Fledermaus- und Gebäudebrütergutachten zum Bebauungsplan EFS 033 Weimarische Straße Teilgebiet 1 / Erinnerungsort Topf & Söhne

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1 Fledermaus- und Gebäudebrütergutachten zum Bebauungsplan EFS 033 Weimarische Straße Teilgebiet 1 / Auftraggeber: Landeshauptstadt Erfurt Stadtverwaltung Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung Löberstraße Erfurt Bearbeiter Dipl.-Biol. Inken Karst Häßlerstraße Erfurt inken.karst@web.de (Finanzamt Erfurt, Steuernummer: 151/151/65027) Erfurt, den

2 Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG UND AUFGABENSTELLUNG 3 2. UNTERSUCHUNGSMETHODEN 4 Quartierkontrolle 4 Detektorerfassung 4 Erfassung gebäudebrütender Vogelarten 4 3. ERGEBNISSE 5 Recherche und potenzielle Fledermausvorkommen 5 Recherche und potenzielle gebäudebrütende Vogelarten 5 Quartiersituation und vorkommen von Fledermäusen 6 Quartiersituation und vorkommen gebäudebrütender Vogelarten 7 4. BEWERTUNG 9 Fledermausvorkommen 9 Vorkommen gebäudebrütender Vogelarten EMPFEHLUNGEN ZUR VERMEIDUNG NEGATIVER AUSWIRKUNGEN / MAßNAHMENKATALOG 11 Fledermäuse 11 Gebäudebrütende Vögel LITERATUR 12 ANHANG 13 Übersicht der Begehungsprotokolle 13 Empfehlung für die Bauleitplanung - Vorschlag von Textlichen Festsetzungen 14 2

3 1. Einleitung und Aufgabenstellung Fast alle Fledermausarten haben in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts in Mittel- und Westeuropa erhebliche Bestandseinbrüche erfahren (Schober & Grimmberger 1998). Verantwortlich für die Abnahme der Bestände ist eine Reihe von Faktoren, die in ihrer Wirkung komplex betrachtet werden müssen. Neben der Intensivierung und Veränderung der Landnutzung in nahezu allen Bereichen ist auch der direkte Verlust an Quartieren durch Zerstörungen oder Beeinträchtigungen dafür verantwortlich. Dem dramatischen Rückgang der gesetzlich geschützten Fledermäuse entspricht die Aufnahme fast aller Arten in die Roten Listen Thüringens und des Bundes. Außerdem wurden zum Schutz von Fledermausarten verschiedene Richtlinien und internationale Abkommen erarbeitet und beschlossen. Neben dem 1991 ratifizierten Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa (EUROBATS) ist insbesondere die FFH-Richtlinie (EU 1992) zu nennen. Im Anhang IV dieser FFH-Richtlinie sind alle einheimischen Fledermausarten aufgeführt. Für ihre Populationen muss ein günstiger Erhaltungszustand gewährleistet werden. Seit kurzem wird der Aspekt des Fledermausschutzes zunehmend auf allen Planungsebenen berücksichtigt nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit für die Vorhabensträger. Auch gebäudebrütende Vogelarten sind u.a. durch Sanierungen und Umbauten von Gebäuden zunehmend gefährdet und finden aufgrund ihres Schutzstatus ( Roten Listen der Länder und des Bundes sowie Europäischen Vogelschutzrichtlinie ) zunehmend Berücksichtigung in den Bauplanungsebenen. Im Zuge des Bebauungsplanes EFS 033 Weimarische Straße Teilbreich 1/ Erinnerungsort Topf & Söhne benötigt die Landeshauptstadt Erfurt ein Gutachten bezüglich Vorkommen von Fledermäusen und gebäudebrütenden Vogelarten. Diese beiden Tiergruppen sind durch geplante Abrisse bzw. Veränderungen im Gebäudebestand auf dem Planungsgebiet betroffen und müssen artenschutzrechtlich berücksichtigt werden. Folgende Fragen sollten im Rahmen der Untersuchung beantwortet werden: Nutzen Fledermäuse Gebäude bzw. Gebäudeteile (Dachböden, Keller, Fassadenspalten) als Tagesquartier (Welche Arten, Tieranzahl, Status)? Welche Arten nutzen das Areal zur Nahrungssuche? Nisten gebäudebrütende Vögel an/in Gebäuden bzw. Gebäudeteilen des Areals (Welche Arten, Tierzahl, Status)? Wie sind die Ergebnisse artenschutzrechtlich zu bewerten? Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus dem Ergebnis und der Bewertung für die Bauleitplanung und Baumaßnahme? 3

