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1 Ausgabe 2009/2010 Ausgabe 2009/2010 Ein Service für Unternehmer, Gründer und Selbstständige

2 TM & Hanna-Barbera. (s09) Mit VISA und MasterCard von rund um die Welt. Mit VISA und MasterCard von können Sie rund um die Welt bequem und bargeldlos zahlen und Geld beheben. Und dabei zahlen Sie Ihre Rechnung erst bis zu sechs Wochen später zinsenfrei! Bei Verlust oder Diebstahl sind Sie nach Ihrer Meldung von jeglicher Haftung befreit. Dagegen ist Bargeld einfach nur Steinzeit. Bargeld ist Steinzeit.

3 Wenn wir nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze schaffen wollen, ist ein hohes Niveau an Verantwortlichkeit nötig. Jean Claude Trichet (* ), EZB-Präsident Impressum: Der Business Guide erscheint jährlich und wird an alle Unternehmensgründer und Selbstständige kostenlos abgegeben. Der Ratgeber Business Guide bietet Informationen für Unternehmensgründer, Wirtschaftstreibende und Selbständige. Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Verleger: MediaMED GmbH Idee & Urheberrecht: Mag. Nikolaus Angermayr Verlagsbüro Wien: Pillergasse 13/34, 1150 Wien Verlagssitz und Verlagspostamt: 1150 Wien Projektleiter: Christoph R. Kny Chefredaktion: Mag. Nikolaus Angermayr Redaktion: Mag. Sylvia Vana, Dr. Stefan Buchinger, Andrea Buchegger, Christoph R. Kny Druck: Kny & Partner, Schrannenplatz 3/1/8, 2340 Mödling, Tel. 0676/ , Fax 02236/ , Grafik: Klaudia Marko, Lektorat: Herzlichen Dank für das Fachlek torat an: Mag. Sylvia Vana vom Gründerser vice des Wirtschaftsministeriums, Roman Riedl (WKÖ) Coverfoto: Yuri Arcurs/Fotolia.com Fotocredits und Abbildungen: Wirtschaftskammer, Junge Wirtschaft, Liquidlibrary- Digidias, wwww.istockphoto.com, Jupiter images, Archiv Hinweis: Die vorliegende Broschüre wurde von Experten und Fachleuten begutachtet und für gut befunden. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Weder die Autoren oder die Experten noch der Verlag können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus den im Ratgeber gegebenen Hinweisen resultieren, eine Haftung übernehmen. Ver öffent lichung oder teilweise Veröffentlichung nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages. Anzeigenannahme: Falls Sie mehr über die Kooperationsmöglichkeiten im Business Guide wissen möchten, fordern Sie bitte nähere Informationen an: MediaMED Verlag, Pillergasse 13/34, 1150 Wien, Herr Mag. Angermayr, Tel. 0664/ , Fax 01/ , Herzlichen Dank an alle, die zur Vollständigkeit und zum Gelingen durch Ihre Mitarbeit beigetragen haben. Der nächste Business Guide erscheint im Mai Business Guide 1

4 Vorwort Verantwortung übernehmen und Motivation für berufliche Selbstverwirklichung finden DR. REINHOLD MITTERLEHNER Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Das moderne Erwerbsleben ist dadurch geprägt, dass von Arbeitnehmern gleichermaßen wie von Selbstständigen ein erhöhtes Maß an Flexibilität gefordert wird. Die globalisierte Wirtschaft macht es erforderlich, dass der Einzelne jede sich ergebende Erwerbschance ergreift. Damit geht einher, dass moderne Erwerbskarrieren durch wechselnde Übergänge von der Unselbstständigkeit in die selbstständige Erwerbstätigkeit und umgekehrt gekennzeichnet sind. Der positive Trend bei den Unternehmensgründungen ist weiterhin ungebrochen: In den vergangenen 15 Jahren wurden in Österreich Unternehmen gegründet. Seit 2005 bewegt sich diese Zahl um die Marke von pro Jahr, 2008 machten sich Personen selbstständig. Dadurch hat sich eine junge und selbstbewusste Unternehmergeneration entwickelt, die Verantwortung übernehmen will und darin Motivation für berufliche Selbstverwirklichung sieht. Österreich braucht diese innovativen und erfinderischen Kräfte, die ihre beruflichen Stärken und Qualifikationen zu Eigenmarken ummünzen und daneben Wachstums-, Beschäftigungs- und Struktureffekte generieren. Bereits jede/r zweite Österreicher/in (49 Prozent) hat Interesse an der Selbstständigkeit. Ein Unternehmen zu gründen ist eine hervorragende Gelegenheit für Menschen, die unabhängig arbeiten wollen und bereit sind, sich überdurchschnittlich einzusetzen. Laut einer Umfrage der WKO gilt als Hauptmotiv für die Gründung noch immer der Wunsch, die eigene Chefin oder der eigene Chef zu sein. Die Freude an neuen Herausforderungen und der Wunsch, seine Existenz eigenverantwortlich aufzubauen, sind ebenfalls Hauptantriebskräfte auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Voraussetzung für den nachhaltigen Gründerboom sind nicht zuletzt klare Signale der Wirtschaftspolitik: Rechtliche und administrative Hürden wurden beseitigt. Der Berufszugang ist liberaler geworden. Eine moderne 2 Business Guide

5 Vorwort soziale Absicherung für Wirtschaftstreibende muss den besonderen Bedürfnissen der Unternehmer angepasst sein und auch für diese Gruppe mehr Sicherheit, mehr Flexibilität und mehr Chancen bieten. Neben der neuen Selbst ständigenvorsorge, die schon seit einem Jahr in Kraft ist, wurde mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ab ein weiterer Meilenstein der Arbeitsmarktpolitik gesetzt. Maßnahmen wie etwa die Halbierung der Krankenversicherungsbeiträge, die Einführung des Jahressechstels und damit die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes auch für Unternehmer, das Neugründungsförderungsgesetz, bildungspolitische Maßnahmen zur Stärkung des Unternehmergeistes, um nur einige zu nennen, vervollständigen die erfolgreiche Gründungspolitik in den vergangenen Jahren. Erleichterungen für Unternehmensgründer sind Zeichen einer modernen Strukturpolitik. Neue Unternehmen geben der heimischen Wirtschaft wichtige Impulse, schaffen neue Arbeitsplätze und sind somit ein bedeutender Wachstumsmotor. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist die Politik daher selbst in höchstem Maße interessiert, die Rahmenbedingungen für Gründungswillige weiter zu optimieren. Um den Konjunkturabschwung abzufedern und Arbeitsplätze zu sichern, wurden Maßnahmenpakete im Umfang von rund 6,2 Milliarden Euro beschlossen. Das Konjunkturpaket I die Mittelstandsmilliarde umfasst speziell Maßnahmen im Bereich der Finanzierung, damit den österreichischen Unternehmen in den nächsten Monaten ausreichend Kapital zur Verfügung steht. Davon profitieren sowohl etablierte Unternehmen als auch Jungunternehmen. Einige Unternehmensgründungen scheitern in Österreich leider an Informationslücken, betriebswirtschaftlichen Wissensdefiziten der Planenden, sowie an nicht in Anspruch genommener begleitender Unterstützung. In Österreich besteht eine dichte Beratungslandschaft sowie zahlreiche Gründerinitiativen und -kampagnen. Mit dem vorliegenden Business Guide 2009/2010 liegt ein gut strukturiertes Informationsmedium für Unternehmensgründer bereits in der elften Auflage vor. Darüber hinaus werden nützliche Informationen über gesetzliche Neuerungen, Beratungsangebote und Förderungsprogramme gegeben. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend unterstützt Sie gerne als Partner auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit! Dr. Reinhold Mitterlehner Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Business Guide 3

