Vorlage zur Kenntnisnahme

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1 Drucksache 15/ Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Senats zur Übernahme einer Landesgarantie für Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft der Bankgesellschaft Berlin AG und einiger ihrer Tochtergesellschaften Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach , Berlin, Telefon: ; Telefax:

2 Der Senat von Berlin Fin I B BT /2005 Tel.: 9(0) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Vorlage - zur Kenntnisnahme - des Senats von Berlin nach 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Senats zur Übernahme einer Landesgarantie für Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft der Bankgesellschaft Berlin AG und einiger ihrer Tochtergesellschaften Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor. Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 9. April 2002 das Gesetz über die Ermächtigung des Senats zur Übernahme einer Landesgarantie für Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft der Bankgesellschaft Berlin AG und einiger ihrer Tochtergesellschaften verabschiedet. 3 Abs. 3 des Gesetzes lautet: Dem Abgeordnetenhaus ist vierteljährlich über 1. die Tätigkeit der Controllinggesellschaft, 2. den aktuellen Stand der Veräußerungsaktivitäten, 3. die tatsächliche Inanspruchnahme der durch das Land abgegebenen Garantien, 4. die Entwicklung der laufenden Geschäfte und den Stand der angestrebten Restrukturierungsmaßnahmen bis zur Veräußerung sowie 5. den Stand sämtlicher straf- und zivilrechtlicher Verfahren gegenüber allen am wirtschaftlichen Niedergang der Bankgesellschaft Berlin AG Beteiligten zu berichten. Hierzu wird für das III. Quartal 2005 (1. Juli September 2005) berichtet:

3 - 2 - Zu 1. Tätigkeit der Controllinggesellschaft a) Stand des Controllings Neben der Bearbeitung der Einzelgeschäfte gemäß Detailvereinbarung (DetV) hat die BCIA im Berichtszeitraum insbesondere folgende Grundsatz- und Sonderaufgaben weiter vorangetrieben: aa) Jahresabrechnungen der Ausgleichsansprüche aaa) Erfüllungsübernahme Die nachfolgende Tabelle zeigt die bislang von der BCIA festgestellten Prüfungsergebnisse hinsichtlich der Jahresabrechnungen der LPFV für 2002 bis Anspruch 2002 Anspruch 2003 Anspruch 2004 Summe in Mio. in Mio. in Mio. in Mio. Geltend gemachter Anspruch LPFV 0,5 2,7 59,3 62,5 Aus der Betrachtung ausgegliedert 0-0,1 - -0,1 Kürzungen wegen nicht abrechnungsfähiger oder unzureichend dokumentierter Sachverhalte -0,1 0-19,3-19,4 Zugestimmter Anspruch (exkl. Zinsen) 0,4 2,6 40,0 43,0 Auf den zugestimmten Anspruch angefallene Zinsen* 0 0,1-0,1 Zugestimmter Anspruch (inkl. Zinsen) 0,4 2,7-3,1 * Gem. DetV für den Zeitraum Entstehung des Ausgleichsanspruchs bis zur Ausgleichszahlung durch das Land Die Kürzungen aus der Jahresabrechnung 2004 sind teilweise vorläufig. Sie betreffen zum größten Teil die Mietgarantiezahlungen an 12 Fonds für Hierzu liegen der BCIA Zustimmungsgesuche vor, denen bislang nur dem Grunde, aber noch nicht der Höhe nach zugestimmt werden konnte. Die BCIA stimmt derzeit mit der LPFV die für eine nachträgliche Feststellung der Ansprüche erforderliche Dokumentation ab.

4 bbb) Buchwertgarantie Jahr Gesellschafmmme IBG IBAG Sum- IBG IBAG Sum- IBG IBAG Sum- Summe Geltend 15,9 16,4 32,3 47,9 31,2 79,1 *14,8 226,7 241,5 352,9 gemachter Anspruch in Mio. Zugestimmter Anspruch in Mio. 0,3 13,3 13,6 1,4 19,3 20, ,3 * Untestierter Entwurf Die IBAG hat zu den Jahresabrechnungen für 2002 und 2003 nachlaufend noch Ansprüche in Höhe von 8,5 Mio. dokumentiert, die von der BCIA im Rahmen der Jahresabrechnung 2004 berücksichtigt werden. Für 2004 liegt die testierte Jahresabrechnung der BCIA seit dem 5. August 2005 vor, diese wird derzeit mittels einer umfangreichen Stichprobe geprüft. Die Prüfung der Jahresabrechnungen 2002 und 2003 der IBG hat die BCIA abgeschlossen. Die hohe Differenz zwischen geltend gemachtem und zugestimmtem Anspruch resultiert zum größten Teil aus Verpflichtungen zum Ankauf von Fondsanteilen, die erst in den Folgejahren zu einer Realisierung des Risikos und damit zu einer Inanspruchnahme des Landes führen. ccc) Kreditgarantie Auch im III. Quartal haben die Konzernbanken für die Jahre einschließlich 2004 keine Abrechnungen aus der Kreditgarantie vorgelegt, so dass im laufenden Jahr eine Inanspruchnahme aus der Kreditgarantie auszuschließen ist. Für das Abrechnungsjahr 2005 werden die Konzernbanken mit hoher Wahrscheinlichkeit aus einem Insolvenzverfahren Ansprüche aus der Kreditgarantie geltend machen. Die BCIA rechnet mit der kurzfristigen Feststellung des Kreditausfalls durch den Konzern in Höhe von ca. 0,4 Mio.. Der ausfallende Kredit rührt aus einem umfinanzierten Kreditauftrag her. Bei derartigen Kreditverhältnissen hat die BCIA im Rahmen ihrer Zustimmungen als Auflage vorgesehen, dass ein Ausfall analog den Regelungen der Buchwertgarantie in ein Kontokorrent der Bank einzustellen und nicht zum 30. Juni des Folgejahres durch das Land zu erstatten ist. Weitere Fälle, die zur Feststellung eines abrechenbaren Ausfalls im laufenden Jahr führen könnten, sind in Insolvenzverfahren gebunden, mit deren Abschluss in 2005 nicht mehr zu rechnen ist. Über diese unten erfassten Fälle (siehe 3 c) dd)) hinaus wurden im laufenden Abrechnungsjahr bis 30. September 2005 keine weiteren Kreditverhältnisse seitens der Konzernbanken fällig gestellt. Im Hinblick auf einen Vorlauf von sechs Monaten gem. DetV / ZuVO (Zuständigkeits- und Verfahrensordnung zur Detailvereinbarung über die Abschirmung des Konzerns der Bankgesellschaft Berlin AG von den wesentlichen Risiken aus dem Immobiliendienstleistungsgeschäft) bis zu einer Feststellung des Kreditausfalls ist bis 31. Dezember

