Zollfachkraft. Zertifizierungsschema P36. Ausgabedatum: V1.0,

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1 Zertifizierungsschema P36 Zollfachkraft Ausgabedatum: V1.0, Austrian Standards plus GmbH Dr. Peter Jonas Austrian Standards plus GmbH, Heinestrasse 38, A-1020 Wien, Die Austrian Standards plus GmbH ist ein 100% Tochterunternehmen des Austrian Standards Institute 1

2 1 Anwendungsbereich Dieses Zertifizierungsschema legt die Vorgangsweise zur Zertifizierung der Kompetenz einer Person als Zollfachkraft durch Austrian Standards plus Certification (AS+C), dem Geschäftsbereich Zertifizierung der Austrian Standards plus GmbH, fest. Die Austrian Standards plus GmbH ist ein 100 % Tochterunternehmen von Austrian Standards. Die Zertifizierung erfolgt nach den Grundsätzen der Internationalen Norm ISO/IEC Anforderungen an die Kompetenz 2.1 Kompetenzprofil Personen, die gemäß diesem Zertifizierungsschema zertifiziert sind, haben Fähigkeiten und Kenntnisse in Anlehnung an den Customs Competency Framework 2 der DG TAXUD der europäischen Kommission - nachgewiesen, einen rechtskonformen Warenverkehr mit Drittlandländern sicherzustellen. Zertifizierte Personen weisen die Kompetenzen nach, in zollrechtlichen Bewilligungen, als Verantwortlicher genannt zu werden. 2.2 Anforderungen an Wissen und Fertigkeiten Zertifizierte Personen müssen folgendes Wissen und Fertigkeiten in Bezug auf die Bearbeitung zollrelevanter Vorgänge aufweisen: Grundlagenkenntnisse und Überblickswissen im Zollrecht (z.b. Unionszollkodex, Durchführungsvorschriften dazu, Zolltarif) sowie dem Zollrecht angrenzende Rechtsbereiche, (z.b. Handelsbeschränkungen, Steuer- und Abgabenrecht, Ursprungs- und Präferenzrecht, Finanzstrafrecht, Haftungsrisiken, Sanktionen, Aufbau Zollverwaltung) Kenntnisse bezüglich der Prozesse der Abwicklung von Zollvorgängen einschließlich der Nutzung der vom Gesetzgeber gewollten Vorteile, Vereinfachungen und Erleichterungen (z.b. Zollaussetzungen, Bewilligungen für vereinfachte Zollverfahren), Kooperation mit der Zollbehörde, Kenntnis der wesentlichen prozessualen Abläufe der Zollverwaltung (z.b. Fristenläufe, Zuständigkeiten, Warenkontrolle) Überwachung der für das Unternehmen durch Dritte erbrachten Zolldienstleistungen, Vertretungsverhältnisse, Vollmachten Wissen über unternehmensrelevante Prozesse (z.b. Wareneingang, Warenausgang) und Schnittstellen zu anderen Organisationseinheiten wie z.b. Buchhaltung (Zollwert, Abgabenbescheid). 3 Antragstellung Der Antrag auf Zertifizierung erfolgt durch den Antragsteller mittels Antragsformular auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Zertifizierungsstelle von Austrian Standards. 4 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung ist die Erfüllung eines der nachfolgenden angeführten Kriterien: 1 ISO/IEC 17024: Konformitätsbewertung - Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren 2 2

3 Nachweis einer facheinschlägiger Ausbildung basierend auf den Inhalten gemäß Pkt. 2.2 im Mindestausmaß von mind. 60 Stunden oder Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses einer Lehre zum Speditionskaufmann plus mindestens zwei Jahre facheinschlägiger Berufserfahrung (in einem zollspezifischen Berufsfeld) oder Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses einer kaufmännischen Lehre und/oder Matura sowie eine mindestens dreijährigen Berufserfahrung im Außenwirtschaftsbereich oder Nachweis einer fünfjährigen Berufserfahrung im Außenwirtschaftsbereich. 5 Prüfung Die Prüfung besteht aus 2 Teilen, einem schriftlichen Teil gemäß Abschnitt 5.1 sowie einem mündlichen Prüfungsteil gemäß Abschnitt Schriftliche Prüfung Im Rahmen der schriftlichen Prüfung wird ein Geschäftsfall vorgegeben, der immer eine Import- und Exportkomponente aufweist. Im Rahmen des Geschäftsfalles muss der Kandidat folgende Fragestellungen bearbeiten: Zulässigkeit des Geschäftsfalles (5 Punkte) Einreihung in den Zolltarif (10 Punkte) Beurteilung des Warenursprungs und Anwendung von Zollpräferenzen (10 Punkte) Beurteilung der steuerrechtlich relevanten Aspekte des Geschäftsfalles (10 Punkte) Festlegung der anwendbaren Zollverfahren (10 Punkte) Beschreibung eines möglichen Ablaufs der Zollabwicklung (15 Punkte) Ermittlung des korrekten Zollwerts (10 Punkte) Der Kandidat ist in der Lage, die für den jeweiligen Geschäftsfall relevanten Informationen, selbstständig zu recherchieren. Die maximale Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt 2 Stunden. Insgesamt können 70 Punkte erreicht werden. 5.2 Mündliche Prüfung Die mündliche Prüfung besteht aus insgesamt 5 Fragen, die von den Prüfern aus den Wissenskategorien bis ausgewählt werden. In diesem Fall wird je eine Frage aus den Wissenskategorien bis gestellt. Jede Frage wird hierbei mit max. 6 Punkten bewertet (0 Punkte entspricht einer nicht beantworteten Frage, 6 Punkte entspricht einer vollständig korrekt beantworten Frage). Die mündliche Prüfung wird in Gruppen von max. 4 Kandidaten abgenommen, wobei jeder Kandidat einzeln geprüft wird und jeweils 5 Fragen beantworten muss. Die maximale Dauer der mündlichen Prüfung beträgt 20 Minuten pro Kandidat (max. 80 Minuten für eine 4er-Gruppe). 6 Kriterien für die Bewertung der Kandidaten 6.1 Die schriftliche Prüfung wird mit maximal 70 Punkten bewertet. Zur positiven Absolvierung dieses Prüfungsteil ist eine Mindestpunkteanzahl von 36 Punkten erforderlich. 3

