Informationen zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung

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1 Agentur für Arbeit Heilbronn Informationen zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger Seite 0

2 Grundlagen 3. Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitmarkt vom a SGB III in Kraft treten der Regelungen ab => Bestimmte Personenkreise haben die Möglichkeit zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung. => Anwartschaftszeit begründend für den Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger Seite 1

3 Berechtigter Personenkreis Pflegepersonen, die Angehörige (die den Pflegestufen I bis III nach dem SGB XI zugeordnet sind) wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegen; der Angehörige muss Leistungen der sozialen Pflegeversicherung oder gleichartige Leistungen nach anderen Vorschriften beziehen. Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger Seite 2

4 Berechtigter Personenkreis selbständig Tätige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst. Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger Seite 3

5 Berechtigter Personenkreis Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung im Ausland außerhalb der EU oder assoziierten Staaten ausüben (keine Entsendung) Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger Seite 4

6 Vorversicherungszeit Innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (nach dem SGB III) Ersatzweise Bezug* einer Entgeltersatzleistung (z.b. Arbeitslosengeld I) nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Die Dauer des Bezugs spielt dabei keine Rolle. *Arbeitslosengeld tatsächlich erhalten Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger Seite 5

7 Unmittelbarkeit Zeit zwischen der Aufnahme der Beschäftigung oder Tätigkeit, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, und dem Versicherungspflichtverhältnis (Beschäftigung oder Entgeltersatzleistung nach dem SGB III) nicht mehr als ein Monat Beispiel: Beginn der Selbständigen Tätigkeit am Ende der Beschäftigung/Entgeltersatzleistung = Unmittelbarkeit liegt vor - nicht mehr als 1 Monat Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger Seite 6

8 Antragstellung telefonisch, persönlich, schriftlich bei der Agentur für Arbeit des (letzten) Wohnortes Vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung, spätestens innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung. Ein Versicherungspflichtverhältnis kann nicht begründet werden, wenn anderweitig Versicherungspflicht besteht. Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger Seite 7

9 Antragsunterlagen Antragsvordruck (wird auf Anforderung von der AA versandt (Telefon ) bzw. über erhältlich**). Arbeitsbescheinigung(en) letzte 2 Jahre (wird auf Anforderung von der AA versandt bzw. über erhältlich**) Kopie Personalausweis Abgabe innerhalb von 3 Monaten nach Antragstellung bzw. nach Beginn der Selbständigen Tätigkeit * *( Formulare/Formulare für Bürgerinnen und Bürger/Arbeitslosenbgeld/Antrag auf freiwillige.. ) Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger Seite 8

10 Zusätzliche Antragsunterlagen* Pflegende: Bestätigung der Pflegekasse über den zeitlichen Umfang der Pflege (siehe Antragsvordruck) Selbständig Tätige: Gewerbeanmeldung bzw. Bescheinigung des Finanzamtes (Freiberufler) - keine Nachweise bei Gründungszuschuss Arbeitnehmer im Ausland: Arbeitsvertrag mit der ausländischen Firma *ersatzweise andere Belege aus denen zweifelsfrei der Nachweis hervorgeht. Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger Seite 9

11 Bewilligung Bekanntgabe der Entscheidung durch Bescheid mit - Rechtsbehelf - Versicherungsbeginn - Beitragshöhe - Zahlungsmodalitäten keine Abbuchung möglich! Beitragsnachweis Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger Seite 10

12 Ende des Versicherungspflichtverhältnisses Aufgabe der Selbständigkeit bzw. weniger als 15 Stunden wöchentlich tätig Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III (z. B. Arbeitslosengeld I) mit der Beitragszahlung länger als 3 Monate im Verzug zunächst begrenzt bis (außer Pflegende) Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger Seite 11

13 Kein Ende der Versicherungspflichtverhältnisses bei anderer Versicherungspflicht nach dem SGB III (Beitragspflichtige Beschäftigung, Grundwehrdienst, Erziehungszeiten) => Beitragszahlung wird ausgesetzt Kündigung der freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosen-versicherung nicht möglich Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger Seite 12

14 Beitragshöhe 2008 Pflegende 8,20 /monatlich (West) 6,93 /monatlich (Ost) Selbständige und Auslandsbeschäftigte 20,50 /monatlich (West) 17,33 /monatlich (Ost) Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger Seite 13

15 Höhe des Arbeitslosengeldes fiktives Arbeitsentgelt, wenn in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit nicht mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erzielt worden ist Beispiel: - Hoch-/Fachhochschule (Q-Gruppe 1) 1.245,30 (W)/ 1.110,00 (O) - Fachschule/Meister (Q-Gruppe 2) 1.098,30 (W)/ 961,80 (O) - Abgeschl. Ausbildung (Q-Gruppe 3) 919,80 (W)/ 796,20 (O) - Keine Ausbildung (Q-Gruppe 4) 706,80 (W)/ 597,30 (O) Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger Seite 14

16 Anspruch auf Arbeitslosengeld I Versicherungspflichtverhältnisse nach Vollendung des... Monate mit einer Dauer von insgesamt.. Lebensjahres mindestens. Monaten Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger Seite 15

17 Informationen Alfred Rosenberger Arbeitgeberleistungen / Trägerleistungen Tel: / Fax: / Heilbronn.Arbeitgeber-Traegerleistungen@arbeitsagentur.de Bundesagentur für Arbeit Agentur für Arbeit Heilbronn Rosenbergstraße Heilbronn Internet: Agentur für Arbeit Heilbronn, Alfred Rosenberger Seite 16

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