Open Government. EU-Dienstleistungsrichtlinie End User Skills for the Digital Society. Ausgabe Nr. Juli 2010

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1 6 Ausgabe Nr. Juli 2010 ISSN Open Government EU-Dienstleistungsrichtlinie End User Skills for the Digital Society

2 Titelbild: Das Europäische Parlament in Straßburg Copyright: x-drew

3 3 Editorial Liebe E-Government Interessierte, Open Government und Open Data sind im angloamerikanischen und skandinavischen Raum schon seit längerem ein Thema. Auch im deutschsprachigen Raum werden diese beiden Aspekte immer mehr zu einem bestimmenden Thema, das nicht zuletzt auch durch die aktuelle Finanzkrise an Aktualität gewinnt. Open Government befasst sich u.a. mit Transparenz, Partizipation und Kooperation in der Politik und Verwaltung. Der Artikel von Daniel Medimorec, Michael Sachs, Rudolf Legat und Peter Parycek beschäftigt sich mit den entsprechenden Open Government Prinzipien. Das Prinzipien lassen sich auf verschiedene Bereiche anwenden, u.a. auch auf die vorliegende Veröffentlichung. Den Anforderungen der Bereitstellung von Informationen unter transparenten, effektiven und nichtdiskriminierenden Bedingungen wird insofern Rechnung getragen, als das ab sofort alle in egovernment Review erschienen Artikel vollständig online unter verfügbar sind. Die Artikel der aktuellen Ausgabe werden ebenfalls spätestens 3 Monate nach dem Erscheinen in gedruckter Form, online verfügbar sein. Wir möchten hiermit auch einen Beitrag zu Transparenz leisten. Mehrmals wurde an uns der Wunsch herangetragen, Beiträge in englischer Sprache zu veröffentlichen. Nachdem e-government ein internationales Thema ist und viele internationale Interessierte an Tätigkeiten im deutschsprachigem Raum interessiert sind, sind wir diesem Wunsch gerne nachgekommen. Der Beitrag End User Skills for the DigitalSociety von Christine Leitner, Neil Farren, Dudley Dolan und Wilfried Berlin stellt in dieser Hinsicht eine Premiere dar. Wir möchten hiermit auch darauf hinweisen, dass ab sofort Beiträge sowohl in deutscher, als auch in englischer Sprache eingereicht werden können. In dieser Ausgabe finden Sie auch ein Interview mit Prof. Roland Traunmüller, der e-government in den letzten Jahren maßgeblich mitgestaltet hat. Das Interview erlaubt interessante Einblicke in die Entwicklungen der letzten Jahre, aber auch klare Ausblicke über die Entwicklungen, die in den nächsten Jahren zu erwarten sind. Einer der Aspekte ist die Unterstützung von Public Governance, so zum Beispiel bei e-partizipation oder Policy Modellierung und Formulierung. Die Aktualität zeigt sich nicht zuletzt auch daran, dass die EU diese Themen durch spezifische Förderprogramme unterstützt. Der Schwerpunkt EU-Dienstleistungsrichtlinie wird gleich in zwei Artikel behandelt. Es ist wohl kein Zufall, dass beide Artikel von deutschen Autoren eingereicht wurden. Das Thema ist insgesamt in Deutschland deutlich stärker präsent als in Österreich. Das Land Niedersachsen war dabei eines der ersten deutschen Bundesländer, welches die Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie umgesetzte. Einen Bericht darüber finden Sie in der vorliegenden Ausgabe, ebenso wie der Beitrag von Prof. Stember zur Umsetzung auf kommunaler Ebene. Die Studie berichtet u.a. darüber, dass die umsetzungsverantwortlichen Behörden vor der Herausforderung stehen, die Umsetzungsdynamik weiter aktiv zu halten. Silke Weiß und Josef Makolm berichten über die aktuellen Fortschritte beim Thema Virtual Company Dossier unter besonderer Berücksichtigung von Recht und Praxis. Christian Pribitzer vom Magistrat Wien stellt die ELAK-Installation auf Basis von Open-Source Lösungen vor. Michael Strommer und Martina Hiesinger berichten über Standardisierungs- und Interoperabilitätbemühungen, ein Thema das insgesamt die Community in den nächsten Jahren massiv beschäftigen wird. Thomas Tropper befasst sich mit den vielfältigen Herausforderungen beim Thema kommunaler Internetauftritt. Das Autorenteam vom Umweltbundesamt berichtet über die Bedeutung offener Standards bei der Bereitstellung von Echtzeit-Umweltdaten. Wir wünschen Ihnen viel Lesevergnügen mit der sechsten Ausgabe von egovernment Review. FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Studiengang Public Management Fachhochschule Kärnten aufruf beiträge egovernment Review veröffentlicht ausgewählte Artikel zu verschiedensten Aspekten von E-Government. Wenn Sie einen Artikel in egovernment Review veröffentlichen möchten, dann senden Sie eine Kurzbeschreibung (zwischen 150 und 300 Worte) an w.eixelsberger@fh-kaernten. at. Die Kurzbeschreibung kann sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache verfasst sein. Der egovernment-review-beirat bewertet die eingereichten Artikel und gibt ausgewählte Artikel zur Veröffentlichung frei. Einreichungen für die siebente Ausgabe werden bis zum 11. Oktober 2010 angenommen. FH-Prof. Dr. Wolfgang EIXELSBERGER Fachhochschule Kärnten Studiengang Public Management

4 4 egovernment-review-beirat Der Beirat wählt die zu erscheinenden Artikel aus, schlägt Interviewpartner vor und gibt Input zur generellen Ausrichtung von egovernment Review. FH-Prof. Dr. Dietmar Brodel Rektor der Fachhochschule Kärnten, Leiter Studienbereich Wirtschaft Fachhochschule Kärnten FH-Prof. Dr. Wolfgang Eixelsberger Professur aus Wirtschaftsinformatik Fachhochschule Kärnten Dr. Peter Parycek, MSc Zentrumsleiter Zentrum für E-Government Donau-Universität Krems Lektor FH Kärnten Prof. Dr. Reinhard Posch Leiter des IAIK (Institute for Applied Information Processing and Communications) TU Graz CIO des Bundes Prof. DI Dr. Reinhard Riedl Leiter Kompetenzzentrum Public Management & E-Government Berner Fachhochschule Prof. Dr. Jürgen Stember Dekan Fachbereich Verwaltungswissenschaften Hochschule Harz DI Manfred Wundara CIO der Stadt Villach Mitglied des Präsidiums des Fachausschusses für Informationstechnologie des Österreichischen Städtebundes Leiter der Arbeitsgruppe Q-SKF der Plattform Digitales Österreich

5 5 Inhalt Ausgabe Nr. 6 Juli 2010 Die Zukunft liegt in interoperablen Strukturen 6 Interview mit Prof. Roland Traunmüller E-Government in Estland 8 Wolfgang Eixelsberger (FH Kärnten) Let the sunshine in Open Government 10 Daniel Medimorec I Michael Sachs I Peter Parycek (Donau Universität Krems) I Rudolf Legat (Umweltbundesamt) Die EG-Dienstleistungsrichtlinie und ihre Umsetzung in den Kommunen Deutschlands 12 Jürgen Stember (Hochschule Harz) Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Land Niedersachsen 14 Marianne Rhode (Nidersächsisches Ministerium für Inneres und Sport) Virtual Company Dossier: Berücksichtigung von Recht und Praxis 16 Silke Weiß I Josef Makolm (Bundesministerium für Finanzen) Größte ELAK - Installation auf Basis von Open-Source-Lösungen 18 Christian Pribitzer (Magistrat der Stadt Wien) Standardisierung Heute, Interoperabilität Morgen! 20 Michael Strommer I Martina Hiesinger (Research Studio Inter-Organisational Systems) Herausforderung Kommunaler Internetauftritt 22 Thomas Tropper (Public Management Consulting) Bedeutung offener Standards bei der Bereitstellung von Echtzeit-Umweltdaten 24 Christian Ansorger I Katharina Schleidt I Michael Nagy (Umweltbundesamt) End User Skills for the Digital Society 26 Christine Leitner (Donau Universität Krems) I Neil Farren (EDCL Foundation) I Dudley Dolan (Trinity College) I Wilfried Berlin (Airbus) E-Government Tagungen, Konferenzen und Messen 28 E-Government Publikationen 30 fachartikel aktuelles service

6 6 aktuelle information Keiner von uns möchte das elektronische Sofort-Bankwesen missen bei der Verwaltung ist das nicht anders interview Prof. Traunmüller war von 1973 bis 1995 an der Johannes Kepler Universität Linz tätig. Ein Forschungspunkt, der ihn seit vielen Jahren begleitet, ist E-Government. Er war einer der Personen, die den Begriff E-Government im deutschsprachigen Raum eingeführt haben. Prof. Traunmüller war maßgeblich an der Gründung und Durchführung von internationalen Konferenzen und an der Verfassung von Publikationen beteiligt. Er war im Fachverband IFIP (International Federation for Information Processing) als Vice Chair für Information Systems tätig und langjähriger Vizepräsident des OCG (Österreichische Computer Gesellschaft). Auch nach seiner Emeritierung bleibt er dem Thema e-government intensiv verbunden.

