Alter Ausländer/innen Bevölkerung

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1 Alter Alter wird hier verstanden als Lebensalter der Einwohner/innen. Die Feststellung erfolgt durch Bildung der Differenz aus dem Geburtsdatum und dem Datum des jeweiligen Abzugs des Einwohnerregisters (i.d.r. Monatsende). Quelle: Einwohnermelderegister. Bemerkung: Nahezu vollständige Erfassung; hoher Qualitätsstandard. Traditionelle Berechnungen des Alters erfolgten durch Differenzbildung des Geburtsjahres mit dem Berichtsjahr, was Vergleiche von Monatsergebnissen erschwert. Ausländer/innen Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Deutschland melderechtlich erfasst sind. Hierzu zählen alle Personen, die nicht Deutsche und auch nicht den Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (Art. 116, Abs. 1 Grundgesetz) gleichgestellt sind. Im Einzelnen sind dies Personen mit nur fremder Staatsangehörigkeit, die Inhaber des Nansen-Passes (Ausweis für Staatenlose) und die Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Die in der Bundesrepublik Deutschland anwesenden nichtdeutschen Flüchtlinge, die den Status eines heimatlosen Ausländers oder ausländischen Flüchtlings besitzen, gehören auch zu den Ausländern. Personen, die neben der deutschen eine weitere Staatsangehörigkeit angeben, zählen nicht zu den Ausländern. Nicht erfasst werden die Angehörigen der im Bundesgebiet stationierten ausländischen Streitkräfte, die im Bundesgebiet tätigen Mitglieder der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen, das den ausländischen Truppen unterstellte zivile Gefolge mit Staatsangehörigkeit der Entsendestaaten und die Familienangehörigen dieser Personenkreise. Quelle: Städtisches Melderegister (für alle Münchner Daten), Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Umlandgemeinden). Bemerkung: Die Zahl der ausländischen Bevölkerung wird beeinflusst von einem nicht abschätzbaren Anteil sogenannter "Karteileichen", d.h. Personen, die ihren Wohnsitz ohne die vorgeschriebene behördliche Abmeldung verlegt oder aufgegeben (bei Fortzug ins Ausland) haben. Ebenso wenig ist allerdings die Größenordnung der sogenannten Illegalen" zu beziffern (Personen die ihrer Meldepflicht nicht oder noch nicht nachgekommen sind). Berichtigungs- und Bereinigungsverfahren sind obligatorisch, ein erhöhter Aufwand jedoch mit hohen Mehrkosten verbunden. Weitergehende Merkmale, insbesondere zur aufenthaltsrechtlichen Situation der Ausländer, sind Bestandteil einer bei der Ausländerbehörde geführten Datei. Bevölkerung Alle Personen, die in der jeweiligen (Erfassungs-)Einheit (Stadt, Gemeinde, Bezirk, Bezirksteil, Viertel etc.) den Bezug einer Wohnung gemeldet haben (Meldevorschriften des Bundes und der Länder). Dies kann eine alleinige und damit Hauptwohnung, eine weitere oder Nebenwohnung sein. Bis zum Jahr 2000 wurde (mit Ausnahmen) im Statistischen Jahrbuch die wohnberechtigte Bevölkerung veröffentlicht, die sich aus Haupt- und Nebenwohnsitzern summiert. Seither wird die Hauptwohnsitzbevölkerung verwendet, der auch die amtliche Statistik des Bundes und der Länder den Vorzug gibt. Eine Umrechnung früherer Zahlen ist nicht möglich. Siehe hierzu auch unten Änderungen im Zeitablauf. Soldaten im Grundwehrdienst oder auf Wehrübung gehören zur Bevölkerung der Gemeinde vor ihrer Einberufung. Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit, Angehörige des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizei rechnen, sofern sie in Gemeinschaftsunterkünften leben, zur Bevölkerung ihrer Standortgemeinde. Patienten in Krankenhäusern zählen zur Bevölkerung ihrer Heimatgemeinde. Im Gegensatz dazu werden Dauerinsassen von Anstalten (zum Beispiel Altenheimen) sowie das darin wohnende Personal der Bevölkerung der Anstaltsgemeinde zugerechnet. Personen in Untersuchungshaft zählen zur Bevölkerung ihrer Heimatgemeinde, Strafgefangene dagegen zur Bevölkerung der Anstaltsgemeinde. Nicht ausgewiesen werden die im Bundesgebiet stationierten Angehörigen der ausländischen Streitkräfte und die Mitglieder der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen, das den ausländischen Truppen unterstellte zivile Gefolge mit Staatsangehörigkeit der Entsendestaaten und die Familienangehörigen dieser Personenkreise ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit (zum Beispiel auch deutsche Ehefrauen dieser Personen). Die Kasernenunterkunft von Berufs- und Zeitsoldaten begründet einen weiteren Wohnsitz, nicht jedoch die entsprechende Unterkunft von Soldaten im Grundwehrdienst und auf Wehrübung, da sie am Standort nicht meldepflichtig sind.

