Kinderschutz im Rahmen der Forensikambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie
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- Busso Seidel
- vor 7 Jahren
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1 Kinderschutz im Rahmen der Forensikambulanz der Kinder- und Jugendpsychiatrie Sabine Völkl-Kernstock Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Wien,
2 Forensische Psychologie & Psychiatrie Die PsychologInnen begutachten die vermeintlichen oder tatsächlichen Opfer, die PsychiaterInnen die vermeintlichen oder tatsächlichen Täter, beide erstatten Expertisen zur Kriminalprognose (Körber & Steller, 2000) Die Forensische Psychologie ist die Anwendung psychologischer Theorien, Methoden und Erkenntnisse auf Probleme des Rechtswesens Die Forensische Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Psychatrie und der Gerichtsmedizin
3 Forensikambulanz der Univ.klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie seit 1995
4 PatientInnen der Forensikambulanz sind vor allem Opfer sexueller, physischer und psychischer Gewalt Körperliche Misshandlung Psychische Misshandlung Sexuelle Gewalt Familiäre Gewalt Zeugenschaft von Gewalthandlungen Vernachlässigung Friedrich M.H. & Springer K. (2001) Tatort Kinderseele. Sexueller Mißbrauch und die Folgen. Wien, Ueberreuter. Friedrich M.H. (2004). Die Opfer der Rosenkriege. Wien, Ueberreuter.
5 Zu- oder Abnahme von Gewalt gegenüber Kindern? Für eine Abnahme sprechen: - Verbesserte ökonomische Bedingungen für Familien und Hilfeinstitutionen - Verstärkte Reaktion des Gesetzgebers - Änderung der Erziehungseinstellung - Verbesserte therapeutische Bedingungen - Abnahme körperlicher Züchtigung in Schule und Elternhaus - Früher Erkennung und Aufdeckung - Präventionsprogramme Für eine Zunahme bzw. Stagnation von Gewalt sprechen: - Kriminalstatistiken und wissenschaftliche Studien
6 Überblick: Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen in Österreich ( ) 206 (Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen) 207 (Sexueller Missbrauch von Unmündigen) 207a (Pornografische Darstellung Minderjähriger) 207b (Sexueller Missbrauch von Jugendlichen unter 16 Jahren) 208 (Sittliche Gefährdung von Jugendlichen unter 16 Jahren) 212 (Missbrauch eines Autoritätsverhältinisses) Quelle: APA, BMI, 2009
7 Opferstatistik BM.I Anzeigen wegen sexuelle Gewalt 207 StGB - Sexueller Missbrauch von Unmündigen 206 StGB - Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen 207b StGB - Sexueller Missbrauch von Jugendlichen Quelle: ÖFI, Olaf Kapella, 2012
8 Verurteilungen in Österreich wegen sexueller Gewalt 207 StGB - Sexueller Missbrauch von Unmündigen 206 StGB - Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen 208 StGB - Sittliche Gefährdung von Personen < 16 Jahre 207a StGB - Pornographische Darstellung Minderjähriger 207b StGB - Sexueller Missbrauch von Jugendlichen Quelle: ÖFI, Olaf Kapella, 2012
9 Schätzungen Sexueller Missbrauch bei Kindern-& Jugendlichen in Österreich Alter (nach Häufigkeit/in Jahren) - 1. Stelle 6-12 Jahre - 2. Stelle (3.Stelle) 0-5 (13-16) Jahre Dauer (in Jahren) Anzahl der Anläufe bis jemand Signale des Kindes aufgreift 7 Geschlecht (in %) - Männliche Täter 95 - Fremder Täter/unbekannte Männer (bei weiblichen Opfern) Täter aus dem familiären Umkreis (bei weiblichen Opfern) Sexueller Missbrauch durch Männer (bei männlichen Opfer) Quelle: BMJ, 2000, 2009 Täter sind bis zu 70% vormals selbst Opfer einer Gewalttat. (Glasser, 2001) Glasser M, et al. (2001). Cycle of child sexual abuse: links between being a victim and becoming a perpetrator. British Journal of Psychiatry, 179,
10 Sexueller Missbrauch bei Kindern-& Jugendlichen in Österreich/pro Jahr - Anzeigen Dunkelziffer > Dunkelziffer (Beclin, 2008) Verurteilungen zu unbedingten Haftstrafen 250 Verurteilungen 15-30% aller Mädchen und 5-15% aller Buben erleben im Laufe ihrer Kindheit und Jugend sexuelle Übergriffe (Volbert, 2009, Metaanalyse deutscher Studien). Den Täter überführende Beweise (gerichtsmedizinischer Befund), gibt es nur in 15% der Fälle. Die Verurteilungsrate liegt zwischen 25 30%. Quelle: BMJ, 2005