6 Vorwort Lieber Chef sein als Chef haben Dr. Christoph Leitl Präsident der Wirtschaftskammer Österreich die Beratungsleistung des Gründer-Service der Wirtschaftskammern wurde weiter gesteigert. Mit Beratungen und Kontakten in den Beratungsstellen zu den Themen Gründen-Nachfolge-Franchise, wurde auch hier im abgelaufenen Jahr ein Spitzenwert erreicht. Die fundierte Beratung und Planung des Gründungsprozesses ist wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Unternehmensstart. Der Schritt in die Selbstständigkeit ist das Ziel für viele unternehmerisch denkenden Menschen. Für Viele ist die Idee zur Gründung eines eigenen Unternehmens schon ein lange gehegter Wunsch. Die Jungen wollen ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen. Sie wollen etwas schaffen und sich nicht länger etwas anschaffen lassen. Lieber Chef sein als Chef haben, ist die Devise! Professionelle Beratung für eine erfolgreiche Gründung Das hohe Niveau an Gründungen wurde mit neuen Unternehmen weiter gehalten. Nach Sparten gegliedert wurden 35,1 Prozent der Unternehmen im Gewerbe und Handwerk gegründet, 25,1 Prozent im Handel und 24,1 Prozent in Information und Consulting. 9,2 Prozent entfallen auf den Tourismus und 5,2 Prozent auf den Transport und Verkehr. Auch Schlüssel zum Erfolg: Eine fundierte Vorbereitung. Verbesserungen für Ein-Personen-Unternehmen Viele Unternehmen starten bei ihrer Gründung als Ein-Personen-Unternehmen (EPU). Sie sind ein wichtiger Faktor für eine gut funktionierende Wirtschaft. Deswegen haben wir uns für Verbesserungen der Rahmenbedingungen für EPU eingesetzt und Vieles erreicht. Seit besteht die Möglichkeit zu einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung. Weiters wurde eine Reform des Einkommenssteuertarifs in die Wege geleitet. Die Benachteiligung gegenüber Unselbstständigen bei der Besteuerung des 13. und 14. Monatsgehalts wird beseitigt. Viele wesentliche Erleichterungen, die gerade für kleine Unternehmen eine wichtige Unterstützung darstellen. Um sich gut auf das Gespräch mit Banken und Förderstellen vorzubereiten bietet das 4 Business Guide

7 Vorwort Gründer-Service der WKO auf der Homepage die kostenlose Business-Plan-Software Plan4You Easy sowie einen Mindestumsatzrechner an. Große Zukunftschancen liegen im Schwerpunktbereich Innovation. Eine Studie des Wifo hat gezeigt, dass gerade kleine Unternehmen mit einer innovativen Geschäftsidee die größten Wachstumschancen haben. Dieses Potenzial gilt es zu nutzen. Gerade in einem internationalen Umfeld können sich Unternehmer damit einen besonderen Wettbewerbsvorteil verschaffen. in das Netzwerk der Jungen Wirtschaft International (JCI) eingebunden. JCI besteht in über 100 Ländern auf allen Kontinenten. Gemeinsam mit der AWO werden Messe- und Marktsondierungsreisen organisiert. Mehr Informationen dazu sind unter zu finden. Ich wünsche allen Leserinnen und Lesern des Business Guide 2009/2010 alles Gute, wirtschaftlichen Erfolg und viel Freude an der Selbstständigkeit. Nationales und internationales Netzwerk Kooperation statt Konkurrenz ist das Motto der Jungunternehmer. Die Junge Wirtschaft (JW) veranstaltet österreichweit etwa 600 Veranstaltungen pro Jahr. Außerdem ist die JW Dr. Christoph Leitl Präsident der Wirtschaftskammer Österreich Business Guide 5

8 Inhalt Impressum...1 BM für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner...2 Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, Dr. Christoph Leitl... 4 Inhaltsverzeichnis... 6 Unternehmensgründung Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Nachhaltige Unternehmensgründung erfordert Information und Kommunikation...14 Schritt für Schritt zur Unternehmensgründung...16 Welche Erwerbskategorie trifft auf mich zu?...18 Die Gründerinitiative der Freien Berufe...20 Das richtige Gewerbe wählen Die Gewerbeordnung weist den Weg Der Start ins eigene Unternehmen Berufsrechtliche Voraussetzungen Gewusst wie der Weg zum Gewerbeschein...46 Das Arbeitsinspektorat als Partner für junge Unternehmen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige Recht bekommen auch im Ausland...54 Richtige Planung und Informationsbeschaffung zum Unternehmensstart...56 Die richtige Rechtsform optimal wählen und gestalten. 59 Übersicht Rechtsformen Internes Kontrollsystem (IKS)/Interne Revision AMS-Gründerprogramm...68 Business Incubator Graz...70 Sonderteil Junge Wirtschaft Top Termine Wo JungunternehmerInnen dabei sein sollten Sicher Gründen erfolgreich bleiben Junge Wirtschaft Heimat für Jungunternehmer Jungunternehmer haben Asterixfaktor Franchising Gründen mit Netz Serviceangebot auf einen Blick Service und Lobbying für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) Unternehmen wir es gemeinsam! Business Guide

9 INhalt Förderungen & Finanzen Die Finanzierung Konjunkturpaket Die Mittelstandsmilliarde Die Steuerreform Frauen voran Die Wirtschaft ist weiblich Gründerinnenzentrum Steiermark Unternehmen für Unternehmerinnen...86 Frauenpower im Web...87 Frau und Geld eine Initiative der Volksbank...88 Aus- und Weiterbildung IUG UNI Linz ASEP ein Forum von Wirtschaftsexperten UNIUN Institut für Entrepreneurship und Innovation...93 Bildung = Wirtschaft + Museum Dienstleistungen & Service Rechtliche Aspekte der Unternehmensgründung Gelbe Seiten bringen Kunden und Umsatz Suchmaschinen Marketing damit Ihre Website leichter gefunden wird GS1 Austria Service und Angebot e-card Motor für E-Health und E-Government trend & FORMAT die starke Wirtschaftskompetenz PALAZZO die Location für die nächste Firmenfeier Imperial Dinner Train STA Business Travel SHA Wellness Clinic Stress lass nach Reiter s Burgendland Resort Adressteil Business Guide 7

