Patientenverfügung - Ist der Patientenwille durchsetzbar?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Patientenverfügung - Ist der Patientenwille durchsetzbar?"

Transkript

1 Putz Sessel - Steldinger Rechtsanwälte Kanzlei für Medizinrecht München Wolfgang Putz Rechtsanwalt - Lehrbeauftragter für Recht und Ethik der Medizin an der Ludwig-Maximilians- Universität München Patientenverfügung - Ist der Patientenwille durchsetzbar? 1

2 I. Die Rechtslage 2

3 Jede ärztliche Behandlung ist ein Eingriff in den Körper, auch eine lebensverlängernde Behandlung! 3

4 Rechtfertigung des ärztlichen Eingriffs Indikation Patientenwille Voluntas aegroti suprema lex 4

5 Merke: Patientenwille sticht Indikation! 5

6 Therapiezielbestimmung nach 630a Abs 2, 630 d, 1901 b BGB: dann erst dann erst Patientenwille? Indikation? Behandlung! Medizinrechtliche Sozietät Putz & Steldinger 6

7 Sterbehilfe (Überbegriff) erlaubt / verboten Sterben durch die Hand eines Menschen (aktive Formen) Palliation mit tödlicher Nebenwirkung (Indirekte akt. Sterbehilfe): Tod als unausweichliche oder ungewollte Nebenwirkung billigend i. Kauf gen. Krankheit Sterben an der Hand eines anderen (passive Formen) Sterbebegleitung: Hospiz, Seelsorge, Palliativmedizin /-pflege Symptomkontrolle, z. B. Schmerzbekämpfung oder Sedierung ohne lebensverkürzende Wirkung Tötung des Patienten: (Direkte aktive Sterbehilfe): Gezielte Tötung des Patienten - z. B. durch Gift- auf Verlangen o. in Eigeninitiative Beihilfe zum Suizid des freiverantwortlichen Patienten Geschäftsmäßige Beihilfe Tod Sterben zulassen: Therapiezieländerung, nämlich Beendigung der Substitution bei palliativer Begleitung des Sterbens, auch aktives Handeln Bei entsprechendem Patientenwillen erlaubt: bzw. trotzdem verboten:

8 II. Umsetzung der Rechtslage die Praxis: 8

9 1) Wer mandatiert uns? Vorher: Der Sterbewillige selbst (Zulassen des Sterbens oder Suizidplanung) Die Angehörigen als Vertreter des Patienten (Zulassen des Sterbens ) Danach: Die Angehörigen als Rechtsnachfolger (aktives straf- oder zivilrechtliches Vorgehen) Die Täter (Strafverteidigung) 9

10 2) Anwaltliches Vorgehen (hier: Zulassen des Sterbens) n Immer entsprechend dem materiellrechtlichen System des Medizinrechts: n Erst Indikation n dann Patientenwille! 10

11 Erst Indikation 11

12 Wer ist für die Frage der richtigen Indikationsstellung zuständig? n Der Arzt! also Arzt fragen, wie er die geplante oder laufende lebens- und leidensverlängernde Therapie indiziert n Im Prozess ist die Frage der Indikation immer durch den medizinischen Fachgutachter ( Sachverständiger ) zu klären! 12

13 Herr S., seit sechs Jahren Alzheimer, seit drei Jahren an der PEG, ein Jahr vor seinem Tod bereits abgemagert auf 30 Kilo. Ernährungs-Substitution nicht indiziert! Putz - Sessel - Steldinger / Medizinrecht 13

14 dann Patientenwille 14

15 Der Patientenwille des Willensunfähigen Urkundenbeweis Zeugenbeweis PV, die trifft 1901 a, I BGB PV, die interpretiert werden muss; 1901 a, I i.v. m. 133 BGB Behandlungswünsche 1901a II BGB Mutmaßlicher Wille, 1901 a, II BGB 25 % aller Patienten 75 % aller Patienten 100 % aller Patienten haben einen Willen immer! 15

16 Lena kurz bevor sie mit Lenas 21 Jahren letztes ins Wachkoma Bild vor fällt dem Wachkoma 16

17 1994: Patientenverfügung der 19-jährigen chronisch kranken Lena, zwei Jahre bevor sie 1996 ins Wachkoma fällt 17

18 Lena 2011, mit 34 Jahren, Nach 15 Jahren im Koma darf sie sterben 18

19 Wenn der Patientenwille ermittelt ist ( 1901 a BGB): n Dem Patientenwillen ist Ausdruck und Geltung zu verschaffen 19

20 Lässt sich der Patientenwille nicht ermitteln oder bleiben Zweifel: Rechtfertigung des ärztlichen Eingriffs Indikation 20

21 Gerichte einschalten? n Sterben Zulassen nach dem Patientenwillen ist ein Rechtsanspruch! n Prima Ratio wäre Zivilgericht (Unterlassung) Klageverfahren oder Verfahren auf Einstweilige Verfügung gg. verbotene Eigenmacht - Sinn??? n Bei Konsens vor Ort: kein Betreuungsgericht n Lediglich informatorische Mitteilung des Vorgehens an Betreuungsgericht Heimaufsicht MDK STA 21

22 Genehmigung durch das Betreuungsgericht n Zulassen des Sterbens, 1904, Abs.2 BGB n Genehmigung durch das BetrG muss erteilt werden, wenn das beabsichtigte Verhalten dem Willen des Patienten entspricht, 1904, Abs. 3 BGB n Keine Genehmigung erforderlich bei Konsens Arzt Betreuer/Bevollmächtigter hinsichtlich des Patientenwillens, 1904, Abs. 4 BGB 22

