Regierungspräsidium Darmstadt REBSCHUTZ DEZERNAT WEINBAU

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1 Regierungspräsidium Darmstadt REBSCHUTZ 2014 DEZERNAT WEINBAU

2 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Winzerinnen und Winzer. Nach einem sicherlich nicht einfachen Jahr 2013 stehen wir jetzt, zu Beginn der neuen Rebschutzsaison, wieder vor neuen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Trotz weitgehend lockerer Traubenstrukturen und einem späten Reifetermin, Voraussetzungen also, die der Botrytis wenig Angriffsfläche bietet, wurden wir im vergangenen Herbst von diesem tückischen Pilz wieder einmal kalt erwischt. Ein paar Liter Regen zur falschen Zeit reichen aus, alle Prognosen und Hoffnungen über den Haufen zu werfen. Was wir daraus lernen können ist, dass wir uns nie zu sicher sein dürfen, und dass die Gefahr erst gebannt ist, wenn die Trauben auf der Kelter sind. Wie immer zum Start der neuen Pflanzenschutzsaison, möchte ich Ihnen mit der überarbeiteten Rebschutz-Broschüre ein Medium an die Hand geben, das Ihnen bei Ihrer Arbeit im Weinberg helfen soll, Probleme rechtzeitig zu erkennen und zielführende Lösungen zu finden. Neben dem Kernpunkt der Broschüre, der Auflistung der zugelassenen Pflanzenschutzmittel mit allen relevanten Fakten zu Kosten, Anwendungsbestimmungen und Auflagen, finden Sie wieder viele Informationen in kompakter Form zu den wichtigsten Krankheiten und Schädlingen, zur Applikationstechnik und zu den gesetzlichen Verpflichtungen und Rahmenbedingungen. Bei der Zulassungssituation gibt es nichts spannend Neues zu berichten. Keine wichtigen Produkte werden wegfallen und bei den Neuzulassungen ist auch weitgehend tote Hose. Was uns in Zukunft aber viel Arbeit, und Ihnen zusätzliche Verpflichtungen bringen wird, ist die jetzt angelaufene Umsetzung der neuen Sachkunde-Verordnung, die ich schon im letzten Jahr intensiv thematisiert hatte. Insbesondere die Verpflichtung zur Weiterbildung in einem 3-jährigen Turnus erregt momentan stark die Gemüter. Ich möchte Ihnen aber empfehlen, die Sache durchaus positiv zu sehen. Denn niemand ist zu alt oder zu klug, um noch etwas dazu zu lernen. Unsere Angebote sind vielfältig und wie ich meine, durchaus auch interessant für Jeden. Sie müssen sie nur nutzen. Beachten sie dazu die Ausführungen auf Seite 26, sowie unsere aktuellen Ankündigungen über die Presse, das Wetterfax und unsere Rebschutz- Informationen. Ich wünsche Ihnen wieder viel Freude bei der Lektüre der neuen Rebschutz-Broschüre, hoffe Ihnen den ein oder anderen Tipp und Hilfestellung geben zu können, und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Rebschutzsaison Eltville, im April 2014 Berthold Fuchs Weinbauberater - 2 -

3 IINHALTSVERZEIICHNIIS Seite 5 Jahresrückblick 2013 Seite 7 Zulassungsstand 2014 Rückblick - Ausblick Pflanzenschutzmittel Seite 8 Ampel-Liste Einteilung der Pflanzenschutzmittel bzgl. ihrer Eignung für den umweltschonenden Weinbau Seite 9 Insektizide Liste der zugelassenen Präparate Seite 11 Fungizide Liste der zugelassenen Präparate Seite 15 Legende zu den Tabellen Seite 9-14 Seite 16 Herbizide Liste der zugelassenen Präparate (Auszug) Seite 17 Seite 18 Seite 19 Seite 21 Schüttgewichte der Granulate Wasser- und Pflanzenschutzmittelaufwand Berechnung nach alter und neuer Methode Anti-Resistenzmanagement Einstufung der Wirkstoffe, Begriffsbestimmungen Schaderreger Seite 22 Peronospora Biologie und Bekämpfung Seite 23 Oidium Biologie und Bekämpfung Seite 24 Botrytis Biologie und Bekämpfung Seite 25 Traubenwickler Biologie und Bekämpfung - 3 -

4 Rechtliche Grundlagen und Auflagen Seite 26 Seite 27 Seite 28 Seite 29 Seite 30 Änderungen bei der Sachkunde-Verordnung Gute fachliche Praxis (GfP) im Pflanzenschutz Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen Schadschwellen im Weinbau Abstandsauflagen Applikationstechnik Seite 31 Seite 32 Seite 33 Seite 35 Verlustmindernde Technik Pflanzenschutzgeräte-Kontrolle Grundsätze der Applikation und der Gerätetechnik Vermeidung von Gewässerverunreinigungen Anhang Seite 37 Seite 38 Seite 39 Seite 41 Entwicklungsstadien der Rebe - BBCH-Code Entwicklungsstadien der Rebe - Legende Beratung für Rebschutz und Weinbau Ansprechpartner/innen im Dez. Weinbau und deren Zuständigkeiten Seite 44 Bestellformulare: Rebschutz-Mitteilungen und Wetterfax Seite 46 Formblatt: Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen - 4 -

5 JAHRESRÜCKBLIICK 2013 Temperatur Nach einem schon fast frühlingshaften Jahreswechsel mit einer Wärmephase bis in den Januar hinein kippte am das Wetter und ein lang anhaltender und kalter Winter hatte die Region bis Anfang April fest im Griff. Zwar sorgten immer wieder kurze Temperatursprünge für erste Frühlingsgefühle, die waren aber immer nur von kurzer Dauer und änderten nur wenig an dem Gesamteindruck. Besonders hartnäckig hielt sich der Winter mit Eis und Schnee im März, und sorgte für einen verspäteten Vegetationsstart der gesamten Natur. Es folgte dann zwar ein warmer April aber auch der Mai lag wieder deutlich im Temperatur-Keller. Erst Anfang Juli war dann der Knoten geplatzt und ein fast 6-wöchiger Hochsommer versöhnten Mensch und Natur. Der Rest des Sommers bis in den Herbst hinein, bewegten sich die Temteraturen recht unspektakulär, meist im Bereich der Normalwerte. Ab Mitte Oktober stiegen die Temperaturen dann wieder deutlich an, und haben bis zum heutigen Tag den Winter weitgehend verhindert. Niederschlag Über Wassermangel konnte man im vergangenen Jahr wahrlich nicht klagen. Zwar hatten wir statistisch gesehen ein völlig durchnittliches Jahr, allerdings war die Niederschlagsverteilung mehr als ungünstig. Die Wintermonate, eigentlich die Zeit in der die Bodenwasserreservern aufgefüllt werden, waren viel zu trocken. Die Masse der Niederschläge fiel in Zeiten, in denen man sie gar nicht gebrauchen kann, nämlich im Mai/Juni, was die Peronospora massiv begünstigte und im Septemper/Oktober, dem Auslöser der starken Botrytis-Problematik des vergangenen Herbstes. Phänologie Bedingt durch den langanhaltenden Winter kam es zu einem leicht verspäteten Austrieb. Da auch der Mai zu kalt war, blieb der Rückstand der Rebentwicklung auch bis über die Blüte hinaus stabil. Der trocken-heiße Hochsommer hat die Entwicklung zwar nachhaltig angeheizt, konnte aber nicht mehr wirklich das Ruder herumreißen, sodass der Rückstand der Rebentwicklung bis zur Lese hin bestehen blieb war damit das Jahr mit der spätesten Rebentwicklung seit Mitte der 90er Jahre

6 Hochwasser Peronospora Botrytis Viel hilft viel??? Durch den extrem regenreichen Mai trat Anfang Juni der Rhein einmal wieder über das Ufer und überflutete über längere Zeit die Weinberge in den ufernahen Auelagen. Durch das lange Unterwasserleben und dem Ausfall der dringend notwendigen Pflanzenschutzmaßnahmen über mehrere Wochen, musste man für die gefluteten Reben mit gravierenden Schäden rechnen. Überraschenderweise haben die Reben diese Extremsituation aber recht gut überstanden und es kam zu keinen dauerhaften Schädigungen der betroffenen Weinberge. Häufige und teilweise auch heftige Niederschläge haben Ende Mai in der ersten sensiblen Phase der Reben mehrere Primärinfektionen in Folge ausgelöst, was einen sehr frühen Startschuss für die Peronospora-Bekämpfung bedeutete. Wer hier nicht von Anfang an konsequent seine Spritzungen durchführte, bei dem konnte sehr schnell die Krankheit Fuß fassen und enorme Schäden anrichten. Da die, aus den Primärinfektionen resultierenden, Sekundärzyklen in die Zeit der Blüte fielen, wurden Spätspritzer oft empfindlich abgestraft. Ein Temperatursturz von knapp 15 C zur Zeit der Blüte löste vielerorts Verrieselungen aus und führte allgemein zu lockerbeerigen Trauben. Bedingungen also, die auf eine geringe Botrytis-Gefahr hoffen ließen. Die Niederschläge im September (Ø 60 l) und Oktober (Ø 90 l), gepaart mit überdurchschnittlich milden Temperaturen, ließen den Trauben aber oft keine Chance. Bis dato gesunde Trauben begannen ohne sichtbare Verletzungen zu faulen oder platzten unter der enormen Wasseraufnahme auf und Botrytis zwang zu einer sehr zügigen Lese. Als sich die Botrytis-Problematik abzuzeichnen begann, breitete sich unter einigen Winzern Panik aus und alle möglichen, oft aber sinnlose Maßnahmen wurden ergriffen, der Gefahr zu begegnen und die Ernte zu retten. Zu diesem Zeitpunkt war es aber für viele Maßnahmen bereits zu spät. Nur die moderate Entblätterung konnte jetzt noch zielführend sein. Dagegen war der späte und oft auch überdosierte Einsatz der Chemischen Keule purer Aktionismus. Statt die Trauben zu retten, wurden so lediglich kellerwirtschaftliche Probleme (z.b. Böckser) gefördert

7 ZULASSUNGSSTAND 2014 Ausgelaufene Zulassungen / Anwendungsverbote Cuprozin flüssig: Die Zulassung ist am ausgelaufen. Restmengen, die sich im Betrieb befinden, dürfen noch bis angewendet werden. Danach besteht ein Anwendungsverbot. Vertimec: Die gleichen Fristen gelten auch für dieses Insektizid, das bislang eine Zulassung gegen Thripse in Junganlagen besaß. Kocide Opti: Eine Wiederzulassung ist von Seiten des Lizenzinhabers nicht mehr angestrebt. Restmengen müssen bis zum aufgebraucht werden, danach bleibt nur noch der Weg zum Sondermüll. Funguran: Seit dem besteht für dieses Mittel ein Anwendungsverbot. Restmengen müssen über den Sondermüll entsorgt werden. Neuzulassungen 2013 Die hier aufgeführten Produkte wurden erst nach Drucklegung der letztjährigen Rebschutz-Broschüre zugelassen und bereits in der vergangenen Saison im Markt eingeführt: Coragen: Ein Insektizid, das als Fraßgift in erster Linie zwar auf frisch geschlüpfte TW-Larven wirkt, aber auch über eine ovizide Wirkung verfügt. Daher, ähnlich wie Runner, vorzugsweise früh einsetzen. Regalis: Seit letztem Jahr besteht für Regalis nun endlich eine reguläre Zulassung. Es darf jetzt ohne Einschränkung in allen Rebsorten eingesetzt werden. Um aber mögliche Überreaktionen einzelner Sorten zu vermeiden, sollten unbedingt die Sortenempfehlungen des Herstellers (siehe Gebrauchsanweisung) beachtet werden. Ridimil Gold MZ: Bei dem bekannten Ridomil Gold combi wurde der Kontaktwirkstoff Folpet durch Mancozeb ersetzt. Dadurch hat es jetzt eine Tafeltrauben-Zulassung, allerdings auch eine schlechtere Nützlings-Einstufung. Veriphos: Der Wirkstoff Phosphorige Säure ist vollsystemisch und damit in der Lage auch den Zuwachs der Reben zu schützen. Wegen seiner kurzen Wirkungsdauer sollte Veriphos aber immer in Kombination mit einem Kontaktfungizid ausgebracht werden. Piretro Verde: Dieses TW-Insektizid besitzt zwar schon seit 2012 eine Zulassung, taucht aber erst jetzt in den Empfehlungen auf. Der Wirkstoff dieses Insektizids, das im biologischen Pflanzenschutz vertrieben wird, ist aus dem Pflanzengift Pyrethrum abgeleitet. Pyrethroide sind bekanntermaßen aber bienengefährlich und stark RM-schädigend. Sie sind somit für den umweltschonenden Weinbau absolut ungeeignet. Erwartete Zulassungen 2014 Kusabi: Die Firma FSC erwartet in Kürze die Zulassung eines neuen Oidium- Fungizides, das sie dann umgehend einführen will. Es verfügt zwar über einen neuen Wirkstoff, dieser gehört aber zur gleichen WS- Gruppe wie Vivando. Beim Einsatz von Kusabi ist also auf eine Kreuzresistenz-Gefährdung in der WS-Gruppe I zu achten (siehe Seite 20). Änderungen bei einer bestehenden Zulassung Basta: Die Anwendung dieses Herbizides wurde stark eingeschränkt. Wichtigste Einschränkung ist, dass Basta nur noch als Bandspritzung angewendet werden darf, also keine Ganzflächenbehandlung mit diesem Mittel mehr möglich ist. Die Aufwandmenge wurde von 5 auf 3,75 l/ha reduziert, was bedeutet, dass ab einer Unkrauthöhe von 25 cm keine ausreichende Wirksamkeit mehr gegeben ist. Außerdem darf das Mittel nur noch mit einem Schutzschirm ausgebracht werden

