STEUERBERATERKAMMER HAMBURG Zwischenprüfung Februar für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten
|
|
- Lena Brinkerhoff
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 STEUERBERATERKAMMER HAMBURG Zwischenprüfung Februar 2016 für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten Fach: Zeit: 60 Minuten Hilfsmittel: Aktuelle Wirtschaftsgesetze, Taschenrechner Punkte: 50 ARBEITSRECHT 4 PUNKTE 1. Marie Glück hat nach Beendigung ihres Berufsausbildungsverhältnisses im Januar 2016 die Chance, in ihrem Ausbildungsbetrieb in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Sie ist 21 Jahre alt. a) In welchem Gesetz sind Inhalt und Form des Arbeitsvertrages geregelt? 1 P b) Der Arbeitgeber bespricht mit Frau Glück alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages, mit denen sie sich einverstanden erklärt. Begründen Sie, ob Frau Glück ohne einen schriftlichen Arbeitsvertrag ihre Tätigkeit aufnehmen kann? 1 P c) Sechs Wochen nach Aufnahme der Tätigkeit erinnert Frau Glück ihren Arbeitgeber an einen schriftlichen Arbeitsvertrag und wird vertröstet. Beurteilen Sie die Rechtslage! 1 P d) Frau Glück erhält die schriftliche ordentliche Kündigung am 6. Mai Geben Sie den voraussichtlich letzten Arbeitstag an. 1 P Mai 2017 Juni Juli Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So Mo Di Mi Do Fr Sa So
2 Februar 2016 Seite 2 RECHTLICHE GRUNDLAGEN 21 PUNKTE 2. Unterscheiden Sie folgende Rechtsgeschäfte durch Ankreuzen! 4 P Abmahnung Ausbildungsvertrag Schenkungsvertrag Kündigung Einseitige Rechtsgeschäfte Mehrseitige Rechtsgeschäfte 3. Prüfen Sie, ob die folgenden Rechtsgeschäfte wirksam schwebend unwirksam oder nichtig sind. Begründen Sie Ihre Antwort unter Angabe der Stufe der Geschäftsfähigkeit und der/n zugehörigen Rechtsgrundlage/n. a) Der 14-jährige Johannes bekommt von seinem Onkel gegen den Willen seiner Eltern zu seinem Geburtstag 250,00 geschenkt. b) Die 6-jährige Rosa kauft sich vom Inhalt ihrer Spardose eine Puppe für 15. Die Eltern verlangen vom Inhaber des Geschäftes das Geld zurück. c) Die 17-jährige Schülerin Meike nimmt mit Einverständnis ihrer Eltern eine Aushilfstätigkeit im nahegelegenen Supermarkt an. Nach drei Monaten fühlt sich Meike zeitlich zu stark eingeschränkt und kündigt deshalb das Arbeitsverhältnis ohne Zustimmung ihrer Eltern.
3 Februar 2016 Seite 3 4. Walter Brinkmann ist passionierter Hobbyradfahrer. Um auch seinen Nachbarn Peter Meyer für seinen Freizeitsport zu begeistern, leiht er ihm für das kommende Wochenende sein Mountainbike. a) Erläutern Sie die Eigentums- und Besitzverhältnisse im vorliegenden Fall und grenzen Sie dabei die Begriffe Eigentum und Besitz inhaltlich voneinander ab. b) Peter ist so begeistert, dass er gleich Walter das Mountainbike abkauft. Erläutern Sie unter Angabe der Rechtsgrundlage die Eigentumsübertragung. 5. Stellen Sie fest, ob und ggfs. welche Formvorschriften bei den folgenden Vorgängen zwingend zu beachten sind. a) Eintragung in das Handelsregister b) Kauf einer Eigentumswohnung c) Kaufvertrag über eine Spezialmaschine im Wert von 2 Mio. 6. Entscheiden Sie in den nachfolgenden Sachverhalten, um welche Vertragsart es sich handelt und geben Sie die jeweilige Rechtsgrundlage an: Sachverhalte Vertragsart / Rechtsgrundlage a) Gabi Meier lässt ihre Hose in einer Änderungsschneiderei kürzen. b) Der 19-jährige Schüler Gerd Grau erhält am Wahlstand einer politischen Partei ein Kartenspiel ausgehändigt. c) Die Veltins Brauerei überlässt dem Gastwirt Pils eine eingerichtete Gaststätte. Pils verpflichtet sich, dafür monatlich 1.800,00 zu zahlen.
