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1 Vest Recklinghausen Seite 1 von 65 Offenlegungsbericht (gemäß CRR) Berichtsstichtag:

2 Vest Recklinghausen Seite 2 von 65 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Informationen Einleitung und allgemeine Hinweise Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) 5 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) 6 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) Eigenkapitalüberleitungsrechnung Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Art und Beträge der Eigenmittelelemente 9 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) 9 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge 15 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) 19 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) 20 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) 22 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) 25 Anlage 01 Lagebericht 2014 Anlage 02 begebene Kapitalinstrumente Anlage 03 Eigenmittelelemente

3 Vest Recklinghausen Seite 3 von 65 Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin CRR GuV HGB Instituts- VergV Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Capital Requirements Regulation Gewinn- und Verlustrechnung Handelsgesetzbuch Instituts-Vergütungsverordnung k. A. keine Angabe (ohne Relevanz) KSA KWG MaRisk SolvV Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Solvabilitätsverordnung

4 Vest Recklinghausen Seite 4 von 65 1 Allgemeine Informationen 1.1 Einleitung und allgemeine Hinweise Seit der Überarbeitung der aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken durch den Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht im Jahr 2004 besteht das Grundkonzept aus drei sich ergänzenden Säulen. Die dritte Säule ergänzt die quantitativen Vorgaben der ersten Säule (insbesondere Mindestkapitalanforderungen) und das interne Risikomanagement sowie Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern umfassende Informationen zum Risikoprofil eines Instituts zugänglich gemacht werden. In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen SolvV-Vorgaben ablösen. Die bislang in 7 InstitutsVergV a. F. geregelte Offenlegung von Informationen zur Vergütungspolitik findet sich nun ebenfalls in der CRR wieder. Die im Bericht enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu Kreditrisikoanpassungen auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses. 1.2 Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Dieser Offenlegungsbericht betrifft nur die Sparkasse Vest Recklinghausen. Die Sparkasse Vest Recklinghausen steht in keiner Gruppenhierachie, deshalb erfolgt keine Konsolidierung. Für das Tochterunternehmen S-Finanzdienste GmbH der Sparkasse Vest Recklinghausen wird handelsrechtlich kein Konzernabschluss erstellt. 1.3 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse Vest Recklinghausen macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR Gebrauch, bestimmte nicht wesentliche und vertrauliche Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von der Offenlegung auszunehmen. Eine Erläuterung zur Nicht-Offenlegung von nicht wesentlichen oder vertraulichen Informationen bzw. Geschäftsgeheimnissen wird im Folgenden entsprechend dokumentiert.

5 Vest Recklinghausen Seite 5 von 65 Folgende Ausnahmen wurden angewendet: Quantitative Offenlegungsinhalte, wie z. B. Risikopositionen, die weniger als 5 % der Gesamtposition ausmachen, sind als "sonstige Posten" ausgewiesen. Bei Positionen unterhalb der 5 %-Grenze ist eine weitere Aufschlüsselung unter Materialitätsgesichtspunkten nicht erforderlich. Kundenbezogene Informationen, die Rückschlüsse auf Kunden zulassen könnten, wurden nicht offengelegt. Begründung: Es werden vertragliche, datenschutzrechtlich relevante Inhalte geschützt. Davon unabhängig besitzen folgende Offenlegungsanforderungen der CRR aktuell keine Relevanz für die Sparkasse Vest Recklinghausen: Art. 440 CRR (Antizyklische Kapitalpuffer sind erst ab dem Jahr 2016 aufzubauen.) Art. 441 CRR (Die Sparkasse Vest Recklinghausen ist kein global systemrelevantes Institut.) Art. 449 CRR (Verbriefungspositionen sind nicht vorhanden.) Art. 451 (Angaben zur Verschuldung sind im Bericht für das Jahr 2014 noch nicht offenzulegen.) Art. 452 (Für die Ermittlung der Kreditrisiken wird nicht der IRB-Ansatz, sondern der KSA zugrunde gelegt.) Art. 454 (Die Sparkasse Vest Recklinghausen verwendet keinen fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken.) Art. 455 (Die Sparkasse Vest Recklinghausen verwendet kein internes Modell für das Marktrisiko.) 1.4 Medium der Offenlegung (Art. 434 CRR) Die offen zu legenden Informationen gemäß Artikel 434 CRR werden im Juni 2015 auf der Homepage der Sparkasse Vest Recklinghausen veröffentlicht. Der Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse Vest Recklinghausen jederzeit zugänglich. Der elektronische Zugang zum Offenlegungsbericht ist ohne namentliche Registrierung möglich. Ein Teil der gemäß CRR offenzulegenden Informationen findet sich im Lagebericht der Sparkasse Vest Recklinghausen. Aus diesem Grund ist der Lagebericht als Anlage 01 zu diesem Offenlegungsbericht enthalten. 1.5 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433 CRR) Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Die Sparkasse Vest Recklinghausen hat anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale geprüft, ob die Offenlegung mehr als einmal jährlich ganz oder teilweise zu erfolgen hat. Die Prüfung der Sparkasse Vest Recklinghausen hat ergeben, dass eine jährliche Offenlegung ausreichend ist.