23 F(t)aktisches Handeln (Zulassen des Sterbens) n Informieren über Palliativmedizin n Informieren über Rechtslage n Zeit lassen Zeit geben Team aufbauen n Gespräche, Gespräche, Gespräche n Arzt wechseln? n Pflegeort wechseln? Nach Hause? n Pflegeteam wechseln? SAPV? n Info an BetrG, Heimaufsicht, MDK, Staatsanwaltschaft n Schlauch durchschneiden? Ankündigung reicht! 23

24 n n n n n n n n Störfeuer gegen das Zulassen des Sterbens Angstmache Drohungen aller Art Einflussnahme Außenstehender oder von Organisationen Polizei / Staatsanwaltschaft werden durch Anzeige eingeschaltet Unzulängliche Rechtskenntnisse der speziellen Materie bei der Strafjustiz führt zu nicht haltbaren Vorwürfen, Bejahung eines nicht existenten Anfangsverdachts und teils extrem langen strafrechtlichen Verfahrensabläufen Anzeige beim Betreuungsgericht ; unsichere Richter leiten reflexartig Verfahren ein Einstweilige Verfügung beim Zivilgericht BVerfG erzwingt vorerst Lebenserhaltung (Folgenabwägungsentscheidungen) 24

25 Suizidbeihilfe: n Suizidbeihilfe ist seit 1871 vom Gesetzgeber nie als eigene Beihilfestraftat in das StGB aufgenommen worden n 12/2015 teilweises Verbot: 217 StGB: Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung Putz - Sessel - Steldinger Ludwig- Maximilians-Universität 25

26 217 StGB Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung (1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zur drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht Putz - Sessel - Steldinger Ludwig- Maximilians-Universität 26

27 Beteiligung am Suizid aus strafrechtlicher Sicht drei Phasen: n Beihilfe zur Vorbereitung der Selbsttötung n Nicht hindern n Nicht retten Dann: Selbsttötung des Suizidenten Putz - Sessel - Steldinger Ludwig- Maximilians-Universität 27

28 Regelfall (92 bis 98 %): Der nicht freiverantwortliche Suizident: n n Vorbereitungshilfe: rechtswidrig geboten ist Aufklärung über medizinische oder soziale Behandlungsangebote Nicht-Hindern: rechtswidrig geboten ist Zuführung zur Behandlung wegen Selbstgefährdung bei krankhafter Störung n Nicht-Retten: rechtswidrig, w. o. n Fazit Nach geltender Rechtslage ist Suizidhilfe bei nicht freiverantwortlichem oder nicht wohlerwogenem*) Suizidenten bereits von unterlassener Hilfeleistung bis Mord (z. B., wenn Geldgier das Motiv ist) strafbar! *) Palliativmedizin kann also nie eine Alternative neben rechtmäßiger Suizidhilfe sein Putz - Sessel - Steldinger Ludwig- Maximilians-Universität 28

29 Der Ausnahmefall (2 bis 8 %): Der freiverantwortliche Suizident: n Vorbereitungshilfe: man darf - aber man muss nicht n Hindern: darf man nicht Nötigung n Retten: darf man nicht Nötigung oder sogar Körperverletzung, wenn die Rettung durch ärztliche Behandlung erfolgt n Keine Garantenstellung für Leben, wenn der Suizident Hindern oder Retten verbietet (wie bei Patientenverfügung) Putz - Sessel - Steldinger Ludwig- Maximilians-Universität 29

30 Was heißt geschäftsmäßig? n Wer in der Absicht, Beihilfe zur Selbsttötung zum Gegenstand seiner Tätigkeit zu machen, Beihilfe leistet n Auf Wiederholung angelegt n Auch Beratung kann erfasst sein n Handeln muss fördern Putz - Sessel - Steldinger Ludwig- Maximilians-Universität 30

31 Wer handelt geschäftsmäßig im Sinne des 217 StGB? n Sterbehilfe Deutschland (Roger Kusch und Dr. Spittler) n Sterbehelfer Uwe Christian Arnold n Sterbehelfer Puppe n Humanistische Vereine n Rechtsanwälte n Ärzte v. a. Palliativärzte Putz - Sessel - Steldinger Ludwig- Maximilians-Universität 31

32 Ist Sterbefasten von 217 StGB erfasst? n Abgrenzung zu natürlichem Nachlassen von Hunger, Durst und Aufnahme von Flüssigkeit und Nahrung infolge der Erkrankung n Gezieltes Handeln gegen das Leben, um unabhängig von der Erkrankung früher und ohne Spätsymptome der Erkrankung zu sterben = 217 StGB! n Viele Fallgestaltungen denkbar! ( Dublin-Poster ) Putz - Sessel - Steldinger Ludwig-Maximilians-Universität 32

33 Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin: n Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit kann für einige Patienten eine mögliche Alternative sein. Auf diese Weise das Ende des eigenen Lebens herbeizuführen, dieses Vorhaben aber auch jederzeit unterbzw. abbrechen zu können, ermöglicht diesen Patienten ein selbstbestimmtes Leben und Sterben Putz - Sessel - Steldinger Ludwig- Maximilians-Universität 33

34 Und terminale Sedierung? n Sedierung muss indiziert sein Schmerzen unerträgliches psychisches Leid Versterben an Urämie, PEG unzulässig n Wunschsedierung (nicht indiziert) ohne ärztliche Indikation nur bei gleichzeitiger PEG - Substitution! ohne PEG: Versterben an gezielt gewollter und herbeigeführter Urämie = Tötung auf Verlangen, 216 StGB! Putz - Sessel - Steldinger Ludwig-Maximilians-Universität 34

