Laufstallhaltung von Rindern im ökologischen Landbau

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1 Merkblätter für die Umweltgerechte Landbewirtschaftung Nr. 32 Ökologischer Landbau Februar 2012 Laufstallhaltung von Rindern im ökologischen Landbau Inhalt 1. Einleitung 2. Die EU-Öko-Verordnung 3. Anforderungen an die Laufstallhaltung 4. Anforderungen an den Freigeländezugang 5. Anforderungen an die Kälberhaltung 6. Beratungsempfehlungen 7. Enthornung und Haltung von horntragenden Rindern 8. Mensch-Tier-Beziehung 9. Anhang Bild 1: Im ökologischen Landbau spielt die Bewegungsfreiheit der Tiere eine große Rolle. Die Laufstallhaltung von Rindern wird dem gerecht. 1. Einleitung Ein Grundsatz und damit ein Grundwert der ökologischen Tierhaltung ist die Beachtung eines hohen Tierschutzniveaus unter Berücksichtigung tierartspezifischer Bedürfnisse. Mit diesem Grundsatz wirbt die ökologische Landwirtschaft, und dem muss sie gerecht werden. Entsprechend ergeben sich spezifische Vorgaben für die Haltungsbedingungen der Tiere, die in der EU- Öko-Verordnung 1 (Verweise sind im Anhang, Ziffer 9.1. erläutert) festgelegt sind. Diese Vorgaben umzusetzen, muss Anliegen aller Beteiligten innerhalb des ökologischen Agrarsektors sein, um das Vertrauen der Konsumenten und der Gesellschaft in ökologisch und damit tiergerecht erzeugte Produkte langfristig zu erhalten. Einen wichtigen Schritt in diesem Zusammenhang stellt das endgültige Auslaufen der Übergangsfristen für Ausnahmen in der ökologischen Tierhaltung bis zum 31. Dezember 2013 dar. Landwirtschaftliches Zentrum für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei

2 Bis zu diesem Datum müssen alle Anforderungen an eine tiergerechte Haltungsform im Sinne der EU- Öko-Verordnung erfüllt sein. Das vorliegende Merkblatt stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die verbindlich in Baden-Württemberg einzuhaltenden Vorgaben für die Rinderhaltung im ökologischen Landbau dar. Außerdem werden Beratungsempfehlungen formuliert, die den Tierhaltern ergänzende Hinweise für die Umsetzung der Vorgaben liefern. 2. Die EU-Öko-Verordnung In der Europäischen Union stellt die EU-Öko- Verordnung 1 den rechtlichen Rahmen für die Produktion im ökologischen Landbau dar. Grundsätzlich fordert die EU-Öko-Verordnung ein hohes Tierschutzniveau ein. Dies spiegelt stellvertretend das Gebot des Freigeländezuganges wider. Sie schreibt Haltungspraktiken, einschließlich Besatzdichte 2 und Unterbringung, für die Tiere vor, die den entwicklungsbedingten, physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Tiere gerecht werden müssen. Dadurch sollen die Abwehrkräfte der Tiere gestärkt werden, um Krankheiten vorzubeugen. Besondere Aufmerksamkeit kommt in diesem Zusammenhang der freien Bewegungsmöglichkeit, dem Zugang zu Freigelände 4, den Bedingungen im Stall sowie der Besatzdichte bzw. dem Platzangebot zu. Der Krankheitsvorbeugung soll auch die Wahl von Tierrassen dienen, die sich in Generationen an die lokalen Verhältnisse angepasst haben. Chemischsynthetische allopathische Tierarzneimittel einschließlich Antibiotika dürfen nur unter strengen Bedingungen verwendet werden, wenn die Behandlung mit phytotherapeutischen, homöopathischen und anderen Erzeugnissen ungeeignet ist. 3. Anforderungen an die Laufstallhaltung In der Durchführungsverordnung der EU-Öko- Verordnung bleiben spezifische Anwendungsfragen in bestimmten Bereichen offen. Diese werden für Baden-Württemberg im Folgenden durch Konkretisierungen beantwortet und festgelegt. Tabelle 1 stellt die Formulierungen aus der EU- Öko-Verordnung den konkreten Umsetzungsvorgaben gegenüber. Diese gehen z.t. auf andere relevante Regelwerke zurück (siehe Fußnoten). Bild 2: Tiefbox mit stabiler Stroh-Mist-Matratze (20 cm stark u. eben, Strohvorrat im Kopfraum). Bild 3: Hochbox mit Komfortmatratze und gerade noch ausreichender Stroh-Einstreu (Minimum). 2

3 Tabelle 1: Anforderungen an die Laufstallhaltung von Rindern gem. EU-Öko-Verordnung und Umsetzung in Baden- Württemberg Anforderungen der EU-Öko-Verordnung Formulierung in der VO Die Haltungspraktiken, einschließlich Besatzdichte und Unterbringung, müssen den entwicklungsbedingten, physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Tiere gerecht werden. Das Gebäude muss reichlich natürliche Belüftung und ausreichenden Tageslichteinfall gewährleisten. Die Besatzdichte in Stallgebäuden muss den Tieren Komfort und Wohlbefinden gewährleisten und gestatten, dass die Tiere ihre artspezifischen Bedürfnisse ausleben, (...). Sie muss ferner den Verhaltensbedürfnissen der Tiere Rechnung tragen, die insbesondere von der Gruppengröße und dem Geschlecht der Tiere abhängen. (...) Es sind Mindeststall- und Mindestfreiflächen 5 zur Verfügung zu stellen. Mindestens die Hälfte der Stallfläche im Sinne von Anhang III (siehe Ziffer 9.2) muss von fester Beschaffenheit sein, d.h. es darf sich nicht um Spaltenböden oder Gitterroste handeln. Die Ställe müssen ausreichend große, bequeme, saubere und trockene Liege- /Ruheflächen aufweisen, die in fester, nicht perforierter Bauweise ausgeführt sind. Im Ruhebereich muss ausreichend trockene Einstreu vorhanden sein. Quelle VO (EG) Nr. 834/2007, Art. 14, (1) b, ii VO (EG) Nr. 889/2008, Art. 10, (1) VO (EG) Nr. 889/2008, Art. 10, (3) VO (EG) Nr. 889/2008, Art. 10, (4) und Anhang III VO (EG) Nr. 889/2008, Art. 11, (1) VO (EG) Nr. 889/2008, Art. 11, (2) Umsetzung in Baden-Württemberg unter Berücksichtigung weiterer Rechtsvorgaben und Regelwerke o Für die Zeit rund um die Abkalbung ist ein gesonderter Abkalbebereich zur Verfügung zu stellen. a o Kranke Tiere müssen vom Bestand abgesondert und mit trockener und weicher Einstreu untergebracht werden können. b Umzusetzen bis Keine weitere Konkretisierung. o In Liegeboxenställen ist jedem Tier eine Liegebox zur Verfügung zu stellen. a o Für jedes Tier ist ein Grundfutterfressplatz bereitzustellen. Bei Vorratsfütterung ist ein Tier-Fressplatzverhältnis von 1,2 : 1 zulässig. a, c Siehe Ziffer 9.2, die den Tieren zur Verfügung stehende Nettofläche wird wie folgt definiert: o Den Tieren ständig zur Verfügung stehende begehbare Fläche (Lauf- und Liegeflächen). o Liegeboxenfläche inkl. Kopfraum bis zu einer Länge von max. 300 cm. In Kuhherden mitlaufenden Zuchtbullen sind 10 m 2 Mindeststallfläche zur Verfügung zu stellen. Keine weitere Konkretisierung. o Die Liegefläche muss entweder aus einer organischen Matratze (z.b. stabile Stroh- Mistmatratze, Bild 2) oder einer auf Tiergerechtheit geprüften Matratze 7 mit ausreichend Einstreu (Bild 3) bestehen. o Die erforderlichen Liegeflächengrößen in Abhängigkeit vom Alter bzw. vom Gewicht sind in den Tabellen 5, 5.1 und 7 aufgeführt. In Liegeboxenställen muss bei Neu- oder Umbaumaßnahmen eine Anwendung dieser Werte erfolgen. a b c Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen: Empfehlungen für das Halten von Rindern, Anhang B: Besondere Bestimmungen für Kühe und Färsen. BAnz Beilage 89a. Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, 4 (1), 3., BGBl 2006, Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), Anlage 1 Bauliche Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung, GABl 2010,