5 keine weitere Feststellung neuer abrechenbarer Ausfälle mehr möglich. Nach aktuellem Kenntnisstand ist daher auch für 2006 nicht mit einer Inanspruchnahme des Haushalts aus der Kreditgarantie zu rechnen. b) Schwerpunkte des Controllings der Einzelgeschäfte Aus dem Controlling der Einzelgeschäfte sind für den Berichtszeitraum folgende Schwerpunktthemen hervorzuheben: aa) Erfüllungsübernahme Im Bereich der Erfüllungsübernahme betrafen 20 der 28 entschiedenen Zustimmungsersuchen Ansprüche aus der Mietgarantie, die die LPFV in Freistellung der aus den Fondsgarantien verpflichteten Konzerngesellschaften an die Fonds zahlen muss. Davon entfielen 16 Anträge auf die Untergruppe der Zahlungen. 8 der 16 in dieser Untergruppe entschiedenen Vorgänge hat die BCIA zugestimmt. Dies entspricht bei einem Antragsvolumen von 12,1 Mio. einem zugestimmten Auszahlungsvolumen von 8,8 Mio.. In den weiteren 8 Fällen waren die Voraussetzungen für eine Zustimmung gemäß 35 Abs. 1 ZuVO nicht gegeben. bb) Buchwertgarantie Im III. Quartal 2005 bildeten Ausbuchungen von Forderungen wegen Uneinbringlichkeit den Schwerpunkt der Controllingtätigkeit zur Buchwertgarantie. 23 von 59 Vorgängen der Buchwertgarantie entfielen auf diese Gruppe. Davon hat die BCIA 18 Anträgen zugestimmt, die zu einer voraussichtlichen Inanspruchnahme des Landes in Höhe von 11,1 Mio. führen. Das Antragsvolumen der 23 entschiedenen Anträge betrug 32,1 Mio.. Wesentliches Prüfkriterium der BCIA war jeweils die Frage, ob die auszubuchende Forderung tatsächlich in voller Höhe im Sinne von 25 Abs. 1 ZuVO uneinbringlich gemäß Umsatzsteuergesetz ist. Bei den 5 nicht zustimmungsfähigen Anträgen mangelte es teilweise an einer entsprechend nachvollziehbaren Dokumentation bzw. können Ansprüche bei Konzerngesellschaften noch zum Teil durchgesetzt werden. cc) Kreditgarantie Im Bereich der Kreditgarantie betrafen 17 von 33 im Berichtszeitraum entschiedene Anträge die Freigabe von Kreditsicherheiten mit einem Volumen von insgesamt 80,5 Mio.. Davon hat die BCIA 11 Anträgen mit einem Volumen von 65,8 Mio. zugestimmt (nicht mit der Inanspruchnahme des Landes gleichzusetzen). In drei weiteren Fällen hat die BCIA der Freigabe widersprochen, um eine Erhöhung des Garantierisikos für das Land zu verhindern oder um sicherzustellen, dass ein Risiko bei Eintritt des Garantiefalls nicht über die Kreditgarantie, sondern zu den für das Land günstigeren Modalitäten der Buchwertgarantie auszugleichen ist. Drei weitere Zustimmungsersuchen wurden vom Antragsteller nachträglich zurückgenommen. Ein nennenswerter Teil der entschiedenen Anträge betraf erneut die Freigabe von Grundpfandrechten, insbesondere im Rahmen von Verkäufen bei der Bauträgermaßnahme McNair. Weitere freigegebene Kreditsicherheiten betra-

6 - 5 - fen typischerweise an die Bank abgetretene Mietforderungen der Kreditnehmer oder konzerninterne Verbürgungen. Bei allen zugestimmten Anträgen ist gewährleistet, dass das Kreditgarantierisiko nicht steigt bzw. gesenkt wird. Erreicht wird dies teilweise durch die Hereinnahme neuer Sicherheiten. c) Stand des Controllings der Einzelgeschäfte Die Gesellschaften des Bankkonzerns haben im Berichtszeitraum 1. Juli bis 30. September d. J. 352 neue Anfragen an die BCIA herangetragen. Hiervon betreffen 104 Anträge Geschäfte, zu denen der Bankkonzern die Zustimmung des Landes begehrt. Insgesamt liegen damit seit Beginn der Risikoabschirmung zustimmungspflichtige Anträge vor. Davon sind 171 oder rund ein Zehntel noch in Bearbeitung. Die nachfolgenden Tabellen schlüsseln die vom Bankkonzern an die BCIA herangetragenen Anträge gem. DetV / ZuVO jeweils für den Berichtszeitraum und den gesamten Zeitraum seit Abschluss der Detailvereinbarung auf. aa) Eingegangene Anträge auf Zustimmung im Berichtszeitraum III. Quartal 2005 Anzahl Volumen Mio. Kreditgarantie ,3 1) Buchwertgarantie aktiv / passiv (außer Investition) Mit Belastung der Landesgarantie 37 41,4 Mit Entlastung der Landesgarantie 0 0 Saldo 37 41,4 Buchwertgarantie Investition 1 2,5 Erfüllungsübernahme Verpflichtung 8 13,4 1) Zahlung 26 30,5 Gesamt 104 1) Nicht mit der tatsächlichen Inanspruchnahme des Landes gleichzusetzen