11 Hinweise auf sexuellen Missbrauch Es gibt kein Symptom, das nur bei sexuellem Missbrauch auftritt und für diesen den Beweis gibt. Triebtäter leugnen in der Regel ihre Tat und gerichtliche Beweisverfahren sind für die Opfer mit großen Belastungen verbunden. Körperliche Hinweise Verhaltenshinweise Psychische Hinweise Hinweise in der Familie gerichtsmedizinisch relevante Spuren
12 Kinder als Zeugen von Gewalt Die Zeugenschaft an häuslichen Gewalthandlungen gefährdet die Entwicklung und die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und schädigt die allgemeine Entwicklung des Kindes zum Erwachsenen. (Hagemann-White, 1999, Kavemann, 2001). Es kann in Abhängigkeit vom Entwicklungsstand zu tiefgreifenden Entwicklungsstörungen, sowohl über das Bindungssystem als auch auf neurobiologischer Ebene kommen. Kavemann, Barbara; Leopold, Beate; Schirrmacher, Gesa, Hagemann-White, Carol (2001) Modelle der Kooperation gegenhäusliche Gewalt. BMFSFJ (Hg.) Schriftenreihe Band 193,Kohlhammer, Stuttgart
13 Statistik der Wegweisungen in Österreich im Rahmen des Gewaltschutzgesetzes WW WW WW * WW WW WW WW WW * betroffene Kinder- und Jugendliche im familiären Umfeld
14 Psychische Gewalt ist seelische Grausamkeit, emotionale Misshandlung Unter psychischer Gewalt versteht man alle Handlungen oder Unterlassungen von Eltern oder Betreuungspersonen, die Kinder ängstigen, überfordern, ihnen das Gefühl vermitteln, sie seien wertlos, voller Fehler, ungeliebt, ungewollt, sehr in Gefahr oder nur dazu nütze, die Bedürfnisse eines anderen Menschen zu erfüllen. 14
15 Psychische Gewalt ist die am häufigsten vorkommende Form von Gewalt. Viele Kinder erleben sie alltäglich, sie wird ihnen bewusst, aber ebenso ungewollt zugefügt. Psychische Gewalt ist stets auch ein Teil von jeder anderen Gewaltform, wie Vernachlässigung, Misshandlung, sexuelle Ausbeutung/ Gewalt. 15
16 Psychische Gewalt ist auch dann für Kinder erlebbar, wenn sie nicht selbst das unmittelbare Ziel von Gewalt in der Familie sind. (Bsp. Zeuge von familiärer Gewalt) 16
17 Formen psychischer Gewalt Ablehnung (mit dir muss man sich schämen) Liebesentzug (ich mag dich dann nicht mehr) Verweigerung emotionaler Responsivität Beschimpfungen Demütigung/ Abwertungen (du bist zu blöd dafür) Demonstratives Vorziehen eines Geschwisters Verängstigung/Drohungen (wenn Du nicht dann ) Erzeugen von Schuldgefühlen Überforderung Isolierung (Einsperren) 17
18 Formen psychischer Gewalt Emotionale Erpressung Missbrauch zur Befriedigung narzisstischer Bedürfnisse der Eltern Widersprüchliche Erziehungspraktiken Erzeugung von Loyalitätskonflikten (Scheidung!) Mobbing/ Bullying im Schulumfeld und Internet 18
19 Prävalenzstudie - Gewalt in der Familie (Kapella & Rille-Pfeiffer, 2011) Dabei wurden Frauen und Männern im Alter zwischen sechzehn und sechzig Jahren zu ihren Gewalterfahren befragt. ¾ der der befragten Personen gaben an, bis zum Alter von 16 Jahren psychische und/oder körperliche Gewalt erfahren zu haben. Die errechnete Prävalenz der als Kind erlebten psychischen Gewalt liegt für die befragten Frauen bei 74,8 % und für die befragten Männer bei 72,8%. 19
20 Prävalenzstudie - Gewalt in der Familie (Kapella & Rille-Pfeiffer, 2011) 20
21 Prävalenzstudie - Gewalt in der Familie (Kapella & Rille-Pfeiffer, 2011) Formen der genannten psychischen Gewalt waren: Demütigungen, Angebrüllt- oder Beschimpft werden. Die Mehrheit der befragten Probanden (über 50%) hat solche Übergriffe als Kind mehr als einmal erlebt. Es kristallisierten sich zwei Sozialräume heraus, in denen es besonders häufig zu psychischen Gewalthandlungen kam: Diese sind: Schule und Familie. 21
22 Prävalenzstudie - Gewalt in der Familie (Kapella & Rille-Pfeiffer, 2011) Etwa drei Viertel der Befragten waren mehr als einmal in der Schule psychischen Gewalthandlungen ausgesetzt. Über psychische Gewalt in der Familie wurde vor allem von Frauen berichtet. Von beiden Geschlechtern wurden nahezu die gleichen Täterpersonen angegeben. Während allerdings bei den Männern ein Mitschüler als Täter an erster Stelle steht, war es für Frauen primär die eigene Mutter, die psychische Gewalt ausgeübt hat. 22
