Fachstelle für Pflegeund Behinderteneinrichtungen
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- Holger Haupt
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1 Fachstelle für Pflegeund Behinderteneinrichtungen Landratsamt Altötting Pater-Joseph-Anton-Str Altötting BRK Kreisverband Altötting Raitenharter Str Altötting Ihr Schreiben vom Ihr Zeichen Unser Zeichen (bei Antwort bitte angeben) Sachbearbeiter/in Telefon Fax Zimmer Altötting, Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gem. Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: BRK Kreisverband Altötting, Raitenharter Str. 8, Altötting Geprüfte Einrichtung: BRK Seniorenhaus Bischof-Sigismund-Felix, Freiherr-von-Ow-Straße Haiming In der Einrichtung wurde am von 08:45 Uhr bis 18:00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Dienstgebäude Pater-Joseph-Anton-Str Altötting Besuchszeiten Montag bis Freitag Donnerstag Uhr Uhr Telefon Telefax kanzlei@lra-aoe.de Internet Konto Sparkasse Altötting-Mühldorf BLZ Nr. 42 IBAN DE BIC BYLADE M1 MDF
2 An der Prüfung haben teilgenommen: Von Seiten der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA): Koordinator: Verwaltung: Ärztin : Pflegefachkraft: Sozialpädagoge Hygienekontrolleur Von Seiten der Einrichtung: Einrichtungsleiterin : stellv. Pflegedienstleitung/QMB: Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche Wohnqualität Freiheit einschränkende Maßnahmen Pflege und Dokumentation Qualitätsmanagement Arzneimittel Hygiene Personal Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für Menschen mit Demenz Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung o Für alte Menschen Angebotene Wohnformen : Therapieangebote: Angebotene Plätze: 90 _ davon Beschützende Plätze: _0 davon Plätze für Rüstige: in der Gesamtplatzzahl enthalten_ Belegte Plätze: 88 Einzelzimmerquote: 65,7 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 48,9 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: _6_
3 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Das BRK-Seniorenhaus vermittelt eine freundliche und aufgeschlossene Atmosphäre. Die Architektur des Hauses gibt dem großen Eingangsbereich mit Cafeteria, der auch gleichzeitig das Zentrum des Hauses bildet, sehr viel Helligkeit. Die täglich geöffnete Cafeteria erweist sich als sehr belebend. Durch eine Art Galerie sind nicht nur die Wohnbereiche im Erdgeschoß, sondern auch die Wohnbereiche im Obergeschoß integriert. Die Zugänge von Bewohnerzimmern im Erdgeschoß zum Garten wurden mittlerweile barrierefrei gestaltet. Der Garten bietet den Bewohnern zahlreiche Sitzgelegenheiten. Das Essen im BRK-Seniorenhaus wird von den Bewohnern gelobt. Beschäftigungsangebote werden, wann immer es möglich ist, ins Freie verlegt. Die große Anzahl der ehrenamtlichen Mitarbeiter kommt den Bewohnern sehr zu Gute. Grundpflege eines Bewohners: Es wurde eine ordentliche, bewohnerorientierte, aktivierende Grundpflege eines Bewohners beobachtet. Die Pflegekraft zeigte einen sicheren und kompetenten Umgang mit dem Bewohner. Dieser machte einen zufriedenen Eindruck. Pflegedokumentation: Es findet eine gute und informative Dokumentation des Pflegeprozesses statt. Die übersichtliche Pflegeplanung und deutliche Beschreibung der Tagesstruktur machen den Pflegeprozess nachvollziehbar. Risikoerfassungsliste: Es liegen ausführliche Listen mit Pflegestufen zum Risikomanagement vor. Darin werden sowohl in der Erfassung eines Dekubitus, als auch von Kontrakturen zwischen extern und intern entstandenen Fällen beschrieben. Auch die Pflegevisite wird dokumentiert, was für die jeweilige Pflegefachkraft eine recht schnelle Übersicht für die weitere Planung schafft. Die Hygienekommission trifft sich einmal im Quartal, bespricht z.b. Standards und bemüht sich, Vereinheitlichungen für alle 4 BRK-Seniorenheime zu finden. Die neu erarbeitete Checkliste für neue Mitarbeiter war ohne Beanstandungen. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.]
