Das Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG)"

Transkript

1 Das Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG) 1. Einbringung 2. parlamentarisches Beratungs- und Beschlussverfahren 3. Ausfertigung 4. Verkündung Einbringung (Art. 76 GG) Förmlicher Gesetzesvorschlag und Antrag auf Einleitung des Beratungs-/ Beschlussverfahrens ( Initiativrecht ): Bundesregierung,, Mitte des es ( 76 Abs. 1 GOBT: Fraktion oder Abgeordnete in Fraktionsstärke). Für jeden Initiativberechtigten besteht ein unterschiedliches Verfahren (Abs. 1-3), daher ist eine gemeinsame Gesetzesinitiative unzulässig. Zulässig: Änderung der Initiative (Abgeordnete bringen einen Entwurf ein, der von der Bundesregierung erarbeitet worden ist) Teilung des Gesetzentwurfs (kann bedeutsam sein für Mitwirkung des es, BVerfGE 105, 338 ff.) Folie 101

2 1. Teil. Staatsform und Staatsorganisation Schaubild 1: Einbringung von Gesetzesvorlagen im Bundesregierung Mitte des es Gesetzesvorlage Gesetzesvorlage Bundesregierung Stellungnahme Gesetzesvorlage Stellungnahme Bundesregierung Gegenäußerung Folie 101 a

3 Repetitorium Öffentliches Recht (Grundrechte, StaatsOrga) 1. Teil. Staatsform und Staatsorganisation Schaubild 2: Die Beteiligung des es bei Zustimmungsgesetzen Gesetzesbeschluss Zustimmung Änderungsvorschlag Anrufung des Vermittlungsausschuss kein Änderungsvorschlag keine Zustimmung: Gesetz gescheitert wenn nicht BReg oder BT den VA anrufen erneuter Beschluss endgültige Beschlussfassung Zustimmung keine Zustimmung Gesetz zustande gekommen Gesetz gescheitert Folie 101 b

4 Repetitorium Öffentliches Recht (Grundrechte, Staatsorga) 7 Gewaltenteilung Schaubild 3: Die Beteiligung des es bei Einspruchsgesetzen Gesetzesbeschluss Anrufung des Änderungsvorschlag Vermittlungsausschuss Kein Änderungsvorschlag Keine Anrufung des VA oder Zustimmung Art. 78 GG Erneuter Beschluss Endgültige Beschlussfassung Kein Einspruch Zurückweisung des Einspruchs Keine Zurückweisung Gesetz zustande gekommen Gesetz zustande gekommen Gesetz zustande gekommen Gesetz zustande gekommen Folie 101 c

5 Parlamentarisches Beratungs-/Beschlussverfahren (Art. 77 GG; ausgeformt in 75 ff. GOBT) Offenheit, Öffentlichkeit, unmittelbare Legitimation des Parlaments durch Wahlen bewirken besondere demokratische Legitimation des Gesetzes, welches seine Stellung im Verfassungssystem begründet: o Vorrang des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) o Vorbehalt des Gesetzes für alle wesentlichen Entscheidungen Abstimmungen: o einfache Mehrheit (anders: Art. 121 GG; s.a.: Art. 79 Abs. 2 GG) o kein Mindestquorum für Beschlussfähigkeit; Abstimmung weniger Abgeordneter wird als ausreichend angesehen; solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ( 45 GOBT) wird, wird diese vermutet Folie 102

6 Mitwirkung des es bei der Bundesgesetzgebung Formen: Einspruchsgesetze: alle Gesetze, welche nicht ausdrücklich Zustimmungsgesetze sind; der Einspruch kann vom erhoben, vom aber zurückgewiesen werden (Art. 77 Abs. 4 GG); hierin liegt ein eher formelles Verzögerungsrecht ( suspensives Veto ); aber: Beteiligungsquorum beachten/ spiegelnde Mehrheitsquoren beachten bei hoher Ablehnungsmehrheit kann das Gesetz im politisch gestorben sein => 2/3 Mehrheit. Zustimmungsgesetze: alle Bundesgesetze, hinsichtlich derer die Zustimmung des es notwendig ist fehlende Zustimmung kann nicht vom ersetzt werden; der kann das Gesetz also selbst endgültig verhindern ( materielles Vetorecht ). Folie 103

7 Repetitorium Öffentliches Recht (Grundrechte/Staatsorganisation) Einspruchsgesetze im (Art. 77 Abs. 3, 4 GG) Nach Gesetzesbeschluss des es kann - untätig bleiben: Gesetz kommt zustande (Art. 77 Abs. 3 S. 1 GG) oder - den Vermittlungsausschuss anrufen (Art. 77 Abs. 2 S. 1 GG). Nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens (durch Beschluss des VermittlungsA oder neuen Beschluss des BT, Art. 77 Abs. 2 S. 5 GG) kann der - untätig bleiben (s.o. Art. 77 Abs. 3 S. 1 GG) oder - Einspruch einlegen (zumindest konkludent; dieser kann zurückgezogen werden, Art.78 GG) Nach Einspruch des es kann der BT - untätig bleiben (Gesetz ist gescheitert) oder - den Einspruch zurückweisen (Art. 77 Abs. 4 GG: Quoten beachten; handelt stets mit absoluter Mehrheit). Folie 103a 1

