Dienstanweisung Führen der Arbeitszeitlisten

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1 Dienstanweisung Führen der Arbeitszeitlisten (Stand: Mai 2015) Alle Mitarbeiter in der Kindertagesstätte haben einen Nachweis über die täglich erbrachte Arbeitszeit zu führen. Zu diesem Zweck stellt der Arbeitgeber das Formular Arbeitszeitliste zur Verfügung. Das Formular ist spätestens am 5. des Folgemonats vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem/der Vorgesetzten auszuhändigen. Einzutragen sind Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit in der Gruppe sowie die erbrachte Verfügungszeit und die Zeit der Dienstbesprechung. Gemäß 3 ArbZG sind Ruhepausen wie folgt zu gewähren: Die Arbeit ist durch Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Ruhepausen sind der Arbeitszeit nicht hinzuzurechnen, d.h. sie gelten nicht als Arbeitszeit. Die Eintragung in die Arbeitszeitliste : Allgemein gilt: Es wird immer die Arbeitszeit laut Dienstplan eingetragen. Ausnahmen: Die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr bzw. die Sommerferien der Kita, da in dieser Zeit kein Dienstplan geschrieben wird. Hier wird die durchschnittliche Arbeitszeit (bei Vollzeit-Beschäftigung: 7:48 Std.) eingetragen.

2 Abwesenheitsart Eintragung in der Arbeitszeitliste Beispiele / Beschreibung Eigene Krankheit Krankheit des Kindes Feiertage Urlaub (einzelne Tage) Verfügungszeiten ( Faschings- und Maimarkt-Dienstag Eltern sagen Elterngespräch kurzfristig ab Arbeitszeit laut Dienstplan Dies gilt auch, wenn man/das eigene Kind im Laufe des Arbeitstages krank wird. (Bescheinigung des Arztes über die Krankheit des Kindes notwendig) Die ehemalige PV und VZ wurden im Sommer 2014 zusammengelegt. Die durchschnittlich neue VZ beträgt 42 min. Wenn möglich ist diese im Dienstplan einzutragen und entsprechend in der Arbeitszeitliste einzutragen. Die Verfügungszeit von 3,5 Stunden ist innerhalb der Woche frei einteilbar Kita-Leitung weist der Erzieherin eine andere Arbeit (Arbeit am Kind, Dokumentation, Vorbereitung ) an, die Arbeitszeit wird wie im Dienstplan geplant aufgeschrieben eingetragen ist, aufgeschrieben. D.h., wenn an VZ. Am Pfingstmontag wird die Arbeitszeit laut Dienstplan aufgeschrieben. Wenn montags die DB stattfindet, wird diese mit eingetragen, auch die VZ. Am Pfingstmontag wird die Arbeitszeit laut Dienstplan aufgeschrieben. Wenn montags die DB stattfindet, wird diese mit eingetragen, auch die VZ. VZ für Vollzeitkräfte: 3,5 Std. pro Woche Für Teilzeitkräfte reduziert sich diese VZ-Zeit entsprechend der Vorgabe (s.anhang). eingetragen ist, aufgeschrieben. D.h., wenn an VZ.

