Das Beste für Ihr Auto

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1 Das Beste für Ihr Auto Der Fahrleistungstarif für die Kraftfahrtversicherung Stand: Direktion: Ruhrallee 92, Dortmund Inhalt: Umstellungsantrag und Produktinformationsblatt zur Kraftfahrtversicherung (Fahrleistungstarif) KE1e.5831/10.08

2 Produktinformationsblatt für die Kfz-Versicherung - Fahrleistungstarif Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen vorgeschlagene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den in der Vertragsinformation (Formular-Nr. KE.8e.5901/ ) enthaltenen Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. 1. Welche Art der Versicherung schlagen wir Ihnen vor? Die von Ihnen gewünschte Versicherung ist eine Kfz-Versicherung. Sie kann viele verschiedene, selbstständige abschließbare Versicherungsarten enthalten. Für welche Sie sich nun entschieden haben, ist nachfolgend angekreuzt. Versicherungsarten: Kfz-Haftpflichtversicherung Teilkaskoversicherung Vollkaskoversicherung Insassenunfallversicherung Autoschutzbrief 2. Welche Risiken sind versichert? Ihre Tarifvarianten bei dem Pkw- Fahrleistungstarif Fahrleistungs-Basis-Tarif Fahrleistungs-Komfort-Tarif Einzelheiten finden Sie unter Ziff. 2 sowie der Antragsrückseite und in der Vertragsinformation unter Besondere Bedingungen für den Basistarif. Grundlage Ihrer Kfz-Versicherung sind der Antrag, der Versicherungsschein und etwaige Nachträge sowie die Vertragsinformation inkl. der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) und der Tarifbestimmungen (TB). Wir fassen nachfolgend für Sie die wesentlichen Versicherungsarten zusammen. Den für Sie zutreffenden Versicherungsumfang können Sie Ihrem Versicherungsschein sowie den unter Ziff. 1 angekreuzten Versicherungsarten entnehmen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung (KH) als Pflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug Andere schädigen. Mitversichert ist auch das Risiko von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz, die zum Beispiel nach einem Unfall gegen Sie erhoben werden können. Einzelheiten hierzu finden Sie in 10 d AKB. Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs (z. B. durch Diebstahl oder Sturm). Die Vollkaskoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs (z. B. durch Diebstahl oder Sturm) sowie vor Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfälle, die Sie selbst verursacht haben. Der Autoschutzbrief bietet Ihnen organisatorische und finanzielle Hilfe, z. B. bei Panne, Unfall und Diebstahl Ihres Fahrzeugs. Ihre Wahltarife bei dem Pkw-Fahrleistungstarif: Versicherungssumme 3. Wie hoch ist Ihr Beitrag, wann müssen Sie ihn bezahlen und was sind die Folgen unterbliebener oder verspäteter Zahlung? Gesamtbeitrag für Ihren Versicherungsschutz bei jährlicher Zahlweise halbjährlicher Zahlweise vierteljährlicher Zahlweise monatlicher Zahlweise Fahrleistungs- Basis-Tarif Haftpflichtversicherung 100 Mio. EUR oder gesetzl. Mindestdeckung Beitragsfälligkeit: Fahrleistungs- Komfort-Tarif 100 Mio. EUR Krankenhaustagegeld Mallorca-Deckung: Erweiterung des Versicherungsschutzes für im europäischen Ausland gemietete Pkw Rabattretter: Ab Schadenfreiheitsklasse 25 bleiben die Beitragssätze nach einem Schaden unverändert Kaskoversicherung Rabattretter: Ab Schadenfreiheitsklasse 25 bleiben die Beitragssätze nach einem Schaden unverändert Schäden durch Marderbiss an Pkw inkl. Folgeschäden bis EUR Neuwert-Entschädigung bei Totalschäden gilt für Pkw bis zu einem Fahrzeugalter von 3 Monaten 12 Monaten in den ersten Verzicht auf den Abzug neu für alt bei Pkw 2 Jahren (außer bei Bereifung, Batterie, unabhängig vom (außer bei Cabrio-Verdecken) Fahrzeugalter Lackierung) Verzicht auf den Abzug neu für alt bei Informations- und Unterhaltungssystemen von Pkw Ausdehnung der Schäden durch Haarwild auf den Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Tieren aller Art.* Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit (außer bei Diebstahl, Alkohol oder Drogen)* Erweiterung der Elementarschäden um Schäden durch Schneelawinen *, versichert ist nur Haarwild in den ersten zwei Jahren nach Anschaffung Folgende Sonderleistungen sind für beide Tarife möglich: Autoschutzbrief: Dieser bietet Ihnen für nur 10 EUR jährlich eine europaweite Pannenhilfe für Pkw, Krafträder und Wohnmobile bis 4,0 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Clever-Kasko: Damit sichern Sie sich einen kostenlosen Rund-um-Schadenservice, z. B. Hol- und Bringservice, Ersatzwagen und 6 Jahre Garantie auf die Reparatur. Gleichzeitig erhalten Sie einen Nachlass von 5 % in der Kaskoversicherung. Dafür lassen Sie die Instandsetzung Ihres Pkw in einer unserer Partnerwerkstätten durchführen. Von unseren Partnerwerkstätten erhalten Sie zusätzliche Sonderleistungen. GAP-Deckung: Diese wertvolle Ergänzung in der Vollkaskoversicherung für Leasing-Pkw erhöht bei einem Totalschaden Ihre Leistung bedarfsgerecht. Dafür zahlen Sie in der Vollkasko einen Mehrbeitrag von 15 %. Rabattschutz: Dieser sorgt dafür, dass Sie nach einem rabattbelastenden Schaden mit Ihrem Pkw Ihren über Jahre aufgebauten Schadenfreiheitsrabatt behalten. Dafür zahlen Sie in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung einen Mehrbeitrag von 12,5 %. * Leistung wird für alle Fahrzeugarten gewährt. Detaillierte Hinweise entnehmen Sie bitte der/den Vertragsinformation/Bedingungen. jeweils zum jeweils zum und jeweils zum , , und zum 01. jeden Monats KE.1e.5945/ Die Insassenunfallversicherung bietet eine finanzielle Absicherung für Schäden, die bei Gebrauch des Fahrzeuges den berechtigten Insassen widerfahren. EUR inkl. Versicherungssteuer. 1

3 Die endgültige Beitragshöhe können Sie erst dem Versicherungsschein entnehmen, bzw. einem Nachtrag zum Versicherungsschein, sofern Ihr Vorversicherer eine abweichende Auskunft über den Schadenverlauf mitgeteilt hat. Bitte bezahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Erhalt des Versicherungsscheins zu zahlen. Falls Sie uns eine Lastschriftermächtigung erteilen, sorgen Sie bitte rechtzeitig für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Solange Sie den ersten oder einmaligen Beitrag schuldhaft nicht gezahlt haben, besteht kein Versicherungsschutz. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, fordern wir Sie auf, den rückständigen Beitrag innerhalb einer Frist von mindestens zwei Wochen zu zahlen. Nach Ablauf dieser Zahlungsfrist entfällt Ihr Versicherungsschutz. Außerdem können wir den Vertrag kündigen. Einzelheiten hierzu finden Sie in den Tarifbestimmungen 2 a und b. 4. Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, denn sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz herausgenommen. Nicht versichert sind insbesondere in der Haftpflichtversicherung z. B. Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung finden Sie in 11 der AKB der Continentale, in der Kaskoversicherung z. B. Leistungen bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Ermöglichung eines Diebstahls. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung finden Sie in 2 c der AKB der Continentale, in der Kasko- und Unfallversicherung sowie beim Autoschutzbrief z. B. Schäden durch Erdbeben oder Kriegsereignisse. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung finden Sie in 2 d der AKB der Continentale, in der Insassenunfallversicherung z. B. Unfälle, die dem Versicherten dadurch zustoßen, dass er vorsätzlich eine Straftat ausführt. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung finden Sie in 19 der AKB der Continentale, beim Autoschutzbrief z. B. Schadenfälle, die durch eine Erkrankung verursacht wurden, die innerhalb von sechs Wochen vor Beginn der Reise mit dem versicherten Fahrzeug aufgetreten ist. Einzelheiten und eine vollständige Aufzählung finden Sie in 27 der AKB der Continentale. 6. Welche Obliegenheiten haben Sie während der Vertragslaufzeit und welche Folgen können Verletzungen dieser Obliegenheiten haben? Welche Pflichten Sie bei Gebrauch des Fahrzeugs haben, ergibt sich aus 2 b der AKB der Continentale. Beispielsweise dürfen Sie nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis und einem verkehrssicheren Fahrzeug und nicht unter Einfluss von Alkohol und anderen Rauschmitteln fahren. Die Verletzung von Obliegenheiten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. 