8 Zustimmungsbedürftigkeit von Bundesgesetzen im Wenn im GG ausdrücklich vorgesehen: Sonderregeln (Art. 74 Abs. 2 GG) Regelungen zum Schutz der Verwaltungshoheit der Länder, sofern keine Abweichungsgesetzgebung zulässig ist (etwa: Art. 84 Abs. 1 S. 5 GG) Regelungen zum Schutz der Finanzhoheit der Länder (Art. 104a Abs. 4; 105 Abs. 3 GG). Einheitstheorie: wenn eine Vorschrift des Gesetzes zustimmungsbedürftig ist, soll es das ganze Gesetz sein; Auswirkung => Art. 80 Abs. 2 letzte Alt. Aber: nicht jedes Gesetz, welches ein zustimmungsbedürftig Gesetz ändert, ist seinerseits zustimmungsbedürftig, diese ist nur dann der Fall, wenn das Änderungsgesetz selbst neue zustimmungsbedürftige Klauseln enthält. Nicht bei Aufhebung zustimmungsbedürftiger Gesetze. Folie 104

9 Der Vermittlungsausschuss (Art. 77 Abs. 2) Einziger gemeinsamer Ausschuss mehrerer Bundesorgane; daher bestehen zum Teil rechtliche Sonderregeln: Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Zusammensetzung der beiden Bänke (BVerfGE 112, 142 f.) Weisungsfreiheit auch für smitglieder (Art. 77 Abs. 2 S. 3 GG). Das Anrufungsrecht ist nach Einspruchsgesetzen/ Zustimmungsgesetzen detail- liert geregelt. Befassungsrechte: mit Gesetzen, hinsichtlich derer die Anrufung beschlossen worden ist, dabei besteht auch die Möglichkeit, mehrere entsprechende Gesetze zusammenzufassen; Änderung im Rahmen des Anrufungsbegehrens und des ihm zugrunde liegenden Gesetzesvorschlags Abgrenzung: kein eigenes Initiativrecht des Vermittlungsausschusses => Vorschläge nur hinsichtlich von Vorlagen/ Anträgen u.ä., die schon im Gesetzgebungsverfahren (nicht später oder nachträglich) vorgelegen haben (von,, Bundesregierung) (BVerf- GE 120, 56) also nur Ausgleich schon vorhandener Meinungsverschiedenheiten von und Folie 105

Das Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG)

Das Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG) Das Verfahren der Bundesgesetzgebung (Art. 76 ff. GG) 1. Einbringung 2. parlamentarisches Beratungs- und Beschlussverfahren 3. Ausfertigung 4. Verkündung Einbringung (Art. 76 GG) Förmlicher Gesetzesvorschlag

Mehr

Die Gesetzesinitiative

Die Gesetzesinitiative Prof. Dr. Dres. h.c. Paul Kirchhof Grundkurs Verfassungsrecht I Bundesverfassungsrichter a.d. Sommersemester 2012 LEITSÄTZE UND SCHAUBILDER NR. 15 IV. Organe und Kompetenz 2. Die Gesetzgebung c. Verfahren

Mehr

Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie

Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Gesetz Gesetzgebung Normenhierarchie Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin Prof. Clemens Arzt - Gesetzgebung

Mehr

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 16 - Lösung

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 16 - Lösung Fall 16 - Lösung Hier geht es um die Frage, ob ein Gesetz nach den Vorschriften des GG ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Diese Frage überprüft das BVerfG im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle gemäß

Mehr

Examensrepetitorium Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 9 - Das Zuwanderungsgesetz -

Examensrepetitorium Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 9 - Das Zuwanderungsgesetz - Prof. Dr. Werner Heun WS 2008/2009 Examensrepetitorium Öffentliches Recht I Lösungsskizze Fall 9 - Das Zuwanderungsgesetz - Mehrere Bundesländer bestreiten vorliegend die Verfassungsmäßigkeit des Zuwanderungsgesetzes.

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 4

Staatsorganisationsrecht Fall 4 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 4 WS 2013/2014 Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes a) Geschriebene Kompetenzen: Art. 70 ff. GG b) Ungeschriebene Kompetenzen

Mehr

Inhalt. 1 Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts 7. I. Der Staatsbegriff 7 II. Unterscheidung Bundesstaat, Staatenbund, Einheitsstaat 10

Inhalt. 1 Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts 7. I. Der Staatsbegriff 7 II. Unterscheidung Bundesstaat, Staatenbund, Einheitsstaat 10 Staatsorganisationsrecht Inhalt 1 Die Grundlagen des Staatsorganisationsrechts 7 I. Der Staatsbegriff 7 II. Unterscheidung Bundesstaat, Staatenbund, Einheitsstaat 10 2 Das Grundgesetz als Grundlage der

Mehr

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht II

Vorlesung Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht II Vorlesung Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht II Wiederholungs- und Vertiefungsfall Die Partei Deutscher Faschisten (PDF) hat sich im Jahr 1998 mit dem Ziel gegründet, in Großdeutschland eine

Mehr

10.1 Statistik zur Gesetzgebung

10.1 Statistik zur Gesetzgebung 10.1 Statistik zur Gesetzgebung Stand: 11.1.2018 Nach Artikel 70 GG steht das Recht der Gesetzgebung grundsätzlich den Ländern zu, soweit nicht im Einzelfall dem Bund durch das Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz

Mehr

Arbeitsgemeinschaft Staatsrecht I Sommersemester 2016

Arbeitsgemeinschaft Staatsrecht I Sommersemester 2016 Arbeitsgemeinschaft Staatsrecht I Sommersemester 2016 Maria Geismann, LL.M. Wissenschaftliche Mitarbeiterin Lehrstuhl Prof. Dr. Gärditz Tel.: 0228-73 9175 Email: geismann@uni-bonn.de Formelle Parlamentsgesetze

Mehr

Die von der Bundesregierung erarbeitete Gesetzesvorlage des SafariG lautet:

Die von der Bundesregierung erarbeitete Gesetzesvorlage des SafariG lautet: Fall: Jagdfieber 1. Teil Im Jahr 2013 möchte die Bundesregierung das BJagdG dahingehend ändern, dass in bestimmten Jagdbezirken die Jagd aus Helikoptern, Kraftfahrzeugen oder Motorbooten zulässig ist,

Mehr

A. Mitwirkung des Bundesrats an der Gesetzgebung

A. Mitwirkung des Bundesrats an der Gesetzgebung 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Mitwirkung des Bundesrats an der Gesetzgebung I. Gesetzesvorlagen des Bundesrats - Initiativrecht des Bundesrats, Art. 76 I Var.

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 3

Staatsorganisationsrecht Fall 3 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 3 WS 2013/2014 I. Regelungen des Gesetzgebungsverfahrens Regelungen des Gesetzgebungsverfahren Ein Bundesgesetz kommt nur dann wirksam zustande,

Mehr

Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit eines Gesetzes durch den Bundesrat

Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit eines Gesetzes durch den Bundesrat Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit eines Gesetzes durch den Bundesrat 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Zur Frage der Zustimmungsbedürftigkeit eines Gesetzes durch den Bundesrat Verfasser/in: Aktenzeichen:

Mehr

Staatsrecht I - Übungsfall Lösungsskizze-

Staatsrecht I - Übungsfall Lösungsskizze- Prof. Dr. Werner Heun WS 2008/2009 Staatsrecht I - Übungsfall Lösungsskizze- Die Landesregierung B zweifelt vorliegend an der Verfassungsmäßigkeit des BAltPG. In Betracht kommt daher eine abstrakte Normenkontrolle

Mehr

Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff

Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff Juristische Fakultät 12.10.2012 Lösungsskizze zur Hausarbeit im Rahmen der Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger bei Prof. Dr. von Bernstorff Diese Skizze gibt nur mögliche Elemente der Lösung an. Die

Mehr

A. Das Gesetzgebungsverfahren im Gutachten

A. Das Gesetzgebungsverfahren im Gutachten Universität Würzburg (erst. von PD Dr. Wittreck) 1 Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Arbeitshilfe Gesetzgebungsverfahren A. Das Gesetzgebungsverfahren im Gutachten

Mehr

Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart

Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart Probeklausur zur Vorlesung Staatsrecht I Staatsorganisationsrecht, Professor Dr. Christoph Degenhart Der Sachverhalt ist den Klausuren beigeheftet. Die ursprüngliche Lösung stammt von Professor Dr. Christoph

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung. Fristen im Gesetzgebungsverfahren Deutscher Bundestag WD /17

Wissenschaftliche Dienste. Ausarbeitung. Fristen im Gesetzgebungsverfahren Deutscher Bundestag WD /17 Fristen im Gesetzgebungsverfahren 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Fristen im Gesetzgebungsverfahren Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 28. Februar 2017 Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung Die

Mehr

Öffentliches Recht. WS 2009/010 Bachelor- Studiengang Wirtschaft und Recht

Öffentliches Recht. WS 2009/010 Bachelor- Studiengang Wirtschaft und Recht Öffentliches Recht WS 2009/010 Bachelor- Studiengang Wirtschaft und Recht Wiederholung Grundlagen des öffentlichen Rechts 1. Abgrenzung Öffentliches Recht und Privatrecht 2. Abgrenzung Verfassungsrecht

Mehr

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 5: Die Konsolidierung der Wohnungsbauhilfe.

Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker. Fallbesprechung 5: Die Konsolidierung der Wohnungsbauhilfe. Staats- und Verwaltungsrecht Repetitorium Prof. Dr. Roland Rixecker Fallbesprechung 5: Die Konsolidierung der Wohnungsbauhilfe Verfassungsrecht, Verfassungsprozessrecht (UNI-036/ SS01/WS05/06) Sachverhalt

Mehr

Universität Würzburg Wintersemester 2007/2008. Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I. Lösungsskizze der 1. Klausur vom 6.12.

Universität Würzburg Wintersemester 2007/2008. Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I. Lösungsskizze der 1. Klausur vom 6.12. Universität Würzburg Wintersemester 2007/2008 Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I Lösungsskizze der 1. Klausur vom 6.12.2007 Die abstrakte Normenkontrolle hat Aussicht auf Erfolg, falls sie

Mehr

Wie bestimmt sich die Zusammensetzung des Bundesrates? Der Bundesrat hat derzeit insgesamt 69 Mitglieder, die den Regierungen der Bundesländer entstam

Wie bestimmt sich die Zusammensetzung des Bundesrates? Der Bundesrat hat derzeit insgesamt 69 Mitglieder, die den Regierungen der Bundesländer entstam Der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren Aus aktuellem Anlass im Zusammenhang mit der Diskussion über die Abstimmung innerhalb des deutschen Bundesrates am 22. März 2002 soll nachfolgend ein Überblick über

Mehr

Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht

Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht Prof. Dr. Horst Dreier Wintersemester 2014/15 Grundkurs Öffentliches Recht I: Staatsorganisationsrecht Erster Teil: Einführung I. Das Grundgesetz als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland 1. Das Grundgesetz

Mehr

Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Fall 2: Den Kleinen ein Schnippchen schlagen?

Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Fall 2: Den Kleinen ein Schnippchen schlagen? Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger Fall 2: Den Kleinen ein Schnippchen schlagen? I. Vorüberlegung Sinnvolle Verfahren? ANoKo? Organstreit gegen den Vermittlungsausschuss? gegen den Deutschen Bundestag?

Mehr

Fall: Abolitionismus. Wiss. Mit. Rechtsanwalt Norman Jäckel Wiss. Mit. Berend Koll. Wintersemester 2012/2013

Fall: Abolitionismus. Wiss. Mit. Rechtsanwalt Norman Jäckel Wiss. Mit. Berend Koll. Wintersemester 2012/2013 Fall: Abolitionismus In der deutschen Öffentlichkeit hat ein jüngstes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das einmal mehr die Zustände in deutschen Gefängnissen und die Auswirkungen

Mehr

Lösungshinweise Fall 8 (BVerfGE 112, 118 nachgebildet)

Lösungshinweise Fall 8 (BVerfGE 112, 118 nachgebildet) Lösungshinweise Fall 8 (BVerfGE 112, 118 nachgebildet) Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des BVerfG II. Parteifähigkeit

Mehr

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ 506. der Bundesregierung

Gesetzentwurf. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/ 506. der Bundesregierung Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/ 506 04.05.73 Sachgebiet 450 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes A. Zielsetzung Der in Artikel

Mehr

Sachverhalt Fall 8. Sachverhalt Fall 8. Sachverhalt

Sachverhalt Fall 8. Sachverhalt Fall 8. Sachverhalt Sachverhalt Fall 8 Sachverhalt Angesichts der immer gewalttätiger verlaufenden Massendemon-strationen wird von dem einzelnen Bundestagsabgeordneten B im Jahre 2006 ein Novellierungsentwurf zum Versammlungsgesetz

Mehr

Wer ist für die Gesetzgebung zuständig?

Wer ist für die Gesetzgebung zuständig? Was ist ein Gesetz? Normen, die menschliches (Zusammen-)leben bindend regeln (vgl. Easton) Privatrecht (BGB, Handels-, Aktien-, Arbeitsrecht etc.) Öffentliches Recht (Verfassungs- und Verwaltungsrecht,

Mehr

V. Funktionen des Staates. 1. Gesetzgebung. a. Kompetenzverteilung

V. Funktionen des Staates. 1. Gesetzgebung. a. Kompetenzverteilung V. Funktionen des Staates 1. Gesetzgebung a. Kompetenzverteilung aa. Art. 70 GG: grundsätzlich Länderkompetenz, soweit das Grundgesetz es nicht anders vorsieht, faktisch besitzen die Länder heute nur noch

Mehr

Demokratieprinzip. (Art. 20 Abs. 1; Abs. 2 S. 1 GG; s.a. Art. 79 Abs. 3 GG) Abstimmungen: Entscheidung des Volkes über Sachfragen, zu unterscheiden

Demokratieprinzip. (Art. 20 Abs. 1; Abs. 2 S. 1 GG; s.a. Art. 79 Abs. 3 GG) Abstimmungen: Entscheidung des Volkes über Sachfragen, zu unterscheiden Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1; Abs. 2 S. 1 GG; s.a. Art. 79 Abs. 3 GG) Wahlen und Abstimmungen: Abstimmungen: Entscheidung des Volkes über Sachfragen, zu unterscheiden sind: o Bürgerbegehren => Antrag

Mehr

Verfassungsrecht D. Das Handeln der Bundesorgane I. Gesetzgebung

Verfassungsrecht D. Das Handeln der Bundesorgane I. Gesetzgebung 20012012 1 Rechtsgrundlagen Art 70 bis 82 GG, daneben - va für Kompetenzfragen - div Einzelnormen im GG (zb Art 105) Geschäftsordnungen (BReg, BRat, BT) 2 Gesetzgebungszuständigkeiten a Verbandskompetenzen

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. Die Maut 1 - Lösungsskizze Der Antrag der Bundestagsabgeordneten

Mehr

Vorlesung Verfassungsrecht I. Übungsklausur Der janusköpfige Haushaltsbeschluss

Vorlesung Verfassungsrecht I. Übungsklausur Der janusköpfige Haushaltsbeschluss Vorlesung Verfassungsrecht I Übungsklausur Der janusköpfige Haushaltsbeschluss Klausurlösung 1. Schritt: Fallfrage lesen Was soll in der Lösung erarbeitet werden? Struktur finden 2. Schritt: Sachverhalt

Mehr

Neugestaltung des Verfahrens der Verfassungsänderung Vorschlag der Abgeordneten des SSW (Stand: )

Neugestaltung des Verfahrens der Verfassungsänderung Vorschlag der Abgeordneten des SSW (Stand: ) Der anliegende Formulierungsvorschlag zur Neuordnung des Verfahrens zur Änderung der Landesverfassung berücksichtigt folgende Kriterien, die ihm als Prämissen zu Grunde liegen: Allgemeines Künftig sollen

Mehr

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 15 - Lösung

Wiss. Mitarbeiterin Bärbel Junk Wintersemester 2008/2009. Fall 15 - Lösung Fall 15 - Lösung In Betracht kommt hier ein Organstreitverfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG. In einem Organstreitverfahren entscheidet das BVerfG darüber, ob ein oberstes Bundesorgan oder Beteiligte,