4 2. Untersuchungsmethoden Zur Beantwortung der unter Punkt 1 aufgeführten Fragen musste eine Erfassung mit einer Kombination verschiedener Methoden erfolgen: Kontrolle der Gebäude bzw. Gebäudeteile (Dachböden, Keller, Spalten, Hohlräume) am Tage, Ausflugbeobachtung am Abend/ Einflugbeobachtung in den frühen Morgenstunden, Begehung mit Ultraschall-Detektoren (Aufzeichnung zeitgedehnter Rufe, Lautanalyse), mehrmalige Brutvogelkartierung. Quartierkontrolle Um abzuklären, ob sich auf dem Gelände der ehem. Fa. Topf & Söhne Fledermausquartiere befinden, soll eine umfassende Gebäudekontrolle aller zugänglichen Dachböden und Kelleranlagen durchgeführt werden. Außerdem sollen in 5 Begehungen zwischen Mai und September nach unzugänglichen Spaltenquartieren gesucht werden. Dabei wird in den frühen Morgenstunden zur Dämmerung, wenn Fledermäuse schwärmend in die Quartiere einfliegen und sie so dem Beobachter anzeigen, nach besetzten Fledermausquartieren visuell und mit Hilfe eines Fledermausdetektors gesucht. Um Einzeltiere zu erfassen sollen zusätzlich zwei Begehungen am Abend zur Ausflugszeit auf dem Gelände stattfinden. Detektorerfassung Um fliegende Fledermäuse auf Quartier- und Nahrungssuche akustisch nachzuweisen und näher bestimmen zu können, wurde mit Hilfe eines Fledermausdetektors (Pettersson D240x, Fa. Pettersson, Schweden) mit Heterodyning- und Zeitdehnungsfunktion die Rufe der Fledermäuse aufgezeichnet und mit einem DAT-corder (TCD-D100, Fa. Sony) aufgenommen. Die Rufaufnahmen wurden später mit dem Rufanalyse-Programm BATSOUND der Fa. Pettersson am PC ausgewertet und die Arten, soweit möglich, determiniert. Erfassung gebäudebrütender Vogelarten Neben den Fledermäusen sollten Brutvorkommen von gebäudebrütenden Vogelarten (Turmfalke, Dohle, Mauersegler, Mehlschwalbe) erfasst werden. Hierfür wurde innerhalb von 2 Begehungen die gesamte Gebäudesubstanz mit Schwerpunkt auf Fassaden und Dächer kontrolliert. Zusätzlich erfolgte eine zweimalige Beobachtung der Gebäude über einen längeren Zeitraum, um brütende Mauersegler festzustellen und zu lokalisieren. Bewertung der Artenvorkommen und Schlussfolgerungen Zur besseren Bewertung der Fledermausvorkommen im Untersuchungsgebiet wurde der Kenntnisstand der Fledermausfauna aus dem unmittelbaren Bereich zusammengetragen. Die Daten stammen weitgehend vom landesweiten Datenspeicher der Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Thüringen. Daten zu Gebäudebrütervorkommen entstammen dem Umwelt- und Naturschutzamt der Stadt Erfurt. Der Gefährdungsgrad der Fledermausarten wird anhand der Roten Liste BRD (BfN 1999) und der Roten Liste Thüringen (Biedermann et al. 2001) eingeschätzt. Der besondere Schutzstatus der Fledermausarten leitet sich aus der Bundes-Artenschutz-Verordnung und 4