4 Bild 4: Hochbox ohne Komfortmatratze und ohne ausreichend Einstreu (entspricht nicht den Anforderungen). 4. Anforderungen an den Freigeländezugang Die ständige Zugangsmöglichkeit zu Freigelände, vorzugsweise Weideland 8, ist eine der zentralen Forderungen für die Tierhaltungspraktiken im ökologischen Landbau. Diese gilt als erfüllt, wenn die Tiere an mind. 120 Tagen im Jahr für mind. 5 Stunden pro Weidetag Zugang zu Weideland haben. Darüber hinaus muss den Tieren jedoch mehr Weidegang ermöglicht werden, wenn z.b. mehr weidefähiges Grünland zur Verfügung steht und der Zustand von Boden und Tieren es erlauben. Entsprechende Weideflächen sind der Kontrollstelle nachzuweisen. In Tabelle 2 sind die allgemeinen und konkreten Anforderungen an den Freigeländezugang enthalten. Wenn in der Vegetationsperiode kein Weidegang ermöglicht werden kann, müssen die Rinder permanent Zugang zu Freigelände anderer Art (z.b. einem Laufhof 10 ) bekommen. In Abbildung 1 sind die Möglichkeiten zur Umsetzung im Überblick dargestellt. Abbildung 1: Möglichkeiten des Freigeländezuganges (Auslauf 11 ) für Rinder im Öko-Landbau. 4

5 Tabelle 2: Anforderungen an den Freigeländezugang von Rindern gem. EU-Öko-Verordnung und Umsetzung in Baden-Württemberg Anforderungen der EU-Öko-Verordnung Umsetzung in Baden-Württemberg Formulierung in der VO Quelle Die Tiere müssen ständigen Zugang zu Freigelände, vorzugsweise zu Weideland, haben, wann immer die Witterungsbedingungen und der Zustand des Bodens dies erlauben, es sei denn, es gelten mit dem Gemeinschaftsrecht im Einklang stehende Einschränkungen und Pflichten zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. VO (EG) Nr. 834/2007, Art. 14, (1) b, iii Freigeländeflächen dürfen nicht aus Spaltenboden bestehen, max. ist ein Anteil von 5 % für die Entwässerung möglich. Dies gilt nicht für Ende 2011 bereits bestehende Freigeländeflächen. Der Tierbesatz muss so niedrig sein, dass Überweidung, Zertrampeln des Bodens, Erosion oder Umweltbelastung, verursacht durch die Tiere oder die Ausbringung des von ihnen stammenden Wirtschaftsdüngers, möglichst gering gehalten werden. Es sind Mindeststall- und Mindestfreiflächen zur Verfügung zu stellen. Freigelände kann teilweise überdacht sein. Gemäß Art. 14, (1), b, iii der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 müssen Pflanzenfresser Zugang zu Weidegang haben, wann immer die Umstände dies gestatten. Soweit Pflanzenfresser während der Weidezeit Zugang zu Weideland 7 haben und die Winterstallung den Tieren Bewegungsfreiheit gewährleistet, muss der Verpflichtung zur Bereitstellung von Freigelände in den Wintermonaten nicht nachgekommen werden. Unbeschadet der Bestimmung gemäß Absatz 2 müssen über zwölf Monate alte Bullen Zugang zu Weideland oder Freigelände haben. VO (EG) Nr. 834/2007, Art. 14, (1) b, iv VO (EG) Nr. 889/2008, Art. 10, (4) und Anhang III VO (EG) Nr. 889/2008, Art. 14, (1) VO (EG) Nr. 889/2008, Art. 14, (2) VO (EG) Nr. 889/2008, Art. 14, (3) VO (EG) Nr. 889/2008, Art. 14, (3) 5 Keine weitere Konkretisierung. o Die Mindestflächen (siehe Ziffer 9.2) für Stallund Frei(land)flächen 5 sind jeweils für sich einzuhalten. o Außenliegeflächen (z.b. überdachte Liegeboxen) sowie außen liegende Fressplätze können zur nötigen Freifläche gezählt werden. o Bei einer aufgelösten Stallbauweise 9 (Bild 5) oder fehlenden und nicht verschließbaren Seitenwänden (Bild 6) kann statt der separaten Anforderungen an Mindestfläche für Stall- und Freifläche auch deren Summe herangezogen werden. In diesem Fall muss die nicht überdachte Fläche der Stall- Laufhofeinheit mindestens 25% der Mindestfrei- (land)fläche betragen. Die nicht überdachte Fläche muss in einem Stück ausgeführt sein (vgl. Abb. 7). o Tieren in Abkalbe- oder Krankenbereichen braucht kein Freigeländezugang zur Verfügung gestellt werden. Die nicht überdachte Freifläche muss mindestens 25% der Mindestfreifläche gem. VO (EG) Nr. 889/2008, Anhang III, (siehe Ziffer 9.2) betragen. Der Mindestanteil nicht überdachter Fläche muss in einem Stück ausgeführt sein. Umstände, die Weidegang nicht erlauben, können z.b. sein: o Keine bzw. zu wenige stallnahe, weidefähige Flächen vorhanden, v.a. für Milchvieh. Moorige oder anmoorige Flächen können als nicht weidefähig gelten. o Überquerung von gefährlichen Verkehrswegen erforderlich (Gefährdung von Mensch und Tier), v. a. für Milchvieh. o Erschwerte Erreichbarkeit von Weideflächen (z.b. durch Wohngebiet). In diesen Fällen ist den betroffenen Tieren ständiger Freigeländezugang zu ermöglichen. Keine weitere Konkretisierung (siehe auch Abb. 1). In Kuhherden mitlaufenden Zuchtbullen sind 30 m 2 Mindestfreifläche zur Verfügung zu stellen, sofern kein Zugang zu Weideland während der Weidezeit besteht.

