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1 228 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion für nichteheliche Lebensgemeinschaften durch das Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MS vom Fundstelle: MBl. LSA 204, S. 7. Rechtsgrundlage, Zuwendungszweck Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen für die nach Nummer 2 genannten Maßnahmen nach Maßgabe dieser Richtlinie in Verbindung mit 2 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) vom (GVBl. LSA S. 5), zuletzt geändert durch Artikel 0 des Gesetzes vom (GVBl. LSA S. 52, 54), und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (VV-LHO, RdErl. des MF vom.2.200, MBl. LSA S. 24, zuletzt geändert durch RdErl. vom , MBl. LSA S. 7), in den jeweils geltenden Fassungen. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. 2. Gegenstand der Förderung Gefördert werden In-Vitro-Fertilisations- (IVF) und Intrazytoplasmatische Spermieninjektions- Behandlungen (ICSI) im ersten bis dritten Behandlungszyklus.. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind nichteheliche Lebensgemeinschaften, die sich einer unter Nummer 2 genannten Behandlung unterziehen. Die nichteheliche Lebensgemeinschaft im Sinne dieser Richtlinie ist dann anzunehmen, wenn in Übereinstimmung mit Nummer.. der Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduk-

2 tion der Ärztekammer Sachsen-Anhalt vom (Ärzteblatt Sachsen-Anhalt Heft 0/2006, S., geändert durch Richtlinie vom , Ärzteblatt Sachsen-Anhalt Heft /2008, S. 7), nach Einschätzung der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes die Frau mit dem unverheirateten Mann in einer festgefügten Partnerschaft zusammenlebt und von diesem die Vaterschaft an dem so gezeugten Kind anerkannt werden wird. 4. Zuwendungsvoraussetzungen Zuwendungen können nur gewährt werden, wenn a) das betroffene Paar seinen Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt hat, b) das Alter der Frau zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 40. Lebensjahr liegt, c) das Alter des Mannes zwischen dem vollendeten 25. und dem vollendeten 50. Lebensjahr liegt und d) die Behandlung in einer Reproduktionseinrichtung des Landes Sachsen-Anhalt erfolgt. Die Bewilligungsbehörde kann in begründeten Einzelfällen zu den Buchstaben b und c Ausnahmen zulassen. 5. Art, Umfang und Höhe der Förderung 5. Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. 5.2 Die Zuwendung beträgt für den ersten bis dritten Behandlungszyklus 50 v. H. des den Paaren verbleibenden Eigenanteils der Behandlung, höchstens jedoch für den ersten bis dritten Behandlungszyklus a) bei einer IVF- Behandlung bis zu 800 Euro des Eigenanteils und b) bei einer ICSI- Behandlung bis zu 900 Euro des Eigenanteils. 5. Der Umfang der Förderung schließt die Rechnungen für Labor, Anästhesie und Apotheke ein. 6. Anweisungen zum Verfahren 6. Bewilligungsbehörde ist das Landesverwaltungsamt.

3 6.2 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu 44 LHO. 6. Die Zuwendungen werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anträge und für die Dauer eines Haushaltsjahres bewilligt. 6.4 Jede Maßnahme der assistierten Reproduktion ist gesondert bei der Bewilligungsbehörde zu beantragen. 6.5 Nichteheliche Lebensgemeinschaften, die a) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), b) in der GKV und Privatkrankenversicherung (PKV), c) in der PKV oder d) beihilfe- oder heilfürsorgeberechtigt sind, stellen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Anlage ). Dem Antrag ist a) der Behandlungs- und Kostenplan und b) die Erklärung der Ärztin oder des Arztes zur Notwendigkeit der Durchführung einer ersten, zweiten oder dritten Maßnahme der assistierten Reproduktion beizufügen. 6.6 Die Maßnahme ist zuwendungsfähig, wenn mit der Behandlung des jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus einschließlich der medikamentösen Behandlung noch nicht begonnen worden ist. Die Erstellung des Behandlungsplans gilt dabei im Sinne dieser Richtlinie nicht als Maßnahmebeginn. Maßnahmebeginn ist der Abschluss des Behandlungsvertrags oder die Abgabe einer Patientenerklärung zwischen der Ärztin oder dem Arzt und der Patientin oder dem Patienten für den jeweiligen Behandlungszyklus. Mit der Unterzeichnung des Behandlungsvertrags oder der Patientenerklärung ist der Maßnahmebeginn festgelegt. Erst wenn den Antragstellern der Bewilligungsbescheid über die Gewährung der Zuwendung zugegangen ist, kann mit der Behandlung begonnen werden. 6.7 Nach Beendigung des jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus ist die von der medizinischen Reproduktionseinrichtung ausgestellte Rechnung einer IVF- oder ICSI-Behandlung,

