Bauleitplanung der Gemeinde Everswinkel 34. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bauleitplanung der Gemeinde Everswinkel 34. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS"

Transkript

1 Bauleitplanung der Gemeinde Everswinkel 34. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS Vorschläge zum Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen zu den Verfahrensschritten: I. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3(1) BauGB II. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4(1) BauGB III. Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß 2(2) BauGB In Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Schrooten Berliner Straße 38, Rheda-Wiedenbrück Everswinkel, Seite 1

2 Zu I. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3(1) BauGB: Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3(1) BauGB wurde vom bis einschließlich zum durchgeführt. Es ist eine Stellungnahme aus der Öffentlichkeit eingegangen. Zu II. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4(1) BauGB: Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß 4(1) BauGB mit Schreiben vom um Stellungnahme bis einschließlich zum gebeten. Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben. a) Stellungnahmen mit Hinweisen/Anregungen: Katholische Kirchengemeinde St. Magnus/St. Agatha ( ) Westnetz GmbH ( Strom und Gas) Westnetz GmbH ( Wasser) Deutsche Telekom Technik GmbH ( ) LWL-Archäologie für Westfalen ( ) Bischöfliches Generalvikariat ( ) Unitymedia NRW GmbH ( ) Zu III. Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß 2(2) BauGB: Die Nachbarkommunen wurden gemäß 2(2) BauGB mit Schreiben vom um Stellungnahme bis einschließlich zum gebeten. Folgende Nachbarkommunen haben Stellungnahmen abgegeben. a) Stellungnahmen mit Hinweisen/Anregungen: Es sind keine Stellungnahmen mit Hinweisen oder Anregungen eingegangen. b) Stellungnahmen ohne Hinweise/Anregungen: Stadt Telgte ( ) Stadt Warendorf ( ) Stadt Münster ( ) b) Stellungnahmen ohne Hinweise/Anregungen: Bezirksregierung Münster, Dezernat 26 Luftverkehr ( ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 Ländliche Entwicklung und Bodenordnung ( ) Landesbetrieb Straßenbau NRW ( ) Landesbetrieb Wald und Holz NRW ( ) Kreis Warendorf ( ) Industrie- und Handelskammer ( ) Handwerkskammer Münster ( ) Einzelhandelsverband ( ) Abwasserbetrieb TEO ( ) Seite 2

3 I. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3(1) BauGB Seite 3

4 Einwender 1, Schreiben vom Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Im Zuge eines Bauleitplanverfahrens ist regelmäßig eine landesplanerische Abstimmung gemäß 34 Landesplanungsgesetz mit der Bezirksregierung Münster erforderlich. Auch im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 52 sowie der parallel durchgeführten 30. FNP-Änderung hat diese Abstimmung stattgefunden. Es wurde abschließend die FNP-Genehmigung für 30. Änderung erteilt. Die Vergabe von Grundstücken in bereits realisierten Wohngebieten in Alverskirchen ist nicht Inhalt des vorliegenden Bauleitplanverfahrens. Es ist aber richtig, dass die Gemeinde Everswinkel im Interesse der Alverskirchener Bevölkerung in der Vergangenheit Grundstücke in Neubaugebieten von Alverskirchen nicht im Sinne der engen Auslegung des Begriffs Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung des OVG 1 ausgewiesen und vergeben hat. Die enge Auslegung des Begriffs "Bedarf der ansässigen Bevölkerung" ist erst jetzt zumindest für die Rn. 172 des Regionalplans (GEP 1999) - höchstrichterlich und bestandskräftig vorgegeben. Zur Vorgehensweise der Bezirksregierung Münster oder anderer Bezirksregierungen im Zuge von FNP-Genehmigungsverfahren kann die Gemeinde Everswinkel keine Aussagen treffen. Die Planungshoheit der Gemeinde gemäß 28 GG erstreckt sich auf die kommunale Bauleitplanung gemäß BauGB. Die Bezirksregierung ist als Bezirksplanungsbehörde zuständig für die Regionalplanung und zudem Entscheidungsträger über FNP-Genehmigungen. Die bereits 2010 von der Bezirksregierung genehmigte 30. FNP-Änderung der Gemeinde Everswinkel ist nicht Gegenstand der vorliegenden Planung und wird im Rahmen der Abwägung der eingegangenen Stellungnahme nicht behandelt. Es wird aber darauf hingewie 1 OVG NRW, Urteil vom D 4/11.NE. Seite 4

5 sen, dass das OVG entgegen der Darstellung des Einwenders an keiner Stelle ausdrücklich ein Versagen durch die Bezirksregierung Münster nennt. Die Schlussfolgerung des Einwenders wird somit zurückgewiesen. Entgegen der Auffassung des Einwenders ist der FNP als vorbereitende Ebene der Bauleitplanung lediglich behördenverbindlich, es besteht keine Verbindlichkeit gegenüber den Bürgern. Der FNP stellt keine kommunale Satzung dar, erst ein Bebauungsplan als verbindliche Ebene der Bauleitplanung ist eine für jedermann geltende gemeindliche Satzung. Die von der Bezirksregierung genehmigte und somit wirksame 30. FNP-Änderung ist daher zum einen keine Änderungssatzung und zum anderen im Rahmen des OVG-Urteils zum Bebauungsplan Nr nicht explizit mit behandelt worden. Die FNP-Änderung wurde weder durch das OVG für unwirksam erklärt, noch hat die Bezirksregierung Münster die Genehmigung zurückgenommen. Es ist richtig, dass die Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung gemäß 1(4) BauGB auch für FNP-Verfahren gilt. In Anlehnung an das o.g. OVG-Urteil sowie unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Bedarfsermittlung für den Wohnungsneubau im Ortsteil Alverskirchen 3 sowie ihrer Fortschreibung 4 hat sich die Gemeinde aus Rechtssicherheitsgründen dazu entschieden, den FNP erneut anzupassen. Im Zuge der vorliegenden 34. FNP-Änderung, die im Parallelverfahren gemäß 8(3) BauGB zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 Königskamp II durchgeführt wird, wird der südliche Teil im Anschluss an den vorhandenen Wohnsiedlungsbereich bedarfsgerecht weiterhin i. W. als Wohnbaufläche dargestellt. Die nördlichen Wohn 2 OVG NRW, Urteil vom D 4/11.NE. 3 Schulten Stadt- und Raumentwicklung (2014): Gutachten Bedarfsermittlung für den Wohnungsneubau im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel, Dortmund. März Schulten Stadt- und Raumentwicklung (2014): Wohnungsbedarf in Alverskirchen - Fortschreibung, Dortmund. Januar Seite 5

