Herzlich willkommen!
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- Frank Waltz
- vor 7 Jahren
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1 Herzlich willkommen! Zu Ihrem Referat Update Expertenstandards Jörg Reher Krankenpfleger, Lehrer für Pflege Berater zum Qualitätsmanagement für ambulante, teil- und vollstationäre Einrichtungen
2 Um welche Nationalen Expertenstandards geht es? 1. Dekubitusprophylaxe, aktualisiert Schmerzmanagement bei akuten Schmerzen, aktualisiert Sturzprophylaxe, aktualisiert Förderung der Harnkontinenz, aktualisiert Pflege von Menschen mit chronischen Wunden aktualisiert Ernährungsmanagement, voraussichtlich Herbst Schmerzmanagement bei chronischen Schmerzen, Fassung Erhalt und Förderung der Mobilität
3 Expertenstandard Nationaler Expertenstandard Dekubitusprophylaxe in der Fassung 2010
4 Expertenstandard Dekubitus Die Pflegefachkraft S1 - verfügt über aktuelles Wissen zur Dekubitusentstehung sowie Einschätzungskompetenz des Dekubitusrisikos über die Kompetenz, das Dekubitusrisiko einzuschätzen
5 Expertenstandard Dekubitus Die Pflegefachkraft P1 - beurteilt mittels eines systematischen Vorgehens das Dekubitusrisiko aller Patienten/Bewohner Betroffenen, bei denen die eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Dies geschieht unmittelbar zu Beginn des pflegerischen Auftrags und danach in individuell festzulegenden Abständen sowie unverzüglich bei Veränderungen
6 Expertenstandard Dekubitus der Mobilität, der Aktivität und des Druckes u.a. mit Hilfe einer standardisierten Einschätzungsskala z.b. nach BRADEN, WATERLOW oder NORTON oder bei Einwirkung von externen Faktoren (z. B. Sonden, Katheter), die zur erhöhten und/oder verlängerten Einwirkung von Druck und/oder Scherkräften führen
7 Expertenstandard Dekubitus S3a - verfügt über die Kompetenz geeignete druckreduzierende Hilfsmittel auszuwählen, die Notwendigkeit und die Eignung druckverteilender Hilfsmittel zu beurteilen.
8 Expertenstandard Dekubitus S3b Druckreduzierende Hilfsmittel (z.b. Lagerungshilfsmittel und -matratzen) sind sofort zugänglich, Spezialbetten (Luftkissenbetten) innerhalb von 12 Std. Dem Risiko des Patienten/Bewohners entsprechende druckverteilende Hilfsmittel (z. B. Weichlagerungskissen und -matratzen, Spezialbetten) sind unverzüglich zugänglich.
9 Expertenstandard Dekubitus P3 - wendet zusätzlich zu druckentlastenden Maßnahmen die geeigneten druckreduzierende druckverteilenden Hilfsmittel an, wenn der Zustand des Patienten/Bewohners/ Betroffenen eine ausreichende Bewegungsförderung bzw. Druckentlastung nicht zulässt.
10 Expertenstandard Dekubitus E3 Der Patienten/Bewohner/ Betroffenen befindet sich unverzüglich auf einer für ihn geeigneten druckreduzierende Unterlage, druckreduzierende Hilfsmittel werden unverzüglich angewendet druckverteilenden Unterlage
11 Expertenstandard Dekubitus Die Pflegefachkraft S4 - kennt neben Bewegungsförderung und Druckreduktion weitere geeignete Interventionen zur Dekubitusprophylaxe die sich aus der Risikoeinschätzung ergeben
12 Expertenstandard Dekubitus verfügt über Fähigkeiten sowie über Informationsund Schulungsmaterial zur Anleitung und Beratung des Patienten/ Bewohners und seiner Angehörigen zur Förderung der Bewegung des Patienten/Bewohners, zur Hautbeobachtung zu druckentlastenden Maßnahmen und zum Umgang mit druckverteilenden Hilfsmitteln
13 Expertenstandard Dekubitus P4 - Leitet auf der Grundlage der Risikoeinschätzung für alle identifizierten Risikofaktoren weitere Interventionen ein die Beispielsweise die Erhaltung und Förderung der Gewebetoleranz betreffen erläutert die Dekubitusgefährdung und die Notwendigkeit von prophylaktischen Maßnahmen und deren Evaluation und plant diese individuell mit dem Patienten/Bewohner und seinen Angehörigen.