7 aktuelle information 7 Ihr Name ist seit vielen Jahren mit dem Thema E-Government eng verbunden. Wie sind Sie als studierter Chemiker und Physiker zur Informatik und schlußendlich zu E-Government gekommen? Das war damals kein unüblicher Weg immerhin sind vier Informatikprofessoren in Österreich Chemiker (Derflinger, Vinek, Reichl, Traunmüller). Chemische Modellrechnungen sind von der Programmierung her anspruchsvolle Aufgaben und das Modelldenken der Chemiker kommt dem systemischen Denken in der Anwendungsprogrammierung sehr nahe. Außerdem war Anfang der 70er Jahre ein Boom jede Organisation wollte ein Informationssystem. Da waren Informatiker mehr gefragt als Quantenchemiker. Bei mir kam dazu dass ich neben der Leitung der administrativen Datenverarbeitung Projektleiter eines großen Forschungsprojektes der OECD war zu einem Studien-informationssystem. Dabei war im Herz des Projektes eine Algorithmierung von Normen aus den Texten der vielen Studienvorschriften (und in verschiedenen Versionen) heraus. Solche automatisch erstellten Algorithmen kreierten aus den vielen einzelnen Prüfungsleistungen der Studenten einen objektiven Studienerfolg. Nur auf dieser Basis waren aussagekräftige Studienverlaufsanalysen möglich. Auch nach meinem Wechsel in die akademische Laufbahn (Dozentur 1977, Professur 1983) blieb ich den beiden Themen IT und Verwaltungsorganisation sowie Modellierung von Rechtsnormen treu. Der Begriff E-Government hat sich erst Ende der 90er Jahren durchgesetzt. Warum hat es denn so lange gedauert, war die Zeit davor noch nicht reif für das Thema? Seit 1990 habe ich im Rahmen der IFIP, des Dachverbandes der Informatikgesellschaft, eine Arbeitsgruppe geleitet, die das Thema Information Systems in Public Administration hatte. Es gab viele Treffen und eine der wesentlichen Veranstaltungen war der Weltkongress Wien und Budapest (1998) wo ich zwei Themenkreise e- Commerce und e-government festlegte und leitete. Das war sicher eine der frühen Erwähnungen des Begriffs E-Government habe ich die Tagung EGOV innerhalb des DEXA Konferenzclusters mit über hundert Teilnehmern gegründet, damals war der Begriff bereits allgemein gebräuchlich. E-Government wird als Begriff auch immer wieder in Frage gestellt. Für manche ist es einfach ein Modewort, dass u.a. den Begriff Verwaltungsinformatik ersetzt hat. Wie sehen Sie das? Über Bezeichnungen lässt sich streiten aber es ist doch ein Unterschied. E-Government hat viele Forscher angezogen, die sich lieber mit Government als Informatik assoziieren lassen, so viele Juristen, Soziologen, Verwaltungswissenschafter usw. Gerade der holistische Aspekt von E-Government ist wichtig, muss er sich doch im Entwurf neuer Systeme wiederfinden. Ist E-Government ein Ansatz um die Verwaltung nachhaltig reformieren zu können? Es galt der Spruch ecclesia semper reformanda und das ist bei Government nicht anders. E-Government ist deshalb auch ein wichtiger Ansatz, weil wir gewohnt sind, in Prozessen und Produkten zu denken (homo faber). Nimmt man die Tendenz zu mobilen Lebensstilen dazu kann man sich kaum Alternativen vorstellen. Keiner von uns möchte das elektronische Sofort-Bankwesen missen bei der Verwaltung ist das nicht anders. Wohin wird sich E-Government in den nächsten Jahren entwickeln? Es gibt meiner Meinung nach drei Hauptthemen: Grenzüberschreitendes E-Government mit den impliziten hohen Ansprüchen in Datenaustausch und Signaturerkennung. Kollaborative Systeme und Wissensmanagement das entspricht dem kollegialen Arbeitsstil der meisten Verwaltungsleute. Damit ergibt sich ein Fokus zur Entscheidungsunterstützung. Unterstützung von Public Governance in vielen Aspekten so in Evaluierung, e-partizipation, Policy Modellierung und Formulierung, Entwurf von Gesetzen usw. Mit dem Web 2.0 hat hier eine Umwälzung begonnen. In welcher Form werden Sie der E-Government Community in den nächsten Jahren erhalten bleiben? Nun ich habe gerade meinen 70er gefeiert und bei dieser Gelegenheit meinen zweiten staatlichen Orden bekommen. In einem solchen Hochgefühl denkt man natürlicherweise ans Weitermachen. Aber trotzdem ist es klug, einen geringeren Gang einzulegen. Auf eines freue ich mich immer - zu Veranstaltungen der Community fahren. Manchmal halte ich dann bei Veranstaltungen einen Vortrag womöglich mit neuen Schwerpunkten. Heuer habe ich die Punkte 2. und 3. aus vorangehender Aufstellung im Visier. So finde ich die Themen Kollaboration, Wissensmanagement und Entscheidungsfindung etwas vernachlässigt und bringe dazu meine Vorstellungen ein. n Das Interview wurde geführt von Wolfgang Eixelsberger.

8 8 aktuelle information E-Governmentin Estland Wolfgang Eixelsberger serie In der vorliegenden 6. Ausgabe von egovernment Review fi nden Sie den 3. Beitrag in der Reihe E-Government in europäischen Ländern. Der erste Beitrag ist in der 3. Ausgabe erschienen und beschäftigte sich mit E-Government in Slowenien, der zweite Beitrag ist in der 5. Ausgabe erschienen und beschäftigte sich mit E-Government in Dänemark. Estland hat 1991 seine Unabhängigkeit wiedergewonnen und hatte danach die Herausforderung, die Verwaltung völlig neu aufbauen zu müssen. Das hat man u.a. dazu genutzt, um einen Schwerpunkt um E-Government zu setzen. Estland wird häufig als eines der Musterländer für E-Government in Europa bezeichnet. Bereits im Jahr 2000 wurde die papierlose Regierung umgesetzt, bei denen die Dokumente zwischen Ministerien und der Regierung elektronisch übermittelt wurden. info FaktenzuEstland: eesti.ee. Beim zentralen E-Government Portal ee können sich die Bürger mit der nationalen eid Karte authentifizieren. Nach der Authentifizierung können persönliche Daten eingesehen werden, Formulare befüllt, Dokumente elektronisch signiert und Transaktionen mit der Vewaltung angestoßen werden. Außerdem wird auf 20 nationale Datenbanken Zugriff gewährt. Die staatliche elektronische ID-Karte wurde bereits ab 2002 in den Umlauf gebracht. Die Karte ist einerseits ein Ausweisdokument und damit ein gültiges Reisedokument innerhalb der EU und andererseits mit elektronischen Funktionen ausgestattet. Diese Funktionen erlauben eine sichere Authentifikation und das Erstellen einer digitalen Signatur, sowohl in Zusammenhang mit der Verwaltung, als auch im Umfeld von privaten Onlineservices. Jeder Bürger erhält damit auch automatisch eine Adresse in der Form von Im Umfeld der digitalen Signatur hat man versucht das System nicht nur für die Verwaltung zu erstellen, sondern auch so attraktiv zu machen, dass die Unternehmen und die Bürger das System auch außerhalb der Verwaltung nutzen. AnzahlEinwohner(inMio).:1,3 AnzahlEinwohnerprokm 2 :30 MitgliedinderEUseit:2004 PlatzierungimEUE-Government Ranking2009 (SophisticationofServices) (1) :14 PlatzierungimUNE-Government ReadynessIndex2009 (2) :20 Die mobile elektronische ID wurde bereits 2007 eingeführt. Die mobile ID hat dabei ähnliche Funktionen wie die ID-Karte, sowohl für die Authentifikation als auch für die digitale Signatur. Mehrere Banken nutzen das gleiche System, sodaß die Benutzer mit der mobilen elektronischen ID auch ihre online Bankgeschäfte abwickeln können. E-Partizipation und E-Voting. E-Partizipation hat einen hohen Stellenwert. Die Bürger können Vorschläge für Gesetze in einem Portal diskutieren, dann darüber abstimmen und die Vorschläge dann an die Regierung übermitteln. Die Stimmabgabe über das Internet war erstmals bei Kommunalwahlen 2005 möglich bestand auch bei der Parlamentswahl die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe. Eine Besonderheit war dabei die Möglichkeit der nachträglichen Änderung der Stimme. Die Bürger hatten also die Möglichkeit die Stimme elektronisch abzugeben und zu einem späteren Zeitpunkt zu verändern. Um an der Internet-Wahl teilnehmen zu können, wurden den Bürgern eine Wahlkarte übermittelt, auf der eine persönliche Identifikationsnummer und ein PIN angebracht war. Damit eine Änderung der Stimme möglich war, musste wohl die abgegebenen Stimme und die zugehörige Identifikationsnummer gemeinsam gespeichert werden, was nicht dem Prinzip der geheimen Wahl entspricht. IT Strategie. Im Januar 2007 ist die aktuelle estnische IT Strategie in Kraft getreten (Estonian Information Society Strategy 2013). Eine Zielsetzung ist, dass 2013, 80 % Kundenzufriedenheit bei den Bürgern und 95 %

