Gründercoaching Deutschland der KfW - Mittelstandsbank

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1 Unternehmensgründung, -führung, -nachfolge Gründercoaching Deutschland der KfW - Mittelstandsbank Gründercoaching ist ein wichtiges Instrument zur Erhöhung der Erfolgsaussichten sowie zur Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Jedoch haben Jungunternehmen oft nicht die finanzielle Möglichkeit, einen fachkundigen Berater zu beauftragen. Hier setzt das Gründercoaching Deutschland der KfW Mittelstandsbank (KfW) an, welches von der IHK Potsdam fachlich unterstützt wird. Um jungen Unternehmen die Finanzierung eines Coaching zu ermöglichen, können Zuschüsse zu den Kosten gewährt werden. Diese stammen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union (EU). Ziel dieses Instruments ist es, die Erfolgsaussichten von Jungunternehmen nachhaltig zu erhöhen. Es stehen zwei Fördervarianten zum Gründercoaching Deutschland zur Verfügung: 1. Fördervariante: Unternehmer können innerhalb von fünf Jahren nach Gründung einen Zuschuss zu den Beraterkosten erhalten. Die Zuschusshöhe beträgt 75 %. 2. Fördervariante: Ehemals Arbeitslose können innerhalb von einem Jahr nach Gründung einen Zuschuss zu den Beraterkosten beantragen. Die Zuschusshöhe beträgt von 90 %. Ein gefördertes Coaching setzt immer eine Coachingempfehlung und eine Coachingzusage voraus. Es besteht kein Rechtsanspruch. Wer ist Antragsberechtigt und welche Fristen sind zu beachten? Antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die in Deutschland ansässig sind und deren Tätigkeit auf eine Vollexistenz ausgerichtet ist. In der 1. Fördervariante kann das KfW Gründercoaching Deutschland bis zu fünf Jahre nach Gründung beantragt werden. Es gilt das Antragsdatum. In der 2. Fördervariante können Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit im ersten Jahr nach Gründung eine besondere Förderung erhalten, sofern sie: einen Gründungszuschuss ( 57 SGB III) das Einstiegsgeld ( 16 Abs. 2 Satz 2 und 29 SGB II) Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ( 20 SGB II) oder sonstige weitere Leistungen ( 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II) zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bewilligt bekommen haben. Der Bewilligungsbescheid über die Leistungen nach SGB ist den Antragsunterlagen (im Original oder als beglaubigte Kopie) beizufügen.

2 -2- Das Coaching muss innerhalb von 12 Monaten nach Gründung des Unternehmens begonnen werden. Als Beginn des Coachings wird die Unterzeichnung des Coachingvertrages betrachtet, Voraussetzung ist die Zusage der KfW (s. Ablauf Gründercoaching). Tipp: Zur Fristwahrung sollten Sie den Antrag auf Gründercoaching Deutschland so früh wie möglich stellen, um sicherzustellen, dass der Coachingvertrag vor Ablauf Ihres ersten Geschäftsjahres abgeschlossen wird. Wer kann keinen Antrag stellen? Unternehmen, die die europäische Definition für KMU nicht erfüllen, Unternehmen an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind, Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder (vereidigte) Buchprüfer, Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Fischerei und der Aquakultur, Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Hier steht der sog. Runde Tisch zur Verfügung Wer und was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und Angehörige Freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist. Welche Coachingmaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen? Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Coachingmaßnahmen: im Vorgründungsbereich, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfrage zum Inhalt haben, die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen, Buchführungsarbeiten sowie die Erarbeitung von EDV-Software zum Inhalt haben, die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben, Wie hoch sind die Zuschüsse? Bei der 1. Fördervariante: für Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach Gründung beträgt das maximale förderfähige Beraterhonorar 800 EUR netto/tagewerk und darf die maximale Bemessungsgrundlage von EUR netto nicht überschreiten. Die Zuschusshöhe in den neuen BL beträgt 75 %. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag.

