Häufig gestellte Fragen in der M. Ed. Beratung

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1 KATHOLISCH-THEOLOGISCHE FAKULTÄT Lehrstuhl für Religionspädagogik und Katechetik Prof. Dr. Bernhard Grümme, WM Stephanie Dahm Häufig gestellte Fragen in der M. Ed. Beratung 1. Überhangsemester Wann kann ich ein Überhangssemester machen und was ist ein Überhangsemester? Ein Überhangsemester bezeichnet das letzte Semester des Bachelor Studienganges vor dem Semester, in dem Sie sich in den M.Ed. umschreiben. Es dient dazu, dass sich Ihr Studienverlauf nicht unnötig in die Länge zieht und bedeutet, dass Sie bereits Vorlesungen und Hauptseminare des M.Ed. Studienganges besuchen dürfen, obwohl Sie noch nicht in den M.Ed. offiziell eingeschrieben sind. Da Sie in dem letzten Semester des Bachelorstudiums bereits Veranstaltungen im Masterstudium belegen und Studienleistungen erbringen können, spricht man von einem,,überhängendem Semester, das an der Ruhr-Universität Bochum als Überhangsemester bezeichnet wird. Die M.Ed. Veranstaltungen im Überhangsemester dürfen Sie jedoch nur unter folgenden Voraussetzungen besuchen: wenn Sie: a) im Semester, das Sie als Überhangsemester nehmen wollen, schon 10 CP Latein haben und b) alle Veranstaltungen im Bachelor des Faches Katholische Theologie schon absolviert haben, sodass wirklich nur noch die mündliche Prüfung und ggf. die B.A.- Arbeit bleibt. Die Einhaltung des Überhangsemester ist für alle Fakultäten wichtig, weil jede Fakultät für B.A. Studierende, die ihr Studium in der Regelstudienzeit absolvieren, Gelder erhält, die z.b. zur Verbesserung der Lehre eingesetzt werden können.

2 Wenn Sie das Überhangsemester nicht einhalten, schaden Sie somit nicht nur Ihrem eigenen Studienverlauf, da u.u. Leistungen nicht anerkannt werden, sondern auch Ihren Kommilitonen und sich selbst, da Gelder für Lehrveranstaltungen fehlen. 2. Wechsel von der Universität Wuppertal an die Ruhr-Universität Bochum Ist ein Wechsel von der Bergischen Universität Wuppertal an die Ruhr- Universität Bochum nach dem Bachelor of Arts ohne Auflagen möglich? Wenn Sie einen Wechsel mit dem Bachelorabschluss, den Sie an der Bergischen Universität Wuppertal erworben haben, in den M. Ed. für katholische Religion an der Ruhr-Universität Bochum, vornehmen möchten, ist dies aufgrund des Vereinbarungsvertrags möglich ohne Probleme bei der Anerkennung Ihres Bachelor- Abschlusses. Die Vereinbarung beider Universitäten soll Studierenden der Universität Wuppertal das Studium des Lehramtes an Gymnasien und Gesamtschulen ermöglichen, das an der Bergischen Universität Wuppertal nicht angeboten wird. Gleichsam können Studierende der Ruhr-Universität einen Wechsel an die Universität Wuppertal vornehmen, wenn Sie beabsichtigen das Lehramt für die Schulformen Haupt-, Real- und Grundschullehramt zu studieren, das an der Universität Wuppertal angeboten wird. Zur Einschreibung in den Master of Education müssen die Studierenden der Bergischen Universität mit dem Bachelor-Zeugnis folgende Schritte gehen: 1. Bitte überprüfen Sie, ob Sie neben dem Fach Katholische Religion ein Fach im Bachelor studiert haben, das an der Ruhr-Universität Bochum im Master of Education studiert werden kann. Die Ruhr-Universität bietet bspw. keinen Master of Education in den Fächern Informatik, Musik oder Kunst an! 2. Stellen Sie mit Ihrem Bachelor Zeugnis einen Antrag auf Zulassung und Gleichwertigkeit Ihres Bachelorzeugnisses bei dem Gemeinsamen Prüfungsamt der Ruhr-Universität Bochum z.hd. von Frau Poch und fügen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei! (Das Formular finden Sie auf der Seite des

