Die Volksinitiative in Sachsen
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- Ingeborg Geiger
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1 Georg Mester Die Volksinitiative in Sachsen Ein Beitrag zur verfassungsgeschichtlichen und verfassungsrechtlichen Entwicklung des legislativen Einleitungsverfahrens seit der Verfassung von 1831 PETER LANG Europaischer Verlag der Wissenschaften
2 Inhaltsverzeichnis AbkUrzungsverzeichnis ^ 13 Einleitung ^ 17 I Aufgabenstellung und Methode 17 II Stand der Forschung 19 HI Gang der Untersuchung 23 Erster Teil: Verfassungsgeschichtliche und verfassungstheoretische Grundlagen der sflchsischen Volksinitiative 27 Erstes Kapitel: Begriflfliche und systematische Voraussetzungen der Volksinitiative 27 1 Verfassungsrechtliche Ausgangslage 27 2 Begriffliche und systematische Einordnung der Volksinitiative Begriffliche Einordnung Systematische Einordnung 34 Zweites Kapitel: Die Grundlagen der Initiativberechtigung des Volkes in AufklaYung, Revolution und konstitutioneller Bewegung 37 3 Die geschichtliche Entwicklung der Volksinitiative Die erste grobe verfassungstheoretische Auseinandersetzung Uber das VerhSltnis der reprssentativen und der plebiszitsren Komponente im modemen Verfassungsstaat 39 a) Das Gesetzgebungsrecht nach den Ideen J.-J. Rousseaus 39 b) Die Verfassung der FranzOsischen Republik vom 24. Juni Die theoretische Grundlegung des Volksinitiativrechts bei Babeuf und die VerschwOrung fdr die Gleichheit Die erstmalige Einfllhrung des Volksinitiativrechts 1845 im schweizer Kanton Waadt und in der fruhen US-amerikanischen Entwicklung 45 4 Die konstitutionelle Bewegung in Deutschland als Folge der FranzOsischen Revolution Die Entstehung von Verfassungen in Deutschland 49
3 2. Die Formalisierung des Gesetzgebungsverfahrens durch die Sachsische Verfassung vom 4. September a) Verfassungsrechtliche Ausgangslage nach Auflosung des Heiligen Romischen Reiches b) Die konstitutionelle Bewegung in Sachsen 53 c) Das Gesetzesinitiativrecht nach den Verfassungsentwtlrfen des Geheimen Rates von Carlowitz, des Kabinettsministers von Lindenau und der Staatsregierung 59 d) Das Gesetzgebungsverfahren nach der verabschiedeten Fassung 64 e) Die Verwirklichung der Forderung nach Volksreprasentation durch die Verfassung vom 4. September Die Forderung nach Einflihrung der Volksinitiative im Zuge der Revolution von Die Forderungen in Sachsen 71 a) Die revolutionsre Bewegung in Sachsen 71 b) Die Forderung des Dresdner Stadtverordneten Kochly nach unmittelbarer Beteiligung des Volkes an den Regierungsgeschaften vom 5. Juli c) Die Forderung des sschsischen Arbeiterkongresses auf seiner Tagung vom 29. Dezember 1848 bis zum 5. Januar Die Forderung Rittinghausens auf Reichsebene Die ersten verfassungsrechtlichen AnsStze unmittelbarer Volksbeteiligungsrechte in Deutschland, insbesondere der Volksinitiative 81 Zweiter Teil: Der Weg zur Einflihrung der Volksinitiative in der Weimarer Republik, ihr AusschluB unter dem NS-Regime sowie ihre Wiedereinfuhrung, Instrumentalisierung und erneute AusschlieBung innerhalb der sozialistischen Ordnung 85 Erstes Kapitel: Die Forderung nach Einflihrung der Volksinitiativberechtigung im Kaiserreich, ihre Umsetzung in der Weimarer Republik und ihr AusschluB unter dem NS-Regime 85 6 Die Forderung nach Einflihrung der Volksinitiative im Kaiserreich _ Die Aufnahme der Volksinitiative in die sozialistischen und sozialdemokratischen Parteiprogramme auf Reichsebene Der Kampf urn das allgemeine Wahlrecht in Sachsen 87 7 Die Beteiligung des Volkes an der Gesetzgebung nach dem Gesetz Ober die vorlaufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 und dem