7 - 6 - bb) Eingegangene Anträge auf Zustimmung insgesamt (seit April 2002) Anzahl Volumen Mio. 5) Kreditgarantie 659 1) 6) 8.452,4 Buchwertgarantie aktiv / passiv (außer Investition) Mit Belastung der Landesgarantie 512 2) 814,2 Mit Entlastung der Landesgarantie 25-25,8 Saldo ,4 Buchwertgarantie Investition ,6 Erfüllungsübernahme Verpflichtung 53 3) 263,6 1) Zahlung ,6 Gesamt ) 1) Nicht mit der tatsächlichen Inanspruchnahme des Landes gleichzusetzen 2) Die Anzahl der insgesamt eingegangenen Anträge auf Buchwertgarantie aktiv/passiv hat sich gegenüber dem Vorbericht um einen Antrag (mit entsprechender betragsmäßiger Auswirkung) erhöht, der im Vorquartal einging, jedoch erst im aktuellen Berichtszeitraum erfasst wurde. 3) Die Anzahl der insgesamt eingegangenen Anträge auf Erfüllungsübernahme Verpflichtung hat sich gegenüber dem Vorbericht insgesamt um zwei Anträge (mit entsprechender betragsmäßiger Auswirkung) verringert, die im vorherigen Berichtszeitraum als Zustimmungsersuchen geführt wurden, jedoch lediglich als Anzeige zu erfassen gewesen wären. 4) Aus vorgenannten Anmerkungen ergibt sich eine Verringerung der Gesamtanzahl um einen Antrag. 5) Das jeweils dargestellte Volumen leitet sich nicht zwingend aus der Summe der Beträge von Vorbericht und im Berichtszeitraum neu hinzugekommener Anträge her, da die Beträge im Vorbericht zum Teil auf Anträgen aufbauen, die im jetzigen Bericht durch eine geänderte Erfassung in eine andere Kategorie fallen (siehe hierzu die vorigen Fußnoten). Zum anderen wirkt sich auch die aktuelle Risikobewertung im Rahmen der Fortschreibung der Datenbank auf die dargestellten Volumina aus. Dies gilt analog für die unter dd) und ff) dargestellten Volumina. 6) Das im Bereich der Kreditgarantie insgesamt eingegangene Antragsvolumen wurde im Hinblick auf zwei Anträge des Vorquartals angepasst: In einem Fall hat sich eine Erhöhung um rd. 155 Mio. ergeben, da im Vorquartal anstelle des üblichen Ausweises von Nominal- Kreditvolumina der von der IBB als risikobehaftet gemeldete Betrag, welcher von der IBB um anderweitige Sicherheiten aus öffentlicher Förderung gemindert worden ist, ausgewiesen wurde; es wird nunmehr das relevante Nominal-Kreditvolumen ausgewiesen. In einem weiteren Fall wurde der ursprünglich angegebene Betrag einer freizugebenden Grundschuld um rd. 20 Mio. bis auf den beizumessenden wirtschaftlichen Wert der freizugebenden Kreditsicherheit reduziert. cc) Zugestimmte Anträge im Berichtszeitraum III. Quartal 2005 Anzahl Volumen Mio. Kreditgarantie ,8 1) Buchwertgarantie aktiv / passiv (außer Investition) Mit Belastung der Landesgarantie 47 39,6 Mit Entlastung der Landesgarantie 0 0 Saldo 47 39,6 Buchwertgarantie Investition 0 0 Erfüllungsübernahme Verpflichtung 1 2,9 1) Zahlung 9 9 Gesamt 82 1) Nicht mit der tatsächlichen Inanspruchnahme des Landes gleichzusetzen

8 - 7 - dd) Erteilte Zustimmungen insgesamt (seit April 2002) Anzahl Volumen Mio. Kreditgarantie ,3 1) Buchwertgarantie aktiv / passiv (außer Investition) Mit Belastung der Landesgarantie ,7 Mit Entlastung der Landesgarantie 22-16,7 Saldo Buchwertgarantie Investition 8 153,9 Erfüllungsübernahme Verpflichtung ,9 1) Zahlung 92 78,8 Gesamt 929 1) Nicht mit der tatsächlichen Inanspruchnahme des Landes gleichzusetzen 2) Vgl. Anm. bb) 5) ee) Abgelehnte Anträge im Berichtszeitraum III. Quartal 2005 Anzahl Volumen Mio. Kreditgarantie 5 10,5 Buchwertgarantie aktiv / passiv (außer Investition) Mit Belastung der Landesgarantie 3 1,4 Mit Entlastung der Landesgarantie 0 0 Saldo 3 1,4 Buchwertgarantie Investition 2 2,8 Erfüllungsübernahme Verpflichtung 0 Zahlung 1 0 Gesamt 11 ff) Erteilte Ablehnungen insgesamt (seit April 2002) Anzahl Volumen Mio. 1) Kreditgarantie ,7 Buchwertgarantie aktiv / passiv (außer Investition) Mit Belastung der Landesgarantie 26 19,4 Mit Entlastung der Landesgarantie 0 0 Saldo 26 19,4 Buchwertgarantie Investition 9 181,7 Erfüllungsübernahme Verpflichtung 3 13,2 Zahlung Gesamt 110 1) Vgl. Anm. bb) 5)