3 -3- Beispiel: Die Beraterkosten betragen 800 EUR/Tag, mit dem Berater kann ein Vertrag über höchstens 7,5 Tage (= EUR) geschlossen werden. Die Beraterkosten betragen 400 EUR/Tag, mit dem Berater wird ein Vertrag über 10 Tage (= EUR) geschlossen. Die verbleibenden EUR können zu einem späteren Zeitpunkt, nach erneuter Beantragung - aber mit einem anderen Berater und anderen Beratungsinhalten ausgeschöpft werden. Bei der 2. Fördervariante erhalten Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit, im gesamten Bundesgebiet einen Zuschuss in Höhe von 90 % des Beraterhonorars. Das max. förderfähige Tageshonorar beträgt 800 EUR. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto- Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von max EUR nicht überschreiten. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden pro Tag. Beispiel: Die Beraterkosten betragen 800 EUR/Tag, mit dem Berater kann ein Vertrag über höchstens 5 Tage (4.000 EUR) geschlossen werden. Achtung: Der Eigenanteil von 25 % bzw. 10 % darf nicht aus Mitteln des ESF oder vom beauftragten Berater mittelbar oder unmittelbar - finanziert werden. Was ist bei der de-minimis-beihilfe zu beachten? Zuschüsse im Rahmen des Gründercoachings zählen (in Teilen) zu den sog. De-minimis- Beihilfen. D.h. die EU hat Fördergrenzen festgesetzt, um möglichst weitreichend gleiche Bedingungen innerhalb der EU-Staaten zu schaffen. Die maximal zulässige Höchstgrenze solcher Beihilfen beträgt innerhalb von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der ersten de-minimis- Beihilfe nicht mehr als EUR und nicht mehr als EUR für Unternehmen, die im Verkehrsbereich tätig sind. Dieser Betrag umfasst alle Formen öffentlicher Beihilfen (z. B. Zuschüsse, Beteiligungen, Bürgschaften, Darlehen), die als de-minimis-beihilfe gewährt werden. Es ist zu beachten, das längst nicht jede von der EU (ko)finanzierte Fördermaßnahme in die Gruppe der de-minimis-beihilfen fällt. Falls Unternehmen deminimis-beihilfe erhalten ha, liegt Ihnen mit der Förderzusage eine separate de-minimis- Erklärung vor. Auch für das Gründercoaching Deutschland erhalten Sie eine de-minimis- Bescheinigung. Dies ist mind. bis zum Jahr 2025 aufzubewahren. Kann das Gründercoaching mehrmals beantragt werden? Insgesamt kann ein Existenzgründer innerhalb der ESF-Förderperiode (bis Ende 2013) eine Förderung bis zu einer maximalen Bemessungsgrundlage von bzw EUR beantragen. Diese kann sowohl durch mehrere Anträge in einer Fördervariante oder in beiden Fördervarianten ausgeschöpft werden.

