WEITERENTWICKLUNG DER SELBSTHILFESTRUKTUREN DURCH DAS NEUE PRÄVENTIONSGESETZ
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1 WEITERENTWICKLUNG DER SELBSTHILFESTRUKTUREN DURCH DAS NEUE PRÄVENTIONSGESETZ Referat beim Symposium des Gesunde Städte-Netzwerks Juni 2016 in Oldenburg Jutta Hundertmark-Mayser NAKOS, 10. Juni 2016
2 Die wesentlichen Inhalte des Präventionsgesetzes 1. Stärkung der Prävention in der Lebens- und Arbeitswelt Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten 2 ( 20a); Betriebliche Gesundheitsförderung 2 ( 20b) unterstützt durch Koordinierungsstellen, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren ( 20c), Selbsthilfeförderung, 1,05 ( 20h), Zugang zu medizinischen Vorsorgeleistungen 16/25 ( 23, Abs. 2) 2. Berücksichtigung der acht nationalen Gesundheitsziele Diabetes mellitus Typ 2, Brustkrebs, Tabakkonsum, gesund aufwachsen, Patientensouveränität, Depressionen, gesund älter werden sowie Alkoholkonsum ( 20 SGB V) 3. Beauftragung der BZgA Unterstützung der Kassen bei Leistungen in Lebenswelten hinsichtlich Entwicklung, Art, Qualität, Implementierung, Evaluation mit 0,45 /Versicherten
3 Die wesentlichen Inhalte des Präventionsgesetzes 4. Nationale Präventionskonferenz, bundeseinheitliche Rahmenempfehlungen, Landesrahmenvereinbarungen und Modellvorhaben Die nationale Präventionskonferenz ( 20e) beschließt nationale Präventionsstrategie ( 20 d), aus der bundeseinheitliche und trägerübergreifende Rahmenempfehlungen hervorgehen. Die sollen in Landesrahmenvereinbarungen ( 20f) berücksichtigt werden. Modellvorhaben ( 20g) zu Qualität u. Effizienz 5. Früherkennung und Vorsorge Erfassung und Bewertung von Risiken im Kindes- ( 26) und Erwachsenenalter ( 25) mit ärztlicher Präventionsempfehlung, Impfen, Hebammenhilfe ( 24 ), Versorgung durch Betriebsärzte ( 132) 6. Prävention erstreckt sich auf das SGB XI stationäre Pflegeeinrichtungen 0,30, Die inhaltliche und finanzielle Verantwortung für die Umsetzung des Gesetzes liegt im Schwerpunkt bei der Gesetzlichen Krankenversicherung.
4 Kern des Präventionsgesetzes Nationale Präventionskonferenz gebildet von GKV, RV, UV, SPV, PKV beraten von Bund, Länder, komm. SpiV Bund, BA, Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Patientenvertreter gemäß Patientenbeteiligungsverordnung Geschäftsstelle bei der BZgA entwickelt, schreibt fort, setzt um Präventionsforum wird einmal jährlich von der nationalen Präventionskonferenz beauftragt und berät diese organisiert von BVPG Nationale Präventionsstrategie Bundeseinheitliche Rahmenempfehlungen im Benehmen mit BMG, BMAS, BMFSFJ, BMEL, BMI, Ländern Präventionsbericht Alle vier Jahre zur Vorlage beim BMG. RKI liefert zu. Optional: Länderdaten sind zu berücksichtigen in Landesrahmenvereinbarungen geschlossen zwischen GKV, RV, UV, SPV und den zuständigen Landesstellen
5 Bundes- und Landesrahmenempfehlungen Prävention Die Nationale Präventionskonferenz! (NPK) hat inzwischen bundeseinheitliche Rahmenempfehlungen (BRE) beschlossen. Sie sind beim Beschluss der trägerübergreifenden Rahmenvereinbarungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie in den Ländern zu berücksichtigen. In den BRE wird die Selbsthilfe als Kooperationspartner nur von der Rentenversicherung als Partner für die Umsetzung der Ziele benannt. Die Regelung im 20f sieht jedoch vor, dass die Selbsthilfe als relevante Einrichtung für Prävention und Gesundheitsförderung zur Mitwirkung bei den Landesrahmenvereinbarungen einbezogen werden kann.
6 20f Landesrahmenvereinbarungen zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie, Einbezug der Selbsthilfe Die an den Rahmenvereinbarungen Beteiligten nach Absatz 1 treffen Festlegungen unter Berücksichtigung der bundeseinheitlichen, trägerübergreifenden Rahmenempfehlungen nach 20d Absatz 2 Nummer 1 und der regionalen Erfordernisse insbesondere über 1. gemeinsam und einheitlich zu verfolgende Ziele und Handlungsfelder, 2. die Koordinierung von Leistungen zwischen den Beteiligten, 3. die einvernehmliche Klärung von Zuständigkeitsfragen, 4. Möglichkeiten der gegenseitigen Beauftragung der Leistungsträger nach dem Zehnten Buch,! 5. die Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst und den Trägern der örtlichen öffentlichen Jugendhilfe und 6. die Mitwirkung weiterer für die Gesundheitsförderung und Prävention relevanter Einrichtungen und Organisationen.
