4. Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes

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1 4. Teilrevision des sgesetzes Mai 2010 Gründe für die AVIG-Revision (1) Aktuell besteht jährlich ein konjunkturbereinigtes strukturelles Defizit von jährlich ca. 920 Mio Schuldenstand erreicht per Ende 2009 ca. 5,6 Milliarden Gründe dafür liegen bei der letzten AVIG Revision vom 1. Juli 2003: die Beiträge wurden auf nur 2% festgesetzt es wurde mit einer Arbeitslosigkeit von 2,5% ( ) im Jahresdurchschnitt gerechnet

2 Gründe für die AVIG-Revision (2) Die effektive Arbeitslosigkeit lag: also wesentlich höher als die Revision 2003 Botschaft Bundesrat Aug (1) Ohne Revision keine Beseitigung des strukturellen Defizit von jährlich ca. 920 Mio Ohne Revision kein Schuldenabbau möglich Ende 2009: liegt die Schuld beim Bund ca. 5,6 Milliarden

3 Botschaft Bundesrat Aug (2) Die Annahme von durchschnittlich 2.5% Arbeitslosigkeit ( Arbeitslosen) bei der letzten AVIG-Revision 2003 erwies sich als falsch Nötig ist eine Ausrichtung auf Arbeitslose, bzw. Jahresdurchschnitt von 3.2% Botschaft Bundesrat Aug (3) Ziele der vorgeschlagenen Revision Rechnungsausgleich Entschuldung des Bundes (ALV-Fonds) Stärkung des Versicherungsprinzips durch Beseitigung von Fehlanreizen und Steigerung der Effizienz der Wiedereingliederung

4 Botschaft Bundesrat Aug (4) Ausgleich des jährlichen Defizits von 920 Mio Mehreinnahmen 486 Mio Einsparungen 533 Mio Mio Schuldenabbau jährlich (Dauer ca. 12 Jahre) Erhöhung Lohnbeiträge 230 Mio Einführung Solidaritätsprozent 160 Mio 489 Mio Beschlüsse des Parlaments Frühjahr 2010 Ausgleich des jährlichen Defizits von 920 Mio Mehreinnahmen 486 Mio Einsparungen 622 Mio Mio Rechnungsüberschuss 188 Mio Schuldenabbau jährlich (Dauer ca. 17 Jahre) Rechnungsüberschuss 188 Mio Befristetes Solidaritätsprozent 160 Mio 348 Mio

5 Einsparungen: 622 Mio Franken Reduktion Taggelder an Dauer Beitragszeit 174 Reduktion Taggelder unter 25 Jahre 46 Kürzung Taggelder Beitragsbefreite 15 Aberkennung Beitragszeit für Programme Wartetage für alle Bildungsabgänger 75 Zusätzliche Wartetage mit höherem Verdienst 43 Keine Mitberücksichtigung Kompensationszahl. 79 Reduktion Plafond Stellensuchende AMM 60 Verzicht auf Erhöhung Taggelder Krisenregionen 30 Reduktion Beitrag für AMM für nicht Versicherte 6 Klärung Mehrwertsteuerpflicht 4 Reduktion der Bezugsdauer durch Anpassung an die Beitragszeit (1) Reduktion der Bezugsdauer durch Anpassung an die Beitragszeit Einsparung = 174 Mio Reduktion auf 200 Taggelder für unter 25-jährige ohne Unterhaltspflicht mit Beitragszeit 12 Monate Einsparung = 46 Mio

6 Reduktion der Bezugsdauer (Taggelder) durch Anpassung der nötigen Beitragszeit (2) Bisher Beitrags monate Bedingung Anzahl Taggelder Neu Beitrags monate Bedingung Anzahl Taggelder 12 alle Bis Alter 25 Jahre Ab Alter 25 Jahre Ab Alter Ab Alter 55 Jahre 520 Anpassung der Bezugsdauer unter 25 Jahren Höchstens 200 Tage für Personen unter 25 Jahren ohne Unterhaltspflicht gegenüber Kindern Einsparung = 46 Mio