8 PFLANZENSCHUTZMIITTEL für den UMWELTSCHONENDEN Weinbau geeignet bedingt geeignet ungeeignet Peronospora Delan WG Aktuan Cuprozin progress Equation Pro Cabrio Top Fantic F Dithane NeoTec Folpan 80 WDG Electis Folpan 500 SC Enervin Forum Gold Kupfer-Präparate Forum Star / Vino Star Melody Combi Galactico Mildicut Pergado Polyram WG Profiler Ridomil Gold MZ Ridomil Gold Combi Sanvino Universalis Veriphos Vincare Collis Discus Dynali / Vegas Flint Systhane 20 EW Talendo Topas Universalis Vento Power Vivando Cantus Luna Privilege Scala / Pyrus Switch Teldor Oidium Cabrio Top Cueva Lina Experience Netzschwefel Botrytis Melody Combi Insekten und Milben Apollo Masai Confidor WG 70 B.T.-Präparate Netzschwefel (div.) Envidor Coragen Ordoval Piretro Verde Kiron SpinTor Micula Mimic Para-Sommer RAK 1+2 M Runner / Gladiator Steward - 8 -

9 Handelsname IINSEKTIIZIIDE Wirkstoff Kosten /100 l Mittel /100 l Basis kg, l/ha TRAUBENWICKLER Coragen Chloantraniliprole 6,62 17,5 ml 0,07 Dipel ES Bacillus thuringiensis 10, ml 0,50 XenTari Bacillus thuringiensis 6, g 0,40 Mimic Tebufenozid 4,05 50 ml 0,20 Pireto Verde Pyrethrine 7, ml 0,64 Runner / Gladiator Methoxyfenozide 5,14 40 ml 0,16 SpinTor Spinosad 4,94 10 ml 0,04 Steward Indoxacarb 4,66 12,5 g 0,05 RAK 1+2 M Pheromon 176, Ampullen /ha SPINNMILBEN Apollo Clofentezin 7,58 30 ml 0,12 Envidor Spirodiclofen 8,94 40 ml 0,16 Kiron Fenpyroximat 13, ml 0,60 Masai Tebufenpyrad 9,42 25 g 0.10 Micula (u.a.) Rapsöl 14, ml 8,00 Ordoval Hexythiazox 8,05 40 g 0,16 Para-Sommer (u.a.) Mineralöl 5, ml 4,00 BLATTGALLMILBEN / KRÄUSELMILBEN Asulfa Jet Schwefel 900 g 3,60 Sufran Jet Schwefel 900 g 3,60 Thiovit Jet Schwefel 3, g 3,60 Micula (nur Kräuselmilbe) Rapsöl 14, ml 8,00 GRÜNE REBZIKADE Kiron Fenpyroximat 13, ml 0,60 Steward Indoxacarb 4,66 12,5 g 0,05 RHOMBENSPANNER / SPRINGWURM Mimic Tebufenozid 4,05 50 ml 0,20 SpinTor Spinosad 4,94 10 ml 0,04 Steward Indoxacarb 4,66 12,5 g 0,05 OHRWURM SpinTor Spinosad 4,94 10 ml 0,04 Steward Indoxacarb 4,66 12,5 g 0,05 SCHILDLAUS Confidor WG 70 Imidacloprid 5,97 10 g 0,04 REBLAUS (in Ertragsanlagen) Confidor WG 70 Imidacloprid 5,97 10 g 0,04 THRIPSE (in Ertragsanlagen) Confidor WG 70 Imidacloprid 5,97 10 g 0,04 THRIPSE (in Junganlagen ohne Ertrag) Confidor WG 70 Imidacloprid 5,97 10 g 0,04-9 -

10 Form. max. Anw. Wartezeit Gef.- symbol Bienen Gewässerabstand ohne Vm. mit Vm. Raubmilben Tafeltrauben F 1 42 N F 2 / G 3 / 3 - Xi F 2 / F F F 4 14 N G 3 14 Xn F F F F 1 35 Xn, N P 1/1 14/21 Xn F P F G 5 56/28 Xi G 5 56/28 Xi G 5 56/28 Xi F F 1 35 Xn, N G 2 14 Xn F 1 / F 1 / 2 14 N G 1 / 2 14 Xn F 2 14 N G 1 14 Xn G 1 35 Xn, N G 1 35 Xn, N G 1 35 Xn, N G 2 - Xn, N

11 Handelsname FUNGIIZIIDE Wirkstoff Kosten /100 l Mittel /100 l Basis kg, l/ha BOTRYTIS Cantus Boscalid 11,24 75 g 0,30 Luna Privilege Fluopyram 8,84 31,3 ml 0,125 Melody Combi 2 Iprovalicarb + Folpet 4, g 0,60 Pyrus Pyrimethanil 8, ml 0,625 Scala Pyrimethanil 7, ml 0,50 Switch Fludioxonil + Cyprodinil 10,21 60 g 0,24 Teldor Fenhexamid 9, g 0,40 PERONOSPORA - kupferfrei Aktuan Cymoxanil + Dithianon 4, g 0,50 Cabrio Top 1 Pyraclostrobin + Metiram 7, g 0,80 Delan WG Dithianon 2,74 50 g 0,20 Dithane NeoTec Mancozeb 2, g 0,80 Electis Zoxamide + Mancozeb 3, g 0,72 Enervin Ametoctradin + Metiram 4, g 1,00 Equation Pro Cymoxanil + Famoxadon 4,32 40 g 0,16 Fantic F Benalaxyl-M + Folpet 3, g 0,60 Folpan 500 SC Folpet k.v. 150 ml 0,60 Folpan 80 WDG Folpet 1, g 0,40 Forum Gold 3 Dimethomorph + Dithianon 4, g 0,48 3 Forum Star Dimethomorph + Folpet 3, g 0,48 Galactico Cymoxanil+Famoxadon+Folp k.v. 150 g 0,60 Melody Combi 2 Iprovalicarb + Folpet 4, g 0,60 Mildicut Cyazofamid 3, ml 1,00 Pergado Mandipropamid + Folpet 4, g 0,80 Polyram WG Metiram 2, g 0,80 Profiler Fluopicolide + Fosetyl-Al 5, g 0,75 Ridomil Gold Combi Metalaxyl + Folpet 4, g 0,60 Ridomil Gold MZ 3 Metalaxyl + Mancozeb 4, g 0,72 3 Sanvino Amisulbrom + Folpet 4,15 95 g 0,38 Universalis 1 Azoxystrobin + Folpet 6, ml 0,80 Veriphos Kaliumphosphonat 3, ml 1,00 Vincare Benthiavalicarb + Folpet 3, g 0,50 Vino Star Dimethomorph + Folpet 3, g 0,50 PERONOSPORA - kupferhaltig Cueva 1 Kupferoktanat 6, ml 4,00 Cuproxat Kupfersulfat, basisch 5, ml 2,00 Cuprozin progress Kupferhydroxid 3, ml 0,40 Funguran progress Kupferhydroxid 2, g 0,

12 Form. max. Anw. Wartezeit Gef.- symbol Bienen Gewässerabstand ohne Vm. mit Vm. Raubmilben Tafeltrauben G 1 28 N F 2 28 N G 4 28 N F 2 21 N F G 2 21 N G P 8 35 Xn, N G 3 35 N G 8 49 N G 6 56 Xi G 4 56 Xn G 3 35 N G 3 28 Xn, N G 3 42 Xn, N F 8 35 Xn, N G 8 35 Xn G 3 35 Xn, N G 3 35 Xn, N G 3 28 Xn, N G 5 28 N F G 3 28 Xn, N G 6 56 Xi, N G 2 28 Xi, N G 3 35 Xn G 2 28 Xn, N G 4 28 Xn, N F 3 35 Xn, N F G 6 35 Xn, N G 3 35 Xn, N F N F 2 35 N F 7 21 T, N P 4 21 Xn, N

13 FUNGIIZIIDE Handelsname Wirkstoff Kosten /100 l Mittel /100 l Basis kg, l/ha OIDIUM Cabrio Top 1 Pyraclostrobin + Metiram 7, g 0,80 Collis Kresoxim-methyl + Boscalid 2,35 40 ml 0,16 Cueva 1 Kupferoktanat 6, ml 4,00 Discus / Stroby Kresoxim-methyl 3,06 15 g 0,06 Dynali Cyflufenamid+Difenoconazol 2,40 50 ml 0,20 Flint Trifloxystrobin 3,42 15 g 0,06 Luna Experience Fluopyram + Tebuconazol 2,32 31,3 ml 0,125 Netzschwefel (Vorblüte) Schwefel 2, g 2,40 Netzschwefel (Nachblüte) Schwefel 0, g 0,80 Systhane 20 EW Myclobutanil 1,28 15 ml 0,06 Talendo / Talius Proquinazin 2,73 25 ml 0,10 Topas Penconazol 1,44 20 ml 0,08 Universalis 1 Azoxystrobin + Folpet 6, ml 0,80 Vegas Cyflufenamid 3,21 30 ml 0,12 Vento Power Quinoxyfen + Myclobutanil 2, ml 0,40 Vivando Metrafenone 2,35 20 ml 0,08 ROTER BRENNER und PHOMOPSIS Aktuan Cymoxanil + Dithianon 4, g 0,50 Delan WG Dithianon 4,11 75 g 0,30 Dithane NeoTec Mancozeb 2, g 0,80 Dynali 4 Cyflufenamid+Difenoconazol 2,40 50 ml 0,20 Flint Trifloxystrobin 3,42 15 g 0,06 Folpan 500 SC Folpet k.v. 250 ml 1,00 Folpan 80 WDG Folpet 2, g 0,60 Melody Combi Iprovalicarb + Folpet 4, g 0,60 Polyram WG Metiram 2, g 0,80 Ridomil Gold MZ 4 Metalaxyl + Mancozeb 4, g 0,72 Tridex DG Mancozeb 2, g 0,80 Universalis Azoxystrobin + Folpet 6, ml 0,80 SCHWARZFÄULE Dynali Cyflufenamid+Difenoconazol 2,40 50 ml 0,20 Enervin Ametoctradin + Metiram 4, g 1,00 Flint Trifloxystrobin 3,42 15 g 0,06 Luna Experience Fluopyram + Tebuconazol 2,32 31,3 ml 0,125 Polyram WG Metiram 2, g 0,80 Systhane 20 EW Myclobutanil 1,28 15 ml 0,06 Topas Penconazol 1,44 20 ml 0,08 Universalis Azoxystrobin + Folpet 6, ml 0,80 ESSIGFÄULE (durch Lockerung des Stielgerüstes) Gibb 3 5 Gibberellinsäure 112, Tabl./ha Regalis Plus-Pack 5 Prohexadion + Zitronensäure 271,82 6 1,8 kg/ha