3 Geimeinsamen Prüfungsamtes und des Lehrstuhls RPK unter Studienfachberatung M.Ed.) 3. Der Antrag wird von dem Gemeinsamen Prüfungsamt mit der Bitte um Prüfung und Anerkennung der Studienleistungen an die Studienfachberater der Fakultäten geschickt, deren Fach Sie im Bachelor studiert haben und nach Prüfung an das Prüfungsamt zurück geschickt. 4. Der Bachelor der Bergischen Universitäten wird grundsätzlich immer anerkannt unter der Voraussetzung, dass Sie a) die erforderlichen Sprachnachweise zu je 2,5 CP in Hebräisch und Altgriechisch nachholen. b) Die Veranstaltungen des Bachelors in den Disziplinen Liturgiewissenschaft und Kirchenrecht, die nicht in Wuppertal zu den Veranstaltungen zählten, als 2 stündige Vorlesungen mit jeweils 3 CP nachholen. 5. Sodann erhalten Sie eine Zulassung vom Gemeinsamen Prüfungsamt und können am zentralen Beratungsgespräch teilnehmen und sich für den Master einschreiben. Was mache ich, wenn ich meine Bachelor Thesis in Wuppertal eingereicht habe, aber noch kein Bachelor Zeugnis besitze, um mich zu bewerben und deshalb die Bewerbungsfrist nicht eingehalten werden kann? Darf ich dann schon Masterveranstaltungen in Bochum besuchen? Sollten Sie aufgrund der Korrektur Ihrer Bachelor Theiss die Bewerbungsfrist für den M.Ed. nicht einhalten können, so dürfen Sie sich als Zweithörer an der Ruhr- Universität einschreiben, um Veranstaltungen zu besuchen, die Ihnen der Studiendekan im rahmen eines Überhangsemesters anerkennen kann durch den Nachtrag in VSPL. Des Weiteren sollten Sie diese Zeit nutzen, um vor allem einen der beiden erforderlichen Sprachnachweise in Hebräisch oder Altgriechisch im Umfang von 2,5 CP zu absolvieren und die Vorlesungen aus der Liturgiewissenschaft und dem Fach Kirchenrecht nachzuholen.

4 Wenn Sie bis einschließlich SoSe bereits Griechischkenntnisse Umfang von 5 CP erbracht haben im, müssen Sie gemäß Übergangsregelung nicht mehr 2,5 CP Altgriechisch und Hebräisch nachstudieren (s. Frage 4). Die Vorlesungen in den Fächern Liturgiewissenschaft und Kirchenrecht dürfen Sie nach dem Vereinbarungsvertrag bereits im letzten Semester Ihres Bachelor Studiums in Wuppertal an der Ruhr-Universität Bochum absolvieren. Setzen Sie sich hierfür mit dem Studiendekan Herr Prof. Böntert in Verbindung. 3. Inhalte des Portfolios und Praktikumsberichts (am Lehrstuhl RPK) Wie soll ich das Portfolio und den Praktikumsbericht schreiben? Gibt es Richtlinien? Da der Praktikumsbericht das Modul A abschließt und das Portfolio nach 9 GPO M.Ed in den fachspezifischen Bestimmungen als Prüfungsform vorgegeben ist, stellen die beiden Prüfungsleistungen die zentralen schriftlichen Arbeiten während Ihres Masterstudiums neben der Masterarbeit dar. Sie müssen vor der Anmeldung des Portfolios einen der beiden Prüfer zu Ihrem Erstgutachter wählen, von denen einer Herr Professor Grümme als fachdidaktischer Begutachter sein muss und einer fachwissenschaftlich aus dem Modul gewählt wird, das Sie als Modul für das Portfolio ausgesucht haben. Sollten Sie Herr Professor Grümme oder Ihren fachwissenschaftlichen Prüfer als Erstgutachter gewählt haben, so teilen Sie dies bitte beiden Gutachtern mit. Für den Praktikumsbericht und das Portfolio, die Sie am Lehrstuhl RPK schreiben, wurde jeweils ein Leitfaden konzipiert, der Ihnen eine Anleitung bei der Abfassung der schriftlichen Arbeiten am Lehrstuhl RPK sein soll. Beide Leitfäden haben als Reflexionskriterien die inhaltsfeldübergreifenden Kompetenzen des Kernlehrplanes für das Fach Katholische Religion zur Grundlage und stehen auf der Seite des RPK Lehrstuhls unter dem Link M.Ed. Beratung als Download Datei zu Ihrer Verfügung.

5 4. Sprachnachweise Ich studiere den Master of Education Welche Sprachvoraussetzungen sind von mir zu erfüllen?,,religion ist ein Laberfach ist ein verbreitetes, aber sehr oberflächliches Vorurteil gegenüber dem Religionsunterricht und dem fachwissenschaftlichen Studium der katholischen Theologie. Um für den Lehramtsberuf eine sehr gute fachliche und qualifizierte Ausbildung an der katholisch-theologischen Fakultät zu ermöglichen, müssen alle Studierende das Latinum sowie jeweils 2,5 CP Altgriechisch und Hebräisch (jeweils Grundkenntnisse) nachweisen, um einen Abschluss erwerben zu können. Alle Sprachnachweise sind spätestens bis zur Anmeldung der Modulabschlussprüfung vorzulegen. Eine Ausnahme gilt für alle Studierende, die bis einschließlich SoSe 2012 den 5 CP Kurs Altgriechisch abgeschlossen haben. Für diese Ausnahme gilt die am im Fakultätsrat beschlossene Übergangsregelung:,,Für den M.Ed. und für den M.A. sind für diejenigen, die seit dem WiSe 11/12 im BA studieren, Kenntnisse des Griechischen und des Hebräischen verpflichtend (im Gesamtumfang von 5 CP, je 2,5 CP). Für alle, die seit dem WiSe 10/11 ( ) in den Masterstudiengängen sind, ist der erfolgreiche Abschluss eines Griechisch-Einführungskurses (5 CP) verpflichtend. Die Sprachkenntnisse können während des Studiums bis zur Anmeldung der Modulabschlussprüfung nachgeholt werden."

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