Marktflecken Weilmünster

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1 Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich Waldfriedhof in der Gemarkung Aulenhausen Begründung Planstand: Entwurf

2 Inhalt 1 Grundlagen, Ziele Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs Ziele der Raumordnung Geänderte Dastellung Berücksichtigung fachgesetzlicher Belange Naturschutz Forstwirtschaft Verkehr Erschließung, Wasserwirtschaft

3 1 Grundlagen, Ziele In der Bevölkerung ist ein steigendes Interesse an naturnahen Bestattungsmöglichkeiten, entgegen der herkömmlichen Friedhöfe, zu verzeichnen, wozu auch die Waldfriedhöfe zu rechnen sind. Waldfriedhöfe sind Wald im Sinne des Gesetzes (HFG), unterliegen jedoch, wie auch herkömmliche Friedhöfe, dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz. Danach dürfen Friedhöfe u.a. nur angelegt werden wenn die Friedhofsfläche durch Bebauungsplan festgesetzt ist. Auch in Weilmünster mehren sich die Anfragen nach dieser naturnahen Bestattungsform. Um dieser Nachfrage Rechnung tragen zu können, wurden zusammen mit dem Forstamt verschiedene Waldbereiche auf ihre Eignung hin untersucht. Die Fläche im Bereich Wildfang in der Gemarkung Aulenhausen ist unter den anzulegenden Kriterien (u.a. Flächenverfügbarkeit, Eignung, Erreichbarkeit) für diesen Zweck geeignet. Grundlage für die Ausarbeitung der Flächennutzungsplanänderung ist der wirksame Flächennutzungsplan des Marktfleckens Weilmünster. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Planbereich Wald dar. Der Waldfriedhof unterliegt auch zukünftig den forstrechtlichen Bestimmungen und ist Wald im Sinne des Gesetzes, allerdings mit der zusätzlichen Funktion eines Friedhofes im weiteren Sinne. Gemäß 8(2) BauGB sind die Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entsprechen nach dem Hinweis des Regierungspräsidiums aus der Behördenbeteiligung nicht den Inhalten des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes. Die beabsichtigte Nutzung des Waldbereiches Wildfang als Waldfriedhof ist nicht im Flächennutzungsplan dargestellt. Um dem Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen, wird der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. 8 (3) BauGB geändert. 2 Lage und Abgrenzung des Änderungsbereichs Abbildung 1: Waldfriedhof Lage des Plangebiets Bildquelle: Der Änderungsbereich liegt in der Gemarkung des Weilmünsterer Ortsteiles Aulenhausen. Der Waldbereich Wildfang (Waldabteilungen 354 und 355) ist nach Prüfung verschiedener Alternativflächen als Standort für den Waldfriedhof der am besten geeignete. Der - 3 -

4 Änderungsbereich orientiert sich weitestmöglich an eindeutigen Landschaftsmerkmalen (Wegegrenzen). 3 Ziele der Raumordnung Abbildung 2: Ausschnitt Regionalplan Mittelhessen 2010 Nach den Darstellungen des Regionalplans Mittelhessen 2010 liegt der Planbereich im Vorranggebiet für die Forstwirtschaft. Die raumordnerischen Ziele und hier einschlägigen Grundsätze, die mit der Darstellung des Vorranggebiets für die Forstwirtschaft verbunden sind, werden von der Planung nicht beeinträchtigt oder verändert: Die Fläche bleibt dauerhaft bewaldet, sie wird durch die Teilwidmung als Friedhof nicht zersplittert oder durchschnitten (ROP 2010, Abschnitt Ziel). Die für die Friedhofsnutzung in Anspruch genommene Fläche wird zwar aus der Wald-Produktionsfläche herausgenommen, unterliegt jedoch weiterhin den forstrechtlichen Unterhalts-, Pflege- und Sicherungsanforderungen. Arbeitsplätze sind nicht betroffen, die Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes bleibt erhalten (ROP 2010, Abschnitt Grundsatz). In die Waldränder, die im Planbereich keinen ausgeprägten gestaffelten Saumcharakter haben, wird nicht eingegriffen (ROP 2010, Abschnitt Grundsatz). Nach den Stellungnahmen der Oberen Landesplanungsbehörde, der Oberen Naturschutzbehörde und der Oberen Forstbehörde, die keine grundsätzlichen Bedenken gegen die vorliegende Planung äußern, ist die Planung im Sinne des 1 Absatz 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung angepasst