23 Häufigkeiten von Misshandlung und Vernachlässigung in pädiatrischen und kinder- und jugendpsychiatrischen Praxen Misshandlungsform sicher Verdacht Körperliche Misshandlung 1 2 Vernachlässigung 5 8 Psychische Misshandlung 7 11 Sexueller Missbrauch 1 1 aus Kopetzky-Wenzel,
24 Anzeichen psychischer Gewalt Psychische Gewalt an Kindern äußerst sich nicht selten in so genannten introversiven Symptomen, d.h. Symptomen, die sich nach innen wenden und die sehr oft autoaggressive Komponenten beinhalten. (nach Leixnering, 2011) Was kränkt, macht krank. 24
25 Kinder als Zeugen häuslicher Gewalt Kinder und Jugendliche werden rund um häusliche Gewalt oftmals "nur" als ZeugInnen von Gewalt beschrieben. Unberücksichtigt bleibt dabei, dass es sich bei Minderjährigen nicht um eine "mitbetroffene Zielgruppe" handelt, sondern um Hauptbetroffene von Gewalt in der Familie. 25
26 Basisbefunderstellung unter Heranziehung der vier Bereiche der Entwicklung Körperliche Entwicklung Emotionale Entwicklung Kognitive Entwicklung Soziale Entwicklung
27 Folgen psychischer Gewalt Ein typisches Post-Misshandlungs-Syndrom existiert nicht. Betont wird, dass chronisch misshandlete Kinder oft ein verwirrendes und komplexes Bild aus gestörter Entwicklung und psychischen Auffälligkeiten zeigen, das mit unterschiedlichen psychiatrischen Diagnosen beschrieben wird. (Streeck-Fischer & van der Kolk, 2000) 27
28 Befragungsmöglichkeiten der Opfer im österreichischen Strafverfahren Die forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie ist oftmals die Verbindungsstelle zwischen dem minderjährigen Opfer und dem Gericht bzw. der Kriminalpolizei. Schonende Befragung der mj. Oper bei der Kriminalpolizei (etabliert seit dem Jahr 2000)
29 Befragungsmöglichkeiten der Opfer im österreichischen Strafverfahren Kontradiktorische (schonende) Einvernahme bei Gericht (seit 1998 für minderjährige Zeugen (Opfer) etabliert) - Nunmehr für alle Opfer möglich - Kindgerechter Einvernahmeraum - Simultane Videoübertragung in den Gerichtssaal - Vertrauensperson anwesend (ProzessbegleiterIn) - Zumeist durchgeführt von einer/m Sachverständigen - Juristische und psychosoziale Prozessbegleitung
30 Spezielle Diagnostik von Opfern sexueller und körperlicher Gewalt Aussagetüchtigkeit = Fähigkeit einer Person, einen spezifischen Sachverhalt zuverlässig wahrzunehmen, diesen im Gedächtnis zu bewahren und die Geschehnisse in einer Befragungssituation verbal wiederzugeben, sowie tatsächlich Erlebtes von anders generierten Vorstellungen zu unterscheiden. Es geht dabei um die Fähigkeit generell eine zuverlässige Aussage machen zu können, und nicht darum, ob es sich um eine glaubhafte oder um eine im Einzelnen fehlerfreie Darstellung eines Ereignisses handelt. Aus der Feststellung der erhaltenen Aussagetüchtigkeit lassen sich also noch keine Aussagen über die Glaubhaftigkeit oder über die Richtigkeit der Angaben eines Zeugen ableiten. Greul, L. et al. (1998). Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage. Weinheim: Psychologie Verlags Union.
31 Relevante Vorraussetzungen für Aussagetüchtigkeit (nach Volbert, 2005) Grundvoraussetzungen - Adäquate Situationswahrnehmung - Speicherung über längeren Zeitraum - Angemessenes Quellenmonitoring - Weitgehend selbständiger Abruf Forensische Befragungssituation Fähigkeit, eine für Dritte nachvollziehbare Schilderung zu produzieren: - Sprachliches Ausdrucksvermögen - Vorhandensein von Kontrollmöglichkeiten gegenüber Suggestiveinflüssen - Beherrschung relevanter kommunikativer Kompetenzen Aussagetüchtigkeit ist ab etwa 4 Jahren gegeben!
32 Spezielle Diagnostik von Opfern sexueller und körperlicher Gewalt Weiters gilt es im diagnostischen Prozess abzuklären: - Motivation zur wahren Aussage - Suggestibilität und Kontrollmöglichkeit gegenüber Suggestiveinflüssen - Emotionale Befindlichkeit (Mimik, Gestik, Sprachmelodie, etc.) - Entstehungsgeschichte der Aussage
33 Zusammenfassung der psychologisch-psychiatrischen Tätigkeiten im forensischen Bereich Diagnostik Krisenintervention Beratung der Betroffenen Prozessbegleitung Anbahnung Psychotherapie Sachverständigentätigkeit Emotionale Entwicklung Körperliche Entwicklung Soziale Entwicklung Kognitive Entwicklung
34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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