9 aktuelle information 9 Bürger, die elektronisch Information aus dem öffentlichen Bereich eingeholt haben. Bürger, die elektronische Formulare aus dem öffentlichen Bereich befüllt und diese in elektronischer Form eingereicht haben. Unternehmen, die elektronische Formulare aus dem öffentlichen Bereich befüllt und diese in elektronischer Form eingereicht haben. Estland (6) Österreich (4) Deutschland (5) 43 % 35.4 % 35.3 % 32.3 % 12.0 % 12.4 % 64 % 58 % 52 % E-Government Schlüsselindikatoren 2009 (für die Schweiz liegen keine Daten vor (7) ) Zufriedenheit bei Unternehmen in Bezug auf die elektronischen Services erreicht wird. Eine weitere Zielsetzung ist, dass über ein zentrales Portal eine einheitliche Umgebung angeboten wird, über das sowohl auf staatliche Services zugegriffen werden kann, als auch auf Unternehmensservices und private Angebote. Basis dafür ist u.a. die staatliche ID Karte und staatliche Basisinfrastruktur für E-Government. E-Government Infrastruktur. Im Jahr 2001 wurde das zentrale Datenaustauschsystem X-Road eingeführt. Damit wird eine Middleware geschaffen, die ein große Anzahl an Datenbanken und elektronischen Services miteinander verbindet. Die Services von X-Road werden von vielen Behörden und Unternehmen genutzt, um Services miteinander zu verbinden und einen einfachen und sicheren Zugang zu Datenbanken sicherzustellen. Damit werden sowohl Tätigkeiten der Verwaltung unterstützt, als auch Bürgern einen einfachen Zugriff auf persönliche Daten ermöglicht. Das System RIHA (Administration System of the State Information System) soll sowohl die Interoperabilität, als auch die Wiederverwendbarkeit der staatlichen Informationssysteme sicherstellen. RIHA beinhaltet auch Metadaten von staatlichen Datenbanken, u.a. technische Daten und die angebotenen elektronischen Services. RIHA ist auch das zentrale System für die Prüfung der Authentifikation über die elektronische ID-Karte und die Zuweisung von Nutzerrechten. DEC (Electronic Document Exchange Centre) ist ein System mit dem XML-basierter Datenaustausch zwischen elektronischen Akten über das X-Road System sichergestellt wird. Mit DEC sollen Verfahren, die auch behördenübergreifend sein können, unterstützt werden und schlussendlich auch eine permanente Archivierung sichergestellt werden. n literatur (1) European Commission Directorate General for Information Society and Media Smarter Faster, Better egovernment - 8th egovernment Benchmark Measurement - November 2009 URL: docs/benchmarking/egov_benchmark_2009.pdf (2) United Nations (2008): UN E-Government Survey 2008, From E-Government to Connected Governance. URL: (3) European Commission egovernment Factsheets - egovernment in Estonia July 2010, Edition 12.0, URL: v12.0%20-%20nov% pdf (4) European Commission egovernment Factsheets - egovernment in Austria July 2010, Edition URL: (5) European Commission egovernment Factsheets - egovernment in Germany July 2010, Edition 13.1 URL: DE%20-%20November% _1.pdf (6) European Commission egovernment Factsheets - egovernment in Estonia July 2010, Edition 5.0 URL: (7) European Commission egovernment Factsheets - egovernment in Switzerland May 2010, Edition 5.0 URL: May_2010_5_0.pdf

10 10 fachartikel Let the sunshine in Open Government Daniel Medimorec I Michael Sachs I Rudolf Legat I Peter Parycek abstract Zeitgemäße und innovative Umweltinformation ist eine Grundlage zur Bewusstseinsbildung für Umwelt und Umweltschutz, für die aktive Beteiligung der BürgerInnen an Umweltmaßnahmen und daher ein wichtiger demokratiepolitischer Faktor. Die Umsetzung der EU-Umweltinformationsrichtlinie brachte einen Paradigmenwechsel im Umweltbereich, der demokratiepolitisch als Vorbild für alle öffentlichen Bereiche gelten kann: Offenheit, Transparenz, Zusammenarbeit und Überprüfbarkeit sollten künftige Grundsätze der österreichischen Politik und Verwaltung sein. Der neue Premierminister Großbritanniens David Cameron wies sofort nach seinem Amtsantritt in einem offenen Brief die Ministerien an, ihre Datenbestände zu publizieren. Damit reiht sich Großbritannien den Staaten an, die bereits die Prinzipien von Open Government und Open Data in die politische Realität umsetzen allen voran die USA unter der Obama-Administration. Auch in Österreich gibt es erste Bestrebungen in diese Richtung. Abgesehen von der Umsetzung des Umweltinformationsgesetzes, wird nun durch die Open Government Data Austria Initiative die weitere Umsetzung von Open Government für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung vorangetrieben. Open Government Prinzipien. Die Grundlagen von Open Government sind Transparenz, Partizipation und Kooperation. Erst durch die Entwicklungen der Informationsund Kommunikationstechnologien (IKT) und deren Einzug in den Alltag der Gesellschaft ist es möglich, die drei Säulen des Open Governments koordiniert in die Realität umzusetzen. Kernpunkt der Transparenz ist, dass der Staat seine Behörden und Dienstleister verpflichtet, sämtliche für BürgerInnen relevante Daten und Informationen in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. In einer digitalen Gesellschaft wird dies am einfachsten durch IKT bewerkstelligt, da der Großteil der Daten und Dokumente ohnehin in elektronischer Form existiert und von VerwaltungsmitarbeiterInnen per Knopfdruck über Datenbanken oder auf Webseiten publiziert werden kann, so dass BürgerInnen Zugang zu den Dokumenten und Daten erhalten, ohne die Behörde kontaktieren zu müssen. Neben dem Ausbau herkömmlicher Webseiten bietet das unentgeltliche Anbieten von Rohdaten neue Möglichkeiten der Verarbeitung und Auswertung durch die Öffentlichkeit. Wirtschaft, NGOs oder Bildungseinrichtungen können die Rohdaten zur Analyse oder Nutzung in Applikationen heranziehen. Wie erste Erfahrungen in den USA zeigen, eröffnet diese Transparenz bisher ungenutzte Innovationspotentiale von Mashup-Webseiten bis hin zu Phone-Apps, die unterschiedliche Daten in ein Service zusammenführen. Information ist die Basis von Open Government, denn nur der freie und einfache Zugang zu korrekten Daten ermöglicht sinnvolle Partizipation und Kollaboration. Das Projekt Apps for Democracy führte mit einem Einsatz von einem Preisgeld von Dollar zu beinahe 50 Anwendungen mit einem geschätztem Wert von 2,3 Millionen Dollar. Partizipation bezweckt die Einbeziehung der Öffentlichkeit in die Gestaltung des Staates: BürgerInnen sollen sich in demokratischen Prozessen austauschen und entscheiden, in welche Richtung sich bestimmte staatliche Dienstleistungen und Richtlinien entwickeln sollen. Im Unterschied zu bisherigen Beteiligungskonzepten können Inhalte auch gemeinsam auf nationaler Ebene erarbeitet werden. Der Prozentsatz der Beteiligung in bekannten E-Partizipationsprojekten ist meist sehr gering, daher kann daraus keine demokratische Legitimation abgeleitet werden. Die Beteiligung der BürgerInnen ersetzt jedenfalls nicht die repräsentative Demokratie, sondern sie ermöglicht die Einbindung externer Expertise. Zwar können nicht alle Bevölkerungsgruppen mit dem Medium Internet umgehen und verfügen über Internetzugang. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass mit dem Heranwachsen einer Generation von Digital Natives die Gruppe der Nicht-InternetuserInnen in Zukunft abnehmen wird. Durch Kollaboration zwischen Staat und