6 bauflächen, die nicht durch den Bebauungsplan Nr. 56 abgedeckt sind, werden unter Beachtung des konkret ermittelten kurzfristigen Wohnbaulandbedarfs zurückgenommen und in eine Fläche für die Landwirtschaft umgewandelt. Sollte künftig, nach Realisierung des Plangebiets Königskamp II, kein weiterer Bedarf an Wohnbauflächen bestehen, soll die Fläche wieder der ursprünglichen landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden. Die Flächen für Versorgungsanlagen (Regenrückhaltebecken) werden entsprechend des bereits fertig gestellten Um- und Ausbaus des Beckens weiterhin als Fläche für Versorgungslangen dargestellt. Mit der geplanten Reduzierung der bisher vorgesehenen Wohnbauflächen verfolgt die Gemeinde Everswinkel das Planungsziel der Anpassung der Flächenreserven an den konkret ermittelten, kurzfristigen Wohnbaulandbedarf der Alverskirchener Bevölkerung. Ziel ist weiterhin die Entwicklung eines neuen Baugebiets im Ortsteil Alverskirchen. Nachdem das in den letzten Jahren entwickelte Baugebiet Große Kamp inzwischen bebaut ist, soll bedarfsgerecht ein neues Wohngebiet für die ortsansässigen Bauwilligen entwickelt werden. Es besteht eine stetige Nachfrage nach Baugrundstücken durch Alverskirchener Bürger, aktuell stehen 18 Ortsansässige auf der Bewerberliste der Gemeinde (Stand ). Die Gemeinde Everswinkel möchte diese gern an den Ort binden, kann aber den Grundstücksbedarf derzeit nicht decken. Die vorliegende 34. FNP-Änderung umfasst exakt den gleichen Geltungsbereich wie die wirksame 30. FNP-Änderung. Somit sind die Planinhalte der 30. FNP-Änderung vollständig überplant und gelten bei Wirksamkeit der 34. FNP-Änderung (Bekanntmachung der Genehmigung durch die Bezirksregierung) nicht mehr. Im Ergebnis verfolgt die Gemeinde mit dieser Vorgehensweise aus Rechtssicherheitsgründen das gleiche Ziel wie der Einwender. Es steht grundsätzlich im Belieben der Gemeinde, ob sie einen möglicherweise unwirksamen Bauleitplan zunächst formell aufhebt, um ihn dann durch einen anderen Bauleitplan zu ersetzen, oder ob sie ihn gleich durch Erlass eines neuen Bauleitplans ersetzt. Die Gemeinde hat sich hier für die zweite Seite 6

7 Möglichkeit entschieden. Entgegen der Auffassung des Einwenders besteht somit keine Pflicht zur Aufhebung der 30. FNP-Änderung. Seite 7

8 Seite 8

9 Zu Anlage 1 Der Einwender hat im Zuge des parallel durchgeführten Planverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 56 Königskamp II mehrere Stellungnahmen abgegeben. Die der vorliegenden Stellungnahme beigefügte Anlage 1 ist inhaltlich identisch mit der Anlage 1 der im Rahmen der Offenlage gemäß 3(2) BauGB abgegebenen Stellungnahme zum Bebauungsplan. Die Anlage 1 der Stellungnahme, also die Anmerkungen zum Gutachten Bedarfsermittlung für den Wohnungsneubau im Ortsteil Alverskirchen der Gemeinde Everswinkel, ist im Abwägungsvorschlag zum Bebauungsplan Nr. 56 Königskamp II vollständig abgedruckt, siehe dort auch die Vorschläge der Gemeinde zur Abwägung. Insbesondere zu den Themen Ziele der Raumordnung und Bedarfsermittlung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Abwägungstabelle zum Bebauungsplan Nr. 56 verwiesen. Der Gemeinde Everswinkel ist grundsätzlich daran gelegen, sowohl die 34. FNP-Änderung als auch den Bebauungsplan Nr. 56 Königskamp II nach ihren Möglichkeiten rechtssicher aufzustellen. Auch die Bedarfsermittlung sowie ihre Fortschreibung als angenommene Grundlage für das geplante Wohngebiet müssen einer gerichtlichen Prüfung standhalten und berücksichtigt deshalb die Anforderungen des OVG aus der vorangegangenen gerichtlichen Überprüfung des Bebauungsplans Königskamp nach Einschätzung der Gemeinde nach intensiver inhaltlicher Prüfung vollumfänglich. Ergänzend wird hierzu auf die Bedarfsermittlung selbst verwiesen (S. 4 f.). Die Gemeinde folgt weiterhin den Aussagen des Gutachters und hält die Bedarfsermittlung inklusive der darin angewandten Methodik insbesondere unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Bearbeitung (Ende 2013 bis Anfang 2014) vorliegenden Datengrundlage für schlüssig und nachvollziehbar. Aufgrund der Einwendungen im Zuge der Offenlage gemäß 3(2) BauGB zum parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 56 Königskamp II und der inzwischen fortgeschrittenen Zeit sowie der da Seite 9