6 Bild 5 und 6: Eine aufgelöste Bauweise mit getrennten Dächern (links) und eine fehlende Seitenwand (rechts) erlauben es nicht, Stall- und Freilandfläche eindeutig und sachgerecht zuzuordnen. Laufhof Der Laufhof muss dem Gewässer- und Immissionsschutz Rechnung tragen. Aus Gründen des Gewässerschutzes ist es u.a. verboten, Gülle oder Jauche in die Kanalisation, in oberirdische Gewässer und Gräben einzuleiten sowie in den Untergrund zu versickern und ins Grundwasser einzutragen (siehe auch JGS- Merkblatt 13 ). Folgende Mindestanforderungen bei der Gestaltung und Bewirtschaftung des Laufhofes sind zu befolgen: o planbefestigter, undurchlässiger Boden mit Entwässerung in Gülle- bzw. Jauchegrube o permanenter Zugang der Tiere ist zu gewährleisten o Räumen von Schnee nach Bedarf, Abstreuen von vereisten Flächen 6 o Platzangebot: Mindestens gem. Durchführungsverordnung, Anhang III (siehe Ziffer 9.2) o Baugenehmigung bzw. Kenntnisgabe ist notwendig bei über 100 m 2 Grundfläche. Durch das Management der Laufhofflächen ist den Tieren eine maximale Nutzung zu ermöglichen. 5. Anforderungen an die Kälberhaltung Für Kälber, d.h. für Rinder bis zu einem Alter von 6 Monaten, gibt in Deutschland die Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) einen konkreten Rahmen vor. Im ökologischen Landbau gehen die Anforderungen an die Haltungspraxis und Unterbringung teilweise darüber hinaus. Die wichtigsten Bestimmungen der TierSchNutztV mit Relevanz für den ökologischen Landbau enthält Tabelle 3. Tabelle 3: Wichtige Vorschriften für das Halten von Kälbern gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) mit Relevanz für den ökologischen Landbau Mindestbodenfläche der Bucht bei Gruppenhaltung mit bis zu drei Tieren Kälber im Alter von m 2 bis zwei Wochen - zwei bis acht Wochen 4,5 über acht Wochen 6,0 Kälber dürfen nicht angebunden werden. Ab der 2. Lebenswoche Raufutter zur freien Aufnahme. Ab der 3. Lebenswoche freier Zugang zu Wasser. Bei Spaltenboden, Spaltenweite max. 2,5 cm, bei Gummiauflagen max. 3,0 cm, Auftrittsbreite der Balken min. 8,0 cm. Mindestlichtstärke 80 Lux im Aufenthaltsbereich der Kälber. Seitenbegrenzungen von Boxen müssen Sicht- und Berührungskontakt zu anderen Kälbern ermöglichen.

7 Tabelle 4: Anforderungen an die Kälberhaltung von Rindern gem. EU-Öko-Verordnung und Umsetzung in Baden- Württemberg Anforderungen der EU-Öko-Verordnung Umsetzung in Baden-Württemberg Formulierung in der VO Quelle Die Haltungspraktiken, einschließlich Besatzdichte und Unterbringung, müssen den entwicklungsbedingten, physiologischen und ethologischen Bedürfnissen der Tiere gerecht werden. VO (EG) Nr. 834/2007, Art. 14, (1) b, ii o Kälbern ist ein trockener, eingestreuter und geschützter Liegebereich zur Verfügung zu stellen. o Belastungen durch Hitzestress sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Die Unterbringung von Kälbern in Einzelboxen nach der ersten Lebenswoche ist verboten. Gemäß Art. 14, (1), b, iii der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 müssen Pflanzenfresser Zugang zu Weideland 7 haben, wann immer die Umstände dies gestatten. VO (EG) Nr. 889/2008, Art. 11, (3) VO (EG) Nr. 889/2008, Art. 14, (2) Die Einzelhaltung von Kälbern ist ab der 2. Lebenswoche verboten. o Spätestens nach Ablauf der 2. Lebenswoche ist Kälbern Weidezugang zu gewähren. o Sofern Kälber keinen Weidegang erhalten, ist ihnen, unabhängig von der Jahreszeit, spätestens nach Ablauf der 2. Lebenswoche ständiger Zugang zu Freigelände in Form eines Laufhofes zu ermöglichen. Die unter Ziffer 3. und 4. dieses Merkblattes formulierten und übertragbaren Anforderungen an Stallhaltung und Freigeländezugang finden grundsätzlich auch für Kälber Anwendung. Die Anwendung auf die Kälberhaltung wird in Tabelle 4 konkretisiert. 6. Beratungsempfehlungen 6.1 Stallgebäude Zeitgemäße Stallgebäude für Rinder zeichnen sich durch Helligkeit und gute Luftqualität aus. Das wird durch offene oder zu öffnende Seitenwände und hohe Traufen erreicht. Für Milchkühe sind in neuen Ställen Traufhöhen von mindestens 4,20 m und bis zu 5,00 m anzustreben. Große Seitenwandöffnungen stellen eine gute freie Querlüftung durch das Gebäude sicher. Tabelle 5: Funktionsmaße in Ställen für hornlose Rinder 7 Gleichzeitig wird so das Minimum an Lichteinfallsfläche (5% der Stallgrundfläche) sichergestellt. Die günstigste Ausrichtung der Stalllängsachse ist nach Nord-Süd. Je ausgesetzter dabei der Standort ist, desto eher kann mit teilweise fest geschlossenen Seitenwänden gearbeitet werden. Der Stall soll nach Möglichkeit keine Sackgassen aufweisen oder aber die Gänge sollen für Kühe eine Breite von mind. 4,0 m haben. Nach jeweils 15 bis max. 20 gegenständigen Liegeboxen sollte ein Quergang eingeplant werden. Tabelle 5 und 5.1 stellen wichtige Empfehlungen für Funktionsmaße und den Liegeflächenbedarf in Rinderställen dar. Der Stallplatzbedarf für die Bereiche Abkalben und kranke Tiere (vgl. Ziffer 3.) beträgt jeweils mindestens 3% des Kuhbestandes. Gewicht kg kg kg kg > 550 kg Alter (weibliche Rinder), ca. 6-9 Mon Mon. 12 bis 18 Mon. > 18 Mon. Kühe/Endmastrinder Liegeboxenbreite (cm) Liegeboxenlänge (cm) /280 a) Liegelänge (cm) Kopfraum (cm) Bodenfreiheit (cm) Fressplatzbreite (cm) Fressgangbreite (cm) Laufgangbreite (cm) Laufgang mit Zusatzfunktionen auf beiden Seiten (cm) Einbahndurchgang (cm) Die Maße sind in Abhängigkeit der Rasse und tatsächlichen Körpermaße zu variieren. a) Gegenständige/wandständige Liegebox, bei Tiefboxen jeweils 10 cm mehr für die Streuschwelle.

8 Tabelle 5.1: Liegeflächenbedarf im Zweiraumlaufstall für hornlose Rinder Gewicht 100 kg 200 kg 350 kg > 350 kg 550 kg Weibliche Rinder, Alter, ca. Männliche Rinder, Alter ca. Liegefläche pro Tier (m²) 3 Monate 7 Monate 7-12 Monate Monate 18 Monate > 550 kg oder Kühe 3 Monate 6 Monate 6-9 Monate 9-12 Monate Monate 18 Monate 1,3 2 2,5 3,0 3,5 4,5 6.2 Ausgestaltung der Liegeplätze Die Qualität der Liegeplätze hat im Rinderstall einen wesentlichen Einfluss auf den Tierkomfort. Während der Liegephase findet der Großteil der Wiederkauaktivität statt. Deshalb kommt der Akzeptanz und damit der Nutzung der Liegefläche eine große Bedeutung für das Wohlbefinden und die Leistung zu. Aufgrund der sozialen Rangordnung in Rinderherden und unterschiedlicher Attraktivität von Liegeplätzen innerhalb eines Stallgebäudes bzw. -abteiles wird ein Liegeplatzüberschuss im Verhältnis zur Tierzahl empfohlen. So wird es auch rangniedrigen Tieren ermöglicht, einen Liegeplatz frei zu wählen und beim Ruhen eine Distanz zu ranghöheren Tieren einzuhalten. Die Abmessungen der Liegeboxen sollen sich an den durchschnittlichen Körpermaßen der 25% größten Tiere einer Herde orientieren. Konkret berechnen sich die Maße für einzelne Kühe wie folgt: o Liegelänge: (0,92 x schräge Rumpflänge) + 21 cm ( vgl. Abb. 2) o Liegeboxenlänge: Liegelänge + 21 cm + (Widerristhöhe x 0,56) o Liegeboxenbreite (Achsmaß): Widerristhöhe x 0,86 Im Liegeboxenstall muss bei möglichst geringer Verschmutzung des Liegeplatzes durch die richtige Einstellung der Steuerungseinrichtungen der Liegeboxen ein artgerechtes Liegeverhalten ermöglicht werden. Entscheidend ist dafür die Abstimmung der Abmessungen auf die Körpermaße der Tiere. Empfehlungen für die Gestaltung der Steuerungseinrichtungen von Liegeboxen lauten (siehe auch Abb. 3 und 4): o Niedrige, abgerundete Bugbegrenzung (10 cm hoch) o Kotschwelle (20 cm hoch bei Tiefboxen) Maximale Kopffreiheit (keinerlei Rohre oder Stützen im Kopfraum) Abbildung 2: Körpermaße zur Berechnung der richtigen Liegeboxenabmessungen. 8