5 der Europäischen Richtlinie zum Schutz von Flora, Fauna und Habitat (92/43/EWG) sowie aus verschiedenen internationalen Schutz-Abkommen ab. Der Schutzstatus der gebäudebrütenden Vogelarten wurde aus der Europäischen Vogelschutzrichtlinie, der Gefährdungsgrad aus den Roten Listen der BRD und Thüringen hergeleitet. Zusätzlich wurde für erfasste Fledermäuse bzw. gebäudebrütende Vogelarten ein Maßnahmenkatalog erstellt, der Vorschläge zur artenschutzgerechten Umsetzung möglicher Bauplanungen bzw. -vorhaben aufzeigt. 3. Ergebnisse Recherche und potenzielle Fledermausvorkommen Aus dem Stadtgebiet von Erfurt liegen Nachweise von bisher mindestens 16 verschiedenen Fledermausarten vor (Tab. 1). Bezogen auf die Flächengröße Erfurts ist diese Artenzahl im Vergleich zu anderen Städten und Landkreisen in Thüringen beachtlich und zeugt von einem hohen Strukturreichtum der Stadt, den die Fledermäuse erfolgreich nutzen. Für mindestens neun dieser Fledermausarten stehen im Untersuchungsgebiet potentielle Quartiermöglichkeiten zur Verfügung (vgl. Tab. 1). Tab. 1: Nachgewiesene Fledermausarten im Stadtgebiet von Erfurt sowie deren Einschätzung (+) zum Vorkommen auf dem ehem. Fabrikgelände Topf & Söhne (Quartiernutzung) Nr. Art Wissenschaftlicher Name zu erwartende Arten Quartiervorkommen* 1 Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros + 2 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii - 3 Große Bartfledermaus Myotis brandti + 4 Wasserfledermaus Myotis daubentonii - 5 Großes Mausohr Myotis myotis + 6 Kleine Bartfledermaus Myotis mystacinus + 7 Fransenfledermaus Myotis nattereri - 8 Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri - 9 Großer Abendsegler Nyctalus noctula - 10 Rauhhautfledermaus Pipistrellus nathusii + 11 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus + 12 Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus + 13 Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus + 14 Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus - 15 Braunes Langohr Plecotus auritus + 16 Mopsfledermaus Barbastella barbastellus + *nur Sommerquartiernutzung, eine Winterquartiernutzung wird mit der Vorgabe des Untersuchungszeitraumes nicht überprüft. Recherche und potenzielle gebäudebrütende Vogelarten Im Stadtgebiet von Erfurt kommen Dohlen, Mauersegler, Rauch- und Mehlschwalben sowie Turmfalken im Stadtgebiet und im nahen Umfeld des Geländes vor. Jeder der aufgezählten gebäudebrütenden Vogelarten kann potenziell auf dem Gelände von Topf & Söhne leben und sich reproduzieren. 5

6 Quartiersituation und vorkommen von Fledermäusen Eine erste Geländebegehung erfolgte am Dabei wurden alle begehbaren Gebäudeteile auf Fledermaus- und Brutvögelvorkommen untersucht. Der Gebäudezustand ist zum größten Teil ruinös: Fenster und Türen sind zerbrochen, bei etlichen Gebäuden sind Fassadenteile und Dächer durch einen Brand eingestürzt, überall befindet sich Müll beziehungsweise liegen Einrichtungsgegenstände umher. Bis auf die ehemalige Klempnerei und das ehem. Hauptgebäude gibt es keine Dachbodenstrukturen, die für Fledermäuse eine Quartiereignung aufweisen. Der Dachboden der ehemaligen Klempnerei besitzt jedoch keine freien Einflugmöglichkeiten für die Tiere und ist demzufolge nicht nutzbar. Bei der Gebäudekontrolle konnten keine Hinweise auf Vorkommen von dachbodenbewohnenden Fledermausarten, wie Großes Mausohr, Braunes Langohr oder Kleine Hufeisennase, gefunden werden. An den Fassaden und in offenen Gebäudeteilen gibt es eine Vielzahl von Unterschlupfmöglichkeiten in Ritzen und Spalten, Holzverkleidungen und Zwischendecken, die für spaltenbewohnende Fledermausarten eine gute Quartiereignung besitzen. So konnten während der Geländebegehungen zwischen Juni und September in den Abendbzw. Morgenstunden Quartiere von Zwergfledermäusen und Breitflügelfledermaus hier erfasst werden (vgl. Abb. 1). Während der Begehung am wurden am südwestlich gelegenen Gebäudeteil des ehem. Fabrikgebäudes (Produktionshalle an der Planstraße A) mindestens 5 schwärmende Zwergfledermäuse beobachtet. Bei der Tierzahl handelte es sich bei dem erfassten Quartier um eine kleine Wochenstube der Zwergfledermaus in der Hausfassade. Über dem Untersuchungsgebiet wurde mehrmals der Große Abendsegler beobachtet. Er nutzt das Gebiet eher zum Jagen. Seine Quartiere bezieht er vorzugsweise in Bäumen. Zwei Keller von Gebäuden erwiesen sich bei der Begehung als geeignetes Überwinterungsquartier für Fledermäuse (vgl. Abb. 1). Abb. 1: Ergebnisse der Fledermauserfassung 6