10 Unternehmensgründung Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Das Gründerservice des BMWFJ hilft, den Grundstein für Ihre Selbstständigkeit zu legen. Mag. Sylvia Vana Gründungsbeauftragte im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Die Entscheidung Selbstständigkeit In Österreich wählen jedes Jahr tausende Menschen die Selbstständigkeit als Alternative zur klassischen unselbstständigen Berufskarriere. Die Aussicht auf bessere Zukunfts- und Einkommenschancen und der lang gehegte Wunsch nach Selbstständigkeit sind treibende Kräfte auf dem Weg zur Unternehmensgründung. Umfragen zufolge gilt der Wunsch, der eigene Chef oder die eigene Chefin zu sein, als Hauptmotiv für die Gründung eines eigenen Unternehmens. Der Wandel in der Organisation unserer Arbeitswelt bietet immer mehr Platz für effizi- entes Unternehmertum: Traditionelle Konzernhierarchien werden ersetzt durch vernetzte, eigenständige Einheiten. Die Fähigkeit unternehmerischen Denkens ist nicht nur für Unternehmensgründer von wesentlicher Bedeutung, sondern stellt mittlerweile auch eine Schlüsselqualifikation im Anforderungsprofil klassischer Beschäftigungsverhältnisse dar. Auch haben Unternehmerinnen und Unternehmer in der Gesellschaft wieder einen höheren Stellenwert. Dadurch hat sich eine junge selbstbewusste Unternehmergeneration entwickelt, die Verantwortung übernehmen will und darin Motivation für Ihr Handeln sowie berufliche Selbstverwirklichung sieht. Positiver Trend bei Unternehmensgründungen Die Dynamik der Unternehmensgründungen ist weiterhin ungebrochen: Seit 2005 bewegt sich laut Wirtschaftskammer Österreich die Anzahl der jährlichen Unternehmensneugründungen mit Nachhaltigkeit, d. h. Bestehen von mindestens sechs Monaten, um die Marke von Beachtlich ist auch der Rekordwert der Gründerinnen: mehr als 40 % der neugegründeten Unternehmen wurden von Frauen gegründet, ein europäischer Spitzenwert. 8 Business Guide

11 Unternehmensgründung Unternehmensneugründungen in Österreich vorl* * Anmerkung: Daten 2008 vorläufig (endgültige Daten: Veröffentlichung voraussichtlich Mitte 2009) Branchenschwerpunkte Den Branchenschwerpunkt bildete hierbei nicht wie man meinen könnte die Sparte Information und Consulting, sondern mit 35,1 % die Unternehmensgruppe Gewerbe und Handwerk, gefolgt vom Handel mit 25,1 %. Große Gründungspotentiale für die Zukunft liegen noch bei Sozial- und Gesundheitsberufen. Der Wandel zur Dienstleistungsgesellschaft wird durch die GründerInnen also noch weiter vorange trieben. Beachtliche Bestandsquoten der österreichischen Start-ups Die Bestandssquoten österreichischer GründerInnen sind beachtlich. Nach drei Jahren bestehen noch über 80 %, nach fünf Jahren existieren noch sieben von zehn Unternehmen. Absolut gesehen steigen die Zahlen der überlebenden Gründungen generell stark an. Gründungsimpulse seitens der Wirtschaftspolitik Ein Grund für die steigende Zahl von Start-ups sind die Rahmenbedingungen für Unternehmensgründer, die in den vergangenen Jahren neu konstruiert wurden. Der Berufszugang ist liberal und wurde weitgehend vereinfacht. Zahlreiche Berufe kann man ohne gewerbliche Beschränkungen ausüben. (die Broschüre A bis Z der freien Unternehmenstätigkeiten kann beim Bürgerservice im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend angefordert werden). Mit der Eigenberechtigung (Vollendung des 18. Lebensjahres) als einziger Zugangsvoraussetzung zur Meisterprüfung, der Erweiterung der Nebenrechte und der Schaffung von Teilgewerben wurde darüber hinaus auch größere Flexibilität erreicht. Die neue Gewerbeordnung bringt aber auch weniger Bürokratie: Die Vorlage von Dokumenten bei der Gewer- Business Guide 9

12 Unternehmensgründung beanmeldung beschränkt sich im Grunde nur mehr auf den Befähigungsnachweis. Geringere Gründungskosten Neugründer und Betriebsübernehmer sind von sämtlichen Anmeldegebühren befreit, also u. a. von Stempelgebühren, Firmenbucheintragungsgebühren, Bundesverwaltungsabgaben, Grunderwerbs- oder Gesellschaftssteuer! Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFÖG). Weiters werden Gründer, die im Gründungsjahr auch schon Arbeitsplätze schaffen, bei den Lohnnebenkosten ent lastet: Das sind Dienstgeberbeiträge zum Familienlastena u sg l e i c h sf o n d s, A r b e i t- geber beiträge zur Wohnbauförderung, Beiträge zur gesetzlichen Un fallversicherung und die Kammerumlage II der Wirtschaftskammer. Wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Interessensvertretung in der Regel ist dies die Wirtschaftskammer Österreich, dort erhalten Sie das entsprechende Formular und dazu eine kostenlose Gründungsberatung! Gründen innerhalb von 24 Stunden Wer in Österreich ein nicht protokolliertes (d. h. nicht im Firmenbuch eingetragenes) Einzelunternehmen gründen möchte, kann dies innerhalb eines Tages durchführen. Österreich nimmt hier verglichen mit sehr unternehmerfreundlichen Ländern wie Deutschland, Großbritannien, Schweden, Niederlande oder Finnland eine absolute Spitzenposition ein. Wirtschaftsförderungsprogramme Die austria wirtschaftsservice Gesellschaft mbh (aws), die große staatliche Förderbank, fördert prioritär neue Unternehmen! Diese können von einer Vielzahl von Förderprogrammen (Mikrofinanzierungen für Gründer) profitieren: Jungunternehmerförderungsaktion, Gründungssparen, Unternehmensdynamik, Eigenkapitalgarantien, Seed-financing oder Business-Angel-Börse (siehe Förderungsteil in dieser Ausgabe!) oder letztendlich auch der Double Equity Fonds. Das Eigenkapital, das von Unternehmen bzw. von privaten Eigenkapitalgebern (Familie, Freunde, Business Angels, Geschäftspartner) bereitgestellt wird, wird durch einen zu 100 % von der aws besicherten Kredit ( Verdoppelungskredit ), für den keine persönliche Haftung erfolgt, verdoppelt. Mehr Informationen dazu bietet das Kundencenter der aws ( Das Gründungsklima hat sich deutlich gebessert. Konjunkturpaket: Vor dem Hintergrund der mit der globalen Finanzkrise und der damit einhergehenden Wachstumsverlangsamung verfolgt die Bundesregierung während der gesamten Legislaturperiode eine effiziente Wachstumspolitik. Konjunktur- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen stehen im Vordergrund. Mit dem Konjunkturpaket I (Mittelstandsoffensive), dem Konjunkturpaket II (Investitionsoffensive) und der Steuerreform zur Nachfragestärkung soll der Konjunkturabschwung abgefedert werden. Die Mittelstandsoffensive umfasst speziell Maßnahmen im Bereich Finanzierung, damit 10 Business Guide

