G u t a c h t l i c h e S t e l l u n g n a h m e. Auftraggeber : EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH Wittelsbacherallee Minden

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1 G u t a c h t l i c h e S t e l l u n g n a h m e Auftraggeber : EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH Wittelsbacherallee Minden Auftragsgegenstand : Gutachtliche Stellungnahme zu verkehrsbedingten Immissionen durch den geplanten Bau eines Lebensmittelmarktes in Nienburg Standort : Verdener Landstraße/Elisabethstraße Nienburg Bearbeiter : Dipl.-Met. K. Hehemann Unser Zeichen : He/Ba Seitenzahl : 19 Projekt-Nr. : Datum : Genehmigungsanträge Emissions-/Immissionsprognosen für Gase, Stäube, Gerüche, Keime Sicherheitsberichte und -konzepte Alarm- und Gefahrenabwehrpläne Emissionserklärungen Abfallwirtschaftskonzepte Sicherheits-, Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme Umweltverträglichkeitsstudien Prüfungen gem. 29a BImSchG Geruchsemissionsmessungen und Geruchsbegehungen gem. 26 BImSchG Erfassung und Beurteilung von stofflichen Einwirkungen am Arbeitsplatz Stellung von externen Immissionsschutz- und Abfallbeauftragten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit Barth & Bitter GmbH. An der Feldmark Wunstorf Tel Fax barth-bitter@t-online.de.

2 Seite: 2 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Aufgabenstellung Anlagen- und Betriebsbeschreibung Betriebsablauf und Verkehrsdaten Emissionsprognose Bewertungsgrundlagen Rechtliche Grundlagen Immissionswerte Ermittlung der Immissionen Ausbreitungsmodell Ausbreitungssituation Rechengebiet und Aufpunkte Vorbelastung Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen Zusammenfassung Anhang

3 Seite: 3 1. Aufgabenstellung Die EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH plant den Bau eines Lebensmittelmarktes in Nienburg. Im Rahmen der Ausweisung eines Sondergebiets wurde unter anderem auch eine Luftschadstoffuntersuchung gefordert. Die Barth & Bitter wurde von der EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH beauftragt, die zu erwartenden Luftschadstoffkonzentrationen am benachbarten Kindergarten anhand der geltenden Beurteilungskenngrößen zu bewerten. 2. Anlagen- und Betriebsbeschreibung Der Lebensmittelmarkt soll auf dem Eckgrundstück zwischen Verdener Landstraße, Elisabethstraße und Martinsheidestraße errichtet werden. Der Markt soll im nordwestlichen Bereich des Grundstückes errichtet werden. Die Parkplätze befinden sich im südlichen und östlichen Bereich des Grundstückes. Die Anlieferung der Waren findet im äußersten nordwestlichen Bereich des Grundstückes statt. Dabei ist der Rangierbereich nur durch eine begrünte Schallschutzwand von einem benachbarten Kindergarten getrennt. Diese Schallschutzwand soll zudem auf Seiten des Kindergartens als Kletterwand genutzt werden. Der Kindergarten ist in der Zeit von 06:45 bis 17:00 Uhr geöffnet. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich an der Martinsheidestraße direkt auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Eine Übersicht über die örtliche Lage gibt die Abbildung 1 Topographische Karte und 2 Lageplan im Anhang des Gutachtens.

4 Seite: 4 3. Betriebsablauf und Verkehrsdaten Der Lebensmittelmarkt soll werktags in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr für die Kunden geöffnet sein. Dabei wird für den Kundenverkehr von Bewegungen auf dem Parkplatz ausgegangen. Zur Vereinfachung wurde der Parkplatz in zwei Bereiche geteilt, einer stärker frequentierten Zone im Eingangsbereich sowie einer schwächer frequentierten Zone im südwestlichen Bereich des Parkplatzes. Für die Anlieferung der Güter geht der Betreiber in der Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr von 14 Klein-LKW (< 7,5 t), sowie in der Zeit von 06:00 bis 07:00 Uhr sowie von 20:00 bis 22:00 Uhr von 3 Kleintransporter-LKW (< 2,8 t), 3 Klein-LKW(< 7,5 t) sowie 5 LKW (> 7,5 t) aus. Als Vorbelastung ist neben der allgemeinen Belastung auch die Verdener Landstraße zu betrachten. Laut der Verkehrstechnischen Untersuchung zur Anbindung geplanter Einzelhandelsnutzungen an die Verdener Landstraße in der Stadt Nienburg vom Februar 2010 durch das Büro Dipl.-Ing. Ulfert Hinz Zukunftsorientierte Verkehrsplanung ist für das Prognosejahr 2025 auf dem verkehrsstärksten Abschnitt im Bereich des Lebensmittelmarktes von einer Fahrzeugzahl von etwa Fahrzeugen (Tagwerte 6:00 bis 22:00 Uhr) auszugehen. Der LKW-Anteil beträgt ca. 4 %. Zudem ist davon auszugehen, dass 8,5 % aller Fahrzeuge der verkehrsstärksten Stunde zuzuordnen ist.

