PFLICHTÜBUNG AUS FINANZRECHT/STEUERRECHT MAG. ISABELLA MAIR SOMMERSEMESTER Mag. Isabella Mair
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1 PFLICHTÜBUNG AUS FINANZRECHT/STEUERRECHT MAG. ISABELLA MAIR SOMMERSEMESTER 2015 Mag. Isabella Mair
2 Einkünfte von Personenvereinigungen Personengesellschaft ist kein ESt/KöSt-Subjekt Personengesellschaft ist Gewinnermittlungssubjekt (uu Theorie der einheitlichen Gewinnermittlung) Sonderbetriebsvermögen/-ausgaben/-einnahmen/- schulden: Vorgänge, die mit Wirtschaftsgütern im Alleineigentum des Gesellschafters in Verbindung stehen, die Betrieb von Gesellschaft oder Beteiligung des Gesellschafters dienen
3 Einkünfte von Personenvereinigungen Durchgriffsprinzip: Gewinn/Überschuss wird direkt Gesellschaftern zugerechnet Grundsatz der geringsten gewerblichen Prägung bzw Abfärbetheorie in 2 Abs 4 EStG Personengesellschaft mit betrieblichen EK Sonderregelungen bzgl Leistungsbeziehungen Personengesellschaft mit außerbetrieblichen EK
4 Leistungsbeziehungen Dienstleistungen/Nutzungsüberlassung/Darlehensgewährung an die Gesellschafter ( 21 Abs 2 Z 2, 22 Z 2, 23 Z 2 EStG = Gewinnvoraus) Bestandteil seines Gewinnes, für restlichen Geser Betriebsausgabe = Hinzurechnungsregel Zwischenbetriebliche fremdübliche Leistungen Generell wir Fremdgeschäft, in voller Höhe Betriebsausgabe Andere Leistungen zwischen privaten Bereich und Gesellschaft (zb Veräußerung von Grundstück an Gesellschaft) Aliquot Einlage bei Gesellschafter und Vergütung Entnahme (SonderBV); für andere Gesellschafter BV aliquot anzuerkennen = Aliquotierungsregel Veräußerung von Anteil = Betriebsveräußerung Bei Miteigentumsgemeinschaften: keine Hinzurechnungsregel
5 Einkünftefeststellung 188 BAO: gesonderte Gewinnfeststellung ( = getrennt von ESt- Veranlagung) Eigenes Verfahren Endet mit Feststellungsbescheid Dieser wird ESt-Bescheiden der MU/Miteigentümer zugrunde gelegt Bei Fehler muss gegen diesen Bescheid berufen werden
6 Einkünfte von Personenvereinigungen Beispiel 1 A ist mit 15 % an der A-KG beteiligt, die im Einzelhandel tätig ist. A erbringt für die A-KG Büroarbeiten gegen ein Monatsentgelt von EUR 1.500,00 weisungsgebunden und persönlich. a. Welche Einkünfte hat A? b. Nach vier Jahren stößt A seine Beteiligung ab. Beispiel 2 A und B sind beide zu 50 % an der Immobilien-OG beteiligt, die ausschließlich Wohnungen vermietet. Welche Einkunftsart liegt vor? Beispiel 3 Herr Cäsar ist Gesellschafter der CDE-Handels-OG. Im Jahr 2014 erzielt die OG starke Verluste weshalb Herrn Cäsars Kapitalkonto einen negativen Wert aufweist. Im Jahr 2015 entschließt sich Herr Cäsar aus der OG auszuscheiden.
7 Leistungsbeziehungen Beispiel 4 Herr Klaus ist Gesellschafter einer Tischlerei-OG. Welche Einkünfte liegen in folgenden Fällen vor? a) Herr Klaus erhält aus der OG Gewinne zugewiesen. b) Herr Klaus vermietet an die OG eine Lagerhalle zu einem b) Herr Klaus vermietet an die OG eine Lagerhalle zu einem angemessenen Mietzins.