6 Vest Recklinghausen Seite 6 von 65 2 Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Gliederungspunkt D. Prognose-, Chancen- und Risikobericht offengelegt. Der Lagebericht wurde vom Vorstand genehmigt und ist auf der Homepage der Sparkasse als Bestandteil des Geschäftsberichts veröffentlicht. Er ist diesem Bericht als Anlage 01 beigefügt. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands 1 4 Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats 0 1 Tabelle: Anzahl der von Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- und Aufsichtsfunktionen zum 31. Dezember 2014 (Art. 435 (2) Buchstabe a) CRR) In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind, neben gesetzlichen Regelungen im Kreditwesengesetz und Bestimmungen in der Satzung der Sparkasse Vest Recklinghausen, im Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für fünf Jahre und bestimmt den Vorsitzenden des Vorstands. Aus wichtigem Grund kann der Verwaltungsrat die Bestellung widerrufen. Für die Bestellung, die Bestimmung des Vorsitzenden sowie den Widerruf der Bestellung ist die Zustimmung der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Recklinghausen und der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop als Träger der Sparkasse erforderlich. Der Verwaltungsrat der Sparkasse Vest Recklinghausen hat einen Hauptausschuss gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen gebildet. Der Hauptausschuss unterstützt den Verwaltungsrat bei der Ermittlung von geeigneten Bewerbern für die Besetzung von Vorstandspositionen und bereitet Entscheidungen des Verwaltungsrates in Personalangelegenheiten des Vorstandes vor.

7 Vest Recklinghausen Seite 7 von 65 Bei der Neubesetzung des Vorstands achten der Hauptausschuss und der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie das Gleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen beachtet. Bei der Besetzung von Vorstandspositionen wird insbesondere Wert auf die persönliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Eignung gelegt. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass in ausreichendem Maß theoretische und praktische Kenntnisse in den betreffenden Geschäften sowie Leitungserfahrung vorhanden ist. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstands verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden durch die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes des Kreises Recklinghausen und der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop als Träger der Sparkasse gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten ein Sitzungsgeld gemäß 18 Sparkassengesetz Nordrhein- Westfalen. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist das von der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes gewählte Mitglied Herr Klaus Schild. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Qualifizierungsprogramme und Schulungen insbesondere an der Sparkassenakademie Nordrhein- Westfalen besucht bzw. sind als Teilnehmer an weiteren Seminaren vorgesehen. Die Dienstkräfte im Verwaltungsrat verfügen über langjährige Berufserfahrung als Bedienstete der Sparkasse. Im Ergebnis sind bei den Mitgliedern des Verwaltungsrates ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden bzw. werden sukzessive erworben oder erweitert. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund der sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Im Anhang zum Jahresabschluss sind namentlich die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Verwaltungsrats und Vorstands sowie deren Bezüge genannt. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Der Verwaltungsrat der Sparkasse Vest Recklinghausen hat einen Risikoausschuss gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen gebildet. Im Jahre 2014 haben vier Sitzungen des Risikoausschusses stattgefunden. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt D. 3. Risikomanagementprozess offengelegt.

8 Vest Recklinghausen Seite 8 von 65 3 Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Zusätzliches Kernkapital Ergänzungskapital 9. Nachrangige , ,04 1) 0,00 0, ,61 Verbindlichkeiten 10. Genussrechtskapital 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 12. Eigenkapital a) gezeichnetes Kapital 0,00 b) Kapitalrücklage c) Gewinnrücklagen , ,00 2) ,00 0,00 0,00 ca) Sicherheitsrücklage , ,69 0,00 0,00 cb) andere Rücklagen , ,67 0,00 0,00 d) Bilanzgewinn , ,78 3) Sonstige Überleitungskorrekturen: Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Artikel 490 CRR): 0,00 0, ,14 Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Artikel 62 Punkt c der CRR): Unternehmen der Finanzbranche (Artikel 4(27), 66 Punkt (c); 68 bis 70 und 79 der CRR): Unternehmen der Finanzbranche (Artikel 4(27), 36 (1) Punkt (h); 43 bis 46; 49 (2) und (3) und 79 der CRR): 0,00 0, ,86 0,00 0, , ,59 0,00 0,00 Immaterielle Vermögensgegenstände (Artikel 36 CRR): ,00 0,00 0,00 Übergangsvorschriften (Artikel 476 bis 478, 481 CRR): ,27 0, ,70 Abzüge am harten Kernkapital aus der Überschreitung des zusätzlichen Kernkapitals (Artikel 36 CRR) ,48 0,00 0, ,56 0, ,94 Tabelle: Eigenkapital-Überleitungsrechnung