4 zuzüglich der Rechnungen für Labor, Anästhesie und Apotheke gemäß Auszahlungsantrag (Anlage 2) bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Werden freiwillige Zuschüsse zu dem jeweiligen förderfähigen Behandlungszyklus von unter Nummer 6.5 genannten Leistungsträgern übernommen, hat der Zuwendungsempfänger darüber hinaus im Original den Nachweis über die gewährte Erstattung vorzulegen. 6.8 Der Nachweis der zweckgerechten Verwendung ist durch Vorlage der Rechnung im Original gemäß Behandlungsplan gegenüber der Bewilligungsbehörde zu erbringen. Die Vorlage des vollständigen Auszahlungsantrages (Anlage 2) wird im Sinne dieser Richtlinie als Sachbericht verstanden, sowie die genannten Rechnungen unter Ausweisung von etwaigen Erstattungsleistungen als zahlenmäßiger Nachweis. Mit der Vorlage des vollständigen Auszahlungsantrags ist die zweckgerechte Verwendung der Zuwendung erbracht. 7. Inkrafttreten Dieser RdErl. tritt am in Kraft.

5 Anlage (zu Nummer 6.5 ) Antrag für nichteheliche Lebensgemeinschaften auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung für die In-Vitro-Fertilisations- (IVF) oder die Intrazytoplasmatische Spermieninjektions-Behandlung (ICSI) im ersten, zweiten oder dritten Behandlungszyklus durch den Bund und das Land Sachsen-Anhalt Erstmalige Antragstellung Folgeantrag zum Aktenzeichen 2 :. Angaben zur Person. Antragstellerin Familienname, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefonnummer -Adresse gesetzlich krankenversichert: privat krankenversichert: Krankenkasse: Versicherungsnummer: Krankenkasse: Versicherungsnummer: beihilfeberechtigt/heilfürsorge 4 :.2 Antragsteller Familienname, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefonnummer -Adresse Beihilfestelle: Personalnummer: beihilfeberechtigt in Höhe von 50 v. H. 70 v. H. 2 4 Zutreffendes bitte ankreuzen. Aktenzeichen bitte eintragen, falls bekannt. Diese Angabe ist freiwillig. Gilt nur für Privatkrankenversicherte und spezielle Beamtengruppen.

6 gesetzlich krankenversichert: privat krankenversichert: beihilfeberechtigt/heilfürsorge 4 : Krankenkasse Versicherungsnummer Krankenkasse Versicherungsnummer Beihilfestelle Personalnummer beihilfeberechtigt in Höhe von 50 v. H. 70 v. H. 2. Gewährung einer nicht rückzahlbaren Landeszuwendung für: IVF-Behandlung: ICSI-Behandlung: erster Behandlungszyklus: zweiter Behandlungszyklus: dritter Behandlungszyklus: oder oder Der Behandlungsplan mit den voraussichtlich entstehenden Behandlungskosten einschließlich der im Zusammenhang damit verordneten Arzneimittel liegt dem Antrag bei. ja nein wegen Nichterstattung Negativbescheid (bei Nichterstattung) liegt dem Antrag bei. Die Kostenübernahmeerklärung der Privatkrankenversicherung, die die Höhe der Erstattung ausweist, liegt dem Antrag bei. ja nein wegen Nichterstattung Negativbescheid (bei Nichterstattung) liegt dem Antrag bei. Die Kostenübernahmeerklärung der Beihilfestelle (Heilfürsorge), die die Höhe der Erstattung ausweist, liegt dem Antrag bei. ja nein wegen Nichterstattung Negativbescheid (bei Nichterstattung) liegt dem Antrag bei.. Zuwendungsvoraussetzungen. Nachweis über den Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt 5 : Antragstellerin Antragsteller ja ja nein nein 5 Bitte Meldebestätigung beilegen oder eine lesbare Ablichtung des Personalausweises.