5 Seite: 5 4. Emissionsprognose Als relevante Schadstoffe treten beim Straßenverkehr auf: Kohlenmonoxid (CO) Stickstoffoxide (NO x ) Schwefeldioxid (SO 2 ) staubförmige Emissionen (in Form von Ruß, Reifenabrieb und sonstiger Staubpartikel) Benzol Die Emissionen wurden auf Grundlage des Handbuchs für Emissionsfaktoren im Straßenverkehr ermittelt. Dabei ergeben sich folgende spezifischen Emissionsfaktoren: Vorgang CO [g/km] NO x [g/km] SO 2 [g/km] PM10 [g/km] Benzol [g/km] Parken 3,012 0,165 0,014 0,008 0,008 Anlieferung 0,884 1,927 0,024 0,056 0,030 Verdener Landstraße PKW Verdener Landstraße 0,945 0,105 0,005 0,003 0,002 0,584 1,345 0,017 0,036 0,019 LKW *) PM10: Partikel, die einen größenselektierten Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 µm eine Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist. PM2,5: Partikel, die einen größenselektierten Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Durchmesser von 2,5 µm eine Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist. Für den Parkplatz wurde im Mittel in der Zeit von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr eine Bewegungshäufigkeit von 110/h angesetzt. In der verkehrsstärksten Stunde von 16:00 bis 17:00 Uhr wurde von 200 Bewegungen pro Stunde ausgegangen. Dabei wurden im Mittel 80 Bewegung pro Stunde für den eingangsnahen Bereich des Parkplatzes sowie 30 Bewegungen für den eingangsfernen Bereich des Parkplatzes angesetzt. Für die verkehrsstärkste Stunden wurde von 150 Bewegungen pro Stunde im eingangsnahen Bereich sowie von 50 Bewegungen im eingangsfernen Bereich ausgegangen. Für den Anlieferverkehr wurde in einem pessimalen Ansatz lediglich von einem Einsatz von LKWs ausgegangen. Dabei wurden in der Zeit von 6:00 bis 7:00 Uhr sowie von 20:00 bis 22:00 Uhr jeweils 11 Fahrzeuge berücksichtigt, die in pessimaler Betrachtungsweise jeweils 1 Stunde

6 Seite: 6 im Leerlauf betrieben werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Aufenthalt von Menschen im Bereich des Kindergartens während dieser Zeiten lediglich für eine Viertelstunde am Morgen gegeben ist. Für die Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr fahren 14 Fahrzeuge den Markt an. Hier wird konservativ davon ausgegangen, dass in jeder Stunde 2 Fahrzeuge bei laufendem Motor entladen werden. Für die Verdener Landstraße als Vorbelastung wurde für den Tag (6:00 bis 22:00Uhr) von Fahrzeugen ausgegangen. Dabei wurde von 650 Fahrzeugen je Stunde ausgegangen. In der verkehrsstärksten Zeit von 16:00 bis 17:00 wurden 900 Fahrzeuge angesetzt. In pessimaler Betrachtungsweise wurde auch für die Nachtstunden von einer Fahrzeugzahl von 650 ausgegangen. Der LKW-Anteil wurde mit 4 % berücksichtigt. Für die Fahrten auf dem Parkplatz wurde pro Bewegung eine Wegstrecke von 0,15 km, für die Anlieferung zur Simulierung des Stehens im Leerlauf von 5 km sowie für die Verdener Landstraße eine Länge der Quelle im Rechengebiet von 0,32 km angesetzt. Mit den vorgenannten Werten ergeben sich folgende Emissionen: Vorgang CO [g/s] NO x [g/s] SO 2 [g/s] PM10 [g/s] Benzol [g/s] Parken 80 Fahrzeuge 1,00 *10-2 5,50 *10-5 4,67 *10-5 2,66 *10-5 2,67 *10-5 Parken 30 Fahrzeuge 3,77 *10-3 2,06 *10-4 1,75 *10-5 1,00 *10-5 1,00 *10-5 Parken 150 Fahrzeuge 1,88 *10-2 1,03 *10-3 8,75 *10-5 5,00 *10-5 5,00 *10-5 Parken 50 Fahrzeuge 6,28 *10-3 3,44 *10-4 2,92 *10-5 1,67 *10-5 1,67 *10-5 Anlieferung 2 Fahrzeuge 2,46 *10-3 5,35 *10-3 6,67 *10-5 1,56 *10-4 8,33 *10-5 Anlieferung 11 Fahrzeuge 1,35 * ,94 *10-2 3,67 *10-4 8,56 *10-4 4,58 *10-4 Verdener Landstraße 5,38 *10-2 8,93 *10-3 3,17 *10-4 3,06 *10-4 1,55 * Fahrzeuge Verdener Landstraße 7,44 *10-2 1,24 *10-2 4,38 *10-4 4,22 *10-4 2,14 * Fahrzeuge