10 Seite 7-50 siehe Abwägungstabelle zum Bebauungsplan Nr. 56 Königskamp II durch existierenden neuen Datengrundlagen hat die Gemeinde Everswinkel das Büro SSR mit der Überprüfung und Fortschreibung der Wohnungsbedarfsermittlung für Alverskirchen beauftragt. Die Fortschreibung bestätigt i. W. die Ergebnisse der Bedarfsermittlung und hat unter Verwendung der neuen Daten und Anpassung des Prognosezeitraums einen kurzfristigen Neubaubedarf (bis 2020) von 17 Wohneinheiten errechnet (S. 19 f.) 5. Die Gemeinde erachtet auch die Fortschreibung als schlüssig sowie methodisch und inhaltlich nachvollziehbar. Im Ergebnis erachtet die Gemeinde die 34. FNP-Änderung und den Bebauungsplan Nr. 56 Königskamp II als an die Ziele der Raumordnung gemäß 1(4) BauGB angepasst. Im Rahmen der landesplanerischen Abstimmung gemäß 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) zum 34. FNP-Änderungsverfahren hat die Bezirksregierung Münster mitgeteilt, dass sie die der vorliegenden Planung zugrunde gelegte Bedarfsermittlung für methodisch nachvollziehbar und plausibel hält. Die Bezirksregierung ist der Auffassung, dass die Möglichkeiten der Innenentwicklung und Nachverdichtung in die vorliegende Planung einbezogen wurden und zudem keine Ziele der Freiraumstruktur von der angestrebten Flächennutzungsplanänderung betroffen sind. Zusammenfassend stellt die Bezirksregierung Münster fest, dass die 34. FNP-Änderung mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar ist. Die Aufstellung der 34. FNP-Änderung und des Bebauungsplans Nr. 56 Königskamp II wird unter Abwägung der verschiedenen öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander weiterhin für angemessen und sinnvoll gehalten. 5 Schulten Stadt- und Raumentwicklung (2014): Wohnungsbedarf in Alverskirchen - Fortschreibung, Dortmund. Januar Seite 10

11 Der Forderung des Einwenders, das Planverfahren zur 34. FNP-Änderung einzustellen und die 30. FNP-Änderung aufzuheben, wird somit nicht gefolgt. Im Ergebnis werden die in der Stellungnahme aufgeführten Anregungen und Einwendungen insgesamt zurückgewiesen. Weiterer Handlungsbedarf auf Ebene des FNP wird nicht gesehen. Seite 11

12 II. Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4(1) BauGB Seite 12

13 Katholische Kirchengemeinde St. Magnus/St. Agatha, Schreiben vom Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Der Hinweis auf das Fehlen einer wohnortnahen Altenpflegeeinrichtung sowie altengerechter Wohnungen in Alverskirchen wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Ausweisung des Ortsteils Alverskirchen als Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich im Regionalplan ist auch für die Darstellung einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Altenpflege- und -wohneinrichtung in einem bisher unbebauten Bereich am Ortsrand der tatsächliche Bedarf für so eine Einrichtung von der Gemeinde nachzuweisen. Zudem wäre hierfür eine Standortdiskussion im Vorfeld erforderlich, insbesondere ortskernnahe Nachverdichtungsflächen könnten ggf. in Frage kommen. Im Ergebnis wird die Anregung der Kirchengemeinde zur Kenntnis genommen, aber aus den genannten Gründen zurückgewiesen. Es wird derzeit und kurzfristig keine Möglichkeit gesehen, einen Bedarfsnachweis zu führen, ob und in welcher Größe im Ortsteil Alverskirchen Bedarf für eine Altenpflegeeinrichtung sowie altengerechte Wohnungen besteht. Im Ergebnis wird die Anregung der Kirchengemeinde zur Kenntnis genommen, im laufenden Bauleitplanverfahren aber noch nicht berücksichtigt. Dies schließt nicht aus, dass bei konkretem Bedarf weitere Teilflächen des ursprünglichen Plangebiets zukünftig noch für derartige Einrichtungen in Anspruch genommen werden können. Die Befürchtung der Kirchengemeinde über einen kostenträchtigen Rückbau der vorhandenen Erschließungseinrichtungen ist unbegründet. Es ist der Gemeinde nicht verwehrt, die Einrichtungen zu belassen, um sie ggf. für spätere Planverfahren zu verwenden. Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit wird es auch nach Deckung des mittelfristigen Bedarfs für Wohnungsneubau irgendwann einen weiteren Bedarf für weitere Vorhaben geben, die auf eine ordnungsgemäße Erschließung angewiesen sind. Seite 13

14 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kirchengemeinde als Flächeneigentümerin der von der Rücknahme der Wohnbauflächen betroffenen Flächen Bedenken gegen die vorliegende 34. FNP-Änderung vorträgt. Eine Entwertung der kircheneigenen Grundstücke wird seitens der Gemeinde nicht gesehen, weil der Bebauungsplan Nr. 52 Königskamp, der auch die Flächen der Kirchengemeinde umfasste, gemäß Urteil des OVG vom unwirksam ist. Somit besteht für die überplanten Flächen bereits heute kein Baurecht mehr. Der genehmigte FNP stellt bisher wirksam Wohnbauflächen dar. Der FNP ist als vorbereitende Ebene der Bauleitplanung lediglich behördenverbindlich, es besteht keine Verbindlichkeit gegenüber den Bürgern. Flächeneigentümer und Vorhabenträger haben weder Anrecht auf eine verbindliche Überplanung durch einen Bebauungsplan, noch entsteht durch eine entsprechende Darstellung im FNP Baurecht. Die Änderung des Flächennutzungsplans als Aufhebung der zulässigen Nutzung im Sinne von 42(2) BauGB wird in der laufenden Rechtsprechung nur für die Fälle diskutiert, in denen der Flächennutzungsplan steuernde Wirkung für privilegierte Vorhaben (insbesondere Windkraftanlagen) hat. Für Wohnbauvorhaben begründet der Flächennutzungsplan die Zulässigkeit der Nutzung nicht. Im Ergebnis löst die vorliegende 34. FNP-Änderung aus Sicht der Gemeinde keine Beeinträchtigung der Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer im Bereich der zurückgenommenen Wohnbauflächen aus. Entsprechend der künftigen Gemeindeentwicklung ist es Ziel, für den Ortsteil Alverskirchen eine moderate Entwicklung entsprechend der konkreten Bedarfslage in Abstimmung mit der Bezirksregierung zu ermöglichen. Auf FNP-Ebene besteht somit kein weiterer Handlungsbedarf. Gleichwohl wird die Gemeinde Everswinkel auch weiterhin im Dialog und in stetiger Abstimmung mit der Kirchengemeinde bleiben, um unter Abwägung sämtlicher Belange beiderseits akzeptable Lösungen zu erarbeiten. Seite 14

