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2 Inhaltsverzeichnis Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis Weiterführende Literatur zur europäischen Integration Teil 1: Das Entstehen der Europäischen Union Geschichte der europäischen Integration Einführung Die Entwicklung Europas bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts Die Entwicklung seit der Mitte des 20. Jahrhunderts Die unmittelbare Nachkriegszeit Die 1950er-Jahre Die 1960er-Jahre Die 1970er-Jahre Die 1980er-Jahre Die 1990er-Jahre Das erste Jahrzehnt des neuen Jahrhunderts Das zweite Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts Schlussbemerkung Wichtige Begriffe Literatur Teil 2: Institutionelle Strukturen Funktionsweise der Europäischen Union Der rechtliche und institutionelle Rahmen Einführung Grundlegende Aspekte des Rechts der Europäischen Union Die Organe und Institutionen der Europäischen Union wwww.uvk-lucius.de/integration

3 8 Inhaltsverzeichnis Parlament Europäischer Rat Rat der Europäischen Union Europäische Kommission Europäischer Gerichtshof Europäischer Rechnungshof Europäische Zentralbank Der Ausschuss der Regionen und der Wirtschafts- und Sozialausschuss Der Einfluss von Interessengruppen Schlussfolgerungen Wichtige Begriffe Literatur Die Finanzverfassung der Europäischen Union Einführung Der Haushalt der Europäischen Union Die Haushaltsplanung in der Europäischen Union Die Ausgabenseite des EU-Haushalts Die Einnahmeseite des EU-Haushalts Die Nettoposition der Mitgliedsländer innerhalb der EU Mehrjähriger Finanzrahmen Problemfelder der Haushaltspolitik Wichtige Begriffe Literatur Teil 3: Der europäische Wirtschaftsraum Handel und Wettbewerb Der europäische Binnenmarkt Einführung Theoretische Begründung für die Schaffung eines Binnenmarktes Statische Effekte Handelsschaffung und Handelsumlenkung... 98

4 Inhaltsverzeichnis Dynamische Effekte Rechtsgrundlagen, Ziele, Institutionen Die Vier Freiheiten Die konkrete Umsetzung des Binnenmarktprojektes Warenverkehr Freier Dienstleistungsverkehr Personenverkehr Kapitalverkehr Herausforderungen anstehende Aufgaben Wichtige Begriffe Literatur Wettbewerb und Wettbewerbspolitik in der Europäischen Union Einführung Wettbewerbspolitik theoretische Überlegungen zur Gestaltung der Politik Marktwirtschaft und Wettbewerb Zur grundsätzlichen Vorteilhaftigkeit wettbewerblicher Verfahren Leitbilder der Wettbewerbspolitik Schlussfolgerungen für die Wettbewerbspolitik Wettbewerbspolitik der EU Geschichte der europäischen Wettbewerbspolitik Das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union Die europäische Wettbewerbspolitik in der Praxis Ausblick Wichtige Begriffe Literatur Die Handelspolitik der Europäischen Union Einführung Europa und die Vorteile des Handels Der Außenhandel der EU Daten, Fakten, Trends

5 10 Inhaltsverzeichnis Der Binnenhandel Der Handel mit dem Rest der Welt Die Bewertung der Handelsentwicklung Die Handelspolitik der EU Rechtsgrundlagen Die Europäische Union als aktiver Akteur im System der multilateralen Handelsliberalisierung Spezielle Abkommen mit Partnerländern Herausforderungen Wichtige Begriffe Literatur Teil 4: Die ausgabenträchtigen EU-Politiken Die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union Einführung Rechtfertigungen für Eingriffe in den Agrarmarkt Besonderheiten landwirtschaftlicher Güter Abweichende Produktionsbedingungen Externalitäten Gründe einer Zuordnung der Agrarpolitik auf die EU-Ebene Ziele der GAP Instrumente der GAP Die GAP Wichtige Begriffe Literatur Kohäsion in der Europäischen Union und die Bedeutung der Regionalpolitik Einführung Theoretische Überlegungen zur Kohäsion in der Union Kohäsion und Regionalpolitik Politische Interessen