11 fachartikel 11 BürgerInnen kann zum einen die Verwaltung effizienter werden und sich weiterentwickeln, andererseits können auch Aufgaben an die Zivilgesellschaft ausgelagert bzw. von BürgerInnen unterstützt werden. Der Staat erhält durch Open Government die Chance, das Engagement und das Wissen der BürgerInnen zu nutzen und ihnen Plattformen zur Verfügung zu stellen, auf denen sie untereinander und mit Behörden zusammenarbeiten können. Durch die Verknüpfung (Mashup) von Informationen verschiedener staatlicher und privater Unternehmen können neue Services entwickelt werden. So lassen sich mit partnerschaftlicher Zusammenarbeit gemeinsam Ziele erreichen, die Vorteile für BürgerInnen und Verwaltung bieten. Paradigmenwechsel. Mit der Novelle des Umweltinformationsgesetzes UIG 2004 (BGBl. I Nr. 6/2005) hat Österreich die Europäische Umweltinformations-Richtlinie 2003/4/EG auf Bundesebene in nationales Recht umgesetzt. An Bund, Länder, Städte und Gemeinden ergaben sich daraus neue Anforderungen bezüglich Zugang zu Umweltdaten und Verbreitung von Umweltinformationen. Damit leistet die österreichische Umweltverwaltung einen wesentlichen Beitrag zu mehr Transparenz und Bürgernähe. Der damit verbundene Paradigmenwechsel sollte darüber hinaus Vorbild für alle Bereiche der öffentlichen Verwaltung sein. Aktuelle Beispiele. In der Schweiz beschlossen Ende 2004 die eidgenössischen Räte mit dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (BGÖ), dass jeder Person das Recht zusteht, Einsicht in amtliche Dokumente der Bundesbehörden zu nehmen. Damit wurde in der gesamten Bundesverwaltung ein grundsätzlicher Paradigmenwechsel beim passiven Informationsverhalten eingeleitet. US-Präsident Barack Obama löste im Dezember 2009 mit der Open Government Richtlinie sein Versprechen ein, für mehr Offenheit, Transparenz, Zusammenarbeit und Überprüfbarkeit im Verwaltungsapparat zu sorgen und allen BürgerInnen den Informationszugang per Internet zu erleichtern. Auch von Seiten der österreichischen Verwaltung wurden die Möglichkeiten erkannt: In der aktuellen E-Government Vision 2020 der Plattform Digitales Österreich werden Partizipation und interaktive Informationssysteme berücksichtigt. Die Bereitstellung ausgewählter öffentlicher Rohdaten für die Wirtschaft muss allerdings zuerst rechtlich und organisatorisch bewertet werden. Open Data. Die Potentiale liegen auf der Hand: Nutzung der gesellschaftlichen Innovationskraft, Möglichkeit der Wirtschaft, die Daten für Produkte und bessere Entscheidungen einzusetzen und Chancen zur Demokratisierung durch erhöhte Transparenz. Doch daneben sind auch die Hindernisse und die Gefahren zu diskutieren: Die größte Hürde ist, dass zahlreiche Daten finanzielle Einnahmen für den Staat bedeuten, auf die er angesichts der derzeitigen Budgetknappheit kaum kurzfristig verzichten kann. Vor allem ist auch rechtlich zu prüfen, inwieweit Datenschutz und Nutzungsrechte einer Freigabe bestimmter Datensätze entgegenstehen. Die größten Gefahren wären eine Gläserne Gesellschaft, Interpretationsfehler der Rohdaten oder auch die bewusste Manipulation durch Datenverfälschung. Darüber hinaus könnten Stakeholder durch die potentielle Transparenz auch Machtverluste befürchten. Ausblick. Anhand der internationalen Entwicklungen in diesem Bereich sind für Österreich vorrangig ein modernes Informationsfreiheitsgesetz etwa nach Schweizer Vorbild (BGÖ 2006) notwendig, das auch aktive Informationspflichten beinhaltet. Weiters die Ausarbeitung einer Open Government Strategie, die insbesondere die Open Data und Open Access Potentiale berücksichtigt. n literatur (1) BBC News Online : David Cameron to make more government data available URL: (2) Detaillierte Informationen zu Open Government Data Austria finden Sie unter URL: site/ (3) Parycek, Peter. Sachs, Michael: Open Government. Internationales Rechtsinformatik Symposion (IRIS 2010) Februar 2010, Universität Salzburg (4) Umweltinformations-Richtlinie 2003/4/EG vom über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. URL: fileadmin/site/daten/umweltinfo/rl_umweltinformation. pdf (5) URL: site/6878/default.aspxware/ (6) Materialiensammlung zu Open Government Data. URL: (7) egovernment Projektgruppe Umweltinformation. URL: Mag. Daniel MEDIMOREC Donau Universität Krems, Wissenschaftlicher Mitarbeiter daniel.medimorec@ donau-uni.ac.at Mag. Michael SACHS Donau Universität Krems, Wissenschaftlicher Mitarbeiter michael.sachs@donauuni.ac.at Ing. Rudolf LEGAT Umweltbundesamt, Koordinierungsstelle für Umweltinformationen Rudolf.legat@umweltbundesamt.at Dr. Peter PARYCEK, MSc Donau-Universität Krems, Zentrumsleiter für E-Government peter.parycek@donauuni.ac.at