9 Vest Recklinghausen Seite 9 von 65 Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente (Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Die Sparkasse Vest Recklinghausen hat Sparkassen-Kapitalbriefe mit Nachrangabrede begeben, die im Rahmen der CRR-Übergangsregelungen dem Ergänzungskapital zugerechnet werden. Dabei handelt es sich um kleinteiliges Privatkundengeschäft. Die Vertragsbedingungen sind identisch und unterscheiden sich nur in der Verzinsung. Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind der Anlage 02 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente (Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013) Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der Anlage 03 zum Offenlegungsbericht zu entnehmen. 4 Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) CRR) Eine Zusammenfassung des Ansatzes, nach der die Sparkasse die Angemessenheit ihres internen Kapitals zur Unterlegung der aktuellen und zukünftigen Aktivitäten beurteilt, ist dem Gliederungspunkt D. 3. des Lageberichtes (Anlage 01 des Offenlegungsberichts) zu entnehmen. Art. 438 Buchstabe b) CRR besitzt für die Sparkasse Vest Recklinghausen keine Relevanz, da von der Aufsicht keine Kapitalzuschläge gefordert wurden.

10 Vest Recklinghausen Seite 10 von 65 Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Kreditrisiko Betrag per (in Mio. EUR) Standardansatz 251,6 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,0 Öffentliche Stellen 0,6 Institute 4,0 Unternehmen 91,9 Mengengeschäft 51,3 Durch Immobilien besicherte Positionen 51,5 Ausgefallene Positionen 5,8 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 3,0 Verbriefungspositionen 1,7 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 25,0 Beteiligungspositionen 12,7 Sonstige Posten 4,1 Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 24,1 Tabelle: Eigenmittelanforderungen nach Risikoarten und Risikopositionsklassen 5 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR) Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 3.144,8 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben.

11 Vest Recklinghausen Seite 11 von Mio. EUR Jahresdurchschnittsbetrag der Risikopositionen Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 0,1 Öffentliche Stellen 7,9 Institute 47,6 Unternehmen 1.169,8 Mengengeschäft 789,3 Durch Immobilien besicherte Positionen 580,7 Ausgefallene Positionen 74,6 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 37,4 Investmentfonds (OGAW-Fonds) 335,1 Sonstige Posten 50,5 Gesamt 3.093,0 Tabelle: Gesamtbetrag der Risikopositionen nach Risikopositionsklassen Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (97,2 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet.

12 Banken Offene Investmentvermögen inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Sparkasse Vest Recklinghausen Seite 12 von 65 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR) Mio. EUR Finanzinstitute und öffentlicher Sektor Zentralstaaten oder Zentralbanken 26, , Regionale oder lokale Gebietskörperschaften ,4 0,0 --- Öffentliche Stellen 20, ,0 --- Multilaterale Entwicklungsbanken 39, Institute 565, ,5 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 236, Investmentfonds (OGAW-Fonds) , Ausgefallene Positionen ,3 --- Sonstige Posten , ,6 Gesamt 888,8 544,4 639,3 0,3 97,1 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Finanzinstitute und öffentlicher Sektor

13 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe Sonstige Sparkasse Vest Recklinghausen Seite 13 von Mio. EUR Industrieunternehmen Unternehmen 13,7 126,0 163,0 38,1 --- davon: KMU 13,7 35,4 35,0 36,9 --- Mengengeschäft 12,3 2,5 46,5 65,2 --- davon: KMU 12,3 2,4 46,5 65,2 --- Durch Immobilien besicherte Positionen 9,4 3,9 20,2 39,9 --- davon: KMU 9,4 3,9 20,2 39,9 --- Ausgefallene Positionen --- 2,7 4,3 7,2 --- Sonstige Posten , ,9 --- Gesamt 35,4 159,2 234,0 163,3 --- Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Industrieunternehmen

14 Organisationen ohne Erwerbszweck Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Privatpersonen Sparkasse Vest Recklinghausen Seite 14 von Mio. EUR Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen Unternehmen 9,2 120,2 61,6 112,1 376,9 263,9 52,8 davon: KMU 1,9 60,6 24,2 81,5 324,5 138,4 2,1 Mengengeschäft ,1 12,5 8,8 48,3 122,1 --- davon: KMU ,1 12,5 8,8 48,3 122,1 --- Durch Immobilien besicherte Positionen ,5 10,4 10,8 251,5 119,7 --- davon: KMU ,5 10,4 10,8 250,2 118,3 --- Ausgefallene Positionen --- 6,3 1,6 0,4 10,9 6,6 --- Sonstige Posten ,7 15,6 0,3 0,3 --- Gesamt 9,2 272,1 107,8 147,7 687,9 512,6 52,8 Tabelle: Risikopositionen nach Branchen Dienstleistungsunternehmen und Privatpersonen

15 Vest Recklinghausen Seite 15 von 65 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten Mio. EUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 26, Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 301,8 145,5 60,1 Öffentliche Stellen 24,8 35,7 10,1 Multilaterale Entwicklungsbanken ,6 9,9 Institute 2,5 364,5 202,2 Unternehmen 163,4 404,8 769,3 Mengengeschäft 570,5 115,4 776,9 Durch Immobilien besicherte Positionen 45,5 124, ,3 Ausgefallene Positionen 7,4 6,6 43,8 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 2,6 117,0 117,3 Investmentfonds (OGAW-Fonds) ,4 Sonstige Posten 44, ,4 Gesamt 1.189, , ,7 Tabelle: Risikopositionen nach Restlaufzeiten 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge (Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR) Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden.

