDA Neue Satzstruktur zwingend ab (verwendbar ab ) Tabellen T5A1K, T5A1L, T5A1M, T5A1N und T5A1R Werden mittels HR Support Package ausgeliefert und in den Kundenmandanten automatisch importiert Hinweis ontent/cmswindow?action=2&p_menuid=60438&p_tabi d=3 Seite 2 von 15

3 Sozialversicherung Neue Höchstbemessungsgrundlage täglich 141,00 monatlich 4.230,00 jährlich für Sonderzahlungen 8.460,00 monatlich für freie DN ohne SZ; GSVG; BSVG 4.935,-- Geringfügigkeitsgrenzen täglich 28,89 monatlich 376,26 Seite 3 von 15

4 Sozialversicherung Umsetzung SAP Hinweis JW 2011/12: SV Mindest- und Höchstbeitragsgrundlagen ab 2012 Änderungen in der Tabelle V_T511K Konst Abrechnungskonstante Beginn Ende Wert V0GMK Geringfügigkeitsgrenze SV mon ,26 V0GTK Geringfügigkeitsgrenze SV ,89 V1ATK GKK Allg. KV H.Btr.-Grenze,Tag ,00 V1SJK GKK SZ, KV H.Btr.-Grenze, Jahr ,00 V2ATK BVA Allg. KV H.Btr.-Grenze,Tag ,00 V2SJK BVA SZ, KV H.Btr.-Grenze, Jahr ,00 V9ATK G/D Allg. KV H.Btr.-Grenze,Tag , Seite 4 von 15

5 Sozialversicherung ALV-Grenzbeträge Der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil beträgt ab bei einer monatlichen Beitragsgrundlage von Max. EUR 1.186,00 0 % (N 25a) EUR 1.186,01 bis EUR 1.294,00 1 % (N 25b) EUR 1.294,01 bis EUR 1.456,00 2 % (N 25c) Ab 1.456,01 3 % Änderungen in der Tabelle V_5A1B_AV AV-Stufe Gültig ab Gültig bis UG ALV OG ALV LF SZ Proz Stufe ,00 /35A /35D 2. Stufe , ,00 /35B /35E Stufe , ,00 /35C /35F Hinweis Seite 5 von 15

6 Sozialversicherung Pensionen, Aufwertungszahl SV Nur relevant wenn Public Sector im Einsatz Änderungen in der Tabelle V_T5A8D B_AufwModif. AbrJ_Gültig_bis_Gültig_ab Wet_des_Aufwertungsmodifika Aufwertungszahl , Hinweis Auslandspensionen seit krankenversicherungspflichtig Seite 6 von 15

7 Einkommensteuer Kirchenbeiträge Die steuerliche Abzugsfähigkeit von verpflichtenden Beiträgen an Kirchen und Religionsgesellschaften wird ab der Veranlagung 2012 auf 400,00 Euro erhöht. Seite 7 von 15

8 Einkommensteuer Auslandsmontagen Die derzeit befristete Übergangsregelung für "Auslandsmontagen" wird durch eine dauerhafte Lösung ersetzt. Bei Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen z.b. dass der Einsatzort mindestens 400 Kilometer Luftlinie von Österreich entfernt ist werden ab dem Jahr Prozent des laufenden steuerpflichtigen Arbeitslohns von der Einkommensteuer befreit. Änderungen in der Tabelle V_T511K Konst Abrechnungskonstante Beginn Ende Wert STBFF Steuerfreier Teil ,00 STBFP Steuerpflichtiger Teil ,00 Seite 8 von 15

9 Einkommensteuer Neugründungsförderungsgesetz (für Neugründungen ab Neu gegründete Betriebe sind im ersten Jahr für die beschäftigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer von bestimmten lohnabhängigen Abgaben (Dienstgeberbeitrag, etc.) befreit. Da jedoch bei diesen Betrieben häufig im ersten Jahr keine Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer beschäftigt werden, wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Begünstigung auf drei Jahre ausgedehnt. Der Begünstigungszeitraum gilt jedoch wie bisher für maximal zwölf Monate. In den ersten 12 Monaten ab Neugründung alle Mitarbeiter begünstigt, ab dem 12. Monat ab Neugründung nur die ersten 3 Mitarbeiter Seite 9 von 15

10 Einkommensteuer Pensionsabfindung Der Grenzbetrag bis zu dem Pensionsabfindungen gem. 67 (8) EStG. mit dem halben Steuersatz versteuert werden dürfen wird für 2012 mit EUR ,00 festgelegt Konst Abrechnungskonstante Beginn Ende Wert PENSA Pensionsabf. Kappung 67 (10) ,00 Hinweis Seite 10 von 15

11 Einkommensteuer Bauarbeiter, weiter sonstige Bezüge Bei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz unterliegen, werden ab dem Jahr 2012 neben dem Urlaubsentgelt ausbezahlte weitere sonstige Bezüge nur innerhalb eines "Jahreszwölftels" mit sechs Prozent versteuert. Seite 11 von 15

12 Einkommensteuer Sonstige Hinweise Hinweis Steuerberechnung für freiw. Abfertigung & Sozialplanzahlung (Fehlerbehebung) für freiwillige Abfertigungen und Sozialplanzahlungen darf die Steuerbegünstigung nach 67 (6) (Anwendung des Jahresviertel) nicht zum Zuge kommen, wenn eine Anwartschaft gegenüber einer BV-Kasse besteht ("Abfertigung neu"). Änderung Funktion P0527 Änderung Rechenregel A527 Änderung Lohnarten /I51 und /I71 Rückrechnung erforderlich Seite 12 von 15

13 Bankdaten / SEPA IBAN I Rahmenbedingungen Jänner 2013: Ende der Annahmefrist für bestehende Zahlungsverkehrsbelege durch Banken und alleinige Verwendung der SEPA Zahlungsanweisung ab 01/2013 Anfang 2014: Verpflichtende Verwendung der SEPA Lastschrift Seite 13 von 15

14 Bankdaten / SEPA IBAN II SAP Standard Prozess Transaktion IBANMD (Report RFIBANMD) Download Datei Zur Validierung an Hausbank Upload Datei Hinweis (IBAN-Check) _ NA-1-NA.html (Online Massencheck) Seite 14 von 15

15 Jahreswechsel 2011/12 Auslieferung Release 604: SAP_HRCAT Support Package 42 (geplant ) Release 600: SAP_HRCAT Support Package 76 (geplant ) Release 500: SAP_HRCAT Support Package 93 (geplant ) Release 470: SAP_HRCAT Support Package C7 (geplant ) Release 46C: SAP_HR ) Support Package I2 (geplant Seite 15 von 15

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