7. Welche Obliegenheiten haben Sie im Schadenfall und welche Folgen können Verletzungen dieser Obliegenheiten haben? Im Schadenfall müssen Sie alles Erforderliche tun, um das Schadenereignis aufzuklären. Das bedeutet insbesondere, den Schadenfall unverzüglich und wahrheitsgemäß anzuzeigen. Auch sind Sie verpflichtet nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem 7 der AKB der Continentale. 8. Wann beginnt und endet Ihr Versicherungsschutz? Haben Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss gemäß Ziffer 3 gezahlt, beginnt Ihr Versicherungsschutz zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies ist häufig der Tag der Zulassung des Fahrzeuges. Ihr Versicherungsschutz endet zum des Jahres, das auf das Jahr des Vertragsabschlusses folgt, und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir den Vertrag nicht spätestens einen Monat vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Einzelheiten hierzu finden Sie unter 1 und 4 a AKB sowie im Versicherungsschein. 9. Wie können Sie Ihren Vertrag beenden? Neben der unter Ziffer 8 beschriebenen Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf des Vertrages können Sie den Vertrag auch aus anderen Anlässen vorzeitig kündigen. So besteht z. B. nach Eintritt eines Schadens eine Kündigungsmöglichkeit. Ebenso dürfen Sie nach einer tariflichen Beitragserhöhung den Vertrag Ihrerseits beenden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den AKB 1 Abs. 6, 4, 6 Abs. 3 und 9 b sowie den TB Ziffern 6, 7 a, 11 Abs. 4 und 12 Abs Welche Obliegenheiten haben Sie beim Vertragsschluss und welche Folgen können Verletzungen dieser Obliegenheiten haben? Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie im Antragsformular wahrheitsgemäße und vollständige Angaben machen. Andernfalls können wir uns vorzeitig von dem Vertrag lösen und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz. Gegebenenfalls können wir auch die Versicherungsbeiträge anpassen und eine Vertragsstrafe erheben. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den TB Ziffern 10 und 13. 2

4 Die Continentale Dortmund Wir bitten, diese Erklärung ausgefüllt zurückzusenden an: Servicecenter Kfz Ruhrallee Dortmund Kraftfahrtversicherung: Amtl. Kennzeichen: Antrag auf Umstellung des Versicherungsvertrages auf den aktuellen Tarif und die aktuellen Tarifbedingungen AKB und TB - (Fahrleistungstarif) Hiermit beantrage ich die Umstellung meines Kfz-Versicherungsvertrages mit der obigen Vertragsnummer auf den neuen Kraftfahrttarif, die derzeit gültigen Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) und die Tarifbestimmungen (TB), alle mit Stand (KE.8e.5901/10.08). Die Umstellung soll zum wirksam werden (der Antrag muss bis spätestens bei der Continentale Sachversicherung AG Servicecenter Kfz eingegangen sein). Der Schutzbrief für europaweite Pannenhilfe zum Beitrag von 10,00 Euro jährlich soll eingeschlossen werden, soweit nicht bereits vorhanden (gilt nur für Pkw, Kraftrad oder Campingfahrzeug bis 4 t zul. Gesamtmasse). Mir ist bekannt, dass die neuen Bedingungen von den bisher für den Vertrag maßgebenden Bedingungen abweichen. Für Pkw wurden im Vergleich zum Tarif folgende Änderungen vorgenommen: Möglichkeit eines Rabattschutzes in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung, Bündel- und Treuenachlass unabhängig von der SF-Klasse des Vertrages, Postleitzahl des Halters des Fahrzeugs als Merkmal in der Beitragsermittlung, Clever-Kasko : 6 Jahre Garantie auf die Reparatur (bisher nur 3 Jahre), Erstattung von 85 % der Reparaturkosten bei Reparatur des Fahrzeugs in einer Fremdwerkstatt. Bisher wurden nur die Kosten übernommen, die bei einer Reparatur in einer unserer Partnerwerkstätten angefallen wären. Diese Regelung gilt auch für fiktive Abrechnungen in einer Fremdwerkstatt (85 % der Reparaturkosten gem. Kostenvoranschlag ohne Mehrwertsteuer). Eine fiktive Abrechnung war bisher nicht möglich. Beitragszuschlag in der Kaskoversicherung bei Fahrzeugen mit gewerblicher Nutzung. Im Pkw-Komfort-Tarif und bei allen anderen Fahrzeugarten wurden in der Kaskoversicherung die Elementarschäden um Schäden durch Schneelawinen und die Wildschäden um den Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Tieren aller Art erweitert (bisher Haarwild, Pferde, Rinder, Schafe oder Ziegen). Ich beantrage noch folgende Zusatzleistungen: Einschluss der Clever-Kasko (für Pkw) Einschluss der GAP-Deckung (für Leasing-Pkw) Einschluss des Rabattschutzes (für Pkw) in Kfz-Haftpflicht Vollkasko Die Unterschiede zwischen dem Basis- und Komfort-Tarif entnehmen Sie bitte dem Beiblatt. Ich beantrage die Umstellung auf den Pkw-Komfort-Tarif mit erweiterten Leistungen. Ich beantrage die Umstellung auf den preisgünstigeren Pkw-Basis-Tarif mit verminderten Leistungen. Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Vertragsinformation zur Kraftfahrtversicherung (Formular-Nr. KE.8e.5901) und das beigefügte Produktinformationsblatt erhalten zu haben. Insbesondere den Hinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung (siehe Rückseite) habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bin damit einverstanden, dass die Versicherungsbedingungen gemäß der erhaltenen Vertragsinformation für den beantragten Versicherungsschutz Bestandteil des Versicherungsvertrages werden. Ort, Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers Bei Pkw und Krafträdern bitte auch die Rückseite beachten! KE1e.5831/10.08 Vorstand: Rolf Bauer (Vorsitzender), Stefan Andersch, Werner Heinrichs Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Horst Hoffmann Sitz der Gesellschaft: Dortmund Handelsregister Amtsgericht Dortmund B 2783

5 Zusätzliche Angaben falls Sie faxen, senden Sie uns bitte Vorder- und Rückseite an die Fax-Nr. (02 31) Amtliches Kennzeichen: Hinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtsverletzung Die gestellten Fragen zu der beantragten Versicherung sind für den Vertragsabschluss erheblich. Bitte beantworten Sie daher diese Fragen vollständig und richtig. Wenn Sie diese Anzeigepflicht verletzen, können wir unter den Voraussetzungen des Versicherungsvertragsgesetzes abgestuft nach dem Grad Ihres Verschuldens die Vertragsbedingungen anpassen, den Vertrag unter Einhaltung einer Monatsfrist kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. Im letzteren Falle verlieren Sie mit sofortiger Wirkung Ihren Versicherungsschutz; ist bereits ein Versicherungsfall eingetreten, sind wir nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn die Anzeigepflichtsverletzung weder arglistig erfolgt ist noch einen Umstand betrifft, der für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles oder für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Bitte ausfüllen für Pkw ohne Vermietung und Krafträder 1. Das Geburtsdatum des Versicherungsnehmers ist: (TT/MM/JJ) 2. Wer fährt das Fahrzeug? (Alle Fahrer angeben) Antragsteller Ehe-/Lebenspartner Sohn Tochter Sonstige 3. Alter jüngste/r Fahrer/in: unter 24 Jahre, bitte zusätzlich das Geburtshr (vierstellig) angeben: Geb.-Jahr jüngster Fahrer Geb.-Jahr jüngste Fahrerin 24 Jahre und älter 4. Alter des jüngsten Kindes in häuslicher Gemeinschaft Jahre kein Kind unter 16 Jahre 5. Für Krafträder Besitzt das Fahrzeug ein Anti-Blockier-System (ABS)? Ja Nein Bitte zusätzlich ausfüllen für Pkw ohne Vermietung 1. Datum der Erstzulassung: (TT/MM/JJ) 2. Datum der Zulassung auf den jetzigen Halter: (MM/JJ) 3. Besteht eine Wohngebäudeversicherung bei der Continentale? Nein, Vers.-Nr. 4. Selbst genutztes Wohneigentum vorhanden? Nein Ja, Ein-/Mehrfamilienhaus Ja, Eigentumswohnung 5. Wie wird das Fahrzeug genutzt? überwiegend privat (inkl. Fahrten von und zur Arbeitsstätte) überwiegend geschäftlich 6. Voraussichtliche jährliche Fahrleistung des Pkw:.000 km (auf volle km aufrunden) 7. Jetziger km-stand:.000 km (auf volle km aufrunden) 8. Abstellplatz des Fahrzeugs: Einzel-/Doppelgarage Carport Mehrfach-/Tiefgarage keine Garage vorhanden 9. Berufsstatus des Versicherungsnehmers: Branchenschlüssel: Angestellte Berufsbeamter/Berufsrichter Arbeiter Innendienst Banken und Versicherungen Beamte Rechts-/Steuer-/Wirtschaftsberatung freiberuflich Tätige Öffentlicher Dienst/Berufs- oder Zeitsoldat Selbstständige Energie-/Wasserversorgung Rentner, Pensionäre Kirchl./mildtätige/gemeinn. Einrichtung Schüler, Studenten, Auszubildende, Architektur-/Sachverst.-/Ingenieurbüro Wehr- und Zivildienstleistende Transport/Logistik/Verkehr sonstige nicht Berufstätige IT/Telekommunikation Land-/Forstwirtschaft/Gartenbau Chemie/Pharma Automobilbranche Medien/Unterhaltung/Verlagswesen Sonstige

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