4 Februar 2016 Seite 4 HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT 25 PUNKTE 7. Für folgende Sachverhalte überprüfen Sie bitte, inwieweit Eintragungen in das Handelsregister notwendig sind. Begründen Sie Ihre Antwort und nehmen Sie jeweils Stellung zu einer möglichen konstitutiven bzw. deklaratorischen Wirkung! 5 P a) Die Firma Office OHG erteilt dem seit 12 Jahren beschäftigten Angestellten Paul Sorgsam Prokura. b) Der Unternehmer Ingo Pfeiffer und die Tiefbau AG gründen eine Arbeitsgemeinschaft mit dem Ziel, eine Tiefgarage zu errichten. Beide Gesellschafter sollen zu gleichen Teilen beteiligt sein. c) Herr Müller ist Inhaber eines Getränkegroßhandels. Er beschäftigt 20 Mitarbeiter und erwartet einen Umsatz von ca , Sylvia Naddel betreibt in Düsseldorf einen Lebensmittelgroßhandel unter der Firma Sylvia Naddel e. Kfr., Lebensmittelgroßhandel. In den letzten Monaten hatte die Aushilfskraft Beate Müller mehrmals kleinere Geldbeträge für die Unternehmung in Empfang genommen und dem Überbringer mit Firmenstempel und Unterschrift quittiert. Sylvia Naddel hatte nicht widersprochen. Nach einiger Zeit zahlt der Kunde Müller einen Betrag von 500,00 in bar. Beate Müller quittiert und verschwindet mit dem Betrag. Sylvia Naddel mahnt den Kunden Müller an und verlangt von ihm erneut die 500,00. Sie weist darauf hin, dass der Beate Müller keine Inkassovollmacht erteilt worden sei, da sie schließlich nur zur Aushilfe beschäftigt worden ist. a) Prüfen und begründen Sie, ob Sylvia Naddel von dem Kunden Müller die erneute Zahlung von 500,00 verlangen kann. (Bearbeitungshinweis: Straf- und arbeitsrechtliche Aspekte sind nicht zu berücksichtigen.)
5 Februar 2016 Seite 5 b) Sylvia Naddel möchte dem langjährigen Mitarbeiter Manuel Braun eine umfassende Vollmacht in Form der Prokura erteilen. Erläutern Sie, wie die Prokura im Innenverhältnis erteilt wird und nennen Sie die gesetzliche Grundlage. c) Nachdem Manuel Braun rechtswirksam die Einzelprokura erteilt worden war, schloss er zwecks Betriebserweiterung mit der Stadt Düsseldorf einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über den Ankauf eines Gewerbegrundstücks zum Preis von ,00 ab. Sylvia Naddel war über den Abschluss des Vertrages nicht informiert, obwohl vertraglich vereinbart war, dass Grundstückskäufe der Genehmigung durch den Betriebsinhaber bedürfen. Ist zwischen der Stadt Düsseldorf und der Unternehmerin Sylvia Naddel ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen? Begründen Sie Ihre Entscheidung und nennen Sie die gesetzlichen Grundlagen. d) In der Folgezeit kam es zwischen Sylvia Naddel und Manuel Braun mehrfach zu Meinungsverschiedenheiten. Gestern rief Sylvia Naddel Herrn Braun in ihr Büro und teilte ihm mit, dass sie seine Prokura hiermit ohne Angabe von Gründen widerrufe. Mit den Worten: Dann kündige ich mit sofortiger Wirkung! verließ Manuel Braun das Büro. Ist die Prokura des Herrn Braun erloschen? (kurze Begründung) 1 P e) Ist Brauns Kündigung rechtswirksam erfolgt? (kurze Begründung) 1 P 9. Die Gerhard Hoffmann OHG produziert Sitzbezüge für S-Bahnen. Die Gesellschafter Gerhard Hoffmann und Heinz Kusch sind mit ,00 bzw ,00 beteiligt. Nach dem Gesellschaftsvertrag hat Gerhard Hoffmann Einzelgeschäftsführung und -vertretung. Heinz Kusch ist für Geschäfte über nur mit Gerhard Hoffmann zusammen geschäftsführungs- und vertretungsbefugt. In den letzten beiden Geschäftsjahren wurden Verluste erzielt. Im nächsten Jahr erwarten die Gesellschafter wieder einen erheblichen Gewinn.
6 Februar 2016 Seite 6 a) Nennen Sie zwei Gründe, die zu der vereinbarten Regelung hinsichtlich Geschäftsführung und Vertretung geführt haben könnten. b) Kusch kauft ohne Absprache mit Hoffmann eine sehr teure Verpackungsmaschine für ,00 von der Matthäus Verpackungen GmbH. Erklären Sie, ob Kusch dazu berechtigt war und ob ein Kaufvertrag mit der Matthäus Verpackungen GmbH zustande gekommen ist. c) Ein Gläubiger versuchte bisher vergeblich, eine Forderung über ,00 von der OHG einzutreiben. Er wendet sich daher direkt an Kusch und verlangt Zahlung. Begründen Sie, ob dieser zahlen muss. 5 P d) Hoffmann beabsichtigt, sich mit einem Betrag von ,00 aus seinem Geschäftsanteil an der Stofffabrik Dieter Meier OHG zu beteiligen. Beurteilen Sie die Entnahme und die Beteiligung aus rechtlicher Sicht.
