Rechtskunde für den Waldbesitzer. Ing. Johannes Ablinger Forstliche Ausbildungsstätte Ort / Gmunden

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2 Rechtskunde für den Waldbesitzer Ing. Johannes Ablinger Forstliche Ausbildungsstätte Ort / Gmunden Veranstaltungsreihe: Waldwirtschaft für EinsteigerInnen Modul F1 Ort: Gmunden 30. Juni 2016

3 Überblick Inhalt Forstgesetz 1975 idgf Jagdgesetze, Naturschutzgesetze

4 Welche Gesetze betreffen mich als Waldbesitzer? EU Verordnungen, Staatsverträge Alpenkonvention, Bergwaldprotokoll, Bodenprotokoll, Bundesgesetze ABGB, Forstgesetz 1975 idgf., Umweltschutzgesetz, Luftreinhaltegesetz, Landesgesetze Forstausführungsgesetze, Naturschutzgesetze, Nationalparkgesetze, Jagdgesetze, Fischereigesetze, Kulturflächenschutzgesetze, Sonstige Rechtsnormen Verordnungen, Bescheide,,

5 FG 75 idgf 1 Nachhaltigkeit Was ist Nachhaltigkeit? Ziele des Bundesgesetzes 1a und 2 Was ist Wald Wald ist eine Fläche mit einem Ausmaß von 1000 m² und einer Mindestbreite von 10 m welche mit forstlichen Gehölzen bestockt ist, oder im betrieblichen Zusammenhang mit der Bewirtschaftung stehen. (Forststraßen, Holzknechthütte), sowie Kahlflächen und Lichtungen. Die Kampfzone des Waldes, und Windschutzanlagen.

6 FG 75 idgf Was ist nicht Wald? Nichtforstlich genutzte Flächen, älter 60 Jahre, Überschirmung unter 3/10, (Lärchenwiese) Parkflächen Baumreihen welche keine Windschutzanlagen sind Eisenbahnflächen Staatsgrenzen Energiewälder Christbaumplantagen Forstgärten Obstplantagen

7 FG 75 idgf 4 Neubewaldung oder wie kann eine Fläche Waldboden werden? Nach Aufforstung nach 10 Jahren Nach Naturverjüngung über fünf Zehntel Überschirmung und über 3 Meter Höhe Nach Ersatzaufforstung und geförderter Neuaufforstung

8 FG 75 idgf 9 Waldentwicklungsplan Er teilt die Waldflächen in Funktionsflächen ein Nutzfunktion: Die Bewirtschaftung steht im Vordergrund Schutzfunktion: Schutz vor Naturgefahren, Schutz des Bodens und des Waldes selbst Erholungsfunktion: Wälder in Siedlungsnähe mit Möblierung Wohlfahrtsfunktion: Quellschutzgebiete, Sichtschutzwald, Staubschutzwald, ev. Natur- und Lebensraumschutz Beschreibung durch Zahlen zb: 321: hohe Schutzfunktion, mittlere Wohlfahrtsfunktion und geringe Erholungsfunktion

9 WEP Zahl 131 Erholungsfunktion Schutzfunktion Wohlfahrtsfunktion ist die Leitfunktion

10 WEP Zahl 322 Erholungsfunktion Schutzfunktion hat die Leitfunktion Wohlfahrtsfunktion

11 WEP Zahl 112 Erholungsfunktion hat die Leitfunktion Schutzfunktion Wohlfahrtsfunktion

12 FG 75 idgf 13 Wiederbewaldung oder was muss ich nach einer Nutzung machen? Wiederbewaldung ist eine Verpflichtung Naturverjüngung innerhalb von 10 Jahren Aufforstung innerhalb von 5 Jahren

13 FG 75 idgf 14 Waldbehandlung entlang von Eigentumsgrenzen? Das Überhängen von Ästen und Eindringen von Wurzeln ist vom Nachbar zu dulden. Es gibt eine Entschädigungsmöglichkeit Deckungsschutz -> 40 m (mit Bescheid bis zu 80 m) Entspricht einem Windschutzstreifen zum nachbarlichen Bestand. Deckungsschutz gilt nur für Wälder bis ca. 100 Jahre