7 Quartiersituation und vorkommen gebäudebrütender Vogelarten Für Rauchschwalben bieten sich zahlreiche Unterschlupfmöglichkeiten in den Gebäuden, die noch dichte zugfreie Dachstrukturen und einen offenen Einflug besitzen, z.b. die Garagenkomplexe nördlich des ehem. Hauptgebäudes, im alten Fabrikgebäude der Fa. Topf & Söhne und Fa. Linse sowie südöstlich davon in den ehemaligen Garagen und Schuppen nahe des Schornsteines/Heizgebäudes. Für Mehlschwalben und Mauersegler, die eher an/in Fassaden bzw. Dachkästen oder -abschlüssen nisten, ergeben sich viele Brutmöglichkeiten an den Gebäuden. Dohlen hätten in den Dachbodenbereichen des ehem. Hauptgebäudes geeignete Quartierstrukturen. Auch Turmfalken könnten auf/in einem exponierten hohen Gebäudeabschnitt des Hauptgebäudes brüten. Während der Begehungen am Tage konnte ein nistendes Rauchschwalbenpärchen in einem Schuppen südöstlich des ehem. Fabrikgebäudes entdeckt werden. Ein Mauerseglerpärchen wurde beim Einflug in die Dachfassade der ehem. Kantine beobachtet (vgl. Abb. 2). Dohlen, Mehlschwalben und Turmfalken wurden auf dem Gelände nicht vorgefunden. Außerdem hielten sich einige verwilderte Haustauben in verschiedenen Gebäuden auf und brüteten hier. Abb. 2: Ergebnisse der Gebäudebrütenden Vogelarten 7

8 a b c d e f g h Abbildungstafel: a: Blick auf das ehem. Hauptgebäude der Fa. Topf & Söhne; b: Alte Klempnerei; c: Keller der Fa. Linse mit Winterquartiereignung, d: Zwergfledermausquartier, e: entwickelte ruderale Pflanzengesellschaft als Nahrungshabitat, f: Breitflügelfledermausquartier, g: Gebäude in dem ein Rauchschwalbenpärchen brütet, h: Rauchschwalbe am Nest. 8

