Praktikum im Ausland im Rahmen von ERASMUS

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1 Praktikum im Ausland im Rahmen von ERASMUS Im neuen ERASMUS-Programm können auch reine Praktikumsaufenthalte von Studierenden im europäischen Ausland gefördert werden, unabhängig von einem Auslandsstudium. Allgemeine Vorgaben für die Förderung von ERASMUS-Praktika Grundsätzlich gelten die gleichen Gründsätze und allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen wie für ERASMUS-Studienaufenthalte. Im Gegensatz zu SMS (Auslandsstudium) können Studierende für ein ERASMUS -Praktikum jedoch vom ersten Semester an gefördert werden (noch bis SoSe 2010, ab 2010/2011 gilt auch hier: Abschluss des 1. Studienjahrs) Dauer: mind. 3 Monate (= mehr als 12 Wochen!); max. 12 Monate in einem akademischen Jahr, d.h. konkret Zeitraum Juli September im darauf folgenden Jahr Es werden nur Vollzeitpraktika gefördert. Die Studierenden können also nicht parallel an einer Partneruniversität eingeschrieben sein und nebenbei universitäre Veranstaltungen besuchen. Dies wäre Study&Work (s. u.). Ein Praktikum dient der berufspraktischen Qualifizierung, Praktikanten sind Mitarbeiter. Dies muss aus der Beschreibung des Praktikums und des Training Agreement deutlich hervorgehen Das Praktikum muss in einem der an ERASMUS teilnehmenden Länder 1 stattfinden. Mögliche Einrichtungen für Praktikanten: Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Forschungszentren und andere Organisationen (z.b. auch Goethe-Institute) Ausgeschlossen sind: EU-Institutionen und Institutionen, welche EU Programme verwalten; Botschaften der Herkunftslandes des Praktikanten (ab 2010/11 auch Kulturinstitute des Herkunktslandes, wie z.b. Goethe-Institute sowie deutsche Auslandsschulen). In der Regel müssen sich die Studierenden ihren Praktikumsplatz selbst suchen. 1 Siehe 1. Allgemeine Informationen zum ERASMUS-Programm 1

2 Besonderheit Kombination Praktikum/Studium (study&work) Die Kombination Praktikum und Studium wird als ein Auslandsstudium (SMS) gewertet, wenn: a) das Praktikum weiter unter der Aufsicht derselben Gasthochschule absolviert wird wie der Studienaufenthalt und b) das Praktikum und das Studium unmittelbar zeitlich aufeinander folgen Die so Geförderten können dann zu einem spätern Zeitpunkt nochmals bis zu 12 Monate als ERASMUS-Praktikanten gefördert werden. Hochschulen als aufnehmende Einrichtungen für Praktika Auslandspraktika an Hochschulen können im Rahmen der Studierendenmobilität (SM) gefördert werden. Die Förderung der Studierenden kann jedoch je nach Art des Praktikums und bilateralem Abkommen als Auslandsstudium (SMS) oder als Auslandspraktikum (SMP) erfolgen: Praktikum an einer Hochschule ohne EUC und/oder bilateralem Abkommen: Das Praktikum wird als SMP gefördert Vollzeit-Praktikum an einer Hochschule mit EUC und bilateralem Abkommen: Das Praktikum je nach Art und Inhalt als SMS oder SMP gefördert werden. Die Europäische Kommission weist darauf hin, dass ein Praktikum an einer Hochschule mit EUC und bilateralem Abkommen vorzugsweise als SMS zu fördern ist, da sowohl die entsendende Hochschule als auch die Teilnehmer von den administrativen und finanziellen Vorteilen und der Erleichterung der Qualitätssicherung profitieren, die sich aus einer Hochschule mit EUC und bilateralem Abkommen im ERASMUS-Programm als aufnehmender Einrichtung gegenüber einem fremden Unternehmen ergeben. Die mit der Förderung über SMP verbundene Zahlung höherer Stipendien und OM ist somit eigentlich nicht zu rechtfertigen. Grundsätzlich überlässt die Europäische Kommission jedoch die Entscheidung denn entsendenden Hochschulen, wobei diese sich an der Art und dem Inhalt des Praktikums orientieren sollen. Wenn das Praktikum als SMP gefördert werden soll, müssen die Art des Praktikums und die Inhalte ähnlich einem Praktikum in einem Unternehmen sein und alle für SMP geltenden Formalien einzuhalten (s.u.). Teilzeit-Praktikum (d.h. zusätzlich Besuch von Lehrveranstaltungen): Der Aufenthalt wird als SMS gefördert. 2