14 FG 75 idgf 16 Waldverwüstung Waldverwüstung ist verboten. Sie liegt dann vor wenn: Die Produktionskraft des Waldbodens geschwächt oder vernichtet wird. (flächige Befahrung, Streunutzung, falsche Düngung) Der Waldboden einer Rutsch- oder Abtragungsgefahr ausgesetzt wird. (Mulchen in Trockengebieten, Wassereileitung beim Forststraßenbau) Der Bewuchs einer Gefährdung durch Wind, Schnee, Abfallablagerung, ( Gerümpel, Grünschnitt, Bauschutt) eingeschränkt durch Wild.

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16 FG 75 idgf 17, 17a, 18 und 19 Rodung Rodung ist die Verwendung von Waldboden zu einem anderen Zweck als zur Waldkultur. (Hütte, Lagerplatz, Landwirtschaft, Baumhaus, Spielplatz, Schipiste, Bauplatz, Garten,.) Sie setzt nicht die Entfernung von Bäumen voraus! Rodung ist verboten. Die Behörde kann auf Ansuchen eine Bewilligung erteilen. Die Behörde setzt Bedingungen, Auflagen und Fristen. Eine Rodungsbewilligung ersetzt keine anderen Bewilligungen! Andere Bewilligungen (Wasserrecht, Baubewilligung, Gemeinderatsbeschluss, Versprechen eines Politikers, usw.) ersetzten keinesfalls eine Rodungsbewilligung!!

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19 Wie komme ich zur Rodungsbewilligung? Kein erhöhtes Interesse an der Walderhaltung (siehe WEP) und kleiner als 1000 m² Rodungsanzeige Rodungsanmeldung, Durchführung der Rodung nach 6 Wochen möglich Rodung wird unter Auflagen bewilligt Rodungsvorhaben mit einem schlüssigen Verwendungszweck. Vollständige Rodungsunterlagen Kein erhöhtes Interesse an der Walderhaltung (siehe WEP) und größer als 1000 m² Rodungsantrag Rodungs verhandlung Rodungsantrag wird zurückgewiesen Erhöhtes Interesse an der Walderhaltung ab WEP Zahl 2 Rodungsantrag Rodungsverhand lung, es muss ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Rodung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Walderhaltung gegeben sein Rodungsantrag wird zurückgewiesen Rodung wird unter Auflagen bewilligt

20 FG 75 idgf. 33. (1): Jedermann darf Wald betreten und sich dort aufhalten

21 Waldbenützung 33 FG 75 idgf. Jedermann darf Wald zu Erholungszwecken BETRETEN! seit 1975 Waldöffnung Schi, Kinderwagen, Rollstühle miterfasst Nicht betreten werden dürfen: Forstgärten, Holzlagerplätze, Seilbahnen, Betriebsstätten (Schottergruben) Kulturen < 3 m Höhe

22 FG 75 idgf. Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren, Reiten oder Loipen spuren, nur mit Zustimmung des Waldeigentümers Sammeln von Pilzen und Beeren Eigengebrauch 2 kg/person/tag Generelle Untersagung durch Grundeigentümer möglich

23 Sperren gemäß 34 FG 75 idgf. Befristete Sperre ohne behördliche Bewilligung max. 4 Monate Kennzeichnung! Holzfällung Holzbringung Windwurfflächen oder Schneebruchflächen für die Dauer der Aufarbeitung Insektenkalamitätsflächen für die Dauer der Bekämpfung

24 FG 75 idgf. Dauernde Sperren: behördliche Bewilligung erforderlich! Sonderkulturen (Christbäume etc.) Tier-Alpgärten Kleinflächen im örtlichen Zusammenhang mit Wohnhäusern: - max. 5 % der Gesamtwaldfläche - max. 15 ha - < 10 ha Gesamtwaldfläche: bis 0,5 ha Umgehung ermöglichen Sperren bei Zweifel von Behörde zu überprüfen