4 vorlaufigen Grundgesetz fiir den Freistaat Sachsen vom 28. Februar Die Beteiligung des Volkes an der Gesetzgebung nach dem Gesetz Uber die vorlaufige Reichsgewalt vom 10. Februar Die Beteiligung des Volkes an der Gesetzgebung nach dem vorlaufigen Grundgesetz fur den Freistaat Sachsen vom 28. Februar a) Die revolutionsre Bewegung 1918/19 und die Entstehung des vorlaufigen Grundgesetzes fur den Freistaat Sachsen vom 28. Februar b) Die Verknupfung der Volksinitiativberechtigung mit dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht und die Verschiebung auf die Beratungen zur endgiiltigen Verfassung 94 8 Die EinfUhrung der Initiativberechtigung des Volkes in Form des Volksbegehrens durch die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 und die Verfassung des Freistaates Sachsen vom 1. November Die EinfUhrung des Volksbegehrens durch die Weimarer Reichsverfassung vom 11. August a) Das Verwerfungsbegehren gem. Art. 73 Abs. 2 WRV 100 b) Das Begehren auf ErlaB, Abanderung oder Aufhebung eines Gesetzes gem. Art. 73 Abs. 3 WRV 101 c) Die Verfahrensvorschriften fur das Volksbegehren Die Einflihrung des Volksbegehrens durch die Sachsische Verfassung vom 1. November a) Die Initiativberechtigung nach der Regierungsvorlage Nr. 64 Uber den Entwurf einer Verfassung fur den Freistaat Sachsen vom 20. April b) Die Verhandlungen uber die Aufnahme des Volksbegehrens im VerfassungsausschuB 106 c) Die Vorbildfunktion der Verfassungen der siiddeutschen LSnder 109 d) Die Initiativberechtigung nach der verabschiedeten Verfassung 111 e) Die Einflihrung einer zweiten Instanz zur Oberprufung der Zulassigkeit des Volksbegehrens durch die Verfahrensvorschriften Die sschsischen Volksinitiativregelungen im Vergleich mit denen der tibrigen Landerverfassungen 122
5 5. Die praktische Anwendung der Volksinitiativregelungen 126 a) Die praktische Anwendung auf Reichsebene 126 b) Die praktische Anwendung in Sachsen sowie in den tibrigen Landern Der AusschluB der Volksinitiative auf Reichs- und Landesebene unter dem NS-System Die Beschrankung der Initiativberechtigung auf Reichsebene durch das Ermachtigungsgesetz vom 24. Marz Der AusschluB der Volksinitiative auf Landesebene durch den Entzug der Hoheitsrechte der Lander durch das,,gesetz iiber den Neuaufbau des Reiches" vom 30. Januar Die Beteiligung der Bevolkerung durch das Volksabstimmungsgesetz vom 14. Juli 1933 ; 135 Zweites Kapitel: Die Instrumentalisierung der Volksinitiative in Sachsen unter der Besatzungsherrschaft und ihre Aufhebung in der DDR Die,,Wiedereinfiihrung" der Volksinitiative unter sowjetischer Besatzung Der Beginn der Neuordnung Das Volksbegehren zur fjberfiihrung der Betriebe von Kriegsund Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes vom 25. Mai Die Regelung des Volksbegehrens nach der Sachsischen Verfassung vom 28. Februar 1947 und nach der Verfassung der DDR vom 7. Oktober Die Regelung des Volksbegehrens nach der Sachsischen Verfassung vom 28. Februar a) Die EinflUsse der SMA (Sowjetische Militaradministration) auf die Verfassungsgebung der Lander 147 b) Die Initiativberechtigung des Volkes nach den Entwiirfen und nach der endgtiltigen Version der Verfassung Die Regelung des Volksbegehrens nach der Verfassung der DDR vom 7. Oktober a) Die Stellung der Lander gem. Art. 1, 109 der Verfassung 154 b) Die Regelung des Volksbegehrens nach Art. 3, 87 der Verfassung Die Aufhebung der sachsischen Volksinitiativregelung und ihr Ende auf der Ebene der DDR Die Aufhebung der sachsischen Volksinitiativregelung 159
6 2. Die Aufhebung der Volksinitiativregelung der Verfassung vom 7. Oktober 1949 durch die Verfassung vom 6. April Die unterschiedliche Bewertung der Volksinitiative in Westdeutschland nach dem zweiten Weltkrieg 164 Dritter Teil: Die Volksinitiative nach der Sachsischen Verfassung von Verfassungsgeschichtliche Grundlagen, praktische Umsetzung und grundgesetzlicher Rahmen Erstes Kapitel: Die Genese der Vorschriften uber die Volksinitiative Die Wiederentstehung Sachsens als Freistaat und die Entwurfe einer Verfassung Die,,stille" Revolution in der DDR im Herbst Die Wiederentstehung Sachsens als Freistaat Die verschiedenen Entwiirfe einer Verfassung des Freistaates Die Regelung der Initiativberechtigung des Volkes nach den Verfassungsentwiirfen Die Initiativberechtigung nach dem Entwurf der Rate der Bezirke Die Initiativberechtigung nach dem Entwurf der Dresdner Gruppe der Zwanzig Die Initiativberechtigung nach dem Gohrischer Entwurf Die Initiativberechtigung nach dem Entwurf der sachsischen Hochschullehrer Die Initiativberechtigung nach dem Leipziger CDU-Entwurf Die Initiativberechtigung nach den Entwlirfen der Fraktion Bilndnis 90/ Die Grtinen und der Fraktion Linke Liste/PDS Die Initiativberechtigung in der Verfassungsdiskussion - erste Wurdigung Vom Gohrischer Entwurf (GE) zur endgultigen Fassung Die Uberweisung der Entwiirfe in den Verfassungs- und RechtsausschuB nach der ersten Lesung im Landtag Der AusschuBentwurf in der Fassung vom Mai a) Art. 70 GE (Gesetzesinitiative) 187 b) Art. 71 GE (Volksantrag) 187 c) Art. 72 (Volksbegehren und Volksentscheid) 191 d) Art. 74 GE (UnzulSssigkeit des Volksentscheids/Ausftihrungsgesetz) 192 e) Art. 75 GE (Verfassungsanderung) 194 f) Weitere Initiativen aus dem Volk 194