14 Expertenstandard Dekubitus E4 Die durchgeführten Interventionen zu den Risikofaktoren sind dokumentiert Der Patient/Bewohner und seine Angehörigen kennen die Ursachen der Dekubitusgefährdung sowie die geplanten Maßnahmen und wirken auf der Basis ihrer Möglichkeiten an deren Umsetzung mit
15 Expertenstandard Dekubitus Die Einrichtung S5 - stellt sicher, dass alle an der Versorgung des Patienten/Bewohners/ Betroffenen Beteiligten den Zusammenhang von Kontinuität der Intervention und Erfolg der Dekubitusprophylaxe kennen und gewährleistet die Informationsweitergabe über die Dekubitusgefährdung an externe Beteiligte.
16 Expertenstandard Nationaler Expertenstandard Sturz in der Fassung 2013
17 Expertenstandard Sturz Die Pflegefachkraft P1 - identifiziert unmittelbar zu Beginn des pflegerischen Auftrags systematisch die personen-, medikamentenund umgebungsbezogenen Sturzrisikofaktoren aller Patienten/Bewohner, bei denen ein Sturzrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. überprüft wiederholt die Einschätzung Erfassung der Sturzrisikofaktoren bei Veränderungen der Pflegesituation und nach jedem Sturz des Patienten/Bewohners
18 Expertenstandard Sturz S2 - verfügt über Beratungskompetenz bezüglich des Sturzrisikos und geeigneter Interventionen in Bezug auf Sturzrisikofaktoren und entsprechende Interventionen.
19 Expertenstandard Sturz P2 - informiert den Patienten/Bewohner und seine Angehörigen über das die festgestellten Sturzrisikofaktoren und bietet eine Beratung und ggf. Schulungen zu den Interventionen an
20 Expertenstandard Sturz E2 Der Patient/Bewohner und ggf. seine Angehörigen kennen das die individuellen Sturzrisiko Risikofaktoren sowie geeignete Maßnahmen zur Sturzprophylaxe. Die Beratung und ggf. die Schulungen sind Dokumentiert.
21 Expertenstandard Sturz P6 - dokumentiert und analysiert systematisch jeden Sturz, gegebenenfalls mit anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen analysiert diesen, gegebenenfalls mit anderen an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen, und schätzt die Sturzrisikofaktoren neu ein.
22 Expertenstandard Sturz Die Einrichtung S6b stellt Ressourcen zur Auswertung und Analyse von Stürzen zur Verfügung E6b In der Einrichtung liegen Zahlen zu Häufigkeit, Umständen und Folgen von Stürzen vor.
23 Expertenstandard Nationaler Expertenstandard Kontinenz in der Fassung 2014
24 Expertenstandard Kontinenz P2 - Die Pflegefachkraft führt bei Vorliegen von Kontinenzproblemen eine differenzierte Einschätzung (z.b. auf der Grundlage eines zielgruppenspezifischen Miktionsprotokolls) durch bzw. koordiniert in Absprache mit dem behandelnden Arzt erforderliche diagnostische Maßnahmen.
25 Expertenstandard Kontinenz S3a - Die Einrichtung verfügt über eine interprofessionelle geltende Verfahrensregelung zu Zuständigkeiten und Vorgehensweisen im Zusammenhang mit der Förderung der Harnkontinenz bzw. Kompensation der Inkontinenz und stellt sicher, dass dass die erforderlichen Instrumente zur Einschätzung und Dokumentation zur Verfügung stehen hält die erforderlichen Materialien zur Beratung bei Problemen mit der Harnkontinenz vor.