35 Juristische Nachspiele n n n n Zivilklage auf Schmerzensgeld und Erstattung der Lebensverlängerungskosten wegen fehlendem Patientenwillen (OLG München 2006) Zivilklage auf Schmerzensgeld und Erstattung der Lebensverlängerungskosten wegen fehlender Indikation (2014 laufendes Verfahren beim LG München I) Strafermittlungen wegen Lebensverlängerung (STA Mainz ) Strafverfahren, Beispiele Fall Putz 2010 (Sterben Zulassen) Fall de Ridder wegen Ankündigg. einer Straftat (Suizidhilfe) Fall Deggendorf 2013 (wie STA München zu assistiertem Suizid) Fall Ulm 2014 (Palliation im Sterbeprozess indirekte Sterbehilfe) Fall Dr. Mechtild Bach / Hannover (korrekte Palliation oder Behandlungsfehler oder Mord?) 35

36 Fazit: Auseinanderklaffen von Rechtskenntnissen bei Ärzten und Juristen n n n n n Enorme Fortbildung in Palliativmedizin und Kenntnisse vom Recht am Lebensende bei Ärzten und Pflege Zugleich immer noch weit verbreitet Unkenntnis der Rechtslage bei Ärzten und Pflege Zu selten Fortbildung oder Spezialisierung von Strafrichtern und Staatsanwälten, da meist zu wenig Fälle (anders: Betreuungsgerichte) Praktisch keine Strafverfolgung wegen Körperverletzung durch Behandlungsfehler in der Palliativmedizin am Lebensende (z. B. wg. rechtswidriger Lebensverlängerung) durch STA Hingegen derzeit neues Risiko für Ärzte von belastenden Strafverfahren wegen Tötung besonders bei ärztlichem Handeln am Ende des Lebens (z. B. bei indirekter oder passiver Sterbehilfe 36

37 Danke, dass Sie mir zugehört haben! Putz Sessel - Steldinger Kanzlei für Medizinrecht Ludwig-Maximilians-Universität München 37

Sterben als Mandat Taktik und praktischer Umgang mit dem Wunsch nach anwaltlicher Sterbebegleitung

Sterben als Mandat Taktik und praktischer Umgang mit dem Wunsch nach anwaltlicher Sterbebegleitung Putz Sessel - Steldinger Rechtsanwälte Kanzlei für Medizinrecht München Wolfgang Putz Rechtsanwalt Lehrbeauftragter an der Ludwig-Maximilians- Universität München Sterben als Mandat Taktik und praktischer

Mehr

Demenz und Selbstbestimmung geht das? 15.04.2015 Putz - Sessel - Steldinger / Medizinrecht Ludwig-Maximilians-Universität München

Demenz und Selbstbestimmung geht das? 15.04.2015 Putz - Sessel - Steldinger / Medizinrecht Ludwig-Maximilians-Universität München Putz - Sessel - Steldinger Rechtsanwälte Medizinrechtliche Sozietät München Wolfgang Putz Rechtsanwalt Lehrbeauftragter an der Ludwig-Maximilians- Universität München Demenz und Selbstbestimmung geht das?

Mehr

Sterbefasten (FVNF) aus rechtlicher Sicht

Sterbefasten (FVNF) aus rechtlicher Sicht Putz Sessel - Steldinger Kanzlei für Medizinrecht in München Wolfgang Putz Rechtsanwalt Lehrbeauftragter an der Ludwig-Maximilians- Universität München Sterbefasten (FVNF) aus rechtlicher Sicht 1 Sterbehilfe

Mehr

DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender

DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender DÜRFEN ÄRZTE BEIM STERBEN HELFEN? Pfarrer Richard Schuster Ethikforum Klinikum Nürnberg 2. Vorsitzender Zu meiner Person Seit 1998 Krankenhausseelsorger im Klinikum Nürnberg Süd Seelsorger der nephrologischen

Mehr

Entscheidungen am Lebensende

Entscheidungen am Lebensende Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Entscheidungen am Lebensende Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Entscheidungen am Lebensende Inhalt Zulässige

Mehr

Ärztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt

Ärztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt Ärztliche Sterbebegleitung Rolle, Aufgaben und ethische Grenzen für den Arzt Präsident der Bayerischen Landesärztekammer Hungern bis der Tod kommt? Der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit

Mehr

Sterbebegleitung Sterbehilfe gegen die Begriffsverwirrung und für christliche Zuwendung auf einem entscheidenden Weg Sterbebegleitung aktiv indirekt a

Sterbebegleitung Sterbehilfe gegen die Begriffsverwirrung und für christliche Zuwendung auf einem entscheidenden Weg Sterbebegleitung aktiv indirekt a Sterbebegleitung Sterbehilfe gegen die Begriffsverwirrung und für christliche Zuwendung auf einem entscheidenden Weg Hauptabteilung II -Seelsorge, Abteilung Altenseelsorge, 86140 Augsburg, Tel. 0821/3166-2222,

Mehr

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügung Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt?