7 3. Die offentliche Diskussion des Verfassungsentwurfs Die AnhSrung von Sachverstandigen und Verbanden VomZwischenentwurfzurendgiiltigen AusschuBfassung 202 a) Art. 70 des Zwischenentwurfs (Gesetzesinitiative) 203 b) Art. 71 des Zwischenentwurfs (Volksantrag) 203 c) Art. 72 des Zwischenentwurfs (Volksbegehren und Volksentscheid) 207 d) Art. 75 des AusschuBentwurfes (Verfassungsanderung) Die Verabschiedung der Volksinitiativregelungen durch den Landtag Die Initiative,,Wir sind das Volk - keine Verfassung ohne uns" _ 211 a) Gesetzentwurf des Bundnisses 90/Die Grttnen uber die Erarbeitung einer Verfassung 211 b) Volksantrag auf Volksentscheid tiber die Annahme der Verfassung Die zweite Lesung des Verfassungsentwurfs im Landtag Die sachsischen Volksinitiativregelungen im deutschen L8ndervergleich Die sachsischen Volksinitiativregelungen im Vergleich mit den Regelungen der neuen Bundeslander sowie mit denen der neuen Verfassungen Schleswig-Holsteins und Niedersachsens Die sachsischen Volksinitiativregelungen im Vergleich mit denen der alteren westdeutschen Landesverfassungen 220 Zweites Kapitel: Die Volksinitiativregelung in der Verfassungspraxis Der Volksantrag zur Anderung des Sachsischen Gesetzes zur Kreisgebietsreform Volksantrag und Volksbegehren zur Anderung der Verfassung des Freistaates Sachsen Die Volksantrage und das Volksbegehren zur Anderung des Schulgesetzes fur den Freistaat Sachsen Der Volksantrag,,Gesetz tiber die Anderung der Gemeindeordnung fur den Freistaat Sachsen (SachsGemO)" Der Volksantrag,,Gesetz iiber das Leitbild, die Leitlinien und die Durchfuhrung der Gemeindegebietsreform im Freistaat Sachsen" Das Problem der Zulassigkeit des Volksantrages Das Problem der Gleichrangigkeit parlamentarischer und volksinitiierter Gesetze
8 24 Der Volksantrag,,Pro Kommunale Sparkasse" und das Volksbegehren,,Entwurf eines Gesetzes zur Erhaltung kommunaler Sparkassen in Sachsen" Der VorstoB der Fraktion der PDS zur Anderung des Beteiligungsquorums beim Volksbegehren nach Art. 72 Abs. 2 SachsVerf AbschlieBende WUrdigung 242 Drittes Kapitel: Die Volksinitiative der Sachsischen Verfassung und ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz Der Stand der Diskussion um die verfassungsrechtliche Zulassigkeit der Gesetzesinitiativberechtigung des Volkes nach den Regelungen des Grundgesetzes Das Regel-Ausnahme-Prinzip des Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG 244 a) Die Ausnahmeregelung des Art. 29 GG 244 b) Die Ausnahmeregelung des Art. 118 GG Die Befugnis des Gesetzgebers, weitere Volksabstimmungen zuzulassen Die erneute Ablehnung der Aufnahme von Volksinitiativregelungen in das Grundgesetz im Rahmen der Wiedervereinigung Deutschlands Die ablehnende Haltung der Sachsischen Staatsregierung in der Kommission Verfassungsreform des Bundesrates und die anschliebende Diskussion Die Beratungen der Gemeinsamen Verfassungskommission und die Verfassungsdebatte Vereinbarkeit der sachsischen Volksinitiativregelung mit dem Grundgesetz Das Demokratieprinzip des Art. 20 Abs. 2 GG als Durchgriffsnorm fur die Sachsische Verfassung Das Homogenitatsgebot des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG 266 a) Das Demokratieprinzip des Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG 266 b) Identitat zwischen den GrundsStzen des durch Art. 79 Abs. 3 flir unabanderlich erklarten Kernbereichs des demokratischen Prinzips und denen des demokratischen Prinzips aus Art. 20 Abs. 2, 28 Abs. 1 Satz c) Die Bedeutung des Begriffs Abstimmungen in Art. 20 Abs. 2 Satz 2 2. Alternative GG flir die Volksinitiative auf L3nderebene 271 Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick
9 Anhang mit Textausziigen aus den Sachsischen Verfassungen von 1920, 1947 und Literaturverzeichnis
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