13 Unternehmensgründung österreichischen Unternehmen ausreichend Kapital zur Verfügung gestellt wird. Davon profitieren bereits etablierte Unternehmen gleichermaßen wie Jungunternehmen. Mehr Informationen dazu finden Sie und auf den Seiten und unter Selbstständigenvorsorge Seit Beginn 2007 ist die Abfertigung Neu auch für Unternehmer Realität. Damit wurde die soziale Sicherheit der Wirtschaftstreibenden entscheidend verbessert. Die durch die Absenkung der Krankenversicherungsbeiträge frei werdenden Mittel werden steuermindernd in eine Vorsorgekasse einbezahlt und später in Form einer monatlichen Zusatzpension oder als einmaliger Barbetrag ausbezahlt. Bei einem Wechsel zwischen selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit können die Ansprüche nach dem Rucksackprinzip mitgenommen werden. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ab dem soll die Entscheidung zur selbstständigen Erwerbstä- tigkeit erleichtern und das Verarmungsrisiko verringern. Die Einbeziehung von Selbstständigen in die Arbeitslosenversicherung erfolgt im Rahmen eines Optionen-Modells unter Wahrung der bisher erworbenen Ansprüche. Damit fällt eine wesentliche Barriere bei der Entscheidung zwischen Selbstständigkeit und Unselbständigkeit und die Übergänge werden in beide Richtungen fließender. So wird es den Menschen erleichtert, ihre Ideen einmal in selbstständiger, einmal in unselbstständiger Erwerbstätigkeit zu realisieren. Weitere Verbesserungen und Aktivitäten im Rahmen der Offensive für Jungunternehmer: aa Die Verwaltungsreform brachte die längst fäl- ligen One-stop-shops: Bezirkshauptmannschaften sind heute die zentralen Anlaufstellen für alle Behördenwege. Das Motto: Der Akt läuft und nicht der Bürger/Unternehmer! aa Durch die E-Government-Initiative der Bundesregierung sollte die elektronische Gewerbeanmeldung bald flächendeckend Business Guide 11

14 Unternehmensgründung möglich sein. Steuererklärungen (Arbeitnehmerveranlagung) können bereits per Internet eingebracht werden. Tarifreform: niedrigere Beitragsgrundla- gen für Pensions- und Krankenversicherung für Jungunternehmer in den ersten 3 Jahren Durch die Einführung des Jahressechstels, also die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes auch für Unternehmer, profitieren auch Selbstständige von der Steuerreform 2009 Regionale Gründerzentren bzw. Inkuba- toren und Gründer-Coaching Bewusstseinsbildende Aktivitäten im Schulwesen (z. B. Firmenplanspiele in AHS- JUNIOR, IFTEC) Gründungslehrstühle an den Universitäten Klagenfurt, Linz und Wien Österreichweite Business-Plan-Wettbe- werbe (i2b, GO-Gründerwettbewerb) Veranstaltungen und Kampagnen der Jun- gen Wirtschaft Erweiterung der steuerlich begünstigten Forschungsaufwendungen (Forschungsprämie für Gründer) Das Unternehmensgründungsprogramm des AMS bietet eine Unterstützung auf aa aa aa aa aa aa aa aa aa dem Weg von der Arbeitslosigkeit zur Selbstständigkeit durch Weiterbildung, Beratung und Training. Information bedeutet Vorsprung Informationsdefizite sollten kein Grund für das Scheitern von Firmengründungen mehr sein! Nützen Sie das Gründerservice im Wirtschaftsministerium mit seinen starken Partnern, den Wirtschaftskammern, den Förderungsstellen, Sozialversicherungsanstalten oder den Freien Berufen. Besuchen Sie die einschlägigen Internet-Portale. Schaffen Sie sich Ihr eigenes Netzwerk! a Weitere Informationen Mag. Sylvia Vana Gründungsbeauftragte im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend A-1011 Wien, Stubenring 1 Tel.: +43 (0) 1/ Fax: +43 (0) 1/ sylvia.vana@bmwfj.gv.at Web: 12 Business Guide

15 Viele Top-Unternehmen spielen mit uns zusammen. Auch Sie? sujet ams Zahlreiche Unternehmen vertrauen dem AMS. Mit Erfolg. Denn sie profitieren von umfassenden AMS-Angeboten, wie z. B. individuellen Beratungen, Förderungen, Qualifizierung von Mitarbeiter/innen und Unterstützung bei der Personalsuche. Nützen auch Sie unser Service. oder Ihr ArbeitsMarktService Sie sind gefragt.

16 Unternehmensgründung Nachhaltige Unternehmensgründung erfordert Information und Kommunikation Von der Idee zum Konzept Ihre Idee ist genial, Ihr Produkt eine technische Meisterleistung, Ihre Dienstleistung so originell, dass Sie annehmen, damit am Markt Wettbewerbsvorteile zu haben. Sie wollen Ihr eigener Chef sein! Das sind schon gute Voraussetzungen für Ihren künftigen Geschäftserfolg. Und Sie wollen Ihre Idee professionell umsetzen, denn Sie wissen, dass die Idee allein nicht ausreichen wird. Man muss sich anstrengen, um am Markt erfolgreich zu sein. Deshalb überlegen Sie: aa Wem bringt mein Pro- dukt/meine Dienstleistung einen Nutzen? aa Wem bringt mein Pro- dukt/meine Dienstleistung einen Nutzen? aa Wen will ich mit meinem Produkt eigentlich ansprechenaa Welchen Standort halte ich für den geeig- netsten? aa Welchen Preis ist mein möglicher Kunde bereit zu zahlen? aa Wie komme ich an meine Kunden heran? aa Wie werden sich die Verkaufschancen in den nächsten Jahren entwickeln? aa Wie kann ich mein Produktangebot noch ergänzen? aa Wer sind meine Mitbewerber und wo lie- gen deren Stärken und Schwächen? aa Warum soll ein Kunde ausgerechnet mein Produkt und das bei mir kaufen? aa Habe ich ein Marketingkonzept, mit dem ich mein Unternehmen kunden- und marktorientiert führen kann? aa Habe ich meinen Kapitalbedarf genau er- mittelt? aa Welche Rechtsform will ich meinem Unter- nehmen geben? GründerInnen von heute sind selbstbewusst und mobil Für jede gewerbliche Tätigkeit brauche ich eine Gewerbeberechtigung. Es ist für mich daher wichtig zu wissen: a Welche Art von Gewerbe übe ich selbstständig aus? a Welche Voraussetzungen (Befähigungsnachweis u. a.) muss ich erbringen? a Wie komme ich konkret zu einer Gewerbeberechtigung? a Brauche ich eine Betriebsanlagengenehmigung? Oder wollen Sie den Betrieb Ihrer Eltern, eines Verwandten oder eines Bekannten übernehmen? 14 Business Guide

17 Unternehmensgründung aa Welche Möglichkeiten gibt es? aa Was muss man bei Übernahmen be- achten? aa Wie wird die Übernahme steuerlich be- handelt? Gute Vorbereitung ist alles! Viele Fehler könnten durch entsprechende Beratung und genaue, detaillierte Vorbereitung der Unternehmensgründung leicht vermieden werden. Der erste und wichtigste Schritt des Vorhabens einer Unternehmensgründung ist die Formulierung und strukturierte Darstellung der Geschäfts idee im Rahmen eines Business Plans, der schriftlich verfasst werden sollte. Als Hilfe bei der Erstellung kann die zuvor angeführte Checkliste herangezogen werden. Die Antworten auf die oben gestellten Fragen fassen Sie in einem Geschäftsplan ( Business Plan ) zusammen. Anschließend sollte dieses Konzept kritisch reflektiert werden, auch unter Heranziehen von kompetenten Beratern, um zum einen Planungsdefizite oder mögliche Problemfelder in der Umsetzungsphase frühzeitig zu erkennen. Zum anderen können sich durch neue Sichtweisen und externe Impulse auch kreative Erweiterungen der Geschäftsidee zu ergeben. a Weitere Informationen Mag. Sylvia Vana Gründungsbeauftragte im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend A-1011 Wien, Stubenring 1 Tel.: +43 (0) 1/ Fax: +43 (0) 1/ sylvia.vana@bmwfj.gv.at Web: Business Guide 15