Mehr

Sterbehilfe in Deutschland Begriffe Ängste - Perspektiven

Sterbehilfe in Deutschland Begriffe Ängste - Perspektiven Sterbehilfe in Deutschland Begriffe Ängste - Perspektiven Dr. Rainer Schäfer Abtlg. Anaesthesie und Palliativmedizin Juliusspital Würzburg 29.04.2015 Forderung nach würdevollem Sterben Elisabeth Kübler-Ross

Mehr

Patientenverfügungen, Ärztliche Suizidhilfe (aktive Sterbehilfe)

Patientenverfügungen, Ärztliche Suizidhilfe (aktive Sterbehilfe) Einführung in die Medizinethik (6 u 7) Patientenverfügungen, Ärztliche Suizidhilfe (aktive Sterbehilfe) Professor Dr. Bettina Schöne-Seifert Ethik-Vorlesung SoSe 2016: Das Semesterprogramm 18.04. Medizinethik:

Mehr

Hilfe im vs. Hilfe zum Sterben

Hilfe im vs. Hilfe zum Sterben Hilfe im vs. Hilfe zum Sterben Macht eine optimale Palliativversorgung die Frage nach dem assistierten Suizid überflüssig? Prof. Dr. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin, Göttingen Institut für

Mehr

Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe

Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe Rechtliche Dimensionen der Sterbehilfe von RAín Heidrun Schinz Kanzlei Hinz, schinz@kanzlei-hinz.de Gliederung Was ist Palliative Care? Was will Palliative Care? Was ist Palliative Care aus rechtlicher

Mehr

Grauzone Sterbehilfe Sterben an der Hand statt durch die Hand

Grauzone Sterbehilfe Sterben an der Hand statt durch die Hand Grauzone Sterbehilfe Sterben an der Hand statt durch die Hand Dettingen, 14. September 2015 Teilnehmer Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestages Dr. Klaus Baier Allgemeinarzt und Pallitivmediziner

Mehr

Patientenverfügungen in der klinischen Praxis

Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Patientenverfügungen in der klinischen Praxis Die Perspektive des Klinischen Ethik Komitees Dagmar Schmitz Klinisches Ethik Komitee Universitätsklinikum Aachen (kek@ukaachen.de) Überblick 1. Was macht

Mehr

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung

Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Ernährung 2010 - Mitten in der Medizin - 17.-19. 19. Juni 2010, Congress Center Leipzig Das neue Betreuungsgesetz - die neue Rechtslage zur Patientenverfügung Prof. Dr. Bernd-Rüdiger diger Kern Universität

Mehr

Ethische Fragen am Lebensende. Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, Programm

Ethische Fragen am Lebensende. Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, Programm Ethische Fragen am Lebensende Pastor Dr. Michael Coors Landeskirchlicher Hospiztag Hannover, 23.8.2013 michael.coors@evlka.de www.zfg-hannover.de Programm 1.Ethische Grundlagen a. Selbstbestimmung b. Fürsorge

Mehr

Die Patientenverfügung Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht

Die Patientenverfügung Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht Die Patientenverfügung Rechtsanwalt Dr. Holger Heinen Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Erbrecht Allround Sports Kleve, den 21. Januar 2016 Inhalt 1. Was versteht man unter einer Patientenverfügung?

Mehr

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen

Patientenverfügungen. Vorsorge in Gesundheitsfragen Patientenverfügungen Vorsorge in Gesundheitsfragen Gliederung Was ist eine Patientenverfügung? Was ist beim Abfassen zu beachten? Wie wird eine Patientenverfügung vom Arzt umgesetzt? Weitere häufig gestellte

Mehr

Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie.

Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir. Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie. Patientenverfügung, die Freiheit nehme ich mir Verbindlichkeit und Grenzen der Patientenautonomie Christof.Oswald@klinikum-nuernberg.de Ethikkreis 1997-2008 Patientenautonomie Begleitung v. Patienten,

Mehr

Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ( 217 StGB):

Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ( 217 StGB): Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung ( 217 StGB): Berlin, 20.01.2017 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin Der Deutsche Bundestag hat am 06.11.2015

Mehr

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Die Würde des Menschen ist unantastbar Die Würde des Menschen ist unantastbar In gesundheitlichen Extremsituationen und am Ende des Lebens Dr. Susanne Roller Palliativstation St. Johannes von Gott Krankenhaus Barmherzige Brüder München Gibt

Mehr

Prof. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010

Prof. Dr. Volker Lipp. nach dem 3. BtÄndG. Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010 Ärztliche Behandlung nach dem 3. BtÄndG Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel, 16. Juni 2010 1 Überblick Das 3. BtÄndG 2009 Ärztliche Behandlungsmaßnahmen Hintergrund: Die Sterbehilfe -Debatte Der Vertreter

Mehr

Euthanasie und Suizid

Euthanasie und Suizid Euthanasie und Suizid WAS IST DIE RECHTLICHE SITUATION? PROF. DR. RUTH RISSING-VAN SAAN Euthanasie /(aktive) Sterbehilfe Der Begriff Euthanasie (leichter Tod) bezeichnet allgemein Arten der von anderen

Mehr

Therapiebegrenzung am Lebensende: Ethische (und rechtliche) Grundlagen der Entscheidungsfindung

Therapiebegrenzung am Lebensende: Ethische (und rechtliche) Grundlagen der Entscheidungsfindung Therapiebegrenzung am Lebensende: Ethische (und rechtliche) Grundlagen der Entscheidungsfindung Georg Marckmann Ludwig-Maximilians-Universität München Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin

Mehr

Rechtliches am Lebensende

Rechtliches am Lebensende Weil auch Sterben Leben ist Hospizarbeit und Palliativmedizin aus ethischer Sicht -7- Seminaristische Vorlesung im SoSe 09 (Modul 5) FB Angewandte Sozialwissenschaften Prof. Dr. Rupert Scheule Weil auch

Mehr

Ich will nicht mehr leben!