9 4. Bewertung Fledermausvorkommen Alle einheimischen Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Liste aufgeführt. Für ihre Populationen muss ein günstiger Erhaltungszustand gewährleistet werden! Während der Untersuchungen im Sommer 2008 konnte ein Wochenstubenquartier und ein Sommerquartier der Zwergfledermaus erfasst werden. Die Zwergfledermaus ist eine relativ häufig vorkommende Fledermausart, sie ist stark mit dem Menschen vergesellschaftet. Sowohl ihre Quartiere als auch ihre Jagdgebiete befinden sich vorzugsweise im besiedelten Bereich. Als Spaltenbewohner nutzt sie Lücken, Ritze oder Spalten an Fassaden von Gebäuden. In Erfurt gibt es bislang nur ein bekanntes Wochenstubenquartier im Süden der Stadt. Aufgrund ihrer Präsenz im Stadtgebiet und ihrer spaltendenbewohnenden Lebensweise ist jedoch davon auszugehen, dass es weitere Wochenstubenvorkommen im Stadtgebiet gibt. Durch Sanierungen und Abrissarbeiten ist sie dennoch bedroht. In Thüringen steht sie als gefährdet in der Roten Liste (vgl. Tab. 2) Ähnlich wie die Zwergfledermaus besiedelt auch die Breitflügelfledermaus als gebäudebewohnende Fledermausart Spalten an Fassaden oder im Dachbereich. Auf dem USG konnte am ehem. Fabrikgelände ein Einzelquartier beobachtet werden. In Erfurt gibt es bislang nur wenige bekannte Sommerquartiere der Breitflügelfledermaus. Deshalb ist der Nachweis eines Sommerquartiers im USG von großer Bedeutung. Mit Sicherheit befinden sich im Stadtgebiet von Erfurt noch weitere Quartiere, vor allem in ähnlichen Quartiersituationen. Hieraus leitet sich ihre ebenfalls hohe Gefährdung bei drohenden Sanierungen oder Abrissarbeiten ab (Rote Liste Thüringen 2 ). Für den Großen Abendsegler spielt das Untersuchungsgebiet (USG) nur als Nahrungsgebiet eine Rolle. Der Abendsegler jagt meist im offenen Luftraum (10-50m). Auch über dem USG konnte er mehrfach jagend beobachtet werden. Der Große Abendsegler ist ein typischer Baumbewohner. Seine Sommerquartiere befinden sich bis auf wenige Ausnahmen in Baumhöhlen, während sie Zwischen- und Winterquartiere auch in Spalten von Gebäuden nutzen können. Tab. 2: Nachgewiesene Fledermausarten im USG und ihre Gefährdungskategorien und Schutzstatus. RL: Rote Liste, FFH: Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, 2: stark gefährdet, 3: gefährdet, V: Vorwarnstufe. Nr. Art Wissenschaftliche Namen RL Thür. RL BRD Schutz 1 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 -, FFH IV 2 Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 V, FFH IV 3 Großer Abendsegler Nyctalus noctula 2 3, FFH IV Der Untersuchungszeitraum deckt den kompletten Wochenstubenzeitraum, die Phase der Jungtierschwärmung (Suche nach alternativen Quartiermöglichkeiten im August) sowie spätsommerliche Paarungszeit (August/September) ab. Eine Winterquartiernutzung wurde mit der Vorgabe des Untersuchungszeitraumes allerdings nicht überprüft. Somit ist eine Nutzung von Gebäuden oder Gebäudeteilen im Winter und damit eine Gefährdung der Tiere durch die Baumaßnahmen nicht ausgeschlossen. Vor allem 2 Keller sind für Fledermäuse geeignete Überwinterungsquartiere, der Keller an der ehem. Klempnerei und der südl. Keller im ehem. Fabrikgebäude der Fa. Linse (vgl. Abb. 1). Das USG blieb jahrelang ungenutzt und damit ungestört. Eine ruderale Pflanzengesellschaft entwickelte sich auf der Fläche, die Lebensraum für zahlreiche Insekten und somit Nahrungsgrundlage für Fledermäuse bietet. Vor allem Zwergfledermäuse haben das USG als nahegelegenes Jagdhabitat häufig genutzt. 9