14 Form. max. Anw. Wartezeit Gef.- symbol Bienen Gewässerabstand ohne Vm. mit Vm. Raubmilben Tafeltrauben G 3 35 N F 3 28 Xn, N F N G 3 35 Xn, N F G 3 35 Xi, N F 3 28 Xn G VB+NB G = 8 56/ F 4 28 Xn F 4 28 Xi, N F 4 35/28 Xi, N F 3 35 Xn, N F 2 21 Xi, N F 4 28 Xi F 3 28 N P 3 35 Xn, N G 3 49 N G 4 56 Xi F G 3 35 Xi, N F 4 35 Xn, N G 3/4 35 Xn G 3 28 N G 2 56 Xi G 2 28 Xn,N G 3/4 - Xn, N F 3 35 Xn, N F G 3 35 N G 3 35 Xi, N F 3 28 Xn G 6 56 Xi F 4 28 Xn F 4 35/28 Xi, N F 3 35 Xn, N Tabl G

15 LEGENDE der Fungizid- und Insektizid-Tabellen Seite 9-14 (Keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit). 1 : Kombi-Präparat gegen Peronospora und Oidium. 2 : Kombi-Präparat gegen Peronospora und Botrytis. 3 : Nicht in der Abschlussspritzung möglich, da max. Basisaufwand x 3 zugelassen ist. 4 : Nur gegen Roter Brenner, keine Zulassung gegen Phomopsis. 5 : Gibb 3: Nur in den Burgundersorten und Portugieser. Regalis: In allen Sorten zulässig, aber Sortenempfehlung des Herstellers beachten. Beide Mittel zur Vollblüte (BBCH 65) mit 400 l/ha nur in die Traubenzone applizieren. 6 : Kosten der Traubenzonen-Spritzung pro Hektar. Spalte 3 Die Preise beziehen sich jeweils auf 100 Liter einfach konzentrierter Spritzbrühe incl. MwSt. : Preis stand bei Drucklegung noch nicht fest. k.v.: Zulassung besteht zwar, aber kein Vertrieb. Spalte 4 Alte Berechnungsart: Konzentration in % (siehe Seite 18). Spalte 5 Neue Berechnungsart: Basisaufwand in kg bzw. l/ha (siehe Seite 18). Spalte 6 Formulierung: P = Pulver, G = Granulat, F = flüssig. Spalte 7 Maximale Anwendungen pro Vegetationsperiode laut Zulassung. Traubenwickler: 2/2 bedeutet: 2x Heuwurm 2x Sauerwurm. Spinnmilben: 1/1 bedeutet: 1x Frühjahr-Anwendung 1x Sommer-Anwendung Rhombenspanner / 1/2 bedeutet: 1x gegen Rhombenspanner Springwurm 2x gegen Springwurm Roter Brenner / 3/4 bedeutet: 3x gegen Roter Brenner Phomopsis 4x gegen Phomopsis Spalte 8 Wartezeiten können bei Kelter- und Tafeltrauben unterschiedlich sein. 35 / 28 bedeutet: 35 Tage bei Keltertrauben, 28 Tage bei Tafeltrauben Spalte 9 T: Giftig, Xn: Gesundheitsschädl., Xi: Reizend, N: Umweltgefährlich. Spalte 10 + : Nicht schädigend für Raubmilben - : Schwach schädigend für Raubmilben - - : Schädigend für Raubmilben Spalte 11 + : Nicht bienengefährlich - : Bienengefährlich Spalte 12 Beim Einsatz von nicht verlustmindernder Technik (ohne Vm) muss der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern eingehalten werden (z.b.: 15m), bzw. das Mittel darf dort nicht eingesetzt werden ( - ). Darüber hinaus gilt aber laut PfSchG generell für alle PSM ein Mindestabstand von 3 Metern zu allen Gewässern. Spalte 13 Beim Einsatz von Verlust mindernder Technik (mit Vm.) kann der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern verringert werden. Genauere Ausführungen auf den Seiten 30 und 31. Spalte 14 + : Für den Einsatz in Tafeltrauben zugelassen - : Für den Einsatz in Tafeltrauben nicht zugelassen

16 HERBIIZIIDE Auszug aus der Liste der zugelassenen Weinbau-Herbizide Handelsname Kosten /ha Aufw. kg,l/ha max. Anw. Wartezeit Form Standjahr Gef.- symbol Bienen Vorauflaufmittel Katana 45,41 0, G N + Abbrenner Basta 27,31 0, F Xn + Systemische Wirkung Dominator Neotec 9,52 1, F Xi, N + Roundup Power fl. 10,38 0, F - + Wuchsstoffe U 46 M-Fluid 8,00 0, F Xn, N + Entfernung von Stocktrieben Shark 12,76 0, F Xi, N + Quickdown 9,57 0, F Xi, N + Aufwand und Kosten Diese Werte beziehen sich nur auf die Unter-Stock-Behandlung. Dies entspricht 20 % einer Ganzflächen-Behandlung. Systemische und wuchsstoffhaltige Herbizide: Mittel dieser WS-Klassen dürfen nicht auf grüne Rebteile gelangen. Sie dürfen nicht während der Rebblüte eingesetzt werden. Katana: Bei Unter-Stock-Behandlung: Anwendung April - Juni. Bei Ganzflächen-Behandlung: Anwendung Mai - Juni. Basta: Shark: Ouickdown: Nur für die Unter-Stock-Behandlung zugelassen. Seit 2014 keine Ganzflächen-Behandlung mehr erlaubt. Für die Anwendung ist der Einsatz eines Spritzschirms vorgeschrieben. Seit 2014 mit reduzierter Aufwandmenge. Dadurch nur noch bei einer Unkrauthöhe bis 25 cm ausreichend wirksam. Darf nur in Silvaner, Morio Muskat, Schwarzriesling, Chardonnay und in den Burgundersorten eingesetzt werden. Spritzschirm ist vorgeschrieben. Einzelstock-Behandlung und Bandspritzung sind möglich. Bei 2-maliger Anwendung/Jahr: Aufwandmenge = 0,1 l/ha. Darf nur in den Sorten Riesling und Dornfelder eingesetzt werden. Spritzschirm oder Abtrift mindernde Düsen sind vorgeschrieben. Einzelstock-Behandlung und Bandspritzung sind möglich

17 *: Nach Herstellerangaben, keine Gewähr für die Richtigkeit SCHÜTTGEWIICHTE DER GRANULATE Da eine exakte Dosierung der Pflanzenschutzmittel die erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Pflanzenschutzmaßnahme ist, muss schon beim Ansetzen der Spritzbrühe größten Wert auf Genauigkeit gelegt werden. Während sich flüssig formulierte Pflanzenschutzmittel völlig unproblematisch mit einem Messbecher dosieren lassen, müssen Produkte in Pulver-, bzw. Granulat-Form mit einer Waage bemessen werden. Dies ist aufwändiger und, wegen der möglichen Staubentwicklung, auch gesundheitsgefährdend. Die u.a. Tabelle, in der alle gängigen WG-Formulierungen aufgeführt sind, ermöglicht es Ihnen jetzt auch Granulate mit einem Messbecher exakt zu dosieren. Pulverformulierungen wurden nicht mit aufgenommen, da bei diesen eine zu große Spannbreite auftreten kann, je nachdem wie stark das Pulver bei der Lagerung, dem Transport oder beim Umfüllen komprimiert wurde. Bei Granulaten sind die Abweichungen gering, dennoch wird von den Herstellern darauf hingewiesen, dass zwischen einzelnen Chargen Schwankungen auftreten können und deshalb für die Richtigkeit keine Garantie übernommen werden kann. Überprüfen Sie deshalb sporadisch die u.a. Angaben durch Nachwiegen. Umrechnung der Pflanzenschutzmittel (PSM) von Gewicht auf Volumen PSM 100 g PSM entsprechen* PSM-Konz. (alte Rechenart) PSM-Aufwand pro 100 l Wasser Cabrio Top 160 ml 0,200 % 320 ml Cantus 145 ml 0,075 % 109 ml Delan WG 175 ml 0,050 % 88 ml Discus 168 ml 0,015 % 25 ml Dithane NeoTec 182 ml 0,200 % 364 ml Electis 155 ml 0,180 % 279 ml Enervin 170 ml 0,250 % 425 ml Equation Pro 170 ml 0,040 % 68 ml Fantic F 120 ml 0,150 % 180 ml Flint 200 ml 0,015 % 30 ml Folpan 80 WDG 156 ml 0,100 % 156 ml Forum Gold 163 ml 0,120 % 196 ml Forum Star 163 ml 0,120 % 196 ml Galactico 200 ml 0,150 % 300 ml Kocide Opti 101 ml 0,200 % 202 ml Melody Combi 220 ml 0,150 % 330 ml Netzschwefel (Vorblüte) 111 ml 0,600 % 666 ml Netzschwefel (Nachblüte) 111 ml 0,200 % 222 ml Pergado 184 ml 0,200 % 368 ml Polyram WG 175 ml 0,200 % 350 ml Profiler 185 ml 0,188 % 348 ml Ridomil Gold Combi 156 ml 0,150 % 234 ml Sanvino 130 ml 0,095 % 124 ml Steward 140 ml 0,0125 % 18 ml Switch 200 ml 0,060 % 120 ml Teldor 230 ml 0,100 % 230 ml Tridex DG 156 ml 0,200 % 312 ml Vincare 146 ml 0,125 % 183 ml VinoStar 147 ml 0,125 % 184 ml

18 PFLANZENSCHUTZMIITTELAUFWAND Seit einigen Jahren werden in den Gebrauchsanweisungen die Aufwandmengen der Pflanzenschutzmittel nicht mehr in % Konzentration (z.b. Netzschwefel 0,2%), sondern in kg bzw. l/ha (z.b. Netzschwefel 0,8 kg/ha) angegeben. Zwar können mittlerweile viele Winzer mit dieser neuen Form arbeiten, unproblematischer und nach wie vor in der Praxis weiter verbreitet sind aber die alten Angaben zum Spritzmittelaufwand. Aus diesem Grund verwenden wir in unseren Empfehlungen neben der neuen, offiziellen Form (Seite 9, 11, 13, Spalte 5) weiterhin auch die alte Form der Angabe zum Mittelaufwand (Spalte 4). Aber egal nach welcher Methode die Aufwandmenge berechnet wird, beide Formen müssen, wie das Beispiel in der Tabelle zeigt, immer zu einem identischen Ergebnis führen!!! Alte Berechnung Bei der alten Berechnungsform geht man von einer festgelegten Brühekonzentration aus, die über die gesamte Spritzsaison unverändert bleibt. Da mit dem Wachstum der Reben die auszubringende Brühemenge stetig zunimmt, wird automatisch auch die ausgebrachte Mittelmenge/ha gesteigert. Alte Aufwandsempfehlung z.b.: Netzschwefel 0,2% Neue Berechnung Bei der neuen Berechnungsform wird nicht mehr eine bestimmte Wassermenge zugrunde gelegt, sondern nur noch die auszubringende Mittelmenge zum jeweiligen Entwicklungsstadium der Rebe angegeben. Diese Mittelmenge kann dann theoretisch mit jeder beliebigen Wassermenge ausgebracht werden, also z.b. von der ersten bis zur letzten Spritzung mit jeweils 600 Liter/ha. Diese Brühe ist dann aber von einer zur anderen Spritzung stärker konzentriert, da darin jeweils eine höhere Mittelmenge aufzulösen ist. Dazu wird in den Gebrauchsanleitungen der Spritzmittel nur noch der so genannte Basisaufwand angegeben. Diese Mengenangabe stellt die zur Austriebsspritzung notwendige Mittelmenge dar. Mit fortschreitendem Wachstum ist dieser Basiswert jeweils mit einem entsprechenden Faktor zu multiplizieren (siehe Tabelle unten). Dadurch wird der Pflanzenschutzmittelaufwand von Spritzung zu Spritzung gesteigert und so ebenfalls dem jeweiligen Entwicklungsstand der Rebe angepasst. Neue Aufwandsempfehlung z.b.: Basisaufwand für Netzschwefel 0,8 kg/ha Spritzung (BBCH-Code) Austrieb (01-13) erste Vorblüte (15-57) zweite Vorblüte (61-65) abgehende Blüte (68) zweite Nachblüte (71 73) dritte Nachblüte (75-77) Abschluss (81) Wasseraufwand l/ha 1-fach konz. 2-fach konz. 3-fach konz. Berechnung alt 0,2% = 200g/100 l Aufwand kg/ha Berechnung neu 0,8 kg/ha Basisaufwand Aufwand Faktor kg/ha ,8 1 0, ,8 1 0, ,6 2 1, ,0 2,5 2, ,4 3 2, ,2 4 3, ,2 4 3,2-18 -