4 - 4 - Freiheitsentziehende Maßnahmen (z.b. durch Bettgitter): Diese konnten durch alternative Maßnahmen, wie z.b. Einsatz von Niedrigflurbetten erheblich reduziert werden. Arzneimittel: Tropfenpläne werden in der Einrichtung nicht mehr verwendet. Dadurch entfällt eine mögliche Fehlerquelle im Hinblick auf die Übertragung bzw. Aktualisierung gemäß Medikamentenblatt. Das Beschwerdemanagement wurde verbessert. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] II. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt. [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Pflege und Dokumentation III.1.1. Sachverhalt Ein Bewohner soll nach ärztlicher Anordnung Metroinidazosalbe auf gerötete Stellen im Gesicht und Kopfbereich erhalten. Der Nachweis der Abgabe wurde vom Juli nicht geführt. Somit ist nicht nachvollziehbar, ob diese ärztliche Anordnung kontinuierlich durchgeführt wurde. Die geröteten Stellen sind noch nicht auf Dauer abgeheilt, die Anordnung nicht aufgehoben. Bei einem Bettgitter ist der Kunststoffbelag im oberen Bereich des Gitters stark abgeblättert. Bei einem Bewohner wurde im Zusammenhang mit der Risikoeinschätzung Dekubitus nach der Bradenskala, ein Wert von 12 ermittelt. Dies bedeutet eine erhöhte Dekubitusgefahr. Geplante und umgesetzte Maßnahme, ist der Einsatz einer Wechseldruckmatratze. Der Bewohner liegt auf einer Wechseldruckmatratze, die auf 69 kg Körpergewicht eingestellt ist. Das zuletzt ermittelte Körpergewicht des Bewohners beträgt 57 kg, somit liegt die Einstellung der Wechseldruckmatratze um 12 kg höher als das aktuelle Körpergewicht. Teilnehmende Beobachtung bei einem PEG-Verbandswechsel Die Verpackung vom sterilen Arbeitsmaterial wird von der Pflegekraft sorgfältig geöffnet und mit steriler Pinzette angefasst. Die sterile Platte fällt auf den Bauchbereich des betroffenen Bewohners die Pflegekraft benutzt die Platte weiterhin für den aseptischen Verbandswechsel.
5 - 5 - Bei einem Bewohner wurde das Kontrakturrisiko zuletzt eingeschätzt am von 1-3 (= leicht bis vollständig eingeschränkte Beweglichkeit). Hierzu liegt keine Pflegeplanung vor, dies ist jedoch in diesem Fall planungsrelevant, da schon aktuelle Kontrakturen von extern mitgebracht wurden. In der Tagesstruktur wird jedoch beschrieben, dass Gelenke 3 x täglich durchbewegt werden, ebenso Arme, Beine und Finger auszustreichen sind. Das bedeutet, dass Prophylaxen durchgeführt werden, jedoch nicht in der Pflegeprozess-Planung berücksichtigt werden. Bei einem weiteren Bewohner erfolgte eine Einschätzung der Kontrakturgefahr am Die Einschätzung nach dem vorliegenden Assessmentbogen brachte ebenfalls Ergebnisse von 2-3 (=erhebliche bis vollständig eingeschränkte Beweglichkeit). Ellenbogen und Schultergelenk in Mitleidenschaft gezogen. Es wird deutlich, dass eine Erhebung der Risikofaktoren stattgefunden hat. Hinsichtlich einer zielgerichteten Planung und Umsetzung von Maßnahmen erfolgte jedoch keine Dokumentation. Bei einem anderen Bewohner liegt an den Knien eine Streckkontraktur vor. Der Bewohner wurde nicht sachgerecht gelagert. Beide Beine sind auf einem Kissen gelagert, keine Abstützung der Knie bei der Lagerung Unterschenkel liegen auf. Die Beine sind stark gestreckt keine Unterlagen unter den Knien. Bei einer Bewohnerin steht im Pflegetagebuch zur Einstufung unter pflegeerschwerenden Faktoren: Kontrakturen an beiden Schultern. Dies erscheint allerdings nicht im Risikoerfassungsbogen. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die - Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Es ist ratsam, ärztliche Anordnungen sorgfältig und lückenlos durchzuführen, um den Erfolg der Maßnahme nicht zu gefährden. Das Abzeichnen der Leistung dient als Nachweis der Ausführung. Es wird dringend empfohlen darauf zu achten, dass Gebrauchsmaterialien oder Hilfsmittel stets im einwandfreien Zustand sind, damit der Schutz des Bewohners aus hygienischen Gründen gewährleistet ist bzw. eine Verletzungsgefahr ausgeschlossen ist. Die Einrichtung trägt die Verantwortung zur Umsetzung der Medizinprodukte- Betreiberverordnung (MPBetreibV). Bei der Wechseldruckmatratze handelt es sich um Medizinprodukt im Sinne des MPG und bedarf der Anwendung gemäß Herstellerangaben. Eine Wechseldruckmatratze WDM wird angewendet, um eine Dekubitusgefahr zu reduzieren, dabei spielt die Einstellung des Kompressors, der die Luftfüllung der Kammern des Wechselsystems steuert, eine besondere Rolle. Für die Einstellung des Drucks ist das richtige Verfahren anzuwenden, um sicher zu stellen, dass der liegende Bewohner mit ausreichendem Luftdruck unterstützt wird, zugleich eine maximale Druckminderung/- entlastung entsteht und der Bewohner Bequemlichkeit genießt. Die Gewichtsskala am Kompressor der WDM stellt eine Richtlinie dar und sollte so eingehalten werden.
6 - 6 - Beim liegenden Bewohner richtet sich die Einstellung nach dem Körpergewicht, der Druck wird auf eine große Fläche verteilt. Bei einem Positionswechsel wie z.b. beim Sitzen auf der Bettkante im Zusammenhang mit einer pflegerischen Handlung, konzentriert sich das Körpergewicht auf eine kleinere Fläche, deshalb sollte hier der Druck erhöht werden und zwar in der Regel um kg. Als Beurteilung dient die Richtschnur, dass sich die Hand immer mit leichten Druck unterschieben lassen sollte. Ist jedoch im Liegen der Druck auf ein Gewicht eingestellt, dass 12 kg über dem Körpergewicht liegt, ist die Druckentlastung minimiert und die Gefahr zur Bildung eines Dekubitalgeschwürs verstärkt Es ist daher dringend zu empfehlen sich an den Herstellerangaben zu orientieren. Es ist dringend angeraten, die Technik des aseptischen Verbandswechsels sach- und fachlich korrekt umzusetzen. Dazu gehört auch, dass sterile Kompressen, die auf einen anderen Bereich fallen, durch eine neue Kompresse zu ersetzen sind. Anmerkung: Der Sachverhalt wurde von der Pflegekraft sofort als Fehler erkannt. Kontrakturen Bei aktuellen Kontrakturen ist dringend anzuraten, eine Pflegeplanung zu erstellen, damit die Bedeutung der Kontrakturenprophylaxe deutlicher wird. Im Pflegeprozess wird ein Ziel zu einem aktuellen Problem gesetzt und durch einen Überprüfungstermin kontrolliert. Bei Schwerkranken und ortfixierten Bewohnern und bei Ruhigstellen und Schonung von Gelenken kann sich eine Kontraktur entwickeln. Um der Entstehung von Kontrakturen effektiv entgegen zu wirken, ist dringend anzuraten, auch hier in der Informationssammlung (AEDL s ) der Bewohnerdokumentation sowohl zu Beginn der Pflege, sowie in regelmäßigen Abständen im Zusammenhang mit der Evaluation der Pflegeplanung das Kontrakturrisiko einzuschätzen und zu beschreiben. Eine monatliche oder quartalsmäßige Erhebung ist zu empfehlen. Dazu stehen mittlerweile Assessmentbögen bei den Anbietern zur Verfügung. Das Kontrakturrisiko wird in drei Gefährdungsstufen eingestuft. Alle Gefährdungsstufen lösen eine individuelle