9 - 8 - gg) Bearbeitungsstand der im Berichtszeitraum eingegangenen Anträge auf Zustimmung Anzahl In Bearbeitung 61 Ablehnung / Widerspruch 3 Antragsrücknahmen 8 Nicht zustimmungspflichtig 5 Zustimmung 27 Gesamt 104 hh) Bearbeitungsstand der insgesamt eingegangenen Anträge auf Zustimmung (seit April 2002) Anzahl In Bearbeitung 171 Ablehnung / Widerspruch 110 Antragsrücknahmen 278 Nicht zustimmungspflichtig 149 Zustimmung 929 Gesamt d) Ausgliederung des Immobiliendienstleistungsbereiches Im Berichtszeitraum hat die Senatsverwaltung für Finanzen unter Einbeziehung der BCIA sowie spezialisierter Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer die Kaufvertragsverhandlungen zur Ausgliederung des abgeschirmten Immobiliendienstleistungsbereichs der Bankgesellschaft Berlin AG an das Land weitgehend abgeschlossen. Der Kaufvertragsentwurf sieht ausdrücklich vor, dass der Umfang der Risikoabschirmung nach DetV und ZuVO durch die Ausgliederung der Gesellschaften auf das Land weder erweitert noch eingeschränkt wird. Der Kaufvertrag wird dem Abgeordnetenhaus im Rahmen einer Entscheidungsvorlage zur Zustimmung vorgelegt. Die insgesamt auszugliedernden Gesellschaften sind der BIH Berliner Immobilien-Holding GmbH als Tochter- bzw. Enkelgesellschaften zugeordnet. Gegenstand der Übertragung und des Kaufvertrages ist der 100%-ige Anteil der Bankgesellschaft Berlin AG an der BIH. Durch die Ausgliederung soll bewirkt werden, dass dem Land kein finanzieller Nachteil entsteht, da die BIH durch den Konzern vor Ausgliederung so ausreichend mit Eigenmitteln ausgestattet wird, dass der künftige nicht abgeschirmte Aufwand der Abwicklung gedeckt ist. Die geplante Holdingstruktur wird dem Land direkteren Einfluss auf die abgeschirmten Risiken verschaffen als in der derzeitigen unternehmensrechtlichen Konstellation. In der Vergangenheit konnte das Land die abgeschirmten Risiken nur mittelbar über die Informations- und Kontrollrechte gemäß DetV und

10 - 9 - ZuVO bzw. über die sehr eingeschränkten Gesellschafterrechte aus der Beteiligung an der Bankgesellschaft Berlin AG steuern. Nach Ausgliederung wird das Land die abgeschirmten Gesellschaften und die darin enthaltenen abgeschirmten Risiken unter dem Dach der unmittelbar dem Land unterstellten BIH besser steuern können. Die BCIA bleibt als Controllinggesellschaft des Landes mit ihrem Aufgabenumfang erhalten. Dies ist schon allein deshalb notwendig, da Kreditgarantien gegenüber den Teilbanken des Konzerns Bankgesellschaft sowie die weiteren Garantien insbesondere zu Gunsten der Fondsgesellschaften weiterhin bestehen und von den auszugliedernden Gesellschaften in Abstimmung mit der BCIA abzuwickeln sowie dort zu prüfen und abzurechnen sind. Nach dem Kaufvertragsentwurf ist als Zeitpunkt für die dingliche Übertragung der auszugliedernden Gesellschaften der 30. Juni 2006 vorgesehen. Wirtschaftlich ist das Ergebnis des 1. Halbjahres aber bereits dem Land zuzurechnen. Für die Übergangszeit haftet die Bankgesellschaft Berlin AG dem Land gemäß Kaufvertragsentwurf für die ordnungsgemäße Führung der Geschäfte. e) Erwerb von Fondsanteilen Der Senat von Berlin hat am 14. Juni 2005 den Rückkauf von Anteilen an abgeschirmten Immobilienfonds durch die Bankgesellschaft Berlin beschlossen. Das Abgeordnetenhaus hat dem Fondsanteilserwerb am 29. September 2005 zugestimmt und damit die politische Grundlage dafür gelegt, dass die Bankgesellschaft den Anlegern ein entsprechendes Angebot unterbreitet. Am 26. Oktober 2005 hat die Bund-Länder-Kommission der Einkommensteuerreferenten die steuerliche Unbedenklichkeit der geplanten Angebote bestätigt. Das Angebot basiert auf dem von den Zeichnern eingesetzten Eigenkapital zuzüglich einer angemessenen Verzinsung über die bisherige Laufzeit des jeweiligen Fonds. Bereits erzielte Steuervorteile sowie die erhaltenen Ausschüttungen müssen sich die Zeichner anrechnen lassen. Das Angebot richtet sich an die Zeichner von zunächst 15 Fonds, die der Risikoabschirmung durch das Land Berlin unterliegen (LBB 3-13, IBV Deutschland 1-3, Bavaria Ertrag 1). Die ausgewählten 15 Fonds zeichnen sich durch eine weitgehend einheitliche Garantiestruktur aus. Eine Entscheidung darüber, ob auch Zeichnern anderer Fonds, die z. T. strukturell deutlich von diesen 15 Fonds abweichen, entsprechende Kaufangebote zu einem späteren Zeitpunkt unterbreitet werden, wird aktuell durch den Konzern in Abstimmung mit dem Land vorbereitet. Diese Prüfung und die entsprechende Erarbeitung eines angemessenen Interessenausgleichs werden sich voraussichtlich bis ins Jahr 2006 erstrecken. Vor diesem Hintergrund hat der Bankkonzern am 27. Oktober 2005 gegenüber den Zeichnern von 9 weiteren, potentiell für einen Rückkauf in Frage kommenden Fonds (LBB 1 und 2, Bavaria Ertrag 2, Berlin Hyp 1 und 2, IBV Leasing 1, IBV International 1 und 2 sowie BB International Holland 2) den Verzicht auf die Einrede der Verjährung etwaiger Ansprüche aus Prospekthaftung oder fehlerhafter Geschäftsführung bis zum 31. Dezember 2006 verlängert.

