Mitteilung der Verwaltung
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- Silvia Beutel
- vor 7 Jahren
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1 Mitteilung der Verwaltung ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BETREFF Bericht der Hilfen zur Erziehung 2013 SITZUNG (DATUM, GREMIUM) Jugendhilfeausschuss Finanzausschuss INHALT DER MITTEILUNG (Berichterstatter/in: Herr Beigeordneter Hahn) 1. Gewährung von Hilfen zur Erziehung Aufgrund der hohen Ausgabendynamik hatte die Verwaltung über die Finanzentwicklung der Hilfen zur Erziehung in der Sitzung des JHA am bereits einen Kurzbericht abgegeben. Gemäß SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) hat ein Personensorgeberechtigter bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall. Auftrag des Jugendamts ist weiterhin, das Wohl von Kindern und Jugendlichen zu schützen und dafür zu sorgen, dass junge Menschen eine Möglichkeit haben, sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln. Diese haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung ( 1 SGB VIII). Bevor Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt gewährt werden, findet eine sozialpädagogische Diagnostik statt. Häufig gehen einer Maßnahme der Hilfen zur Erziehung ein umfangreiches Beratungsangebot durch Beratungsstellen oder den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes voraus. Das Jugendamt prüft den Bedarf und legt, unter Einbeziehung aller am Hilfeprozess Beteiligten, Ziele und Handlungsschritte fest. Diese werden in einem Hilfeplan festgeschrieben und die Fortschritte bzw. Zielerreichung regelmäßig evaluiert. 2. Die Entwicklung der individuellen Hilfen zur Erziehung Die für die Hilfen zur Erziehung wichtigsten Faktoren, wie Gesundheit, Sozialverhalten der Kinder und Jugendlichen, finanzielle Absicherung von Kindern und Familien sowie Erziehungsfähigkeit der Eltern entwickeln sich leider eher negativ, zudem fehlen immer öfter tragfähige und belastbare Familien- und Sozialstrukturen. Die Kinder- und Jugendhilfe sieht sich zunehmend mit Situationen und Entwicklungen konfrontiert, die durch Veränderungen außerhalb ihres Wirkungsbereichs verursacht sind., stellt der Deutsche Verein in der o.g. Stellungnahme bei der Beurteilung der Ausgangslage fest. 2.1 Bund Bundesweit wurden im Jahr 2012 (Daten 2013 noch nicht verfügbar)für die Jugendhilfe fast 28 Milliarden verausgabt, davon 19,7 Milliarden für die Kindertagesbetreuung und 8,2 Milliarden für die Hilfen zur Erziehung. Im 10- Jahreszeitraum 2002 bis 2012 haben sich die Ausgaben der Hilfen zur Erziehung von 5,5 Milliarden auf 8,2 Milliarden um fast 50% erhöht. 2.2 Land NRW
2 Seite 2 Im gleichen Zeitraum haben sich in NRW die Ausgaben der Hilfen zur Erziehung verdoppelt; und zwar von 1 Milliarde in 2002 auf 2 Milliarden in Im Bereich der Hilfen zur Erziehung ist zwischen 2008 und 2012 ein enormer Fallzahlanstieg von über 30% festzustellen.
3 Seite Stadt Neuss im Überblick Die Entwicklung der Fallzahlen in Neuss stellt sich wie folgt dar: Gegenüber 2012 sind die Fallzahlen im stationären Bereich um 1,8% gesunken, dagegen im ambulanten Bereich um 15% gestiegen. Dies entspricht einem Anstieg bei den Gesamtfallzahlen von 5,5 %. Das durchschnittliche monatliche Fallaufkommen lag 2013 bei 549. Hinsichtlich des Ausgabevolumens wurde 2013 im Bereich der Hilfen zur Erziehung rd benötigt. Dies bedeutet im Vergleich zu 2012 eine Steigerung von 12 %. Bei einem leichten Rückgang der stationären Fallzahlen (minus 1,8%) hat sich die Zahl der stationären Betreuungstage leicht erhöht (plus 0,12%), dem gegen über aber die Kosten der stationären Hilfen um über 7% erhöht. Hier lässt sich ablesen, dass die Kosten pro Betreuungstag aufgrund von Entgeltsteigerungen und einer intensiveren und damit teureren Unterbringung sich stark bemerkbar machen. Im ambulanten Bereich hat sich durch die steigenden Fallzahlen auch die Zahl der Fachleistungsstunden erhöht (plus 18%). Gleichzeitig hat sich die Anzahl der Beratungen und Unterstützungen (Förderung der Erziehung in der Familie) durch das Jugendamt gegenüber 2012 um fast 16% erhöht.