Kontrakturprophylaxe aus. Bei einem akuten Risiko (Gefährdungsstufe 2) oder bestehender Kontraktur (Gefährdungsstufe 3) wird geraten, eine spezifische Pflegeprozessplanung zu erstellen. Bei Gefährdungsstufe 1 (z.b. bei Immobilität, Lähmungen, Spastiken) können reine prophylaktische Maßnahmen in der alltäglichen Planung (Tagesstrukturplan) beschrieben und abgezeichnet werden. Der Bewegungsplan kann zur Dokumentation von Bewegungen im Rahmen der Kontrakturprophylaxe genutzt werden. Es wird geraten, Einschränkungen von Gelenken zu beschreiben und nach Möglichkeit mit Gradzahlen zu definieren. Ergebnisse sollten regelmäßig evaluiert werden, je höher der Gefährdungsgrad, desto häufiger die Evaluation
7 - 7 - III.2. Qualitätsbereich:angemessene Qualität der Arzneimittel III.2.1. Sachverhalt In den überprüften Fällen stimmte die im Kadex verordnete Dauermedikation weitgehend mit dem tatsächlich vorhandenen Bestand überein. Lediglich im Wohnbereich (WB) Dorfblick war das für eine Bewohnerin verordnete Magnesiumpräparat (laut ärztlicher Verordnung 3 x tgl. 1 Tbl.) nicht vorrätig. Das Medikament war zwar in der Apotheke bestellt, im bereits für die nächste Woche gefüllten Wochendispenser fehlten jedoch für Montag den noch zwei Tabletten. Ein Hinweis zum nachträglichen Befüllen des Dispensers nach Lieferung des Medikaments war weder auf dem Dispenser noch in der Dokumentation angebracht. Im WB Wiesengrund war für eine Bewohnerin die Gabe von Torasemid-Tabletten ärztlich verordnet (tgl. morgens 1 Tbl.). Dieses Medikament war im aktuellen Wochendispenser nicht einsortiert. Im Wohnbereich Dorfblick war auf insgesamt 4 Tropfenflaschen ein falsches Haltbarkeitsdatum nach Anbruch angegeben (Novaminsulfontropfen, Tramadoltropfen, 2 x Atosiltropfen). Im Wohnbereich Wiesengrund wurden zwei Tropfenflaschen (Atosiltropfen und Neurociltropfen) eines Bewohners in der jeweils falschen Verpackung gelagert. Beide Medikamente waren zur täglichen Verabreichung in unterschiedlicher Dosierung ärztlich verordnet. Da beide Flaschen ähnlich aussehen (gleiche Größe, Pipette) ist eine Verwechslungsgefahr gegeben. Zur Dokumentation der Abgabe von Bedarfsmedikamenten wird ein Zusatzblatt verwendet (mit Abgabedatum, Dosis, Indikation, Wirkung nach Verabreichung, Handzeichen). Bei einer Bewohnerin des Wohnbereichs Dorfblick wurden auf Bedarf verordnete MCP- Tropfen laut Anbruchdatum am geöffnet, zur Abgabe und Wirkung fand sich jedoch kein Eintrag. In weiteren Einzelfällen war die Wirkung nach Verabreichung von Bedarfsmedikamenten kaum dokumentiert. III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.2.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels: Es wird dringend geraten, ärztlich verordnete Medikamente in ausreichender Menge vorzuhalten und sicherzustellen, dass die Bewohner alle Medikamente gemäß ärztlicher Verordnung erhalten. Es wird dringend empfohlen, nach dem Erstanbruch von Tropfenflaschen bei der Angabe des Verfalldatums die vom Hersteller festgelegten Aufbrauchfristen zu beachten (siehe