2 Hotelzimmer, die kurzfristig auf der Durchreise bewohnt werden, Standquartiere von Handelsvertretern, Reisenden, Fernfahrern, Monteuren usw. gelten ebenfalls nicht als weitere Wohnung oder Unterkunft. Auch Krankenhäuser, Sanatorien usw. sind keine weitere Unterkunft, wenn der Patient dort nur vorübergehend untergebracht ist. Der Einwohnerbestand der Umlandgemeinden (siehe Tabellen 1201 ff.) wird vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung ebenso auf der Basis der Volkszählung von 2011 (vorläufige Ergebnisse) ermittelt wie der amtliche (gesetzauslösende) Bestand für München. Dies kann die Vergleichbarkeit von Einwohnerzahlen beeinträchtigen und ist bei ihrer Verwendung zu berücksichtigen. Änderungen im Zeitablauf Der Feststellung der Einwohnerzahlen lag bis April 1983 der Wohnbevölkerungsbegriff zugrunde. Danach gehörten Personen mit nur einer Wohnung zur Wohnbevölkerung der Gemeinde, in der sich diese Wohnung befand. Personen mit mehr als einer Wohnung oder Unterkunft wurden der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zugeordnet, von der aus sie ihrer Arbeit oder Ausbildung nachgingen. Soweit sie weder berufstätig waren noch sich in Ausbildung befanden, war die Wohnung oder Unterkunft maßgebend, in der sie sich überwiegend aufhielten. Mit der Einführung neuer Meldegesetze in fast allen Bundesländern haben die Statistischen Landesämter im April 1983 die Fortschreibung ihrer Einwohnerzahlen überwiegend auf den neuen Begriff der Bevölkerung am Ort der alleinigen beziehungsweise Hauptwohnung umgestellt. In der Landeshauptstadt ging man auf die Ermittlung und Fortschreibung der wohnberechtigten Bevölkerung über. Mit der Umstellung von der Fortschreibungsbasis Volkszählung 1987 auf das Melderegister können seit dem 1. Januar 2000 sowohl Haupt- als auch Nebenwohnsitzbevölkerung angeboten werden, wobei in Standardveröffentlichungen, wie der Vorliegenden, der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung der Vorzug gegeben wird. Quelle: Städtisches Melderegister (für alle Münchner Daten), Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Umlandgemeinden, andere Städte). Bemerkung: Die Vergleichbarkeit der städtischen mit Daten anderer räumlicher Einheiten und Quellen ist nur bedingt möglich (Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung). Einbürgerungen Einbürgerung ist die hoheitliche Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss in schriftlicher Form beantragt werden und wird mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Die Durchführung der Einbürgerungsverfahren für die in Deutschland lebenden Ausländer obliegt den am Wohnsitz zuständigen Kreisverwaltungsbehörden. Rechtliche Grundlage bildet im Wesentlichen das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG). Eingebürgerte Personen, die durch Einbürgerung die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben. Bei der Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde erworben. Sie muss auf Antrag vorgenommen werden, falls auf die Einbürgerung ein Anspruch besteht (Anspruchseinbürgerung). Zuständig für die Durchführung der Einbürgerungsverfahren der in Deutschland lebenden Ausländer sind die am Wohnsitz zuständigen Kreisverwaltungsbehörden. Anders als beim Geburtsrecht tritt der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit hier nicht automatisch ein, sondern nur nach Antrag. Das Melderegister enthält lediglich Informationen über die in München durchgeführten Einbürgerungen. Unter den Eingebürgerten sind somit Personen, die nach ihrer Einbürgerung erst nach München zugezogen sind, nicht erfasst. Familienstand Familienstand einer Person kann ledig, verheiratet, verheiratet/getrenntlebend, verwitwet oder geschieden sein. Änderungen des Familienstands werden über das Standesamt (Eheschließung, Scheidung, Sterbefall) dem Einwohnermeldeamt (Trennung) bekannt gemacht. Die Trennungen werden dem Statistischen Amt seit 2011 nicht mehr übermittelt, da sie statistisch nicht relevant sind. Seit dem besteht außerdem mit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) für zwei Menschen gleichen Geschlechts die Möglichkeit zur Begründung einer Lebenspartnerschaft. Daraus ergeben sich die Familienstände "Lebenspartnerschaft", "Lebenspartnerschaft aufgehoben" sowie "Lebenspartner verstorben". Ferner gibt es den seltenen Familienstand "Ehe aufgehoben". Dabei handelt es sich um eine nach 1313 ff BGB gerichtlich verfügte Beendigung einer Ehe aufgrund fehlerhafter Eheschließung.