9 Abbildungen 3 und 4: Wichtige Bauteile und Abmessungen von Liegeboxen für Milchkühe (oben Tiefbox, unten Hochbox; Quelle: DLG-Merkblatt 341). 9

10 o Bei wandständigen Boxen: mind. 80 cm Freiraum im Kopfbereich o Seitliche Abgrenzung des Liegeplatzes bzw. der Matratze mit Seitenschwellen o Freitragende Abtrennungen mit 60 bis 80 cm Bodenfreiheit o Flexible Boxenabtrennungen, insbesondere bei schmal bemessenen Boxenbreiten o Flexible Nackenkette oder Nackengurt. 6.3 Abkalbebereich Der Abkalbebereich soll möglichst nicht isoliert von der Milchkuhherde oder wenigstens eines Teiles der Herde platziert sein. Ein Sichtkontakt zu anderen Tieren hilft bereits, um Trennungsbzw. Wiedereingliederungsstress für die abgesonderten Kühe zu reduzieren. Um keinen Engpass an Abkalbeplätzen zu bekommen, sollten mindestens zwei für Abkalbungen geeignete Buchten vorgehalten werden. Eine Dauerbelegung der Buchten oder gar eine Mischnutzung als Krankenbucht ist aus hygienischen Gründen unbedingt zu vermeiden. Außerhalb der Winterzeit kann bei geeignetem Wetter auch eine stallnahe Weide als Abkalbeplatz dienen. Bild 7: Abkalbeboxen sollen u.a. mindestens 10 m 2 Platz je Tier, einen weichen und isolierten Boden, eine Fixiermöglichkeit sowie einen ungehinderten Personenzugang bieten. Eine Einzelbox soll mindestens 4,00 x 4,00 m groß sein. Die notwendige Einstreumenge beträgt mindestens 10 kg Stroh je Tier und Tag. Eine nachgiebige Gummimatte oder ein rauer Betonboden unter der Strohschicht sind vorteilhaft. Das Ziel bei der Bodengestaltung ist eine für die Kuh weiche, wärmedämmende und trittfeste Unterlage. Ein gut geeigneter Standort für Abkalbeboxen ist an der Giebelseite in der Nähe des Melkstandes. Dadurch werden kurze Wege zum Melken für die oft weniger mobilen Tiere und die Zufahrt zum Entmisten sichergestellt. Außerdem ist es ein vom Personal häufig frequentierter und so gut kontrollierbarer Bereich. Das Befahren kann bei entsprechender Planung in Neubauten auch über die Seitenwand ermöglicht werden. Folgende Anforderungen sind bei der Gestaltung von Abkalbebereichen außerdem zu beachten: o Fixiermöglichkeit (Sicherheitsfressgitter) zum Untersuchen, Behandeln, Melken, etc. o Schwenkgitter erleichtern das Ein- und Ausstallen und verschaffen ggf. Platz für die Geburtshilfe o Optimale Tränkewasserversorgung, möglichst Trog mit offener Wasseroberfläche o Personenzugang zum schnellen Betreten (Bild 7) o Melkmöglichkeit o Geeignete Arbeitsbeleuchtung für Tierkontrolle und Geburtshilfe (800 bis Lux) o Keine Zugluft bei guter Luftqualität o Warmwasserversorgung für Geburtshilfe o Griffbereite Geburtshilfsmittel. Der Bedarf an Abkalbeplätzen liegt bei mindestens 3% des Kuhbestandes. Je Tier sollen mindestens 10 m 2 zur Verfügung gestellt werden (Bild 7). 10

11 6.4 Freigelände Weidegang stellt für Rinder die optimale Form des Freigeländezuganges dar, vorausgesetzt es besteht ein Schutz vor extremen Witterungs-einflüssen. Ein Laufhof stellt eine im Vergleich zum Weidegang weniger vorteilhafte Lösung für den Freigeländezugang dar Weidegang Weidegang bietet den Tieren in der Regel eine saubere Umwelt, viel Platz, beste Luftqualität, natürliches Futter und einen weichen Boden. Außerdem ist bezüglich Kapital- und Arbeitszeiteinsatz Weidefutter das günstigste Grundfutter für Rinder. Auch entstehen auf der Weide die geringsten Emissionen an Schadgasen. Aus diesen Gründen soll unter Beachtung des Schutzes der Grasnarbe Weidegang innerhalb eines Betriebes hinsichtlich Fläche und Dauer maximiert werden. Den Betrieben wird ausdrücklich empfohlen, sich nicht an der unteren Grenze (120 Tage à 5 h) zu bewegen. Eine Möglichkeit zur Ergänzung des Sommerweideganges stellt die Winterweide 12 dar. Folgende Vorgaben sind zu beachten: o Vermeidung von Morastbildung o Erhalt der Grasnarbe o Platzangebot: Mindestens das Achtfache der Außenfläche gemäß Durchführungsverordnung Nr. 889/2008, Anhang III (siehe Ziffer, 9.2) o Befestigung von Sammelplätzen, insbesondere im Bereich des Ein- /Austriebs Allgemeine Empfehlungen zum Laufhof Auf Grundlage der in Ziffer 4. dargestellten Mindestanforderungen sowie fachlicher Gesichtspunkte werden folgende weiterführende Empfehlungen für die Planung und Gestaltung von Laufhöfen gemacht: Das Ziel der Planung, Gestaltung und des Managements des Laufhofes ist es, eine möglichst gute Akzeptanz durch die Tiere zu erreichen. Die Ausrichtung eines Laufhofes sollte in südlicher bzw. süd-östlicher Richtung erfolgen, um eine Besonnung während der Wintermonate zu ermöglichen. Eine Abschirmung gegen starken Wind ist zu empfehlen. 11 Um genügend Ausweichraum zu bieten, soll ein Laufhof nicht schmaler als 5,00 m und ohne spitze Winkel sein. Optimal ist eine quadratische Form. Die Einzäunung soll 120 bis 140 cm hoch und aus robustem und glattem Material sein. Entsprechend bieten sich Rohre oder Rundholz an. Die Querstreben sollen einen Abstand von etwa 30 cm haben. Für Personen ist ein einfacher Zugang von außen durch einen Schlupf in der Einzäunung empfehlenswert. Sofern ein Laufhof ständig für die Tiere zugänglich sein soll, muss er mit einem undurchlässigen Boden ausgestattet sein. Als Lauffläche eignen sich planbefestigte Betonböden. Gussasphalt ist weniger geeignet. Flächen mit Spaltenboden in bestehenden Anlagen sollten mit Gummiauflagen ausgestattet werden, um die Tiergerechtheit und Wintertauglichkeit zu verbessern. Die Entwässerung und Entmistung erfolgen ausschließlich geregelt in eine Gülle- oder Jauchegrube. Durch den Regenwasseranfall entsteht damit verbunden ein größerer Lagerraumbedarf, der in der Regel mit der Hälfte der regionaltypischen Jahresniederschlagsmenge je Quadratmeter nicht überdachter Laufhoffläche zu bemessen ist (z.b. bei mm Niederschlag = 0,5 m 3 /m 2 ). Dadurch wird die geforderte sechsmonatige Mindestlagerdauer sichergestellt. Zur Reduzierung des Regenwasseranfalls und um den Tieren im Sommer Schatten im Freigeländebereich zu bieten, empfiehlt sich eine teilweise Überdachung des Laufhofes. Bei planbefestigten Flächen muss ein funktionierender und gesicherter Abwurf für den Mist möglichst außerhalb des Laufhofes eingeplant werden. Ein Gefälle (ca. 2%) in Richtung des Abwurfes unterstützt die Reinigung und den Abfluss. Ansonsten sind an den Boden die gleichen Anforderungen wie an einen Stallboden zu stellen, d.h. neben Dichtheit vor allem Trittsicherheit und keine Verletzungsgefahren für Tier und Mensch. Um im Winter den Laufhof für die Tiere nutzbar zu machen, empfiehlt es sich, entstehende Eisflächen mit Sand abzustreuen und Schnee sowie antauenden Mist regelmäßig abzuräumen. Gefrorener Mist führt zwar zu einer unebenen Fläche, stellt jedoch keine besondere Verletzungsgefahr für die Tiere dar. Die Einrichtung des Laufhofes mit Tränke, Putzbürste, Heuraufe und ggf. Kraftfutterstation erhöht die Attraktivität und so die Nutzung. Besonders bei beengten und stallklimatisch