8 Leistungsbeziehungen Beispiel 5 Herr X betreibt eine Blumenhandlung und ist daneben Gesellschafter der Hotel-OG. Wie sind die folgenden Einkünfte von Herrn X im Jahr 2014 ertragsteuerlich zu beurteilen? Herr X bezog 2014 als Geschäftsführer der XYZ-Event- OG Einkünfte ihv EUR ,--. Herr X belieferte die Hotel-OG mit Blumen zu marktüblichen Preisen und erhielt dafür 2014 insgesamt EUR ,--. EUR ,-- für die Vermietung eines Parkplatzes an die OG.
9 Leistungsbeziehungen Beispiel 6 X (40%) und Y (60%) sind Gesellschafter der XY-OG. Da sich die Gesellschaft in finanziellen Schwierigkeiten befindet, gewährt X der XY-OG ein Darlehen über ,- Die OG zahlt X jährlich 1 % Zinsen auf die Darlehenssumme (= fremdüblich). a) Wie sind die Darlehensgewährung und die Zinszahlungen ertragsteuerlich zu beurteilen? b) Die OG erwirtschaftete im Jahr 2014 einen Gewinn ihv (vor Abzug der FK-Zinsen). Wie wird der Gewinn auf X und Y aufgeteilt?
10 Verfahren Beispiel 7 A und B sind Gesellschafter einer OG die ein Mietgebäude vermietet. Das Finanzamt lässt die Kosten des Hausverwalters nicht zum Abzug zu. Nunmehr wollen A und B jeweils gegen ihren ESt-Bescheid berufen. Nehmen Sie dazu aus verfahrensrechtlicher Sicht Stellung.
11 Wie wird die Est Schuld ermittelt? Einkünfte: 1. Land- und Forstwirtschaft 2. selbständige Arbeit betriebliche Einkunftsarten 3. Gewerbebetrieb 4. nichtselbständige Arbeit 5. Kapitalvermögen außerbetrieblich Einkunftsarten 6. Vermietung und Verpachtung 7. sonstige Einkünfte Summe der Einkünfte (nach Verlustausgleich) - Sonderausgaben ( 18 EStG) - außergewöhnliche Belastungen ( 34, 35 EStG) - Freibeträge nach dem 104, 105 und 106a EStG Einkommen als Bemessungsgrundlage für den Tarif ( 33 EStG) - Absetzbeträge (Alleinverdienerabsetzbetrag etc.) Est-Schuld
12 Verlustausgleich Ausgleich von Verlusten mit anderen positiven Einkünften Innerbetrieblicher Verlustausgleich Horizontaler Verlustausgleich innerhalb derselben Einkunftsart Vertikaler Verlustausgleich mit Einkünften aus anderen Einkunftsart Einschränkungen Verluste aus Leistungen nur mit positiven Leistungseinkünften Verluste aus außerbetrieblichem Kapitalvermögen Verluste aus Veräußerung nicht mit Zinsen aus Bankeinlagen oder Zinsen ( 27 Abs 5 Z 7) Verluste aus Kapitalvermögen, das begünstigt besteuert wird, können nur mit begünstigten Veräußerungsgewinnen ausgeglichen werden Verluste aus der privaten Grundstücksveräußerung mit Gewinnen aus Grundstücksveräußerungen und zur Hälfte mit Überschüssen aus VuV Verluste aus einer echten stillen Beteiligung in den Folgejahren mit Gewinnen aus derselben Beteiligung Verluste von betrieblichem Kapitalvermögen: Vorrangig mit Einkünften aus Kapitalvermögen, innerbetrieblich zur Hälfte mit sonstigen EK
13 Ermittlung des Einkommens Beispiel 8 Herr X erzielt folgende Einkünfte: Gewerbebetrieb I: Verlust von ,-- Gewerbebetrieb II: Gewinn von ,-- Vermietung und Verpachtung: Verlust von ,-- Private Grundstücksveräußerung: Verlust von ,-- Wie hoch ist der Gesamtbetrag der Einkünfte von Herrn X?