4 Seite Stadt Neuss im Benchmark 2013 Das Jugendamt der Stadt Neuss vergleicht sich seit 10 Jahren in einem Benchmarkingring mit 9 weiteren mittelgroßen Großstädten in NRW. Im Folgenden werden einige Eckdaten bezüglich der Entwicklungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung im Vergleich mit diesen dargestellt. Die Nettogesamtausgaben für Hilfen zur Erziehung pro Einwohner unter 21 Jahren im Jahr 2013 betrugen 496 und sind damit im Vergleich zum Vorjahr um 35 gestiegen. Neuss hat hier trotz des Anstiegs im Vergleich mit den anderen Städten die niedrigsten Ausgaben und liegt weit unter dem Mittelwert von 774. Die Bruttogesamtausgaben (Nettoausgaben zuzüglich Personal- und Sachkosten) für Hilfen zur Erziehung pro Einwohner unter 21 Jahren betrugen 530 und sind damit im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls um 35 gestiegen. Auch hier hat Neuss trotz des Anstiegs die zweitniedrigsten Ausgaben im Vergleichsring und liegt auch ebenfalls weit unter dem Mittelwert von 807.
5 Seite 5 Die Zahl der Hilfeempfänger der Hilfen zur Erziehung pro 100 Einwohner unter 21 Jahren ist im Jahr 2013 für Neuss von 2,27 (2012) auf 2,31 gestiegen. Der Mittelwert aller Vergleichsstädte beträgt 3,62. Neuss erreicht hier den niedrigsten Wert im Vergleichsring. Bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung beträgt der Wert 1,46 Hilfen pro 100 Einwohner unter 21 Jahren, im Jahr 2012 waren es 1,40 Hilfen. Der Mittelwert beträgt 2,22. Neuss hat hier die drittniedrigste Anzahl im Vergleichsring.
6 Seite 6 Die Zahl der der Hilfeempfänger im stationären Bereich ist 2013 von 0,88 (2012) auf 0,95 gestiegen, der Mittelwert im Vergleichsring beträgt 1,54. Auch hier erreicht Neuss den niedrigsten Wert.
7 Seite 7 Um die Städte im Benchmarkingkreis objektiv vergleichen zu können, ermittelt Consens Kontextdaten. Hier werden berücksichtigt Dichte der SGB II-Bezieher/innen insgesamt sowie unter 15 Jahren Bedarfsgemeinschaften Alleinerziehender im SGB II-Bezug Jugendarbeitslosigkeit Zahl der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss Interventionsquote der Jugendgerichtshilfe Privatverschuldung Aus den folgenden Netzgrafiken ist zu ersehen, dass Neuss hier eine gute bis durchschnittliche Position einnimmt. Lediglich der Wert der Anklagen nach JGG ist mit relativ hoch und im Vergleich zu 2012 nochmals um 0,1 gestiegen.d Die Zahl der der Hilfeempfänger iationären Bereich ist 2013 von 0,88 (2012) auf 0,95 gestiegen, der Vergleichsring beträgt 1,54. Auch hier erreicht Neuss den niedrigsten Wert.
8 Seite 8 er am LEGENDE Arbeitslosendichte (bis U25) Alleinerziehenden-BG mit SGB II pro 1000 EW 15-u. 65 J. Schulabgänger ohne Abschluss (pro 100 Schulabgänger) SGB II-HE u. 15 Jahre (pro altersgleiche 100 EW) Anklagen nach JGG pro 1000 EW (14-u.21 J.) Ø SGB II-HE u. 65 Jahre (pro 100 altersgleiche EW) 3äää1.12. andauernden und der innerhalb des Jahres beendeten Leistungehnahme pro der unter 21-Jährigen) Anmerkung: Die Werte in Klammern weisen die Inanspruchnahme pro der unter 21-jährigen Bevölkerung aus. Bei den beendeten Hilfen gem. 31 SGB VIII des Jahres 2009 weicht der Wert des von IT.NRW der vom Statistischen Bundesamt ausgegebenen Ländertabelle für NRW ab. Ausge2.5 Stadt Neuss: Ausblick und Planungen hier insgesamt die Anzahl der Hilfen und nicht die Zahl der über die Hilfen zur Erziehung erreichten jungen Menschen. Diese liegt für das Jahr 2012 bei mit sowie ohne die Erziehungsberatung. Für 2013 hat Neuss also trotz stark steigender Fallzahlen nicht nur im Landesvergleich, sondern auch im con_sens-benchmark mit anderen Großstädten pro Einwohner unter 21 Jahren günstigere Fallzahlen und unterdurchschnittliche Ausgaben! Erste vorläufige Auswertungen für 2014 zeigen, dass die stationären Fälle wieder leicht steigen (313) und die ambulanten Fälle einen neuen Höchstwert von über 340 erreichen werden. Dies führte bei der aktuellen Budgetprognose zu einem Ausgabebedarf von rund