15 Westnetz GmbH (Strom und Gas), Schreiben vom Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und wurden bereits im Rahmen der Realisierung der Erschließungsmaßnahmen angemessen berücksichtigt. Die in der Stellungnahme genannten Strom- und Gasleitungen befinden sich entweder innerhalb der bestehenden öffentlichen Straßen oder stellen Hausanschlüsse dar. Eine Gefährdung dieser Leitungen durch die vorliegende FNP-Änderung wird nicht gesehen. Auf FNP-Ebene besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Seite 15

16 Westnetz GmbH (Wasser), Schreiben vom Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und wurden bereits im Rahmen der Realisierung der Erschließungsmaßnahmen angemessen berücksichtigt. Die in der Stellungnahme genannten Wasserleitungen der Gemeindewerke Everswinkel befinden sich entweder innerhalb der bestehenden öffentlichen Straßen oder stellen Hausanschlüsse dar. Eine Gefährdung dieser Leitungen durch die vorliegende FNP-Änderung wird nicht gesehen. Auf FNP-Ebene besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Seite 16

17 Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Die Hinweise und Anregungen werden zur Kenntnis genommen und wurden bereits im Rahmen der Realisierung der Erschließungsmaßnahmen angemessen berücksichtigt. Die in der Stellungnahme genannten Telekommunikationslinien befinden sich entweder innerhalb der bestehenden öffentlichen Straßen oder stellen Hausanschlüsse dar. Eine Gefährdung dieser Leitungen durch die vorliegende FNP-Änderung wird nicht gesehen. Auf FNP-Ebene besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Seite 17

18 Seite 18

19 LWL-Archäologie für Westfalen, Schreiben vom Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die LWL-Archäologie für Westfalen aus Sicht der Bodendenkmalpflege keine Bedenken vorträgt. Der Hinweis auf das Bodendenkmal wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung und der Umweltbericht enthielten bereits zur frühzeitigen Beteiligung Ausführungen zu diesem Bodendenkmal. Diese werden zur Offenlage zur vollständigen Information ergänzt. Sollte die Gemeinde zukünftig nordwestlich des vorliegenden Plangebiets Bauleitplanung betreiben, wird die LWL-Archäologie für Westfalen in den dann erforderlichen Planverfahren gemäß BauGB beteiligt. Auf FNP-Ebene besteht kein weiterer Handlungsbedarf. Seite 19

20 V. Beteiligung der Nachbarkommunen gemäß 2(2) BauGB Es sind keine Stellungnahmen mit Anregungen und/oder Hinweisen eingegangen. Seite 20

21 Stellungnahmen ohne Hinweise/Anregungen: Beteiligung gemäß 4(1) BauGB Bezirksregierung Münster, Dezernat 26 Luftverkehr ( ) Bezirksregierung Münster, Dezernat 33 Ländliche Entwicklung und Bodenordnung ( ) Landesbetrieb Straßenbau NRW ( ) Landesbetrieb Wald und Holz NRW ( ) Kreis Warendorf ( ) Industrie- und Handelskammer ( ) Handwerkskammer Münster ( ) Einzelhandelsverband ( ) Abwasserbetrieb TEO ( ) Bischöfliches Generalvikariat ( ) Unitymedia NRW GmbH ( ) Beteiligung gemäß 2(2) BauGB Stadt Telgte ( ) Stadt Warendorf ( ) Stadt Münster ( ) Stellungnahme der Verwaltung und Beschlussvorschlag: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anregungen, Bedenken oder Hinweise vorgetragen werden. Seite 21

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 42. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Kreis Steinfurt. gem. 9 Abs.

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 42. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Kreis Steinfurt. gem. 9 Abs. Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Tecklenburg Kreis Steinfurt

Stadt Tecklenburg. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Tecklenburg Kreis Steinfurt Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 7 Howesträßchen 8. Änderung Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek

Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek Einwohnerversammlung der Gemeinde Flintbek Zum Bebauungsplan Nr. 45 Butenschönsredder 2 und zum Bebauungsplan Nr. 46 der Gemeinde Flintbek Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. 3(1) BauGB 07.04.2014

Mehr

Bauleitplanung der Gemeinde Everswinkel BEBAUUNGSPLAN NR. 56 KÖNIGSKAMP

Bauleitplanung der Gemeinde Everswinkel BEBAUUNGSPLAN NR. 56 KÖNIGSKAMP Bauleitplanung der Gemeinde Everswinkel BEBAUUNGSPLAN NR. 56 KÖNIGSKAMP Vorschläge zum Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen zu den Verfahrensschritten: I. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Gemeinde Tiefenbach. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tiefenbach durch Deckblatt 11 im Bereich des GE Lohhof

Gemeinde Tiefenbach. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tiefenbach durch Deckblatt 11 im Bereich des GE Lohhof Gemeinde Tiefenbach Änderung des Flächennutzungsplanes der durch Deckblatt 11 im Bereich des GE Lohhof Inhalt Seite 1. Begründung 2-3 2. FNP Bestand/Fortschreibung 4 3. Verfahrensvermerke 5 Entwurf vom

Mehr

Stadt Tecklenburg. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung

Stadt Tecklenburg. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. Abwägung. Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung Kreis Steinfurt Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Harkenstraße 2. Änderung und Erweiterung gem. 9 Abs. 8 BauGB - frühzeitige Beteiligung - Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten:

Mehr

Gemeinde Neunkirchen Seelscheid Anlage 1

Gemeinde Neunkirchen Seelscheid Anlage 1 Gemeinde Neunkirchen Seelscheid Anlage 1 12. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid "Sondergebiet großflächiger Einzelhandel - Ohlenhohn" Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Verwaltungserläuterungen und Beschlussvorschläge für die öffentliche Sitzung des Planungs- und Verkehrsausschusses am

Verwaltungserläuterungen und Beschlussvorschläge für die öffentliche Sitzung des Planungs- und Verkehrsausschusses am Verwaltungserläuterungen und Beschlussvorschläge für die öffentliche Sitzung des Planungs- und Verkehrsausschusses am 11.07.2013 Punkt 1: Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen zur 26. Änderung

Mehr

Flächennutzungsplan- Neuaufstellung

Flächennutzungsplan- Neuaufstellung Stadt Datteln Flächennutzungsplan-Neuaufstellung Flächennutzungsplan- Neuaufstellung Bürgerinformationsveranstaltung 06. Mai 2015 Heute zeigen wir Ihnen... was ein Flächennutzungsplan ist... den bisherigen