3 Erzieherin wird krank und kann das geplante Elterngespräch nicht führen Fortbildung Kategorie I (vom Träger angeordnet) Fortbildung Kategorie II (überwiegend im dienstlichen Interesse begründet, vom Träger nicht angeordnet) Fortbildungen Kategorie III (bei dienstlichem Bezug der Maßnahme überwiegend im Eigeninteresse der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters begründet) Planungs- und Konzeptionstage Ansammeln von Minusstunden Arbeitszeit laut Dienstplan (inkl. Elterngespräch) Reale Arbeitszeit Arbeitszeit laut Dienstplan (Arbeitgeber stellt für die Fortbildung die Erzieherin von ihrem Dienst frei) Arbeitszeit laut Dienstplan (Arbeitgeber stellt für die Fortbildung die Erzieherin von ihrem Dienst frei) Arbeitszeit wird hierfür im Dienstplan für alle Mitarbeiter festgelegt, 7:48 ist der Richtwert Wenn eine Veranstaltung außerhalb des regulären Dienstes stattfindet, werden hierfür max. 4 Wochen im Voraus die Stunden angesammelt. eingetragen ist, aufgeschrieben, inkl. Elterngespräch. Die Dauer der besuchten Fortbildung wird komplett eingetragen. Die Arbeitszeit, die im Dienstplan eingetragen ist, wird angerechnet. Dies heißt, dass beispielsweise eine Teilzeitkraft, die nur bis 13:00 Uhr im Dienstplan steht, sich bei einer Ganztages- Fortbildung nur die Zeit bis 13:00 Uhr eintragen darf. Die Arbeitszeit, die im Dienstplan eingetragen ist, wird angerechnet. Dies heißt, dass beispielsweise eine Teilzeitkraft, die nur bis 13:00 Uhr im Dienstplan steht, sich bei einer Ganztages- Fortbildung nur die Zeit bis 13:00 Uhr eintragen darf. Wenn der Planungstag beispielsweise mit 8 Stunden im Dienstplan steht, werden 8 Std. aufgeschrieben, auch bei Teilzeitkräften. An diesem Tag wird keine VZ gemacht. Sie muss nicht im Laufe der Woche für diesen Tag nachgeholt werden. Die durchschnittliche VZ bleibt bei Vollzeitkräften bei 42 Minuten pro Tag. Wenn ein Gemeindefest geplant ist, bei dem jede Mitarbeiterin drei Stunden arbeiten soll, wird diese Zeit in den drei Wochen davor mit jeweils einer Stunde pro Woche in der VZ-Zeit eingespart. So entstehen keine Plusstunden.

4 Dienstplan Einteilung der Arbeitszeiten (veröffentlicht Sommer 2014): - VZ ist ab dem Kita-Jahr 14/15 die gesamte Zeit, die nicht am Kind gearbeitet wird, ohne DB-Zeiten, d.h. die Unterteilung zwischen PV und VZ entfällt. - Wenn keine Aufgaben für die VZ da sind, wird diese Zeit am Kind gearbeitet. Dies weist die Kita-Leitung an. - Aufgaben innerhalb der VZ sowie die dafür benötigten Zeiten müssen vorgeplant und in den Dienstplan eingetragen werden. - Elterngespräche: Dauer max. 1 Std., plus 30 Min Vor- und 30 Min Nachbereitung. - Die VZ wird überwiegend /ganz in der Kita gemacht (bessere Absprachen, ) Vorgaben für die DB-Zeiten und VZ: Arbeitszeit im VZ pro Woche Vertrag in Std. in Std. DB (Gruppen-DB: 1 Std. pro Woche, Gesamt- DB 2 Std. pro Woche) 0-9,5 0,5 1 Gesamt-DB pro Monat 1, ,0 1 Gesamt-DB pro Monat, 1 Gruppen-DB pro 1,75 Monat 15,5-19,0 1,5 2 Gesamt-DB pro Monat, 1 Gruppen-DB pro 2,5 Monat 19,5-25,0 2,0 Gesamt- + Gruppen-DB jede Woche 5,0 25,5-30,0 2,5 Gesamt- + Gruppen-DB jede Woche 5,5 30,5-35,0 3,0 Gesamt- + Gruppen-DB jede Woche 6,0 35,5-39,0 3,5 Gesamt- + Gruppen-DB jede Woche 6,5 VZ+DB-Zeit pro Woche in Std.

5 - Sobald das Dienstplanprogramm in den Kitas eingeführt ist: Alle Termine/zusätzlichen Aufgaben werden im Dienstplan eingetragen. Sollte ein Termin ausfallen/verschoben werden, muss dies im Dienstplan geändert werden. Minusstunden können so nicht aufgebaut werden. - Die Empfehlung des DW-Baden zur Aufteilung der Arbeit am Kind und restliche Arbeiten (80-20 %) wird angeglichen: hierdurch entsteht eine Arbeitszeit von 80-85% am Kind. - ZKs mit 19,5-39,0 Std. Arbeitszeit: VZ: 0,5 Std. pro Tag zur Vorbereitung der Arbeit am Kind. Erst wenn eine ZK länger als 4 Wochen fest in einer Einrichtung blockiert ist, wechselt sie in das oben beschriebene System für DB-Zeiten und VZ. ZKs mit 0-19,0 Std. Arbeitszeit: VZ: 0,25 Std. pro Tag zur Vorbereitung der Arbeit am Kind. VZ: Verfügungszeit, ab dem Kita-Jahr 2014/15: Zusammenführung von VZ und PV PV: Pädagogische Vor- und Nachbereitungszeit DB: Dienstbesprechung ZK: Zusatzkräfte

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