26 Expertenstandard Kontinenz S3b - Die Pflegefachkraft verfügt über aktuelles Wissen und Beratungskompetenz zur Vorbeugung, Beseitigung, Verringerung oder Kompensation von Harninkontinenz.
27 Expertenstandard Kontinenz S5a Die Einrichtung sorgt für eine bedarfsgerechte Personalplanung, ein Kontinenz förderndes Umfeld (z.b. Erreichbarkeit, Zugänglichkeit, Nutzbarkeit von Toiletten, Wahrung der Imtimsphäre), geschlechtsspezifische Ausscheidungshilfen und Hilfsmittel zur Kompensation von Inkontinenz (z.b. aufsaugende Hilfsmittel, Kondomurinale).
28 Expertenstandard Kontinenz S5b Die Pflegefachkraft verfügt über zielgruppenspezifisches, aktuelles Wissen zu Maßnahmen der Kontinenzförderung und der Anwendung von Hilfsmitteln
29 Expertenstandard Kontinenz P 5 - Die Pflegefachkraft koordiniert die multidisziplinäre Behandlung (z.b. durch Ärzte, Hebammen, Physiotherapeuten, Psychologen) und sorgt für eine kontinuierliche Umsetzung des Maßnahmenplans. Auf die Bitte um Hilfe bei der Ausscheidung wird unverzüglich reagiert.
30 Expertenstandard Nationaler Expertenstandard Akuter Schmerz in der Fassung 2011
31 Expertenstandard: Akuter Schmerz Die Pflegefachkraft P1 - erhebt zu Beginn des pflegerischen Auftrags mittels eines initialen Assessments, ob der Patient/Bewohner/ Betroffene zu erwartende Schmerzen oder schmerzbedingte Probleme hat. Ist dies nicht der Fall, wird die Einschätzung in individuell festzulegenden Zeitabständen wiederholt.
32 Expertenstandard: Akuter Schmerz - führt bei festgestellten Schmerzen, zu erwartenden Schmerzen oder schmerzbedingten Problemen eine systematische Schmerzeinschätzung ein differenziertes Schmerzassessment mittels geeigneter Instrumente durch.
33 Expertenstandard: Akuter Schmerz - wiederholt die Einschätzung der Schmerzen Schmerintensität sowie der schmerzbedingten Probleme in Ruhe und bei Belastung oder /Bewegung in individuell festzulegenden Zeitabständen.
34 Expertenstandard: Akuter Schmerz P2 - setzt spätestens bei einer Ruheschmerzintensität von mehr als 3/10 oder einer Belastungs- /Bewegungsschmerzintensität von mehr als 5/10 analog der Numerischen Rangskala (NRS) die geltende Verfahrensregelung um, oder holt eine ärztliche Anordnung zur Einleitung oder Anpassung der Schmerzbehandlung ein und setzt diese nach Plan um nach dem patienten-/bewohnerbezogenen interprofessionellen Behandlungsplan um.
35 Expertenstandard: Akuter Schmerz - überprüft bei Neueinstellung bzw. Anpassung der Medikation den Behandlungserfolg in den Zeitabständen, die dem eingesetzten Analgesieverfahren entsprechen.
36 Expertenstandard: Akuter Schmerz E2 Der Patient/Betroffene/Bewohner ist schmerzfrei bzw. hat Schmerzen von nicht mehr als 3/10 in Ruhe bzw. 5/10 unter Belastung oder Bewegung analog der Numerischen Rangskala (NRS).
37 Expertenstandard: Akuter Schmerz Die Pflegefachkraft S3 - kennt verfügt über aktuelles Wissen zu schmerzmittelbedingten Nebenwirkungen, deren Prophylaxe und Behandlungsmöglichkeiten
38 Expertenstandard: Akuter Schmerz P3 - erfasst und dokumentiert schmerzmittelbedingte Nebenwirkungen und führt in Absprache mit dem zuständigen Arzt Maßnahmen zu zur ihrer Prophylaxe und Behandlung von Schmerzmittel bedingten Nebenwirkungen durch.