12 12 fachartikel Die EG-Dienstleistungsrichtlinie und ihre Umsetzung in den Kommunen Deutschlands Alles gegeben und nichts erreicht? Jürgen Stember abstract Die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist besonders aufgrund ihrer streng kundenorientierten Ausrichtung in Deutschland zu einer großen und interessanten Herausforderung geworden. Den Fachbereich Verwaltungswissenschaften der Hochschule Harz hat es besonders interessiert, wie die Umsetzungen auf kommunaler Ebene erfolgen und welche besonderen Probleme, Schwierigkeiten, aber auch Chancen entstehen. Die zweite und aktuelle Studie für das Jahr 2009 erbrachte dazu wichtige Erkenntnisse. Die Studie selbst steht auf der Seite zum Download bereit. Einführung. Die EG-Dienstleistungsrichtlinie (EG-DLR) ist eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats zur Verwirklichung des Binnenmarktes in Europa. Mit einer Umsetzungsfrist von nur drei Jahren nach Verabschiedung stellten die Anforderungen durch die EG-Dienstleistungsrichtlinie eine große Herausforderung für die Umsetzung in Deutschland dar. Das Ziel der nach 2008 zweiten Studie zur Umsetzung dieser EG-Dienstleistungsrichtlinie gemeinsam mit der MATERNA GmbH in Dortmund war es, im Jahr der ablaufenden Umsetzungsfrist ( ) den Stand der Ratifizierung in der deutschen Kommunalverwaltung zu beleuchten. Methodik. Für diesen Zweck wurden alle deutschen Landkreise, kreisfreien Städte, Städte und Gemeinden mit mehr als Einwohnern angeschrieben, von denen sich knapp 16 % an der Studie beteiligten eine sehr erfreuliche Rücklaufquote, die auch hinsichtlich der relevanten Merkmalsausprägungen die Repräsentativität gewährleistet. Die Studie umfasste folgende Themenfelder, die im vorliegenden Abschlussbericht zur 2. Studie detailliert analysiert worden sind: Allgemeine Kennzahlen zur Kommune, die Organisation und der aktuelle Umsetzungsstand, der Umsetzungsprozess die verwendeten und eingeplanten Haushaltsmittel sowie die Einschätzung der Perspektive. Die Verwirklichung und Auswertung der Studie verantwortete das Forschungsprojekt Digitales Wirtschaftsförderungsmanagement (DiWi- Ma). des IuK-Forschungskompetenzzentrums der Hochschule Harz (FH). Zur Durchführung der Studie wurde ein zweistufiges Konzept aus einer quantitativen Erstbefragung mit einem schriftlichen Fragebogen (Online, Post oder Fax) und einer qualitativen Nachbefragung per Telefon-Interview mit ausgewählten repräsentativen Städten gewählt. Ergebnisse. Es kann festgestellt werden, dass die deutschen Kommunen auf einem guten Weg sind, aber dennoch den Anforderungen der EG-Dienstleistungsrichtlinie nur teilweise gerecht werden. Nur wenige Kommunen sind in der Lage, alle umsetzungsrelevanten Voraussetzungen zu erfüllen. Ein großer Teil der Kommunen zeigt selbst an, dass die bisherigen Maßnahmen und Aktivitäten und damit der Umsetzungsstand zum Stichtag nicht ausreichend sind (vgl. beispielhaft Abb. 1). Trotz der vielfach noch nicht erreichten Ziele ist die Einschätzung der Bedeutung und der Relevanz der EG- Dienstleistungsrichtlinie schon wieder rückläufig. Hier stehen die umsetzungsverantwortlichen Behörden vor der Herausforderung, die Umsetzungsdynamik weiter aktiv zu halten. Die teils schwierige Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie verweist auf einige Verbesserungspotenziale für die Kommunikation und Interaktion der staatlichen und kommunalen Ebenen (inter-administrativ). Aber auch innerhalb der Institutionen selbst (intra-administrativ) kann ein verbesserter Umgang mit interdisziplinären Projekten und Fragestellungen wichtige Impulse geben. Gerade hier werden sich für die Zukunft wichtige Reformfelder entwickeln.

13 fachartikel 13 Abb. 1: Auf welchem Stand ist die Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in Ihrer Verwaltung? Finanz- und Ressourcenprobleme scheinen die Kommunen merklich in ihrem Handlungsspielraum einzuschränken. Schon jetzt wird die EG-Dienstleistungsrichtlinie von einem Großteil der Befragten nicht mehr als relevantes Projekt wahrgenommen. Dies ist insofern kritisch, als dass diese Aktivitäten ja gerade als Standortund Wirtschaftsfaktor auf die Stärkung des Standorts und damit der finanziellen Grundlagen der Kommune zielen. Doch leider werden sich diese Auswirkungen angesichts der zukünftig zu erwartenden finanziellen Entwicklungen wohl noch deutlicher zeigen. Abb. 2: Vergleich zu 2008: Worin sehen Sie aus heutiger Sicht die größten Herausforderungen bei der Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie in Ihrem Zuständigkeitsgebiet? (Auszug; Mehrfachnennung möglich). Die verstärkte Nutzung von konkreten Best- Practices könnte den Kommunen helfen die Ziele der EG-Dienstleistungsrichtlinie besser aus der abstrakten Forderung heraus zu lösen und in ganz praktische Aktivitäten zu überführen. Hierfür gilt es, die erfolgreichen Lösungen zu identifizieren und zu kommunizieren. Den Kommunen mit bislang unzureichender Umsetzung der EG-Dienstleistungsrichtlinie müssen mehr denn je Hilfestellungen durch technische Vorlagen einerseits und konzeptionellen Grundlagen und Hinweise andererseits gegeben werden. Die Erfahrung erfolgreicher Kommunen zeigt, dass in komplexen Veränderungsprozessen ein außenstehender Moderator wertvolle Hilfestellungen geben kann. Auch 2010 wird empfohlen, in die umfassende (informationstechnische) Qualifizierung des eigenen Personals zu investieren. Ganz speziell werden Teamfähigkeit, Projektmanagement, Prozessdenken und methodische Kompetenz im Change Management entscheidende Voraussetzungen dafür sein, inwieweit es gelingt, die Rolle der jeweiligen Kommune im Rahmen der zukünftigen Netzwerk-Verwaltung (vgl. Ansatz der KGSt) mit vielen Partnern erfolgreich einzunehmen. Darüber hinaus bedarf die strategische Ausrichtung in den Kommunen offensichtlich ebenfalls eines grundlegenden Wandels. Es müssen seitens der politischen und administrativen Führung klare Schwerpunkte und strategische Ziele vorgegeben werden. Nicht zuletzt fehlt auch eine stärkere Nutzung des Angebots durch die Unternehmen. Durch begleitende Marketing-Konzepte der Wirtschaftsförderungen kann es gelingen, interessierte Unternehmen von den neuen Möglichkeiten zu überzeugen und die Vorteile (z. B. Zeit- und Kostenersparnis) für die Unternehmen vor Ort deutlicher zu machen. Prof. Dr. Jürgen Stember Dekan, Hochschule Harz, Dekan des Fachbereichs Verwaltungswissenschaften Zu einem zentralen Problem und einer großen Herausforderung hat sich auch die fehlende Anwendungshäufigkeit (Fallzahlen) entwickelt (vgl. Abb. 2). Daneben werden vor allem der enge Zeitrahmen, die Auswahl einer geeigneten technischen Lösung sowie fehlende personelle Ressourcen immer noch als wichtige Hemmschuhe der Umsetzung angesehen. Fazit und Empfehlungen. Nach den ermittelten Ergebnissen bestehen in einigen Bereichen Defizite, die innerhalb eines angemessenen Nachbesserungszeitraums beseitigt werden müssen. Weitergehend können an dieser Stelle folgende Empfehlungen unter den heutigen Rahmenbedingungen und dem heutigen Entwicklungsstand als sinnvoll angesehen werden: Ob wirklich alles gegeben wurde, um das Ziel am Ende zu verfehlen, lässt sich auch mit dieser Studie nicht zweifelsfrei sagen. Fest steht jedoch, dass die EG-Dienstleistungsrichtline sehr hohe Anforderungen an die Innovationsfähigkeit des politisch-administrativen Systems der Bundesrepublik Deutschland gestellt hat, da es nicht nur um eine interdisziplinäre bzw. abteilungsübergreifende Problematik, sondern auch um behördenübergreifende Prozessgestaltung ging. Gemeinsam mit den hohen Herausforderungen des zukünftigen Personalmanagements und des Finanzierungsbedarfs in den Verwaltungen wird durch diese Faktoren die zukünftige Leistungsfähigkeit der Verwaltungen insgesamt auf den Prüfstand gestellt. Denn auch die Stärkung des Wirtschaftsstandortes ist nicht zuletzt ein erklärtes Ziel der EG-DLR. n