16 Vest Recklinghausen Seite 16 von 65 Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember Auszug aus dem Anhang zum Jahresabschluss: Forderungen Forderungen an Kunden und Kreditinstitute haben wir zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Festzinsdarlehen einbehaltene Disagien werden auf die Zinsbindungsdauer verteilt. Für variabel verzinsliche Ausleihungen werden die Disagien nach der Zinsstaffelmethode auf die Gesamtlaufzeit verteilt. Von Dritten erworbene Schuldscheindarlehen, die dem Kreditgeschäft zugeordnet sind bzw. die dem Geldanlagezweck dienen, werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbaren Risiken aus Forderungen und Schuldscheindarlehen wurde durch deren Bewertung nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Für latente Risiken im Forderungsbestand bestehen Pauschalwertberichtigungen und Vorsorgereserven. Namensschuldverschreibungen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und gegebenenfalls auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die Angemessenheit der spezifischen Kreditrisikoanpassungen wird regelmäßig überprüft und fortgeschrieben. Eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen erfolgt bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, d. h. wenn die Kapitaldienstfähigkeit wieder erkennbar ist, oder wenn die Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten möglich ist. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorge sind in den Organisationsrichtlinien der Sparkasse geregelt.

17 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Aufwendungen für EWB, PWB und Rückstellungen Bestand Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Sparkasse Vest Recklinghausen Seite 17 von 65 Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettoauflösung bei der Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 4,5 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 1,2 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 1,2 Mio. EUR Mio. EUR Privatpersonen 15,4 7,8 0,0 5,9 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen, davon 54,6 27,7 4,7 6,9 Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 3,6 2,6 0,0 --- Verarbeitendes Gewerbe 8,3 6,8 0,2 1,5 Baugewerbe 7,2 0,4 1,8 0,4 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 8,5 5,1 7,0 0,6-4,5 0,0 1,1 1,6 0, ,2 0,7 0, ,0 Grundstücks- und Wohnungswesen 17,2 6,0 2,2 1,2 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 7,6 6,1 0,0 2,5 Organisationen ohne Erwerbszweck 0,6 0, ,0 Sonstige 0,8 0,4 0,0 0,1 Gesamt 71,5 36,3 7,0 4,7-4,5 0,0 12,9 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen

18 Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Sparkasse Vest Recklinghausen Seite 18 von Mio. EUR Deutschland 71,2 36,1 4,7 12,9 EWR 0,1 0,1 7, Sonstige 0,2 0, ,0 Gesamt 71,5 36,3 7,0 4,7 12,9 Tabelle: Notleidende und überfällige Risikopositionen nach geografischen Gebieten Entwicklung der Risikovorsorge Mio. EUR Zuführung Auflösung Anfangsbestand Inanspruchnahme Wechselkurs-bedingte und sonstige Veränderung Endbestand 36,2 10,0 5,5 4, ,3 Rückstellungen 3,3 1,7 0, ,1 4,7 Einzelwertberichtigungen Pauschalwertberichtigungen Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 8, , ,0 47,8 11,7 7,1 4,5 0,1 48,0 99,0 99,0 Tabelle: Entwicklung der Risikovorsorge

19 Vest Recklinghausen Seite 19 von 65 6 Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen (ECAI) sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Exportversicherungsagenturen (ECA) hat die Sparkasse Vest Recklinghausen nicht benannt. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Öffentliche Stellen Multilaterale Entwicklungsbanken Institute Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Institute mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung Verbriefungspositionen Benannte Ratingagenturen Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Standard & Poor s und Moody s Tabelle: Benannte Rating- bzw. Exportversicherungsagenturen je Risikopositionsklasse Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist - ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung.

20 Vest Recklinghausen Seite 20 von 65 Risikopositionswerte nach Risikogewichten vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. Da keine Kreditrisikominderungstechniken angewendet werden (siehe Seite 22) erfolgt keine Unterscheidung in der Tabelle Risikogewicht in % Positionswerte vor / nach Kreditrisikominderung Mio. EUR , , , , , , , , ,9 Sonstige < 100 % 554,2 Tabelle: Risikopositionswerte vor und nach Kreditrisikominderung 7 Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die Beteiligungen der Sparkasse Vest Recklinghausen wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Bei den Beteilungen wird zwischen Verbundbeteiligungen und regionalen Beteiligungen unterschieden. Die Zuordnung kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Hinsichtlich der Bewertungs- und Rechnungslegungsgrundsätze sowie den Buchwertveränderungen aus Zugängen, Abgängen und Abschreibungen wird auf den Anhang zum Jahresabschluss verwiesen.