11 Für die Zeichner der 15 bereits für den Rückkauf vorgesehenen Fonds wurde der Einredeverzicht bis zum 31. März 2006 verlängert, um ihnen ausreichend Zeit für eine Prüfung der Kaufangebote zu geben. Über das Volumen der erworbenen Fondsanteile und die Zahl der betroffenen Fondszeichner wird der Senat dem Abgeordnetenhaus zeitnah nach dem 31. März 2006 berichten. Zu 2. Aktueller Stand der Veräußerungsaktivitäten (Bankgesellschaft Berlin) Ein neues Veräußerungsverfahren wurde noch nicht eingeleitet. Bis zur Wiederaufnahme des Privatisierungsverfahrens wird darum gebeten, von einer weiteren Berichtspflicht abzusehen. Zu 3. Tatsächliche Inanspruchnahme der Garantien a) Überblick Die bislang entstandene und im laufenden Haushaltsjahr noch zu erwartende Inanspruchnahme des Landes aus der Risikoabschirmung stellt sich im Überblick wie folgt dar (Stand: 27. Oktober 2005): Abrechnungsjahr* Summe Mio. Mio. Mio. Mio. Kreditgarantie Buchwertgarantie 13,6 20,7 241,5 275,8 davon IBAG 13,3 19,3 226,7 davon IBG 0,3 1,4 14,8 Erfüllungsübernahme 0,4 ***2,7 **59,3 62,4 Summe 14 23,4 300,8 338,2 Jahr der (vorauss.) Feststellung / Haushaltsjahr gem. DetV Summe festgestellter Ansprüche 2003 Mio Mio Mio ,4 37,4 davon in Buchwertkontokorrent 34,3 davon haushaltswirksam 3,1 (vorauss.) Haushaltsbelastung 0 0 **62,4 **62,4 * Festgestellte Ansprüche (Ist-Werte) sind unterstrichen; bei den übrigen Beträgen handelt es sich um geltend gemachte bzw. prognostizierte Ansprüche, die sich im Zuge der Prüfung von Jahresabrechnungen noch verändern können (s. a. Erläuterungen zu 3 b)). ** Betrag ist Schätzwert, da die Jahresabrechnung für 2004 noch nicht in voller betraglicher Höhe geprüft und noch nicht abschließend festgestellt ist. *** Erhöhung gegenüber Vorquartal um 0,1 Mio. aufgrund der auf den festgestellten Anspruch angefallenen Zinsen gem. DetV b) Erläuterungen

12 Die in einem jeweiligen Abrechnungsjahr entstandenen Garantieansprüche des Konzerns sind gem. der DetV/ZuVO im Folgejahr durch das Land zu begleichen, frühestens jedoch mit Feststellung der entsprechenden Jahresabrechnung. Lediglich Ansprüche aus der Buchwertgarantie gegen das Land werden gem. Art. 16/34 DetV nicht wie bei den beiden anderen Garantiearten im Folgejahr zur Auszahlung fällig, sondern in Form eines Verrechnungssaldos fortgeschrieben. Hierbei werden Ansprüche des Konzerns mit Ansprüchen des Landes aus einem positiven Veräußerungsergebnis verrechnet. Der Kontokorrentsaldo wird spätestens mit Ende der Garantielaufzeit in 2032 zur Tilgung in zehn gleichen Jahresraten fällig. Ab dem Stichtag 31. Dezember 2006 besteht für das Land die jährliche Option der Schlussbewertung der zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden buchwertgarantierten Risikopositionen und der damit verbundenen vorzeitigen Fälligstellung des Kontokorrentsaldos. Die BCIA prognostiziert für die einzelnen Garantiearten die im laufenden Jahr durch das Land zu zahlenden Ausgleichsbeträge anhand bereits vorliegender oder avisierter Abrechnungen. Da aktuell nur zum Teil Abrechnungen festgestellt sind, handelt es sich bei den dargestellten Beträgen im Wesentlichen um vorläufige Schätzwerte. Soweit bereits mit überwiegender Wahrscheinlichkeit absehbar, werden voraussichtliche Kürzungen an vorliegenden Abrechnungsentwürfen in den Schätzwerten berücksichtigt. Bestehen für vergangene Abrechnungszeiträume keine Anhaltspunkte für mögliche Abrechnungsbeträge, so greift die BCIA ersatzweise u. a. auf die in diesem Zeitraum im Rahmen der Antragsbearbeitung zugestimmten Beträge sowie auf vorläufige Berechnungswerte des Konzerns zurück. c) Gefährdete Kreditengagements Durch Ausübung ihrer Informationsrechte gem. ZuVO ist die BCIA bereits weit im Vorfeld von Kreditausfällen über gefährdete Kreditengagements unterrichtet. Die Stufen einer zunehmenden Ausfallwahrscheinlichkeit sind die drohende und die eingetretene Leistungsstörung, der drohende Kreditausfall, die Mahnung des Schuldners und schließlich die Feststellung des eingetretenen Ausfalls. aa) Drohende Leistungsstörungen Die von der Kreditgarantie erfassten Banken haben gem. ZuVO per 30. September 2005 folgende drohende Leistungsstörungen (mittelfristig, im Laufe eines Jahres absehbares Risiko) gemeldet: Kreditzusage (Mio. ) Kreditbeanspruchung (Mio. ) BGB 39,5 39,5 LBB 0 0 Berlin Hyp 31,2 31,1 IBB 0 0 Summe 70,7 70,6