12 suboptimalen Bedingungen im Stall wird so Stress für die Tiere reduziert. Gleiches gilt für die Kombination des Laufhofes mit Außen-Liegeoder -Fressplätzen. Laufhöfe bzw. Außen-Lauf- oder -Fressgänge sollen immer mindestens zwei Zugänge haben, die entweder 90 cm bis maximal 100 cm oder mindestens 2,50 m breit sind. Angrenzend muss ausreichend Platz zum Ausweichen für die Tiere vorhanden sein Laufhofformen Grundsätzlich gibt es drei Formen der Anordnung eines permanent zugänglichen Laufhofes: o Außenliegend am Stall, o als Verbindungselement von verschiedenen Gebäuden und o im Stall integriert. Abbildung 5: Planungsbeispiel für einen Milchviehstall mit außen liegendem Laufhof 44 Liegeplätze, 46 Fressplätze; 8,75 m 2 Netto-Stallfläche je Liegeplatz, 4,55 m 2 Freifläche je Liegeplatz, davon 4,1 m 2 nicht überdacht Gebäudehülle: Dacheindeckung mit Trapezblech, Giebelwände geschlossen mit Holzverschalung und Lichtplatten, Seitenwände mit festem Windschutznetz oder komplett zu öffnendem Curtain, Erweiterbarkeit: Verlängerung in der Längsachse; Außenliegeboxen und Verlängerung der Futterachse; Ausbau zweite Futtertischseite. Der außenliegende Laufhof (Abb. 5) bietet den Tieren den größten Außenklimaeinfluss im Vergleich der drei dargestellten Laufhofformen. Eine entsprechende Planung vorausgesetzt, kann diese Form des Laufhofs als Vorwarteraum für das Melken genutzt werden. Außerdem können die Tiere in den Laufhof gesperrt werden, um Arbeiten im Stall einfacher durchzuführen (z.b. Liegeboxenpflege und Einstreuarbeiten). Nachteilig bei diesem System ist die aufwändigere Entmistung. Stationäre Schieber, als zusätzliche Entmistungseinrichtung, können jedoch als Treibvorrichtung sinnvoll genutzt werden, so dass dieser Nachteil wieder relativiert wird. Gerade für Alt- und Umbauten bietet sich die praktische Verbindung zwischen verschiedenen Funktionsbereichen an. Umnutzbare Gebäude lassen sich so ggf. in eine Stallanlage integrieren (Abb. 6). Der integrierte Laufhof (Abb. 7 u. Bild 8) ist durch einen mindestens 5,00 m breiten Lauf- bzw. Fressgang gekennzeichnet, dessen nicht überdachter Teil 4,00 m Breite nicht unterschreiten sollte. Diese Form bietet einige 12

13 Vorteile: Die Tiere erhalten mehr Ausweichfläche direkt an den Fress- bzw. Liegeplätzen, er kann gut als Nachwarteraum genutzt werden und er ist direkt an das Entmistungssystem des Stalles angeschlossen. Bei diesem System als nachteilig erweist sich der eingeschränkte Außenklimaeinfluss. Daher sollte auf eine Überdachung eines integrierten Laufhofes möglichst weitgehend verzichtet bzw. die oben genannten 4,00 m nicht unterschritten werden. Für Sonneneinfall muss durch die Gebäudeausrichtung und Konstruktionsplanung gesorgt werden. Um eine gute Frischluftzufuhr zu gewährleisten, sollen die Seitenwände zu mindestens 75% zu öffnen sein. Tabelle 6 stellt Vor- und Nachteile der Laufhofformen als Übersicht dar. Abbildung 6: Planungsbeispiel für einen Milchviehstall mit Laufhof als Verbindungselement für Funktionsbereiche (z.b. Fressen, Melken und Vorwarten in einem umgebauten Anbindestall). 36 Liegeplätze, 40 Fressplätze, 10,5 m 2 Netto-Stallfläche je Liegeplatz, 4,7 m 2 Freifläche je Liegeplatz, davon 2,8 m 2 nicht überdacht. Gebäudehülle: Fressplatz, Melken und Nebenräume Warmstall (ehemaliger Anbindestall), Liegehalle ist z.b. eine umgenutzte Maschinenhalle. Erweiterbarkeit: sämtliche Funktionsbereiche in der Längsachse. Bild 8: Ein integrierter Laufhof bietet mehr Platz um Fress- und Liegeplätze. Er sollte möglichst nicht überdacht sein, um einen möglichst großen Außenklimaeinfluss zu gewährleisten. 13

14 Abbildung 7: Planungsbeispiel für einen Milchviehstall in aufgelöster Bauweise mit integriertem Laufhof (gut geeignet für horntragende Kühe). 44 Liegeplätze, 46 Fressplätze, 12,7 m 2 Nettofläche je Liegeplatz, davon 3,2 m 2 nicht überdacht. Gebäudehülle: Dacheindeckung mit Trapezblech, Giebelwände geschlossen mit Holzverschalung und Lichtplatten, Seitenwände mit festem Windschutznetz oder komplett zu öffnendem Curtain. Erweiterbarkeit: Verlängerung in der Längsachse; dritte, wandständige Liegeboxenreihe und Verlängerung der Futterachse; Ausbau zweite Futtertischseite. Tabelle 6: Vergleich der Laufhofformen anhand ausgewählter Kriterien Bewertungskriterium Außen liegender Laufhof als Laufhof Verbindungselement Integrierter Laufhof Außenklimaeinfluss Witterungsschutz Aufwand für Entmistung Sammelraum für Tiere (z.b. zum Aussperren aus dem Stall) + 0 -/0 Kombination mit anderen Funktionsbereichen (z.b. Fressen, + +/0 + Liegen, Vorwarten) Element zur baulichen Entwicklung eines Stalles (z.b. vom Anbindestall zum Laufstall, Stallerweiterung) Vergrößerung der Ausweichflächen in der Stall-Laufhofeinheit Emissionspotenzial Legende: + positive, - negative, 0 neutrale Bewertung 14