19 ANTII - RESIISTENZMANAGEMENT Moderne Pflanzenschutzmittel sind heute Spezialisten auf dem Gebiet der Bekämpfung von Schadpilzen. Sie sind i.d.r. sehr sicher in der Wirkung, da sie gezielt an einer ganz spezifischen Stelle in den Stoffwechselkreislauf des zu bekämpfenden Pilzes eingreifen und dort eine schnelle und effiziente Wirkung auslösen. Wir sprechen daher bei diesen Wirkstoffen von spezifischen Wirkstoffen. Siehe dazu auch die Ausführungen Seite 21. Neben dem Vorteil einer hohen Wirksamkeit haben diese Wirkstoffe aber auch alle gemeinsam, dass sie einem hohen Resistenzrisiko unterliegen, was innerhalb kurzer Zeit zu erheblicher Minderwirkung, bis hin zur völligen Unwirksamkeit der eingesetzten Mittel führen kann. Um diesem Risiko vorzubeugen, bzw. es zu minimieren, muss ein regelmäßiger Wirkstoffwechsel erfolgen. Wirkstoffgruppen Viele der heute zugelassenen Wirkstoffe besitzen zwar eine unterschiedliche chemische Struktur, greifen dennoch aber an derselben Stelle in den Stoffwechselkreislauf des Pilzes ein. Daher werden die Wirkstoffe analog ihrer Wirkungsweise in Wirkstoffgruppen (WSG) zusammenfassen. Der Wechsel von Mitteln innerhalb einer solchen Gruppe bringt keinerlei Effekt hinsichtlich einer Resistenzvorbeugung, sondern nur ein Wechsel der Gruppen untereinander. Wirkstoffwechsel Will man z.b. bei der Oidium-Bekämpfung der Resistenz-Bildung durch einen Wirkstoffwechsel vorbeugen, so nützt es also nichts CabrioTop, Discus und Flint im Wechsel einzusetzen, da Sie alle zu der Gruppe der Strobilurine (WSG E) gehören. Wogegen aber z.b. der Wechsel zwischen den Mitteln Flint (WSG E), Talendo (WSG F) und Vivando (WSG I) einen echten Wirkstoffwechsel darstellt, da es sich hierbei um einen Wechsel der Wirkstoffgruppen handelt. Tabelle In der nebenstehenden Tabelle sind alle resistenzgefährdeten Fungizide aufgelistet und nach Wirkstoffgruppen zusammengefasst. Neben dem Handelsnamen (Spalte 2) sind immer alle Wirkstoffe, spezifische mit einer hohen Resistenzgefahr (Spalte 3 und 4) sowie unspezifische mit einer geringen Resistenzgefahr (Spalte 5), aufgeführt. Die spezifischen Wirkstoffe sind immer einer Buchstaben- und Farbkennung (Spalte 1) zugeordnet um schnell feststellen zu können, mit welchen anderen Produkten eine Kreuzresistenz besteht. So besteht z.b. bei Equation Pro Resistenzgefahr sowohl in der Aktuan-Gruppe (WSG J) als auch bei den Strobilurinen (WSG E). Die nicht farblich gekennzeichneten Mittel wie z.b. Teldor gehören jeweils einer eigenen WSG an, sodass beim Einsatz dieser Mittel nicht auf Kreuzresistenzen geachtet werden muss. Maximale Anwendung pro Saison Die laut Zulassung maximale Anwendungszahl der Mittel entnehmen Sie den Tabellen Seite 12 und 14, Spalte 2. Wir empfehlen darüber hinaus aber, aus Gründen der Resistenzvorbeugung, die in der folgenden Tabelle aufgeführten Anzahl der Anwendungen (*) nicht zu überschreiten. Bekanntermaßen besteht bei den Bortytiziden die höchste Resistenzgefährdung, sodass diese max. 1x pro Saison eingesetzt werden dürfen. Oidium- Fungizide sollen nicht öfter als 2x, und Peronospora-Fungizide max. 3x pro Saison zum Einsatz kommen

20 WSG Handelsname 1. Spez. WS 2. Spez. WS Unspez. WS BOTRYTIS *(max. 1x pro Saison) A Cantus Boscalid Luna privilege Fluopyram Scala Pyrimethanil B Pyrus Pyrimethanil C Switch Cyprodinil Fludioxonil D Teldor Fenhexamid OIDIUM *(max. 2x pro Saison) A Collis Kresoxim-methyl Boscalid Cabrio Top Pyraclostrobin Metiram E Discus Kresoxim-methyl Flint Trifloxystrobin Universalis Azoxystrobin Folpet F Talendo Proquinazid Vento Power Quinoxyfen Myclobutanil Systhane 20 EW Myclobutanil G Topas Penconazol A Luna experience Tebuconazol Fluopyram Dynali Difenoconazol Cyflufenamid H Vegas Cyflufenamid I Vivando Metrafenone PERONOSPORA *(max. 3x pro Saison) Aktuan Cymoxanil Dithianon J Equation Pro Cymoxanil Famoxadone E Galactico Cymoxanil Famoxadone Folpet Cabrio Top Pyraclostrobin Metiram Universalis Azoxystrobin Folpet Forum Gold Dimethomorph Dithianon Forum Star Dimethomorph Folpet K VinoStar Dimethomorph Folpet Melody Combi Iprovalicarb Folpet Pergado Mandipropamid Folpet Vincare Benthiavalicarb Folpet Fantic F Benalaxyl-M Folpet L Ridomil G Combi Metalaxyl-M Folpet Ridomil G MZ Metalaxyl-M Mancozeb M Mildicut Cyazofamid Sanvino Amisulbrom Folpet N Veriphos K-Phosphonat O Pofiler Fosetyl-Al Fluopicolide P Electis Zoxamide Mancozeb Q Enervin Ametoctradin Metiram

21 EIINSTUFUNG DER WIIRKSTOFFE Die Wirkstoffe der Pflanzenschutzmittel unterliegen ganz unterschiedlichen Wirkmechanismen was sich ganz erheblich auswirkt auf deren Resistenzgefährdung, Wirkungssicherheit, Wirkungsdauer und nicht zuletzt auch auf den Preis. Um diese Zusammenhänge besser zu verstehen und die Einstufung der Pflanzenschutzmittel transparenter zu gestalten muss man sie verschiedenen Gruppen zuteilen. Kontakt-Wirkstoffe wirken über den direkten Kontakt mit dem auskeimenden Pilz auf der Blattoberfläche, also bevor die Pilzhyphe in das Blatt einwachsen kann. Deshalb müssen sie schon bereits vor einer Infektion auf der Rebe vorhanden sein. Da sie nicht in der Pflanze verlagert werden, reißt beim Wachstum der Spritzbelag auf und ungeschützte Bereiche treten auf. Deshalb sollten beim Einsatz dieser Mittel die Spritzintervalle nicht über Tage ausgedehnt werden, in wüchsigen Phasen sogar nur maximal 8 Tage betragen. Mittel mit Kontaktwirkung gehören zu den preiswertesten Produkten. Systemische Wirkstoffe wirken nicht nur an der Gewebeoberfläche, sondern sind auch in der Lage in das Gewebe einzudringen und sich dort zu verlagern. Einige Mittel lösen und verteilen sich nur in der äußeren Wachsschicht, andere dringen tiefer in das Pflanzengewebe ein und können dort mit dem Saftstrom weiter transportiert werden. Teilsystemische Wirkstoffe verlagern sich nur in der direkten Umgebung, z.b. von der Blattspreite zu den Blatträndern oder translaminar, also von der Blattoberseite zur Blattunterseite und umgekehrt. Vollsystemische Wirkstoffe werden vollständig von der Pflanze aufgenommen und mit dem Saftstrom in Richtung Triebspitze transportiert. Dadurch können sie auch den Zuwachs schützen. Kurativ-Wirkstoffe Durch das Eindringen in das Pflanzengewebe sind systemische, bzw. teilsystemische Mittel in der Lage, den bereits eingewachsenen Pilz auch noch dort anzugreifen. In diesem Fall spricht man von einer kurativen oder heilenden Wirkung. Diese Kurativleistung darf aber nicht überschätzt werden, sie liegt bei maximal 1-2 Tagen. Das bedeutet, spätestens 2 Tage nach einer Infektion muss die Applikation des entsprechenden Mittels erfolgt sein. Resistenzgefährdung Bei der Einstufung der einzelnen Mittel hinsichtlich ihrer Resistenzgefährdung muss man sich das Eingreifen des Wirkstoffes in den Stoffwechsel des Schadpilzes etwas genauer ansehen. Die Gefahr der Resistenzbildung ist nämlich nicht bei allen Mitteln gleich groß. Man unterscheidet zwischen Wirkstoffen mit einem spezifischen und solchen mit einem unspezifischen Wirkungsmechanismus. Spezifische Wirkstoffe greifen i.d.r. nur an einer bestimmten Stelle in den Stoffwechselkreislauf des Pilzes ein. Die Wirkung dieser Stoffe ist zwar hoch effizient, allerdings kann sich der Pilz relativ schnell durch Resistenzbildung dagegen wehren. Die Folge, die Wirksamkeit des Produktes lässt nach. Unspezifische Wirkstoffe greifen an mehreren Stellen in den Stoffwechsel der Pilze ein. Auf diesen Eingriff können die Pilze nur sehr schwer reagieren, weshalb diese Wirkstoffe kaum einer Resistenzgefahr unterliegen. Alle Kontaktmittel wirken unspezifisch und können deshalb ohne Probleme mehrfach hintereinander eingesetzt werden

22 PERONOSPORA Lebensweise Peronospora überwintert als Winterspore im abgefallenen Reblaub auf dem Boden. Im Frühjahr, nach der Keimung werden die Sporen durch Regen und Wind auf die Reben transportiert. Voraussetzung für diese Primärinfektion ist ein gut durchfeuchteter Boden und ein darauf niedergehender Starkregen etwa ab dem 6-Blatt-Stadium der Rebe. Die weitere Ausbreitung innerhalb der Laubwand nennt man Sekundärinfektion. Dazu müssen über 4 Stunden während der Dunkelphase (nachts) mindestens 12 C und ausreichend Feuchtigkeit vorhanden sein. Es muss aber nicht regnen, starke Taubildung reicht dafür schon aus. Der Pilz wächst an der Pflanzenoberfläche zu den Spaltöffnungen hin, dringt durch diese in die Pflanze ein und beginnt das Gewebe von innen heraus zu zerstören. Nach Ablauf der Inkubationszeit (je nach Temperatur 4 12 Tage) wird auf der Blattoberseite ein Ölfleck sichtbar und unter den o.g. Bedingungen wächst auf der Blattunterseite der Pilz aus den Spaltöffnungen als weißer Pilzrasen wieder aus. Daraus werden die Sporen für die weitere Verbreitung freigesetzt und der Kreislauf schließt sich. Während beim Gescheins-Befall Symptome und Krankheitsverlauf identisch sind, trocknen befallene Trauben lediglich zu sog. Lederbeeren ein, ohne dass darauf ein Pilzrasen sichtbar wird. Bekämpfung Spaltöffnungen, die Eintrittsstellen der Peronospora, befinden sich an allen grünen Pflanzenteilen, also auf der Beerenhaut, an den Trieben und an den Blättern, dort aber ausschließlich auf der Blattunterseite. Eine gute Applikation die alle Pflanzenteile einschließlich der Blattunterseite abdeckt, ist also für einen Bekämpfungserfolg besonders wichtig. Wirkungsweise der Mittel Zur Bekämpfung der Peronospora steht eine große Zahl von Fungiziden zur Verfügung die sich in ihrer Wirkungsweise, ihrer Wirkungsdauer und damit auch in ihrem Anwendungszeitpunkt stark unterscheiden. Kontakt-Fungizide: Delan, Dithane NeoTec, Folpan, Polyram und die Cu-Präparate. Sie müssen vor einer Infektion ausgebracht werden. Je nach Zuwachs der Reben liegt die Wirkungsdauer der Kontaktfungizide bei 6 bis maximal 12 Tagen. Tiefenwirksam und kurativ: Dazu gehören alle übrigen zugelassenen Mittel. Sie sind i.d.r. hochpreisiger und haben eine längere Wirkungsdauer von Tagen. Kurativ- Fungizide wirken auch noch bis zu 48 Stunden nach einer Infektion. Systhemisch: Veriphos, Profiler, Mildicut (Reihenfolge = Wirksamkeit). Der Wirkstoff (phosphorige Säure) wird mit dem Saftstrom in die Triebspitze verlagert. Damit wird dann zwar auch der Zuwachs geschützt, der Wirkstoff aber auch stark verdünnt, sodass die Wirkungsdauer dieser Mittel (Ausnahme Profiler) mit den Kontaktfungiziden vergleichbar ist. Welches das jeweils beste Mittel ist, ist abhängig von Dingen wie Befallsdruck, Spritzintervall und Preis. Beim Einsatz eines Kurativ-Fungizides ist auf einen konsequenten Wirkstoff- bzw. Wirkstoffgruppenwechsel zu achten. (Siehe Ausführungen Seite 19-21)