Ich will nicht mehr leben! K R A N K E N H A U S St. Joseph-Stift D R E S D E N Ich will nicht mehr leben! Vom Umgang mit dem Wunsch nach aktiver Sterbehilfe 1 Sterbewünsche unabhängig vom Lebensalter unabhängig von der Grunderkrankung

Mehr

Entscheidung des BGH zum Abbruch lebenserhaltender Behandlung mittels PEG- Sonde

Entscheidung des BGH zum Abbruch lebenserhaltender Behandlung mittels PEG- Sonde Entscheidung des BGH zum Abbruch lebenserhaltender Behandlung mittels PEG- Sonde 30.09.2015 4. Gemeinsamer Palliativfachtag 1 Ausgangssituation Jede, auch die medizinisch indizierte Behandlung, ist Körperverletzung

Mehr

Nun geben Sie mir doch endlich die Spritze!

Nun geben Sie mir doch endlich die Spritze! Nun geben Sie mir doch endlich die Spritze! Oder: Brauchen wir ein Gesetz zur Sterbehilfe? Dr. med. Hanna-Luise Zscherpel FÄ Innere Medizin Palliativmedizin - Hausärztin Gliederung 1. Begriffsklärung 2.

Mehr

Dialyse bei hochbetagten Patienten Ethische Aspekte D R. M E D. S U S A N N E K U H L M A N N, M. M E L

Dialyse bei hochbetagten Patienten Ethische Aspekte D R. M E D. S U S A N N E K U H L M A N N, M. M E L Dialyse bei hochbetagten Patienten Ethische Aspekte D R. M E D. S U S A N N E K U H L M A N N, M. M E L Dialyse Dialysis is both a life-prolonging therapy and a death-prolonging treatment (Cohen et al,

Mehr

Ärzte im Fokus der Strafverfolgung. Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer

Ärzte im Fokus der Strafverfolgung. Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer Ärzte im Fokus der Strafverfolgung Generalstaatsanwalt Dr. Jürgen Brauer Teil 1: Quer durch das StGB und das Nebenstrafrecht Teil 2: Der Arzt als Beschuldigter und sonst Beteiligter Folie 2 132a Mißbrauch

Mehr

Ethische Probleme am Ende des Lebens

Ethische Probleme am Ende des Lebens Ethische Probleme am Ende des Lebens Euthanasie (eu + thanatos) schöner und guter Tod Sterbehilfe Sterbebegleitung Hilfe im Sterben oder Hilfe zum Sterben Ärztliche Möglichkeiten Allgemeine Aufgaben des

Mehr

Inhaltsverzeichnis.

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 8 Abbildungsverzeichnis 9 1 Einleitung 10 2 Begriffsdefinitionen 12 2.1 Sterbehilfe 12 2.1.1 Aktive Sterbehilfe 12 2.1.2 Passive Sterbehilfe 12 2.1.3 Indirekte

Mehr

Statement. In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen. Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung

Statement. In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen. Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung Statement In Würde sterben Zur aktuellen Diskussion über Sterbehilfe, Hospiz- und Palliativstrukturen Sterbehilfe im Sinne einer Sterbebegleitung Dr. med. Max Kaplan Präsident der Bayerischen Landesärztekammer

Mehr

Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung

Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung Aktuelle Sachinformationen zur Patientenverfügung Ulrich Fink, Pastoralreferent, Supervisor DGSv Diözesanbeauftragter für Ethik im Gesundheitswesen und Hospizseelsorge im Erzbistum Köln Stufen Autonomie

Mehr

Der Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med.

Der Patientenwille. Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere. von Dr. med. Der Patientenwille Ein Ratgeber für Angehörige, Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegekräfte, Seelsorger und andere von Dr. med. Jürgen Bickhardt 1. Auflage Der Patientenwille Bickhardt schnell und portofrei

Mehr

Ethische Fragen am Lebensende

Ethische Fragen am Lebensende Ethische Fragen am Lebensende 16. Juni 2015 Caritas-Akademie Köln-Hohenlind Kooperation mit dem Erzbistum Köln Ulrich Fink Hildegard Huwe Diözesanbeauftragte für Ethik im Vielfalt von Begriffen Therapiezieländerung

Mehr

Inhalt. Inhalt. Einleitung 11

Inhalt. Inhalt. Einleitung 11 Inhalt Einleitung 11 A. Die zentralen Grundsätze 13 1. Die medizinische Indikation 13 2. Der Wille des Patienten - Einwilligung oder Verweigerung 14 3. Unterlassen und Abbruch medizinischer Behandlungen

Mehr

14. Ergebniskonferenz QS NRW

14. Ergebniskonferenz QS NRW 14. Ergebniskonferenz QS NRW Dr. med. Paul-Georg Behler Prof. Dr. med. Kurt Rasche Entscheidung zum palliativen Handlungsansatz Umsetzung von Leitlinienempfehlungen bei Vorliegen von Patientenverfügungen

Mehr

Sterben zulassen. Ernst Ankermann. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. Ernst Reinhardt Verlag München Basel

Sterben zulassen. Ernst Ankermann. Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens. Ernst Reinhardt Verlag München Basel Ernst Ankermann Sterben zulassen Selbstbestimmung und ärztliche Hilfe am Ende des Lebens Mit einem Geleitwort von Ernst Gottfried Mahrenholz Ernst Reinhardt Verlag München Basel Inhalt Abkürzungen 12 Geleitwort