15 6.5 Kälberhaltung Für eine gute Kälbergesundheit sind eine optimale Luftqualität und eine erregerarme Umgebung wichtig. Beides wird durch eine vom übrigen Tierbestand getrennte Haltung von Kälbern unter Außenklimabedingungen gefördert. Für eine gute Luftqualität, d.h. geringer Schadgas- und Feuchtegehalt, sollte mindestens alle drei Wochen der Kälberstall ausgemistet werden. Für die Haltung neugeborener Kälber empfiehlt sich für Betriebe des Ökolandbaus eine mutteroder zumindest ammengebundene Aufzucht. Sollte dieses Verfahren nicht realisierbar sein, ist in der ersten Lebenswoche die Einzelhaltung in Boxen, Iglus oder Hütten eine gut geeignete Alternative. Dabei werden die Kälber räumlich getrennt vom übrigen Tierbestand, aber mit Sichtkontakt aufgestallt. So wird die Infektionsgefahr für die jungen Tiere, deren Immunsystem noch nicht vollständig aufgebaut ist, reduziert. Außerdem fällt die Kontrolle von Tiergesundheit und Futteraufnahme leicht. Zugluft im Tierbereich ist unbedingt zu vermeiden. Die Einzelhaltungssysteme können und sollen konsequent nach dem Rein-Raus-Prinzip bewirtschaftet werden. Vor jeder Neubelegung ist eine gründliche Reinigung, möglichst inklusive Desinfektion, mit anschließender Leerstehzeit von einer Woche durchzuführen. Bild 9: Einzeliglus eignen sich für die erste Lebenswoche von Kälbern sehr gut. Immer stärkeren Einsatz in der Praxis finden Iglusysteme mit Auslaufgitter für die Kälbereinzelhaltung (Bild 9). Sie beinhalten sowohl den Mikroklimabereich als auch das Freigelände in einem System. Die gängigen Materialien für die Iglus sind glasfaserverstärkter Kunststoff (Polyester) oder Polyethylen, wobei Polyester UV-stabiler ist. Die Iglus müssen auf einer wasserundurchlässigen Betonplatte 15 aufgestellt werden; eine Auffanggrube für Jauche und verschmutztes Oberflächenwasser ist unbedingt erforderlich. Wichtig ist außerdem ein windgeschützter Standort, wenn möglich mit der Öffnung nach Osten/Südosten, und möglichst mit einer Überdachung zum Schutz vor Regen und starker Sonneneinstrahlung im Sommer. Eine Beschattung kann z.b. durch Gebäude oder Bäume erreicht werden. Sie ist erforderlich, da sich die Iglus im Sommer bei hohen Außentemperaturen ohne Beschattung auf über 40 C aufheizen. Für die Tiere entsteht eine hohe Hitzebelastung. Wenn eine Überdachung fehlt, muss das Iglu mind. 1,80 m tief bemessen sein, damit das Kalb immer einen geschützten und trockenen Liegeplatz findet. Heu und Kraftfutter sind trocken im Iglu oder mit Schutzvorrichtung vor dem Iglu anzubieten. Iglu und Auslaufgitter müssen einfach hochklappbar und beweglich sein, um die Reinigung sowie Belegung des Systems zu erleichtern. Die Gruppenhaltung von Kälbern ist im ökologischen Landbau ab der zweiten Lebenswoche vorgeschrieben. Günstige Voraussetzungen für eine tiergerechte Gruppenhaltung sind außerdem: o Fressplatz-Tier-Verhältnis 1:1 bei rationierter Fütterung (Ausnahme Tränkeautomat) o homogene Gruppen bezüglich Körpergewicht (max. vier Wochen Altersunterschied) o auf die Körpergröße abgestimmte Funktionsmaße o Trennung der Funktionsbereiche Fressen/Bewegen und Liegen (Zwei- Flächen-Bucht) o trockener und eingestreuter Liegebereich mit Mikroklima o Besonnung der Liegefläche bei aufgehender Sonne o Fixierungsmöglichkeit für Behandlungen o frostfreie Wasserversorgung o Zufütterung von Heu und Kraftfutter ad libitum. Die Außenhütten- bzw. Igluhaltung lässt sich wie folgt bewerten:

16 Mögliche Vorteile: o Geringer Infektionsdruck. Besonders geeignet für Problembetriebe mit Atemwegs- und Darmerkrankungen o Geringe Tierarztkosten o Relativ preisgünstiges Haltungssystem o Außen- und Mikroklimabereich bei Iglus. Mögliche Nachteile: o Höhere Managementanforderungen (Standortwahl, Tierbetreuung, Hygienemaßnahmen) o Je nach Standort längere Wege und mehr Arbeit für Versorgung und Tierkontrolle o Rationalisierung durch Einsatz von Tränkeautomat schwierig möglich. Der geforderte Freigeländezugang kann in Form von Weidegang bzw. ständigem Auslauf auf Weideflächen oder über einen Laufhof erfolgen. Die Kombination von Warmstall und Auslauf ist zu jeder Jahreszeit möglich und stellt eine Optimierung der Haltungsbedingungen insbesondere in Beständen mit Tiergesundheitsproblemen dar. Für gesunde Tiere ist schon zum Ende der ersten Lebenswoche freier Zugang zu Weideflächen, unabhängig von der Jahreszeit, sinnvoll. In Problembeständen kann der Weidegang eine Sanierungsmöglichkeit in Verbindung mit Eimertränke darstellen. Tabelle 7: Empfehlungen zu Funktionsmaßen für die Haltung von horntragenden Kühen Kriterium Empfehlung Platzangebot (m 2 je Tier) Stall 10 a) Laufhof 10 Liegeboxenlänge (cm) 270/300 b) Fressplatzbreite (cm) 85 bis 100 Fressgangbreite (cm) 500 Laufgangbreite (cm) 400 Tier-Fressplatz-Verhältnis 1:1 bis 1:1,2 Tier-Liegeplatz-Verhältnis 1:1 bis 1:1,2 Liegefläche bei Tieflaufstall (m 2 /Kuh) 8 Liegeflächentiefe Tieflaufstall (m) Max. 6 Max. Spaltenbreite (cm) 3 Anzahl Tiere je Tränkebecken max. 10 Anzahl Tränken je Gruppe min Enthornung und Haltung von horntragenden Rindern 7.1 Rechtliche Rahmenbedingungen für die Enthornung Sowohl gemäß EU- als auch deutschem Tierschutzrecht ist ein Leiden von Tieren auf ein Minimum zu begrenzen. Deshalb gilt u.a. grundsätzlich ein Amputationsverbot und ein Verbot, Gewebe bei Wirbeltieren zu zerstören. Außerdem fordert das deutsche Tierschutzgesetz, dass ein mit Schmerzen verbundener Eingriff an einem Tier nicht ohne Betäubung vorgenommen werden darf. Die Betäubung ist dabei von einem Tierarzt durchzuführen. Als Ausnahme von der Betäubungspflicht wird u.a. das Enthornen oder Verhindern des Hornwachstums bei unter sechs Wochen alten Rindern formuliert. Für den ökologischen Landbau ist diese Praxis eingeschränkt. Denn die EU-Öko-Verordnung schreibt seit u.a. vor, dass Eingriffe an Tieren nicht routinemäßig durchgeführt werden dürfen. Genehmigungen dürfen nur noch fallweise und unter bestimmten Bedingungen ausgesprochen werden. Die Verabreichung von Betäubungs- und/oder Schmerzmittel ist dabei vorgeschrieben. 7.2 Umsetzung in Baden-Württemberg In Baden-Württemberg genehmigt die zuständige Behörde für ökologischen Landbau (Regierungspräsidium Karlsruhe) aktuell auf Antrag die Enthornung von unter sechs Wochen alten Kälbern mit einer Befristung bis zum Die Maße sind in Abhängigkeit der Rasse, der tatsächlichen Körpermaße sowie der Horngröße zu variieren. a) Bewegungsfläche ab einem Alter von einem Jahr (Fläche, die jederzeit frei begangen werden kann, 50% der Liegeboxenfläche) b) Gegenständige/wandständige Liegebox