Mehr

Größte Reform des GG in seiner Geschichte Allerdings ohne Finanzverfassung. I. Abschaffung der Rahmengesetzgebung

Größte Reform des GG in seiner Geschichte Allerdings ohne Finanzverfassung. I. Abschaffung der Rahmengesetzgebung Föderalismusreform 1 Größte Reform des GG in seiner Geschichte Allerdings ohne Finanzverfassung I. Abschaffung der Rahmengesetzgebung Wegen schwieriger Trennung abgeschafft. Jetzt zwischen Bund und Ländern

Mehr

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes

Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode. Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Lösung Fall 1 Die verlängerte Legislaturperiode Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes Das Gesetz ist verfassungsgemäß, wenn es formell und materiell verfassungsgemäß zustande gekommen ist. I. Verfassungsmäßigkeit

Mehr

Gesetzgebungsverfahren II

Gesetzgebungsverfahren II 1 Gesetzgebungsverfahren II Harte Zeiten für Lottokönige Aufgrund der angespannten Finanzsituation beschließt der Bundestag im Dezember 2007 ein Gesetz zur Änderung der Einkommenssteuer. Der Gesetzentwurf

Mehr

15. Wahlperiode B U N D E S R A T

15. Wahlperiode B U N D E S R A T BT : XV/243 BR : 749/04 D E U T S C H E R B U N D E S T A G 15. Wahlperiode 2002-2005 B U N D E S R A T Gesetz zur Berücksichtigung von Kindererziehung im Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung

Mehr

Deutscher Bundestag. 16. Wahlperiode Bundesrat

Deutscher Bundestag. 16. Wahlperiode Bundesrat Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 18.10.2005-27.10.2009 Bundesrat Bestand PA-DBT 4000 Signatur Deutscher Bundestag: XVI/0528 Bundesrat: 560/09 Inhaltsverzeichnis zur Gesetzesdokumentation Gesetz zur

Mehr

A. Überblick: Partei und Fraktion

A. Überblick: Partei und Fraktion 1 Julia Faber, Akad. Rätin Lehrstuhl Prof. Dr. Ferdinand Wollenschläger A. Überblick: Partei und Fraktion I. Partei - Regelungen in Art. 21 GG und einfachgesetzlich im PartG - Definition: Vereinigung von

Mehr

Fall: Abolitionismus

Fall: Abolitionismus Fall: Abolitionismus In der deutschen Öffentlichkeit hat jüngst ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, das einmal mehr die Zustände in deutschen Gefängnissen und die Auswirkungen

Mehr

Verlauf Material Klausuren Glossar Literatur. Der Föderalismus in Deutschland ein Stationenlernen. Voransicht

Verlauf Material Klausuren Glossar Literatur. Der Föderalismus in Deutschland ein Stationenlernen. Voransicht Reihe 17 S 1 Verlauf Material Der Föderalismus in Deutschland ein Stationenlernen Nach Ideen von Andreas M. Münzing, Hagenbach Themen: Der Föderalismus in Deutschland ein Tauziehen um Kompetenzen? Die

Mehr

Kommentar zum Grundgesetz

Kommentar zum Grundgesetz Kommentar zum Grundgesetz begründet von Dr. Hermann v. Mangoldt weiland o. Professor der Rechte an der Universität Kiel fortgeführt von Dr. Friedrich Klein weiland o. Professor der Rechte an der Universität

Mehr

2. Teil Verfassungsrecht

2. Teil Verfassungsrecht Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 2. Teil Verfassungsrecht 51 Vorles ung Öffentliches Recht I Wintersemester 2007/2008 1. Teil: Einführung 1 Grundlagen 2 Der Begriff des öffentlichen

Mehr

P a r l a m e n t arisches Regierungssys t e m

P a r l a m e n t arisches Regierungssys t e m P a r l a m e n t arisches Regierungssys t e m Der Bundestag Funktionen des Bundestages Artikulationsfunktion: Ausdruck der politischen Auffassungen im Volk Wahlfunktion - Wahl des Bundeskanzlers (Art.

Mehr

-Lösungshinweise zu Fall 8- Gesetzgebungskompetenz

-Lösungshinweise zu Fall 8- Gesetzgebungskompetenz Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) -Lösungshinweise zu Fall 8- Gesetzgebungskompetenz Stand: WS 2010/2011 Die Gruppe der MdB könnte zur Überprüfung des Gesetzes

Mehr

Politische Parteien (Art. 21 GG)

Politische Parteien (Art. 21 GG) Politische Parteien (Art. 21 GG) Politische Parteinen effektivieren Art. 20 Abs. 2 S. 1 GG (Rückbindung des Staatswillens an den Volkswillen) durch: o Mitwirkung an der Bildung des Volkswillens o Transfer

Mehr

Sachverhalt Fall 7. Sachverhalt Fall 7. Sachverhalt

Sachverhalt Fall 7. Sachverhalt Fall 7. Sachverhalt Sachverhalt Fall 7 Sachverhalt Der 15. Bundestag beschließt nach bis dahin fehlerfreiem Verfahren mehrheitlich ein Gesetz zur Änderung des ursprünglich zustimmungspflichtigen Atomgesetzes. Danach wird