13 Die BCIA behandelt alle von einer Leistungsstörung bedrohten Engagements auch im Rahmen separat vorliegender Zustimmungsersuchen und erarbeitet so für jeden Einzelfall Maßnahmen zur Risikominimierung. bb) Eingetretene Leistungsstörungen / Rückstände bei Krediten Per 30. September 2005 haben die Banken der BCIA folgende eingetretene Leistungsstörungen, d.h. Rückstände bei Krediten gemeldet (fällig gestellte Kredite sind in Höhe der jeweiligen Beanspruchung als rückständig aufgeführt): Rückstand (Mio. ) Kreditbeanspruchung (Mio. ) BGB 7,6 33,2 LBB 96,4 96,4 Berlin Hyp 0 0 IBB 0 1,8 Summe ,4 Eine Leistungsstörung bedeutet jedoch nicht, dass der Rückstand zu einem tatsächlichen Ausfall des garantierten Kredits und damit zu einer konkreten Inanspruchnahme aus der Kreditgarantie führt. cc) Drohende Kreditausfälle Insgesamt liegen 15 Meldungen über den drohenden Ausfall eines Kredites vor, die ein Gesamtkreditvolumen von 352,4 Mio. betreffen. Nach aktueller Einschätzung ist u. a. unter Berücksichtigung der Verwertung der Sicherheiten, sonstiger Aktiva und unter Einbeziehung bestehender Buchwertgarantieansprüche für die vom Konzern als aktuell kurz- bis mittelfristig ausfallgefährdet gemeldeten Kredite eine maximale Kreditgarantiebeanspruchung in Folgejahren (2007ff.) von ca. 73,9 Mio. zu erwarten. dd) Mahnungen der Schuldner / Eingetretene Kreditausfälle Eine Mahnung des Schuldners liegt unverändert in vier Fällen vor. Weitere Voraussetzung für den tatsächlichen Eintritt eines Kreditgarantiefalls ist jedoch die Feststellung des Kreditausfalls, die in allen Fällen erst mit Abschluss der für die Kreditnehmer anhängigen Insolvenzverfahren erfolgen kann. Dies ist bislang nur in einem Verfahren (siehe oben 1. a) aa) ccc)) der Fall. Die offizielle Feststellung des entsprechenden Kreditausfalls durch den Konzern steht aktuell noch aus. Zu 4. Restrukturierung und Stand der laufenden Geschäfte der Bankgesellschaft In den zurückliegenden neun Monaten des Geschäftsjahres 2005 setzte die Bankgesellschaft Berlin ihren auf Ergebnissteigerung und Stabilität ausgerichteten Kurs erfolgreich fort. Zum 30. September erzielte der Konzern ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 168 Mio.. Das entspricht einer Steigerung

14 um 77 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Jahresprognose von 160 Mio. ist damit bereits jetzt übertroffen. Dazu beigetragen hat eine deutlich gesunkene Risikovorsorge sowie die Auflösung von 340f HGB-Reserven in Höhe von insgesamt 40 Mio., wovon 38 Mio. im Zusammenhang mit der Veräußerung der Weberbank stehen. Auch das operative Konzernergebnis wurde erfolgreich gesteigert. Es liegt um rund 50 % höher als im Vorjahresvergleich. Der sanierungsbedingte Abbau von Arbeitsplätzen wurde im September dieses Jahres abgeschlossen. Damit ist die Sanierung der Bankgesellschaft Berlin beendet. Im Folgenden werden die Ertragslage und die einzelnen Ergebniskomponenten des Konzerns dargestellt: Der Zinsüberschuss lag mit 949 Mio. in den ersten neun Monaten um 38 Mio. unter dem entsprechenden Vorjahresniveau von 987 Mio.. Dieser Rückgang erklärt sich hauptsächlich aus der Tatsache, dass im Hinblick auf den zum Jahresende anstehenden Übergang auf die IFRS-Bilanzierung dispositive Maßnahmen mit Instrumenten realisiert wurden, die zu einem Ausweis im "Ergebnis aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve" und nicht im Zinsergebnis führten. Der Provisionsüberschuss stieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 17 Mio. auf 238 Mio. (+ 7,7 %). Die Steigerung ist insbesondere auf das verbesserte Wertpapier- und Emissionsgeschäft zurückzuführen. Das Nettoergebnis aus Finanzgeschäften inklusive Bewertungsergebnis aus eigenen Aktien lag in den ersten neun Monaten des Berichtsjahres bei -26 Mio. nach -24 Mio. im Vorjahreszeitraum. Trotz der erfreulichen Entwicklung im dritten Quartal 2005 blieb das kumulierte Handelsergebnis damit unter den Erwartungen. Die Verwaltungsaufwendungen blieben mit 841 Mio. leicht unter dem Vorjahresniveau von 860 Mio.. Trotz Tariferhöhungen im Bankgewerbe und der vertragsgemäßen Rücknahme eines Teils der Gehaltskürzungen aus der Sanierungsvereinbarung sanken die Personalaufwendungen auf 451 Mio. (Vorjahr: 466 Mio. ). Die zur externen Berichterstattung (Basel II, IFRS) laufenden Umsetzungstätigkeiten im Konzern führten zu einem leichten Anstieg von IT- Aufwendungen und Beratungskosten. Bei den Normalabschreibungen ergab sich eine Reduzierung um 10 Mio. (-17,5 %). Die Risikovorsorge im Kreditgeschäft wird für die ersten neun Monate 2005 mit 131 Mio. ausgewiesen. Im Vergleich zum Wert des Vorjahreszeitraums in Höhe von 197 Mio. ist dies eine deutliche Reduzierung um mehr als ein Drittel. Die Höhe der Risikovorsorge im Kreditgeschäft wurde auf Basis der aktuellen Einschätzung für das Gesamtjahr 2005 ermittelt. Der Kreditrisikovorsorge wurden Erträge aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve in Höhe von 55 Mio. gegengerechnet (Vorjahr: 28 Mio. ). Wie erläutert, steht den deutlich gestiegenen Erträgen in dieser Position der entsprechend geringere Zinsüberschuss gegenüber. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich im Saldo der Risikovorsorge eine deutliche Verringerung um 93 Mio. auf 76 Mio..