3 Geburten Geborene, bei denen nach der Scheidung vom Mutterleib das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Geburten werden bei der Verwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes der Eltern gemeldet. Ein monatlicher Datenabzug wird dem Statistischen Amt von der Meldebehörde übermittelt. Quelle: Einwohnermeldeamt, Standesamt (mittelbar). Bemerkung: Vollständige Erfassung, hoher Qualitätsstandard. Wegen unterschiedlicher Definitionen sind internationale Vergleiche z.t. nicht möglich. Menschen mit Migrationshintergrund Der Begriff Menschen mit Migrationshintergrund umfasst Migrantinnen und Migranten, deren Kinder sowie Kinder aus binationalen Ehen. Hierzu zählen sowohl Ausländer/innen als auch Deutsche mit Migrationshintergrund. Migrant/in Migrant/in ist der Überbegriff für alle Menschen, die zugewandert sind, sei es durch Aus- und Übersiedlung, Arbeitsmigration, Familiennachzug oder Flucht. Optionsmodell/-lösung (in den Statistiken als Optionskinder bezeichnet) Kinder, die aufgrund des Geburtsrechts (Ius soli) Deutsche geworden sind, müssen sich nach Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das Modell dient dem Ziel der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. lus soli Das Ius soli (wörtlich: Recht des Bodens) verknüpft den Erwerb der Staatsangehörigkeit mit dem Geburtsort und wird auch als Geburtsprinzip oder Geburtsortsprinzip bezeichnet. Seit dem 1. Januar 2000 gilt es in Deutschland neben dem Abstammungsprinzip. Voraussetzungen des Ius soli: Geburt des Kindes in Deutschland, ein Elternteil hält sich seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland auf und ist freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates oder besitzt eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis. Privathaushalte Privathaushalte werden nicht direkt erhoben, sondern anhand von Merkmalskombinationen der Einwohnermeldedaten des KVR (Kreisverwaltungsreferat) ermittelt. Für das Haushaltsgenerierungsverfahren wird nun die Software HHGen des KOSIS-Verbundes (Kommunales Statistisches Informationssystem) eingesetzt. Die Daten liegen ab Januar 2012 monatlich vor und ermöglichen eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz, wobei Bewohner von Heimen nicht berücksichtigt werden. Die Standardauswertung bezieht sich auf die Haushalte mit Hauptwohnsitz in München. Das Verfahren berücksichtigt, im Gegensatz zum früheren Haushaltsgenerierungsverfahren, nur noch die Staatsangehörigkeit der erwachsenen Haushaltsmitglieder. Dies hat zur Folge, dass Haushalte mit ausländischen Eltern und Optionskind(ern), als ausländische Haushalte in die Ergebnisse eingehen und nicht wie davor als gemischte Haushalte. Staatsangehörigkeit Wird in der vorliegenden Statistik bei der Gliederung der Bevölkerung (sinngleich bei Bevölkerungsbestand und -bewegungen sowie Statusänderungen) in Deutsche und Nichtdeutsche verwendet. Die Gliederung der Nichtdeutschen (auch Migranten, Ausländer) erfolgt nach deren Nationalität. Die Zusammenfassung mehrerer Nationalitäten nach bestimmten Kriterien ergibt die Nationengruppe. Zum Beispiel werden die EU-Staaten zusammengefasst oder Einzelstaaten zu Erdteilen gruppiert. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die (geänderten) Vorschriften über Einbürgerung, die Statistiken nach der Staatsangehörigkeit beeinflussen. Quelle: Kreisverwaltungsbehörde (Ausländeramt, Einwohnermeldeamt, Standesamt), Einwohnermelderegister.