10 Vorkommen gebäudebrütender Vogelarten Die bekannteste einheimische Schwalbenart, die Rauchschwalbe, erlebt seit Jahren einen schleichenden Bestandsrückgang. Als Kulturfolger brütet sie meist in - seltener an - Gebäuden und ist daher bei Sanierungen oder Umbauten von Gebäuden betroffen und auf menschliche Toleranz angewiesen. Aufgrund der Gefährdung ist die Rauchschwalbe in die Kategorie 3 der Thüringer Roten Liste eingeordnet. Direkt im Erfurter Stadtgebiet sind nur einzelne brütende Rauchschwalbenpaare bekannt. Der Nachweis eines Brutpaares auf dem Gelände der Fa. Topf & Söhne ist deshalb bedeutend für das Erfurter Stadtgebiet. Der Mauersegler ist in seinem Bestand derzeit nicht akut bedroht und ist deshalb nicht in der Thüringer Roten Liste aufgeführt. Er leidet unter Wohnungsnot: alte Häuser werden saniert und neue gleich hermetisch abgeriegelt, so dass es zunehmend an Nistmöglichkeiten mangelt, auch in Erfurt. In dem Gebiet südlich der Altstadt: Löbervorstadt und Daberstedt, können mehrere Brutpaare an Wohnhäusern beobachtet werden. Der Nachweis ergänzt somit das bekannte Brutgebiet. Als langlebiger, ortstreuer Vogel kehrt er noch viele Jahre in die Gegend seines Brutplatzes zurück. Findet der Mauersegler an diesen Stellen jedoch keine Nistplätze mehr vor, wird sich sein Bestand ohne Nachwuchs auf Dauer verringern und der Mauersegler langsam aus den Städten verschwinden. Deutschlandweit ist er deshalb wie die Rauchschwalbe in die Rote Liste mit der Kategorie V = Vorwarnstufe aufgelistet. Tab. 3: Nachgewiesene gebäudebrütende Vogelarten im USG, ihre Gefährdungskategorien und ihr Schutzstatus. RL: Rote Liste, 3: gefährdet, V: Vorwarnstufe, Nr. Art Wissenschaftliche Namen RL Thür. RL BRD 1 Rauchschwalbe Hirundo rustica 3 V 2 Mauersegler Apus apus - V Auch bei den beiden Vogelarten ist anzumerken, dass die ungestörte Entwicklung der Pflanzen mit dem dazugehörigen Insektenreichtum positiv auf die Nahrungsgrundlage der hier vorkommenden Rauchschwalben und Mauersegler gewirkt hat. Mit diesem Verlust bzw. der Versiegelung dieser Flächen verringert sich das Insektenangebot auf dem Gelände und dem Luftraum darüber. 10

11 5. Empfehlungen zur Vermeidung negativer Auswirkungen / Maßnahmenkatalog Fledermäuse Durch die geplante Baumaßnahme gehen Sommerquartiere von Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus sowie eine kleine Wochenstube der Zwergfledermaus verloren. Für diesen Verlust müssen Ausgleichsquartiere auf dem Gelände bzw. dem nahen Umfeld geschaffen werden. Da gerade spaltenbewohnende Fledermausarten ihre Quartiere während des Sommers häufig wechseln und auf dem USG z.z. eine Vielzahl von potentiellen Quartieren vorhanden ist, muss dies in ausreichender Anzahl erfolgen. 1. Im Sondergebiet 2 und 3 (vgl. Bebauungsplan) sind demzufolge an den Süd-, Südwest- und Südostfassaden der Gebäude 12 Ersatzquartiere für die spaltenbewohnenden Fledermausarten in die Fassaden zu integrieren. (z.b. Fa STROBEL Naturschutzbedarf, Schmölln/ Firma SCHWEGLER Zu beachten ist, dass die Ersatzquartiere in ausreichender Höhe eingebaut werden (Traufbereich), damit Störungen durch Fressfeinde oder den Menschen vermieden werden. Außerdem dürfen die Einflugbereiche der Ersatzquartiere nicht durch Werbe-, Straßen- bzw. Wegebeleuchtungen angestrahlt werden. 2. Generell sollte die Beleuchtung auf dem Planungsgebiet aus insektenfreundlichen Gelblicht bestehen, damit diese nicht aus der Vegetation angelockt werden und so den Fledermäusen nicht mehr als Nahrung zur Verfügung stehen: gelbes Licht statt weißes Licht! 3. Der Abriss der bestehenden Gebäude darf nur im Zeitraum zwischen Oktober und März erfolgen. In dieser Zeit halten Fledermäuse meist in unterirdischen Quartiersituationen Winterschlaf. 4. Bei der Begehung erwiesen sich zwei Keller als geeignete Überwinterungsquartiere für Fledermäuse (Keller der Klempnerei I der ehemaligen Firma Topf & Söhne sowie Keller im südlichen Bereich der an die Rudolstädter Straße angrenzenden Produktionshalle der Firma Linse= Dreherei und Schlossereiwerkstätten). Diese Keller müssen unmittelbar vor dem Abriss (zwischen Ende November und Mitte Februar) auf überwinternde Fledermäuse untersucht werden. Sollten Fledermäuse angetroffen werden, kann der Abriss der fraglichen Gebäudeteile aus artenschutzrechtlichen Gründen ( 42 BNatschG) erst nach erfolgreicher Überwinterung erfolgen. Bei den geplanten Baumaßnahmen gehen Jagdhabitate für Fledermäuse durch Abholzen von Bäumen, Sträuchern und Staudenfluren sowie Versiegelung von Flächen verloren. Dieser Verlust muss ausgeglichen werden. 5. Bei der Ersatzbepflanzung auf dem Gelände muss darauf geachtet werden, dass einheimische Gehölze z.b. hochstämmige Obstbäume oder Sträucher sowie Stauden angepflanzt werden, die positiv auf die Insektenfauna im Gebiet wirken und somit eine potentielle Nahrungsgrundlage für Fledermäuse zur Verfügung stellen. 11