Mehr

Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema

Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema Windenergie ein schwieriges und äußerst formalisiertes Planungsthema Inhalte Gesetzliche Grundlagen Aktuelle Planungssituation in Prignitz-Oberhavel Aktuelle Rechtsprechung zur Windenergie Aktueller Planentwurf

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017 Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht

Naturschutzrecht Übung. Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht Naturschutzrecht Übung Verhältnis Naturschutzrecht und Baurecht 1 18 I BNatSchG Allgemeine Gebiete / Planung ROG + BauGB + 10 / 11 BNatSchG Landesentwicklungsprogramm / Landschaftsprogramm Regionalplan

Mehr

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014 Fachbereich : F3.1 Vorlage der Verwaltung Aktenzeichen : F3.1.6 Stu Datum : 02.01.2014 Beratung im StUWi Drucksache 10/2014 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

GEMEINDE EVERSWINKEL

GEMEINDE EVERSWINKEL GEMEINDE EVERSWINKEL Eingriffsbewertung/-bilanzierung zum Bebauungsplan 56 Königskamp II Vorentwurf, Mai 2014 In Zusammenarbeit mit der Verwaltung: Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann

Mehr

Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung

Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Teil-FNP Wind Recht Verfahren Bürgerbeteiligung Bürgerinformation in Malsch am 16.+17.07.2012 Melchinger und Planungsrechtliche Steuerung von Windkraftanlagen Gemeinde Malsch Seite 2 16.07.2012 Melchinger

Mehr

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB Wege zur Schaffung von Baurecht Baugenehmigungsverfahren auf Basis von 34 BauGB (Innenbereich) oder 35 BauGB (Außenbereich) Bauleitplanverfahren auf Basis von 1-13 a BauGB Planfeststellungsverfahren auf

Mehr

II. Teil Planungsrecht

II. Teil Planungsrecht II. Teil Planungsrecht Die verschiedenen Planungsstufen Raumordnungsgesetz des Bundes Bayerisches Landesplanungsgesetz Landesentwicklungsprogramm LEP Raumordnung Regionalpläne Flächennutzungsplan Bebauungsplan

Mehr

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf -

Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt. Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB. - Verfahrensstand: Entwurf - Vorhabenbezogener Bebauungsplan III/3/67.01 Hotel, Wohn- und Geschäftshaus am Neumarkt Auswertung der Beteiligungen gemäß 13a III und 4 I BauGB - Verfahrensstand: Entwurf - A1-4 Auswertung Stellungnahmen

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung

Mehr

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB

Gemeinde KREIS HERFORD. Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung. Begründung. gemäß 9(8) BauGB Gemeinde KREIS HERFORD Bebauungsplan Nr. 18 Südlich Bünder Straße, 3. vereinfachte Änderung Begründung gemäß 9(8) BauGB (Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB) Vorlage zum Satzungsbeschluss Projektnummer:

Mehr

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG BAD EMS 01.10.2014 für die Stadt Bad Ems AZ: 2/610-53/1/12 1 DS 15/ 0077 Sachbearbeiter: Herr Figurski VORLAGE Gremium Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Stadtrat Status

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seite:

INHALTSVERZEICHNIS. Seite: - 47 - INHALTSVERZEICHNIS Seite: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 Kreuth hier: Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 2, 4a Abs. 2 und 3 BauGB Erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen

Mehr

Gemeinde Grafschaft Ortsbezirk Nierendorf. Begründung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Nierendorf

Gemeinde Grafschaft Ortsbezirk Nierendorf. Begründung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Nierendorf Gemeinde Grafschaft Ortsbezirk Nierendorf Begründung zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans in der Gemarkung Nierendorf Dezember 2016 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... II Abbildungsverzeichnis...

Mehr

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan

Information zu Bauleitplanverfahren. Das Instrument Bebauungsplan Information zu Bauleitplanverfahren Das Instrument Bebauungsplan - 1 - Selbstverwaltungsrecht einer Stadt Im Grundgesetz verankert (Art. 28 GG) Planungshoheit der Stadt: Jede Stadt kann im Rahmen der Gesetze

Mehr

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen

Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957

Mehr

Bauleitplanung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan

Bauleitplanung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Bauleitplanung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Allgemeines Die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Bauleitplanung, auch als örtliche Planung bezeichnet, finden sich in 1 des Baugesetzbuches (BauGB).

Mehr

Baugebiet Königskamp - Bezirksausschuss Alverskirchen - -Ausschuss für Planung und Umweltschutz - gemeinsame Sitzung

Baugebiet Königskamp - Bezirksausschuss Alverskirchen - -Ausschuss für Planung und Umweltschutz - gemeinsame Sitzung Baugebiet Königskamp - Bezirksausschuss Alverskirchen - -Ausschuss für Planung und Umweltschutz - gemeinsame Sitzung 06.11.2013 Königskamp Folie 1 von 1 vom 06.11.2013 Themen: Verlauf des Planungsverfahrens

Mehr

Stadt Rödermark. Bebauungsplan B 33. Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße

Stadt Rödermark. Bebauungsplan B 33. Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Stadt Rödermark Bebauungsplan B 33 Südlich Töpferstraße / westlich Schömbsstraße Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden

Mehr

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße

Mehr

Angaben der Gemeinde. 1. Angaben zum Plan

Angaben der Gemeinde. 1. Angaben zum Plan Antrag auf Genehmigung eines Bebauungsplans ( B-Plan ) Gemeinde Landkreis Ansprechpartner/-in Telefon mit Vorwahl Fax Nr. Anschrift der über den Landkreis / die Region Hannover Zutreffendes ist angekreuzt

Mehr

Windenergie für Weinheim

Windenergie für Weinheim Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes Windenergie für Weinheim Programm 1. Gründe/ Ziele / Vorgehensweise der Stadt Weinheim (Herr Schmittinger, Amt für Stadtentwicklung) 2. Vorstellung

Mehr

Satzungen nach 34 und 35 BauGB. 1

Satzungen nach 34 und 35 BauGB.  1 Satzungen nach 34 und 35 BauGB www.krautzberger.info 1 Innenbereichssatzungen nach 34 Abs. 4 und 5 BauGB www.krautzberger.info 2 34 Abs. 4 BauGB Die Innenbereichssatzungen (4) Die Gemeinde kann durch Satzung