5 4 Geänderte Dastellung Abbildung 3: links: Auszug wirksamer Flächennutzungsplan mit Lage des Änderungsbereiches rechts: Geänderte Darstellung Wald mit Zweckbestimmung "Waldfriedhof" Analog zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes Waldfriedhof gelangt ergänzend zu der Darstellung einer Waldfläche gem. 5 Abs.2 Nr.9b BauGB eine überlagerte Zweckbestimmung Waldfriedhof zur Darstellung. Friedhöfe im herkömmlichen Sinn werden als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof gem. 5 Abs.2 Nr.5 BauGB dargestellt. Diese Darstellung ist jedoch im Falle eines Waldfriedhofs unzutreffend, da der Bereich Waldfläche bleibt, die dem Forstrecht unterliegt. Es werden keine dauerhaften Einrichtungen geschaffen, die die natürliche Waldfunktion stören oder beeinträchtigen. Inhaltlich ist demnach an der Darstellung Wald gem. 5 Abs.2 Nr. 9b BauGB festzuhaltend, ergänzt um die klarstellende Zweckbestimmung Waldfriedhof. Auf Ebene des Bebauungsplanes wird eine Untergliederung in Verkehrsflächen und Wald Waldfriedhof vorgenommen. 5 Berücksichtigung fachgesetzlicher Belange 5.1 Naturschutz Naturschutzfachlich handelt es sich um Wald mit lichtem Laubwaldbestand, von der Rotbuche dominiert. Schutzgebiete (Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Flora-Fauna-Habitat-Gebiet) sind von der Planung nicht betroffen. Bauliche Maßnahmen zur Erschließung der Grabstätten werden nicht durchgeführt. Bauliche Maßnahmen beschränken sich auf das Anlegen einer befestigten Fläche zum Abstellen von Fahrzeugen (in Form eines Schotter- oder Kiesplatzes), im Randbereich an dem Erschließungsweg, für die voraussichtlich keine Bäume gerodet werden müssen sowie einer Fläche für kurze Andachten. Die Andachtsfläche wird nicht befestigt und Mobiliar wird ausschließlich aus natürlichen Materialien hergestellt

6 Die gesetzlich vorgeschriebene Umfriedung ist so zu gestalten sein, dass der Friedhof nach der gesetzlichen Bestimmung als solcher erkannt wird, gleichzeitig aber die Bewegungs- und Wanderwege der Tiere erhalten bleiben. Nach den Hinweisen der Unteren Naturschutzbehörde in der Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde mit der Erarbeitung des Umweltberichts eine Bestandserhebung der Tierartengruppen Vögel und Fledermäuse vorgenommen. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht dokumentiert, artenschutzrechtlich relevante Eingriffe werden mit der Planung nicht vorbereitet. 5.2 Forstwirtschaft Der Planbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Wald dargestellt. Die Fläche bleibt dauerhaft bewaldet, wird aus der Wald-Produktionsfläche herausgenommen, unterliegt jedoch weiterhin den forstrechtlichen Unterhalts-, Pflege- und Sicherungsanforderungen. Aus forstrechtlicher Sicht werden von den beteiligten Fachbehörden zu der Planung lediglich redaktionelle Hinweise gegeben, die in die verbindliche Planung übernommen werden (Widmung der Verkehrsfläche als Forstwirtschaftsweg). Die raumordnerische Bedeutung als Vorranggebiet für die Forstwirtschaft wird mit der vorliegenden Planung nicht beeinträchtigt (s.o.). 5.3 Verkehr Die äußere verkehrliche Erschließung des Plangebietes erfolgt über einen asphaltierten Wirtschaftsweg an die freie Strecke der K 442 auf Höhe der Habacher Höfe zwischen Aulenhausen und Weilmünster. Der Planbereich ist über die bestehenden Straßen, den befestigten Wirtschaftsweg und die vorhandene Einmündung ausreichend und funktionsfähig angebunden. Der Waldfriedhof wird voraussichtlich nicht zu einer spürbaren Erhöhung des Verkehrsaufkommens auf der Kreisstraße führen. Die bestehenden Verkehrsverhältnisse werden durch die Planung nicht unmittelbar verändert, wodurch ein Ausbau der Einmündung des Wirtschaftsweges auf die K 442 entbehrlich ist (Stellungnahme von Hessen mobil Straßen- und Verkehrsmanagement). Sollte sich im Rahmen der Umsetzung der Planung herausstellen, dass tatsächlich ein deutlicher Besucheranstieg zu verzeichnen ist, ist erforderlichenfalls zu prüfen, ob ein Ausbau der vorhandenen Einmündung notwendig wird. 5.4 Erschließung, Wasserwirtschaft Sonstige Erschließungsmaßnahmen (Ver- und Entsorgung, Strom) des Plangebietes sind nicht erforderlich. Oberirdische Gewässer, Uferrandstreifen, Überschwemmungsgebiete werden von der Planung nicht berührt. Das Plangebiet liegt außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten. Planbearbeitung: KuBuSarchitektur+stadtplanung Altenberger Straße Wetzlar Weilmünster und Wetzlar,

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