7 Seite: 7 5. Bewertungsgrundlagen 5.1 Rechtliche Grundlagen Beurteilungswerte für die verkehrsbedingten Immissionen finden sich in der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) vom Immissionswerte Zur Beurteilung verkehrsbedingter Immissionen sind hinsichtlich luftgetragener Schadstoffe folgende Substanzen von Bedeutung: Kohlenmonoxid (CO) Benzol (C 6 H 6 ) Stickstoffoxide (NO x ) Schwefeldioxid (SO 2 ) Partikel (PM10) Zum Schutz der Menschen, Tiere und Pflanzen, des Bodens, des Wassers, der Atmosphäre sowie Kultur- und sonstigen Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen sind vom Gesetzgeber Beurteilungswerte für die Luftschadstoffkonzentration (Immissionswerte bzw. Konzentrationswerte) der o.g. Substanzen festgelegt worden. Diese Immissionswerte sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Schadstoff zulässige Überschreitungen pro Jahr Schutzgut / Schutz vor Immissionswert Mittelungszeitraum Bewertungsgrundlage Kohlenmonoxid 10 mg/m³ 8 h-gleitend -- Gesundheit 39. BImschV Stickstoffdioxid Schwefeldioxid Schwebstaub (PM-10) 40 µg/m³ Jahr -- Gesundheit 39. BImschV 200 µg/m³ 1 Stunde 18 Gesundheit 39. BImschV 125 µg/m³ 24 Stunden 3 Gesundheit 39. BImschV 350 µg/m³ 1 Stunde 24 Gesundheit 39. BImschV 40 µg/m³ Jahr -- Gesundheit 39. BImschV 50 µg/m³ 24 Stunden 35 Gesundheit 39. BImschV Benzol 5 µg/m³ Jahr -- Gesundheit 39. BImschV

8 Seite: 8 6 Ermittlung der Immissionen Mit den in Kapitel 4 ermittelten Emissionen wird eine Ausbreitungsrechnung nach TA Luft durchgeführt. Eine mechanische oder thermische Überhöhung der Abgasfahne wurde nicht berücksichtigt. 6.1 Ausbreitungsmodell Das Programmsystem AUSTAL2000 berechnet die Ausbreitung von Schadstoffen und Geruchsstoffen in der Atmosphäre. Es ist eine Umsetzung von Anhang 3 der TA Luft vom Das dem Programm zu Grunde liegende Modell ist in der Richtlinie VDI 3945 Blatt 3 beschrieben. Ab der Version können auch Gebäudeeinflüsse simuliert werden. 6.2 Ausbreitungssituation Eine Ausbreitungssituation ist durch Windgeschwindigkeit, Windrichtung und die thermische Schichtung der Atmosphäre gekennzeichnet. Diese Informationen sind in einer Ausbreitungsklassenstatistik klassifiziert, wobei zur Durchführung der Ausbreitungsrechnung eine für den betreffenden Ort repräsentative Ausbreitungsklassenstatistik zu verwenden ist. Für die direkte Umgebung des Standortes liegen keine Daten vor. Die Überprüfung durch den Meteorologen unseres Hauses ergab, dass die Ausbreitungsklassenstatistik der Station des Deutschen Wetterdienstes in Wunstorf als für das Untersuchungsgebiet repräsentativ angenommen werden kann. Die folgende Abbildung gibt die langjährige Windrichtungsverteilung der Station Wunstorf wieder. Erkennbar ist das ausgeprägte Maximum für westliche bis südwestliche Windrichtungen und das sekundäre Maximum für östliche Winde. Nördliche Winde sind nur schwach ausgeprägt. Verwendet wurde die Ausbreitungsklassenzeitreihe des Jahres 1997, die diese langjährige Verteilung repräsentativ wiedergibt.