21 Vest Recklinghausen Seite 21 von 65 Auszug aus dem Anhang zum Jahresabschluss: Anteilsbesitz Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen. Beteiligungen Die Beteiligungsposition erhöhte sich durch Zugänge an dem Sparkassenverband Westfalen-Lippe ( TEUR) und an der ELS Fonds GmbH & Co. KG (136 TEUR). Sie verminderte sich durch die Verringerung der Beteiligungen an der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbh & Co. KG um den Haftungsanteil ( TEUR), durch Abschreibungen der Beteiligungen an dem Verband (7.869 TEUR) und an der ELS Fonds GmbH & Co. KG (342 TEUR) sowie durch Abgänge an dem Sparkassenverband Westfalen-Lippe (304 TEUR) und Umbuchung der Castra Grundstücksverwaltungs GmbH & Co. KG (1 TEUR). Die Sparkasse hat sich verpflichtet, in den nächsten Jahren weitere Anteile in Höhe von 184 TEUR (ELS Fonds GmbH & Co. KG) zu übernehmen. Angaben zu den qualitativen Anforderungen enthält darüber hinaus der Lagebericht (Anlage 01 zu diesem Bericht). Handelsrechtlich sind Angaben zu Zeit-/Börsenwerten und den unrealisierten Neubewertungsgewinnen nur dann erforderlich, wenn eine Bewertung nach dem gemilderten Niederstwertprinzip erfolgt ( 285 Satz 1 Nr. 18 HGB), bzw. wenn unrealisierte Neubewertungsgewinne dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden ( 340c Abs. 3 HGB). Die Sparkasse macht von diesen Möglichkeiten keinen Gebrauch. Bei den Wertansätzen wird der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert ausgewiesen Mio. EUR Buchwert Verbundbeteiligungen 105,8 Regionale Beteiligungen 1,7 Gesamt 107,5 Tabelle: Wertansätze für Beteiligungspositionen

22 Vest Recklinghausen Seite 22 von 65 Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen: Mio. EUR Realisierter Gewinn / Verlust aus Verkauf / Liquidation Nicht realisierter Gewinn / Verlust Latente Neubewertungsgewinne / - verluste Gesamt Davon im harten Kernkapital berücksichtigt Verbundbeteiligungen Regionale Beteiligungen , , Gesamt , Tabelle: Realisierte und nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Beteiligungspositionen Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. Kumulierte realisierte Gewinne und Verluste aus Verkäufen und Abwicklungen von Beteiligungen liegen nicht vor. 8 Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Die Sparkasse verwendet keine Kreditrisikominderungstechniken im Sinne der CRR. 9 Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Eigenmittelanforderungen für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken bestehen nicht. 10 Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Offenlegung im Lagebericht Informationen gemäß Art. 448 CRR hinsichtlich des Zinsrisikos im Anlagebuch sind im Lagebericht nach 289 HGB (Anlage 01 dieses Offenlegungsberichtes) dem Gliederungspunkt D Zinsänderungsrisiken zu entnehmen.

23 Vest Recklinghausen Seite 23 von 65 Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) In die Messung des Zinsänderungsrisikos im Anlagebuch sind alle relevanten zinstragenden beziehungsweise zinssensitiven Geschäfte und Positionen einbezogen. Dabei kommen vermögensorientierte Methoden (Auswirkungen auf den Gesamtbankcashflow / Zinsbuchbarwert) zum Einsatz. Die Berechnungen des Zinsänderungsrisikos im Rahmen der wertorientierten Zinsrisikosteuerung über den Value-at-Risk und die erwartete Performance beruhen auf der historischen Simulation der Marktzinsänderungen. Die Zeitreihe für die historische Simulation erstreckt sich auf einen Zeitraum von 1988 bis Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 63 Tage (Haltedauer) von diesem statistisch erwarteten Wert wird mit einem Konfidenzniveau von 99 % berechnet. Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts). Abweichungen zeigen ggf. Bedarf von Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen. Für die Bestände mit unbestimmter Fristigkeit werden geeignete Annahmen (Modell der gleitenden Durchschnitte) getroffen. Für Annahmen über das Kündigungsverhalten von Anlegern im Produkt Wachstumssparen hat die Sparkasse Verfahren unter Berücksichtigung des Ausübeverhaltens im Einsatz. 11 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die qualitativen Angaben zum Gegenparteiausfallrisiko sind dem Lagebericht nach 289 HGB (Anlage 01 dieses Offenlegungsberichtes) im Gliederungspunkt D. 5.2 Gegenparteiausfallrisiko zu entnehmen. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Die nachfolgende Tabelle enthält die positiven Wiederbeschaffungswerte einschließlich der Berücksichtigung von Netting und Sicherheiten Mio. EUR Positiver Bruttozeitwert Aufrechnungsmöglichkeiten (Netting) Saldierte aktuelle Ausfallrisikoposition Anrechenbare Sicherheiten Nettoausfallrisikoposition Zinsderivate 30, , ,4 Tabelle: Positive Wiederbeschaffungswerte Das gesamte Gegenparteiausfallrisiko beläuft sich zum Stichtag auf 38,1 Mio. Euro.