4 -4- Was ist zu beachten bei einer Kombination mit anderen Fördermitteln? Nehmen Sie verschiedene Fördermöglichkeiten in Anspruch, müssen Sie sich die Inhalte der einzelnen Fördermaßnahmen unterscheiden. D.h. Sie erklären bei Antragstellung, nicht an anderen Maßnahmen, die gleiche Inhalte bzw. Elemente wie das Gründercoaching haben, teilzunehmen (z.b. an anderen Coachingmaßnahmen). Desweiteren bestätigen Sie bei Antragstellung, dass für die durch das Gründercoaching Deutschland geförderte Maßnahme keine andere Unterstützung aus ESF Mitteln beantragt wird. Auch bestätigen Sie, dass Ihre finanzielle Eigenleistung nicht aus ESF geförderten Mitteln anderer Maßnahmen stammt. Zu Begleitungs- und Kontrollzwecken haben Sie jederzeit gegenüber der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rechnungshof und dem Bundesrechnungshof Auskünfte zu erteilen. Bei einer Überprüfung durch die genannten Institutionen haben Sie die inhaltliche und kostenmäßige Abgrenzung zu ggf. anderen Fördermaßnahmen nachzuweisen (bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen). Wie läuft das Gründercoaching ab? Schritt 1 Antragstellung: Sie setzen sich mit dem Regionalpartner - IHK in Verbindung, stellen Ihr Unternehmen und Ihren Coachingbedarf kurz vor (wenn vorhanden, bringen Sie Ihr Gründungskonzept mit). Anschließend reichen Sie folgende Unterlagen nach: vollständig ausgefüllter Antrag im Original und in 2-facher Ausfertigung, ausgefüllte de-minimis-beihilfeerklärung im Original und in 2-facher Ausfertigung, Gewerbeanmeldung in Kopie, oder bei Freien Berufen die Anmeldung beim Finanzamt in Kopie, Antragstellende Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit legen den/ die Bewilligungsbescheid(e) im Original oder als beglaubigte Kopie bei. Der Antrag einschließlich der o. g. Unterlagen muss vollständig in der IHK vorgelegt werden, nur dann ist eine Bearbeitung möglich. Sind die formalen und inhaltlichen Fördervoraussetzungen gegeben, spricht die IHK eine Empfehlung gegenüber der KfW aus. Auf Basis der Empfehlung entscheidet die KfW-Mittelstandsbank (KfW) über die Gewährung des Zuschusses. Sie erhalten eine schriftliche Zusage von der KfW. Schritt2 Beraterauswahl: Nach der schriftlichen Erteilung der Zusage durch die KfW wählen Sie eigenständig Ihren Berater aus, zu dem Sie dann selbständig Kontakt herstellen. Wichtig: Im Rahmen des Gründercoaching Deutschland dürfen nur Berater in der Beraterbörse unter gelistete und für das Gründercoaching Deutschland freigeschaltete

5 -5- Berater eingesetzte werden. Der Berater darf nicht in einem abhängigem Arbeitsverhältnis zum beratenden Unternehmen stehen. Schritt 3 Abschluss des Beratervertrages: Der Beratervertrag wird mit dem von Ihnen aus der Börse gewählten Berater direkt abgeschlossen. Aus dem Coachingvertrag muss folgendes hervorgehen: die Coachinginhalte, die Höhe des Tageshonorars, der Coachingzeitraum. Der abgeschlossene Coachingvertrag muss innerhalb von acht Wochen (Posteingang) nach Erteilung der Zusage (Ausstellungsdatum KfW) bei der IHK im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden. Die IHK schickt diesen Vertrag an die KfW, die eine Prüfung vornimmt. Sie erhalten hierüber eine schriftliche Bestätigung. Bei der besonderen Förderung für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit muss darüber hinaus das Coaching innerhalb von 12 Monaten nach der Gründung des Unternehmens begonnen worden sein. Als Beginn der Maßnahme wird dabei die Unterzeichnung des Beratervertrages betrachtet. Zur Fristwahrung sollte daher der Antrag auf das Gründercoaching Deutschland frühzeitig gestellt werden. Wichtig: Der Coachingvertrag darf erst geschlossen werden, wenn Ihnen die schriftliche Zusage auf Gewährung eines Zuschusses durch die KfW vorliegt. Schritt 4 Abrechnung des Coachings Nach Beendigung des Coachings reichen Sie folgende Unterlagen im Original oder als beglaubigte Kopie bei der IHK ein: den schriftlichen Abschlussbericht des Beraters, die Gesamtrechnung des Beraters, einen Kto.-Auszug (Original oder beglaubigte Kopie) als Zahlungsbeleg (keine Barquittung) für den geleisteten Eigenanteil sowie ggf. weitere Bewilligungsbescheide der Bundeagentur für Arbeit Nach Prüfung der Unterlagen übersendet die IHK die Unterlagen an die KfW, die die Auszahlung des Zuschusses veranlasst. Wichtig: Das Coaching muss ab Erteilung der Zusage innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein. Der Coachingzeitraum von max. 12 Monaten läuft ab Erteilung der Zusage durch die KfW. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter

6 -6- Ansprechpartner IHK Potsdam Marion E.- Ahrendt Tel Fax Wolfgang Zeuschner Tel Fax Dieses Merkblatt soll nur erste Informationen und Tipps geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

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