9 Seite: 9 Wunstorf N W E Ring = 2 % S Rechengebiet und Aufpunkte Das Rechengebiet bzw. Beurteilungsgebiet ist so groß zu wählen, dass es einen Kreis einschließt, dessen Radius gemäß TA Luft dem 50fachen der Schornsteinhöhe entspricht. Als kleinster Radius ist gemäß TA Luft 1 km zu wählen. Es wird ein 270 m * 315 m großes Gebiet verwendet, da aufgrund der Ableitbedingungen von einem relevanten Beitrag nur in direkter Umgebung der geplanten Anlagen zu rechnen ist. Die schützenswerten Bereiche (Kindergarten, nächstgelegene Wohnbebauung) befinden sich innerhalb des Rechengebietes. Die horizontale Maschenweite des Rechengitters zur Berechnung der Immissionen ist so festzulegen, dass Ort und Betrag der Immissionsmaxima mit hinreichender Sicherheit bestimmt werden können. Darüber hinaus ist bei Berücksichtigung von Gebäudeumströmungen die horizontale Maschenweite der Gebäudegröße so anzupassen, dass eine sinnvolle Auflösung der Gebäudegeometrie möglich ist. Im vorliegenden Fall wird für die Ausbreitungsrechnungen eine horizontale Maschenweite von 3 m festgelegt. Unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten sowie der explizierten Modellierung der Gebäude wurde eine Rauhigkeitslänge von 0,1 m verwendet.

10 Seite: Vorbelastung Aus dem LÜN(Lufthygienisches Überwachungssystem Niedersachsen)-Jahresbericht 2009 werden, soweit vorhanden, Messdaten der nächstgelegenen Stadtstation in Hannover des Messnetzes herangezogen. Dabei handelt es sich um eine pessimale Abschätzung der Vorbelastung. Ein genauer Wert für den geplanten Standort des Lebensmittelmarktes kann nicht angegeben werden. Diese Werte sind im Folgenden angegeben. Stoffart Konzentration µg/m³ Art des Beurteilungswertes LÜN-Station CO 1,2 mg/m³ Max. 8h-Mittelwert Hannover Verkehrstation PM10 NO 2 SO 2 18 µg/m³ 104 µg/m³ Max. Tageswert 20 µg/m³ 92 µg/m³ Max. Stundenwert 3 µg/m³ 62 µg/m³ Max. Stundenwert Hannover Stadtstation Hannover Stadtstation Osnabrück, Göttingen, Emsland Benzol 0,8 µg/m³ Hannover Stadtstation

11 Seite: Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen Die 39. BImSchV nennt für Schwefeldioxid (SO 2 ) keine e als Immissionswerte, sondern lediglich zulässige Überschreitungshäufigkeiten für Stundenmittelwerte bzw. Tagesmittelwerte. Die Abbildung 3 zeigt, dass der maximale Stundenwert für Schwefeldioxid, der 24mal überschritten wird, mit 4 µg/m³ an der östlichen Grundstücksseite des Kindergartens im Bereich der Verdener Landstraße erreicht wird. Da auch der maximale Stundenwert für alle vom Lufthygienischen Überwachungssystem Niedersachsen betriebenen Stationen (abgesehen der Industriestationen) deutlich unter dem Immissionswert von 350 µg/m³ liegen (Maximalwert 62 µg/m³) ist eine Einhaltung des Immissionswertes auch für die Gesamtbelastung im Bereich des Kindergartens sicher gegeben. Die Abbildung 4 stellt einen maximalen Tageswert mit 3 Überschreitungen für Schwefeldioxid von 2 µg/m³ dar. Dementsprechend ist auch hier gemäß den vorgenannten Gründen eine Einhaltung des Immissionswertes von 125 µg/m³ mit max. 3 Überschreitungen sicher gegeben. In Abbildung 5 ist der maximale Stundenwert mit 18 Überschreitungen für die Stickstoffdioxidkonzentration dargestellt. Die maximale Konzentration beträgt 20 µg/m³. Ein Stundenwert von 200 µg/m³ wurde an den LÜN-Stationen im ländlichen, vorstädtischen oder städtischen Hintergrund im Jahr 2009 nicht überschritten. Damit ist auch im Bereich des Kindergartens nicht mit einer Überschreitung des Immissionswertes von 200 µg/m³ mit 18 zugelassenen Überschreitungen zu rechnen. Der der Stickstoffdioxidkonzentration ist in der Abbildung 6 dargestellt. Im östlichen Bereich des Grundstückes des Kindergartens wird eine maximale Konzentration von 1 µg/m³ erreicht. Zusammen mit einer pessimalen Vorbelastung von 20 µg/m³ der Station Hannover, an der die Belastung mit Stickstoffoxiden höher ist als im Raum Nienburg, ergäbe sich eine Gesamtbelastung von 21 µg/m³. Der Immissionswert von 40 µg/m³ ist somit deutlich eingehalten. Die anlagenbezogenen Immissionen sind zudem im Sinne der TA Luft als irrelevant zu betrachten. Die Abbildung 7 zeigt den maximalen Tageswert der PM10-Konzentration, der 35mal überschritten wird. Auf dem Grundstück des Kindergarten wird maximal ein Wert von 1 µg/m³ er-