Mehr

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG

ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG 6. Änderung Flächennutzungsplan Bad Salzungen Stadt Bad Salzungen Zusammenfassende Erklärung Erklärung zum Umweltbericht Zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie

Mehr

TOP 2b: Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dischingen Flächennutzungsplan 2020 Fortschreibung 2030 Vorentwurf-

TOP 2b: Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dischingen Flächennutzungsplan 2020 Fortschreibung 2030 Vorentwurf- Planungsausschuss 14. Oktober 2015 DS 10 PA/2015 TOP 2b: Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dischingen Flächennutzungsplan 2020 Fortschreibung 2030 Vorentwurf- Beschlussvorschlag Der

Mehr

B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße )

B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17. - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am ( Prierosser Straße ) Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b2 6144 / XIV-215aB / I-02 B E Z I R K S A M T S V O R L A G E N R. 135 /17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung

Mehr

Textliche Festsetzungen

Textliche Festsetzungen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck der Gemeinde Wennigsen (Deister) - Entwurf - Textliche Festsetzungen Die Planzeichnung des Bebauungsplans Nr. 8A, Ortschaft Bredenbeck, wird

Mehr

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan der Ortsgemeinde Föhren Am Sägewerk 1. Änderung Begründung Gemarkung Föhren Flur 9 Dipl.-Ing. H.-P. Stolz Stadtplaner SRL Maarstr. 25 54292 Trier Tel.: 0651/24026 email: Stolz.Kintzinger@t-online.de

Mehr

Lfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung

Lfd. Nr. 21. Gemeinde Legden. Bekanntmachung Lfd. Nr. 21 Gemeinde Legden Bekanntmachung 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen für die Windenergie Erteilung der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde

Mehr

Die 3 Planungsebenen im Freistaat Bayern

Die 3 Planungsebenen im Freistaat Bayern Die 3 Planungsebenen im Freistaat Bayern 3 Die kommunale Planungshoheit - Bauleitplanung Flächennutzungsplan (FNP) Erlangen im Maßstab 1:10.000 Informelle, vorbereitende Planung, Behördenverbindlich Landschafts-

Mehr

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg

Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Gemeinde Steinhorst Kreis Herzogtum Lauenburg Bebauungsplan Nr. 5, 2. vereinfachte Änderung und Ergänzung Gebiet: Zum Hollemoor Begründung Planstand: Auslegungsexemplar gem. 3 (2) BauGB, GV 31.10.2012

Mehr

PATTENSEN. Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN

PATTENSEN. Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN PATTENSEN Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN ORTSTEIL PATTENSEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1. BERICHTIGUNG 2015 in

Mehr

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork

Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax

Mehr

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg

Mehr

Zusammenarbeit mit Privaten + Städtebaurecht Zusammenarbeit mit Privaten

Zusammenarbeit mit Privaten + Städtebaurecht Zusammenarbeit mit Privaten Zusammenarbeit mit Privaten 1/32 - 11 städtebaulicher Vertrag - 12 Vorhaben- und Erschließungsplan - 13 Vereinfachtes Verfahren - 13 a Bebauungspläne der Innenentwicklung 2/32 11 Städtebaulicher Vertrag

Mehr

Amt Schlei-Ostsee Norbert Jordan Bauen und Umwelt Holm Eckernförde. einschl. abfallwirtschaftlicher Betriebsfläche

Amt Schlei-Ostsee Norbert Jordan Bauen und Umwelt Holm Eckernförde. einschl. abfallwirtschaftlicher Betriebsfläche Amt Schlei-Ostsee Norbert Jordan Bauen und Umwelt Holm 13 24340 Eckernförde einschl. abfallwirtschaftlicher Betriebsfläche Planungshoheit der Gemeinde bauplanungsrechtliche Beurteilung Genehmigungsverfahren

Mehr

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Beratungsbedarf und wiederkehrende Fragestellungen aus der Praxis ein Überblick

Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein Beratungsbedarf und wiederkehrende Fragestellungen aus der Praxis ein Überblick Beratungsbedarf und wiederkehrende Fragestellungen aus der Praxis ein Überblick Guido Schröder, 1 Zusammenfassung: Schreiben des s vom 06. September 2013 Verfahrenserlass zur Bauleitplanung vom 19. März

Mehr

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West 4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West Übersichtsplan M. 1:10.000 Geltungsbereich der 4. Berichtigung Kartengrundlage:

Mehr

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Dipl.-Ing. Oliver Knebel, FIRU mbh Datteln, 15.01.2016 Inhalt 1. Übersicht

Mehr

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bebauungsplan Nr. 60.2 Freckenhorster Werkstätten 2 3 14. Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

Gemeinde Trittau Kreis Stormarn

Gemeinde Trittau Kreis Stormarn Kreis Stormarn Gebiet: Südlich Großenseer Straße, östlich Bürgerstraße Zusammenstellung des smaterials Planstand: Beteiligung gem. 3 (2) BauGB, PA 06.07.2017 Planverfasser: Planlabor Stolzenberg Architektur

Mehr

"Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen

Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen Bebauungsplan Nr. 486 "Zwischen Bremervörder Straße 9 und Schwingewiesen Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3

Mehr

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung

Gemeinde Nottuln. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75. Darup Nord II. im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB. Begründung Gemeinde Nottuln 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 75 Darup Nord II im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung 1. Lage: Geltungsbereich und Änderungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes

Mehr

26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 Preußenpark Gasturbinen-Prüfstand

Mehr

Der Windenergie-Erlass vom

Der Windenergie-Erlass vom Der Windenergie-Erlass vom 11.07.2011 1 Bauleitplanung Anpassungspflicht der Bauleitplanung an Ziele der Raumordnung gem. 1 Abs. 4 BauGB Grundsatz: konkretisieren ohne zu konterkarieren. Ein zu beachtendes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Stadt Schmallenberg Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg Bebauungsplan Nr. 150 In der Sellmecke II, Ortsteil Kirchrarbach Hier: Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mehr

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung

Mehr

Planungsausschuss öffentlich

Planungsausschuss öffentlich BESCHLUSSVORLAGE 24/2016 Planungsausschuss öffentlich 13.04.2016 Betreff: Bezug: Beteiligung des es an Bauleitplanverfahren Hier: Februar 2016 März 2016 Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.01.91,