18 Unternehmensgründung Schritt für Schritt zur Unternehmensgründung Von der Geschäftsidee zum Gewerbeschein! Vor der erfolgreichen Gründung des eigenen Unternehmens sollten ein gesundes Maß an Planung und kritischer Selbstanalyse stehen. Die persönlichen Eigenschaften und die Bereitschaft, sich von der fixen 40-Stunden-Woche zu verabschieden, gehören da genauso hinterfragt wie die Erstellung eines realistischen Businessplans oder der Check der rechtlichen Voraussetzungen Check der persönlichen Unternehmereigenschaften Der Wechsel in die Selbstständigkeit bringt massive Änderungen der eigenen Lebensführung mit sich. Es stellt sich die Frage, ob man dazu wirklich auf Dauer bereit ist. Außerdem sind bestimmte Unternehmereigenschaften gefragt wie Beharrlichkeit, Ausdauer oder Risikobereitschaft. Informationsbeschaffung Grundsätzlich gilt: Gut informiert und beraten ist halb gewonnen. Daher sollte bereits am Beginn jeder Überlegung, ein Unternehmen zu gründen, professionelle Hilfe in Anspruch ge- nommen werden. Als Partner stehen dafür u. a. Institutionen wie das Gründerservice im Wirtschaftsministerium, das Gründer-Service der Wirtschaftskammern oder Banken zur Verfügung. Nutzen Sie aber auch die kostenlosen Informationsangebote der Jungen Wirtschaft, der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (z. B. Höhe der Sozialversicherungsbeiträge), des Arbeitsmarktservice, der österreichischen Notare, Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder oder der Steuerberater! Erstellung eines Businessplans Die Vorlage eines Geschäftsplanes ( Businessplan ) gehört heute zum guten Ton im Umgang mit Geschäftspartnern. Beinahe 16 Business Guide

19 Unternehmensgründung 4 5 unabdingbar ist diese Visitenkarte bei Kreditverhandlungen mit Banken. Der Geschäftsplan zwingt den Gründer, seine Geschäftsidee systematisch durchzudenken. Anwendung der Gewerbeordnung und Berufszugang Vor jeder Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit ist deren Einordnung in eine bestimmte Gewerbe-Kategorie zu klären. Details dazu im Kapitel Das richtige Gewerbe wählen ab Seite 22, und Welche Erwerbskategorie trifft auf mich zu? ab Seite 18. Planung und kritische Selbstanalyse Der Start ins eigene Unternehmen Sind alle vorgenannten Schritte erledigt, steht der Unternehmensgründung nichts mehr im Wege. Wie man konkret zum Gewerbeschein kommt und allgemeine Vorrausetzungen, finden Sie im Kapitel Gewusst wie Der Weg zum Gewerbeschein ab Seite 46. Damit Sie in steuerrechtlicher Sicht alles richtig machen, lesen Sie dazu mehr ab Seite 56. a Business Guide 17

20 Unternehmensgründung Welche Erwerbskategorie trifft auf mich zu? Eine fixe Anstellung ist heute keine Selbstverständlichkeit mehr, Zweitjobs sind längst alltäglich geworden. Doch oft knüpfen an bestimmte Arbeitsverhältnisse unterschiedliche Rechtsfolgen. Deshalb ist es wichtig, die Erwerbskategorie zu kennen. Echte/r Dienstnehmer/in: Sie sind gegenüber Ihrem Dienstgeber weisungsgebunden, in die Betriebshierarchie eingeordnet und verwenden keine eigenen Produktionsmittel (Werkzeug, Computer, Fahrzeug u. a.). Sie haben eine geregelte Arbeitszeit und dürfen sich von niemandem anderen vertreten lassen. An diese Beschäftigungsform knüpfen sich Lohn/Gehalt, Urlaubsanspruch, 13. und 14. Gehalt, bezahlter Krankenstand, Recht auf Abfertigung, Kündigungsfristen und Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber übernimmt die Abführung der SV- Beiträge und der Lohnsteuer. Freie/r Dienstnehmer/in: Sie sind im Gegensatz zum echten Dienstnehmer vom Arbeitgeber nicht persönlich abhängig und nicht an eine bestimmte Arbeitszeit oder einen fixen Arbeitsort gebunden. Sie verfügen über keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel und beziehen laufendes Entgelt. Der Auftraggeber muss den freien Dienstnehmer bei der GKK anmelden (Meldepflicht des Auftraggebers!). Die größere Freiheit hat ihren Preis: Urlaub und Krankenstand werden nicht bezahlt, Kündigungen können plötzlich kommen. Die Sozialversicherung wird vom Arbeitgeber entrichtet, der Freie Dienstnehmer ist aber nicht arbeitslosenversichert. Um eine Steuernummer muss der Freie selbst beim Finanzamt ansuchen und die jährlich geforderte Steuer abführen. Typische Berufe: Erwachsenenbildung, Texter, Journalisten, Studentenjobs. Neue/r Selbstständige/r: Ihre Tätigkeit erfolgt auf Werkvertragsbasis, auf eigene Rechnung und Gefahr. Sie benötigen für die Ausübung der Tätigkeit aber keine Gewerbeberechtigung! Sie verwenden eigene Betriebsmittel und werden für die Erstellung eines bestimmten Werkes (z. B. Therapiestunde, Vortrag, Gutachten, Übersetzung) oder Erfolges engagiert (Zielschuldverhältnis). Typische Berufe: Psychologe, Psychotherapeut, Vortragender, Gutachter, Übersetzer. Sozialversicherung: Hat jemand während des gesamten Kalenderjahres keine andere Erwerbstätigkeit (Arbeiter, Angestellter, freier Dienstnehmer, Landwirt u. a.) und liegt das jährliche Bruttoeinkommen unter EUR 6.453,36 im Kalen- 18 Business Guide