12 Seite: 12 reicht. Ein Tageswert von 50 µg/m³ wurde an den LÜN-Stationen im ländlichen, vorstädtischen oder städtischen Hintergrund im Jahr 2009 maximal 10mal überschritten. Daher ist nicht mit einer Überschreitung des Immissionswertes von 50 µg/m³ mit 35 zugelassenen Überschreitungen im Bereich des Kindergartens zu rechnen. Der der PM10-Konzentration ist in der Abbildung 8 dargestellt. Auf dem Grundstück des Kindergartens wird eine Konzentration von 0,3 µg/m³ erreicht. Die Gesamtbelastung entspricht somit der angenommenen Vorbelastung von 18 µg/m³ (Station Hannover). Der Immissionswert von 40 µg/m³ ist somit deutlich eingehalten. Die anlagenbezogenen Immissionen sind zudem im Sinne der TA Luft als irrelevant zu betrachten. Auch eine Einhaltung des Immissionswertes für die PM2,5-Konzentration von 25 µg/m³ (ab 2010 Zielwert, ab 2015 Grenzwert) ist gemäß den Abbildung 7 und 8 bei einer Vorbelastung von 13 µg/m³ (Station Hannover) gegeben. Der der Benzolkonzentration ist in der Abbildung 9 dargestellt. Im östlichen Bereich des Grundstückes des Kindergartens wird eine maximale Konzentration von 0,2 µg/m³ erreicht. Zusammen mit einer Vorbelastung von 0,8 µg/m³ der Station Hannover wird der Immissionswert von 5 µg/m³ somit deutlich eingehalten. Zudem wird der Irrelevanzwert von 0,15 µg/m³ auf dem Grundstück des Kindergartens nur auf einem kleinen Streifen im direkten Nahbereich zur Verdener Landstraße überschritten. Der Immissionsbeitrag durch den Lebensmittelmarkt ist hingegen als irrelevant zu werten. Für Kohlenmonoxid gibt das Programmsystem AUSTAL2000 keinen Achtstundenmittelwert aus. Der ist in Abbildung 10 dargestellt. Es wird im östlichen Bereich des Kindergartengrundstückes ein maximaler Wert von 0,05 mg/m³ erreicht. Die Konzentration wird dabei zu einem erheblichen Teil durch die Verdener Landstraße bestimmt. Der Immissionswert für die Kohlenmonoxidkonzentration bezieht sich auf den höchsten Achtstundenmittelwert pro Tag und beträgt 10 mg/m³. Der Maximalwert des Achtstundenmittelwertes der LÜN-Station Hannover lag 2009 bei 1,2 mg/m³. Der maximale Stundenwert im Bereich des Kindergartens liegt bei 1,2 mg/m³ und damit der maximale 8h-Mittelwert unterhalb von 1,2 mg/m³. Aufgrund der ge-