6 Inhaltsverzeichnis Rechtliche Grundlagen Regionalpolitik und Marktprozesse Gezielte Regionalpolitik Evaluation der Kohäsionspolitik Schlussbemerkung Wichtige Begriffe Literatur Teil 5: Die Wirtschafts- und Währungsunion Die Geld- und Währungspolitik in der Europäischen Union Einführung Der Weg zur Europäischen Währungsunion Die Theorie optimaler Währungsräume Die Geld- und Währungspolitik Der institutionelle Rahmen zur Durchführung der einheitlichen Geld- und Währungspolitik in der Europäischen Union Die Geldpolitik des Eurosystems Die Rolle des Euros in der internationalen Währungsordnung Die Geld- und Währungspolitik der EZB in der Praxis Die Governance-Struktur des Euro-Währungssystems Das Mandat der EZB Schlussfolgerung Wichtige Begriffe Literatur Die Wirtschaftsunion Einführung Die Koordinierung der Wirtschaftspolitik Die rechtlichen Grundlagen der Koordinierung Das europäische Semester und die Überwachung der nationalen Wirtschaftspolitik

7 12 Inhaltsverzeichnis Elemente der Koordinierung: Finanzpolitik, allgemeine Wirtschaftspolitik, Finanzmarktpolitik Schlussfolgerungen Wichtige Begriffe Literatur Die Eurokrise Ursachen und Herausforderungen Einführung Die Genese der Krise Die Ursachenanalyse fünf miteinander verwobene Krisen Die Krise der Wettbewerbsfähigkeit Die Bankenkrise Die Staatsverschuldungskrise Die makroökonomische Krise Die Entscheidungsstrukturen innerhalb der Europäischen Union Die Verknüpfung der Krisen Lösungsansätze Lösungsansätze innerhalb der Struktur der Wirtschafts- und Währungsunion Lösungen außerhalb der bestehenden Ordnung Schlussbemerkung Wichtige Begriffe Literatur Teil 6: Ausblick Perspektiven der europäischen Einigung Schlaglichter des Einigungsprozesses Wichtige Begriffe Literatur Sachregister

8 Abkürzungsverzeichnis AEUV Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union AKP Afrika-Karibik-Pazifik BIP Bruttoinlandsprodukt BMELV Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz BMF Bundesministerium für Finanzen BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BNE Bruttonationaleinkommen CR Konzentrationsrate EBA Everything but arms ECU European Currency Unit EEA Einheitliche Europäische Akte EFRE Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung EFTA Europäische Freihandelsassoziation EG Europäische Gemeinschaften EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes ESF Europäischer Sozialfonds ESZB Europäisches System der Zentralbanken EU Europäische Union EURATOM Europäische Atomgemeinschaft EUV Vertrag über die Europäische Union EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWR Europäischer Wirtschaftsraum EZB Europäische Zentralbank GAP Gemeinsame Agrarpolitik wwww.uvk-lucius.de/integration

9 14 Abkürzungsverzeichnis GASP GATS GATT GG GSP HHI HVPI IWF MdEP MfV MfZ Mrd MwSt NATO OECD OEEC OLAF RCA SVR SZ TRIPS UN USA VK VO WTO Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik General Agreement on Trade in Services General Agreement on Tariffs and Trade Grundgesetz General System of Preferences Herfindahl-Hirschman-Index Harmonisierter Verbraucherpreisindex Internationaler Währungsfonds Mitglied(er) des Europäischen Parlaments Mittel für Verpflichtungen Mittel für zu leistende Zahlungen Milliarden Mehrwertsteuer North Atlantic Treaty Organization Organization for Economic Cooperation and Development Organization of European Economic Cooperation Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung Revealed Comparative Advantage Sachverständigenrat Süddeutsche Zeitung Trade-related Aspects of Intellectual Property Rights United Nations United States of America Vereinigtes Königreich Verordnung World Trade Organization