14 Sonderausgaben isd 18 EStG Ausgaben der privaten Lebensführung, die das Gesetz ausdrücklich einkommensmindernd zum Abzug zulässt (Ausgaben der Einkommensverwendung) Taxativ aufgezählt Stehen mit der Einkünfteerzielung in keinem Zusammenhang Abflussprinzip - Zeitpunkt der Zahlung Grundsatz: Absetzbar nur für Leistenden Voll oder betragsmäßig beschränkt oder zu ¼ absetzbar
15 Arten von Sonderausgaben I unbeschränkt abzugsfähige Sonderausgaben verpflichtend zu leistende Renten und dauernde Lasten (ausg. an Unterhaltsberechtigte) zb private Schadens- oder Unfallrenten Steuerberatungskosten betragsmäßig beschränkte Sonderausgaben Kirchenbeitrag für gesetzlich anerkannte Kirchen- und Religionsgesellschaft: EUR 400,-- Spenden aus dem Privatvermögen: höchstens 10% der Vorjahreseinkünfte
16 Arten von Sonderausgaben II Topf -Sonderausgaben: Prämien für Personenversicherungen Ausgaben für Wohnraumschaffung/-sanierung Sonderausgabenhöchstbetrag EUR 2.920,-- mit AVAB/AEAB + EUR 2.920,-- ab drei Kindern + EUR 1.460,-- davon ¼ abzugsfähig Lineare Einschleifregelung EUR
17 Arten von Sonderausgaben III Verlustabzug Verluste eines Jahres können in das Folgejahr vorgetragen werden Sonderausgabe Verluste im Rahmen der betrieblichen Einkunftsarten können in die Folgeperioden vorgetragen werden Berücksichtigung im Rahmen der Sonderausgaben ( 18 Abs 6 und 7 EStG) Voraussetzungen Aufgrund einer ordnungsgemäßen Buchführung (formell und materiell) ermittelt = Gewinnermittlung nach 4 Abs 1 oder 5 EStG Bei Gewinnermittlung nach 4 Abs 3 EStG können nur Verluste aus den drei letzten Jahren vorgetragen werden. Seit 2014: keine Begrenzung des Verlustabzuges Entfall der 75%-Grenze Im KStG weiter aufrecht
18 Außergewöhnliche Belastungen - 34 EStG I = berücksichtigen Kosten der Lebensführung, denen sich der Stpfl nicht entziehen kann und die daher seine Leistungsfähigkeit beeinträchtigen Belastung muss außergewöhnlich, gemessen an der Mehrzahl mit gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen zwangsläufig, aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich belasten Selbstbehalte 6-12% des EK, außer für Katastrophenschäden; Ausbildung von Kind; Kinderbetreuung bis 2300 ; für Behinderungen (vgl 34 Abs 4-6) endgültig sein (nicht bei Versicherung).
19 Außergewöhnliche Belastungen - 34 EStG II Keine Betriebsausgaben/Werbungskosten Gegenwerttheorie: Belastung muss vermögensmindernd sein, zb nicht: Einbau eines Aufzuges, weil bloße Vermögensumschichtung Behinderte ( 35) pauschalierte Freibeträge je nach Minderung der Erwerbsfähigkeit ODER tatsächliche Kosten Unterhaltsleistungen an Angehörige: wenn sie beim Stpfl selbst eine außergewöhnliche Belastung wären an Kinder: mit Familienbeihilfe, Unterhaltsabsetzbetrag bzw Kinderabsetzbetrag abgegolten
20 Ermittlung des Einkommens Beispiel 9 Die freiwillig buchführende Frau H erzielt folgende Einkünfte aus ihrem Dachdeckerbetrieb: 2014: Verluste ihv , : Gewinne ihv ,-- Wie hoch ist ihr steuerpflichtiges Einkommen im Jahr 2015? Was ändert sich, wenn Frau H ihren Gewinn nach 4 Abs 3 EStG ermittelt?