21 Unternehmensgründung derjahr, dann entsteht für ihn keine Versicherungspflicht. Bestehen im selben Jahr andere Erwerbstätigkeiten oder Ersatzleistungen für eine Erwerbstätigkeit (z. B. Pension oder Arbeitslosengeld) ist die Versicherungsgrenze niedriger, nämlich EUR 4.292,88 (für das Jahr 2009). Selbstständige/r mit Gewerbeberechtigung: Typisches Merkmal ist regelmäßige selbständige Arbeit auf eigene Rechnung und Gefahr. Der Großteil der selbständigen Tätigkeiten unterliegt in Österreich der Gewerbeordnung, dem wichtigsten Berufsgesetz. Typische Berufe: Augenoptiker, Baumeister, technische Zeichner, Gastwirte u. a. Kleinstunternehmer/in/regelung: Für alle Inhaber einer Gewerbeberechtigung, die ihr Gewerbe nur in einem sehr kleinen Umfang betreiben, gibt es seit eine angenehme Begünstigung: Auf Antrag werden sie von der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG ausgenommen. Nur die Unfallversicherung, sprich EUR 94,08 pro Jahr, bleibt bestehen. Voraussetzung ist, dass so- wohl der Jahresumsatz den Betrag von EUR , als auch der jährliche Gewinn den Betrag von EUR 4.292,88 nicht übersteigt und dass der Antragsteller in den letzten 60 Monaten nicht länger als 12 Monate nach dem GSVG pflichtversichert war. Achtung: Diese Begünstigung bedeutet aber auch, dass man eben keine Krankenversicherung hat und keine Pensionsversicherungsmonate erwirbt! a Mag. Sylvia Vana Gründungsbeauftragte im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Weitere Informationen a Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft a Kammer der Wirtschaftstreuhänder a Wirtschaftskammer Österreich a Arbeiterkammer Business Guide 19

22 Unternehmensgründung Die Gründerinitiative der Freien Berufe Guter Rat ist kostenlos Die Phase der Unternehmensgründung erfordert neben viel fachlichem Aufwand auch nicht zu unterschätzende finanzielle Belastungen. Diese zu reduzieren, hilft die Gründerinitiative der Freien Berufe gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium, bei der Jungunternehmer kostenlos Beratungen in Anspruch nehmen können. Im Einzelnen bieten die Aktionspartner der Gründerinitiative folgende Unterstützungsmaßnahmen für Betriebsgründer: Österreichische Notariatskammer: Jeder österreichische Notar bietet eine kostenlose erste Rechtsberatung. Die Rechtsberatung über die Wahl der richtigen Gesellschaftsform und alle mit einer Unternehmensgründung zusammenhängenden Rechtsfragen gehören zu den Kerngeschäftsfeldern der österreichischen Notare. Kammer der Wirtschaftstreuhänder: Neben der kostenlosen Erstberatung bietet die Kammer auch eine unentgeltliche Spezialberatung für Jungunternehmer und Betriebsübernehmer bei Kontakt über die jeweilige Landesstelle an. 20 Business Guide

23 Unternehmensgründung Österreichische Patentanwaltskammer: Für Jungunternehmer gibt es eine kostenlose Erstberatung zu Themen des gewerblichen Rechtsschutzes (z. B. Patente, Marken, Muster etc.) und diverse Informationsblätter über die Möglichkeiten, Erfordernisse und den Nutzen von Schutzrechten sowie die Pflichten gegenüber Dritten. Außerdem werden Sprechtage mit kostenloser patentanwaltlicher Beratung in allen Bundesländern organisiert. Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten: Da die gute strategische Planung von Betriebsobjekten einen wesentlichen Faktor für den Unternehmenserfolg darstellt, offeriert die Kammer für Neugründer und Übernehmer kostenlose persönliche Erstberatungen und Information z. B. auf den Gebieten Bauberatung, Arbeitsschutz, Betriebsanlagen und Energiefragen. Unterstützungs- maßnahmen für Betriebsgründer/innen Österreichische Ärztekammer: Für Jungunternehmer führt die ÖÄK eine kostenlose Jungunternehmerinformation zur arbeitsmedizinischen Betreuung im Unternehmen durch, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit und damit den Erfolg in der Firma zu erhalten. Österreichische Apothekerkammer: Die österreichischen Apotheker bieten Unternehmensgründern ein spezielles Betriebsapothekenservice. Dieses umfasst die Bereitstellung einer speziell auf die Bedürfnisse eines neuen Unternehmens zugeschnittenen Betriebsapotheke und eine begleitende Betreuung. a Weitere Informationen (Service Unternehmensgründung) Business Guide 21

24 Unternehmensgründung Das richtige Gewerbe wählen Die Gewerbeordnung weist den Weg Mmag. Stefan Trojer Gewerbejurist im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Wer sich selbstständig machen möchte, kommt an ihr kaum vorbei. Die Gewerbeordnung 1994 (GewO) zählt neben dem Handelsrecht zu den wichtigsten juristischen Normen für potenzielle Jungunternehmer. Um mit den neuen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Schritt zu halten, wurde sie daher in den vergangenen Jahren gründlich reformiert und wird auch laufend weiter angepasst. Der Zugang zum Unternehmertum ist dadurch wesentlich einfacher und unbürokratischer geworden wie z. B. der Wegfall der Befähigungsnachweisverpflichtung für das Handelsgewerbe zeigt. Erleichterungen des Gewerbezugangs aa One-Stop-Shop-Prinzip Seit der Ge- werbeordnungsnovelle 2002 erfolgt die Begründung aller Gewerbe einheitlich bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bis dahin gab es teilweise Zustän- digkeiten des Landeshauptmannes und des Bundesministeriums. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten elektronischer Behördenwege laufend ausgebaut; Beispiele: Wenn jemand etwa ein freies Gewerbe anmelden wollte, musste er früher seine Anmeldung schriftlich per Post vornehmen oder persönlich bei der Behörde vorsprechen. Es war zusätzlich in allen Fällen die zeitaufwendige Beschaffung eines Strafregisterauszuges erforderlich. Nun ist auch eine elektronische Anmeldung zulässig, die Bezirksverwaltungsbehörde kann Auskünfte anderer Behörden selbstständig einholen, es entfällt die Beibringung des Strafregisterauszuges durch den Gewerbeanmelder. Etwa ist in Wien auch die Anmeldung über Internet ohne Weiteres möglich. Durch die Bestimmungen des Neugründungsförderungsgesetzes sind Neugründungen generell von allen Gebühren befreit. Das bedeutet im Einzelfall eine Ersparnis bis zu etwa 250 Euro. aa Neuregelung des Konkurses als Gewer- beausschluss- bzw. Gewerbeentziehungsgrund; nunmehr kann in den meisten Fällen trotz eines vorherigen Konkurses neuerlich ein Gewerbe ausgeübt werden. aa Das Handelsgewerbe wurde zu einem frei- en Gewerbe. Ausgenommen ist lediglich 22 Business Guide

25 Unternehmensgründung der Handel mit einzelnen sensiblen Waren wie Medizinprodukte, Waffen, Arzneimitteln und Giften etc. Das heißt, dass prinzipiell kein Befähigungsnachweis nötig ist, wenn jemand das Handelsgewerbe ausüben will. Individueller Befähigungsnachweis: Ne- ben dem vorgesehenen Ausbildungsgang wird auch ein individuell absolvierter Ausbildungsweg als Befähigungsnachweis von den Gewerbebehörden akzeptiert. Daneben besteht weiterhin die volle Ersatzmöglichkeit von Ausbildungen durch die Bestellung eines befähigten gewerberechtlichen Geschäftsführers. aa Neugründungen sind generell von allen Gebühren befreit. aa Nur mehr die Eigenberechtigung ist Zu- gangsvoraussetzung zu Meister- und sonstigen Befähigungsprüfungen. Bisher war bei den meisten Gewerben ein bestimmter Ausbildungsnachweis nötig, um überhaupt zu einer Befähigungsprüfung antreten zu dürfen. aa Einführung eines Modulsystems bei der Meisterprüfung. Einzelne Module oder Teile von solchen entfallen im Fall einer bestandenen einschlägigen Lehrabschlussprüfungaa Einführung eines beson- deren Gütesiegels für Meisterbetriebe: als besonderes Erkennungsmerkmal für Meisterbetriebe wird derzeit an den rechtlichen Grundlagen für ein ein- Business Guide 23