13 Seite: 13 nannten Werte ist mit großer Sicherheit von einer Einhaltung des Immissionswertes für Kohlenmonoxid auszugehen. Um auch beurteilen zu können, welchen Belastungen die Kinder maximal beim Spielen an der Kletterwand ausgesetzt sind, wurden zudem die maximalen Stundenwerte betrachtet. Für Staub werden allerdings vom Programmsystem keine Stundenwerte ausgegeben. Hier kann lediglich der maximale Tageswert betrachtet werden. Die Ergebnisse sind in folgender Tabelle zusammengefasst. Um einer hohen Schutzwürdigkeit der Kinder gerecht zu werden, wurden die Ergebnisse, soweit möglich, zudem mit Kurort-Richtwerten verglichen. Diese wurden im Jahr 2005 durch den Deutschen Heilbäderverband e.v. und den Deutschen Tourismusverband e.v. im Rahmen der Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen von den Grenzwerten der damals gültigen 22. BImSchV abgeleitet. Dabei handelt es sich um Richtwerte für e, maximale Stundenwerte sind nicht angegeben. Die Kurortrichtwerte müssten dabei mit der Gesamtbelastung verglichen werden. Da allerdings die Vorbelastung am geplanten Standort nicht angegeben werden kann, ist lediglich ein Vergleich möglich, wie weit der Beitrag des Lebensmittelmarktes und der Verdener Landstraße die Richtwerte unterschreitet. Bei einer Berücksichtigung einer Vorbelastung der LÜN-Station Hannover würden für einzelne Stoffe die Richtwerte für Kurorte mit Heilanzeige Atemwegserkrankungen bereits durch die Vorbelastung überschritten. Komponente Ergebnisse Lebenmittelmarkt + Verdener Landstraße Immissionswerte 39. BImSchV/TA Luft Kurort-Richtwert mit Heilanzeige Atemwegserkrankungen SO 2-0,3 µg/m³ 50 µg/m³ Stundenmittelwert mit max. Stundenmittelwert 24 Überschreitungen 12 µg/m³ 350 µg/m³ -

14 Seite: 14 NO 2 1,0 µg/m³ 40 µg/m³ 15 µg/m³ Stundenmittelwert mit max. Stundenmittelwert 18 Überschreitungen 100 µg/m³ 200 µg/m³ - CO max. Stundenmittelwert 8h-gleitendes Mittel 1,2 mg/m³ 10 mg/m³ - Benzol 0,2 µg/m³ 5 µg/m³ 4 µg/m³ max. Stundenmittelwert 3 µg/m³ PM10 0,3 µg/m³ 40 µg/m³ 15 µg/m³ PM10-Staub allgemein 1,5 µg/m³ PM10-Staub Ruß Tagesmittelwert mit max. Tagesmittelwert 35 Überschreitungen 1,4 µg/m³ 50 µg/m³ - PM2,5 < 0,3 µg/m³ 25 µg/m³ - max. Tagesmittelwert < 1,4 µg/m³ Der Beitrag des Lebensmittelmarktes und der Verdener Landstraße zum der Schwefeldioxidkonzentration beträgt 0,3 µg/m³. In der 39. BImSchV ist kein Immissionswert für den der Schwefeldioxidkonzentration angegeben, auch ein Kurort-Richtwert existiert nicht. Allerdings kann der Wert mit dem in der TA Luft angegebenen Immissionswert von 50 µg/m³ verglichen werden. Im Sinne der TA Luft ist der Immissionsbeitrag des Lebensmittelmarktes zum der Schwefeldioxidkonzentration als irrelevant zu betrachten, da dieser kleiner ist als 3 % des Immissionswertes.