STEUERBERATERKAMMER HAMBURG. Zwischenprüfung Oktober für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten
STEUERBERATERKAMMER HAMBURG Zwischenprüfung Oktober 2016 für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten Fach: Zeit: 60 Minuten Hilfsmittel: Aktuelle Wirtschaftsgesetze, Taschenrechner Punkte: 50 ARBEITSRECHT
MehrSTEUERBERATERKAMMER HAMBURG. Zwischenprüfung Februar für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten
STEUERBERATERKAMMER HAMBURG Zwischenprüfung Februar 2017 für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten Fach: Wirtschaftslehre Zeit: 60 Minuten Hilfsmittel: Aktuelle Wirtschaftsgesetze, Taschenrechner
MehrS t e u e r b e r a t e r k a m m e r N ü r n b e r g
Name:... Gesamtpunktzahl: 20 Erreichte Punkte: Note: S t e u e r b e r a t e r k a m m e r N ü r n b e r g Körperschaft des öffentlichen Rechts Z w i s c h e n p r ü f u n g f ü r S t e u e r f a c h a
MehrSTEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts. Abschlussprüfung
STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts 30057 Hannover - Postfach 57 27 - Tel. 0511/2889026 - Fax 0511/2889025 Abschlussprüfung zur/zum Steuerfachangestellten 27. und 28.
MehrAbschlussprüfung Winter 2011 (nach Prüfungsordnung vom ) Wirtschafts- und Sozialkunde
Seite 1! ACHTUNG! ZWINGEND AUSFÜLLEN! Kenn-Nr.: Ausbildungs- und Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte Abschlussprüfung Winter 2011 (nach Prüfungsordnung vom 11.04.2006)
Mehr1. Tag (27. November 2012)
Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 1. Tag (27. November 2012) II. Wirtschafts- und Sozialkunde Bearbeitungszeit: 90 Minuten NAME, VORNAME: Bitte beachten Sie: Die Prüfungsaufgabe
MehrSTEUERBERATERKAMMER HAMBURG. Zwischenprüfung Februar für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten
STEUERBERATERKAMMER HAMBURG Zwischenprüfung Februar 2018 für Auszubildende zur/zum Steuerfachangestellten Fach: Wirtschaftslehre Zeit: 60 Minuten Hilfsmittel: Aktuelle Wirtschaftsgesetze, Taschenrechner
MehrAbschlussprüfung Winter 2012 (nach Prüfungsordnung vom ) Wirtschafts- und Sozialkunde
! ACHTUNG! ZWINGEND AUSFÜLLEN! Kenn-Nr.: Ausbildungs- und Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte Abschlussprüfung Winter 2012 (nach Prüfungsordnung vom 11.04.2006)
MehrABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2010/2011
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG WINTER 2010/2011 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 11.
MehrWirtschafts- und Sozialkunde am 20. November 2017 Thorsten Schulz Aufgaben
Wirtschafts- und Sozialkunde am 20. November 2017 Thorsten Schulz Aufgaben Bitte lösen Sie folgende Aufgaben bis zur nächsten Unterrichtseinheit, indem Sie die Unterrichtsinhalte, Ihr Buch (Inhaltsverzeichnis,
MehrProf. Dr. Hans-Joachim Bauschke 7.3/2004. Wirtschaftsrecht
Inhaltsübersicht I. Einleitung 1. Charakteristika des Unternehmensrechts 2. Verfassungsrechtliche Grundlagen, insbesondere Art. 14, 12, 2 GG (Großveranstaltung) II. Handelsrechtliche Grundlagen (Überblick:
MehrMUSTERPAKET GbR Gründung
*Bitte beachten Sie die wichtigen Hinweise am Ende des Vertragstextes! Muster eines Gesellschaftsvertrages zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit zwei Gesellschaftern Zwischen Herrn Friedolin
MehrAbschlussprüfung Winter 2012/2013. Aufgaben und Lösungsheft
STEUERBERATERKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS 24040 Kiel Postfach 4164 24114 Kiel Hopfenstr. 2 d Tel. 0431/57049-0 Fax 0431/57049-10 Abschlussprüfung Winter 2012/2013 Steuerfachangestellte
Mehr1. Erstellen Sie ein Gutachten zu der Frage, ob V von der A & B-OHG Zahlung in Höhe von verlangen kann.
Wiss. Mitarbeiter Ass. iur. Alexander Kraus, LL.M. Wiss. Mitarbeiter RA Dr. Ludwig Griebl Fachgebiet Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht Hinweis: Die Musterlösung der Klausur aus dem Sommersemester
MehrRechtsgrundlagen des Bankgeschäfts - Musterlösung
AUFGABE 1 K muss dem Verlangen der Eltern auf Rückabwicklung nachkommen, wenn der Sortenkauf über 1.000 US-D unwirksam ist. S ist beschränkt geschäftsfähig. Für den Kauf von 1.000 US-D lag ihr eine Einwilligung
MehrVertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 2.2.