24 Vest Recklinghausen Seite 24 von Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. 13 Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus Weiterleitungsdarlehen. Bei den Weiterleitungsdarlehen stehen den als Sicherheit hinterlegten Vermögenswerten zweckgebundene spezifische Verbindlichkeiten gegenüber. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte und Sicherheiten sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 462,2 Mio. EUR belastet. Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im Rahmen dieses Berichts noch nicht möglich, da die Meldung per erstmalig erfolgt ist. Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: Mio. EUR Buchwert belasteter Vermögenswerte Marktwert belasteter Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermögenswerte Marktwert unbelasteter Vermögenswerte Anleihen und Schuldverschreibungen 20,1 20,1 819,5 819,5 Sonstige Vermögenswerte 442, ,3 Summe Vermögenswerte 462, ,8 Tabelle: Bilanzaktiva zu Markt- und Buchwerten

25 Vest Recklinghausen Seite 25 von 65 Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen Mio. EUR Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 571,0 462,2 Tabelle: Zugehörige Verbindlichkeiten 14 Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Vest Recklinghausen gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen.

26 Vest Recklinghausen Seite 26 von 65 Anlage 01 zum Offenlegungsbericht per Anlage 01 zum Offenlegungsbericht per Lagebericht 2014 A. Grundlagen der Sparkasse Die Sparkasse Vest Recklinghausen mit Sitz in Recklinghausen wurde im Jahr 1855 als Kreissparkasse unter dem Namen Sparkasse des Landkreises Recklinghausen gegründet. Im Zuge der Fusion gemäß 32 Absatz 1 Nummer 2 Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2002 (SpkG NW 2002) mit der Stadtsparkasse Recklinghausen am 1. Januar 2003 erhielt die Sparkasse den neuen Namen Sparkasse Vest Recklinghausen. Im Jahr 2004 folgte ein weiterer Zusammenschluss gemäß 32 Absatz 1 Nummer 2 SpkG NW 2002 mit der Sparkasse Castrop-Rauxel. Die Sparkasse ist beim Registergericht Recklinghausen unter der Nummer HRA 3116 im Handelsregister eingetragen. Die Sparkasse ist gemäß 1 SpkG NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (SpkG NW) eine landesrechtliche Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.v. (DSGV), Berlin und Bonn, angeschlossen. Träger der Sparkasse ist der Sparkassenzweckverband des Kreises Recklinghausen und der Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop. Der Sparkassenzweckverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ebenfalls Mitglied des SVWL. Das Geschäftsgebiet der Sparkasse ist das Gebiet der Verbandsmitglieder des Trägers der Sparkasse sowie das Gebiet der angrenzenden Gemeinden und Kreise. Die Sparkasse Vest Recklinghausen ist Mitglied im bundesweiten Haftungsverbund der Sparkassen- Finanzgruppe. Das aus Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen bestehende überregionale Sicherungssystem stellt sicher, dass im Bedarfsfall ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die Forderungen der Kunden und auch das Institut selbst zu schützen. Die Sparkasse unterhält in ihrem Geschäftsgebiet 80 Geschäftsstellen. Darunter befinden sich 13 SB-Geschäftsstellen. Sie ist ein regionales Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, die geld- und kreditwirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft insbesondere im satzungsrechtlichen Geschäftsgebiet sicherzustellen. Daneben ist das soziale und kulturelle Engagement der Sparkasse zu nennen. Im Rahmen der Geschäftsstrategie sind die Grundsätze unserer geschäftspolitischen Ausrichtung zusammengefasst und in die operativen Planungen eingearbeitet. Die übergeordneten Ziele werden im Lagebericht im Folgenden dargestellt. Durch die zielorientierte Bearbeitung der strategischen Geschäftsfelder soll die Aufgabenerfüllung der Sparkasse über die Ausschöpfung von Ertragspotenzialen sowie Kostensenkungen sichergestellt werden. Darüber hinaus hat der Vorstand die Risikostrategie überprüft und den veränderten Rahmenbedingungen angepasst. Die Strategien wurden mit dem Verwaltungsrat der Sparkasse erörtert und innerhalb des Hauses kommuniziert. B. Wirtschaftsbericht 1. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2014 Wirtschaftsentwicklung Die Weltwirtschaft expandierte 2014 mit unerwartet mäßigem Tempo. Daran hatte die Euro-Zone einen erheblichen Anteil, da die für das Frühjahr erwartete Erholung ausblieb. Hingegen ist der Aufschwung in den übrigen großen Industrieländern weiterhin intakt. In den Schwellenländern hat sich die Konjunkturabschwächung im ersten Halbjahr fortgesetzt. Aufgrund länderspezifischer Faktoren, insbesondere der Krise in Osteuropa, ist der Wachstumsrückgang in einzelnen Schwellenländern kräftiger als erwartet ausgefallen.