14 14 fachartikel Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Land Niedersachsen Marianne Rohde abstract Das Land Niedersachsen zählt zu den ersten deutschen Bundesländern, welche die Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie fristgerecht mit Ende 2009 umsetzen konnten. Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) verfolgt das Ziel die Erbringung von Dienstleistungen und die Gründung von betrieblichen Niederlassungen über Landesgrenzen hinweg zu vereinfachen. Dabei steht dem Antragsteller eine Kontaktperson (Einheitlicher Ansprechpartner) zur Verfügung, welche die erforderlichen Unterlagen zusammenstellt oder beratend unterstützt. Aufgabenstellung. Mit Ende 2009 musste die EU-DLR umgesetzt sein. Sie sieht vor, Dienstleistungserbringern zur Erleichterung der Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeiten eine Kontaktstelle zur Verfügung zu stellen. Im Land Niedersachsen wird die Anforderung auf Landesebene vom Wirtschaftsministerium und auf kommunaler Ebene durch 55 einheitliche Ansprechpartner bei Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten wahrgenommen. Gesucht wurde ein Fachverfahren, das die Mitarbeiter des Landes bei der Abwicklung der Anfragen unterstützt und optional für die Mitarbeiter der EA auf kommunaler Ebene zur Verfügung steht. Lösungsansatz. Im Rahmen einer Markterkundung stellten mehrere Anbieter Ihre Lösungen zur Umsetzung des geforderten Fachverfahrens vor. Anfang September 2009 entschied sich das Land Niedersachsen die Fachanwendung auf Basis der Fabasoft egov-suite umsetzen, da dieses Produkt bereits seit 2008 als Dokumentenmanagementsystem im Land Niedersachsen im Einsatz ist. Umsetzung. Nach Beauftragung durch das Land Niedersachsen erfolgte die Erstellung der Spezifikation gemeinsam mit dem Ministerium für Inneres, Sport und Integration (MI), dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) und dem Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN). Als Basis diente dabei das vorhandene Anforderungsprofil des Landes Niedersachsens. Im Rahmen der Umsetzungsphase wurde ein Objektmodel erstellt, um die Vorhaben, Leistungen und zuständigen Stellen sowie Dienstleister abzubilden. In Anlehnung an den künftigen XEUDLR-Standard wurde die Schnittstelle XFall Niedersachen auf Basis XML geschaffen. Die für 2010 geplante Standardisierung von XEUDLR sieht vor, die Daten zukünftig deutschlandweit über den einheitlichen Datenaustauschstandard zur Verfügung zu stellen. Der Fokus der niedersächsischen IT-Lösung zur Umsetzung der EU-DLR liegt auf der Schaffung der Voraussetzung für eine rechtssichere Kommunikation zwischen den beteiligten Systemen: Das Dienstleistungsportal Niedersachsen stellt die Eingabeoberfläche für den Dienstleister bereit. Das Einheitliche Ansprechpartner-Fachverfahren fungiert als Vermittler zwischen Dienstleistungsportal und zuständigen Behörden. Zuständige Behörden bearbeiten die Anträge. Die Übergabe der Daten erfolgt dabei in Bezug auf EA und zuständige Behörden über ein EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach), eine spezielle Form der virtuellen Poststelle, ursprünglich entwickelt im Auftrag der deutschen Justiz. Die weitere Planung sieht vor den Bürger- und Unternehmensservice (BUS) zur Synchronisation der Behörden-Stammdaten und das Zentrale Identity Management (ZIMD) zur Synchronisation der Dienstleister-Stammdaten an des Einheitliche Ansprechpartner- Fachverfahren anzubinden. Zielerreichung. Nach der Beauftragung im September 2009 erfolgte die Abnahme der Spezifikation Anfang Oktober. Bereits am 21. Dezember 2009 wurde das Portal im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit präsentiert. Die Produktivsetzung erfolgte planmäßig

15 fachartikel 15 Abb.: Interaktion zwischen den Austrian VCD-System und dem European VCD-System am 28. Dezember Das Portal steht den Antragstellern unter sowie auf den Webseiten der beteiligten Kommunen zu Verfügung. Fakten und Funktionalitäten. Objektmodell für Vorhaben, Leistungen, Informationsfälle und zuständige Stellen. Vorlagenmanagement für Bescheide (Schriftstücke) und Geschäftsvorfälle (Metadaten). Schnittstelle zum Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Austausch der Daten über XFall Niedersachsen (in Anlehnung an XEUDLR). Webservice-Schnittstelle zum Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS). Die Europäische Dienstleitungsrichtlinie. Das Ziel der europäischen Dienstleistungsrichtlinie ist es, Dienstleistungen und die Gründung betrieblicher Niederlassungen über Landesgrenzen hinweg zu vereinfachen. Durch die Einführung gestraffter Genehmigungsverfahren und Verwaltungsvereinfachung mittels elektronischer Verfahren sollen die Ziele der Richtlinie umgesetzt werden. Mithilfe der Einheitlichen Ansprechpartner wird der Weg durch die Behörden für die Antragsteller einfacher. Einheitliche Ansprechpartner. Über die Einheitlichen Ansprechpartner können Dienstleister alle dienstleistungsrelevanten Verfahren und Formalitäten abwickeln. Sie können sich jedoch auch wie bisher unmittelbar an die zuständigen Behörden wenden. Als Einheitliche Ansprechpartner sind in Deutschland in der Regel die örtlichen Landkreise oder die kreisfreien Städte aber auch Kammern tätig. Sie geben Auskunft über die jeweiligen Verwaltungsgänge und unterstützen den Antragsteller bei seinem Vorhaben. Er leitet auch alle Unterlagen an die zuständigen Behörden weiter. Der Antragsteller muss sich nicht um Zuständigkeiten kümmern. n Mehr Informationen unter: Marianne ROHDE Projektleiterin IT-Umsetzung EU-DLR Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport. marianne.rohde@ mi.niedersachsen.de

16 16 fachartikel End User Skills for the Digital Society Christine Leitner I Neil Farren I Dudley Dolan I Wilfried Berlin abstract Die effektive Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien am Arbeitsplatz, aber auch im täglichen Leben, ist eine Schlüsselkompetenz in der Informationsgesellschaft. Die Europäische Union hat die Förderung von e-skills zur Priorität im Rahmen der ehrgeizigen Ziele der Digitalen Agenda erklärt. Der folgende Artikel stellt die Ergebnisse einer Studie vor, in der die Voraussetzungen für einen einheitlichen europäischen Qualifikationsrahmens zur Bewertung und Beschreibung von so genannten End-User e-skills untersucht wurden. The European Union has defined e-skills as an important requirement for inclusion in the Information Society within the framework of the Digital Agenda for Europe. In 2009 a project was initiated by the European standardisation organisation CEN to identify the need for a framework to describe such end user skills. This article highlights the key results of the project which is currently available for public consultation. The European Union has defined e-skills as an important requirement for inclusion in the Information Society and for the implementation of the Digital Agenda for Europe. (1)(2) Much of the activity around the creation of frameworks relating to ICT knowledge, skills and competence to date has focused on the IT practitioner, for example the British SFIA framework or the European e-competence Framework.(3) This work has been important for the ICT sector, but has excluded end users, who constitute a much larger and more heterogeneous group. In response to this development, the End User e-skills Framework Requirements project was initiated in The project was commissioned by the CEN/ISSS Workshop on ICT Skills (4) and aims to identify the requirements for an end user e- skills framework for use by industry, certifying organisations, regulatory authorities and individuals. The purpose of the project was threefold: to assist in having an effective understanding of end user e-skills, to make proposals for developing such a reference framework, and to outline the associated tools that could benefit framework users. Due to the scale and complexity of the group involved, the development of a framework, containing the key end user skills and competences relating to ICT, is a considerable task. To ensure a clear focus and scope of the project, end user e-skills were defined as follows: The capabilities required for effective application of ICT systems and devices by the individual in either a work or personal environment. Individuals apply systems as tools in support of their own activities, which is, in most cases, not ICT. End user e-skills cover the utilisation of common generic software tools and the use of specialised tools supporting business functions. End user e-skills vary in complexity from introductory up to an advanced usage level. The project tasks included initial desk research on European activities around existing end user e-skills frameworks. Results show clear evidence of activity and interest in this area, with examples of frameworks from six European countries (France, the United Kingdom, Greece, Romania, the Netherlands and Norway). The final project report also includes a case study on the British National Occupational Standards (NOS) as an advanced example of an end user e-skills framework. The main elements of the primary research, i.e. a survey and a series of interviews, were carried out with individuals and organisations representing four potential target groups of the framework, namely: human resource recruitment, training and/or certification organisations, individuals, and government and regulatory authorities. The responses provided represented 20 of the EU-27, with 25 countries participating in total.

