Dr. med. Thomas Buck. Obmann der Kinder- und Jugendärzte. Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover

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1 Dr. med. Thomas Buck Obmann der Kinder- und Jugendärzte Vorstand der Ärztekammer der Region Hannover

2 Ziele und Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen Praxen und Kliniken und der Jugendhilfe

3 tschuldigung, nicht genügende Hefte: Koordinierungszentrum

4 Worum geht es? Wirksamer Schutz von Kindern durch frühzeitige und vernetzte Hilfen in der Region Hannover Drohende Kindeswohlgefährdung: Intervention bei Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch (tertiäre Prävention) Schaffung von verbindlichen Kooperationsstrukturen zwischen der Medizin und der Jugendhilfe Vernetzung und Weiterentwicklung der vorhandenen Hilfsangebote

5 Arbeitsschwerpunkte Ausgehend von einer Bestandsanalyse entwickelten sich folgende Arbeitsschwerpunkte Netzwerkarbeit Qualifizierung Kooperationsvereinbarungen

6 Netzwerkarbeit Gemeindepsychiatrie Öff. Gesundheitsdienst Kinderkliniken Vereinbarungen abgeschlossen In Bearbeitung Rechtsmedizin Jugendhilfe Kinderärzte Hebammen Frühförderung Gynäkologen Geburtskliniken Geplante Kooperationspartner

7 Qualifizierung Medizinische Diagnostik von Kindesmisshandlungen Interventionsmöglichkeiten der Jugendhilfe Kooperationsmöglichkeiten von Medizin und Jugendhilfe Informationen rund um den Kinderschutz interdisziplinär und berufsgruppenspezifisch lokal und zentral

8 Die Leitlinien Ziele der Zusammenarbeit Aufgaben der Jugendhilfe Definition Kindeswohlgefährdung Rechtliche Grundlagen Adressen Anhänge / Formulare

9 Konkreter Fallablauf: In der Kinderärztlichen Praxis Diagnostische Abklärung Interne Risikoabwägung Information der Eltern Beratung im Jugendamt Hinzuziehung anderer medizinischer Dienste Informationsbeschaffung Risikohafte Situation Eigene Hilfsangebote Schweigepflichtentbindung Beratungs- und Unterstützungsbedarf Akute Kindeswohlgefährdung Information des Jugendamtes

10 Körperliche Misshandlung Gewalteinwirkung (Schlagen, Treten, Schütteln, Verbrennen, etc.) Seelische / emotionale Misshandlung Mangel an Aufmerksamkeit und emotionaler Zuwendung Nichteingehen auf Bedürfnisse des Kindes etc. Vernachlässigung mangelhafte Versorgung und Pflege unzureichender Ernährung fehlende Gesundheitsfürsorge etc. Sexueller Missbrauch sexuelle Handlungen Vorzeigen pornografischen Materials etc.

11 Risikohafte Situation Ist das Ergebnis der Risikoeinschätzung, dass zur Zeit noch keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, aber ein Unterstützungsbedarf besteht, so teilt die Ärztin / der Arzt dies den Eltern mit. Sie / er berät über (eigene) mögliche Hilfen und Unterstützungsangebote sowie über die Hilfsmöglichkeiten der Jugendhilfe. Sind die Eltern kooperativ gegenüber der Jugendhilfe und wünschen ein Unterstützungsangebot, holt die Ärztin / der Arzt eine Schweigepflichtsentbindung (siehe Anlage) ein und informiert die Jugendhilfe. Die Jugendhilfe informiert die Ärztin / der Arzt per Empfangsbestätigung (siehe Anlage) über die Fallübernahme und mit Einwilligung der Eltern - über die weiter eingeleiteten Unterstützungsmaßnahmen.

12 Akute Kindeswohlgefährdung Ist das Ergebnis der Risikoeinschätzung, dass sich eine akute Kindeswohlgefährdung abzeichnet, teilt die Ärztin / der Arzt den Eltern ihre / seine Einschätzung mit und informiert sie darüber, dass sie / er die Jugendhilfe einschaltet. Die Ärztin / der Arzt teilt ihre / seine Einschätzung per Mitteilungsbogen (siehe Anlage) mit und gibt nach Möglichkeit der zuständigen Fachkraft zusätzlich telefonisch Auskunft. Die Jugendhilfe bestätigt der Ärztin / dem Arzt den Eingang der Meldung sowie die Fallübernahme. Jedem Hinweis auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung wird seitens der Jugendhilfe unverzüglich nachgegangen. Die zuständige Fachkraft in der Jugendhilfe schätzt das Gefährdungsrisiko durch eine (umgehende) Kontaktaufnahme zu dem gefährdeten Kind und den Eltern, durch einen ggf. umgehenden Hausbesuch sowie durch die Beschaffung und Auswertung weiterer Informationen zur Situation des Kindes ab. Insbesondere bei Säuglingen in der Familie wird die persönliche Inaugenscheinnahme sichergestellt. Sind sofortige Schutzmaßnahmen notwendig, wird das Kind umgehend in Obhut genommen.

13 Das Gesetz spricht von einem rechtfertigendem Notstand gem. 34 StGB: Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

14 Die Rechtsprechung versteht unter einer Kindeswohlgefährdung eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. In einer Interessensabwägung muss die Ärztin / der Arzt also klären, ob der Schutz des Kindes höher einzuschätzen ist als das Interesse an der Vertraulichkeit der Behandlungsbeziehung (Schweigepflicht). Entscheidet sich die Ärztin / der Arzt für die Einschaltung der Jugendhilfe, so gilt der Grundsatz vielleicht gegen den Willen der Eltern, aber nicht ohne ihr Wissen, das heißt, die Sorgeberechtigten sind über die Datenweitergabe zu informieren.

15 Konkreter Fallablauf: In der Kinderärztlichen Praxis Diagnostische Abklärung Interne Risikoabwägung Information der Eltern Beratung im Jugendamt Hinzuziehung anderer medizinischer Dienste Informationsbeschaffung Risikohafte Situation Eigene Hilfsangebote Schweigepflichtentbindung Beratungs- und Unterstützungsbedarf Akute Kindeswohlgefährdung Information des Jugendamtes

16 Konkreter Fallablauf In der Jugendhilfe (Hilfeplan-) Verfahren der Jugendhilfe Ggf. gemeinsame Hilfekonferenzen Unterstützungs- und Hilfsangebote Anrufung des Familiengerichts Inobhutnahme Schutzmaßnahmen Rückmeldung über den Hilfeverlauf (bei Einverständnis der Eltern)

17 Anlagen Indikatorenliste Risikoeinschätzungsbogen Schwellenwerten Ganzkörperschema Fax-Adressen Anfrage Beratungsbedarf Schweigepflichtentbindung Mitteilungsbogen Empfangsbestätigung Adressenliste Jugendhilfe und Medizin

18

19 10

20 Danke für Ihre Aufmerksamkeit

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