23 OIIDIIUM Lebensweise Oidium überwintert als Pilzmycel in den Winteraugen der Rebe. Mit dem Austrieb beginnt auch das Myzel zu wachsen und besiedelt so schon das erste Grün. Bei einem starken Befall entstehen daraus die sogenannten Zeigertriebe, verkümmerte Triebe die komplett mit einem grauen Pilzmycel überzogen sind und schon frühzeitig einen hohen Infektionsdruck anzeigen. Bei normalem Infektionsdruck aber, wächst der Pilz zunächst unsichtbar mit und kann so alle grünen Rebteile besiedeln, lange bevor dies für den Praktiker optisch zu erkennen ist. Wenn der Pilzrasen dann erst einmal zu sehen ist, ist es für eine wirksame Bekämpfung meist schon zu spät. Der Pilzrasen von Oidium entwickelt sich gut sichtbar auf der Beerenhaut, am Trieb und auf der Blattoberseite. Er ist grau, abwischbar und entwickelt einen modrigen Geruch. Ideal für Oidium sind heiße Tage und kühle Nächte mit Taubildung. Regen und nasskalte Perioden hemmen das Pilzwachstum. Bekämpfung Da Oidium über längere Zeit hinweg unsichtbar für den Winzer an der Rebe wachsen kann, ist es wichtig das Gefährdungspotenzial abzuschätzen und mit den Behandlungen frühzeitig zu beginnen. Die Oidium-Bekämpfung muss mit allen zugelassenen Fungiziden stets protektiv (vorbeugend) erfolgen, da keines der Mittel für einen kurativen Einsatz geeignet ist. Zwar erwarten wir auch in diesem Jahr wieder eine Ausnahmegenehmigung für das Kurativmittel Karathane Gold, allerdings ist dessen Einsatz mit einem erhöhten Arbeitsaufwand verbunden und sollte deshalb nur als absolut letzte Möglichkeit angesehen werden. Oberstes Gebot muss es sein, frühzeitig mit der Oidium-Bekämpfung zu beginnen und die Wahl des richtigen Mittels in Abhängigkeit vom Befallsdruck, sowie angepasste Spritzintervalle und ein konsequenter Wirkstoffwechsel. Mittelwahl Die schwächsten Mittel sind Netzschwefel und die Azole Topas und Systhane. Netzschwefel eignet sich v.a für die ersten Spritztermine, da hier noch eine höhere Dosierung möglich, und somit eine gute Nebenwirkung gegen Milben zu erzielen ist. Azole sollten nur bei den beiden letzten Spritzungen eingesetzt werden, da zu diesem Zeitpunkt die Gefahr der Resistenzbildung geringer ist und zum Vegetationsende hin die Oidium-Gefahr deutlich abnimmt. Höchste Gefahr besteht dagegen während der Blüte und in den Phasen des stärksten Zuwachses, also von der letzten Vorblütespritzung bis zum Traubenschluss. In dieser Zeit müssen die neueren organischen Fungizide zum Einsatz kommen. Anti-Resistenz-Strategie Wie auf den Seiten 18 und 19 beschrieben, ist auch bei der Oidium-Bekämpfung ein konsequenter Wechsel der WS-Gruppen absolut wichtig. Um Resistenzen vorzubeugen sollte in der Spritzfolge jede Gruppe (siehe Farb- und Buchstabenkennung der ersten Spalte der Tabelle Seite 19) nur zweimal pro Saison zur Anwendung kommen. Strobilurin-Resistenz Dass die Strobilurine (Gruppe E, Tab. Seite 20) einer hohen Resistenzgefahr unterliegen, ist schon lange bekannt. Nachdem in den letzten Jahren immer häufiger von Winzern über Wirkungsminderung geklagt wurde, konnten in verschiedenen Regionen nun tatsächlich erste resistente Oidium-Stämme nachgewiesen werden. Um dieser Entwicklung entgegen zu treten und die Wirksamkeit der Strobilurine auch für die Zukunft zu erhalten, muss deshalb die Einsatzstrategie jetzt völlig neu ausgerichtet werden. Das bedeutet künftig: Maximal 2 Strobilurin-Spritzungen pro Saison Kein Strobilurin-Einsatz während der Blüte Keine Blockspritzungen Mindestens 2 Alternativ-Mittel zwischen den Strobilurin-Einsätzen

24 BOTRYTIIS Botrytis ist ein typischer Schwächeparasit, der nur abgestorbenes, bzw. verletztes Gewebe besiedeln kann. Gesundes Gewebe kann den Pilz gut abwehren. Aber auch gesunde Reben sind gefährdet, denn der Pilz ist in der Lage, nachdem er zunächst abgestorbenes Material (z.b. Blüterückstände) besiedelt hat, Dauermyzel zu bilden und so, latent vorhanden, zu lauern. Werden die Bedingungen für den Pilz günstiger, z.b. nach einem Sauerwurmbefall oder beim Weichwerden der Trauben, kann es dann binnen kürzester Zeit zu den bekannten Schäden kommen. Die beste Botrytis-Bekämpfung ist somit zum Einen, die Anfälligkeit der Trauben herabzusetzen (indirekte Bekämpfung), und zum Andern die Ausbreitung von Dauermyzel zu verhindern (direkte Bekämpfung). Indirekte Bekämpfung Alle weinbaulichen Maßnahmen, die die Lebensbedingungen des Pilzes beeinträchtigen. N-Düngung: Überhöhte Stickstoffdüngung führt zum Aufweichen der Beerenhaut. Solche Beeren sind weniger widerstandsfähig. Sie können früher und schneller geschädigt werden als dickschalige und abgehärtete Beeren. Laubarbeiten: Fach- und termingerechte Laubarbeiten sorgen für ein rascheres Abtrocknen der Laubwand. Heften, Gipfeln und Entblättern der Traubenzone gewährleisten eine gut belüftete und aufgelockerte Laubwand. Sauerwurm: Traubenwicklerfraß ist eine ideale Eintrittspforte für den Pilz. Deshalb muss v.a. die Sauerwurmbekämpfung konsequent durchgeführt werden. Es ist nur eine sehr geringe Schadschwelle (max. 5%) tolerierbar. Ausdünnen: Ein zu frühes Ausdünnen führt v.a. in nassen Jahren zu verstärktem Dickenwachstum der verbliebenen Trauben, was bei kompakten Sorten zu gegenseitigem Abdrücken der Beeren führt. Der dabei austretenden Saft ist ein idealer Nährboden für Botrytis. Bei derart geschädigten Trauben ist eine chemische Bekämpfung ohne jeden Erfolg. Trauben lockern: Das Teilen bzw. Abstreifen der Trauben, oder auch der Einsatz von Bioregulatoren, lockert die Traubenstruktur auf und vermindert damit die Gefahr von Beerenquetschungen. Direkte Bekämpfung Peronospora-Fungizide mit Botrytis-Nebenwirkung (z.b. Folpet- oder die Strobilurin-haltige PSM) bieten bei einem erhöhten Krankheitsdruck keinen ausreichenden Schutz mehr. Nur Spezialbotrytizide leisten dann noch befriedigende Bekämpfungserfolge. Da diese Mittel aber von allen Fungiziden die höchste Resistenzgefährdung besitzen, dürfen sie jeweils maximal nur 1x pro Saison eingesetzt werden (Wirkstoffgruppen beachten, Seite 20). Die hohen Kosten der Mittel lassen sich um bis zu 60% reduzieren, wenn eine gesonderte Spritzung mit nur 2 Düsenpaaren, exakt ausgerichtet auf die Traubenzone, durchgeführt wird. Folgende Spritztermine sind möglich: Abgehende Blüte: Bekämpft schon früh ein erstes Vermehrungspotential, das sich in Blüterückständen und Heuwurmgespinsten festsetzen kann. Traubenschluss: Hierbei besteht die letzte Möglichkeit das Stielgerüst und das Traubeninnere zu schützen. Dieser Spritztermin ist der Wichtigste. Abschluss: Diese Spritzung ist v.a. bei gesunden, lockerbeerigen Trauben sinnvoll. Trauben die sich beginnen abzudrücken sind damit aber nicht mehr befriedigend zu schützen. Spätbehandlung: Unter Berücksichtigung der Wartezeit sind Spätbehandlungen noch bis in den September hinein möglich. Die Erfolge sind aber meist bescheiden

25 TRAUBENWIICKLER Mit der Ausdehnung der Verwirrungsmethode RAK auf mittlerweile ca. 95 % der Rheingauer Rebfläche, ist auch die Bedeutung der TW-Bekämpfung scheinbar erheblich gesunken. Dies ist aber selbstverständlich nicht so der Fall, denn nach wie vor gibt es einzelne Gemarkungsteile und Randbereiche sowie große Teile der Hessischen Bergstraße, deren Flächen nicht verwirrt werden. Andererseits kann es natürlich auch innerhalb der RAK- Flächen zu TW-Kalamitäten kommen, was eine Sonderbehandlung mit einem Insektizid notwendig werden lässt. Das Wissen um die Einsatzbedingungen und Wirkungsmechanismen der zugelassenen Insektizide ist daher auch weiterhin für jeden Praktiker wichtig. Bekämpfungszeitpunkt Alle Mittel haben bei frisch geschlüpften Larven die beste Wirkung. Der Wirkstoff sollte also auf der Beere bereits vorhanden sein, wenn die Masse der Traubenwicklerlarven aus den Eiern schlüpft. Applikationsqualität Da es sich bei allen Mitteln i.d.r. um reine Fraßgifte handelt, müssen sie von den Larven aufgenommen werden um ihre Wirkung zu entfalten. Eine gute Benetzung der gesamten Traube und des Stielgerüstes ist daher unbedingt notwendig. Dies kann nur erreicht werden, wenn jede Zeile von beiden Seiten gründlich benetzt, also jede Gasse befahren wird. Beschreibung der Insektizide Alle Mittel müssen zwar zu Beginn des Larvenschlupfes ausgebracht werden, dennoch ergibt sich aus den unterschiedlichen Wirkungsmechanismen der einzelnen Mittel ein geringer Spielraum um bei den Terminspritzungen gegen die Pilzkrankheiten das jeweils richtige Produkt auszuwählen. Die folgende Auflistung reiht die Insektizide chronologisch nach ihrem optimalen Einsatzzeitpunkt auf: Runner, Gladiator und Coragen Da diese Mittel über eine gewisse ovizide Wirkung verfügen, also auch Ei-Stadien erfassen, liegt deren optimaler Einsatzzeitpunkt kurz nach dem Flughöhepunkt. Die ovizide Wirkung ist aber nur dann gegeben, wenn das Ei direkt von einem Spritztropfen getroffen, bzw. darauf abgelegt wird. Eine gute Applikation ist dafür unbedingte Voraussetzung. Bacillus thuringiensis (BT) BT-Präparate sind reine Fraßgifte. Die Aufnahme des Mittels führt zu einem sofortigen Fraßstopp, der Tod tritt aber erst später ein. Es können also nach der Behandlung weiterhin lebende Larven gefunden werden, diese verursachen aber keinen Schaden mehr. Mimic Ebenfalls ein reines Fraßgift, das bei betroffenen Traubenwicklerlarven eine Beschleunigung der Häutung auslöst. Die Larve häutet sich zu Tode. Der Einsatztermin ist identisch mit dem der BT-Präparate, also unmittelbar zu Beginn des Larvenschlupfes. Steward Breitenwirksames Insektizid mit Zulassung gegen Traubenwickler, Springwurm, Rhombenspanner, Zikaden und Ohrwurm. Da Steward auch eine geringe Wirkung auf ältere Larvenstadien besitzt, v.a. aber wegen seiner guten Zikaden-Wirkung, sollte Steward bevorzugt bei einem späten Termin eingesetzt werden. SpinTor und Piretro Verde Diese beiden Insektizide gelten zwar wegen Ihrer natürlichen Wirkstoff-Komposition als geeignet für den biologischen Pflanzenschutz, von ihrem Einsatz wird von unserer Seite aber dringend abgeraten. Beide Produkte haben ein sehr breites Wirkungsspektrum, sind also nicht nur hoch wirksam gegen Schädlinge, sondern auch gegen viele Nützlinge. Beide sind bienengefährlich und Piretro verde auch noch stark Raubmilben schädigend