Mehr

STAATSORGANE Bundestag Bundesrat Bundesregierung Bundespräsident

STAATSORGANE Bundestag Bundesrat Bundesregierung Bundespräsident STAATSORGANE Bundestag Bundesrat Bundesregierung Bundespräsident Einführung in das Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland (Diritto dei Paesi di Lingua Tedesca) Prof. Dr. Clemens Arzt / Berlin

Mehr

10. Wahlperiode 1983 B U N D E S T A G

10. Wahlperiode 1983 B U N D E S T A G BT: X/316 BR: 546/83 D E U T S C H E R B U N D E S T A G 10. Wahlperiode 1983 ----------------------------------------------------------------------- Strafverfahrensänderungsgesetz 1987 (StVÄG 1987 - StVÄG

Mehr

Gesetzentwurf, überarbeitet gemäß Art. 50 Abs. 2 Satz 5 Hamburger Verfassung

Gesetzentwurf, überarbeitet gemäß Art. 50 Abs. 2 Satz 5 Hamburger Verfassung Volksbegehren Rettet den Volksentscheid Gesetzentwurf, überarbeitet gemäß Art. 50 Abs. 2 Satz 5 Hamburger Verfassung Hamburg, 24.3.2016 Das Volk möge beschließen: Artikel 1... Gesetzzur Änderung der Verfassung

Mehr

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes Bundesrat Drucksache 661/07 (Beschluss) 09.11.07 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes Der Bundesrat hat in seiner 838. Sitzung am 9. November

Mehr

Stationen des Gesetzentwurfs bis zum gültigen Gesetz Information für Stellungnehmende

Stationen des Gesetzentwurfs bis zum gültigen Gesetz Information für Stellungnehmende 2. Arbeitstagung Stellungnahmen der wissenschaftlichen Fachgesellschaften - Zwischenbilanz und weitere Schritte - 25. Juni 2013 Stationen des Gesetzentwurfs bis zum gültigen Gesetz Information für Stellungnehmende

Mehr

Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht Gliederung

Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht Gliederung Vorlesung Staatsrecht I - Staatsorganisationsrecht Gliederung 1 Einführung Teil I: Grundlagen I. Überblick über die wesentlichen Inhalte der Vorlesung II. Der Staat und das Staatsrecht 1. Staatslehre und

Mehr

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Institut für Öffentliches Wirtschaftsrecht Lehrstuhl für Öffentliches Recht Univ.-Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. Die Macht des Volkes 1 - Lösungsskizze Der Antrag

Mehr

Die Aufgaben des Bundesrates

Die Aufgaben des Bundesrates Der Bundesrat ein Organ des Bundes 1. Stellungnahme zu Regierungsentwürfen 2. Anrufung des Vermittlungsausschusses 3. Entscheidung über Zustimmungsgesetze 4. Mitwirkung bei Einspruchsgesetzen 5. Eigene

Mehr

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 5: Vermittlungsausschuss

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 5: Vermittlungsausschuss Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 5: Vermittlungsausschuss A. Erzwingung des Zusammentritts des Vermittlungsausschusses Die Bundesregierung könnte im

Mehr

Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre.

Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre. Übungsklausur Die O-Fraktion kann mit Erfolg gegen das WASG vorgehen, wenn ein entsprechender Antrag vor dem BVerfG zulässig (A.) und begründet (B.) wäre. In Betracht kommt eine abstrakte Normenkontrolle

Mehr

Vorlesungsgliederung

Vorlesungsgliederung PD Dr. Emanuel V. Towfigh SoSe 2015 Staatsrecht II: STAATSORGANISATIONSRECHT Vorlesungsgliederung I. Einführung und Grundbegriffe 1. Veranstaltungsorganisation, Materialien, Literatur 2. Staatsorganisationsrecht

Mehr

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG

I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes. 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG Frage 1: Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes I. Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes 1. Gesetzgebungskompetenz des Landes, Art. 70 GG 2. Gesetzgebungsverfahren a) Initiativrecht Art. 108 LV: Volksbegehren,

Mehr

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 9: Vermittlungsausschuss

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 9: Vermittlungsausschuss Institut für Öffentliches Recht Wintersemester 2011/2012 Universität Augsburg Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 9: Vermittlungsausschuss A. Erzwingung

Mehr

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Besprechung der Klausur vom 22.09.2011 SS 2011 Sachverhalt Frage: Hat der Antrag Aussicht auf Erfolg? Folie 2 A. Zulässigkeit I. Zuständigkeit des

Mehr

Gesetzgebung Arbeitspapiere Liechtenstein-Institut Nr. 7

Gesetzgebung Arbeitspapiere Liechtenstein-Institut Nr. 7 Zoltán Tibor Pállinger Gesetzgebung Arbeitspapiere Liechtenstein-Institut Nr. 7 Fachbereich Politikwissenschaft Dezember 2006 Arbeitspapiere Liechtenstein-Institut Die Verantwortung für die Arbeitspapiere

Mehr

Beispiel einer Prüfungsklausur im mittleren Bereich Staatsrecht

Beispiel einer Prüfungsklausur im mittleren Bereich Staatsrecht Beispiel einer Prüfungsklausur im mittleren Bereich Staatsrecht Zeitvorgabe: Zulässige Hilfsmittel: 180 Minuten Gesetzessammlung Pappermann Taschenrechner Sachverhalt 1 07.06.2013 Vertrauliche Geburt Schätzungsweise