39 Expertenstandard: Akuter Schmerz E3 Eine aktuelle Dokumentation schmerzmittelbedingter Nebenwirkungen liegt vor. Schmerzmittelbedingte Nebenwirkungen wurden verhindert bzw. erfolgreich behandelt.
40 Expertenstandard: Akuter Schmerz Die Pflegefachkraft S4a - kennt verfügt über zielgruppenspezifisches, aktuelles Wissen zu nicht-medikamentösen Maßnahmen der zur Schmerzlinderung sowie deren möglichen Kontraindikationen.
41 Expertenstandard: Akuter Schmerz Die Einrichtung S4b - stellt sicher, dass nicht-medikamentöse Maßnahmen umgesetzt werden können.
42 Expertenstandard: Akuter Schmerz Die Pflegefachkraft S5a - verfügt über die notwendigen Beratungs- und Schulungskompetenzen in Bezug auf Schmerz und schmerzbedingte Probleme für Patienten/Bewohner und Angehörige.
43 Expertenstandard: Akuter Schmerz Die Einrichtung S5b - stellt die erforderlichen Beratungs- Informations-, Anleitungs- und Schulungsunterlagen zur Verfügung
44 Expertenstandard: Akuter Schmerz P5 - gewährleistet eine gezielte zielgruppenspezifische Information, Anleitung und Schulung und Beratung für den Patienten/Bewohner und seine Angehörigen.
45 Expertenstandard: Akuter Schmerz E5 Der Patient/Bewohner und ggf. seine Angehörigen sind gezielte Schulungen und Beratungen angeboten worden um ihn zu befähigen Schmerzen einzuschätzen, mitzuteilen und zu beeinflussen über die Bedeutung systematischer Schmerzeinschätzung informiert, können Schmerzen mitteilen und sind befähigt, situationsgerechte Maßnahmen zu ihrer Beeinflussung anzuwenden.
46 Expertenstandard Nationaler Expertenstandard Chronische Wunden in der Fassung 2015
47 Expertenstandard Chron. Wunden Begründung: Chronische Wunden führen, insbesondere durch Schmerzen, Einschränkungen der Mobilität, Wundexsudat und -geruch, zu erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensqualität. sind häufig Symptome einer chronischen Krankheit, die maßgeblich den Alltag der betroffenen Person beeinflusst.
48 Expertenstandard Chron. Wunden Begründung: Sie führen, insbesondere durch Schmerzen, Einschränkungen der Mobilität, Wundexsudat und - geruch, zu erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensqualität. Durch Anleitung und Beratung der Patienten/Bewohner und ihrer Angehörigen zu alltagsorientierten Maßnahmen im Umgang mit der Wunde und den wund- und therapiebedingten Auswirkungen können die Fähigkeiten zum gesundheitsbezogenen Selbstmanagement
49 Expertenstandard Chron. Wunden Begründung: So verbessert werden, dass sich positive Effekte für Wundheilung und Lebensqualität ergeben. Des Weiteren verbessern sachgerechte Beurteilung und phasengerechte Versorgung der Wunde sowie regelmäßige Dokumentation des Verlaufs unter Berücksichtigung der Sichtweise der Patienten/Bewohner auf ihr Kranksein die Heilungschancen
50 Expertenstandard Chron. Wunden S1a verfügt über aktuelles Wissen und kommunikative Kompetenz, Menschen mit einer chronischen Wunde zu identifizieren und deren Einschränkungen, und Krankheitsverständnis und gesundheitsbezogene Selbstmanagementfähigkeiten sensibel und verstehend zu erkunden
51 Expertenstandard Chron. Wunden Die Pflegefachkraft P1a erfasst im Rahmen der pflegerischen Anamnese bei allen Patienten/Bewohnern mit einer chronischen Wunde das Krankheitsverständnis, wund- und therapiebedingte Einschränkungen sowie Möglichkeiten des gesundheitsbezogenen Selbstmanagements.