8 - 8 - Originalverpackung oder Beipackzettel). Bei falschen Angaben besteht die Gefahr, das Ablaufdatum der Tropfen zu übersehen oder im umgekehrten Fall die Tropfen frühzeitig zu verwerfen. Außerdem wird dringend geraten, dafür Sorge zu tragen, dass Tropfenflaschen in den Originalverpackungen verbleiben, um Verwechslungen auszuschließen. Bei der Abgabe von Bedarfsmedikamenten wird dringend empfohlen, auf eine nachvollziehbare und übersichtliche Dokumentation hinsichtlich der Verabreichung und Wirkung zu achten. III.3. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Personalbesetzung III.3.1. Sachverhalt Dienstpläne August 2011 (Stichprobe): Wohnbereich: Dorfblick Die Schichten sind häufig nicht durchgehend mit Fachkräften besetzt. z.b von 14:00 16:00 Uhr, 20:00 20:30 Uhr keine Fachkraft, nur von 16:00-20:00 Uhr eine Fachkraft anwesend. Der Wohnbereich ist vom als Hintergrunddienst (verantwortliche Fachkraft) eingetragen, aber nicht durchgehend mit Fachkräften besetzt. Wohnbereich Schlossblick Die Schichten sind ebenfalls öfters stundenweise nicht mit Fachkräften besetzt. Wohnbereich Sonnenseite/Wiesengrund Am und von 06:30 12:30 Uhr keine Fachkraft Am 15., 20., 21., von 12:45 14:00 Uhr keine Fachkraft, obwohl der Wohnbereich vom den Hintergrunddienst stellt. III.3.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art.3 PfleWoqG). III.3.3. Beratung über die Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels. Betreuende Tätigkeiten dürfen nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteilligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Wie bereits in einem Urteil des OVG NRW am festgestellt wurde, reicht die Einhaltung des Personalschlüssels allein nicht aus. Es wird dringend geraten sicherzustellen, dass auf jedem Wohnbereich stets ausreichend Pflegefachkräfte vor Ort sind, um die dort lebende Bewohnerschaft angemessen versorgen zu können. Die Diensteinteilung sollte daher so gestaltet werden, dass in den Tagschichten auf allen Wohnbereichen Fachkräfte anwesend sind.
9 - 9 - An den Tagen an dies nicht möglich ist, wird dringend angeraten darauf zu achten, dass die im Hintergrunddienst eingeteilte verantwortliche Fachkraft auch im Haus anwesend ist. III.4 Qualitätsbereich: Freiheitentziehende Maßnahmen III.4.1. Sachverhalt Bei einem Bewohner wurde eine Wechseldruckmatratze verwendet, gleichzeitig zum Schutz vom Herausfallen aus dem Bett, ein Bettgitter verwendet. Die Wechseldruckmatratze war zu schmal, sie schloss nicht bündig mit dem Bettgitter ab. Es war ein offener Spalt zwischen Wechseldruckmatratze und Bettgitter vorhanden. Ein Einklemmen der Hand oder des Fußes in diesem Bereich durch den Bewohner war nicht auszuschließen III.4.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art.3 PfleWoqG). III.4.3. Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung des festgestellten Mangels Es wird dringend geraten darauf zu achten, dass Matratze und ein notwendiges Bettgitter bündig abschließen. Anmerkung Die Wechseldruckmatratze wurde umgehend durch eine geeignete Matratze ersetzt. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt.
10 Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Altötting, Altötting, Pater- Joseph-Anton-Str. 14 einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Bayerstr. 30, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München in München, Bayerstr. 30 schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: - Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. - Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z.b. durch ) sind unzulässig. Abdruck: Überprüfte Einrichtung Regierung ggf. mit Gegendarstellung der Einrichtung Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern MDK-Bayern, Ressort Pflege Überörtlicher Träger der Sozialhilfe Bewohnervertretung
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