Teil 2, Abschnitt 2 Haftung in der KG Vertiefung Handels- und Gesellschaftsrecht - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt 1 Geschäftsführung und Vertretung (1) Grundsätzlich: Vertretung der KG durch den persönlich
MehrHandels- und Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler. Probeklausur
Handels- und Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler Probeklausur Fall 1 Der im Handelsregister eingetragene Kaufmann Rudolf Regenwetter kauft wegen zu erwartender ansteigender Sommertemperaturen
MehrAbschlussprüfung Winter 2015/2016 Mittwoch, Arbeitszeit: 90 Minuten. Erreichbare Punktzahl: 100 Punkte
Abschlussprüfung Winter 2015/2016 Mittwoch, 25.11.2015 Name des Prüflings: Prüfungsgebiet: Wirtschafts- und Sozialkunde Arbeitszeit: 90 Minuten Erreichbare Punktzahl: 100 Punkte Achten Sie bitte auf eine
MehrMuster Gesellschaftsvertrag Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Muster Gesellschaftsvertrag Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Stand: 30.10.2014 Quelle: IHK Lüneburg Hinweis: Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen
MehrVertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 2.2
09.0017 Teil 2, Abschnitt 2 Haftung in der KG Vertiefung Handels- und Gesellschaftsrecht - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt 1 Geschäftsführung und Vertretung (1) Grundsätzlich: Vertretung der KG durch den persönlich
MehrVorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit
Monat/Jahr: Januar 2016 Fr, 01 0:00 Sa, 02 0:00 So, 03 0:00 Mo, 04 0:00 Di, 05 0:00 Mi, 06 0:00 Do, 07 0:00 Fr, 08 0:00 Sa, 09 0:00 So, 10 0:00 Mo, 11 0:00 Di, 12 0:00 Mi, 13 0:00 Do, 14 0:00 Fr, 15 0:00
MehrZur Vorbereitung: Schummer, Unternehmensrecht 8 S Wesensmerkmale der Prokura! Wer darf eine Prokura erteilen? Umfang und Grenzen der Prokura?
Institut für Recht der Wirtschaft Ordinariat für Privat- und Wirtschaftsrecht viola.pondorfer@univie.ac.at 4. EINHEIT! Zu Beginn der 4. Einheit findet eine kurze Wiederholung der 3. Einheit statt! Zur
MehrBachelor-Zweitfachstudiengang Recht der Wirtschaft Abschlussklausur zum Pflichtmodul 1 (P 1) WiSe 2011/2012
Universität Potsdam Juristische Fakultät Arbeitsbereich Wirtschaftsprivatrecht für Nichtjuristen Dr. Dr. H. Fiebig Name: Matr.-Nr.: Bachelor-Zweitfachstudiengang Recht der Wirtschaft Abschlussklausur zum
MehrAnschauungsfälle zur Publizität des Handelsregisters ( 15 HGB)
Universität Potsdam Juristische Fakultät Prof. Dr. Tilman Bezzenberger Handels- und Gesellschaftsrecht Anschauungsfälle zur Publizität des Handelsregisters ( 15 HGB) Zu 15 I und II HGB (negative Registerpublizität)
MehrKommanditgesellschaft
Kommanditgesellschaft Kommanditgesellschaft Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personenhandelsgesellschaft. Ihr Gesellschaftszweck muss auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher
Mehr1. Tag (5. Mai 2015)
Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte 1. Tag (5. Mai 2015) II. Wirtschafts- und Sozialkunde Bearbeitungszeit: 90 Minuten NAME, VORNAME: Bitte beachten Sie: Die Prüfungsaufgabe umfasst
MehrDie Offene Handelsgesellschaft
Die Offene Handelsgesellschaft Mike Constabel (Mike@constabel-germany.de) 1. April 2001 Inhaltsverzeichnis 1 Wesen und Bedeutung 1 2 Die Firma der OHG 2 3 Die Gründung der OHG 2 4 Das Rechtsverhältnis
MehrVorlage www.colourbox.com GbR-Vertrag Dieses Dokument finden Sie auf www.optimal-absichern.de. Es ist als Empfehlung zu verstehen, ersetzt bei Zweifelsfragen aber keine rechtliche Beratung durch Anwälte,
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Zwischenprüfung 2016
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Zwischenprüfung 2016 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund
Mehr2.Klausur aus Unternehmensrecht / Uhr
Nachname: Vorname: Curriculum 2011 Curriculum 2014 Punkte: /18 2.Klausur aus Unternehmensrecht 25.01.2016 / 16.45 17.30 Uhr Schreiben Sie die Antworten in die dafür vorgesehenen Freiräume! Bitte B E G
MehrVertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Vertiefung im Handels- und Gesellschaftsrecht 2.2.
Teil 2, Abschnitt 2 Haftung in der KG Vertiefung Handels- und Gesellschaftsrecht - RA Prof. Dr. Hubert Schmidt 1 Geschäftsführung und Vertretung (1) Grundsätzlich: Vertretung der KG durch den persönlich
Mehrgem. 276 III BGB unwirksam
Fall 3.5 Die Eltern von Friederike wollen ihr zum vierzehnten Geburtstag einen Geldbetrag in Höhe von 200 zukommen lassen, weil sie befürchten, es ihr durch ein anderes Geschenk nicht recht zu machen.