4 Spätaussiedler Spätaussiedler ist nach der Terminologie des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG), wer als deutscher Volkszugehöriger die ehemalige Sowjetunion (einschließlich Baltikum) nach dem im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten ständigen Aufenthalt in Deutschland genommen hat. Für ihn besteht die gesetzliche Vermutung, dass er im Herkunftsgebiet benachteiligt wurde. Weitere Herkunftsgebiete von Spätaussiedlern sind die anderen ehemaligen "Ostblockstaaten" (Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Rumänien, Bulgarien), aber auch die heutigen Staaten des ehemaligen Jugoslawiens, Albanien und China. Allerdings müssen die deutschen Volkszugehörigen aus diesen Ländern für sich persönlich nachweisen oder glaubhaft machen, dass sie dort benachteiligt wurden. Das Kriterium der deutschen Volkszugehörigkeit liegt für Personen vor, die sich in ihrer Heimat zum deutschen Volkstum bekannt haben, wenn dieses Bekenntnis durch Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung und Kultur bestätigt wird. Näheres ist in 6 BVFG geregelt. Sterbefall Sterbefälle werden der Verwaltungsbehörde des Hauptwohnsitzes gemeldet. Von dort werden die Meldeämter der Gemeinden (soweit sie bekannt sind) eventueller weiterer Wohnsitze verständigt. Stirbt ein Kind unter 1-jährig, spricht man von Säuglingssterbefall, bzw. bei der entsprechenden Kennziffer von Säuglingssterblichkeit. Totgeborene zählen nicht zu den Sterbefällen. Ein monatlicher Datenabzug wird dem Statistischen Amt von der Meldebehörde übermittelt. Quelle: Einwohnermeldeamt; Standesamt (mittelbar). Bemerkung: Bei den Bewohnern mit Hauptwohnung sehr zuverlässig. Zu Problemen kann es dann kommen, wenn Personen mit auswärtigem/n Wohnsitz/en sterben, ohne das am Sterbeort die gesamte Wohnsitzhistorie" bekannt ist. Der Sterbefall kann dann in München nicht in das Register eingearbeitet werden; man spricht von einer Karteileiche". Durch auswärts gestorbene Münchner (z.b. in Kliniken und/oder am Arbeitsplatz) kann es zu Verzögerungen bei der Bekanntgabe und damit bei der Verarbeitung im Melderegister und in der Statistik kommen. Zuzug, Wegzug, Umzug Zuzug/Wegzug in die/aus der Gemeinde oder Umzug innerhalb der Gemeinde ist entsprechend des Meldegesetzes (acht Tage nach Bezug einer Wohnung) der zuständigen Meldebehörde auf einem Formblatt mitzuteilen. Es werden Eckdaten zur Person, die Anschriften der aktuellen und der ehemaligen Wohnung, sowie weitere Wohnungen abgefragt. Ein Meldeschein darf mehrere Personen, soweit sie eng verwandt sind enthalten. Vom Zuzug werden die Gemeinden unterrichtet, in denen der Meldepflichtige eine Wohnung angegeben hat. Ein monatlicher Datenabzug wird dem Statistischen Amt von der Meldebehörde mitgeteilt. Quelle: Einwohnermeldeamt. Bemerkung: Die Qualität der Statistik steht und fällt mit der Einhaltung der Meldevorschriften. Die Prüfung der angegebenen Daten durch das Meldeamt auf Richtigkeit und Vollständigkeit wird erschwert durch eine sehr hohe Anzahl postalischer Meldungen, deren nachträgliche Korrektur (Kontaktaufnahme mit dem Meldepflichtigen) eines hohen und häufig vergeblichen Aufwands bedarf. Die o.a. Veränderungen können auch amtlich festgestellt werden. Dies geschieht in erster Linie, wenn Sendungen der Behörde nicht zugestellt werden können. Es kommt dann zu einer Auszugs-/Wegzugsfeststellung, die einem statistischen Wegzug gleichkommt. Stellt sich später heraus, dass die Zustellung nur infolge eines nicht gemeldeten Umzugs scheiterte, wird eine Rücknahme des Wegzugs veranlasst, was statistisch einem Zuzug entspricht. Das tatsächliche Ereignis" kann in diesen Fällen außerdem deutlich vor dem Zeitpunkt des statistischen Berichts" liegen. Bei der Betrachtung der Zeitreihe ist zu beachten, dass bis zum die Zu-, Weg- und Umzüge der wohnberechtigten Bevölkerung (Haupt- und Nebenwohnsitz) veröffentlicht wurden, die seither durch die Wanderungen der Hauptwohnsitzer ersetzt sind.