4 6.2 Die mündliche Prüfung wird mit maximal 30 Punkten bewertet. Zur positiven Absolvierung dieses Prüfungsteil ist eine Mindestpunkteanzahl von 16 Punkten erforderlich. 6.3 Zur positiven Absolvierung der Gesamtprüfung müssen sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil positiv absolviert sein. Außerdem muss eine Gesamtpunktezahl von mind. 60 Punkten erreicht werden. 6.4 Die Prüfung ist immer zur Gänze zu wiederholen. 7 Ausstellung der Zertifikate, Gültigkeit Die erfolgreiche Bewertung der Erstzertifizierungsprüfung gemäß Abschnitt 6 ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Zertifikates. Die Zertifikate haben eine Gültigkeit von 5 Jahren. Für die Ausstellung der Zertifikate gelten die Regelungen der Geschäftsbedingungen der Zertifizierungsstelle von Austrian Standards. 8 Konformitätszeichen und Aussagen zur Zertifizierung Mit der Ausstellung des Zertifikates erhält der Inhaber das Recht das Konformitätszeichen Certified by Austrian Standards gemäß Bild 1 in Bezug auf die zertifizierte Kompetenz zu verwenden. Bild 1 Konformitätszeichen Die Kennzeichnung darf auf Visitenkarten, Verkaufsunterlagen, Werbematerialien u. Ä. angebracht werden. Der Zertifikatsinhaber ist verpflichtet, das Konformitätszeichen nur im Zusammenhang mit der zertifizierten Kompetenz gemäß den Angaben auf dem Zertifikat sowie nur in der in Bild 1 angegebenen graphischen Darstellung zu verwenden. Der Zertifikatsinhaber ist verpflichtet, Aussagen in Bezug auf die erfolgte Zertifizierung nur im Zusammenhang mit der zertifizierten Kompetenz gemäß den Angaben auf dem Zertifikat zu treffen. Kompetenzen für die von AS+C kein Zertifikat ausgestellt wurde, dürfen weder auf die oben beschriebene Art noch in anderer, zur Verwechslung Anlass gebender Weise gekennzeichnet oder bezeichnet werden. 9 Re-Zertifizierung Zur Verlängerung des Zertifikates ist: der Nachweis von facheinschlägigen Weiterbildungen von mind. durchschnittlich 8 Stunden pro Jahr sowie die positive Absolvierung eines Re-Zertifizierungsworkshops erforderlich. Der Kandidat weist im Rahmen der Rezertifizierung nach, dass er die folgenden Kriterien erfüllt: der Kandidat ist im Bereich des Zollwesens aktiv tätig, 4

5 der Kandidat ist fähig, eigenverantwortlich einen rechtskonformen Warenverkehr mit Drittlandländern sicherzustellen, der Kandidat hat in den vergangenen 5 Jahren im Ausmaß von mindestens 40 Stunden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen absolviert. 10 Prüfer 10.1 Prüfer Die schriftliche Prüfung wird durch einen Prüfer ausgewertet und das Ergebnis festgelegt. Die mündliche Prüfung wird durch 2 Prüfer abgehalten. Die Rezertifizierungsprüfung gemäß Abschnitt 9 wird durch einen Prüfer abgehalten und bewertet Kompetenz der Prüfer Für die von AS+C eingesetzten Prüfer gelten folgende Anforderungen. Prüfer müssen die Anforderungen von AS+C erfüllen, die auf den anzuwendenden Kompetenznormen und anderen relevanten Dokumenten basieren. Der Auswahlvorgang stellt sicher, dass die einer Prüfung oder Teilen einer Prüfung zugeteilten Prüfer mindestens mit diesem Zertifizierungsschema vertraut sind, umfassende Kenntnis über die relevanten Prüfungsmethoden und Prüfungsdokumente haben, über eine angemessene Kompetenz in dem zu prüfenden Gebiet verfügen, flüssig in der schriftlichen und mündlichen Prüfungssprache kommunizieren können und frei sind von allen Einflüssen, um unparteiische und nicht diskriminierende Beurteilungen (Bewertungen) erstellen zu können. Über die oben angeführten allgemeinen Anforderungen hinaus gelten die folgenden Anforderungen bzgl. der fachspezifischen Qualifikation eines Prüfers: eine facheinschlägige Ausbildung sowie eine mindestens fünfjährige Tätigkeit im Bereich des Zollwesens. Die Auswahl der Prüfer obliegt AS+C, diese führt eine Liste der zugelassenen Prüfer (Prüferpool). 5

Datenschutzbeauftragter

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