3 Akademische Anerkennung von Praktika Die Anerkennung des Auslandspraktikums ist zu gewährleisten: fakultativen ERASMUS-Praktikum: Dokumentation im Diploma Supplement (DS) Pflichtpraktika: werden vorzugsweise durch die Verwendung von ECTS voll anerkannt. Bewerbung der Praktikanten am Fachbereich Im Vorfeld der Nominierung von ERASMUS-Praktikanten findet am Fachbereich ein Auswahlverfahren statt. Wie auch bei der Auswahl zum ERASMUS-Studium müssen die Auswahlkriterien transparent gemacht werden, z.b. durch Bekanntgabe auf den ERASMUS-Internetseiten des Fachbereichs oder in Form eines Merkblattes. Auswahlkriterien können sein: - Studienleistungen - Sprachkenntnisse des Ziellandes - Begründung/Motivation - Qualität des Praktikumsplatzes und des Praktikumsvorhabens Bewerbungsunterlagen für Bewerbung am Fachbereich Die Auswahlkriterien sollten sich in den geforderten Bewerbungsunterlagen widerspiegeln können. Gängige Unterlagen waren bisher in der Leonardo- Praktikumsförderung: - Lebenslauf - Motivationsschreiben - Praktikumsbeschreibung - Leistungsnachweise - ggf. Nachweis über interkulturelle Fähigkeiten (z.b. Betreuung von ausländischen Studierenden, Teilnahme an unserem Zertifikat für interkulturelle Kompetenz, Seminar zur interkulturellen Kompetenz etc.) Musterbewerbungsformulare für folgende Bereiche können über das Dezernat für Internationale Angelegenheiten zur Verfügung gestellt werden: - europäischer Standardlebenslauf - Sprachzeugnis - Formular Transcript of Records Bewerbungstermine Die Bewerbungstermine für Praktika setzen die Fachbereiche, wie bei einem ERASMUS-Studienaufenthalt, selbst fest. Da Praktika im Unter- 3

4 schied zum Auslandsstudium nicht zwingend an Semesterzeiten geknüpft sind, müssen jedoch keine festen Bewerbungstermine eingerichtet werden. Notwendige Formalitäten nach Nominierung Folgende Formalitäten sind von Seiten des ERASMUS-Programms erforderlich: Vor Beginn des Praktikums: Online-Registierung wie bei Studienaufenthalt (Annahmeerklärung). Der unterschriebene Ausdruck der Annahmeerklärung muss im Dezernat für Internationale Angelegenheiten eingereicht werden. ERASMUS-Praktikumsvertrag zwischen Heimathochschule und Student. inkl. Anlage Training Agreement zwischen Heimathochschule, Praktikumsgeber und Student inkl. Quality Commitment ( Qualitätsverpflichtung der Partnerschaft ) zwischen Heimathochschule, Praktikumsgeber und Student Alle Dokumente - Annahmeerklärung, ERASMUS-Praktikumsvertrag inkl. Training Agreement - sind komplett vor Abreise des Studenten beim Dezernat für Internationale Angelegenheiten einzureichen. Die 1. Rate der Förderung wird dann zeitnah zum Beginn des Auslandspraktikums ausgezahlt. Nach Beendigung des Praktikums Abschlussbericht des Praktikanten Der Vordruck für den Erfahrungsbericht inkl. eines Fragebogens ist unter der Website herunter zu laden. Ein ausgedrucktes und unterzeichnetes Exemplar muss vom Studenten im Dezernat für Internationale Angelegenheiten eingereicht werden. Unternehmenszertifikat/ -zeugnis (qualifiziertes Zeugnis) Sowie Dokumentation der Anerkennung: entweder akademische Anerkennung bei Pflichtpraktika bzw. Erwähnung im Diploma Supplement bei fakultativen Praktika Inhalt des Training Agreement: Dieses Dokument ist ein verbindliches Dokument und Pflichtbestandteil des ERASMUS-Praktikumsvertrags. Es regelt zwischen Heimathochschule, Student und aufnehmender Einrichtung alle relevanten Vereinbarungen zur Durchführung und Anerkennung des Praktikums und dessen Inhalte sowie die Rechten und Pflichten der drei Parteien (vergleichbar mit Learning Agreement bei Auslandsstudium): 4

5 - Ziel des Praktikums / zu erlangende Kompetenzen - Arbeitsprogramm - Einsatzgebiet / Aufgabenbereich des Praktikanten im Unternehmen - Monitoring und Betreuung des Praktikanten (Benennung der Betreuer!) - Modalitäten der Anerkennung des Praktikums - Zertifikat / Zeugnis des Unternehmens nach Abschluss des Praktikums Die ERASMUS-Förderung Monatliche Förderung: 300 bis max. 400 Die Auszahlung erfolgt auch hier, wie beim Auslandsstudium in zwei Raten: 1. Rate: ca. 200 zu Beginn des Praktikums, wenn der Student Annahmeerklärung, Praktikumsvertrag inkl. Training Agreement eingereicht hat. 2. Rate: ca nach Einreichen des Abschlussberichts und einer Kopie des Unternehmenszeugnisses 3. Studierende, deren Praktikumsvergütung ab 500 liegt bzw. die eine andere Förderung über diesen Betrag erhalten, werden aus ERASMUS mit 150 gefördert. Die Auszahlung des Mobilitätszuschusses und die damit zusammenhängende Korrespondenz (z.b. Bewilligungsschreiben und Informationen) erfolgt über das Dezernat für Internationale Angelegenheiten. Ansprechpartnerin im International Office Petra Friedrich (Teilzeit, Di, Do und Fr vormittags) Tel p.friedrich@uni-bonn.de 5

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