7 Kürzung der Bezugsdauer für beitragsbefreite Personen Bisherige Regelung: alle beitragsbefreiten Personen erhielten 260 Taggelder (ca. 1 Jahr lang) Neu: alle beitragsbefreiten Personen erhalten maximal 90 Taggelder ca. 4 Monate Einsparung = 15 Mio Keine Beitragszeit aus Beschäftigungsprogrammen Nicht mehr ALV-versichert sind: Verdienste, die in Beschäftigungsprogrammen erzielt werden, welche von der öffentlichen Hand finanziert sind: z.b. Beschäftigungsprogramme mit Salärzahlungen vom Sozialamt bei denen Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet werden Einsparung = 90 Mio

8 Streichung der Ausnahmen von der besonderen Wartefrist Bisherige Regelung: 120 Wartetage nur nach obligatorischen Schulzeit (Schulabgänger) Neu: Alle Personen, die nach einem Bildungsabschluss Anspruch auf ALV erheben haben eine Wartefrist von 120 Tagen Einsparung = 75 Mio Allgemeine Wartetage werden erhöht Bisher 5 Tage Wartezeit für alle bei versichertem Verdienst über im Jahr und ohne Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren NEU: 10 Tage ab versicherter Verdienst bis Tage ab versicherter Verdienst bis Tage bei versichertem Verdienst über Einsparung = 43 Mio

9 Keine Berücksichtigung der Kompensationszahlung für Berechnung vers. Verdienst einer neuen Rahmenfrist Bisherige Regelung: Anteile Kompensationszahlungen der Arbeitslosenkasse zu einem Zwischenverdiensteinkommen wird in einer Folgerahmenfrist als Einkommen angerechnet. Neu: Es zählen nur noch die Bruttoverdienste aus Arbeitnehmertätigkeiten. Einsparung = 79 Mio Sparpotential bei AMM Reduktion des Plafonds für Stellensuchende von ursprünglich Fr pro Jahr auf Neu Fr pro Stellensuchender pro Jahr Einsparung = 60 Mio

10 Verzicht auf spezielle Massnahmen Bisherige Regelung: Krisenregionen mit hoher Arbeitslosigkeit konnten beim Bundesrat einen Antrag um Erhöhung der Taggelder für Arbeitslose um 120 Tage beantragen: Neu: Verzicht auf diese Massnahme für besonders von Arbeitslosigkeit betroffene Regionen Einsparung = 30 Mio Beitragsreduktion bei AMM für nicht Versicherte Reduktion des Beitrags des Bundes an die Kantone für arbeitsmarktliche Massnahmen für nicht versicherte Personen Einsparung = 6 Mio

11 Keine Mehrwertsteuer auf ALV-Leistungen Keine Mehrwertsteuerpflicht Einsparung = 4 Mio Mehreinnahmen 486 Franken Erhöhung der Beiträge AG AN auf 2,2% 460 Anpassung Beiträge Bund und Kantone 26

12 Erhöhung des ordentlichen Lohnbeitrages Ordentlicher Lohnbeitrag wird um 0,2 Prozentpunkte erhöht von 2,0% auf 2,2% Mehreinnahmen = 460 Mio Anpassung Beiträge Bund und Kanton Anpassung des Bundes- und Kantonsbeitrages Bund von 0,15% auf 0,159% Kanton von 0,05% auf 0,053% Jeweils von der Beitragspflicht erfassten Lohnsumme Mehreinnahmen = 26 Mio

13 Schuldenabbau 348 Mio Rechnungsausgleich da total Einsparungen 622 Mio + Erhöhung Beiträge 486 Mio zusammen mehr ausmachen als Referenzszenario 920 Mio, nämlich Mio 188 Befristeter Solidaritätsbeitrag von 1% 160 Bei ca. 6 Milliarden Schulden des ALV-Fond dauert der Schuldenabbau ca. 17 Jahre Situation der AVIG Revision im Frühling 2010 Anlässlich der Schlussabstimmung im Parlament vom 19. März 2010 wurde die Revision verabschiedet. Ablauf der Referendumsfrist: 8. Juli 2010

14 Lösung Finanzprobleme der ALV ohne AVIG - Revision Art. 90c Abs. 1 AVIG verlangt : Wenn die ALV Schulden von ca. 6,5 Mia Franken hat (2,5% der versicherten Lohnsumme) muss der Bundesrat das Solidaritätsprozent einführen, d.h.: Einkommen von bis Franken zahlen 1 Prozent des Lohnes in die Versicherung und die Beiträge um maximal 0,5 Prozent erhöhen Damit wäre die ALV in ca. 10 Jahren schuldenfrei

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