15 Das operative Konzernergebnis beträgt 193 Mio. nach 129 Mio. im Vorjahr. Das bedeutet eine Steigerung von 64 Mio.. Das Ergebnis vor Steuern liegt bei 168 Mio.. Das entspricht einem Zuwachs von 73 Mio. gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert von 95 Mio.. Im Ergebnis nach Steuern erreichte der Konzern 139 Mio. nach 39 Mio. im Vorjahr. Die zum 1. August 2004 hereingenommenen stillen Einlagen des Landes Berlin an der LBB wurden in den ersten neun Monaten 2005 mit 58 Mio. vergütet. KONZERN-GEWINN- UND VERLUST- RECHNUNG in Mio Veränderung Mio. Zinsüberschuss Provisionsüberschuss Nettoergebnis aus Finanzgeschäften Personalaufwand Andere Verwaltungsaufwendungen Normalabschreibungen Verwaltungsaufwendungen Saldo der übrigen betrieblichen Erträge und Aufwendungen Betriebsergebnis vor Risikovorsorge Risikovorsorge Kreditgeschäft Ergebnis aus Wertpapieren der Liquiditätsreserve 1) Risikovorsorge Operatives Konzernergebnis Veränderung 340 f HGB-Reserve 1) Betriebsergebnis nach Risikovorsorge Ergebnis aus Finanzanlagen Saldo der übrigen Positionen Ergebnis vor Steuern Ertragsteuern Ergebnis nach Steuern Anderen Gesellschaftern zustehender Gewinn Vergütung stille Einlagen Ergebnis ) - = Ertrag Nach den sichtbaren Erfolgen auf der Kostenseite und in der Risikovorsorge steht unverändert der Ausbau der Ertragskraft des Konzerns im Vordergrund.

16 Im Rahmen der weiteren Vereinfachung der Konzernstruktur ist die Zusammenführung der Geschäftstätigkeiten aus Bankgesellschaft Berlin und Landesbank Berlin vorgesehen. Die Vorbereitungen hierzu verlaufen planmäßig. Auch die zum Ende des laufenden Geschäftsjahres vorgesehene rechtliche Einigung zur im ersten Halbjahr 2006 anstehenden Veräußerung und Abwicklung des Immobiliendienstleistungsgeschäfts wird erheblich zur Vereinfachung der Konzernstruktur beitragen. Weiterhin hat die Bankgesellschaft in den zurückliegenden Monaten alle Voraussetzungen für den Verkauf der Berliner Bank geschaffen. Am 11. November begann die öffentliche Ausschreibung. Der Konzern erwartet für das Gesamtjahr 2005 ein über der Planung liegendes Konzernergebnis. Trotz eines weiter schwierigen konjunkturellen Umfelds geht er davon aus, dass das handelsrechtliche Konzernergebnis vor Steuern auf bis zu 200 Mio. gesteigert werden kann. Zu 5. Stand der Zivil- und Strafverfahren a) Stand der zivilrechtlichen Verfahren aa) Schadensersatzansprüche/Aufrechnung gegen Pensionsansprüche Der Stand der zivilrechtlichen Verfahren stellt sich folgendermaßen dar: Von den fünf Schadensersatzprozessen, die von Gesellschaften des Bankkonzerns gegen ehemalige Verantwortliche des Konzerns durchgeführt wurden (Streitwert insgesamt ca. 46 Mio. ), waren drei rechtskräftig zu Lasten der Kläger entschieden worden. Zwei der Verfahren befinden sich weiterhin in der Berufungsinstanz. Das betrifft zum einen das Verfahren gegen ein ehemaliges, nicht versorgungsberechtigtes Mitglied der Geschäftsführung der IBG. Das zuständige Oberlandesgericht Nürnberg hat bisher noch keinen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt. Ebenfalls noch in der Berufungsinstanz anhängig ist das Verfahren gegen einen ehemaligen Geschäftsführer der Bavaria. Das Kammergericht Berlin hat noch keinen Termin zur mündlichen Verhandlung festgelegt. Bezüglich des weiteren Vorgehens der Bankgesellschaft Berlin AG im Hinblick auf die Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen wird auf die ausführliche Darstellung im 12. Vierteljahresbericht verwiesen. Das von der Bankgesellschaft Berlin AG eingeleitete Schiedsverfahren zur Klärung der Schadensersatzansprüche der Bankgesellschaft gegen ihre D&O- Versicherung wurde durch einen Schiedsspruch mit durch die Parteien vereinbartem Wortlaut beendet. Entsprechend der gerichtlichen Anregung haben die Parteien zur Vermeidung eines jahrelangen Rechtsstreits über die Reichweite des Deckungsschutzes im Wesentlichen vereinbart, dass der D&O- Versicherungsvertrag mit Erlass des Schiedsspruchs aufgehoben wird und die D&O-Versicherung zur Abgeltung aller etwaigen Ansprüche aus dem Versi-