17 7.3 Beratungsempfehlungen für die Haltung horntragender Rinder Der Schlüssel zum Erfolg in der Haltung horntragender Kühe liegt im ausreichenden Platzangebot (Tab. 7) und in der Vermeidung von Konkurrenzsituationen, damit es nicht zu Auseinandersetzungen mit Hornstoßverletzungen kommt. Ist das Platzangebot groß genug, wie in der Regel auf der Weide, kommt es gar nicht erst zu aggressiven Auseinandersetzungen, da für rangniedrige Tiere genug Raum da ist, um vor dominanten Kühen auszuweichen. Insgesamt halten horntragende Kühe mehr Abstand zu einander, sowohl beim Liegen als auch beim Fressen, Stehen und Laufen. Fehlt der entsprechende Platz, geraten rangniedrige Tiere regelmäßig unter Stress und werden Hornstößen ranghoher Kühe ausgesetzt Stallbau Aus den oben angeführten Zusammenhängen leiten sich wesentliche Anforderungen an Stallungen für horntragende Kühe ab: Die Bereitstellung eines größeren Platzangebotes (siehe Tab. 7) und von mindestens 0,50 m breiteren Gängen als die Empfehlung für den Stallbau für hornlose Tiere (vgl. Tab. 5). Insgesamt müssen Zuschläge zu den Funktionsmaßen im Stall gemacht werden. Das betrifft neben den Gängen auch die Fressplätze und die Liegeboxen bzw. die freie Liegefläche. Dadurch entstehen 20 bis 25% höhere Baukosten. Wichtig ist außerdem eine klare Trennung der Funktionsbereiche (z.b. zweireihiger Liegeboxenstall ohne Zugang zu Liegeboxen vom Fressgang aus, Bild 10, oder Fressstände, Bild 11) und eine gute Übersichtlichkeit im Stall. Letzteres gilt vor allem rund um Tränken, Fressplätze und Kraftfutterstationen. Bild 10: Eine zweireihige Aufstallung führt zu Ruhe und Übersicht im Stall. 17 Bild 11: Fressstände verringern Verdrängungen am Fressplatz und sorgen für Ruhe, da die Tiere vom Schieber ungestört fressen können. Weitere wichtige Anforderungen an Stallbau bzw. -einrichtung sind: o Sackgassen unbedingt vermeiden (Gänge, Kraftfutterstationen) o Stallabteile für Teilgruppen des Bestandes (z.b. Trockensteher, abkalbende Kühe, Färsen) mit Sichtkontakt zur Herde o Fressplatz-Liegeplatzverhältnis mindestens 1:1 o Trittsichere Laufflächen (optimal sind Gummiauflagen, insbesondere an schwierigen Stellen) o Treppen und Rampen vermeiden o Selbstfangfressgitter oben offen oder mit großer Auslassöffnung (z.b. Rundbogenoder Schwedengitter) o Tränkeplätze für mind. 10% der Tiergruppe bei guter Verteilung im Stall und mind. 20 l/min. Wassernachlauf o Einzeltier-Melkstand ist besonders geeignet (z.b. Tandemmelkstand, Melkkarussell) o Bei Einsatz von Kraftfutterstationen o Kopffreiheit o selbstschließende Tür, geschlossener Heck- und Seitenschutz, möglichst Frontausgang (Bild 12) oder o freistehender Trog ohne Seitenabgrenzung

18 o Gestaltung des Liegebereiches o Sichtblenden in freien Liegeflächen (z.b. Tieflaufstall) o Liegeboxen mit großem, freien Kopfraum (kein Sperrriegel / Durchlaufschutz) o flexibler Nackenriegel und Boxenbügel o Fluchtmöglichkeit durch die Liegebox ohne Verletzungsgefahr Bild 12: Kraftfutterstationen müssen einen geschlossenen Seiten- und Heckschutz haben. Ein Frontausgang ist am besten geeignet Management Mehr noch als die baulichen und technischen Gegebenheiten in einem Stall ist ein adäquates Management bei der Haltung horntragender Kühe von Bedeutung. Feste, regelmäßige Abläufe im Stall sowie eine Fütterung mit qualitativ hochwertigem Futter mit hohem Strukturanteil fördern die nötige Ruhe. Um Konkurrenzsituationen zu entschärfen, ist eine Unterbelegung des Stalles bezüglich Fress- und Liegeplätzen sinnvoll. Raufutter und Mineralstoffangebot müssen ganztägig verfügbar sein. Gegenseitiges Verdrängen vom Fressplatz sollte weitestgehend verhindert werden. Ein 18 weiterer, wichtiger Managementfaktor ist die Stabilität der Herdenzusammensetzung, da jedes neu in die Herde eingegliederte Tier zu Rangkämpfen und Verletzungsgefahren führt. Remontierungsraten von max. 20% sind in diesem Zusammenhang anzustreben. In den gleichen Kontext gehört die oben genannte Kontaktmöglichkeit von Kühen, die separiert wurden, zur übrigen Herde. Ein wesentlicher Beitrag zur Ruhe in der Herde ist das regelmäßige Herausnehmen brünstiger Tiere. Das Eingliedern von Tieren sollte möglichst schonend erfolgen. Folgende Punkte tragen dazu bei: o Eingliederung von neuen Tieren möglichst auf der Weide o Rinder unter ähnlichen Haltungsbedingungen wie Milchkühe aufziehen o Einzugliedernden Tieren vorab Kontaktmöglichkeit über ein benachbartes Stallabteil bieten o Eingliederung in ruhiger Atmosphäre bei intensiver Beobachtung o Eingliederung und Kennenlernen des Stalles/Melkablaufes frühzeitig vor dem Abkalben (4 bis 6 Wochen) o Neue Tiere nach dem Fressen früher aus dem Fressgitter nehmen als die übrigen Tiere. Werden horntragende und hornlose Rinder in einer Herde gehalten, was auf eine Übergangszeit beschränkt sein sollte, sind mindestens die gleichen Anforderungen hinsichtlich Stallbau, Management und Mensch-Tier-Beziehung wie in rein horntragenden Herden zu stellen. Durch die Mischung sind die hornlosen Tiere besonderen Verletzungsgefahren durch Hornstöße ausgesetzt. Zum Schutz dieser Tiere muss eine besondere Aufmerksamkeit des Tierbetreuers herrschen. 8. Mensch-Tier-Beziehung Nicht nur durch Artgenossen und das Ausleben der sozialen Rangordnung wird Unruhe in die Herde getragen, sondern auch durch den Menschen. Je mehr die Kühe ihre Tierbetreuer als Stressfaktor betrachten, desto größer ist das Risiko von Fluchtreaktionen und Auseinandersetzungen. Entscheidend ist die positive Einstellung zum Tier, das als Lebewesen geachtet wird. Diese Einstellung schlägt sich in der Häufigkeit und Stimmung nieder, in der den Kühen begegnet wird. Aber auch die grundsätzliche Lebens- und