26 Unternehmensgründung heitliches sog. Meistergütesiegel gearbeitet, das nur geprüfte Meisterbetriebe als Zeichen im Geschäftsverkehr verwenden dürfen. Liberalisierung und Vereinfachung der rechtlichen Grundlagen aa In der letzten Zeit wurden die sog. Teilge- werbe durch den Wegfall der Einschränkung der Beschäftigungszahl und Entfall des generellen Verbots Lehrlinge auszubilden aufgewertet. (Unter Teilgewerbe versteht man Teiltätigkeiten eines reglementierten Gewerbes, für deren Verrichtung grundsätzlich die Lehrabschlussprüfung in Verbindung mit einer bestimmten Dauer der fachlichen Berufsausübung ausreicht, z. B. Änderungsschneiderei, Fahrradtechnik.) aa Nebenrechte wurden vereinfacht und ver- einheitlicht. Darunter versteht man die mit der eigentlichen Gewerbeberechtigung automatisch mitumfassten Rechte der Gewerbetreibenden. aussetzung für eine Gewerbeausübung ist der legale Aufenthalt in Österreich zur Ausübung eines Gewerbes; Überholte und besonders kasuistische Re- gelungen entfielen mit der GewO-Novelle 2002 (z. B. Entfall der Bedarfsprüfung beim Bestattergewerbe, Entfall der Bestimmungen über das Aufsuchen von Gewerbetreibenden und Land- und Forstwirten zur Aufnahme von Bestellungen, einfachere Regelung der Verabreichungsbefugnisse der Würstelstände und Imbissstuben). aa Welcher Befähigungsnachweis ist erforderlich? Beispiel: Lange Zeit durften an einem Würstelstand keine Pizzaschnitten oder Germknödel verabreicht werden. Dies ist nunmehr zulässig. Jeder Lebensmittelhändler kann in seinem Verkaufsraum bis zu acht Verabreichungsplätze zur Verfügung stellen und dort Speisen in einfacher Art verabreichen sowie nichtalkoholische Getränke und Bier ausschenken. Handwerke und sonstige reglementierte Gewerbe Beispiel: Ein Zimmermeister kann einen Gesamtauftrag über einen Dachbodenausbau mit Neuadaption des Dachstuhles einschließlich der Gas-Wasser- und Elektroinstallationen übernehmen. Einziges Erfordernis ist, für die Elektro- und Wasserinstallationen befugte Gewerbetreibende heranzuziehen. aa Bei Drittstaatsangehörigen entfiel der Nachweis der Gegenseitigkeit (bzw. der Gleichstellung mit Inländern). Einzige Vor- Grundsätzlich gibt es seit der Novelle 2002 nur mehr die Trennung in befähigungsnachweispflichtige und freie Gewerbe. Jedoch tragen Gewerbe, für deren selbstständige Aus übung eine Meisterprüfung oder vergleichbare Qualifikation notwendig ist, weiterhin die Bezeichnung Handwerke. Darüber hinaus gibt es Gewerbe, die keine Meisterprüfung, sondern einen anderen Befähigungsnachweis erfordern, wie z. B. spezielle Befähigungsprüfungen, Schulbesuche, Kurse etc. Liegt das Gewerbe im Bereich öffent- 24 Business Guide

27 Unternehmensgründung lichen Interesses (z. B. Gesundheit, Sicherheit etc.), ist eine Überprüfung der Zuverlässigkeit erforderlich (z. B. Baumeister, Herstellung von Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit Arzneimitteln und Giften). Durch die Gewerbeordnungsnovelle 2008 wird es den Gewerbetreibenden, die die Meisterprüfung abgelegt haben erlaubt, ein eigenes Meistergütesiegel zu verwenden. Das Aussehen des Gütesiegels wird durch eine Verordnung des Wirtschaftsministers festgelegt, die derzeit in Ausarbeitung ist. Freie Gewerbe Zur selbstständigen Ausübung ist kein Befähigungsnachweis notwendig. Es reicht die Anmeldung bei der Bezirksverwaltungsbehörde. Alle Gewerbe, die nicht unter den reglementierten Gewerben der GewO aufgezählt sind, sind automatisch freie Gewerbe. Zum freien Gewerbe wurde durch die Novelle zur Gewer- beordnung 2002 insbesondere das wichtige Handelsgewerbe, das bisher ein gebundenes Gewerbe war. Versicherungsvermittlung Durch die Gewerbeordnungsnovelle 2004 wurde die Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung im österreichischen Gewerberecht umgesetzt. Durch die GewO-Novelle 2008 gab es hier Detailverbesserungen. Insgesamt sind folgende Schwerpunkte im Bereich der Versicherungsvermittlung besonders erwähnenswert: aa Zusammenfassung der früheren Einzelge- werbe in ein einheitliches Gewerbe der Versicherungsvermittlung. aa Einrichtung eines eigenen Versiche- rungsvermittlerregisters, das unentgeltlich im Internet eingesehen werden kann (versicherungsvermittler.bmwfj.gv.at). aa Verpflichtende Berufshaftpflichtabsiche- rung ist Voraussetzung für die Eintragung Business Guide 25

28 Unternehmensgründung Grenzüberschreitendes Tätigwerden Durch die Umsetzung der Richtlinie 2005/36/ EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen im Zuge der GewO-Novelle 2008 kommt es zu einer Vereinfachung bei vorübergehenden und gelegentlichen Tätigkeiten (sogenannter freier Dienstleistungsverkehr) innerhalb Europas: ins Register und dient einerseits dem Konsumenten aber andererseits auch dem Selbstschutz der Vermittler. Vermögensberater hat das Recht zur Ver- mittlung von Lebens- und Unfallversicherungen. Einführung eines eingeschränkten Gewer- bes der Versicherungsvermittlung, das das bisherige sog. Nebengewerbe ersetzen soll. Vorteil: Der Umfang der Berechtigung ist im Hinblick auf die vermittelten Versicherungszweige frei wählbar und auch weiter als bisher (Wegfall der Umsatzgrenze) Die Ausübung ist nur auf Grund einer Eintra- gung ins Versicherungsvermittlerregister zulässig. Gegenüber Kunden sind bestimmte Infor- mationspflichten einzuhalten, insbesondere ist anzugeben, ob ein Versicherungsvermittler auf Grund seines Verhältnisses zu Versicherungsunternehmen zivilrechtlich als Versicherungsmakler oder als Versicherungsagent anzusehen ist. Der Versicherungsmakler besitzt keine vertragliche Bindung zu einem Versicherungsunternehmen und muss am Markt ein für den Kunden optimales Produkt auswählen, der Versicherungsagent handelt auf Grund einer vertraglichen Bindung zu einem Versicherungsunternehmen und ist dessen Vertreter. aa aa aa aa aa Diesbezüglich reicht es, wenn jemand, der in einem anderen Mitgliedstaat in einem befähigungsnachweispflichtigen Gewerbe tätig werden will, in einem Mitgliedstaat bereits ein reglementiertes Gewerbe befugt ausübt oder seit mindestens zwei Jahren auf diesem Gebiet ein freies Gewerbe ausgeübt hat. Beispiel Ein in Österreich selbstständig tätiger KFZ- Technikermeister kann in einem anderen Mitgliedstaat ohne das bisher häufig notwendige Verfahren zum Vergleich des Befähigungsnachweises vorübergehende und gelegentliche Pannendienste leisten, erforderlich ist lediglich eine vorherige Anzeige an die zuständige Behörde des Aufnahmestaates, die jährlich zu wiederholen ist. a Weitere Informationen MMag. Stefan Trojer Sektion Unternehmen Abteilung Gewerberecht Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend A-1010 Wien, Stubenring 1 Tel.: +43 (0) 1/ Fax: +43 (0) 1/ stefan.trojer@bmwfj.gv.at Web: 26 Business Guide