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wintersemester 2014/15 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht PD Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung

Mehr

Zulässigkeit der Sterbe- und Suizidhilfe in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz

Zulässigkeit der Sterbe- und Suizidhilfe in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz Zulässigkeit der Sterbe- und Suizidhilfe in den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz Land aktive Sterbehilfe Beihilfe z. Suizid Indirekte Sterbehilfe Passive Sterbehilfe Patientenverfügung Anm. Belgien ja,

Mehr

Medizinethik. Sommersemester 2010 Thomas Schramme Sterbehilfe

Medizinethik. Sommersemester 2010 Thomas Schramme Sterbehilfe Medizinethik Sommersemester 2010 Thomas Schramme 1.6.2010 Sterbehilfe Gliederung Euthanasie im Nationalsozialismus begriffliche Unterscheidungen moralische Relevanz der Unterscheidung von passiver und

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wintersemester 2016/17 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung

Mehr

1. Was diskutieren wir?

1. Was diskutieren wir? Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende Zur Diskussion über Suizidhilfe Pastor Dr. Michael Coors michael.coors@evlka.de www.zfg-hannover.de Evangelische Akademie der Nordkirche Wie nah ist mir der

Mehr

Sterbehilfe aus juristischer Sicht

Sterbehilfe aus juristischer Sicht Seniorenmarkt Thun, 17. Oktober 2015 Sterbehilfe aus juristischer Sicht Anton Genna, Fürsprecher, Thun Themen 1. Recht als ethisches Minimum: BV, EMRK 2. Begriffe: Suizidbeihilfe Sterbehilfe (aktive, passive)

Mehr

Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung

Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung Fachtagung Leben und Sterben Bad Nauheim, 5. November 2014 Ethische Herausforderungen in der Sterbebegleitung Prof. Dr. phil. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v., Göttingen Betreuung sterbender

Mehr

Christian Schwarzenegger

Christian Schwarzenegger Kolloquium Zürich Psychiatrisches 27. November 2002, Christian Schwarzenegger 2002, Schwarzenegger, Rechtswissenschaftliches Institut, Universität Zürich [www.rwi.unizh.ch/schwarzenegger/home.htm] Klassischer

Mehr

Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte

Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen. Juristische Aspekte Das neue Gesetz zur Regelung von Patientenverfügungen Juristische Aspekte Assessorin Cordelia Lange Referat Recht I. Was besagt das neue Gesetz? 1. Gesetzgebungsverfahren 2. Gegenstand und Voraussetzungen

Mehr

Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin.

Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin. Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin www.izp-muenchen.de Palliativmedizin dient der Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung

Mehr

Referat First Responder Symposium Nottwil 22. März 2014 Anton Genna, Fürsprecher, Thun

Referat First Responder Symposium Nottwil 22. März 2014 Anton Genna, Fürsprecher, Thun Referat First Responder Symposium Nottwil 22. März 2014 Anton Genna, Fürsprecher, Thun 2 1. Das Leben als höchstes Rechtsgut; Nothilfepflicht 2. Medizinische Massnahme als Persönlichkeits- und Körperverletzung;

Mehr

Was ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie?

Was ist eine Patientenverfügung und warum brauchen wir sie? Die Patientenverfügung Selbstbestimmung aus medizinischer und rechtlicher Sicht Gemeinsames Kolloquium der Ärztekammer Nordrhein und der Rheinischen Notarkammer Die Patientenverfügung aus notarieller Sicht

Mehr

Recht zu leben. Recht zu sterben Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N

Recht zu leben. Recht zu sterben Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N Ä R Z T E K A M M E R B E R L I N Sterben in Würde Ethische und rechtliche Aspekte von Sterbebegleitung und Sterbehilfe Recht zu leben Recht zu sterben [Foto: Stefanie Seuffert] SPD-Bundestagsfraktion,

Mehr

Folgen für die Erstellung. Allgemeines. Das neue Gesetz in der Praxis. Patientenverfügung im Praxistest. Ermutigung zum Erstellen einer Verfügung

Folgen für die Erstellung. Allgemeines. Das neue Gesetz in der Praxis. Patientenverfügung im Praxistest. Ermutigung zum Erstellen einer Verfügung Das neue Gesetz in der Praxis Patientenverfügung im Praxistest Dr. M. Dreyhaupt Zentrum für Palliativmedizin und Schmerztherapie Vorausverfügte Situation muss der aktuellen Situation entsprechen Gültigkeit

Mehr

Selbstbestimmung im Sterben Fürsorge zum Leben

Selbstbestimmung im Sterben Fürsorge zum Leben Selbstbestimmung im Sterben Fürsorge zum Leben Ein Gesetzesvorschlag zur Regelung des assistierten Suizids Düsseldorf, 14.11.2015 Jochen Taupitz Prof. Dr. Jochen Taupitz www.imgb.de Seite 1 Sterbehilfe

Mehr

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht

Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher Sicht Klinikum Sindelfingen-Böblingen Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin Kliniken Sindelfingen Die Abteilung Neue Medien Abteilung & Neue XYZ Services... Wertigkeit von Patientenverfügungen aus ärztlicher

Mehr

Selbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können

Selbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können Selbst bestimmt sterben Was es bedeutet was uns daran hindert wie wir es erreichen können Prof. Dr. Gian Domenico Borasio Lehrstuhl für Palliativmedizin Universität Lausanne Wir sind heute zu einem Punkt

Mehr

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung aus ärztlicher Sicht Dr. Markus Miller Facharzt für Innere Medizin, Lungenheilkunde, Schlafmedizin, Notfallmedizin Stiftungsklinik Weißenhorn Rechtliche Voraussetzungen