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Definitionen Standortvoraussetzungen Genehmigungsverfahren Beteiligungsmöglichkeiten Rechtliche Möglichkeiten Ausblick

Definitionen Standortvoraussetzungen Genehmigungsverfahren Beteiligungsmöglichkeiten Rechtliche Möglichkeiten Ausblick Definitionen Standortvoraussetzungen Genehmigungsverfahren Beteiligungsmöglichkeiten Rechtliche Möglichkeiten Ausblick Landesjägertag 2010 in Erding 1 Definitionen Freiflächen-Photovoltaikanlagen großflächig

Mehr

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick

Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gemeinde Hürtgenwald Informationsabend Die Zukunft regenerativer Energien in Hürtgenwald: Biogas, Photovoltaik und Windkraft! Windenergie in Hürtgenwald Planungstand und Ausblick Gliederung Standortuntersuchung

Mehr

Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB

Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT Flächennutzungsplan Neubekanntmachung 2016 gemäß 6 (6) BauGB Erläuterungstext Projektnummer: 214295 Datum: 2016-08-18 Gemeinde Wettringen Flächennutzungsplan Neubekanntmachung

Mehr

Stuttgart - Vaihingen

Stuttgart - Vaihingen Stuttgart - Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Eiermann-Campus/Pascalstraße im Stadtbezirk Vaihingen Informations- und Dialogveranstaltung 04. Mai 2016 Informations- und Dialogveranstaltung

Mehr

Anlage Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 153 B (Woltorfer Straße/UPP I) - Peine -

Anlage Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 153 B (Woltorfer Straße/UPP I) - Peine - Anlage Abwägung zum Bebauungsplan 153 B (Woltorfer Straße/UPP I) - Peine - I 1 Bebauungsplan 153B (Woltorfer Straße/UPP I) Peine-- Nrn. insg. Eingaben zur Frühzeitigen Bürgerbeteiligung Die Frühzeitige

Mehr

Windenergie - Rechtsfragen

Windenergie - Rechtsfragen Dr W Mecklenburg Diplom-Physiker Rechtsanwalt wmecklenburg.de 29. Oktober 2015 "auf die Wiese geh ich hinaus" - 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) als Grundnorm: Erfordernis einer Baugenehmigung Privilegierung:

Mehr

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes

Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadt Mönchengladbach Der Oberbürgermeister - Fachbereich Stadtentwicklung und Planung Begründung zur 222. Änderung des Flächennutzungsplanes - Vorentwurf - Änderungsbereich: Stadtbezirk West - Hehn Gebiet

Mehr

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG

Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG Auswirkungen des Erlasses des MLV zur landesplanerischen Behandlung von Tierhaltungsanlagen auf die Genehmigungsverfahren Allgemeines Tierhaltungsanlagen sind in der Nr. 7.1 des Anhanges zur 4. BImSchV

Mehr

4. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 Windpark Jaderaußendeich

4. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 Windpark Jaderaußendeich Gemeinde Jade 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Teil 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 56 Windpark Jaderaußendeich Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt Donnerstag, 25.08.2016, 18:00 Uhr Gemeindehaus

Mehr

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss

Bebauungsplan STO600 Walter-Rein- Straße Satzungsbeschluss Seite 4 5. Mai 2017 Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt Amtlicher Teil Kreiswahlleiter Bundestagswahl: Bundestagswahlkreis 193 Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Hausanschrift: Landeshauptstadt Erfurt

Mehr

Gemeinde Wabern. Gewerbeflächenkataster. Bericht. Stadtbau + Städtebau und Architektur

Gemeinde Wabern. Gewerbeflächenkataster. Bericht. Stadtbau + Städtebau und Architektur Bericht Stadtbau + Städtebau und Architektur Auftraggeber Gemeinde Wabern Auftragnehmer Stadtbau + Städtebau und Architektur Dipl.-Ing. Stefan Schlüter Architekt und Städtebauarchitekt Fingerhutweg 14

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

Flächennutzungsplan Informationsveranstaltung 02. März 2017

Flächennutzungsplan Informationsveranstaltung 02. März 2017 Flächennutzungsplan 2035 Informationsveranstaltung 02. März 2017 Ausgangslage Positive Entwicklung der HRO - Starkes Wachstum der Regiopole hoher Bedarf an zusätzlichen Flächen für Wohnungsbau, Gewerbe

Mehr

Bebauungsplan. Auf Haardt

Bebauungsplan. Auf Haardt Gemeinde Mettlach Bebauungsplan Auf Haardt 1. Änderung Begründung ENTWURF Saarbrücken November 2016 1 1. Anlass und Ziel der Planung Durch die 1. Änderung des Bebauungsplans Auf Haardt soll im Gebiet ansässigen

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

T O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe:

T O P 5. Träger öffentlicher Belange Landratsamt Ravensburg Rechtsaufsichtsbehörde. Vorgaben und Anregungen Vorschlag der Verwaltung Vorgabe: T O P 5 Bebauungsplan Mittlere Breite 1. Änderung und Bebauungsplan Innere Breite 6. Änderung - Abwägung der Vorgaben, Bedenken und Anregungen aus der Offenlage - Satzungsbeschluss 1. Zu entscheiden ist:

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über eine erneute öffentliche Auslegung und eine Beteiligung Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Barmstedt

Mehr

Gemeinde Lohme. 3. Änderung des Flächennutzungsplans. Begründung Beschlussfassung: in Zusammenarbeit mit:

Gemeinde Lohme. 3. Änderung des Flächennutzungsplans. Begründung Beschlussfassung: in Zusammenarbeit mit: Gemeinde Lohme 3. Änderung des Flächennutzungsplans Begründung 16.04.2012 Beschlussfassung: 25.10.2012 in Zusammenarbeit mit: INNOVATIVE PLANUNG ISR GmbH & Co. KG. Zur Pumpstation 1 42781 Haan Fon: 02129/566

Mehr

Gemeinde Schwaig b.nbg.