52 Expertenstandard Chron. Wunden E1 Die Dokumentation enthält differenzierte Aussagen zu den Punkten: Mobilitäts- und andere Einschränkungen, Schmerzen, Wundgeruch, Exsudat, Ernährungsstatus, psychische Verfassung, individuelles Krankheitsverständnis, Körperbildstörungen, Ängste; Wissen der Patientinen/Bewohnerins und ihrer seiner Angehörigen über Ursachen und Heilung der Wunde sowie Gesundheitsbezogene Selbstmanagementkompetenzen; Spezifische medizinische Wunddiagnose, Rezidivzahl, Wunddauer, - lokalisation, -größe, -rand, -umgebung, -grund und Entzündungszeichen
53 Expertenstandard Chron. Wunden Die Pflegefachkraft S2 verfügt über aktuelles Wissen zur Behandlung wundbedingter Einschränkungen, zu krankheitsspezifischen Maßnahmen je nach Wundart (z. B. Bewegungsförderung, Druckverteilung oder Kompression), zur Wundversorgung, zur Grunderkrankung und zur Rezidiv- und Infektionsprophylaxe sowie zum Hautschutz und zur Hautpflege.
54 Expertenstandard Chron. Wunden Die Pflegefachkraft P2 plant gemeinsam mit dem Patienten/Bewohner und seinen Angehörigen unter Einbeziehung der beteiligten gemeinsam mit dem Patienten/Bewohner und seinen Angehörigen Berufsgruppen Maßnahmen zu folgenden Bereichen: wund- und therapiebedingte Beeinträchtigungen, wundspezifische Erfordernisse, Grunderkrankung und Rezidivprophylaxe, Vermeidung weiterer Schäden, Umsetzen medizinischer Verordnungen.
55 Expertenstandard Chron. Wunden Die Pflegefachkraft S4a verfügt über aktuelles Wissen und Kompetenz zu Information, Beratung, Schulung und Anleitung zum gesundheitsbezogenen Selbstmanagement.
56 Expertenstandard Chron. Wunden Die Pflegefachkraft P4 schult zu Wundursachen und fördert die Fähigkeiten der Patientinen/Bewohnerins und ihrer seiner Angehörigen zur Wundversorgung sowie zum Umgang mit wund- und therapiebedingten Einschränkungen durch Maßnahmen der Patientenedukation. Sie unterstützt die Kontaktaufnahme zu anderen Berufs-, Selbsthilfe- oder weiteren Gesundheitsgruppen (z.b. Raucherentwöhnung)
57 Expertenstandard Folgen aus den Aktualisierungen
58 Zusammenfassung der Updates Erfassen der INDIVIDUELLEN Risiken Weg von einem standardisierten, und eher Nichts-sagenden Einschätzungen Hin zu einer konkreten pflegerischen Aussage und einer konkreten, handlungsleitenden Pflegeplanung Stärkung der Pflege- Fach- Kompetenz Stärkere Einbindung des Betroffenen und seinen Vorstellungen
59 Expertenstandard Was bedeutet das für Sie als pflegende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Leitender Funktion?
60 Was bedeutet das für SIE - Aktualisieren Sie Ihr Wissen, in dem Sie regelmäßig auf der Seite sich informieren - Überprüfen Sie jährlich Ihre beschriebenen Verfahren und schulen jährlich Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - Überprüfen Sie Ihr Dokumentationssystem, ob Sie mit aktuell verwendeten Dokumenten die jeweiligen Expertenstandards umsetzen können
61 Was bedeutet das für SIE Auch die Expertenstandards können mit dem Strukturmodell einfach abgebildet werden. Nutzen Sie aktiv hierbei die Themenfelder und dort insbesondere: - Die Sichtweise des Pflegebedürftigen - Ihre Fachliche Einschätzung - Den Verständigungsprozess
62 Ich danke Ihnen für Ihr Interesse!!! Kontakt: Jörg Reher, Bildungsatelier Willy Brandt Allee 31 C Lübeck Tel: 0451/ Fax: 0451/ service@bildungsatelier.com
E 1: Die Dokumentation enthält differenzierte Aussagen zu den Punkten: Mobilitätsund
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