Talente. Bewertungshandbuch zur Begutachtung der. Karriere-Grants laufende Einreichung

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1 Talente Bewertungshandbuch zur Begutachtung der Karriere-Grants laufende Einreichung gültig ab 20. April 2015 Programmverantwortung: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) Programm-Management: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh (FFG)

2 Inhaltsverzeichnis 1 Das Wichtigste in Kürze Inhalte und Ziele der Ausschreibung Bewertungs- und Auswahlverfahren Modell 1 im verkürzten Verfahren Übersicht Ablauf des Bewertungs- und Auswahlverfahrens Prozess der Förderungsempfehlung Förderungsentscheidung Kontakte... 8 gültig ab Seite 2 von 8

3 1 Das Wichtigste in Kürze Die Ausschreibung Karriere-Grants wird im Rahmen des Förderschwerpunkts Talente im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) durchgeführt. Das Talente Programm-Management wird durch die vom BMVIT beauftragte Abwicklungsagentur die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh (FFG) wahrgenommen. Für die aktuelle Ausschreibung wird das Instrument C13-Grants ausgeschrieben. Im vorliegenden Bewertungshandbuch werden der Ablauf des Bewertungs- bzw. Entscheidungsvorganges sowie das Verfahren bei der Prüfung und Beurteilung betreffend der Erfüllung der Bewertungs- bzw. Entscheidungskriterien festgelegt. Nach Öffnung der Ausschreibung können Förderungsansuchen laufend per eingereicht werden. Das Talente Programm-Management erstellt nach Prüfung laufend Förderungsempfehlungen, welche der Geschäftsführung der FFG zur Förderungsentscheidung im Auftrag des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) vorgelegt werden. Die Förderungsentscheidung trifft die FFG im Namen und auf Rechnung des Bundes. Ziel des Bewertungsverfahrens ist es, aus den laufend eingegangenen Förderungsansuchen die förderungswürdigen Vorhaben auszuwählen. Für die abgelehnten Vorhaben ist ein inhaltliches Feedback zum Vorhaben in Form einer Ablehnungsbegründung zu formulieren. Sind die Förderungsmittel, die durch den Ausführungsvertrag übertragen wurden, durch die eingegangenen Förderungsansuchen ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen. gültig ab Seite 3 von 8

4 2 Inhalte und Ziele der Ausschreibung Karriere-Grants sind eine gezielte Kostenunterstützung für den bei einem Jobwechsel oft entscheidenden Schritt der Überwindung räumlicher Distanz. Durch Karriere-Grants soll der Karrieresprung nach bzw. die Fortsetzung der Karriere in Österreich erleichtert werden. Ziel der Ausschreibung Karriere-Grants ist es, Forscherinnen aus dem Ausland für die anwendungsorientierte Forschung in Österreich zu gewinnen. Förderbar ist: - die Anreise von ForscherInnen nach Österreich zu Vorstellungsgesprächen für eine Stelle in Forschung, Entwicklung und Innovation (Interview Grant) - der Umzug nach Österreich bei Antritt einer neuen Stelle in Forschung, Entwicklung und Innovation (Relocation Grant) - die berufliche Integration eines qualifizierten Partners/einer qualifizierten Partnerin anlässlich einer Übersiedlung von im Ausland lebenden ForscherInnen nach Österreich (Dual Career Grant) Karriere-Grants sind allen wissenschaftlichen Disziplinen gegenüber offen. Bedingung ist eine abgeschlossene akademische Ausbildung (auf Master-Niveau). Nähere Informationen zur Ausschreibung sowie die dazugehörenden Ausschreibungsunterlagen sind unter zu finden. gültig ab Seite 4 von 8

5 3 Bewertungs- und Auswahlverfahren Modell 1 im verkürzten Verfahren 3.1 Übersicht Folgende Grafik stellt den Ablauf des Bewertungsverfahrens dar. Laufende Einreichung bzw. Einreichfrist bis: Ende Programmdokument/jeweilige Ausschreibung Laufende formale und inhaltliche Prüfung durch die FFG Laufende Verständigung der FörderungswerberInnen über die grundsätzliche Förderungswürdigkeit durch die FFG ( ) Stattfinden des Interviews bzw. des Umzugs Einreichung des Vertrages inklusive Abrechnungsformular und Nachweise Laufende Prüfung der eingereichten Abrechnungsunterlagen und Erstellen der Förderempfehlung durch das FFG Programm-Management Laufende Förderungsentscheidung durch die Geschäftsführung der FFG im Auftrag des Bundesministers für VIT Laufende Zusendung des Förderungsvertrages an die FörderungswerberInnen durch die FFG Abbildung 1: Ablauf Bewertungs- und Auswahlverfahren 3.2 Ablauf des Bewertungs- und Auswahlverfahrens Förderungsansuchen können laufend per eingereicht werden und werden kontinuierlich vom Talente Programm-Management geprüft. Die Prüfung erfolgt an Hand der im Punkt 3.3 beschriebenen und im Leitfaden publizierten Kriterien. Das Bewertungs- und Auswahlverfahren umfasst die Prüfung (formal und inhaltlich) durch die FFG die Erstellung der Förderungsempfehlung durch das Talente Programm-Management der FFG die Förderungsentscheidung durch die Geschäftsführung der FFG im Auftrag des Bundesministers für VIT gültig ab Seite 5 von 8