17 cherungsvertrag einen Vergleichsbetrag zahlt, der von der Bankgesellschaft Berlin AG entsprechend der Grundsätze des 156 Abs. 3 VVG auf die versicherten Haftpflichtansprüche unter Berücksichtigung der Rechtsverteidigungskosten versicherter Personen zu verteilen ist. Die Klage gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte Touche Deutsche Baurevision auf Schadensersatz zugunsten der geprüften Gesellschaft des Bankkonzerns ist weiterhin anhängig. bb) Kündigungen Die beiden ehemaligen Vorstände von Teilbanken (ein BGB-Vorstand, ein BerlinHyp-Vorstand), die gekündigt worden waren und sich alle Klagemöglichkeiten dagegen vorbehalten hatten, sind weiterhin nicht gerichtlich gegen die Kündigungen vorgegangen. Drei ehemalige Vorstände von Teilbanken (zwei LBB-Vorstände, ein Berlin- Hyp-Vorstand) hatten die Klage gegen ihre Kündigungen erstinstanzlich verloren und dagegen Berufung eingelegt. Einer Klage war rechtskräftig stattgegeben worden. Eine weitere Klage war rechtskräftig abgewiesen worden. Im dritten Verfahren wurde die Berufung nunmehr zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Der Kläger hat hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, so dass der Ausgang des Verfahrens noch offen ist. Bezüglich der vier Klagen von zwei BGB-Vorständen, einem LBB-Vorstand sowie einem BerlinHyp-Vorstand gegen ihre Kündigungen, denen in erster Instanz stattgegeben worden war, hat es keine Veränderungen gegeben. Eines der Verfahren war durch Vergleichsabschluss beendet worden. In zwei Verfahren war der Berufung der beklagten Bank stattgegeben worden. Die Kläger hatten hiergegen Beschwerde über die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Deren Ausgang ist weiterhin offen. In einem Fall ist über die Berufung noch nicht entschieden worden. Im Hinblick auf die Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer von Tochtergesellschaften im derzeitigen Konzernverbund der IBAG, die im Zusammenhang mit den Vorgängen beim Fonds Bad Freienwalde/Gardelegen ihr Anstellungsverhältnis verloren hatten, hat es sieben Klageverfahren gegeben. In allen Fällen war der Klage der Betroffenen in I. Instanz stattgegeben worden. Die beklagten Unternehmen hatten in allen Fällen Berufung eingelegt. In vier Fällen war das Verfahren durch Vergleichsabschluss beendet worden. In nunmehr drei Fällen wurde die Berufung rechtskräftig zurückgewiesen. cc) Prospekthaftungsklagen von Fondsanlegern Die Entwicklung der Eingänge von Bankenverfahren beim Landgericht Berlin hat sich wie folgt fortgesetzt: Im dritten Quartal 2005 sind 741 Neueingänge in Bankenverfahren registriert worden. Die Bankgesellschaft Berlin AG bzw. die Landesbank Berlin Girozentrale sind an 104 dieser Verfahren unmittelbar beteiligt. Der Präsident des Landgerichts geht davon aus, dass zum Jahresende noch eine Vielzahl weiterer Klagen in Banksachen eingehen wird. Die Prozessvertreter der Immobilien Beteiligungs- und Vertriebsgesellschaft (IBV) haben mindestens 2000

18 weitere Klagen zu geschlossenen Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin AG, insbesondere zu den LBB Fonds 1 bis 13 und IBV Deutschland 1 bis 3 angekündigt. Das Präsidium des Landgerichts hat deshalb zum 1. November 2005 die drei Bankhilfskammern als reguläre Bankkammern eingerichtet. Damit werden die Banksachen derzeit in sechs Kammern von 20 Richtern bearbeitet. b) Stand der strafrechtlichen Verfahren Gegenüber dem im 14. Vierteljahresbericht dargestellten Sachstand haben sich die Ermittlungs- und Erledigungszahlen wie folgt geändert: Von der Staatsanwaltschaft Berlin werden mit Stand vom 1. November 2005 im Ermittlungskomplex Bankgesellschaft Berlin insgesamt 28 offene Ermittlungsverfahren geführt, die sich auf folgende Schwerpunkte verteilen: aa) Immobilienfonds Im Mittelpunkt der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft stehen die von der Bankgesellschaft Berlin und ihren Tochtergesellschaften aufgelegten geschlossenen Immobilienfonds. Wegen der Einzelheiten wird auf die bisherigen Vierteljahresberichte verwiesen. Im Strafverfahren gegen ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Landesbank Berlin - Girozentrale -, hat das Landgericht Berlin wegen Untreue im Zusammenhang mit der Rückabwicklung eines der drei sogenannten Promifonds der Bankgesellschaft Berlin AG (Gehag-Fonds) am 24. Oktober 2005 eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 220,-- verhängt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; sowohl die Staatsanwaltschaft Berlin als auch der Angeklagte haben dagegen Revision eingelegt. Mit Stand vom 1. November 2005 sind bezüglich der geschilderten Fondsgeschäfte insgesamt 47 Ermittlungsverfahren geführt worden, von denen 25 erledigt und 22 noch offen sind. bb) Kreditvergabe an die AUBIS-Gruppe und sonstige Ermittlungsverfahren Die Hauptverhandlung in den verbundenen Verfahren aus dem Komplex der Ermittlungen im Zusammenhang mit der AUBIS-Gruppe vor der 19. Strafkammer des Landgerichts Berlin (ELPAG-Verfahren) dauert an. Die Hauptverhandlung in der Strafsache wegen Untreue zum Nachteil der BerlinHyp gegen 15 Angeklagte (acht ehemalige Vorstandsmitglieder der BerlinHyp, sechs ehemalige Mitglieder des Aufsichtsrates und Kreditausschusses der BerlinHyp und der ehemalige Leiter der Kreditabteilung der BerlinHyp) vor der 36. Strafkammer des Landgerichts Berlin ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen. Mit Stand vom 1. November 2005 sind bezüglich der unter bb) angeführten Sachverhalte 99 Ermittlungsverfahren geführt worden, von denen 93 erledigt und sechs noch offen sind.

19 Wir bitten, die Berichtspflicht für den 15. Vierteljahresbericht (III. Quartal 2005) damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 17. Jan Der Senat von Berlin Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister Dr. Thilo Sarrazin Senator für Finanzen

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