27 Vest Recklinghausen Seite 27 von 65 Anlage 01 zum Offenlegungsbericht per Innerhalb der großen Industrieländer zeichnete sich eine Zweiteilung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab. Mehrere große Volkswirtschaften, allen voran die USA und Großbritannien, sind im Aufschwung. Hier wird die Konjunktur überwiegend von der inländischen Nachfrage gestützt und ist inzwischen selbsttragend, was sich an der fortgeschrittenen Erholung der Arbeitsmärkte zeigt. Deutlich zurückhaltender zeigte sich die Wirtschaftsentwicklung im Euro-Raum. Der Entschuldungsprozess des privaten Sektors, allen voran der privaten Haushalte, ist hier kaum vorangekommen. Auch die Verbindlichkeiten des Finanzsektors wurden im Vergleich zu den übrigen Industrieländern nur unzureichend zurückgeführt. All dies dämpft die gesamtwirtschaftliche Nachfrage in der Währungsunion. Die deutsche Wirtschaft ist weiterhin in einer bemerkenswert guten Verfassung. Das kommt nicht nur der Binnenwirtschaft zugute, sondern erlaubt auch, Chancen auf Auslandsmärkten wahrzunehmen. Diese sollten sich im weiteren Jahresverlauf wieder in größerem Maß ergeben, wenn sich die wirtschaftliche Erholung im Euro-Gebiet verstärkt und der Welthandel Fahrt aufnimmt legten die Konsumausgaben privater Haushalte mit einer Rate von 2 % zu und lagen damit leicht über dem Vorjahreswert. Sie erwiesen sich damit erneut als wesentliche Stütze der deutschen Konjunktur. Ausschlaggebend waren der weitere Anstieg der real verfügbaren Einkommen und der gefestigte Arbeitsmarkt. Während die Inflationsrate in Deutschland im Jahr 2013 noch bei 1,5 % gelegen hatte, schwächte sie sich in 2014 auf 0,9 %, und damit auf den niedrigsten Stand seit 2010, ab. Alles in allem konnte für das vergangene Jahr eine Zuwachsrate des realen Bruttoinlandsprodukts in Deutschland von 1,5 % erzielt werden. Im Vorjahr belief sich das Wirtschaftswachstum auf 0,1 %. Die konjunkturelle Entwicklung im Ruhrgebiet schwächte sich zwar leicht ab, bewegt sich aber insgesamt immer noch auf einem hohen Niveau. Die Unternehmen beurteilten ihre aktuelle wirtschaftliche Situation gegenüber dem Jahresbeginn zwar als leicht verbessert, die Erwartungen sind aber erstmals seit 2012 wieder verhaltener. Der IHK-Konjunkturklimaindex ist mit nun 114 Punkten nahezu stabil. Die insgesamt gedämpfte Zuversicht spiegelt sich auch in den Erwartungen für das Auslandsgeschäft wider. Die Hoffnungen auf Impulse durch die Exportmärkte wurden gesenkt. Die Besorgnis über Auswirkungen der Entwicklungen in den Krisenherden dieser Welt hat zugenommen. Die Investitionsbereitschaft bleibt weiter stabil. Es gibt jedoch keine signifikanten Impulse, eine gewisse Investitionsvorsicht ist spürbar. Zins- und Kapitalmarktentwicklung Die Entwicklung an den Kapitalmärkten wurde im Jahr 2014 einerseits von den geldpolitischen Beschlüssen der großen Notenbanken Federal Reserve (Fed) in den USA und Europäischer Zentralbank (EZB) und andererseits von auseinanderlaufenden konjunkturellen Entwicklungen zwischen Europa und den USA bestimmt. Während die USA in den ersten drei Quartalen ein Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 1,6 % aufwiesen und die Federal Reserve ihr Wertpapierankaufprogramm im Oktober beendete, lag das Wachstum des Bruttoinlandsproduktes in der Eurozone nur bei 0,6 % und wurde von expansiven geldpolitischen Maßnahmen der EZB begleitet (langfristige Refinanzierungsgeschäfte, Ankaufprogramm von Asset-backed Securities und Pfandbriefen, Diskussion über weitere Wertpapierankäufe). Die Aktienmarktentwicklung in Deutschland und Europa spiegelt die relativ schwache konjunkturelle Entwicklung des Jahres 2014 wider. Der DAX 30 wies mit einem Plus von 2,7 %, und der EuroStoxx 50 mit einem Ergebnis von 1,2 % nur geringe Kurszuwächse auf. Der S&P 500 hingegen profitiert von der größeren konjunkturellen Dynamik der USA mit einem Plus von 11,4 %. Die großzügige Bereitstellung von Liquidität zu niedrigen Zinssätzen führte zu einem allgemein niedrigen Zinsniveau in Euroland. So fiel die Rendite der deutschen 10jährigen Bundesanleihe deutlich. Dieses niedrige Renditeniveau führte zu einer verstärkten Nachfrage nach höherrentierlichen Titeln, die in der Folge deutlich rückläufige Creditspreads aufwiesen. So fielen die Risikoaufschläge der Länder der Euroland Peripherie deutlich.