Mehr

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Wintersemester 2017/18 Vorlesung Ethik in der Medizin Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Prof. Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin Rückblick Indikation + Einwilligung

Mehr

Patientenverfügung Überlegungen aus medizinischer und ethischer Sicht

Patientenverfügung Überlegungen aus medizinischer und ethischer Sicht Vortrag bei der Alzheimer Gesellschaft Augsburg e.v. am Patientenverfügung Überlegungen aus medizinischer und ethischer Sicht Dr. Dr. Eckhard Eichner Augsburger Hospiz- und Palliativversorgung e.v. Augsburger

Mehr

Die Patientenverfügung. Stand: Mai 2014

Die Patientenverfügung. Stand: Mai 2014 Die Patientenverfügung Stand: Mai 2014 Wozu dient eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie in bestimmten

Mehr

Wozu dient eine Patientenverfügung?

Wozu dient eine Patientenverfügung? Patientenverfügung 2 Wozu dient eine Patientenverfügung? In einer Patientenverfügung können Sie schriftlich für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit festlegen, ob und wie Sie in bestimmten Situationen

Mehr

Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot?

Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot? Pädagogik Sabrina Flaig Sterbehilfe. Ein Verstoß gegen das 5. Gebot? Facharbeit (Schule) Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Problemstellung... 1 2. Sterbehilfe... 2 2.1. aktiv 2.2. passiv 2.3. indirekt 3.

Mehr

Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben.

Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben. Nicht dem Leben mehr Tage, sondern den Tagen mehr Leben geben. Ethisches Fallbeispiel Frau C. lebt seit 55 Jahren mit ihrem Mann in einer sehr harmonischen Ehe. Am 1. Sept.2010 hört Herr C. beim Abräumen

Mehr

WILLE ZUM LEBEN WILLE ZUM STERBEN

WILLE ZUM LEBEN WILLE ZUM STERBEN Symposium Freiburg BEHINDERUNG UND ALTER: Die letzte Lebensphase WILLE ZUM LEBEN WILLE ZUM STERBEN Dr. med. Marion Schafroth Vorstandsmitglied EXIT, Ressort Freitodbegleitung 1 http://www.rwi.uzh.ch/lehreforschung/alphabetisch/schwarzenegger/publikationen/jusletter070319.pdf

Mehr

Mit einem Bein im Knast die Bedrohung bei allen Entscheidungen?

Mit einem Bein im Knast die Bedrohung bei allen Entscheidungen? Mit einem Bein im Knast die Bedrohung bei allen Entscheidungen? IFIMP Innsbrucker Forum für Intensivmedizin und Pflege 25. Juni 2014, Innsbruck J. Wallner Disclaimer Die folgenden Ausführungen geben die

Mehr

Geleitwort zur 1. Auflage... Vorwort zur 5. Auflage... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis...

Geleitwort zur 1. Auflage... Vorwort zur 5. Auflage... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... Geleitwort zur 1. Auflage... Vorwort zur 5. Auflage... Inhaltsübersicht... Abkürzungsverzeichnis... Literaturverzeichnis... V VII IX XIX XXI 1. Kapitel Einführung... 1 I. Sterben einst und jetzt und in

Mehr

Praxis der Sterbebegleitung und Sterbehilfe in den Niederlanden

Praxis der Sterbebegleitung und Sterbehilfe in den Niederlanden Praxis der Sterbebegleitung und Sterbehilfe in den Niederlanden Pastor Dr. theol. Ralph Charbonnier Zentrum für Gesundheitsethik an der Ev. Akademie Loccum Gliederung 1. Warum Sterbehilfe? 2. Sterbehilfe

Mehr

Salus aut voluntas aegroti suprema lex? Selbstbestimmung. durch. Patientenverfügung

Salus aut voluntas aegroti suprema lex? Selbstbestimmung. durch. Patientenverfügung Salus aut voluntas aegroti suprema lex? Selbstbestimmung durch Patientenverfügung Hippokratische Tradition Salus aegroti suprema lex Der Arzt bestimmt alleine, was für den Patienten gut ist und was demzufolge

Mehr

Patientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes

Patientenverfügung. - aus der Sicht des Arztes Patientenverfügung - aus der Sicht des Arztes Robert Gosenheimer Internist Notfallmedizin, Palliativmedizin Ltd. Oberarzt der Radio Onkologie und Palliativstation des St. Marienwörth Ist ein vorausverfügter

Mehr

Lindern, Schützen, Begleiten, Stützen

Lindern, Schützen, Begleiten, Stützen Lindern, Schützen, Begleiten, Stützen Palliative Care als Hilfe in ethisch schwierigen Situationen? Dr. Susanne Roller Klinik für Palliativmedizin Barmherzige Brüder Krankenhaus München Lindern, Schützen,

Mehr

Therapiezieländerung bei schwerstkranken Patienten

Therapiezieländerung bei schwerstkranken Patienten LEITLINIE Therapiezieländerung bei schwerstkranken Patienten Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21.04.2017 in der vorliegenden Fassung verbindlich in Kraft gesetzt. 2 3 Einführung:

Mehr

Teil 2: Straftaten gegen das Leben*

Teil 2: Straftaten gegen das Leben* Teil 2: Straftaten gegen das Leben* *Stand: 22.4.2014; neu: Folie 24 A. Totschlag ( 212 StGB) B. Mord ( 211 StGB) C. Tötung auf Verlangen ( 216 StGB) D. Aussetzung ( 221 StGB) A. Totschlag ( 212 StGB)

Mehr

Ethische Grundlagen! Dr. Wallnöfer W. J. Arzt für Allgemeinmedizin Prad am Stilfserjoch!