19 Berufseinstellung hat Einfluss auf die Reaktion der Tiere. Eine intakte Mensch-Tier-Beziehung erkennt man an dem Anteil Kühe, der sich freiwillig, ohne Abwehrreaktion, vom Tierbetreuer berühren lässt. Sie kann nur durch regelmäßigen, ruhigen und vom Tier als positiven Kontakt empfundenen Umgang aufgebaut werden. Streicheln und striegeln schon von Kalbesalter an, erweist sich dabei als förderlich. Der Zukauf z.b. von Färsen, auf die man während der Aufzucht keinen Einfluss hatte, kann Probleme bereiten. Das unterstreicht zusätzlich die Notwendigkeit einer niedrigen Remontierungsrate. Die angestrebte Vertrautheit zwischen Mensch und Rindern kann durch zu viele oder häufig wechselnde Kontaktpersonen behindert werden. Deshalb ist in diesem Punkt Konstanz und Verlässlichkeit gegenüber den Tieren wichtig. Zum Wohle der Tiere sollten suboptimale Ställe mit zu engen Gängen, zu kleinen Liegeboxen und Sackgassen, die keine Fluchtmöglichkeiten bieten, vermieden werden. Suboptimale Ställe bedeuten jedoch nicht automatisch vermehrt aggressives Tierverhalten, denn die drei Einflussbereiche Stallbau/Haltungstechnik, Management und Mensch-Tier-Beziehung können sich teilweise gegenseitig kompensieren. Defizite im einen Bereich können durch besonders günstige Bedingungen in einem anderen Bereich ausgeglichen werden. So können beengte Verhältnisse im Stall z.b. durch eine stabile Herde (niedrige Remontierungsrate, schonendes Eingliederungsmanagement) und eine sehr enge Mensch-Tier-Beziehung akzeptabel sein. 9. Anhang 9.1 Begriffe 1 EU-Öko-Verordnung: Sammelbegriff für die beiden folgenden EU-Verordnungen o Basis-Verordnung : Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 o Durchführungsverordnung : Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission vom 05. September 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/ biologischen Erzeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle Besatzdichte: Anzahl Tiere bzw. Großvieheinheiten (GV 3 ) je Flächeneinheit im Stall oder Freigelände Großvieheinheit (GV): Eine GV entspricht 500 kg Lebendgewicht Freigelände: Flächen, die den Tieren den Genuss sämtlicher Faktoren des Außenklimas erlauben (Temperatur, Wind, Sonne, Niederschlag) VO: Verordnung. Hier: EU-Öko-Verordnung 1 Frei(land)fläche: Fläche, die den Tieren als Auslauf dient Mögliche Prüfungen auf Tiergerechtheit sind z.b. o DLG: Signum Test, Fokus-Test BTS Rindvieh o BVET: Prüfung von serienmäßig hergestellten Stalleinrichtungen und Aufstallungssystemen gem. Tierschutzgesetz in der Schweiz. Weide(-land): Freigeländefläche, die den Tieren die natürliche Aufnahme von Gras erlaubt Aufgelöste Stallbauweise: Bauliche Trennung mindestens der Funktionsbereiche Fressen und Liegen durch getrennte Dächer. Dadurch können weder Stall- noch Freifläche eindeutig und sachgerecht zugeordnet werden. 10 Laufhof: Befestigte und eingefriedete Fläche als Bestandteil einer Stallanlage zum Zwecke des Auslaufes 11 Auslauf: Ermöglichung des Aufenthaltes von Tieren im Freigelände 12 Winterweide: Hofnahe Freigeländeflächen mit gewachsenem Boden, die im Winter zeitlich begrenzt als Auslauf genutzt werden. 13 JGS-Merkblatt: Merkblatt Gülle-Festmist- Jauche-Silagesickersaft-Gärreste, Gewässerschutz (JGS-Anlagen) der Ministerien für Umwelt sowie für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, August 2008

20 9.2 Mindeststall- und -Frei(-land)flächen 6 für Rinder gem. Verordnung (EG) 889/2008, Anhang III Kategorie in Abhängigkeit vom Lebendgewicht Zucht- und Mastrinder bis 100 kg bis 200 kg bis 350 kg über 350 kg Stallfläche (den Tieren zur Verfügung stehende Nettofläche) m 2 /Tier 1,5 2,5 4,0 5,0 (mind. 1,0 m 2 /100 kg) Außenfläche (Freilandfläche, ausgenommen Weideflächen) m 2 /Tier 1,1 1,9 3,0 3,7 (mind. 0,75 m 2 /100 kg) Milchkühe 6,0 4,5 Zuchtbullen 10,0 30,0 9.3 Weiterführende Literatur Bartussek, H., V. Lenz, E. Ofner-Schröck, H. Würzl u. W. Zortea (2008): Rinderstallbau. Leopold Stocker Verlag, 4. Auflage. Eilers, U. (2009): Auslauf und Weidegang in der Kälberaufzucht - Was ist möglich, was ist sinnvoll? Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg und Schafhaltung/Ökologische Rinderhaltung und Landbauforschung Sonderheft 332, Praxis trifft Forschung, Neues aus der Ökologischen Tierhaltung 2009, S Eilers, U. (2011): Planungshilfen für den Rinderstallbau. Beratungsempfehlungen des Landwirtschaftlichen Zentrums für Rinderhaltung, Grünlandwirtschaft, Milchwirtschaft, Wild und Fischerei Baden-Württemberg (LAZBW). Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung Baden-Württemberg und Schafhaltung/Haltung und Stallbau/Allgemein. Eilers, U. (2011): Haltung von Milchkühen im geburtsnahen Zeitraum. Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung Baden- Württemberg und Schafhaltung/Haltung und Stallbau/Milchvieh und Badische Bauernzeitung 33/2011, S. 24 bis 25. Heiting, N. und U. Eilers (2010): Aufstallungsformen für Kälber. aid-heft 1289/2010, 4. veränderte Neuauflage. Kaufmann, R. und M. Keck (1997): Reinigung befestigter Laufhöfe. FAT-Bericht Nr Keck, M. und M. Zähner (2004): Minimalställe für Milchkühe bewähren sich. FAT-Bericht Nr Lotter, M. u. D. Sixt (2000): Laufhöfe in der Rinderhaltung. Bioland Verlags GmbH. Nydegger, F., H. Ammann, M. Schick, A. Sager u. M. Schlatter (1998): Rundballen-Raufen für den Laufhof. FAT- Bericht Nr Pelzer, A. (2007): Planungshinweise zur Liegeboxengestaltung für Milchvieh. DLG-Merkblatt 341. Reichel, A. u. H. Wandel (2008): Modernisierung von Milchviehställen in kleinen Beständen. KTBL-Schrift 429, 2. Auflage. Schneider, C. (2008): Laufställe für horntragende Milchkühe. Merkblatt von Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL), Bioland Beratung GmbH, Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen, Bio Austria, Demeter Schweiz. van Caenegem, L. und H. Krötzl-Messerli (1997): Der Laufhof für den Milchvieh-Laufstall - Ethologische und bauliche Aspekte. FAT-Bericht Nr Waiblinger, S. und T. Richter (2011): Zur Enthornung von Rindern. Merkblatt Nr. 86 der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e.v. (TVT), überarbeitete Fassung. 20

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