10 2 Funktionsweise der Europäischen Union Der rechtliche und institutionelle Rahmen Leitfragen Welches sind die zentralen Elemente des Europarechts? Wie wirkt sich das Europarecht auf den Bürger und die Unternehmen in der Europäischen Union aus? Welche Aufgaben haben die Organe der Europäischen Union und welche Stärken und Schwächen werden ihnen zugeschrieben? 2.1 Einführung Die Europäische Union ist durch eine einzigartige rechtliche Konstruktion geprägt. Die Unionsverträge bilden den zentralen Rahmen für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Die Verträge, früher Gemeinschaftsverträge genannt, welche seit 1951 bzw immer wieder angepasst und aktualisiert wurden, inklusive ihrer Anhänge, Anlagen und Protokolle, sind das rechtliche Fundament der Europäischen Union, sie bilden in der jeweils gültigen Fassung das Primärrecht der Union (vgl. Borchardt 2010, S. 90). Auch die völkerrechtlichen Verträge, welche die Gemeinschaft und später die Union mit anderen Staaten unterzeichneten, und allgemeine Rechtsgrundsätze können dem Primärrecht zugeordnet werden. Zielsetzung, Organisation der Arbeit der Union, das konkrete Handeln der Organe und Institutionen der Europäischen Union müssen sich an dem Primärrecht ausrichten (vgl. Krimphove 2014, S ). Auf Basis der im Primärrecht geregelten Rechte und Verfahren verabschieden die Organe der Union Vorschriften, die ebenso Teile des rechtlichen Rahmens innerhalb der Union sind und als sekundäres Unionsrecht bezeichnet werden. Diese Rechtsakte sind abgeleitetes Recht. wwww.uvk-lucius.de/integration

11 52 2 Funktionsweise der Europäischen Union 2.2 Grundlegende Aspekte des Rechts der Europäischen Union Der seit 2009 gültige Vertrag von Lissabon besteht im Wesentlichen aus zwei rechtlich gleichrangigen Verträgen und deren Anhängen: In dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) sind vor allem die demokratischen Grundsätze, die grundlegende rechtliche Ordnung der Union und das auswärtige Handeln der Union und die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik beschrieben. Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) behandelt insbesondere die internen Politiken der Union. Wesentliche Elemente des institutionellen Europarechts (Regelung der rechtlichen Ordnung, der Institution und Prozesse) finden sich somit im EUV, der Großteil des materiellen Europarechts (Vorschriften, die Politikfelder und Inhalte festlegen) findet sich im AEUV. Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) (Vertrag von Paris), unterzeichnet am 18. April 1951, in Kraft getreten am 23. Juli 1952 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) (Römische Verträge), unterzeichnet am 25. März 1957, in Kraft getreten am 1. Januar 1958 Fusionsvertrag (Vertrag von Brüssel), unterzeichnet am 8. April 1965, in Kraft getreten am 1. Juli 1967 Einheitliche Europäische Akte (EEA), unterzeichnet am 17. und 28. Februar 1986, in Kraft getreten am 1.Juli 1987 Vertrag über die Europäische Union (Maastricht-Vertrag), unterzeichnet am 6. Februar 1992, in Kraft getreten am 1. November 1993 Vertrag von Amsterdam zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte (Vertrag von Amsterdam), unterzeichnet am 2. Oktober 1997, in Kraft getreten am 1. Mai 1999 Vertrag von Nizza zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte (Vertrag von Nizza), unterzeichnet am 26. Februar 2001, in Kraft getreten am 1. Februar 2003