17 fachartikel 17 The project team focused on four sectors to consider potential differences in approaches to defining end user e-skills (see Figure 1). End user e-skills include the utilisation of common generic software tools in an office environment, and the use of specialised tools supporting major business functions with a large number of user sectors. The relationships between these two skills categories are illustrated in Figure 1. Naturally the level of overlap between these two skills categories will vary between sectors. (5) Fig. 1: Relationships between generic and sectoral software tools. The outcomes of the survey, along with supporting semistructured interviews provide a clear indication that there is support for a European end user e-skills framework. Further analysis of the data by target groups suggests that the Training and Certification and Government and Regulatory respondents made up the 10% overall who felt the framework was extremely important. In general, there was a suitable spread of demand from the different target groups (see Figure 2). Target Group Training / Certification Government & Regulatory Human Resources Fig. 2: Priority of having an end user e-skills framework (by target group). Extremely Important Very Important Moderately Important Slightly Important Not Important 14% 33% 37% 6% 10% 7% 33% 33% 27% 0% 0% 50% 29% 21% 0% The outcomes of the survey also assist in providing a specification for the framework. It is clear that the future framework will need to be able to be presented with a range of depth in terms of the level of detail (low to high) and the number of proficiency levels to suit the various target groups needs. It should be noted in this context that when asked about end user e-skills frameworks, many of the respondents made reference to the prevalence of ECDL in their country. The ECDL certification programmes are widely adopted across Europe and beyond (as ICDL), and as a result of nine million registrations to date, ECDL has become the de facto standard in this domain.(6) The research also points to a preference to apply a competence approach in the design of the framework, supported by examples of associated knowledge and skills. If possible, the European end user e-skills framework should link to existing national qualifications frameworks and national level end user e-skills frameworks. Another outcome was that such a framework would have a variety of benefits for the key target groups. The fact that the benefits vary depending on the group further highlights the need for flexibility to ensure that the framework can be successful. Benefits such as enhancing mobility, providing additional consistency of skills descriptions, providing the ability to cross reference training and certifications, as well as the ability to carry out skills assessments and assist in human resource planning and decision making will all have great value to the framework target groups. For example, within public administration the framework could also contribute to organisational development and change processes and assist in a better understanding of competences for knowledge and information management. In addition, the interviews suggested that the framework could have a key role in contributing to harmonisation across Europe for training, education and qualification recognition. The output of this project paves the way for the development of an end user e-skills framework which can meet the needs of key framework users. Such a framework will have a variety of benefits and applications, including contributing to raising awareness of the key end user e-skills required to maximise inclusion and further promote effective use of ICT in the workplace and among all members of society. In other words, the framework could help pave the way for an inclusive digital society in Europe. n literatur (1) European Union. Digital Literacy: Skills for the Information Society (2) European Commission. A Digital Agenda for Europe, COM(2010)245, Brussels, , eu/information_society/digital-agenda/index_en.htm (3) eu/site/objects/download/4756_europeanecompetence- Framework1.0.pdf (4) CEN (European Committee for Standardisation). The study is available online for public comment until 31 July Activity/Pages/EndUsereSkillsFrameworkRequirement. aspx (5) ICT-Skills Certification in Europe Report eskills.cedefop.eu.int/download/eskills_certification_final_report.pdf (6) ECDL =93&2nID=94&pID=781&nID=830, Neil Farren ECDL Foundation neil.farren@ecdl.org Dudley Dolan Q-Validus (Ireland), Chairman Trinity College dudley.dolan@eircom.net Christine Leitner Danube University Krems, Center for European Public Administration(CEPA) christine.leitner@donauuni.ac.at Wilfried Berlin Airbus wilfried.berlin@airbus. com

18 18 fachartikel Virtual Company Dossier: Berücksichtigung von Recht und Praxis Silke Weiß I Josef Makolm abstract Die österreichische VCD-Implementierung ist ein vollständig IT-gestütztes System, das die Komplexität des Eignungsnachweises bei pan-europäischen Vergabeverfahren deutlich reduziert und als first mover für österreichische Unternehmen, insbesondere für KMUs, Wettbewerbsvorteile schafft. Auf Basis des Regelwerks und der konkreten Bieter-/Bewerber-Struktur, erstellt das VCD dem Bieter/Bewerber eine Einzelfall-bezogene Liste zu erfüllender Kriterien, leitet davon notwendige Eignungsnachweise ab und schlägt dazu passende elektronische Services vor, die die Beschaffung der Nachweise ermöglichen. Darüber hinaus stellt Österreich den European Service Provider bereit. Projektsetting. Die Umsetzung des österreichischen VCD- Projekts erfolgt im Rahmen einer transeuropäischen Zusammenarbeit. Dabei steht europaweite Interoperabilität sowohl hinsichtlich des rechtlichen Regelwerks als auch von Nachweisen im Vordergrund. Der Bieter/Bewerber erhält mit der VCD-Anwendung einen erleichterten elektronischen Zugang zur Erlangung dieser Nachweise; Amtswege fallen weg. Das modellierte rechtliche Regelwerk stellt eine EU-weite einheitliche Rechtsinterpretation sicher. Interoperabilität wird durch die Vereinbarung von Standardprozessen und Formaten erzielt. Bestehende Register und Nachweis-ausstellende Services wie z.b. Firmenbuch, Strafregister, Gewerberegister, etc. werden nicht geändert sondern lose an das VCD-System angebunden. Liegt ein Nachweis beispielsweise nicht elektronisch vor, gibt es Schnittstellen, um diesen Nachweis z.b. durch Scannen ins VCD zu integrieren. Die Orchestrierung der Prozesse inklusive der Datenassemblierung aus den lose gekoppelten Services erfolgt durch die ossso-technologie (vgl. egovernment Review Ausgabe 5/2010). Das PEPPOL-VCD-Regelwerk. Das PEPPOL-VCD-Regelwerk besteht aus definierten Regeln, die die zutreffenden Rechtsvorschriften bzw. deren aktuelle Interpretation abbilden. In unterschiedlichen (Teil-)Ontologien wurden die Artikel 45 bis 50 der EU-Richtlinie 2004/18/EG modelliert sowie die korrespondierenden speziellen nationalen Umsetzungen. Weiters müssen bei der Zusammenstellung des VCD-Paketes unabhängig von den jeweiligen Vergaberichtlinien weitere unterschiedliche rechtliche und länderspezifische Eigenheiten berücksichtigt werden. In Frankreich beispielsweise muss nur von einem rechtlichen Vertreter eines Unternehmens der Nachweis erbracht werden, dass keine rechtskräftige Verurteilung gegen ihn vorliegt. In Österreich hingegen muss jeder Geschäftsführer einen Strafregisterauszug vorlegen; in Italien ist dies auch von einem technischen Betriebsleiter erforderlich, zusätzlich ist in Italien eine Antimafia-Erklärung abzugeben, die es in anderen EU-Ländern gar nicht gibt. Auch die unterschiedlichen Rechts- bzw. Verwaltungskulturen werden von der VCD- Anwendung beachtet. In Italien werden beispielsweise nur von einem Gericht oder Notar beglaubigte Dokumente akzeptiert. Im Gegensatz dazu reichen in Österreich meist Kopien von Nachweisen, die erst bei Auftragserteilung im Original vorgelegt werden müssen. Die Implementierung der nationalen Ontologien erforderte höchste Konzentration seitens der technischen Entwickler. Diese mussten aus den verschiedenen Aussagen der Juristen das für die neue VCD-Anwendung relevante Wissen erschließen und richtig verknüpfen. In jeweils zweitägigen Workshops, die in englischer Sprache durchgeführt wurden, entstanden so die nationalen Ontologien, die on the fly mit dem m2n intelligence management framework (siehe Abbildung 1) abgebildet wurden. Abb. 1 : Ausschnitt einer (Teil-)Ontologie