MehrFall Wie viele Verträge sind im Sachverhalt abgeschlossen worden? 2. Ist der Kauf wirksam? 3. Wer ist Eigentümer des Mofa?
Fall 1 Der 17-jährige Kevin kauft sich ein gebrauchtes Mofa zum Preis von 300,-. Der Verkäufer denkt sich nichts dabei, weil Kevin groß gewachsen ist und beim Kauf erklärt hat, er sei längst 18 Jahre.
MehrVorlage zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit
Monat/Jahr: Januar 2015 Do, 01 Fr, 02 Sa, 03 So, 04 Mo, 05 Di, 06 Mi, 07 Do, 08 Fr, 09 Sa, 10 So, 11 Mo, 12 Di, 13 Mi, 14 Do, 15 Fr, 16 Sa, 17 So, 18 Mo, 19 Di, 20 Mi, 21 Do, 22 Fr, 23 Sa, 24 So, 25 Mo,
MehrAbschlussprüfung Sommer 2011 (nach Prüfungsordnung vom 11.04.2006) Wirtschafts- und Sozialkunde
Seite 1! ACHTUNG! ZWINGEND AUSFÜLLEN! Kenn-Nr.: Ausbildungs- und Prüfungswesen im Ausbildungsberuf Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte Abschlussprüfung Sommer 2011 (nach Prüfungsordnung vom 11.04.2006)
MehrBeispiel 68a. Hat B als Kommanditist Vertretungsmacht und daher den Kaufvertrag mit der X-KG abschließen können? Folie 370
Beispiel 68a Die X-KG hat drei Gesellschafter: A ist Komplementär, B und C sind Kommanditisten. Der Gesellschaftsvertrag bestimmt, dass allen Gesellschaftern die Befugnis zur Geschäftsführung zusteht,
MehrBankCOLLEG Musterklausur 1. Semester RECHTSGRUNDLAGEN DES BANKGESCHÄFTS
RECHTSGRUNDLAGEN DES BANKGESCHÄFTS Hinweise: Bitte vor Bearbeitungsbeginn lesen!! Erlaubte Hilfsmittel: unprogrammierbarer Taschenrechner und BGB, HGB, GmbHG, Schönfelder (nicht kommentiert) Überprüfen
MehrGeschrieben von: Administrator Samstag, 28. März 2009 um 15:41 Uhr - Aktualisiert Donnerstag, 11. März 2010 um 13:06 Uhr
Die nachfolgenden Ausführungen stellen einen Überblick über das polnische Arbeitsrecht dar. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird von der Autorin keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
MehrFelix Biedermann, wiss. Angest. Eva-Maria Kuhn, wiss. Angest. Arbeitsgemeinschaft im Bürgerlichen Recht für Anfänger I Im WS 2004/2005
Lösungen zu den Fällen auf Blatt 7 Geschäftsunfähigkeit 1. Lösung Geschäftsunfähigkeit Kinder Fall (1) Um Eigentümer des Legobausatzes, sein zu können, müsste A möglicher Träger von Rechten sein (Eigentum
MehrGbR Gesellschaftervertrag
GbR Gesellschaftervertrag Allgemeines Die durch Abschluss dieses Vertrages gegründete Personengesellschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und damit nur beschränkt rechtsfähig. Mit Unterzeichnung
MehrSTEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts. Abschlussprüfung
STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts 30057 Hannover - Postfach 57 27 - Tel. 0511/2889026 - Fax 0511/2889025 Abschlussprüfung zur/zum Steuerfachangestellten 25. und 26.
Mehrvon Laura, Marie und Doreen
von Laura, Marie und Doreen OHG Allgemeines Kapitaleinlage Pflichten Geschäftsführung Verlustbeteiligung Wettbewerbsverbot GmbH Allgemeines Gründung Firmen Kapitalaufbringung Organe AG Allgemeines Gründung
MehrStudiengang: Semester: Name, Vorname: Matrikelnummer:
Hochschule Aalen Prüfungsversion: 29 Wiederholungsklausur Studiengang B /Betriebswirtschaft (KMU) Prüfung: 51105 51105 Wirtschafts- und Arbeitsrecht Gemeinsame Prüfung für 51105, 51201 und 51202, umfasst
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2011
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2011 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts-
MehrBachelor-Zweitfachstudiengang Recht der Wirtschaft Abschlussklausur zum Pflichtmodul 1 (P 1) WiSe 2012/2013
Universität Potsdam Juristische Fakultät Arbeitsbereich Wirtschaftsprivatrecht für Nichtjuristen Dr. Dr. H. Fiebig Name: Matr.-Nr.: Bachelor-Zweitfachstudiengang Recht der Wirtschaft Abschlussklausur zum
MehrAufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags. zwischen der. Daimler AG, Mercedesstraße 137, Stuttgart, und der
Aufhebung und Neuabschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Daimler AG, Mercedesstraße 137, 70327 Stuttgart, und der Mercedes-Benz Ludwigsfelde GmbH, Industriepark, 14974 Ludwigsfelde
MehrWiederholung. 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz?