7 Landesrahmenempfehlungen Prävention, Einbezug der Selbsthilfe Baden-Württemberg: LAG KISS! im Landesausschuss für Gesundheitsförderung und Prävention Bayern: Verein Selbsthilfekontaktstellen Bayern als Vertreter der DAG SHG. Offizielle Beitrittsanfrage zur Landesarbeitsgemeinschaft Prävention Bayern Thüringen: LAG Thüringer Selbsthilfeplenum ist Mitglied der Landesgesundheitskonferenz In allen anderen Bundesländern erfolgte m.w. bisher kein Einbezug. In Hessen und Thüringen sind die Landesrahmenempfehlungen bereits verabschiedet. Stand der Information: Mai 2016
8 Förderung der Selbsthilfe durch die Krankenkassen Seit 1992 Förderung verankert! im Sozialgesetzbuch V Seit 2008 verpflichtende Förderung nach 20c SGB V Seit erfolgt die Förderung nach 20h SGB V
9 Durch die Erhöhung der Fördermittel im Präventionsgesetz...anerkennt der Gesetzgeber,! dass der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe und der Unterstützung von Selbsthilfeaktivitäten durch Selbsthilfekontaktstellen eine wichtige Rolle für die Prävention zukommt. Seit Jahren leistet die Selbsthilfe wichtige Abriet insbesondere im Bereich der Sekundär- und Tertiärprävention. Damit werden rund 17 Millionenn Menschen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen sowie weiter über 7 Millionen Menschen in den Blick genommen. Das ist jede vierte Frau und jeder vierte Mann. (Quelle: Teilhabebericht der Bundesregierung (S. 7))
10 Der 20h im SGB V Dem Artikel 2 wird folgende! Nummer 4 angefügt: 4. In 20h Absatz 3 Satz 1 wird die Angabe 2006 durch die Angabe 2016 und die Angabe 0,55 Euro durch die Angabe 1,05 Euro ersetzt. Begründung Zur Stärkung der Selbsthilfe sollen die Ausgaben der Krankenkassen und ihrer Verbände zur Förderung von Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen im Jahr 2016 je Versicherten 1,05 Euro betragen. Dieser Betrag ist entsprechend der prozentualen Veränderung der monatlichen Bezugsgröße jährlich anzupassen.
11 Fördermittel nach 20h ab ,46 Mio GKV-Versicherte! in 2015 * 1,05 Euro = 73,98 Mio Euro für Selbsthilfeförderung In den Ländern jeweils Erhöhung um rund 60 % 10 % gehen als pauschale Mittel auf Bundesebene = ca.7,4 Mio Euro In 2016 keine Änderung des Anteils der Mittel für die Bundesebene 2016 aus Sicht der GKV als Testjahr Zunächst keine Änderung des Leitfadens beabsichtigt
12 Fördervolumen durch die Krankenkassen in 2014 und 2015! Insgesamt wurden in 2015 rund 43 Mio. Euro verausgabt, davon für die pauschale Förderung von 573 Selbsthilfeorganisationen auf Landes- und 302 auf Bundesebene, Selbsthilfegruppen und 300 Selbsthilfekontaktstellen. 18 Mio Euro flossen als Projektmittel. Im Vorjahr 2014 waren es für 893 Selbsthilfeorganisationen, Selbsthilfegruppen und 267 Selbsthilfekontaktstellen. Quelle: vdek 2015, vdek 2016
13 Pauschalförderung der Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände auf der Bundesebene und in den Ländern im Jahr 2015 Bundesländer Landes- und Bundesorganisationen Förderbereiche! Selbsthilfegruppen Selbsthilfekontaktstellen Anzahl Förderung ( ) Anzahl Förderung ( ) Anzahl Förderung ( ) Baden-Württemberg , , ,70 Bayern , , ,00 Berlin , , ,00 Brandenburg , , ,00 Bremen , , ,00 Hamburg , , ,33 Hessen , , ,99 Mecklenburg-Vorp , , ,00 Niedersachsen , , ,68 Nordrhein-Westfalen , , ,44 Rheinland-Pfalz , , ,00 Saarland , , ,00 Sachsen , , ,18 Sachsen-Anhalt , , ,00 Schleswig-Holstein , , ,28 Thüringen , , ,00 Länder Gesamt , , ,60 Bundesebene*) , ,00 Insgesamt , , ,60 Quelle: vdek 2016 *) Die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe auf Bundesebene unterstützte 302 Selbsthilfebundesorganisationen und die bundesweite Selbsthilfekontaktstelle NAKOS mit insgesamt ,00 Euro.