Gemeinde Schwaig b.nbg. Gemeinde Schwaig b.nbg. 1. Änderung Bebauungsplan "Fachmarktzentrum Schwaig" Begründung zum Entwurf vom 27.05.2014 Bearbeitung: Guido Bauernschmitt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner SRL TEAM 4 landschafts

Mehr

Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005

Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Gesetzesänderungen im Landschaftsgesetz NRW vom Mai 2005 Erweiterung der Eingriffe in Natur und Landschaft Natur auf Zeit Änderung im Artenschutzrecht Sicherungsinstrumente für Kompensationsmaßnahmen Weitere

Mehr

Gemeinde Oberschleißheim. Begründung zur 20. Flächennutzungsplan-Änderung. Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 66

Gemeinde Oberschleißheim. Begründung zur 20. Flächennutzungsplan-Änderung. Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 66 Begründung zur 20. Flächennutzungsplan-Änderung Parallelverfahren mit Bebauungsplan Nr. 66 Gemeinde Oberschleißheim Freisinger Straße 15 85764 Oberschleißheim Seite 1 Beteiligte Die Inhalte der Materialien

Mehr

Änderung des Regionalplans Köln Aktueller Stand des Genehmigungsverfahrens Nachbarschaftsforum Niederaußem 3. Juli RWE Power

Änderung des Regionalplans Köln Aktueller Stand des Genehmigungsverfahrens Nachbarschaftsforum Niederaußem 3. Juli RWE Power Änderung des Regionalplans Köln Aktueller Stand des Genehmigungsverfahrens Nachbarschaftsforum Niederaußem 3. Juli 2012 RWE Power 03.07.2012 SEITE 1 Vorhaben BoAplus Niederaußem Aktueller Stand des Verfahrens

Mehr

Angaben der Gemeinde. 1. Bei Änderung, Ergänzung oder Aufhebung

Angaben der Gemeinde. 1. Bei Änderung, Ergänzung oder Aufhebung Antrag auf Genehmigung eines Flächennutzungsplans ( F-Plan ) Gemeinde Landkreis Ansprechpartner/-in Telefon mit Vorwahl Fax Nr. Anschrift der über den Landkreis / die Region Hannover Zutreffendes ist angekreuzt

Mehr

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße

Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße STADT GESEKE Bebauungsplan F 1 / 1 Ernst - von - Bayern - Straße der Stadt Geseke Begründung Vorentwurf zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß 3 (1) BauGB und Beteiligung Träger öffentlicher Belange

Mehr

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt

Stadt Tecklenburg. Abwägung. 44. Flächennutzungsplanänderung. Städtebaulich-Planerische Stellungnahme. OT Brochterbeck Kreis Steinfurt OT Brochterbeck Kreis Steinfurt gem. 9 Abs. 8 BauGB Städtebaulich-Planerische Stellungnahme Abwägung zu den Verfahrensschritten: Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Beteiligung der Behörden und

Mehr

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A.

Kreisstadt Siegburg. 69. Änderung des Flächennutzungsplanes. Begründung gem. 5 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) Inhaltsverzeichnis: Teil A. Kreisstadt Siegburg 69. Änderung des Flächennutzungsplanes Grundstücksfläche am südwestlichen Rand des Gewerbegebietes Am Turm zwischen Baumarkt, der Gewerbeimmobilie Turm-Center und der Wohnbebauung entlang

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde

Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Gemeinde Jork Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 Fläche Behrens, Jorkerfelde Auftragnehmer und Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Bauassessorin Stephanie Thies

Mehr

Bebauungsplanverfahren

Bebauungsplanverfahren Bebauungsplanverfahren Inhalt 1 Inhalt Was ist ein Bebauungsplan? 3 Der Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens 4 Phase 1: Aufstellungsbeschluss 4 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 5 Frühzeitige Behördenbeteiligung

Mehr

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB (Scoping)

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 1 BauGB (Scoping) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 Windpark Osterbelmhusen, westlich des Helser Fleths der Stadt Brunsbüttel (36. Änderung des Flächennutzungsplans Teilbereich B - der Stadt Brunsbüttel) Beteiligung

Mehr

Neue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung

Neue Gesetzgebung. Hochwasserschutz. Aktuelle Rechtsprechung Neue Gesetzgebung Hochwasserschutz Aktuelle Rechtsprechung Hochwasserschutz im Baugebiet BVerwG 7 CN 1.04 Urteil v. 22. Juli 2004 - I - Überschwemmungsgebiete dürfen auch für nach Baurecht bebaubare Grundstücke

Mehr

Informationen zum Bebauungsplan. Vorgaben, Merkmale, Erläuterungen und Ablauf.

Informationen zum Bebauungsplan. Vorgaben, Merkmale, Erläuterungen und Ablauf. Informationen zum Bebauungsplan Vorgaben, Merkmale, Erläuterungen und Ablauf www.aachen.de/bauleitplanung Informationen zum Bebauungsplan Was ist ein Bebauungsplan? In einem räumlich genau abgegrenzten

Mehr

Vom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan

Vom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan Vom Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan Ein Beispiel aus Freiburg im Breisgau Aachen, den 16.11.2006 Hanno Ehrbeck Übersicht Bauleitplanung im Gesetz Bauleitplanung in der Praxis Innere Elben, Freiburg

Mehr

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis

Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Windenergie in der Regional- und Bauleitplanung: Rechtsprechung und Planungspraxis Erfahrungsbericht aus der Sicht eines Planers Dipl. Geograf Thomas Aufleger Oldenburg (Oldb.) 14.10.2014 mit Sitz in Oldenburg

Mehr

Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem.

Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem. Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten

Mehr

Begründung. zur. 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d. Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße

Begründung. zur. 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d. Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße Landkreis Cloppenburg Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 7 d Bevern, Kirchstraße / Beverner Straße - Änderung der örtlichen Bauvorschriften (ÖBV) - (Vereinfachtes Verfahren gem. 13 BauGB)

Mehr

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen

Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Umweltbericht zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans Stadt Barsinghausen Stand: 11. August 2015 Vorentwurf Im Auftrag der Stadt Barsinghausen Fachdienst III/ 1 Bergamtstraße 5 30890 Barsinghausen Gruppe

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus

BEGRÜNDUNG. zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus BEGRÜNDUNG zur 87. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Sankt Barbara-Haus 1 Inhalt: 1. Erforderlichkeit der Planung 2. Lage im Raum und räumlicher Geltungsbereich 3. Vorhandene Nutzung des

Mehr