28 Vest Recklinghausen Seite 28 von 65 Anlage 01 zum Offenlegungsbericht per Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2014 Baseler Rahmenvereinbarungen (Basel III) Das Europäische Parlament hat am 17. April 2013 den kombinierten Verordnungs- und Richtlinienvorschlag CRR (Capital Requirements Regulation) / CRD IV (Capital Requirements Directive) angenommen. Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag im August 2013 mit dem CRD IV-Umsetzungsgesetz die erforderliche Anpassung der nationalen Gesetzgebung durch die EU-Richtlinie CRD IV beschlossen. Damit wurde das Regelwerk Basel III in europäisches und deutsches Recht umgesetzt und ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Die Umsetzung in der Sparkasse Vest wurde im Jahr 2014 durch eine Projektgruppe begleitet. Dabei wurden neue aufsichtsrechtliche Anforderungen fristgerecht umgesetzt. Neuordnung der europäischen Bankenaufsicht In Europa ist im Jahr 2014 eine einheitliche Bankenaufsicht entstanden. Ziel ist es, vor allem systemrelevante Institute des Euro-Raums mit einer einheitlichen europäischen Aufsicht besser und vor allem frei von einseitigen nationalen Interessen überwachen zu können. Die meisten deutschen Banken, darunter insbesondere Sparkassen und Volksbanken, unterliegen aber weiterhin der nationalen Aufsicht der BaFin. Als europäischer Aufseher wurde die EZB bestimmt. Die hierzu erforderliche EU- Verordnung trat am in Kraft. Die EZB hat ihre Aufsichtstätigkeit im Rahmen des einheitlichen europäischen Bankenaufsichtsmechanismus ( Single Supervisory Mechanism (SSM)) im November 2014 aufgenommen. Auf EU-Ebene werden derzeit ergänzend die Legislativvorschläge zur Errichtung eines einheitlichen europäischen Einlagensicherungssystems und eines europäischen Abwicklungsmechanismus beraten. Trotz Etablierung der EZB als europäische Aufsichtsbehörde bleibt die Rolle der European Banking Authority (Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)) mit Sitz in London als gesamteuropäischer Standardsetzer erhalten. Notwendige Anpassungen im Hinblick auf deren Rolle sind am in Kraft getreten (EBA-Änderungsverordnung). Es ergibt sich folgende Aufgabenteilung: Standardsetzung für die gesamte EU (EBA), Festsetzung von Parametern der laufenden Aufsicht für die teilnehmenden Staaten (EZB), Durchführung der laufenden Aufsicht (EZB oder BaFin). Änderung 25d Kreditwesengesetz und Neukonstituierung des Verwaltungsrates Nach den am 25. Mai 2014 erfolgten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen hat sich der neu gebildete Verwaltungsrat der Sparkasse Vest am 28. November 2014 konstituiert. In diesem Zusammenhang wurden die neuen Anforderungen des 25d Kreditwesengesetz in der Sparkasse Vest eingeführt. Die neu definierten Aufgaben wurden durch Abbildung in den entsprechenden Geschäftsordnungen an die vorgesehenen Gremien übertragen und sofern notwendig auch im Jahr 2014 wahrgenommen. Weitere Aufgaben, die sich aus 25d Kreditwesengesetz ergeben, werden nun fortlaufend von den jeweiligen Gremien wahrgenommen. Erweiterte Zusammenfassungsrechnung und Anpassung der Sicherungssysteme der Sparkassenorganisation an die Anforderungen der EU-Einlagensicherungsrichtlinie Die regelmäßige Durchführung einer Erweiterten Zusammenfassungsrechnung (EZR) aller Mitglieder eines institutsbezogenen Sicherungssystems ist eine Voraussetzung für die Nutzung verschiedener aufsichtsrechtlicher Erleichterungen im Rahmen der seit dem 1. Januar 2014 geltenden Kapitaladäquanzverordnung (Capital Requirements Regulation - CRR). Ferner ist die EZR ab dem voraussichtlichen Inkrafttreten des künftigen Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) am 3. Juli 2015 eine Voraussetzung für die amtliche Anerkennung eines institutsbezogenen Sicherungssystems als Einlagensicherungssystem im Sinne des EinSiG. Aufgrund des EinSiG wird eine Anpassung des bisherigen Sicherungssystems der Sparkassenorganisation ( Haftungsverbund ) erforderlich, das aus den Sparkassenstützungsfonds der Regionalverbände, der Sicherungsreserve der Landesbanken / Girozentralen sowie dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen besteht.

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