7 .2 Alter.2. der Antragstellerin: Jahre.2.2 des Antragstellers: Jahre. Die Behandlung erfolgt in der Reproduktionseinrichtung in: 4. Finanzierungsplan In Zeile sind die Gesamtkosten der Behandlung einzutragen. In Zeile 2 ist gegebenenfalls eine sogenannte Satzungsleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auszuweisen, die diese für Maßahmen der künstlichen Befruchtung außerhalb der Regelleistung nach 27a Abs. SGB V übernimmt. Bitte bei Ihrer GKV erfragen. In Zeile ist gegebenenfalls die Leistung aus der Privatkrankenversicherung (PKV) einzutragen, die diese für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung nach 27a Abs. SGB V übernimmt (gegebenenfalls freiwillige Leistung als Satzungsleistung). Bitte bei Ihrer PKV erfragen. In Zeile 4 ist gegebenenfalls die Leistung aus der Beihilfe oder Heilfürsorge einzutragen, die diese für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung nach 27a Abs. SGB V übernimmt (gegebenenfalls freiwillige Leistung als Satzungsleistung). Bitte bei der für Sie zuständigen Stelle für die Erstattung der Beihilfe oder Heilfürsorge erfragen. Der verbleibende Eigenanteil in Zeile 5, wird aufgeteilt zwischen Antragsteller und Zuwendungsgeber 6. Zeile Erstattete Leistungen und Eigenanteile Betrag in Euro Erstattete Leistungen und Eigenanteile Gesamtkosten der IVF-Behandlunlung Gesamtkosten der ICSI-Behand- davon: davon: 2 Satzungsleistung der gesetzlichen Satzungsleistung der gesetzlißerhalb Krankenversicherung auchen Krankenversicherung au- der gesetzlichen Regelleistung ßerhalb der gesetzlichen Regel- nach 27a SGB V leistung nach 27a SGB V Privatkrankenversicherung Privatkrankenversicherung 4 Beihilfe/Heilfürsorge Beihilfe/Heilfürsorge 5 Eigenanteil Der Eigenanteil soll gedeckt werden: 6 Mittel der Antrag stellenden Person Eigenanteil Der Eigenanteil soll gedeckt werden: Mittel der Antrag stellenden Person 7 Beantragte Zuwendung Beantragte Zuwendung 8 insgesamt: insgesamt: Betrag in Euro 6 Nummer 5.2 der Richtlinie: Die Zuwendung beträgt für den ersten bis dritten Behandlungszyklus 50 v. H. des den Paaren verbleibenden Eigenanteils der Behandlung, höchstens jedoch für den ersten bis dritten Behandlungszyklus a) bei einer IVF- Behandlung bis zu 800 Euro des Eigenanteils und b) bei einer ICSI- Behandlung bis zu 900 Euro des Eigenanteils.