26 SACHKUNDE-VERORDNUNG Mitte letzten Jahres ist die neue Sachkunde-Verordnung in Kraft getreten, sodass damit jetzt alle Bereiche des Pflanzenschutz-Rechts neu geregelt und rechtskräftig sind. Die Änderungen, die sich mit der neuen Sachkunde-VO für die Praxis ergeben, waren im Vorfeld schon weitgehend bekannt und sollen hier noch einmal zusammengefasst werden. Sachkundigkeit Es werden 3 Geltungsbereiche der Sachkunde unterschieden und zwar die Sachkunde für den Anwender, für die Beratung und für den Handel. Während die Voraussetzungen und Anforderungen für Anwendung und Beratung weitgehend identisch sind, wurde die Sachkunde für den Handel deutlich aufgewertet und muss jetzt mit einer vertieften Schulung und Prüfung gesondert erlangt werden. Als sachkundig für Anwendung und Beratung gelten nach wie vor alle, die entweder eine abgeschlossene Ausbildung in einem der grünen Berufe absolviert haben, also Gärtner, Land- und Forstwirt und natürlich Winzer, oder aber einen Sachkunde-Lehrgang mit Erfolg absolviert haben. Sachkunde-Nachweis Wer nach den o.g. Voraussetzungen sachkundig is,t muss dies jetzt durch einen Sachkunde-Nachweis (SKN), einem Ausweis im Scheckkartenformat, belegen. Dieser SKN ist, unter Vorlage der entsprechenden Qualifikation, beim hessischen Pflanzenschutzdienst in Wetzlar zu beantragen. Entsprechende Anträge erhalten Sie beim Weinbauamt oder online unter Nach Prüfung der Unterlagen erhält der Antragsteller gegen eine Gebühr von 30,00 einen Ausweis, den er ab 2015 beim Einkauf von Pflanzenschutzmitteln oder im Falle einer Betriebskontrolle vorlegen muss. Ohne diesen Ausweis wird künftig kein Pflanzenschutz mehr möglich sein. Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Es wird weiterhin möglich sein, ausländische Mitarbeiter für den Pflanzenschutz einzusetzen. Für eine Anerkennung muss der zuständigen Behörde aber ein beglaubigt übersetzter Befähigungsnachweis aus dem Herkunftsland des Antragstellers vorgelegt werden. Aus diesem muss hervorgehen, dass die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten Bestandteil der Ausbildung und Prüfung waren. Außerdem muss der Antragsteller über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Nur dann kann auf Antrag ein SKN nach deutschem Recht ausgestellt werden. Ausnahmegenehmigung Laut PfSchG ist für die Ausübung einfacher Hilfstätigkeiten kein SKN mehr notwendig, wenn der Anwender unter ständiger Aufsicht eines sachkundigen Kollegen steht. Eine Definition der einfachen Hilfstätigkeiten ist aber noch immer nicht abschließend geklärt. Für das Ausbringen der RAK-Ampullen wird es wohl bald diese Ausnahmeregelung geben, dagegen sind aber weiterhin die Arbeiten mit der Schlauchspritzanlage und die des Schlepperfahrers sehr strittig. Diese beiden Tätigkeitsfelder wurden von unserem Ministerium zwar in die Entscheidungsgremien getragen, sie werden dort aber sehr kontrovers diskutiert und das Ergebnis ist vollkommen offen. Sachkunde-Weiterbildung Für die Gültigkeit des Sachkundenausweises werden regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen verlangt. Innerhalb von 3 Jahren muss jeder Anwender von Pflanzenschutzmitteln eine entsprechende Veranstaltung besucht haben, und sich die Teilnahme bestätigen lassen. Das Weinbauamt bietet entsprechende Veranstaltungen an, wie z.b. den Rebschutz-Nachmittag oder die Gruppenberatungen (siehe Seite 39)

27 GUTE FACHLIICHE PRAXIIS IIM PFLANZENSCHUTZ Das Pflanzenschutzgesetz schreibt die Beachtung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis (GfP) bindend vor. In diesem Regelwerk ist der gesamte Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, aber auch deren Ausbringung und Lagerung geregelt. Die Einhaltung dieser Richtlinien wird stichprobenartig von den zuständigen Stellen überwacht. Verstöße führen zu Bußgeldern und zur Kürzung bzw. Rückzahlung von Fördergeldern. Die wichtigsten Bestimmungen der GfP im Pflanzenschutz sind in folgenden Punkten zusammengefasst: Die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes, die Schonung von Nützlingen, das Schadschwellenprinzip, ein wirksames Resistenz-Management und der Schutz des Grundwassers sind zu beachten. Unter Integrierter Pflanzenschutz versteht man eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer, anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen, die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. Es dürfen nur in Deutschland zugelassene Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Alle Zulassungsbestimmungen wie Anwendungsgebiete, Einsatzbeschränkungen, Abstandsauflagen und Wartezeiten (siehe Gebrauchsanweisung) sind einzuhalten. Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, also ausschließlich innerhalb des Weinberges ausgebracht werden. Eine Anwendung, insbesondere auch der Einsatz von Herbiziden, ist somit auf allen Vorgewenden, Böschungen, Gräben, Wegen und Rainen verboten. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht außerhalb der Zielflächen gelangen, d.h. Abtrift ist zu vermeiden. Pflanzenschutzmittel dürfen weder durch unsachgemäße Verarbeitung und Ausbringung noch durch Reinigungsmaßnahmen in das Grundwasser oder in die Kanalisation gelangen. Beachten Sie dazu die Ausführungen Seite 35. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln darf nur durch sachkundige Personen erfolgen, also durch ausgebildete Winzer, Gärtner und Landwirte oder durch erfolgreiche Absolventen eines Sachkundelehrganges. Dies gilt für alle Anwender, auch für ausländische Mitarbeiter sowie für Aushilfs- und Saisonkräfte. Ausgenommen hiervon sind lediglich einfache Hilfstätigkeiten unter der ständigen Aufsicht einer sachkundigen Person, wobei diese einfachen Hilfstätigkeiten aber noch zu definieren sind. Näheres zur Umsetzung der neuen Sachkunde-Verordnung entnehmen Sie bitte den Ausführungen auf Seite 26. Pflanzenschutzgeräte dürfen nur mit einer gültigen Prüfplakette betrieben werden. Näheres dazu in den Ausführungen Seite 32. Pflanzenschutzmittel müssen von Lebens- und Futtermittel getrennt in einem abschließbaren Raum oder Schrank gelagert werden. Dabei sind auch die weiterreichenden Vorschriften der Berufsgenossenschaft zur Lagerung von Pflanzenschutzmitteln zu beachten. Alle Pflanzenschutzmaßnahmen sind lückenlos zu dokumentieren. Mehr dazu auf der folgenden Seite

28 PFLANZENSCHUTZ - DOKUMENTATIION Alle Pflanzenschutzmaßnahmen, auch der Einsatz von Herbiziden, müssen lückenlos dokumentiert werden. Die Aufzeichnungen sind 3 Jahre im Betrieb aufzubewahren und im Falle einer Kontrolle vorzulegen. Für die Art und Weise der Dokumentation gibt es keine bindenden Vorschriften, es muss nur gewährleistet sein, dass die Aufzeichnungen schlüssig und nachvollziehbar sind. Dazu werden im Handel spezielle Schlagkartei-Programme angeboten, Sie können aber auch ein eigenes System entwickeln oder auch die Auszeichnungen formlos in einem Betriebsheft führen. Im Anhang, Seite 44, finden Sie ein von uns entworfenes Beispiel für eine Schlagkartei. Diese stellen wir Ihnen auf Anfrage auch gerne kostenlos als Excel-Datei zur Verfügung. Egel welche Form der Dokumentation Sie wählen, Ihre Aufzeichnungen müssen Antworten auf die sogenannten 6 W-Fragen ergeben: WER? Anwender 1 z.b.: Willi Riesling WANN? Tag der Anwendung 2 z.b.: WO? Bewirtschaftungseinheit 3 z.b.: Lorcher Krone WARUM? Schaderreger z.b.: Oidium WAS? Pflanzenschutzmittel z.b.: Netzschwefel WIE VIEL? Aufwandmenge 4 z.b.: 4,8 kg/ha 1 : Name der Person, die die PS-Maßnahme tatsächlich durchgeführt hat. Diese Person muss selbstverständig sachkundig sein. 2 : Neben dem Datum ist die Erfassung des entsprechenden Rebstadiums (BBCH-Code, siehe Seite 37) sehr sinnvoll, v.a. wenn Vergleiche zu anderen Jahrgängen angestellt werden sollen, oder bei der Ursachenforschung im Schadensfall. 3 : Weinberge, die hinsichtlich ihrer Lage, Krankheitsanfälligkeit und Befallsdruck vergleichbar sind, können bis zu einer Größe von 8 ha zu sogenannten Bewirtschaftungseinheiten zusammengefasst werden, z.b. nach Rebsorte, Lage, Gemarkung, Steigung, Zeilenbreite oder Alter der Anlagen. Bei Betrieben unter 8 ha kann das auch die gesamte Betriebsfläche umfassen. Somit entfällt für viele Betriebe eine aufwändige Aufschlüsselung der einzelnen Bekämpfungsmaßnahmen. 4 : Hier können Sie nach Ihrem eigenen System die Mittelmenge erfassen, z.b. nach alter Rechenart (% der Brühe-Konzentration), neuer Rechenart (Basisaufwand x Faktor), Mittelaufwand pro Hektar oder den Mittelaufwand bezogen auf die jeweilige Bewirtschaftungseinheit. Welche Form Sie wählen ist gleich, sie muss nur durchgängig, und natürlich rechnerisch nachvollziehbar und korrekt sein

29 SCHADSCHWELLEN IIM WEIINBAU Das Schadschwellenprinzip besagt, dass eine Pflanzenschutzmaßnahme erst dann durchgeführt werden darf, wenn die Schadschwelle einer Krankheit oder eines Schädlings überschritten wird. Dies bedeutet: erst wenn der zu erwartende wirtschaftliche Schaden größer zu werden droht als die Kosten für eine Bekämpfung, ist der Einsatz eines Pflanzenschutzmittels zulässig. Tierische Schädlinge Bei den tierischen Schädlingen sind derzeit folgende Schadschwellen festgelegt: Knospenschädlinge: Zikaden: Mehr als 5% der Knospen ausgefressen 3-5 Tiere pro Blatt Spinnmilben: Winter: 50 Eier / Auge Austrieb: 30% befallene Blätter, dunkle Randzonen Vorblüte: 60% befallene Blätter oder 10 Milben / Blatt Nachblüte: 50% befallene Blätter oder 6 Milben / Blatt Traubenschluss: 30% befallene Blätter oder 2 Milben / Blatt Traubenwickler: Heuwurm: 25 Würmer / 100 Gescheine Sauerwurm: 5 Würmer / 100 Trauben Schadpilze Bei den pilzlichen Schaderregern bestehen keine konkreten Angaben zur wirtschaftlichen Schadschwelle. Es ist schwierig die Schadschwelle zu beziffern, da die Höhe des zu erwartenden Schadens entscheidend von der Wetterlage und der weiteren Wetterentwicklung abhängig ist. Unter, für den pilzlichen Schaderreger, günstigen Bedingungen kann es nämlich nach dem Auftreten erster Schadsymptome schon binnen weniger Tage zu einer explosionsartigen Ausbreitung der Krankheit kommen. Andererseits, bei ungünstigen Bedingungen, kann aber auch selbst bei starkem Vorbefall, die Ausbreitung der Krankheit zum völligen Stillstand kommen. Da die meisten Pflanzenschutzmittel protektiv, also verbeugend eingesetzt werden müssen, sollte die Risikobereitschaft der Winzer auf diesem Gebiet aber nicht zu weit gehen. Bei Pilzkrankheiten gilt es allgemein, den Befallsdruck von Anfang an niedrig zu halten. So sollte beispielsweise bei der Peronospora eine erste Bekämpfungsmaßnahme nach dem Erscheinen der ersten Ölflecke durchgeführt werden, beim Oidium sogar schon vor dem ersten Auftreten sichtbarer Symptome. Lediglich bei der Ausdehnung der Spritzintervalle bzw. bei der Mittelwahl kann der Praktiker das Schadschwellenprinzip in seine Entscheidungsfindung einfließen lassen. Eine permanente und intensive Wetterbeobachtung ist aber für die Einschätzung des Befallsrisikos und der damit verbundenen Entscheidung für oder gegen eine Bekämpfungsmaßnahme unerlässlich