12 Gebäudebrütende Vögel Durch die geplante Baumaßnahme gehen ebenfalls Brutstätten von Mauersegler und Rauchschwalbe verloren, für deren Verlust Ersatzquartiere geschaffen werden müssen. 6. Im Sondergebiet 2 und 3 (vgl. Bebauungsplan) sind an den Süd-, Südwest- und Südostfassaden der Gebäude ebenfalls 6 Ersatzquartiere für Mauersegler in die Fassaden zu integrieren. (z.b. Fa STROBEL Naturschutzbedarf, Schmölln/ Firma SCHWEGLER Zu beachten ist, dass die Ersatzquartiere in ausreichender Höhe eingebaut werden (Traufbereich), damit Störungen durch Fressfeinde oder den Menschen vermieden werden. 7. Im Sondergebiet 3 (vgl. Bebauungsplan) ist eine geeignete Ersatzniststätte für die Rauchschwalbe zu schaffen (ruhig gelegener größerer überdachter Bereich mit offener Einflugmöglichkeit aber zugluftfrei), bevorzugt am vorhandenen Brutplatzes beispielsweise am/im neuen Gebäude des Fachmarktzentrums. Wenn dies nicht möglich ist, sind als Ausgleich im Wohngebiet südlich der Planstraße A an den Süd-, Südwest- und Südostfassaden an jedem Gebäude im Traufbereich abwechselnd je 1 Ersatzquartier für spaltenbewohnende Fledermausarten und für Mauersegler in/an die Fassade zu installieren 8. Auch für die Jäger im freien Luftraum, wie Mauersegler und Schwalben, ist ein reiches Insektenvorkommen durch die bevorzugte Pflanzung einheimischer Gehölze und Stauden von Vorteil und muss als Ausgleich durch den Verlust von Bäumen und Sträuchern sowie die Versiegelung von Fläche angestrebt werden. 6. Literatur BfN / Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (1999): Fledermäuse und Fledermausschutz in Deutschland BIEDERMANN, M.; GEIGER, H.; SCHORCHT, W.; TRESS, J. (2001): Rote Liste der Fledermäuse (Mammalia: Chiroptera) Thüringens - Naturschutzreport 18 EUROPÄISCHE UNION (EU)(1992): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Amtsblatt der europäischen Gemeinschaft Nr. L206/7 (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) SCHOBER, W. & GRIMMBERGER, E. (1998): Die Fledermäuse Europas: Kennen - Bestimmen Schützen. 2, aktualisierte und erw. Aufl. Stuttgart 12