Wiederholung 1. Was ist der Unterschied von Eigentum und Besitz? Besitz: tatsächliches Verhältnis zu Sache ( 854 BGB) Eigentum: rechtliches Verhältnis zu Sache ( 903 BGB) 2. Was ist der Unterschied von
Mehr19. Akademie für Oberstufenschüler. Prof. Dr. Andreas Borsutzky
19. Akademie für Oberstufenschüler Prof. Dr. Andreas Borsutzky Fall ( Der erste Arbeitsvertrag ) Die 17 jährige A beginnt zum Wintersemester 2017 / 2018 ihr Studium der Wirtschaftswissenschaften in Hamburg.
MehrDer Prokurist - Rechte und Pflichten
Haufe Praxisratgeber Der Prokurist - Rechte und Pflichten Bearbeitet von Prof. Dr. Peter Fissenewert 3. Auflage 2013. Buch inkl. Online-Nutzung. 251 S. Kartoniert ISBN 978 3 648 01945 0 Recht > Handelsrecht,
MehrWangerooge Fahrplan 2016
Fahrplan Dezember 2015 Januar Januar Januar Februar Februar März So, 13.12. 10.15 11.00 12.45 12.30 13.45 14.20 Mo, 14.12. 11.30 13.00 15.30 Di, 15.12. 12.30 13.05 14.45 13.30 15.00 Mi, 16.12. 14.45 16.00
MehrABSCHLUSSPRÜFUNG 2011 IM STAATLICH ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUF STEUERFACHANGESTELLTE / STEUERFACHANGESTELLTER
ABSCHLUSSPRÜFUNG 2011 IM STAATLICH ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUF STEUERFACHANGESTELLTE / STEUERFACHANGESTELLTER Prüfungsaufgabe: Bearbeitungszeit: Erlaubte Hilfsmittel: Wirtschafts- und Sozialkunde 90 Minuten
MehrTeil I: Allgemeiner Teil, Schuld- und Sachenrecht. Ricardo Roberson ist 6 Jahre alt und kauft sich von seinem Taschengeld eine Tafel Schokolade.
Teil I: Allgemeiner Teil, Schuld- und Sachenrecht Aufgabe 1 20 Punkte 8 Punkte Ricardo Roberson ist 6 Jahre alt und kauft sich von seinem Taschengeld eine Tafel Schokolade. a) Was versteht man unter dem
MehrZwischenprüfung 2015 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2013
Aus- und Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-Anhalt als zuständige Stelle nach BBiG Kenn-Nr. Zwischenprüfung 2015 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r Einstellungsjahrgang 2013 3. Prüfungsgebiet:
Mehrzwischen Hausvogteiplatz 12, Berlin, und
nachstehend Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 161314 B eingetragenen
MehrUnwirksamkeitsanordnungen bei Minderjährigen
Unwirksamkeitsanordnungen bei Minderjährigen Unwirksamkeitsanordnungen: - 108 I BGB: Unwirksamkeit von nicht genehmigten Verträgen - 109 BGB: Unwirksamkeit von widerrufenen Verträgen - [ 111 BGB: Unwirksamkeit
MehrStudiengang: Semester: Name, Vorname: Matrikelnummer:
Hochschule Aalen Prüfungsversion: 31 Studiengang B /Betriebswirtschaft (KMU) Prüfung 51108 51108 Einf. Recht u. WiR Übergeordnetes Modul: 51005 Gemeinsame Prüfung für 51108 und 51109 Dozent/Prüfer 1521:
MehrBachelor-Zweitfachstudiengang Recht der Wirtschaft Abschlussklausur zum Pflichtmodul 1 (P 1) SoSe 2013
Universität Potsdam Juristische Fakultät Arbeitsbereich Wirtschaftsprivatrecht für Nichtjuristen Dr. Dr. H. Fiebig Name: Matr.-Nr.: Bachelor-Zweitfachstudiengang Recht der Wirtschaft Abschlussklausur zum
MehrHandels-und Gesellschaftsrecht. Folien 9: Stellvertretung im Unternehmen
Handels-und Gesellschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler Folien 9: Stellvertretung im Unternehmen Zur Erinnerung: Nach BGB ( 164) wirkt das Handeln eines Vertreters für eine andere Person, wenn der
MehrBEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG. GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 901,
BEHERRSCHUNGS- UND GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen der GAG Immobilien AG mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 901, - nachstehend Organträgerin genannt - und
MehrMuster. Bildungsvertrag. Der nachfolgende Bildungsvertrag dient lediglich als erste Orientierungshilfe.