14 Aktuelle Situation von Selbsthilfekontaktstellen 242 Selbsthilfekontaktstellen! und 54 Nebenaufgabenstellen an 342 Standorten Mehr als Kontakte pro Jahr / Fälle pro Einrichtung 180 Selbsthilfegruppen je Selbsthilfekontaktstelle, davon rund 3/4 nicht in Verbänden organisiert Bundesweit insgesamt ca Gruppen Zunehmend Projekte: zielgruppenbezogene Angebote (z.b. junge Selbsthilfe, Migranten), neue Formen der SH-Unterstützung (z.b. In-Gang-Setzer), wichtige Impulsgeber
15 Weiße Flecken in der professionellen Selbsthilfeunterstützung Nur in 2/3 der mehr als 400! Gebietskörperschaften gibt es Kontaktstellen Durchschnittlich 3,6 Anlaufstellen je 1 Mio Bürger/innen Durchschnittliche Personalkapazität von 1 VZ Große Unterschiede in den Ländern: 1 bis 10 Anlaufstellen Nord-Süd-Gefälle
16 ! SHU-Einrichtungen je 1 Mio Einwohner Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Meckl.-Vorpom. Niedersachsen Nordrh.-Westf. Rheinld.Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen Deutschland 1,0 1,7 1,7 3,1 2,4 3,4 2,7 2,5 3,6 4,5 4,9 5,2 5,6 5,5 6,3 9,0 9,7 SHU je 1 Mio EW
17 Nord-Süd-Gefälle!
18 Gestiegener Stellenwert der Selbsthilfe: Herausforderungen für Selbsthilfekontaktstellen Große Einzugsgebiete, häufig prekäre! Ausstattung im ländlichen Raum Steigende Anzahl von Anfragenden und erhöhte Komplexität der Fragen (z.b. mit psychischen Problemen / mit Migrationshintergrund) Intensivierung der Wegweiser- und Clearingfunktion Aufgabenzuwachs (mehr themen- und zielgruppenspezifische Angebote z.b. Depression, Demenz, Pflege, Migranten, junge Menschen; Förderberatung, Vertretungsaufgaben, Aufwand Dokumentation u. Qualitätsentwicklung) Intensivere und breitere Kooperationen und neue Kooperationsbedarfe (z.b. Krankenhäuser, Netzwerke, Bündnis gg. Depression) Vermehrte Mitsprache durch Beteiligungsrechte
19 Erhöhter Förderbedarf für... Flächendeckenden Auf- und Ausbau! von Selbsthilfekontaktstellen v.a. in Mittelpunktestädten und Kreisen mit großem Einzugsgebiet Verbesserung der räumlichen und technischen Ausstattung (z.b. Räumlichkeiten für Gruppentreffen) Aufsuchende Unterstützungsangebote (z.b. an Treffpunkten junger Menschen, mit Migrationshintergrund) Vermehrte Vernetzung und institutionalisierte Formen der Kooperationen mit Gesundheitseinrichtungen (z.b. Auszeichnung Selbsthilfefreundliches Krankenhaus) Einrichtung und Ausbau von Landeskoordinationsstellen der Selbsthilfeunterstützung Quelle: Eckpunkte der DAG SHG zur Erhöhung der Selbsthilfeförderung durch die GKV ab 2016: Gesundheitsbezogene Selbsthilfe unterstützen und stärken vom 14. Juli 2015
20 Aufgaben der Landeskoordinationsstellen Landesweite Anlaufstelle für Bürger! und Multiplikatoren bei / zu Fragen der gemeinschaftlichen Selbsthilfe Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Selbsthilfeunterstützung im Land Information, Beratung und Fortbildung der Selbsthilfekontaktstellen im Land Hilfe beim Aufbau von neuen Einrichtungen zur Selbsthilfeunterstützung Gremienarbeit auf fachpolitischer Ebene / zentraler Akteur und Ansprechpartner Wahrnehmung von Aufgaben der Patientenbeteiligung nach 140f SGB V / Koordination und Anlaufstelle für Patientenvertreter/innen u.a. aus SHG Ansprechpartner für Umsetzung des Präventionsgesetzes, Landesrahmenempfehlungen, Vertretung der Interessen von Menschen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen (in SHG)
21 Umsetzung von 20h in 2016, Mittelausschüttung für SHK Bay: 25 % mehr! B-W: Erhöhung und Übernahme von 50 % der Kosten für Landeskoordinationsstelle NRW: 100 % mehr, 20 TEUR pro Fachkraft, 10 TEur pro Verw.kraft NS: fast 70 % mehr Mittel, 2 Stellen mehr für SH-Büro NS Saarland: bis zu 65 % mehr S-H: fast 70 % mehr Thüringen: Förderung einer Landeskoordinationsstelle ab 2017 Andere Länder: Erhöhung und meist Bewilligung der Antragssummen Stand: Mai 2016
22 Otto-Suhr-Allee Berlin Tel: 030 / Fax: 030 / selbsthilfe@nakos.de Internet: VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
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