Mehr

Der Bundesrat VON. DR. GEBHARD ZILLER und GEORG-BERNDT OSCHATZ. io. vollständig überarbeitete Auflage DROSTE VERLAG DUSSELDORF

Der Bundesrat VON. DR. GEBHARD ZILLER und GEORG-BERNDT OSCHATZ. io. vollständig überarbeitete Auflage DROSTE VERLAG DUSSELDORF Der Bundesrat VON DR. GEBHARD ZILLER und GEORG-BERNDT OSCHATZ io. vollständig überarbeitete Auflage DROSTE VERLAG DUSSELDORF INHALT EINLEITUNG 9 1. Zur Geschichte des Bundesrates 10 2. Von der Kapitulation

Mehr

Lösung zu Fall 7. A) Zulässigkeit

Lösung zu Fall 7. A) Zulässigkeit Lösung zu Fall 7 Der Antrag der Landesregierung im Bundesland Y wird Erfolg haben, wenn er zulässig und begründet ist. A) Zulässigkeit I. Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts, Art. 93 Abs. 1 Nr.

Mehr

10 Die Bundesregierung

10 Die Bundesregierung 10 Die Bundesregierung Literaturhinweise Beaucamp, JA 2001, 478 ff. Mehde, DVBl. 2001, 13 ff. Schenke, Jura 1982, 57 ff. Gas, BayVBl. 2006, 65 ff. Reimer, JuS 2005, 680 Schenke, Jura 1982, 337 ff. Ipsen,

Mehr

D E U T S C H E R B U N D E S T A G. 14. Wahlperiode 1998 B U N D E S R A T. Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen

D E U T S C H E R B U N D E S T A G. 14. Wahlperiode 1998 B U N D E S R A T. Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen BT : XIV/528 BR : 334/02 D E U T S C H E R B U N D E S T A G 14. Wahlperiode 1998 B U N D E S R A T Gesetz zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen Vom 2. September 2002 BGBl. I 2002, S. 3448

Mehr

Gesetzgebung in der EU Workshop SS Teil I. Univ. Prof. Dr. iur Götz Schulze

Gesetzgebung in der EU Workshop SS Teil I. Univ. Prof. Dr. iur Götz Schulze Gesetzgebung in der EU Workshop SS 2012 - Teil I Vertrag von Lissabon Letzte Etappe der EU-Rechtsenwicklung: Vertrag von Lissabon (1.12.2009) Neuerungen I. Inhaltlich 1. Verschmelzung von Europäischer

Mehr

^oderner Staat - Moderne Verwaltung

^oderner Staat - Moderne Verwaltung 92000 ^oderner Staat - Moderne Verwaltung Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien w w w. staat-modern. de Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Kapitel 1 Allgemeines 13 1 Geltungsbereich 13 2 Gleichstellung

Mehr

Repetitorium im öffentl. Recht, Verfassungsorgane

Repetitorium im öffentl. Recht, Verfassungsorgane Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, deutsches und europäisches Finanzund Steuerrecht Repetitorium im öffentl. Recht, 6.11.2017 Verfassungsorgane Deutscher Bundestag (Lb

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 93) Deutscher Bundestag Drucksache 17/... 17. Wahlperiode 24.04.2012 Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel

Mehr

10.1 Statistik zur Gesetzgebung

10.1 Statistik zur Gesetzgebung 10.1 Statistik zur Gesetzgebung Stand: 10.9.2014 Nach Artikel 70 GG steht das Recht der Gesetzgebung grundsätzlich den Ländern zu, soweit nicht im Einzelfall dem Bund durch das Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz

Mehr

Direkte Demokratie in den Bundesländern

Direkte Demokratie in den Bundesländern Direkte Demokratie in den Bundesländern Gemeinsamkeiten - Unterschiede Erfahrungen Vorbildfunktion für den Bund? Von Dr. Günther Jürgens Richter am Verwaltungsgericht RICHARD BOORBERG VERLAG STUTTGART

Mehr

2 BReg- Gegenzeichnung BPräs- Ausfertigung BGBl.- Verkündung

2 BReg- Gegenzeichnung BPräs- Ausfertigung BGBl.- Verkündung 1 2 BReg- Gegenzeichnung BPräs- Ausfertigung BGBl.- Verkündung Fall 1 Das Tierseuchengesetz 3 Als Reaktion auf jüngste BSE- Fälle beschließt die Bundesregierung im Oktober 2007 einen Gesetzesentwurf zur

Mehr

Niedersächsische Bundesratsinitiativen Wahlperiode des Landtages -

Niedersächsische Bundesratsinitiativen Wahlperiode des Landtages - MU Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für

Mehr

Im Namen des Volkes. In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

Im Namen des Volkes. In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 1412/97 - - 1 BVQ 14/02-1. der Frau D..., Im Namen des Volkes In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerde 2. der Minderjährigen D..., gesetzlich vertreten durch die

Mehr

Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Bundesgesetze vor Inkrafttreten

Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Bundesgesetze vor Inkrafttreten Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Bundesgesetze vor Inkrafttreten 2015 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Bundesgesetze vor Inkrafttreten Verfasser/in: Aktenzeichen: Abschluss der

Mehr

Staatsorganisationsrecht

Staatsorganisationsrecht Staatsorganisationsrecht Von Dr. Jörn Axel Kämmerer Professor an der Bucerius Law School in Hamburg 2., neu bearbeitete Auflage Verlag Franz Vahlen München 2012 Vorwort zur 2. Auflage... V Vorwort zur