21 Ermittlung des Einkommens Beispiel 10 Werbungskosten Sonderausgaben Außergewöhnliche Belastung Nicht absetzbar Krankheitskosten Abonnement einer Tageszeitung Die zu 70% notwendige berufliche Nutzung eines Laptops Darlehenszinsen für die bezugsfertig gekaufte Eigentumswohnung Zahnspange Diebstahlsversicherung des Laptops (siehe oben) Unterhaltsleistungen an ein zweijähriges Kind aus geschiedener Ehe Rummel, ABGB Kommentar Fahrtkosten und Unterkunft für eine vorgeschriebene Ausbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer in Innsbruck Kirchenbeitrag
22 Ermittlung des Einkommens Beispiel 11 Herr X betreibt einen Blumenhandel und will die folgenden Ausgaben steuerlich geltend machen: freiwillige Unterhaltszahlungen an seine Geliebte ihv 2.000,-- Arztkosten für seine Ehefrau ihv 6.500,--. Der Selbstbehalt wird überschritten. Beiträge zu einer freiwilligen Krankenversicherung ihv 1.000,-- Beurteilen Sie die Abzugsfähigkeit dieser Ausgaben.
23 Einkommensteuertarif Auf das Einkommen ist ESt-Tarif anzuwenden Progressiv mit steigenden Grenzsteuersätzen: Von EUR 0 bis EUR ,-- 0,0% Über EUR ,-- bis EUR ,-- 36,5% Grenzsteuersatz Über EUR ,-- bis EUR ,-- 43,2% Grenzsteuersatz Über EUR ,-- 50,0% Grenzsteuersatz BEACHTE: entsprechende Formel zur Berechnung der ESt ( 33 Abs 1 EStG)
24 Absetzbeträge - 33 EStG I kürzen die Steuerschuld Alleinverdienerabsetzbetrag (AVAB) Bei einem Kind EUR 494,--, bei zwei Kindern EUR 669,--, für jedes weitere Kind EUR 220,-- Wenn Ehepartner höchstens EUR 6.000,-- p.a. verdient Alleinerzieherabsetzbetrag (AEAB) Bei einem Kind EUR 494,--, bei zwei Kindern EUR 669,--, für jedes weitere Kind EUR 220,-- Wenn Steuerpflichtiger mit mind einem Kind in keiner Ehe oder Lebensgemeinschaft lebt
25 Absetzbeträge - 33 EStG II Kinderabsetzbetrag EUR 58,40 monatlich (gemeinsam mit Familienbeihilfe ausbezahlt) Unterhaltsabsetzbetrag: je nach Anzahl der Kinder Ab EUR 29,20 Verkehrsabsetzbetrag (VAB) EUR 291,-- bei bestehendem Dienstverhältnis Arbeitnehmerabsetzbetrag (ANAB) EUR 54,--, wenn lohnsteuerpflichtige Einkünfte vorliegen Grenzgängerabsetzbetrag Pensionistenabsetzbetrag erhöhter Pensionistenabsetzbetrag EUR 764,-- (wenn Pensionseinkünfte höchstens EUR ,--, verheiratet, Ehegatte erzielt höchstens Einkünfte ihv EUR 2.200,--, kein Anspruch auf AVAB) EUR 400,--, vermindert sich bei Pensionsbezügen zwischen EUR ,-- und EUR ,-- auf Null
26 Ermittlung des Einkommens Beispiel 12 Anna ist ledig, hat keine Kinder und wohnt in Baden. Sie ist seit mehreren Jahren durchgehend nichtselbständig tätig und muss jeden Tag eine Strecke von rund 30 km zu ihrem in Wien befindlichen Arbeitsplatz zurücklegen, wobei die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist. Zusätzlich hatte Anna im Jahr 2013 Werbungskosten ihv EUR 50,--. Können sich diese Umstände auf Annas Bemessungsgrundlage bzw Steuerschuld auswirken und wenn ja, wie? Begründen Sie Ihre Lösung!