5 Jahr Insgesamt Die Bevölkerung seit 1900 (Stand jeweils ) Einwohner davon männlich weiblich Deutsche Ausländer/innen ) ) ) ) ) ) ) ) Volkszählungsergebnisse.- 2) Wohnberechtigte Bevölkerung, Fortschreibung auf der Basis der Ergebnisse der Volkszählung vom ) Ab 2000 Einwohnermelderegister mit Hauptwohnsitz.

6 Die Bevölkerung in den Stadtbezirken nach der Einwohnerdichte am Stadtbezirk Einwohner 1) Fläche ha Einwohnerdichte (Einw. je ha) Einwohner in % der Gesamtbevölkerung 1 Altstadt - Lehel , ,39 2 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt , ,46 3 Maxvorstadt , ,53 4 Schwabing West , ,50 5 Au - Haidhausen , ,08 6 Sendling , ,73 7 Sendling - Westpark , ,78 8 Schwanthalerhöhe , ,02 9 Neuhausen - Nymphenburg , ,55 10 Moosach , ,52 11 Milbertshofen - Am Hart , ,03 12 Schwabing - Freimann , ,76 13 Bogenhausen , ,61 14 Berg am Laim , ,94 15 Trudering - Riem , ,57 16 Ramersdorf - Perlach , ,39 17 Obergiesing - Fasangarten , ,52 18 Untergiesing - Harlaching , ,55 19 Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln , ,20 20 Hadern , ,34 21 Pasing - Obermenzing , ,83 22 Aubing - Lochhausen - Langwied , ,89 23 Allach - Untermenzing , ,10 24 Feldmoching - Hasenbergl , ,05 25 Laim , ,69 nicht zuzuordnen München insgesamt , ,00 1) Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung.

7 Altersgruppe von... bis... Jahre Die Bevölkerung nach Altersgruppen am absolut Insgesamt in % aller Einwohner/innen absolut männlich in % der Altersgruppe davon absolut weiblich in % der Altersgruppe unter , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 95 und älter , , ,7 Zusammen , , ,9 Altersgruppe von... bis... Jahre Deutsche Einwohner absolut in % aller Einwohner/innen absolut männlich in % der Altersgruppe davon absolut weiblich in % der Altersgruppe unter , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,8 95 und älter , , ,9 Zusammen , , ,9