Mehr

Föderalismus und Unitarismus in der Bundesrepublik Deutschland

Föderalismus und Unitarismus in der Bundesrepublik Deutschland Föderalismus und Unitarismus in der Bundesrepublik Deutschland Die Reform des Grundgesetzes von 1994 von Kirsten Schmalenbach Schriften des Landtags NRW Band 10 I Inhaltsverzeichnis Einleitung.'. 1 A Die

Mehr

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht. Fall 6: Das Parteienbereinigungsgesetz

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht. Fall 6: Das Parteienbereinigungsgesetz 1 Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 6: Das Parteienbereinigungsgesetz Frage 1: Verletzung von Mitwirkungsrechten der G-Fraktion Eine Verletzung der Mitwirkungsrechte

Mehr

10. Wahlperiode 1983 B U N D E S T A G

10. Wahlperiode 1983 B U N D E S T A G BT: X/168 BR: 81/84 D E U T S C H E R B U N D E S T A G 10. Wahlperiode 1983 B U N D E S R A T ------------------------------------------------------------------ Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Mehr

Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln

Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln 1 Zusammensetzung und Aufgabe der Fraktion (1) Die der SPD angehörenden Mitglieder im Rat der Gemeinde Nottuln bilden die SPD-Fraktion, sie haben volles Stimmrecht.

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt (LV)

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt (LV) Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1147 17.03.2017 Gesetzentwurf Fraktion AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Sachsen- Anhalt (LV) Der Landtag wolle beschließen: Gesetz

Mehr

8. Wahlperiode 1976 B U N D E S R A T

8. Wahlperiode 1976 B U N D E S R A T BT: VIII/293 BR: 353/79 D E U T S C H E R B U N D E S T A G 8. Wahlperiode 1976 B U N D E S R A T ------------------ Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die

Mehr

Fall 4 Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Lösungshinweise

Fall 4 Prüfungsrecht des Bundespräsidenten. Lösungshinweise Fall 4 Prüfungsrecht des Bundespräsidenten Lösungshinweise Präsidentenanklage gem. Art. 61 I GG, 13 Nr. 4, 49 ff. BVerfGG wegen Verletzung von Art. 82 I 1 GG? Antragsbegehren des Bundestags Organstreitverfahren

Mehr

Staatsorganisationsrecht Fall 1

Staatsorganisationsrecht Fall 1 FB Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 1 WS 2013/2014 Organisatorisches AG Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht annika.schmidl@jura.uni-augsburg.de 0821/598

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht. Fall 5: Der ausgeschlossene Abgeordnete H

Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I. Staatsorganisationsrecht. Fall 5: Der ausgeschlossene Abgeordnete H Universität Würzburg Wintersemester 2007/08 Konversatorium zum Grundkurs Öffentliches Recht I Staatsorganisationsrecht Fall 5: Der ausgeschlossene Abgeordnete H Frage 1: Ist H durch die Entscheidung des

Mehr

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 3: Parteienrecht

Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 3: Parteienrecht Institut für Öffentliches Recht Wintersemester 2011/2012 Universität Augsburg Fallbesprechungen zum Grundkurs Öffentliches Recht I (Staatsorganisationsrecht) Fall 3: Parteienrecht Teil 1: In Betracht kommt

Mehr

Wie funktioniert der Gesetzgebungsprozess in Deutschland, Österreich und Italien?

Wie funktioniert der Gesetzgebungsprozess in Deutschland, Österreich und Italien? Wie funktioniert der Gesetzgebungsprozess in Deutschland, Österreich und Italien? Mario Sandriesser, Stephan Ullrich Politische Systeme Westeuropas Referat Dr. Alexander Straßner 23.01.2014 Was ist ein

Mehr

D E U T S C H E R B U N D E S T A G. 14. Wahlperiode 1998 B U N D E S R A T

D E U T S C H E R B U N D E S T A G. 14. Wahlperiode 1998 B U N D E S R A T BT : XIV/31 BR : 161/99 D E U T S C H E R B U N D E S T A G 14. Wahlperiode 1998 B U N D E S R A T Zweites Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Zweites SGB III-Änderungsgesetz

Mehr

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht

Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Modul 55104: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Besprechung der Klausur vom 20.09.2012 SS 2012 Sachverhalt Frage: Hat der Antrag des Abgeordneten W Aussicht auf Erfolg? Folie 2 Vorüberlegungen

Mehr

15. Wahlperiode B U N D E S R A T. Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz)

15. Wahlperiode B U N D E S R A T. Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) BT : XV/225 BR : 663/04 D E U T S C H E R B U N D E S T A G 15. Wahlperiode 2002-2005 B U N D E S R A T Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz)

Mehr

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode

Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode Universität Würzburg Wintersemester 2007/08 Konversatorium Grundkurs Öffentliches Recht I -Staatsorganisationsrecht- Fall 4: Verlängerung der Legislaturperiode In Betracht kommt eine abstrakte Normenkontrolle,

Mehr

Prof. Dr. Christoph Gusy Sommersemester Examinatorium Staatsrecht - Übersicht -

Prof. Dr. Christoph Gusy Sommersemester Examinatorium Staatsrecht - Übersicht - Prof. Dr. Christoph Gusy Sommersemester 2017 Examinatorium Staatsrecht - Übersicht - 1. Grundrechte: Quellen, Träger (natürliche Personen), Schutzrichtungen, Auslegung. Schutz von Ehe und Familie (Art.

Mehr