15 Seite: 15 Der Beitrag des Lebensmittelmarktes sowie der Verdener Lanstraße zum maximalen Stundenmittelwert beträgt 12 µg/m³ und liegt damit deutlich unter dem Immissionswert der 39. BImSchV bzgl. des Stundenmittelwerts von 350 µg/m³, der 24mal pro Jahr überschritten werden darf, d.h., dass maximale Stundenwerte noch deutlich höher sein können als 350 µg/m³. Weiterhin liegt der maximale Stundenmittelwert durch den Lebensmittelmarkt und die Verdener Landstraße sogar deutlich unterhalb den von der TA Luft für die Gesamtbelastung im Jahresmittel geforderten 50 µg/m³. Auch bei Berücksichtigung einer Vorbelastung wäre selbst beim maximalen Stundenmittelwert mit der Einhaltung aller Immissionswerte zu rechnen. Der Beitrag des Lebensmittelmarktes und der Verdener Landstraße zum der Stickstoffdioxidkonzentration beträgt 1,0 µg/m³. Der Immissionswert der 39. BImSchV und der TA Luft für den der Schwefeldioxidkonzentration beträgt 40 µg/m³. Damit ist der Beitrag durch den Lebensmittelmarkt im Sinne der TA Luft als irrelevant zu betrachten. Der Beitrag liegt dabei um das 15fache unter dem Kurort-Richtwert von 15 µg/m³. Eine Überschreitung des Kurort-Richtwertes wäre allenfalls auf die bestehende Hintergrundbelastung zurückzuführen. Der Beitrag des Lebensmittelmarktes sowie der Verdener Landstraße zum maximalen Stundenmittelwert beträgt 100 µg/m³ und liegt damit deutlich unter dem Immissionswert der 39. BImSchV bzgl. des Stundenmittelwerts von 200 µg/m³, der 18mal pro Jahr überschritten werden darf. Auch bei Berücksichtigung einer Vorbelastung wäre selbst beim maximalen Stundenmittelwert im Normalfall mit der Einhaltung des Immissionswertes zu rechnen. Zum maximalen Stundenwert bzgl. der Kohlenmonoxidkonzentration tragen der Lebensmittelmarkt und die Verdener Landstraße mit 1,2 mg/m³ bei. In der 39. BImSchV ist lediglich ein Immissionswert für das 8h-gleitende Mittel angegeben. Er beträgt 10 mg/m³. Der Beitrag des Lebensmittelmarktes und der Verdener Landstraße liegt somit beim maximalen Stundenwert ca. um das 10fache unterhalb des Immissionswertes für das 8h-gleitende Mittel. Der Maximalwert des Achtstundenmittelwertes der LÜN-Station Hannover lag 2009 bei 1,2 mg/m³. Da der maximale 8h-Mittelwert, hervorgerufen durch den Lebensmittelmarkt und die Verdener Landstraße, bei nicht mehr als 1,2 mg/m³ liegen kann, ist somit mit der Einhaltung des Immissionswertes zu rechnen. Ein Kurort-Richtwert existiert für Kohlenmonoxid nicht.

16 Seite: 16 Der Beitrag des Lebensmittelmarktes und der Verdener Landstraße zum der Benzolkonzentration beträgt 0,2 µg/m³. Der in der 39. BImSchV und in der TA Luft angegebenen Immissionswert beträgt 5 µg/m³. Im Sinne der TA Luft liegt der Immissionsbeitrag des Lebensmittelmarktes zum der Benzolkonzentration knapp oberhalb der Irrelevanz. Der genannte Immissionswert und auch der Richtwert für Kurorte von 4 µg/m³ kann selbst bei einer angenommenen Vorbelastung von 0,8 µg/m³ allerdings deutlich eingehalten werden. Zudem liegt der Beitrag des Lebensmittelmarktes und der Verdener Landstraße zum maximalen Stundenmittelwert unterhalb des Immissionswertes und Kurort-Richtwertes für den. Der Beitrag des Lebensmittelmarktes und der Verdener Landstraße zum der PM10-Konzentration beträgt 0,3 µg/m³. Der Immissionswert der 39. BImSchV und der TA Luft beträgt für den 40 µg/m³. Im Sinne der TA Luft ist der Immissionsbeitrag des Lebensmittelmarktes zum der PM10-Konzentration als irrelevant zu betrachten. Damit liegt der Beitrag zudem 50fach unter dem Kurort-Richtwert für PM10-Staub ohne Inhaltsstoffe von 15 µg/m³ und etwa 5fach unter dem Kurort-Richtwert für Ruß von 1,5 µg/m³. Eine Überschreitung des Kurort-Richtwertes wäre allenfalls auf die bestehende Hintergrundbelastung zurückzuführen. Der Beitrag des Lebensmittelmarktes sowie der Verdener Landstraße zum maximalen Tagesmittelwert für die PM10-Konzentration beträgt 1,4 µg/m³ und liegt damit deutlich unter dem Immissionswert der 39. BImSchV bzgl. des Tagesmittelwerts von 50 µg/m³, der 35mal pro Jahr überschritten werden darf. Ein Tageswert von 50 µg/m³ wurde an den LÜN-Stationen im ländlichen, vorstädtischen oder städtischen Hintergrund im Jahr 2009 maximal 10mal überschritten. Daher ist nicht mit einer Überschreitung des Immissionswertes von 50 µg/m³ mit 35 zugelassenen Überschreitungen zu rechnen. Zudem ist sogar beim maximalen Tagesmittelwert nicht mit einer Überschreitung des Immissionswertes zu rechnen. Für PM2,5 liegt der derzeitige Zielwert und ab 2015 Grenzwert bei 25 µg/m³. Der durch den Lebensmittelmarkt und die Verdener Landstraße liegt unterhalb von 0,3 µg/m³. Der maximale Tagesmittelwert unterhalb von 1,4 µg/m³. Selbst der Beitrag zum maximalen Tagesmittelwert liegt somit um das 18fache unterhalb des Jahresimmissionswertes. Daher ist so-