19 fachartikel 19 Bereits umgesetzt sind die Upper-Level-Ontologie, das europäische Regelwerk sowie die Ontologien für Deutschland, Frankreich, Italien, Norwegen, Österreich und Griechenland; weitere sollen folgen. In Österreich wurde das Bundesvergabegesetz 2006 (BVergG 2006 StF: BGBl. I Nr. 17/2006) modelliert. Das European VCD-Service (ESP). Das im Rahmen der österreichischen Implementierung erstellte European VCD-Service ermöglicht es Unternehmen EU-weit auf ein einheitlich implementiertes Regelwerk zu vertrauen. Hierbei wird das rechtliche Regelwerk des jeweiligen Ziel-Landes (Vergabestelle) ebenso berücksichtigt wie das rechtliche Regelwerk des Herkunftslandes des Unternehmens und das EU-Vergabe-Regelwerk. Der ESP stellt für Bieter/Bewerber aus dem EU-Raum basierend auf dem modellierten PEPPOL-VCD-Regelwerk ein IT-Service bereit, das es dem Benutzer ermöglicht, ein VCD Skeleton Package zu erstellen, das für konkrete cross-border Vergabekonstellationen sämtliche zu erfüllende Kriterien bereits enthält, sodass Bieter-seitig bzw. von dessen nationalem VCD-System lediglich das VCD-Skeleton-Package mit den spezifisch-nationalen Evidenzen befüllt werden muss, um ein valides VCD zu erhalten. Cross-border Vergabekonstellation bedeutet in diesem Zusammenhang, dass beispielsweise ein Bieter/Bewerber aus dem EU- Mitgliedstaat A mit Sub-Unternehmer aus dem EU- Mitgliedstaat B bei einer Vergabebehörde im Mitgliedstaat C Leistungen anbietet. Das im Rahmen der österreichischen VCD-Implementierung bereit gestellte European VCD-Service stellt damit erstmalig einem modellierten juristischen Regelwerk folgend verschiedene nationale Regelwerke zueinander in Beziehung und leitet daraus konkrete Handlungen und Handlungsanweisungen ab. Dieses European VCD-Service ist über eine Web-Schnittstelle und auch als Web-Service aufrufbar. Abb. 2 : Interaktion zwischen dem Austrian VCD-System und dem European VCD-System Interaktion zwischen dem Austrian VCD-System und dem European VCD-System. Durch Interaktion zwischen dem Austrian VCD-System und dem European VCD-System werden gemeinsam mit dem Bieter/Bewerber die Nachweise bestimmt, die der Bieter/Bewerber benötigt, um sich bewerben zu können (vgl. Abbildung 2). Durch die Nationalität der ausschreibenden Stelle und die spezifische Bieterkonstellation wird bestimmt, welches EU-Kriterium zu beweisen ist. Die Art des Nachweises ergibt sich aus der Nationalität des Bieters ( mutual recognition ). Für jedes EU-Kriterium (EU-Richtlinie) besteht mindestens ein korrespondierendes nationales Kriterium, welches die erforderlichen nationalen Nachweise festlegt. Diese Nachweise wiederum werden durch ein oder mehrere nationale(s) Service(s) erbracht. Diese Services sind entweder elektronisch verfügbar oder die Nachweise müssen manuell eingebracht werden, was ebenfalls wieder im Regelwerk abgebildet ist. Aufgrund des modellierten Regelwerks, muss der Bieter/Bewerber weder die rechtlichen noch die praktischen Regeln kennen. Das System schlägt ihm vor, was er wie beweisen soll, dies unter Beachtung seiner konkreten Bieterkonstellation (z.b. Österreichische ARGE, mit französischem Subunternehmen). Weiters kann ein Bieter/Bewerber Nachweise zum vorgeschlagenen VCD-Paket hinzufügen oder Nachweise entfernen. Das VCD-System bietet maximale Unterstützung durch den Einsatz semantischer Technologien. Unternehmen können sich auf die Richtig- und Vollständigkeit des VCD-Pakets verlassen, da bei der Zusammenstellung des Pakets nicht nur rechtliche Kriterien sondern auch praktische Gepflogenheiten berücksichtigt werden. Ausblick. Derzeit wird an der Umsetzung des Austrian VCD-Services und des European VCD-Services gearbeitet. Einer Testphase anhand abgeschlossener Vergabeverfahren, die nachgestellt werden, folgt ein Produktionspilot anhand konkreter realer Ausschreibungsverfahren mit nationalen und internationalen Partnern, bevor das System mit Jahresbeginn 2012 national und international in Vollbetrieb geht. Die Technologie dahinter ossso basiert direkt auf Forschungsergebnissen des Know-Centers Graz und des Innovationsunternehmens m2n. Alle (Teil-)Ontologien sowie wesentliche Systeme werden Open Source bereitgestellt. n Weiterführende Informationen finden Sie unter: Dipl.-Inform.Wirt Silke WEIß Bundesministerium für Finanzen, Organisatorin silke.weiss@bmf.gv.at Min.-Rat Josef MAKOLM Bundesministerium für Finanzen, Abteilungsleiter IT-Prüf- und Kontrollstelle josef.makolm@bmf.gv.at

20 20 fachartikel Magistrat der Stadt Wien: Größte ELAK - Installation auf Basis von Open-Source-Lösungen Christian Pribitzer abstract Im Magistrat der Stadt Wien ist der Standard-ELAK (elektronischer Akt) auf Basis der Fabasoft egov-suite bei Anwendern im Einsatz. Im Rahmen der egovernment Strategie Österreichs und der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie mussten die Voraussetzungen zur Einhaltung neuer gesetzlicher Bestimmungen geschaffen werden. Im Zuge einer geplanten Softwareaktualisierung wurde auch die bestehende Infrastruktur auf eine Open-Source-Lösung (Red Hat Enterprise Linux 5 Server und PostgreSQL Version 8.3) für Einsparungsund Vereinfachungszwecke umgestellt. Die Umstellung auf eine Open-Source Strategie wie auch das Upgrade wurden an nur einem Wochenende durchgeführt. Aufgabenstellung. Im Magistrat der Stadt Wien ist der Standard-ELAK (elektronischer Akt) auf Basis der Fabasoft egov-suite bereits im Einsatz. Im Rahmen der egovernment Strategie Österreichs und der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie müssen die Voraussetzungen zur Einhaltung neuer gesetzlicher Bestimmungen geschaffen werden. Dazu zählt beispielsweise die duale Zustellung oder die Amtssignatur die ab 1. Jänner 2010 gesetzlich verpflichtend sind. Im Rahmen der geplanten Softwareaktualisierung der Fabasoft egov-suite sollte auch die bestehende Infrastruktur einer kritischen Würdigung unterzogen werden, um mögliche Einsparungs- und Vereinfachungspotenziale aufzufinden und eine geeignete Basis für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu schaffen. Dafür suchte der Magistrat der Stadt Wien eine hochverfügbare und hochskalierbare Softwarearchitektur. Zusätzlich sollte für die Benutzer eine komfortable, einfache Volltextsuche zur Verfügung gestellt werden. Lösungsansatz. Nach umfangreichen Tests entsprachen die Produkte Red Hat Enterprise Linux Server und PostgreSQL den Anforderungen der Stadt Wien im Hinblick auf hohe Skalierbarkeit, Clustering, Ausfallsicherheit oder Kostenreduktion in Kombination mit der Fabasoft egov-suite am besten. Im Rahmen der Softwareaktualisierung wurde die vorhandene Systemsoftware gegen ein Red Hat Enterprise Linux Server System ausgetauscht und die bestehende Datenbanklösung durch das Open- Source-Produkt PostgreSQL ersetzt zur Effizienzsteigerung und Kostenreduktion. Für eine bequeme Volltextsuche wurde Mindbreeze Enterprise Search in den ELAK integriert. Umsetzung. Zur Erfüllung der Anforderungen wurde die Infrastruktur hinsichtlich möglicher Alternativen und Kosteneinsparungen analysiert und die bestehenden Konzepte zu Back-up und Recovery inkl. der Tests, Performance Lab, Clustering oder Machbarkeitsstudien bzgl. der Hardware adaptiert; für möglichst präzise Testergebnisse. Erhebliche Forschung und Entwicklungsarbeit wurde dafür im Vorfeld geleistet. Es entstand ein völlig neues Testverfahren (24 Stunden Aufzeichnung der Benutzeraktivitäten) zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebs nach Systemumstellungen. Zuerst wurde ein Backup des vorhandenen Datenbestandes aus dem ELAK erstellt. Danach erfolgte die Aufzeichnung aller Benutzeraktivitäten über 24 Stunden aus dem Echtbetrieb 24 Stunden ELAK-Betrieb bei der Stadt Wien und mit Fabasoft DUCXtest die Transformation der Tätigkeiten in eine abspielbare, automatisierte Form. Die erfassten Benutzeraktivitäten konnten so basierend auf dem Backup auf unterschiedlichen Betriebssystemen in Testreihen abgespielt werden. Extremsituationen wie das Abspielen der Use-Cases in vierfacher Geschwindigkeit wurden simuliert, um die Belastungsgrenze

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR 20.09.2012 Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen LSKN Postfach 91 04 55 30424 Hannover Bearbeitet von: VPS-Team E-Mail: VPS-Admin(at)lskn.niedersachsen.de Ihr Zeichen, Ihre Nachricht

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