Muster Bildungsvertrag Der nachfolgende Bildungsvertrag dient lediglich als erste Orientierungshilfe. Trotz größter Sorgfalt bei der Erstellung dieses Vertragsmusters kann keine Haftung für den Inhalt
MehrHaushaltsbuch Jänner 2013
Haushaltsbuch Jänner 2013 Di 1 Mi 2 Do 3 Fr 4 Sa 5 So 6 Mo 7 Di 8 Mi 9 Do 02 Fr 11 Sa 12 So 13 Mo 14 Di 15 Mi 16 Do 17 Fr 28 Sa 19 So 20 Mo 21 Di 22 Mi 23 Do 24 Fr 25 Sa 26 So 27 Mo28 Di 29 Mi 30 Do 31
Mehr2. Der Kann-Kaufmann. Nach 2 S.3 HGB kann der Gewerbetreibende seine Eintragung wieder löschen lassen.
2. Der Kann-Kaufmann Wer einen Geschäftsbetrieb betreibt, der kaufmännische Einrichtungen nicht erfordert, kann nach 2 S.1 HGB zum Kaufmann werden, indem er seine Eintragung im Handelsregister herbeiführt.
MehrTUTORIUM WIPR I. Fallbesprechung
TUTORIUM WIPR I Fallbesprechung 1 FALL 6 - GESCHÄFTSFÄHIGKEIT Der 14-jährige Robert (R) bekommt von seinen Eltern (E) monatlich 50 um sich den ein oder anderen Wunsch zu erfüllen. Als R, der recht sparsam
MehrAbschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 19. Mai 2015 bis 22. Mai 2015 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte geben
MehrSTEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts. Abschlussprüfung
STEUERBERATERKAMMER NIEDERSACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts 30057 Hannover - Postfach 57 27 - Tel. 0511/2889026 - Fax 0511/2889025 Abschlussprüfung zur/zum Steuerfachangestellten 24. und 25.
MehrMax-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz. Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft BGB-AT. 8. Dezember 2016
Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb Dr. Axel Walz Grundkurs Zivilrecht Arbeitsgemeinschaft BGB-AT 8. Dezember 2016 Lernziele Heute: 1. Wiederholung (Stellvertretung, Bürgschaft) 2. Minderjährigenrecht
MehrE. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts
E. Rechtsgeschäftslehre IV: Beseitigung eines Rechtsgeschäfts I. Rücktritt II. Kündigung III. Widerruf IV. Anfechtung V. Actus contrarius: Vertragsaufhebung Folie 225 Beispiele V hat auf den wirksamen
MehrHandelsregister. Handelsregister
Handelsregister 13 Handelsregister Wer ein Handelsgewerbe betreibt, dies sind Kaufleute und Handelsgesellschaften wie die offene Handelsgesellschaft oder die Kommanditgesellschaft, muss sich in das Handelsregister
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Winter 2013/2014
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Winter 2013/2014 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte
MehrWirtschafts- und Sozialkunde Modul 1 Rechtliche Grundlagen und Vertragsrecht
Wirtschafts- und Sozialkunde Modul 1 Rechtliche Grundlagen und Vertragsrecht I. Rechtliche Grundbegriffe 13 1. Rechtsgrundlagen 13 Was muss ich für die Prüfung wissen? 13 1.1 Rechtsordnung 13 1.2 Rechtsbereiche
MehrABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2009 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 02. April
Mehr4) Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen
4) Berufsausbildungsvertrag vorbereiten und die Eintragung des Vertrages bei der zuständigen Stelle veranlassen Robert Johnen 21.02.14 Seite 1/7 Leitfragen Was sind die rechtlichen Grundlagen des Ausbildungsvertrages?
MehrRechtsanwaltskammer Kassel. Abschlussprüfung Sommer 2016
Rechtsanwaltskammer Kassel - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Abschlussprüfung Sommer 2016 Ausbildungsberuf: Prüfungsfach: Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Rechtsanwalts-
Mehr[Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ),
Arbeitsvertrag Zwischen [Firma], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitgeber ), und [Herrn/Frau] [Titel] [Vorname] [Nachname], [Straße], [PLZ] [Ort], [Land] (nachfolgend Arbeitnehmer ), wird
MehrBeherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. zwischen. und. Organträgerin und Organgesellschaft nachstehend zusammen Vertragsparteien.
Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide, vertreten durch [ ] und [ ] nachstehend Organträgerin und Fraport Casa GmbH, vertreten durch Frau
MehrABSCHLUSSPRÜFUNG 2012 IM STAATLICH ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUF STEUERFACHANGESTELLTE / STEUERFACHANGESTELLTER
ABSCHLUSSPRÜFUNG 2012 IM STAATLICH ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUF STEUERFACHANGESTELLTE / STEUERFACHANGESTELLTER Prüfungsaufgabe: Bearbeitungszeit: Erlaubte Hilfsmittel: Wirtschafts- und Sozialkunde 90 Minuten
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag _wige MEDIA AG Am Coloneum 2 50829 Köln _wige LIVE gmbh Am Coloneum 2 50829 Köln 1 Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der im Handelsregister
MehrKlausur "Vertragsgestaltung im Privatrecht" Wintersemester 2015/2016
Klausur "Vertragsgestaltung im Privatrecht" Wintersemester 2015/2016 Bitte geben Sie bei der Beantwortung der Fragen immer eine Begründung an. Bitte nennen Sie dabei die gesetzlichen Bestimmungen (Paragraphen,
MehrJuristische Fakultät. Konversatorium zum Bürgerlichen Recht I Wintersemester 2015/16. Fall 11: Saftladen
Fall 11: Saftladen A ist Inhaber eines Feinkostgeschäfts. Er beauftragt den V, für ihn Fruchtsäfte beim Großhändler G einzukaufen. A schreibt dem G, dass er den V bevollmächtigt habe, für ihn einzukaufen.
MehrLehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsche und europäische Rechtsgeschichte Prof. Dr. Stefan Chr. Saar
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsche und europäische Rechtsgeschichte Prof. Dr. Stefan Chr. Saar Übungen im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene Klausur Nr. 1 im Sommer 2014 Sachverhalt: Der 14-jährige
MehrVorlage zu Tagesordnungspunkt 14 der Hauptversammlung. der MME Moviement AG am 16. April 2015
Vorlage zu Tagesordnungspunkt 14 der Hauptversammlung der MME Moviement AG am 16. April 2015 (Beschlussfassung über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der
MehrLF 1: In Ausbildung und Beruf orientieren, rechtliche Rahmenbedingungen 1
LF 1: In Ausbildung und Beruf orientieren, rechtliche Rahmenbedingungen 1 Zusätzliche Aufgaben zu rechtlichen Rahmenbedingungen: I. Firma 1. Fassen Sie in der folgenden Tabelle die Firmengrundsätze und
MehrHinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular
Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular Wir verpflichten uns, mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der allgemeinen kaufmännischen
MehrABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2012
Gemeinsame Prüfungsaufgaben der Steuerberaterkammern im Lande Nordrhein-Westfalen Name: ABSCHLUSSPRÜFUNG SOMMER 2012 Ausbildungsberuf: Steuerfachangestellte/r Prüfungsort: Termin: Donnerstag, 22. März
MehrFall 9.2: Grundlagen der KG
Fall 9.2: Grundlagen der KG A, B und C betreiben eine Kfz-Werkstatt in der Rechtsform einer OHG, unter der Firma Repair-OHG. Da das Geschäft gut läuft, bietet sich im Januar 2010 ein alter Freund des A
MehrPräambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.
GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden
MehrTeil I Allgemeiner Teil, Schuld und Sachenrecht
Teil I Allgemeiner Teil, Schuld und Sachenrecht Aufgabe 1 18 Punkte 5 Punkte Natürliche Personen und juristische Personen sind Träger von Rechten und Pflichten. a) Wie nennt man diese Eigenschaft? 1 Punkt
Mehr1. Welche Aussage trifft nach dem HGB auf die Handlungsvollmacht zu?
1. Welche Aussage trifft nach dem HGB auf die Handlungsvollmacht zu? Ein Handlungsbevollmächtigter darf Grundstücke ohne besondere Vollmachten veräußern und belasten. Die Erteilung einer Handlungsvollmacht
MehrGemeinsamer Bericht. 1. Abschluss des Vertrags; Wirksamwerden
Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Bayer Aktiengesellschaft, Leverkusen ( Bayer ), und der Geschäftsführung der Sechste Bayer VV GmbH, Leverkusen ( Sechste Bayer VV ), über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Mehrzwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, Berlin,
nachstehend Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der TLG IMMOBILIEN AG, Hausvogteiplatz 12, 10117 Berlin, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 161314 B eingetragenen
MehrAnalyse des Sachverhalts:
Fall 11 (Marco Donatsch, 5./6. Dezember 2011) Analyse des Sachverhalts: befristetes Anstellungsverhältnis bei einem Bundesamt «ungenaue» Arbeitszeiterfassung durch Angestellten Vertrauensverlust des Vorgesetzten
MehrAbschlussprüfung. im Ausbildungsberuf. Verwaltungsfachangestellte/r. vom. 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014
Landesdirektion Sachsen Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r vom 13. Mai 2014 bis 16. Mai 2014 3. Prüfungsaufgabe: Personalwesen Arbeitszeit: 120 Minuten Hinweis: Bitte geben
MehrPRIVATRECHT. Inhaltsübersicht. 1. Privatrecht. 2. Personenrecht. 3. Vertrag
PRIVATRECHT Inhaltsübersicht 1. Privatrecht 2. Personenrecht 3. Vertrag 1. Rechtsquellen Bund Schweizerisches Zivilgesetzbuch vom 10. Dezember 1907 SR 210 Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen
MehrTeil I Allgemeiner Teil, Schuld und Sachenrecht. Natürliche Personen und juristische Personen sind Träger von Rechten und Pflichten.
Teil I Allgemeiner Teil, Schuld und Sachenrecht Aufgabe 1 18 Punkte 5 Punkte Natürliche Personen und juristische Personen sind Träger von Rechten und Pflichten. a) Wie nennt man diese Eigenschaft? b) Welche
Mehr