8 Altersgruppe von... bis... Jahre Ausländische Einwohner absolut in % aller Einwohner/innen absolut männlich in % der Altersgruppe davon absolut weiblich in % der Altersgruppe unter , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,5 95 und älter 106 0, , ,3 Zusammen , , ,9 Altersgruppe von... bis... Jahre Deutsche Einwohner mit Migrationshintergrund absolut in % aller Einwohner/innen absolut männlich in % der Altersgruppe davon absolut weiblich in % der Altersgruppe unter , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,3 95 und älter 235 0, , ,9 Zusammen , , ,8

9 Altersgruppe von... bis... Jahre Deutsche Einwohner ohne Migrationshintergrund absolut in % aller Einwohner/innen absolut männlich in % der Altersgruppe davon absolut weiblich in % der Altersgruppe unter , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,9 95 und älter , , ,0 Zusammen , , ,2

10 Die Bevölkerung nach Geburts- und Altersjahrgängen am Alter in Jahren Geburtsjahr Deutsche Ausländer Zusammen männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusammen unter

11 Alter in Jahren Geburtsjahr Deutsche Ausländer Zusammen männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusammen

12 Alter in Jahren Geburtsjahr Deutsche Ausländer Zusammen männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusammen u. älter 1913 u. früher Zusammen

13 Die Bevölkerung nach besonderen Altersgruppen von 2010 bis Altersgruppe Bevölkerungsgruppe Bevölkerung insg. männlich weiblich Bevölkerung insg. männlich weiblich absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % unter 1 Säuglinge , , , , , ,9 unter 6 Noch nicht Schulpflichtige , , , , , ,3 6 - unter 15 Schulpflichtige , , , , , , unter 18 Berufsschulpflichtige , , , , , ,0 unter 18 Kinder und Jugendliche bzw. Minderjährige , , , , , ,7 14 und älter Strafmündige , , , , , ,0 18 und älter Volljährige , , , , , , unter 65 Erwerbsfähige , , , , , , unter 45 Gebärfähige Frauen , , , ,7 65 und älter Rentner/innen , , , , , , Altersgruppe Bevölkerungsgruppe Bevölkerung insg. männlich weiblich Bevölkerung insg. männlich weiblich absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % absolut % unter 1 Säuglinge , , , , , ,0 unter 6 Noch nicht Schulpflichtige , , , , , ,3 6 - unter 15 Schulpflichtige , , , , , , unter 18 Berufsschulpflichtige , , , , , ,1 unter 18 Kinder und Jugendliche bzw. Minderjährige , , , , , ,8 14 und älter Strafmündige , , , , , ,9 18 und älter Volljährige , , , , , , unter 65 Erwerbsfähige , , , , , , unter 45 Gebärfähige Frauen , , , ,8 65 und älter Rentner/innen , , , , , ,8

14 Die Altersgruppen der Bevölkerung nach Stadtbezirken am Stadtbezirk insgesamt Einwohner/innen Altersgruppe von... bis unter... Jahre und mehr darunter Ausländer/ innen zusammen dar. Ausländer/ innen zusammen dar. Ausländer/ innen zusammen dar. Ausländer/ innen abs. % v. 1 abs. % v. 1 abs. % v. 2 abs. % v. 1 abs. % v. 2 abs. % v. 1 abs. % v Altstadt - Lehel , , , , , , ,0 2 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt , , , , , , ,2 3 Maxvorstadt , , , , , , ,1 4 Schwabing West , , , , , , ,5 5 Au - Haidhausen , , , , , , ,7 6 Sendling , , , , , , ,0 7 Sendling - Westpark , , , , , , ,7 8 Schwanthalerhöhe , , , , , , ,5 9 Neuhausen - Nymphenburg , , , , , , ,8 10 Moosach , , , , , , ,8 11 Milbertshofen - Am Hart , , , , , , ,0 12 Schwabing - Freimann , , , , , , ,2 13 Bogenhausen , , , , , , ,9 14 Berg am Laim , , , , , , ,2 15 Trudering - Riem , , , , , , ,2 16 Ramersdorf - Perlach , , , , , , ,3 17 Obergiesing - Fasangarten , , , , , , ,9 18 Untergiesing - Harlaching , , , , , , ,9 19 Thalkirchen -O'sdlg.- Forstenried - Fürstenried - Solln , , , , , , ,5 20 Hadern , , , , , , ,2 21 Pasing - Obermenzing , , , , , , ,2 22 Aubing - Lochhausen - Langwied , , , , , , ,5 23 Allach - Untermenzing , , , , , , ,0 24 Feldmoching - Hasenbergl , , , , , , ,1 25 Laim , , , , , , ,5 nicht zuzuordnen München zusammen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,2