27 Veranlagungspflicht 42 EStG Unbeschränkt Steuerpflichtige Aufforderung durch das Finanzamt betriebliche Einkünfte mit Buchführungspflicht Einkommen über EUR ,-- ohne lohnsteuerpflichtige Einkünfte Einkommen über EUR ,-- mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften Einkünfte mit besonderem Steuersatz gem 27a EStG ohne KESt-Abzug Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen, für die keine ImmoESt entrichtet wurde Beschränkt Steuerpflichtige Einkünfte über EUR 2.000,-- fiktive Hinzurechnung von EUR 9.000,-- Freiwillig: Durch Abgabe (zb Erstattung von ImmoESt)
28 Arbeitnehmerveranlagung 41 EStG Steuerpflichtige mit lohnsteuerpflichtigen Einkünften sind zu veranlagen, wenn andere Einkünfte über EUR 730,-- bezogen gleichzeitig zwei oder mehrere Dienstverhältnisse vorläufig besteuerte Unfallrente, Krankengeld, Heeresgebühren, Bezüge aus ausländischen Pensionskassen oder Insolvenz-Ausfallgeld bezogen Freibetragsbescheid berücksichtigt wurde AVAB, AEAB, erhöhter Pensionistenabsetzbetrag oder Freibeträge nach 62 Z 10 zu Unrecht berücksichtigt Einkünfte mit besonderem Steuersatz gem 27a EStG ohne KESt-Abzug immer auf Antrag möglich: innerhalb von 5 Jahren ab Ende des Veranlagungszeitraumes (wenn nachteilig, kann zurückziehen) Veranlagungsfreibetrag 730 für andere EK Einkünfte aus Kapitalvermögen oder privaten Grundstücksveräußerungen, für die keine KESt bzw keine ImmoESt entrichtet wurden
29 Veranlagungsfristen Erklärungsfrist endet grundsätzlich am 30. April des Folgejahres bei elektronischen Übermittlungen am 30. Juni des Folgejahres Fristerstreckung auf Antrag ( 134 BAO) und für Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, möglich Vorauszahlungen vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten
30 Lohnsteuer 47 ff EStG Abzug vom Arbeitslohn Lohnsteuerliche Betriebsstätte im Inland Haftung des Arbeitgebers für Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer Anmeldung des Arbeitnehmers Freibetragsbescheid ( Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber ) Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen des Arbeitnehmers
31 Erhebungsformen der ESt Beispiel 13 D ist Angestellte und erhält ein jährliches Entgelt ihv ,--. Außerdem ist sie Autorin von Fachbeiträgen für die sie 700,-- im Jahr erhalten hat. Aus ihrem Sparbuch bei der Bank hat sie 500,-- Zinsen erhalten Unterliegt D der Veranlagungspflicht? Beispiel 14 E hat Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ihv jährlich sowie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit ihv 7.719,18 jährlich. Besteht Veranlagungspflicht? Wenn ja, wann endet die Erklärungsfrist für die Einkommensteuererklärung? Welches Finanzamt ist sachlich und örtlich zuständig?
32 Erhebungsformen der ESt Beispiel 15 S ist Sekretärin und erhält ein monatliches Brutto-Gehalt ihv 1.000,--. Ansonsten hat S keine Einkünfte. Jedoch hat sie auf Grund einer Weiterbildungsmaßnahme hohe Werbungskosten. Welche Möglichkeiten hat S diese geltend zu machen?
2. Bezugs, Pensionsauszahlende Stellen Tragen Sie hier die Anzahl der Arbeitgeber ein, bei denen Sie im betreffenden Kalenderjahr beschäftigt waren.
1.PersönlicheDaten Tragen Sie hier Ihre persönlichen Daten, wie z.b. den Namen, die Versicherungsnummer, Ihre Adresse, den FamilienstandunddieKontonummerein. 2.Bezugs,PensionsauszahlendeStellen TragenSiehierdieAnzahlderArbeitgeberein,beidenenSieimbetreffendenKalenderjahrbeschäftigtwaren.
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