6 3.3 Prozess der Förderungsempfehlung Bewertungsgremium Die eingegangenen Förderungsansuchen werden von mindestens zwei Mitgliedern des Talente Programm-Managements formal und inhaltlich überprüft. Dieses bewertet die Förderungsansuchen vertraulich, fair, neutral, unparteiisch und unabhängig nach dem in diesem Bewertungshandbuch beschriebenen Verfahren. Gibt es in einzelnen oder mehreren Punkten abweichende Prüfungsergebnisse der Programm-Management Mitglieder, wird das Förderungsansuchen in diesen Punkten von einem dritten Mitglied aus dem Talente Programm- Management geprüft. Das Prüfungsergebnis wird in diesen Fällen durch eine Mehrheit bestimmt. Prüfung nach Einreichung des Förderungsansuchens Anhand von Checklisten werden die Vollständigkeit des Förderungsansuchens und die Einhaltung der im Ausschreibungsleitfaden veröffentlichten Kriterien geprüft. Die Daten der FörderungswerberInnen werden durch das Programm-Management erfasst. Folgende Kriterien müssen erfüllt sein: die Eignung des Förderungswerbers/der Förderungswerberin Es muss mindestens ein akademischer Abschluss (auf Master-Niveau) nachgewiesen werden die Qualität und Relevanz des Vorhabens Die Stelle für die ein Vorstellungsgespräch geführt bzw. ein Beschäftigungsverhältnis eingegangen wird, muss einen direkten Bezug zu Forschung, Entwicklung und Innovation haben, mindestens 12 Monate dauern und einen Dienstort in Österreich aufweisen. Voraussetzung für einen Dual Career Grant ist ein genehmigter Relocation Grant. Die FörderungswerberInnen werden gegebenenfalls auf behebbare Mängel hingewiesen und deren Korrektur nachgefordert. Bei nicht behebbaren Mängel oder wenn behebbare Mängel nicht entsprechend behoben werden, wird ein Ausschluss bekannt gegeben. Mit dieser Prüfung wird die grundsätzliche Förderungswürdigkeit festgestellt und per mitgeteilt. Sollten sich die geprüften Angaben der FörderungswerberIn bei der weiteren Prüfung als falsch erweisen kann das Förderungsansuchen auch noch zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschieden werden. gültig ab Seite 6 von 8

7 Prüfung der Abrechnungsunterlagen und Nachweise Bedingung für eine Förderungsempfehlung ist das Vorlegen eines Nachweises, dass ein Interview stattgefunden hat bzw. ein Beschäftigungsverhältnis für eine Stelle in Forschung, Entwicklung und Innovation für mindestens 12 Monate eingegangen wurde. Geprüft werden die Vollständigkeit der Abrechnungsunterlagen und die eingereichten Kosten. Die FörderungswerberInnen müssen für die eingereichten Kosten entsprechende Belege vorlegen. Unter bestimmen Voraussetzungen ist eine Vorfinanzierung der eingereichten Kosten durch Unternehmen (KMU - nicht GU), Universitäten/Fachhochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen möglich. Spätestens im Zuge der Abrechnung müssen die FörderungswerberInnen dann nachweisen, dass sie diese Kosten selber tragen. Sie müssen belegen, dass die Kosten an die Organisation überwiesen wurden, die eine Vorfinanzierung für den/die FörderungswerberIn durchgeführt hat. Das Ergebnis dieser Prüfung ist die Förderungsempfehlung. Folgende Empfehlungen des Talente Programm-Managements als Ergebnis der Bewertung eines Förderungsansuchens sind möglich: Förderung Ablehnung Können aufgrund der festgelegten Bewertungskriterien keine Kosten anerkannt werden, wird dies in Form eines Ablehnungsschreibens an die FörderungswerberInnen kommuniziert. 3.4 Förderungsentscheidung Die positive Förderungsempfehlung wird vom Talente Programm-Management laufend der Geschäftsführung der FFG zur Förderungsentscheidung im Auftrag des Bundesministers für VIT vorgelegt. Die Geschäftsführung der FFG trifft die Förderungsentscheidung auf Basis der vorgelegten Förderungsempfehlung. Nach Genehmigung durch die Geschäftsführung der FFG wird der von der Geschäftsführung der FFG unterzeichnete Vertrag den FörderungswerberInnen übersendet. gültig ab Seite 7 von 8

8 4 Kontakte Talente Programmverantwortung: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Abteilung III/I 2 - Forschungs- und Technologieförderung Radetzkystraße 2, 1030 Wien Kontakt: Dr. Rupert Pichler Talente Programm-Management Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) Für sämtliche Fragen zum Begutachtungsprozess von Karriere-Grants steht Ihnen zur Verfügung: Mag. Christine Kreuter FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft Strukturprogramme Sensengasse 1, 1090 Wien Tel: +43-(0) christine.kreuter@ffg.at gültig ab Seite 8 von 8

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