15 Die Bevölkerungsquotienten am Stadtbezirk Altersgruppe von... bis unter...jahre unter 15 J J. 65 J. u. älter 75 J. u. älter insgesamt Jugendquotient Alten- Überalterungs- Hoch- 3) 1) quotient 2) quotient betagte 4) 01 Altstadt - Lehel ,8 22,4 174,3 7,0 02 Ludwigsvorstadt - Isarvorstadt ,1 14,0 115,6 4,6 03 Maxvorstadt ,8 14,8 151,1 4,9 04 Schwabing West ,1 23,3 164,8 7,3 05 Au - Haidhausen ,7 18,6 118,6 6,2 06 Sendling ,9 19,2 129,3 6,2 07 Sendling - Westpark ,6 27,5 165,4 8,5 08 Schwanthalerhöhe ,7 15,7 100,0 4,6 09 Neuhausen - Nymphenburg ,2 22,8 140,6 7,4 10 Moosach ,9 26,7 149,0 8,0 11 Milbertshofen - Am Hart ,4 21,4 123,1 6,7 12 Schwabing - Freimann ,1 21,4 142,0 7,0 13 Bogenhausen ,7 31,5 168,7 8,9 14 Berg am Laim ,8 25,0 140,2 8,1 15 Trudering - Riem ,7 23,1 86,5 6,8 16 Ramersdorf - Perlach ,5 30,6 149,5 8,9 17 Obergiesing - Fasangarten ,7 21,7 138,2 7,3 18 Untergiesing - Harlaching ,4 28,3 172,4 9,4 19 Thalkirchen - Obersendling - Forstenried - Fürstenried - Solln ,4 33,6 182,3 10,4 20 Hadern ,6 33,9 173,3 10,7 21 Pasing - Obermenzing ,3 29,4 138,2 8,7 22 Aubing - Lochhausen - Langwied ,2 32,9 148,1 9,9 23 Allach - Untermenzing ,2 30,2 135,8 9,7 24 Feldmoching - Hasenbergl ,8 28,7 131,6 9,5 25 Laim ,8 27,9 188,8 9,0 nicht zuzuordnen München zusammen ,5 25,2 144,3 8,0 1) Anteil der Bevölkerung unter 15 Jahren an der Bevölkerung von 15 bis 64 Jahren in %.- 2) Anteil der Bevölkerung von 65 und mehr Jahren an der Bevölkerung von 15 bis 64 Jahren in %.- 3) Anteil der Bevölkerung von 65 und mehr Jahren an der Bevölkerung unter 15 Jahren in %.- 4) Anteil der Bevölkerung über 75 Jahren an der Gesamtbevölkerung in %.

16 Die Bevölkerung nach Staatsangehörigkeit, Familienstand und Geschlecht am in % der Nationengruppe Nationengruppe Familienstand absolut männlich weiblich insgesamt in % der Nationengruppe absolut in % der Nationengruppe absolut Deutsche ledig , , ,80 verheiratet , , ,05 verwitwet , , ,54 geschieden , , ,25 Lebenspartnerschaft , , ,32 Lebenspartnerschaft aufgehoben 172 0, , ,02 Lebenspartner verstorben 53 0, , ,01 Ehe aufgehoben 28 0, , ,01 unbekannt 12 0,00 8 0, ,00 zusammen , , ,00 Ausländer ledig , , ,18 verheiratet , , ,99 verwitwet , , ,56 geschieden , , ,93 Lebenspartnerschaft 628 0, , ,20 Lebenspartnerschaft aufgehoben 75 0, , ,02 Lebenspartner verstorben 16 0,01-0, ,00 Ehe aufgehoben 8 0, , ,01 unbekannt 310 0, , ,10 zusammen , , ,00 Zusammen ledig , , ,35 verheiratet , , ,35 verwitwet , , ,78 geschieden , , ,17 Lebenspartnerschaft , , ,29 Lebenspartnerschaft aufgehoben 247 0, , ,02 Lebenspartner verstorben 69 0, , ,01 Ehe aufgehoben 36 0, , ,01 unbekannt 322 0, , ,03 zusammen , , ,00 Siehe auch Grafiken auf Seite 51 und 52.