25 FG 75 idgf 21, 22 und 27 Schutzwald vs. Bannwald Schutzwald teilt sich in Standortschutzwälder und Objektschutzwälder auf. (kommt oft gleichzeitig vor zb. am Traunstein) Schutzwald ist auf der Fläche vorhanden es wird lediglich festgestellt das er da ist. (Förderung möglich) Eingeschränkte Bewirtschaftung bei Fällung, Straßenbau, Rodung, Bannwald haben Objektschutz oder Wohlfahrtschutzfunktion Bannwald muss von der Behörde per Bescheid festgelegt werden. -> ohne Bescheid kein Bannwald! (Anspruch auf Entschädigung)

26 FG 75 idgf 43, 44 und 45 Schutz vor Forstschädlingen Der Waldeigentümer hat der Gefahr einer Schädigung des Waldes durch Forstschädlinge vorzubeugen. Forstschädlinge, die sich bereits in gefahrdrohender Weise vermehren, wirksam zu bekämpfen.

27 FG 75 idgf 59, 62 Bringungsanlagen Materialseilbahnen, übliche Seilbringung im Gebirge, selten Bewilligungspflichtig, ev. Meldepflicht bei Austro-control Rückegassen: keine Geländeveränderung, keine Befestigung mit Schotter, temporär für ein Jahr, keine Bewilligung notwendig Forststraßen, befestigt, dauerhaft, bewilligungspflichtig!!, Planung durch DI, bzw. durch die Forstbehörde notwendig

28 FG 75 idgf 80, 82, 85 und 86 Nutzung des Waldes bzw. was muss ich bei einer Schlägerung beachten Schutz hiebsunreifer Bestände ( Bestände unter 60 Jahren) keine Kahlhiebe, nicht zu stark Durchforsten Verbot von Großkahlschlägen ( größer als 2 ha oder länger als 600 lfm) Bewilligungspflichtige Fällung (Kahlhiebe im SW über 2000 m², Kahlhiebe im WW über 5000 m², Einzelstammentnahmen wenn Überschirmung weniger als 5/10) Freie Fällung: (Fällungen die unter den Flächengrenzen bleiben, Abdeckung bzw. Fällung über Verjüngung

29 Jagdgesetze Jagdrecht ist Ländersache 9 Jagdgesetze, ähnlich aber doch Unterschiede Das Jagdrecht ist an den Grundbesitz gebunden Eigenjagd ab 115 ha Jagdbehörde, Jägerschaft Jagdverpachtung, Gemeindejagdkommission, Gemeindejagdgesellschaft, Muss ich den Jäger überall mit dem Auto fahren lassen? Muss ich den Jäger überall seine Reviereinrichtungen aufstellen lassen? Wo ruht die Jagd? Was passiert wenn ich einen Wildschaden habe?

30 Naturschutzgesetze Naturschutzrecht ist Ländersache 9 Naturschutzgesetze, ähnlich aber doch Unterschiede Forststraßen, Schotterentnahmestellen, vorübergehende Bringungsanlagen die mit Erdbewegung verbunden sind, sind bewilligungspflichtig Naturdenkmäler Abfall im Wald verboten Zerstörung von Feuchtlebensräumen verboten Förderung von seltenen Baumarten, Spechtbäumen usw. möglich Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Nationalparke, Natura 2000 Gebiete, geschützte Pflanzen (Eibe), schränken meine Bewirtschaftungsfreiheit etwas ein

31 Zusammenfassung Gesetz Besitzer vs. Dritte/ Nutzer Behörde Der Wirtschafts- und Naturraum Wald ist zum Vorteil Aller Ö durch Rechtsnormen geschützt haben Rechte und Pflichten, Betretungsrecht, Jagdrecht, persönliches Gespräch suchen Beratung, erteilt Bewilligungen, keine Scheu vor der Behörde, persönliches Gespräch suchen

32 Viel Freude an ihrem Wald!

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