13 Anhang Übersicht der Begehungsprotokolle Datum Zeit Gebäude Bemerkung/Ergebnis tagsüber Gesamtes Untersuchungsgelände zahlreiche Quartiermöglichkeiten für spaltenbewohnende Fledermausarten vorhanden, vorhandene Dachböden als Fledermausquartiere ungenutzt (Hauptgebäude) bzw. ungeeignet (ehem. Klempnerei), 2 Keller (ehem. Klempnerei und Linsefabrikgebäude) als Winterquartier geeignet, 2 Rauchschwalben erfasst, keine genaue Lokalisation des Brutplatzes möglich, Mauersegler überfliegen Gelände, einzelne Taubenbrutpärchen in verschiedenen Gebäuden morgens Gelände außer Überflug Großer Abendsegler Hausbesetzerareal tagsüber Gelände außer keine genaue Lokalisation von Gebäudebrütern Hausbesetzer abends Gelände außer Hausbesetzer möglich (Mauersegler, Rauchschwalbe) Ausflug von Zwergfledermaus aus Garagengebäude (vgl. Abb. 1) Einflug Mauersegler in Kantine (vgl. Abb. 2) Weitere Flugaktivitäten von Zwergfledermäusen (vgl. Abb. 1) tagsüber Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung morgens Hausbesetzergelände Keine Fledermausaktivität tagsüber Gelände außer Hausbesetzer abends Gelände außer Hausbesetzer morgens Gelände außer Hausbesetzer morgens Gesamtes Untersuchungsgelände morgens Gelände außer Hausbesetzer Beratungsgespräch mit Frau Schatz, Herr Dr. Bößneck und Herrn Schmidt (IPU) Nistplatz eines Rauchschwalbenpärchens in einem Gebäude südlich der Planstraße A (vgl. Abb.2, Abbildungstafel) bis zu 5 ausfliegende Zwergfledermäuse aus ehemaligen Fabrikgebäude (vgl. Abb. 1) = kleine Wochenstubengesellschaft, hohe Fledermausaktivität entlang Planstraße A Einflug von 2 Zwergfledermäusen in Garagengebäude (vgl. Abb. 1), Zwergfledermausaktivität südl. der Planstraße Einflug von Breitflügelfledermaus an ehem. Fabrikgebäude (vgl. Abb. 1), mehrmals Zwergfledermausaktivität, Überflug Großer Abendsegler Zwergfledermausaktivität an verschiedenen Stellen 13

14 Empfehlung für die Bauleitplanung - Vorschlag von Textlichen Festsetzungen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ( 9 Abs. Nr. 20 und Abs. 6 BauBG) 1. Im Sondergebiet 2 und 3 sind an den Süd-, Südwest- und Südostfassaden der Gebäude im Traufbereich 12 Ersatzquartiere für die spaltenbewohnenden Fledermausarten und 6 Ersatzquartiere für Mauersegler gemäß Artenschutzgutachten vom September 2008 zu schaffen. Diese dürfen nicht direkt durch künstliche Beleuchtung angestrahlt werden. Generell sollte die Beleuchtung aus Gelblicht bestehen. 2. Im Sondergebiet 3 ist eine geeignete Ersatzniststätte für die Rauchschwalben zu schaffen. ausnahmsweise kann im Wohngebiet südlich der Planstraße A an den Süd-, Südwest- und Südostfassaden an jedem Gebäude im Traufbereich abwechselnd je ein Kasten für spaltenbewohnende Fledermausarten und für Mauersegler angebracht werden. 3. Der Abriss von Gebäuden darf nur in der Zeit von Oktober bis März erfolgen. Dabei sind die Kellerräume im Gebäude der ehemaligen Firma Topf & Söhne, Klempnerei I sowie im südlichen Bereich der an die Rudolstädter Straße angrenzenden Halle (Firma Linse, Dreherei und Schlossereiwerkstätten) auf überwinternde Fledermäuse zu untersuchen. Sollten wider Erwarten Fledermäuse angetroffen werden, kann der Abriss der fraglichen Gebäudeteile erst nach erfolgreicher Überwinterung erfolgen. Die Festsetzungen wurden gegenüber dem Protokoll in 2 Punkten geändert. Alternative Festsetzungen sind im B-plan nicht zulässig, daher hier Formulierung der Ausnahme. 14

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