12 . Grundlegende Aspekte des Rechts der Europäischen Union 53 Vertrag über die Europäische Union (EUV),Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (Vertrag von Lissabon), unterzeichnet am 13. Dezember 2007, in Kraft getreten am 1. Dezember 2009 Abb. 2-1: Chronologie der wichtigen Gemeinschaftsverträge. Quelle: Europäische Union 2013, Borchardt 2010, S Unter das sekundäre Unionsrecht subsumiert man vor allem die rechtskräftig verabschiedeten Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse (vgl. Borchardt 2010; Ranacher/Staudigl 2010, S ): Eine Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt. Sie hat allgemeine Geltung, ist in allen ihren Teilen verbindlich und regelt unmittelbar eine unbestimmte Zahl von Sachverhalten generell und abstrakt. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat (Artikel 288 AEUV). Es bedarf keiner weiteren Umsetzung in einzelstaatliches Recht. Verordnungen sind gewissermaßen europäische Gesetze (vgl. Ranacher/Staudigl 2010, S ). Eine Richtlinie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist, in Bezug auf das zu erreichenden Ziels verbindlich. Die Mitgliedstaaten sind allerdings in der Wahl der Form und Mittel, diese Ziele zu erreichen, frei (Artikel 288 AEUV). Mitgliedstaaten haben einen Regelungsspielraum, sie können selbst entscheiden, wie sie das verabredete Ziel erreichen. Beschlüsse sind in all ihren Teilen verbindlich. Sind sie an bestimmte Adressaten gerichtet, so sind sie nur für diese verbindlich (Artikel 288 AEUV). Die Organe der EU veröffentlichen Empfehlungen und Stellungnahmen, die aber keine rechtliche Bindungswirkung haben. Inhalt, Grundsätze und Ziele der Verträge, die Rechtsvorschriften, die Erklärungen und andere rechtlichen Regelungen bilden den gemeinschaftlichen Besitzstand ( Acquis communautaire ). Dieser umfasst alle Rechte und Pflichten, die für jedes Mitglied verbindlich sind. Mit der Schaffung einer eigenen Rechtsordnung hat die Europäische Union einen im internationalen Vergleich ungewöhnlichen Weg beschritten. Die eigene Gesetzgebungshoheit der Staaten wurde beschränkt, aus dem Unionsrecht entstehen eindeutige Rechte für die Bürger der Union (direkter Effekt des Unionsrechts), das Unionsrecht hat Vorrang vor nationalem Recht (Primat des Unionsrechts) und schließlich ist der Gerichtshof der Europäischen Union unabhängig und autonom (Autonomie). Das Recht der Europäischen Union, welches im Lissabon-Vertrag formuliert ist, ist supranationales Recht : Es ist internationa-

13 54 2 Funktionsweise der Europäischen Union les Recht, welches die Mitgliedstaaten bindet. Nachdem sich die Mitgliedstaaten dem unterworfen haben, müssen sie Entscheidungen, die gemäß den Regeln des Vertrages zustande kommen, auch akzeptieren und beachten. Box 2-1: Besonderheiten des Unionsrechts Direkter Effekt Die unmittelbare Anwendbarkeit des Unionsrechts im nationalen Recht: Das Unionsrecht hat einen direkten Effekt für die Bürger. Staaten müssen die vertraglichen Verabredungen umsetzen, die Einhaltung ist einklagbar. Verträge haben die gleiche Wirkung wie Gesetze in den Mitgliedstaaten, Bürger können sich darauf berufen. Primat des Europäischen Rechts: Das europäische Recht hat Vorrang vor nationalem Recht. Im Fall einer Kollision zwischen europäischem und nationalem Recht gilt das europäische Recht. Der Vorrang des EU-Rechts ist einer der Grundpfeiler des Unionsrechts. Autonomie: Der Gerichtshof der Europäischen Union ist unabhängig von dem Gerichtssystem der Mitgliedsländer. Der Gerichtshof entscheidet eigenständig auf Basis der Rechtsordnung der Union, der Verträge und der allgemeinen Rechtsgrundsätze (vgl. Borchard 2010, S. 35). Für das Verständnis der rechtlichen Struktur ist die im Vertrag von Lissabon explizit genannte Unterscheidung nach ausschließlicher und geteilter Zuständigkeit wichtig. Übertragen die Verträge der Union für einen bestimmten Bereich eine ausschließliche Zuständigkeit, so kann nur die Union gesetzgeberisch tätig werden und verbindliche Rechtsakte erlassen (Artikel 2 AEUV). Die Union hat gemäß Artikel 3 des AEUV die ausschließliche Zuständigkeit für die Zollunion, für die Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarkts erforderlichen Wettbewerbsregeln, für die Währungspolitik, die Erhaltung der Meeresschätze, die gemeinsame Handelspolitik und bestimmte internationale Übereinkünfte. In anderen Politikfeldern teilt die Union die Zuständigkeit mit den Mitgliedstaaten, so z.b. für den Binnenmarkt, die Sozialpolitik, die wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenarbeit, die Landwirtschaft und Fischerei, Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr, transeuropäische Netze und Energie (Artikel 4 AEUV). In diesen Bereichen können sowohl die Union als auch die Mitgliedstaaten gesetzgeberisch tätig werden. Und schließlich gilt gemäß Artikel 4 AEUV, dass alle in den Verträgen nicht übertragenen Zuständigkeiten in dem Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten liegen. Diese vertraglich fixierten Aufgabenabgrenzungen dürfen nur die Mitgliedstaaten ändern, nur