17 Die Bevölkerung nach Familienstand und Geschlecht von 2009 bis 2013 Familienstand Dezember 2009 Dezember 2010 Dezember 2011 Dezember 2012 Dezember 2013 absolut in % des Geschlechts absolut in % des Geschlechts absolut in % des Geschlechts absolut in % des Geschlechts absolut in % des Geschlechts ledig , , , , ,4 männlich , , , , ,3 weiblich , , , , ,5 verheiratet , , , , ,3 männlich , , , , ,8 weiblich , , , , ,9 verwitwet , , , , ,8 männlich , , , , ,7 weiblich , , , , ,7 geschieden , , , , ,2 männlich , , , , ,6 weiblich , , , , ,6 Lebenspartnerschaft , , , , ,3 männlich , , , , ,4 weiblich 578 0, , , , ,1 Sonstiges 343 0, , , , ,1 männlich 233 0, , , , ,1 weiblich 110 0, , , , ,0 Zusammen , , , , ,0 männlich , , , , ,0 weiblich , , , , ,0

18 Die Bevölkerung in den Stadtbezirken nach dem Familienstand am ledig verheiratet verwitwet geschieden Lebenspartnerschaft sonstiges Stadtbezirk Zusammen absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % absolut in % , , , , ,8 12 0, , , , , ,0 76 0, , , , , ,4 17 0, , , , , ,3 22 0, , , , , ,4 32 0, , , , , ,5 19 0, , , , , ,3 24 0, , , , , ,4 10 0, , , , , ,3 41 0, , , , , ,2 24 0, , , , , , , , , , , ,2 22 0, , , , , ,3 38 0, , , , , ,3 14 0, , , , ,9 84 0,1 27 0, , , , , ,2 46 0, , , , , ,4 55 0, , , , , ,4 37 0, , , , , , , , , , ,0 91 0,2 14 0, , , , , ,2 34 0, , , , ,5 63 0,1 17 0, , , , ,0 42 0,1 14 0, , , , ,5 63 0,1 21 0, , , , , ,2 28 0, nicht zuzuordnen Insgesamt , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

19 Die Bevölkerung am differenziert nach Migrationsgruppen Hauptwohnsitzbevölkerung Migrationshintergrund männlich weiblich zusammen absolut in % absolut in % absolut in % Deutsche , , ,6 ohne Migrationshintergrund , , ,3 mit Migrationshintergrund , , ,3 davon 0 Eingebürgerte , , ,7 Spätaussiedler , , ,3 Kinder deren Eltern migriert sind , , ,4 Optionskinder , , ,7 Deutsche mit ausländischer Herkunft , , ,6 Deutsche mit 2. ausländischer Staatsangehörigkeit , , ,6 nicht ableitbar Ausländer , , ,4 Zusammen , , ,0

20 Die Bevölkerung nach Altersgruppen und Migrationshintergrund am Altersgruppe Deutsche ohne Migrationshintergrund Deutsche mit Migrationshintergrund Ausländer männlich weiblich insgesamt in % der Altersgruppe männlich weiblich insgesamt in % der Altersgruppe männlich weiblich insgesamt in % der Altersgruppe zusammen unter , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , und älter , , , Zusammen , , , Siehe auch Grafik auf Seite 58.

21 Die Bevölkerung in den Stadtbezirken nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht am Deutsche Ausländer Insgesamt Stadtbezirk ohne Migrationshintergrund mit Migrationshintergrund zusammmen männlich weiblich zusam. männlich weiblich zusam. männlich weiblich zusammen männlich weiblich zusam. männlich weiblich zusammen nicht zuzuordnen Insg

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