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30 Unternehmensgründung Der Start ins eigene Unternehmen Berufsrechtliche Voraussetzungen Allgemeine Voraussetzungen aa Österreichische oder EWR (EU)-Staatsbür- gerschaft bzw. zur Gewerbeausübung berechtigender Aufenthaltstitel aa Vollendung des 18. Lebensjahres aa Fehlen von Ausschließungsgründen wie z. B. bestimmte Finanzvergehen oder strafgerichtliche Verurteilungen, vorhergehende Ablehnung eines Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens. Besondere Voraussetzungen Je nach Gewerbeart ist ein Befähigungsnachweis zu erbringen (Ausnahme: freie Gewerbe): Für Handwerke ist grundsätzlich die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder der Ab- schluss einer einschlägigen Schule (z.b. HTL) mit entsprechenden Praxiszeiten erforderlich. Für sonstige reglementierte Gewerbe sind unterschiedliche Befähigungsnachweise notwendig (Zeugnisse über Lehrabschlussprüfungen, Schulbesuche, Praxiszeiten). Seit der Gewerbeordnung 2004 ist auf Grund der Umsetzung der Richtlinie 2002/92/EG über Versicherungsvermittlung für die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung vor Gewerbeantritt der Nachweis einer Haftungsabsicherung erforderlich. Die Gewerbeordnungsnovelle 2008 sieht dies nun auch für das Immobilentreuhändergewerbe vor. Von der Erbringung folgender Erfordernisse kann im Einzelfall abgesehen werden: 28 Business Guide

31 Unternehmensgründung aa Fehlen allgemeiner Voraussetzungen Für den Fall, dass bestimmte allgemeine Voraussetzungen nicht erfüllt werden können, besteht die Möglichkeit einer Nachsicht. aa Konkursablehnung mangels Masse Beim Ansuchen um Nachsicht muss der Beweis erbracht werden, dass die mit der Gewerbeausübung verbundenen Zahlungsverpflichtungen erfüllt werden. Eine Neuregelung erfolgte durch die Gewerbeordnungsnovelle 2004 aber für das Gewerbe der Versicherungsvermittlung. In Umsetzung der Richtlinie 2002/92/EG wurde für dieses Gewerbe als Antrittsvoraussetzung das Vorliegen gänzlicher Konkursfreiheit vorgesehen. Aber auch hier ist, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt sein sollte, eine Nachsicht im eingangs genannten Sinn möglich. aa Fehlen des Befähigungsnachweises Ein vorgeschriebener Befähigungsnachweis kann durch den individuellen Nach- weis (vgl. 19 der Gewerbeordnung) der Befähigung ersetzt werden, wenn die notwendigen fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse durch eine andere als die gesetzlich vorgesehene Ausbildung bzw. bisherige praktische Tätigkeit nachgewiesen werden. Diese Regelung ersetzt die frühere Nachsicht vom Befähigungsnachweis. a Weitere Informationen MMag. Stefan Trojer Sektion Unternehmen Abteilung Gewerberecht Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend A-1010 Wien, Stubenring 1 Tel.: +43 (0) 1/ Fax: +43 (0) 1/ stefan.trojer@bmwfj.gv.at Web: Business Guide 29

32 Unternehmensgründung Top Termine Wo JungunternehmerInnen dabei sein sollten Best of Business 16. Bundestagung der Jungen Wirtschaft Alle reden über die Krise. Österreichs Jungunternehmer reden über Chancen und nutzen sie. Denn auch in Krisenzeiten gibt es Raum für Kreativität, Innovation und junge Business-Ideen. Best of Business lautet das Motto der heurigen Bundestagung, die von 4. bis 5. September in Bregenz stattfindet. Aus gutem Grund: Nur das Beste ist gut genug für Österreichs Jungunternehmer beim Start zu neuen Business-Chancen. Zum Thema Ländle 09 Best of Business diskutieren Top-Unternehmer wie Harti Weirather (Weirather, Wenzel & Partner), Andreas Ludwig (Zumtobel AG), Bernhard Ölz (Bäckerei Ölz) und Karl Stoss (Casinos Austria) über Erfolg. Aus der Sportwelt ist der ehemalige Skiflieger Hubert Neuper mit dabei. Er wird zeigen, wie er als Spitzen-Performer in ein massives Burnout geschlittert ist und erfolgreich wieder durchgestartet hat. Muster-Coach Ronnie Leitgeb macht Österreichs Jungunternehmer mit Body & Mind Coaching fürs Business fit. Als weitere Spitzenvortragende vor Ort sind Top-Kommunikator Luigi Schober ( Best of Marketing Arbeiten mit der Krise ), Verkaufsexperte Andreas Buhr ( Die Umsatzmaschine ), Netzwerkprofi Ruth Pfosser ( Netzwerke der Macht ), Rhetorikfachmann Stefan Gössler ( Barack Obama, Hillary Clinton und die alten Griechen ), Marketing-Professor Claudius Schmitz ( Entstehung von Marken ), Eva Ruppert ( Presenting yourself ) uvm. Neben den hochkarätigen Debatten und Impulsen besticht die Bundestagung 09 durch eine Vielzahl von abwechslungsreichen Side Events. Informationen und Anmeldung unter Ins Ausland mit der Jungen Wirtschaft In regelmäßigen Abständen werden gemeinsam mit der AWO Reisen zu Leitmessen im Ausland und Marktsondierungsreisen organisiert. Auf dem Programm stehen dabei Vorträge zu den Chancen auf diesen Märkten, Firmenpräsentationen, Betriebstbesichtigungen und b2b-meetings mit potenziellen Geschäftspartnern. Daneben gibt es internationale Jungunternehmer-Konferenzen, die globale Networking-Möglichkeiten bieten. Ein reichhaltiges Progamm an Seminaren zur Aus- und Weiterbildung sowie Vorträge von Top Keynote Speakern aus Wirtschaft und Politik steht den Teilnehmern zur Auswahl. Informationen unter Erasmus für Jungunternehmer Seit Februar 2009 bietet die Junge Wirtschaft in Kooperation mit der EU ein neues Austauschprogramm für angehende Gründer und Jungunternehmer. Der Austausch in ein Land der EU kann zwischen 1 6 Monaten dauern und bietet den Teilnehmern eine Reihe von gegenseitigen Vorteilen. Details zum Programm und zur Anmeldung gibt es unter 30 Business Guide

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