30 ABSTANDSAUFLAGEN Bei den Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln werden mittlerweile die Sicherheitsabstände zu Oberflächengewässern und zur Saumvegetation, z.b. zu Heckensteifen oder zu Feldrainen, nicht mehr starr vorgeschrieben, sondern sie sind differenziert eingeteilt in verschiedene Risikokategorien. Neben dem Standartabstand für konventionelle Anwendungsverfahren (Gerätetechnik) werden vier weitere, geringere Abstände (Risikokategorie A, B, C, D) für Abtrift reduzierte Geräte bzw. Einsatzbedingungen ausgewiesen. So lautet z.b. der Zulassungstext für das Fungizid Forum Star: Abstand zu Gewässern 30 m (A*; B 5m; C 10m; D 15m) Dies bedeutet: Beim Einsatz eines konventionellen Pflanzenschutzgerätes muss der Sicherheitsabstand zwischen Weinberg und angrenzendem Gewässer bzw. Saumvegetation mindestens 30 Meter betragen. Werden die Kriterien für die Risikominimierung erfüllt, so kann der Mindestabstand auf 15m (D), 10m (C) bzw. auf 5m bei Einstufung in die Risikokategorie B reduziert werden. Kategorie A ist hierbei noch nicht definiert. Die Voraussetzungen, um eine bestimmte Kategorie zu erreichen, können sie der folgenden Tabelle entnehmen. Treffen mehrere risikomindernde Anwendungsbestimmungen gleichzeitig zu, so können die einzelnen Punkte addiert werden. Wird dadurch eine günstigere Kategorie erreicht, kann der Sicherheitsabstand zum Gewässer bzw. Bewuchs entsprechend der Tabelle reduziert werden. Risiko- Kategorie Risiko- Minderung Punktzahl Anwendungsbedingungen A 99% 20 Derzeit keine Anwendungsbedingung definiert B 90% 10 Gerät mit einer Abtriftminderung von 90 % C 75% 6 D 50% 3 Gerät mit einer Abtriftminderung von 75 %, oder Fließgewässer mit einer Mindestbreite von 2 m. Gerät mit einer Abtriftminderung von 50 %, oder dichte Ufervegetation, Breite 1 m, Höhe 1m über Reben Die genauen Einstufungen der einzelnen Pflanzenschutzmittel sind der Gebrauchsanweisung zu entnehmen. Bei den Tabellen Seite 10,12,14, Spalte 8, ist nur der Mindestabstand der jeweils günstigsten Kategorie angegeben

31 VERLUSTMIINDERNDE TECHNIIK Wie aus der Tabelle Seite 28 hervorgeht, kann beim Einsatz von Pflanzenschutz-Geräten mit geringerer Abtrift der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zu Gewässern, bzw. zu Saumvegetationen erheblich reduziert werden. Für die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Klasse werden vom Julius-Kühn-Institut (JKI) Gerätetypen, Gebläse und Düsen getestet und je nach Ergebnis in die Klasse 50%, 75%, 90%, 95% oder 99% Abtrift reduziert eingestuft. Neben den gerätetechnischen Voraussetzungen ist die Einstufung aber auch an bestimmte Anwendungsauflagen gebunden, die vom Winzer einzuhalten sind. Anwendungsauflagen Es gibt eine ganze Reihe von Anwendungsmaßnahmen, die es ermöglichen ein ungünstig eingestuftes Gerät doch noch in eine höhere Klasse einstufen zu können. Solche Anwendungsmaßnahmen können z.b. sein (Details entnehmen Sie bitte der u.a. JKI-Liste): In der ersten Rebzeile keine nach außen gerichtete Spritzung. In den ersten 2 ( 3 oder 4) Rebzeilen keine nach außen gerichtete Spritzung. In den ersten drei Rebzeilen keine nach außen gerichtete Spritzung bei einer maximalen Kulturhöhe von 1,80 m. Liste der verlustmindernden Pflanzenschutzgeräte Wenn Sie beim Ausbringen von PS-Mitteln reduzierte Abstandsauflagen nutzen wollen, sind Sie verpflichtet Ihr Gerät selbstständig in die richtige Kategorie einzustufen. Ob nun der Kauf eines neuen Pflanzenschutzgerätes ansteht oder das seit Jahren genutzte Gerät eingesetzt werden soll, immer ist im Vorfeld zu prüfen, in welche Risikostufe Ihr Gerät und die eingesetzten Düsen konkret eingestuft ist. Dazu werden vom JKI ständig Geräte, Düsen und Kombinationen getestet und in einer Liste geführt die permanent erweitert und aktualisiert wird. Da die diese JKI-Liste mittlerweile mit mehreren hundert Einträgen viel zu umfangreich geworden ist, sie hier zusammengefasst darzustellen, andererseits aber der Abdruck eines Auszuges daraus nicht aussagekräftig sein kann, verzichten wir an dieser Stelle auf eine Veröffentlichung und verweisen lediglich auf den Zugang zu der Gesamtliste. Um die Liste in ihrer jeweils aktuellsten Ausgabe einsehen zu können, folgen Sie bitte auf der Internet-Seite des JKI ( dem unten beschriebenen Pfad. Klicken Sie in der Kopfleiste Fachinfos an und folgen dann Pflanzenschutz Pflanzenschutzgeräte Dann weiter über die Leiste Listen, Verfahren & Prüfungen Gerätelisten Verlustmindernde Pflanzenschutzgeräte Dort wählen Sie den Download: Offizielles Verzeichnis verlustmindernde Geräte Save to disk Öffnen Zuständige Behörde in Hessen Da die Liste sehr umfangreich und für Laien nur schwer zu verstehen ist, wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Landmaschinenhändler oder an die zuständige Behörde, den Pflanzenschutzdienst Hessen in Wetzlar, Tel.:

32 PFLANZENSCHUTZGERÄTE - KONTROLLE Geltungsbereich Für alle im Freiland eingesetzten Pflanzenschutzgeräte besteht seit dem Jahr 2004 eine gesetzliche Kontrollpflicht. Diese gilt für alle im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte, also für alle Aufsattel- und Nachläufersprühgeräte, Herbizid-Spritzen, Schlauchspritzanlagen und fahrbaren Kleingeräte. Ausgenommen sind lediglich Geräte, die von einer Person getragen werden können, also alle Rückenspritzen mit oder ohne Motorantrieb. Durchführung der Kontrolle Vorrangiges Ziel der Kontrolle ist es, Mängel, Verschleiß und Undichtigkeiten an den Pflanzenschutzgeräten zu erkennen, um so vermeidbare Umweltbelastungen zu unterbinden. Überprüft wird die Dichtigkeit und Funktionsfähigkeit aller Bauteile und Bedienungselemente wie Pumpe, Armaturen, Rührwerk, Filter, Düsen, Gebläse und Schlauchverbindungen, sowie die korrekte Ausstoßmenge und Querverteilung. Bis zur endgültigen Feststellung der Prüfrichtlinien gilt in Hessen lediglich für Herbizid- Spritzen und Schlauchspritzanlagen eine Übergangsbestimmung, die für diese Geräte eine stark abgespeckte Kontrolle zulässt. Hierbei wird lediglich eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit und Dichtigkeit der vorhandenen Bauteile gefordert, nicht aber eine Nachrüstung fehlender Bauteile wie Rührwerk oder Bedienungsarmaturen. Kontrollwerkstätten Autorisierte Werkstätten im Rheingau und an der Hessischen Bergstraße sind: Rheingau: Firma Müller, Eltville Tel.: RWZ, Oestrich-Winkel Tel.: Firma Schäfer, Wi.-Nordenstadt Tel.: Hess. Bergstraße Firma Ahlheim, Bensheim Tel.: RWZ, Lorsch Tel.: Firma Seippel, Groß-Umstadt Tel.: Prüfintervalle und Kosten Die Prüfintervalle betragen seit 2013 jetzt 3 Jahre. Bei bestandener Kontrolle wird das Gerät mit einer Plakette versehen, auf dem der Termin für die nächste Kontrolle vermerkt ist. Der Winzer erhält einen Prüfbericht, der aufzubewahren und bei einer Betriebskontrolle vorzulegen ist. Für die Überprüfung werden keine Gebühren erhoben. Anfallende Kosten sind reine Werkstattkosten die von jeder Kontrollstelle frei kalkuliert werden können. Da die Preise der einzelnen Werkstätten mittlerweile sehr unterschiedlich ausfallen, lohnt sich ein vorheriger Preisvergleich in jedem Fall. Die Preisspanne für die Überprüfung von Aufsattel- bzw. Nachläufersprühgeräten liegen bei 55,00 bis 90,00, für Herbizid-Spritzen und Schlauchspritzanlagen bei 25,00 bis 40,00 plus MwSt. Für anfallende Reparaturen werden natürlich Material und Arbeitszeit extra berechnet. Sanktionierung Der Zentrale Technische Prüfdienst in Wetzlar und das Dezernat Weinbau in Eltville führen stichprobenartig Überprüfungen durch. Die Prüfer können nicht kontrollierte Geräte stilllegen und Bußgelder verhängen. Außerdem können Verstöße mit der Rückzahlung aller Fördergelder aus den Fördermaßnahmen wie RAK, Steillagenförderung, Investitionsförderung oder der Förderung zur Umstrukturierung von Rebflächen zur Folge haben. Dadurch kann ein Verstoß zu einer durchaus kostspieligen Angelegenheit werden

33 APPLIIKATIION und GERÄTETECHNIIK Um die Wirkung der Pflanzenschutzmittel optimal ausnutzen zu können, aber auch um unnötige Belastungen der Umwelt z.b. durch Abtrift zu vermeiden, gibt es einige Grundsätze bei der Geräteeinstellung und bei der Ausbringung der Spritzbrühe (Applikation). Diese Grundsätze sind Bestandteil der guten fachlichen Praxis und müssen von jedem Anwender beachtet werden. Mittelwahl Die Auswahl der Mittel muss hinsichtlich deren Wirkungsweise und Wirkungsdauer erfolgen. Vor dem Ansetzen eines Spritzcocktails ist die Mischbarkeit der einzelnen Komponenten zu prüfen. Farbumschläge, Ausflockungen und Sedimentationen können die Wirksamkeit der einzelnen Mittel wesentlich einschränken. Außerdem können sie Verstopfungen an Düsen und Filtern verursachen. Wasser- und Mittelaufwand Alle Rechen- und Wiegeschritte müssen exakt ausgeführt und die Herstellerangaben genau beachtet werden. Selbst kleine Ungenauigkeiten können sich später in der Summe zu schwer wiegenden Fehlern addieren. Die Wasseraufwandmenge, und damit der Aufwand an Pflanzenschutzmitteln, ist dem Zuwachs der Laubwand schrittweise anzupassen (siehe Tabelle Seite 18). Beginn und Ende der Bekämpfungsmaßnahmen Jeder Schaderreger ist einzeln zu bewerten und gezielt zu bekämpfen. Bekämpfungsmaßnahmen sind für jede einzelne Krankheit rechtzeitig zu beginnen. Bekämpfungsbeginn und Spritzintervalle nicht an einer Leitkrankheit festmachen. Spritzungen bis zum Reifebeginn fortführen. Ein zu frühes Ende kann große Probleme durch Spätbefall von Pilzkrankheiten in der Reifephase verursachen. Die Wartezeiten der Mittel müssen dabei aber immer eingehalten werden. Spritzabstände Die Spritztermine und -intervalle nicht nach dem Kalender festlegen. Spritzabstände müssen sich immer nach der Geschwindigkeit des Zuwachses und nach dem Befallsdruck richten. Bei einem normalen Befallsdruck haben Kontaktfungizide Tage, Kurativmittel bis max. 14 Tage Wirkungsdauer. Länger sollten Spritzintervalle nicht ausgedehnt werden. In Phasen mit starkem Zuwachs und hohem Befallsdruck können aber auch schon 8-10 Tage zu lang sein. Blattzuwachs und Dickenwachstum der Beeren können bei wüchsigem Wetter in einer Woche um das 2 bis 3-fache zunehmen. Dabei reißt der Spritzbelag auf und der Zuwachs ist ungeschützt. Kein derzeit zugelassenes Präparat besitzt eine voll-systemische Wirkung. Die oft gepriesenen teil-systemischen Mittel bringen bei wüchsigem Wetter keine ausreichende Sicherheit im Zuwachs. Die Kurativ-Leistung der tiefenwirksamen Fungizide ist nach maximal 48 Stunden erschöpft. Bei der Bekämpfung der Trauben-Peronospora geht sie sogar gegen Null. Arbeitstechnik Nicht bei Temperaturen über 25 C, bei starker Thermik und bei Windgeschwindigkeiten über 5 m/s spritzen, da Wirkstoffverluste und Abtrift dann drastisch zunehmen. Um die Benetzung der gesamten Laubwand, v.a. aber des Stockinneren, zu gewährleisten, ist ab der Spritzung in die abgehende Blüte unbedingt jede Gasse zu befahren. Fahrgeschwindigkeit maximal 7 km/h. Bei höheren Geschwindigkeiten nehmen die Durchdringung der Laubwand und damit die Benetzung des Stockinneren deutlich ab