8 5. Erklärungen der Antragsteller 5. Einwilligung zur Datenerhebung und Datenweitergabe Wir sind darauf hingewiesen worden, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung unserer Antragsdaten für die Entscheidung, ob und in welchem Umfang und an wen eine Fördergeldleistung zu zahlen ist, erforderlich ist. Zudem sollen unsere personenbezogenen Daten mittels elektronischer Verarbeitung statistisch ausgewertet und an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Köln, in anonymisierter Form übermittelt werden. Hierzu erklären wir gemäß 4 Abs. des Datenschutzgesetzes Sachsen-Anhalt unsere Einwilligung. Auf das Recht und die Folgen einer Verweigerung der Einwilligung sind wir hingewiesen worden. 5.2 Erklärung der Antragsteller Hiermit bestätigen wir, dass mit der Behandlung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmebeginn gilt der Abschluss des Behandlungsvertrags zwischen der Ärztin oder dem Arzt und der Patientin oder dem Patienten für den jeweiligen Behandlungszyklus (erster, zweiter oder dritter Behandlungszyklus) sowie das Einlösen von Rezepten. WICHTIG: Erst wenn den Antragstellern der Bewilligungsbescheid über die Gewährung der Zuwendung zugestellt wurde, kann mit der Behandlung begonnen werden. Ort, Datum Unterschrift der Antragstellerin und des Antragstellers

9 Anlage 2 (zu Nummer 6.7) Auszahlungsantrag für nichteheliche Lebensgemeinschaften für eine nicht rückzahlbare Landeszuwendung einer im ersten, zweiten oder dritten Behandlungszyklus durchgeführten IVF- oder ICSI-Behandlung Auszahlungsantrag zum Aktenzeichen :. Angaben zur Person Antragstellerin Familienname, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefonnummer 2 -Adresse 2 Antragsteller Familienname, Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort Telefonnummer 2 -Adresse 2 2. Zuwendungszweck IVF-Behandlung ICSI-Behandlung erster Behandlungszyklus: zweiter Behandlungszyklus: dritter Behandlungszyklus: oder oder. Nachweise für die Auszahlung der Landeszuwendung Die Ablichtungen der Rechnungen der medizinischen Reproduktionseinrichtung, der Apotheke, ggf. des Labors und der Anästhesie liegen diesem Antrag bei. Der Behandlungsvertrag zwischen der Ärztin oder dem Arzt und der Patientin oder dem Patienten für den jeweiligen Behandlungszyklus liegt dem Antrag bei. 2 Das Aktenzeichen (aus dem Bewilligungsbescheid) bitte unbedingt angeben. Diese Angabe ist freiwillig. Zutreffendes bitte ankreuzen.

10 Hinweis Die Rechnung oder anderweitige Nachweise müssen folgende Angaben enthalten: a) die Behandlungsmethode und das Rechnungsdatum sowie b) die Unterschrift der Ärztin oder des Arztes (entbehrlich bei Erstellung durch ein Abrechnungsunternehmen). Der Behandlungsvertrag muss das Datum des Vertragsabschlusses enthalten. Hiermit erklären wir, dass die Behandlung antragsgemäß durchgeführt wurde. Die Ausgaben des Eigenanteils wurden bei der Antragstellung im Finanzierungsplan dargestellt und haben sich nicht verändert verändert Veränderungen im Finanzierungsplan sind nachfolgend darzustellen. Darstellung der Abweichung zum eingereichten Finanzierungsplan: Erstattete Leistungen und Eigenanteile Gesamtkosten der IVF-Behandlung davon: Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb der gesetzlichen Regelleistung nach 27a SGB V Privatkrankenversicherung Betrag in Euro Erstattete Leistungen und Eigenanteile Gesamtkosten der ICSI-Behandlung davon: Satzungsleistung der gesetzlichen Krankenversicherung außerhalb der gesetzlichen Regelleistung nach 27a SGB V Privatkrankenversicherung Betrag in Euro Beihilfe oder Heilfürsorge Beihilfe oder Heilfürsorge Eigenanteil Der Eigenanteil soll gedeckt werden: - wird von der Bewilligungsbehörde ausgefüllt - Mittel der Antragsteller Eigenanteil Der Eigenanteil soll gedeckt werden: - wird von der Bewilligungsbehörde ausgefüllt - Mittel der Antragsteller Zuwendung des Landes Zuwendung des Landes insgesamt: insgesamt: 4. Bankdaten Kontoinhaber Kreditinstitut BIC IBAN Ort, Datum Unterschrift der Antragstellerin und des Antragstellers

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