17 Seite: 17 gar beim maximalen Tagesmittelwert nicht mit einer Überschreitung des Immissionswertes zu rechnen.

18 Seite: 18 7 Zusammenfassung Die EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH plant den Bau eines Lebensmittelmarktes in Nienburg. Im Rahmen der Ausweisung eines Sondergebiets wurde unter anderem auch eine Luftschadstoffuntersuchung gefordert. Die Barth & Bitter Gutachter im Arbeits- und Umweltschutz GmbH wurde von der EDEKA-MIHA Immobilien-Service GmbH beauftragt, auf die zu erwartenden Luftschadstoffkonzentrationen am benachbarten Kindergarten anhand der geltenden Beurteilungskenngrößen zu bewerten. Mit Hilfe von Emissionsfaktoren aus dem Handbuch für Emissionsfaktoren im Straßenverkehr wurden die Schadstoffemissionen durch den geplanten Lebensmittelmarkt sowie der Verdener Landstraße ermittelt und die zu erwartenden Immissionen im Bereich des benachbarten Kindergartens über Ausbreitungsrechnung mit dem Ausbreitungsrechenmodell AUSTAL2000 ermittelt. Alle Immissionswerte für die Komponenten Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, PM10, PM2,5, Benzol und Kohlenmonoxid werden mit großer Sicherheit eingehalten. Um auch beurteilen zu können, welchen Belastungen die Kinder maximal beim Spielen an der Kletterwand ausgesetzt sind, wurden zudem die maximalen Stundenwerte betrachtet. Die Immissionswerte der 39. BImSchV sind überwiegend nicht für Stundenmittel angegeben, sondern beziehen sich z. T. auf Jahres-, Tages- bzw. Achtstundenmittelwerte. Überschreitungen dieser Werte für einzelne Stunden sind dabei ausdrücklich erlaubt. Eine Überschreitung der Immissionswerte ist allerdings auch für die maximalen Stundenmittel nicht zu erwarten, da abgesehen von Stickstoffdioxid, der Beitrag des Lebensmittelmarktes und der Verdener Landstraße sogar unterhalb der jeweiligen Jahres-Immissionswerte liegen. Auch der Beitrag des Lebensmittelmarktes und der Verdener Landstraße zum maximalen Stundenwert für Stickstoffdioxid liegt um einen Faktor 2 unterhalb des Stundenmittelwertes, der sogar 18mal im Jahresverlauf überschritten werden darf. Der geplante Bau eines Lebensmittelmarktes ist somit aus Sicht der Schadstoffimmissionen vertretbar.

19 Seite: 19 Die Gutachtliche Stellungnahme ersetzt nicht die Entscheidung der zuständigen Behörde. Barth & Bitter Barth (Dipl.-Met.) Hehemann (Dipl.-Met.)

20 Standort N Landesvermessung Niedersachsen, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Seite (1,1) Top. Karte 1:50000 Niedersachsen/Bremen Abbildung 1:Topographische Karte Projekt-Nr

21 Abbildung 2: Lageplan Projekt-Nr

22 N Abbildung 3: Schwefeldioxidkonzentrationen in µg/m³ max. Stundenwert mit 24 Überschreitungen Projekt-Nr

23 N Abbildung 4: Schwefeldioxidkonzentrationen in µg/m³ max. Tageswert mit 3 Überschreitungen Projekt-Nr

24 N Abbildung 5: Stickstoffdioxidkonzentrationen in µg/m³ max. Stundenwert mit 18 Überschreitungen Projekt-Nr

25 N Abbildung 6: Stickstoffdioxidkonzentrationen in µg/m³ Projekt-Nr

26 N Abbildung 7: PM10-Konzentrationen in µg/m³ max. Tageswert mit 35 Überschreitungen Projekt-Nr

27 N Abbildung 8: PM10-Konzentrationen in µg/m³ Projekt-Nr

28 N Abbildung 9: Benzolkonzentrationen in µg/m³ Projekt-Nr

29 N Abbildung 10: Kohlenmonoxidkonzentrationen in g/m³ Projekt-Nr

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