34 Gerätetechnik Eine Zapfwellendrehzahl von 540 U/min ist beim Spritzen immer konstant einzuhalten. Soll die Fahrgeschwindigkeit verändert werden, so erfolgt dies durch Umschalten in einen höheren oder niedrigeren Gang. Würde man dies über das Gaspedal regeln, verändert man die Motordrehzahl und damit auch die Zapfwellendrehzahl. Eine Veränderung der Ausstoßmenge der Brühe erreicht man durch das Zu- oder Abschalten einzelner Düsen, durch die Wahl einer anderen Düsengröße oder durch eine Veränderung des Betriebsdruckes. Der Betriebsdruck der Hohlkegel-Düsen liegt bei 8-12 bar. Drücke ab 15 bar verändern das Tropfenspektrum negativ, die Abtrift wird erhöht und der Verschleiß an den Düsen nimmt sehr stark zu. Durch eine Druckerhöhung wird nicht die Durchdringung der Laubwand verbessert, sondern lediglich die Ausstoßmenge erhöht!!! Düsen Der Düsenkranz sollte einheitlich mit Düsen gleicher Größe bestückt sein. Lediglich in der Traubenzone können wegen des höheren Brühe-Bedarfs eine Nummer größere Düsen gewählt werden. Kleine Tropfen bringen den besten Benetzungsgrad, sind aber auch stark Abtrift gefährdet und verdunsten sehr schnell. Wind und Thermik verursachen ebenfalls Wirkstoffverluste durch Abtrift. Hohlkegel-Feinsprühdüsen erzeugen ein gutes, gleichmäßiges Tropfenspektrum von kleinen, aber nicht zu kleinen Tropfen. Die Abtriftgefahr ist dennoch relativ hoch. Wesentlich besser ist das Abtriftverhalten der Injektordüsen. Bei diesen werden durch Ansaugen von Luft in den Düsenkörper die Tropfen aufgeschäumt. Sie werden dadurch größer, schwerer und sind nicht mehr so stark Abtrift gefährdet. Beim Auftreffen auf der Rebe zerplatzen sie wieder zu kleinen Tropfen und bilden so einen geschlossenen Belag. Die Umrüstkosten für ein gängiges Sprühgerät liegen etwa bei 150,00. Gebläse Tangential- und Umkehraxialgebläse bringen wegen der parallel zur Laubwand angeordneten Düsen und wegen des schrägen Anströmwinkels die besten Anlagerungsraten v.a. auch im Stockinneren, und damit die besten Wirkungsgrade. Bei Axialgebläsen müssen Düsen und Luftleitbleche exakt auf die Laubwand ausgerichtet sein um die Abtrift so gering wie möglich zu halten. Radialgebläse erreichen hohe Luftgeschwindigkeiten, fördern dabei aber nur relativ geringe Luftmengen. Dadurch besteht bei diesen Geräten eine hohe Abtriftgefahr, die nur durch ein gutes Luftleitsystem und die exakte Ausrichtung des Gebläseluftstromes auf die Zielfläche zu kompensieren ist. Abtrift reduzierende Technik Injektordüsen: Große, schwere Schaumtropfen sind weniger Abtrift gefährdet, erreichen aber beim Zerplatzen auf der Zielfläche einen ebenso günstigen Deckungsgrad wie herkömmliche Hohlkegeldüsen. Recyclingtechnik: Bei diesen Geräten wird die nicht angelagerte Spritzbrühe an der Schlepper abgewandten Zeilenseite aufgefangen und dem Vorratsbehälter wieder zugeführt. Hierbei werden Abtriftreduzierungen und Mitteleinsparungen im Jahresdurchschnitt von ca. 30 % erreicht. Sensortechnik: Über einen Infrarotsensor werden Lücken im Bestand erkannt und durch Abschalten einzelner Düsen bei der Spritzung ausgespart. Größte Einsparungsraten werden v.a. in alten und lückigen Anlagen, in Jungfeldern und bei den frühen Spritzungen erreicht

35 GEWÄSSERSCHUTZ Seit 1999 führt das hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) in ganz Hessen Messungen zu Rückständen von Pflanzenschutzmitteln in kommunalen Kläranlagen durch. Das Projekt, das zunächst nur auf landwirtschaftliche Einzugsgebiete beschränkt war, wurde seit 2001 auch auf die Weinbauregionen ausgedehnt. Dabei kam es zu alarmierenden Ergebnissen. Die Messungen in Rheingauer und Bergsträßer Klärwerken zeigen nämlich ganz deutlich, dass auch im Weinbau in der Spritzsaison erhebliche Mengen an Pflanzenschutzmitteln in die Kanalisation gelangen. Betroffen hiervon sind alle im Weinbau eingesetzten Fungizide, Insektizide und Herbizide. Um diese Missstände zu bereinigen und um zu verhindern, dass durch weitere gesetzliche Auflagen die Durchführung der notwendigen Pflanzenschutzmaßnahmen immer weiter erschwert werden ist es unbedingt notwendig, durch einen sachgerechten Umgang mit den Pflanzenschutzmitteln und der Beachtung einfachster Verhaltensregeln diesem Missstand entgegenzutreten. Jeder einzelne Winzer ist gefordert, seinen Beitrag dazu zu leisten!!! Für die Verunreinigungen der Kläranlagen und für die Belastung der Oberflächengewässer und des Grundwassers gibt es mehrere Quellen. Die größten Mengen an PSM fallen bei der Reinigung der Pflanzenschutzgeräte an, aber auch durch eine unsachgemäße Ausbringung und durch die Entsorgung von Brühe-Resten können erhebliche Belastungen entstehen. Im Folgenden deshalb nun einige Tipps für den sachgerechten Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und für die ordnungsgemäße Reinigung der Sprühgeräte: Vermeiden von Brühe-Resten Die auszubringende Brühe-Menge ist vom jeweiligen Entwicklungsstand der Reben abhängig. Immer nur so viel Brühe anrühren wie für die anstehende Spritzung errechnet wurde. Bei Unsicherheiten beim Brühe-Bedarf sollte im Transporttank nur Wasser mitgeführt werden. Die exakte Mittelmenge ist dann für jede einzelne Gerätefüllung abzumessen. Nach Beendigung der Spritzung sind eventuelle Restmengen im Weinberg zu verspritzen. Sollten doch einmal größere Restmengen im Transporttank übrig bleiben, so sind diese zu verdünnen und bei der nächsten Spritzung wieder zu verarbeiten. Die verbliebenen anteiligen Mittelmengen dürfen dabei aber nicht in die neue Aufwandberechnung eingehen. Der verdünnte Brühe-Rest ist also wie Wasser zu behandeln. Vorsicht: Dabei kann es durch Sedimentation und Ausflockungen zu Verstopfungen an Düsen und Filtern kommen. Deshalb vorher gut aufrühren und alle Filter regelmäßig und verstärkt kontrollieren bzw. reinigen. Befüllen und Transport Vorsicht beim Befüllen von Transporttank und Sprühgerät. Überlaufen vermeiden. Befüllen Sie Ihr Sprühgerät am Weinberg immer nur auf einer Grünfläche oder auf dem bewachsenen Vorgewende. Befestigte Wege führen Verunreinigungen durch PSM beim nächsten Regen direkt in die Kanalisation ab. Beim Transport müssen alle Brühe-Behälter gut verschlossen und abgedichtet sein. Alle Bauteile, v.a. Schläuche, Pumpe und Verschraubungen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Auftretende Undichtigkeiten sind umgehend zu beseitigen

36 Ausbringung der Pflanzenschutzmittel Die Luftstromführung ist exakt auf die Laubwand auszurichten. Düsenanzahl, Düsenausrichtung und die Einstellung der Luftleitbleche sind dem jeweiligen Vegetationsstand anzupassen. Austriebsspritzungen sollten mit ausgeschaltetem Gebläse durchgeführt werden. Bei geringer Belaubung, z.b. in Jungfeldern oder bei den Vorblütespritzungen immer mit der niedrigsten Gebläsestufe arbeiten. Weniger Luft bedeutet weniger Abtrift!!! Die Behandlung der Randzeilen sollte nur in Richtung der Rebanlage erfolgen. Beim Ausfahren aus der Zeile ist das Gerät immer rechtzeitig am Zeilenende abzuschalten. Gerätereinigung Die Grobreinigung außen wie innen, muss im Weinberg erfolgen, da von der befestigten Hoffläche die Reinigungsflüssigkeit direkt in die Kanalisation gelangt. Moderne Sprühgeräte verfügen über einen gesonderten Frischwassertank. Bei älteren Geräten muss Frischwasser in einem Kanister mitgeführt werden. Für eine grobe Innen- und Außenreinigung genügen i.d.r Liter Wasser. Vor der Innenreinigung muss das Gerät bis auf die technische Restmenge leer gefahren werden. Danach wird Frischwasser nachgefüllt und das gesamte System mehrfach durchgespült. Die verdünnte Brühe wird im Weinberg versprüht und die dann noch verbleibende (verdünnte) technische Restmenge in einer begrünten Gasse oder auf einer Grünbrache über den Boden großflächig verteilt. Die grobe Außenreinigung mit Frischwasser und einer Bürste muss, wie schon beim Befüllen beschrieben, auf einem begrünten Untergrund (Brachfläche, Vorgewende) durchgeführt werden um ein Abfließen über die Wegebefestigung in die Vorfluter zu vermeiden. Nur die Endreinigung darf auf dem Betriebsgelände erfolgen, aber auch hier möglichst nur auf einem unbefestigten Untergrund. Das Waschwasser soll versickern, damit die Schadstoffe vom Boden absorbiert werden und nicht über den Hofablauf direkt in die Kanalisation gelangen. Abstellen der Pflanzenschutzgeräte Zwischen den einzelnen Spritzungen und nach Abschluss der Spritzsaison sollten Pflanzenschutzgeräte nicht im Freien, sondern geschützt in einem geschlossenen Raum abgestellt werden. Bei nicht gründlich gereinigten Geräten können durch Niederschläge Mittelreste, Verunreinigungen und Öle abgewaschen werden und in das Grundwasser oder die Kanalisation gelangen. Kunststoff- und Gummiteile (Tank, Schläuche, Dichtungen) werden durch UV- Strahlung angegriffen. Sie sollten deshalb nicht dauerhaft der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sein. Für die Überwinterung sind alle Schlauchverbindungen zu lösen um aus allen Bauteilen das Wasser restlos ablaufen zu lassen. Alle Dichtungen und Gummiteile sind mit einem lösungsmittelfreien Schmiermittel einzufetten. Alle Wasser führenden Teile, v.a. die Pumpe müssen frostfrei gelagert werden. Ist dies nicht gewährleistet, ist das gesamte System durch das Befüllen mit einem Forstschutzmittel zu schützen

37 ENTWIICKLUNGSSTADIIEN DER REBE nach dem BBCH - Code Makro- Mikrostadien 0 Austrieb Blattentwicklung Blütenentwicklung Blüte Fruchtentwicklung Fruchtreife Eintreten der Vegetationsruhe

bis Abschluss Nachblüte BBCH Produktname 0,16 0,32 0,40 0,48 0,48 WG Ampexio 0,02 % C, E 3

bis Abschluss Nachblüte BBCH Produktname 0,16 0,32 0,40 0,48 0,48 WG Ampexio 0,02 % C, E 3 Formulierung Bemerkungen Kat. -Resistenz Max. Anwendungen lt. Zulassung Empfohlene Pflanzenschutzpräparate für den umweltgerechten Weinbau 208 Amtlicher Rebschutzdienst an der LWG Diese Tabelle ist natürlich

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