9 Seite 9 19,7 Mio. und damit zu Mehraufwand von 4,3 Mio. gegenüber dem Haushaltsansatz 2014 (rund 15,3 Mio. ). Gegenüber dem Ergebnis 2013 ist dies eine Steigerung von über 17%. Bereits in der Berichterstattung im JHA am wurde festgestellt, dass derzeit keine für die Hilfen zur Erziehung relevanten exogenen Faktoren erkennbar sind, die auf eine Umkehr der dargestellten Entwicklung hoffen lassen. Für das Jahr 2015 muss daher mit weiter steigenden Ausgaben gerechnet werden. Für die steigenden Fallzahlen im Bereich Hilfen zur Erziehung sind unterschiedliche Faktoren zu benennen. Hierzu gehören äußere Faktoren wie SGB II-Bezug, Arbeitslosigkeit, Jugendarbeitslosigkeit, mangelnde Schulabschlüsse, Werteverlust in Familien, zunehmend psychische Erkrankungen on Elternteilen, familiäre Krisen. Diese Faktoren sind durch das Jugendamt nicht steuerbar. Qualität und Dauer der Hilfen können teilweise durch Steuerungsmaßnahmen des Jugendamtes beeinflusst werden. Um den unterstützungsbedürftigen Kindern, Jugendlichen und Familien durch qualifizierte Hilfsangebote gerecht zu werden, gleichzeitig aber auch einer Kostenexplosion entgegenzuwirken, sind im ASD in den letzten Monaten verschiedene Steuerungsinstrumente auf den Weg gebracht worden, weitere Prozesse werden zeitnah angestoßen. Hierzu zählen u.a.: Qualifizierung des Personals durch Fortbildung und Praxisbegleitung Einarbeitungskonzept für neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Handbuch der äußerst umfangreichen und differenzierten Arbeit im ASD Optimierung der Hilfeplanung Enge Kooperation mit freien Trägern, Verbänden und Institutionen Qualitätsentwicklungsmaßnahmen Schaffung eines regelmäßigen Controlling und Reportingverfahrens der Hilfen zur Erziehung Weitere Maßnahmen zur Stabilisierung der personellen Situation im ASD wurden eingeleitet: Freiwerdende Stellen wurden zeitnah besetzt Befristete Verträge wurden nach Möglichkeit in unbefristete umgewandelt Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden strukturiert und mit aufbauender Belastung eingearbeitet Bei Bedarf erhalten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Einzelsupervision oder coaching Transparenz und Kommunikation innerhalb der Abteilung wurde verbessert Umsetzung des Sicherheitskonzeptes (Diensthandys, Schukon-Schulungen, Sicherheitsalarm, Gefährdungsansprachen) Verbessertes Klima u.a. durch Förderung einer guten Kooperation mit externen Partnern Als weitere Maßnahmen sind geplant: Optimierung der Hilfeplanung Erarbeitung eines Konzeptes zur Wiedereingliederung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern z.b. nach Elternzeit mit Teilzeittätigkeit Regelmäßige Überprüfung der Arbeitsbelastung im Bezirk mit ggf. Nachbesserungen, um eine gerechte Arbeitsaufteilung zu ermöglichen. Positive Entwicklungen sind feststellbar. Die personelle Fluktuation ist erheblich zurückgegangen Positive Rückmeldung neu eingestellter Kräfte bez. Einarbeitung
10 Seite 10 Positive Rückmeldungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Betriebsklima Positive Rückmeldungen von externen Stellen zu Erreichbarkeit, Zusammenarbeit und personeller Stabilität Neben dem Engagement zur Stärkung und Stabilisierung des Personals werden folgende Aktivitäten in den nächsten Monaten eine hohe Priorität haben: Vertiefende Schulungen zu Gefährdungsbeurteilungen, Ressourcenorientierung und Hilfeplanung Auf Basis des Kennzahlen-Systems erfolgt mit fachlicher Unterstützung von con_sens der Aufbau eines unterjährigen HzE-Controllings und -Reportings Prüfungen, ob Hilfen schneller und kürzer gewährt und die Umsetzung stärker controllt werden kann Systematische Nutzung von niederschwelligen und vorrangigen Beratungs- und Hilfemöglichkeiten Sofern Ressourcen der Jugendhilfeplanung wiederhergestellt werden, Überprüfung vorhandener Angebote und Strukturen und Entwicklung neuer Hilfemöglichkeiten, wie z.b. Aufbau von präventiven bzw. niederschwelligen oder zielgruppenorientierten Angeboten Qualitätsweiterentwicklung, Wirkungsorientierung und weitere Schnittstellenverbesserung lgenden Netzwerkgrafiken ist zu ersehen, dass Neuss hier eine gute bis durchschnittliche Position einnimmt. Lediglich hier Hilfen zur Erziehung ohne Erziehungsberatung Hilfen zur Erziehung einschl. Erziehungsberatung (225,8) (549,8) (263,6) (587,8) (278,6) (611,6) (296,4) (628,4) (313,2) (647,0
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