14 . Grundlegende Aspekte des Rechts der Europäischen Union 55 ihnen steht die Kompetenz zu, die Kompetenzen der Union anders zu regeln, ein mit dem Begriff Kompetenzkompetenz bezeichnetes Prinzip. Ein wichtiges Element der Rechtsordnung ist darüber hinaus der Grundsatz der Subsidiarität. Gemäß diesem Prinzip wird die Union in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, sofern und soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können (Artikel 5 EUV). Das Prinzip der Subsidiarität ist ein in der Sozialethik entwickeltes Prinzip, welches die Notwendigkeit der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung betont: Das Individuum ist zunächst für sich selbst verantwortlich, diese Selbstverantwortung ist Recht und Pflicht zugleich und gehört zur Menschenwürde. Die übergeordnete Einheit, z.b. die Familie, sollte nur dann eingreifen, wenn das Individuum zur Problemlösung nicht in der Lage ist. Reichen weder die Möglichkeiten des Einzelnen noch der Familie aus, so ist die Hilfestellung durch öffentliche Stellen sinnvoll und vertretbar. Bezogen auf ein politisches Mehrebenensystem bedeutet Subsidiarität, dass Leistungen der höheren Ebene nur dann erforderlich sind, wenn die tiefere hierarchische Ebene damit überfordert ist. In Politikfeldern, in denen die geteilte Zuständigkeit gilt, ist eine Regelung auf der EU-Ebene nur dann zulässig, wenn klare Kriterien zeigen, dass eine Regelung auf nationaler Ebene schlechter ist. Gemäß der Regelung im Primärrecht der Union können hierarchisch niedrigere Ebenen gegen die Union klagen, wenn eine EU-Regelung gegenüber einer Regelung auf nationaler oder regionaler Ebene keinen Mehrwert im Sinne eines Effizienzgewinns erbringt (vgl. Pelkmans 2006, S ). Ob in einer Gemeinschaft eine einheitliche zentrale Lösung oder differenzierte dezentrale Lösungen sinnvoll sind, ist abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Die Berechenbarkeit und Verantwortlichkeit der politischen Ebene, das Vorliegen externer Effekte und Skaleneffekte bei der Gestaltung von Politik sind häufig wichtig. In der ökonomischen Theorie werden drei Aspekte besonders beleuchtet: die Heterogenität der Präferenzen, die Informationsasymmetrie und der Wettbewerb um Ideen. Box 2-2: Ökonomische Argumente zur Entscheidung über die optimale Verantwortungsebene Ein erstes Argument bezieht sich auf die Heterogenität der Präferenzen der Menschen aufgrund unterschiedlicher wirtschaftlicher, politischer oder sozio-kultureller Bedingungen. Wenn diese Unterschiede erheblich sind,

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