Ethische Grundlagen! Dr. Wallnöfer W. J. Arzt für Allgemeinmedizin Prad am Stilfserjoch! ! SAKKAM Ausbildung Allgemeinmedizin! Ethische Grundlagen! Dr. Wallnöfer W. J. Arzt für Allgemeinmedizin Prad am Stilfserjoch! Ausbildung Allgemeinmedizin 1! Ethische Grundlagen ärztlichen Handelns! Der

Mehr

Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung

Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung Hilfeleistungspflicht und Ablehnung der Hilfeleistung Fortbildung beim DRK Stuttgart Bereitschaft 8 - Unter-/Obertürkheim Themenübersicht Hilfeleistungspflicht und Garantenstellung Hilfeleistungspflicht

Mehr

Hilfe im Sterben oder Hilfe zum Sterben? Brauchen wir ein Gesetz?

Hilfe im Sterben oder Hilfe zum Sterben? Brauchen wir ein Gesetz? Brauchen wir ein Gesetz? Ängste des heutigen Menschen bezogen auf Sterben und Tod Schmerzen... und andere körperliche Symptome Angewiesensein auf Pflege und Versorgung Siechtum Wichtige Angelegenheiten

Mehr

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Bayerisches Staatsministerium der Justiz Bayerisches Staatsministerium der Justiz Rechtliche Aspekte der künstlichen Ernährung Dr. Hans-Joachim Heßler 1. Künstliche Ernährung als (ärztlicher) Heileingriff - Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit

Mehr

Patientenverfügung bei Demenz Juristische Aspekte. Kloster Irsee

Patientenverfügung bei Demenz Juristische Aspekte. Kloster Irsee Dr. Hans-Joachim Heßler Patientenverfügung bei Demenz Juristische Aspekte Kloster Irsee 12.11.2015 Indikation Patientenwille Voraussetzungen für ärztliches Handeln Therapie Patientenwille: Maßstab medizinischen

Mehr

Sterbehilfe Referat zur Sitzung am 26. Juni 2017

Sterbehilfe Referat zur Sitzung am 26. Juni 2017 Leibniz Universität Hannover Institut für Erziehungswissenschaften Moralerziehung (B) Prof. Dr. Detlef Horster Sterbehilfe Referat zur Sitzung am 26. Juni 2017 1 2 Inhalt Begriffliche Differenzierung Rechtliche

Mehr

Ursula Klein Remane Fachstelle Palliative Care Spitex Zürich

Ursula Klein Remane Fachstelle Palliative Care Spitex Zürich Ursula Klein Remane Fachstelle Palliative Care Agenda Fallbeispiel Definition Praxis Ethik Diskussion Fallbeispiel Frau Müller möchte sterben. Fragen Was geschieht dann eigentlich, wie läuft das ab, wie

Mehr

Beginn des strafrechtlichen Lebensschutzes

Beginn des strafrechtlichen Lebensschutzes StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 1 Straftaten gg das Leben: Reichweite d. strafr. Lebensschutzes 1 Beginn des strafrechtlichen Lebensschutzes Befruchtung Einnistung des befruchteten Eis = Nidation

Mehr

Patientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung?

Patientenverfügung und. grenzenlose Selbstbestimmung? Patientenverfügung und mutmaßlicher Wille grenzenlose Selbstbestimmung? Prof. Dr. Dagmar Brosey Überblick 3. BtÄndG 1901 a BGB 1901 b BGB 1904 BGB 287 Abs. 3 FamFG 298 FamFG Die Struktur des Vortrages

Mehr

Ärztlich assistierter Suizid: Rechtlicher Regelungsbedarf - juristische Perspektive

Ärztlich assistierter Suizid: Rechtlicher Regelungsbedarf - juristische Perspektive Ärztlich assistierter Suizid: Rechtlicher Regelungsbedarf - juristische Perspektive Mainz, 31.1.2015 Jochen Taupitz Prof. Dr. Jochen Taupitz www.imgb.de Seite 1 Terminologisches Selbsttötung = Suizid Missverständlich:

Mehr

Patientenverfügung Rechtliche Aspekte

Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Patientenverfügung Rechtliche Aspekte Sabine Beßler, Leiterin Stab und Recht am Möglichkeiten der Patientenvorsorge Wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Wie stelle

Mehr

Umgang mit Patientenverfügung

Umgang mit Patientenverfügung LEITLINIEN Umgang mit Patientenverfügung Die vorliegende Leitlinie wurde durch den Träger erstmals am 21. August 2012 und in der vorliegenden Fassung am 7. November 2016 verbindlich in Kraft gesetzt. 2

Mehr

Grundkurs Strafrecht II - SoSe 2015 Prof. Dr. Luís Greco Teil 1: Straftaten gegen das Leben. A. Totschlag. Teil 1: Straftaten gegen das Leben

Grundkurs Strafrecht II - SoSe 2015 Prof. Dr. Luís Greco Teil 1: Straftaten gegen das Leben. A. Totschlag. Teil 1: Straftaten gegen das Leben Teil 1: Straftaten gegen das Leben A. Totschlag ( 212 StGB) B. Mord ( 211 StGB) C. Tötung auf Verlangen ( 216 StGB) D. Aussetzung ( 221 StGB) A. Totschlag ( 212 StGB) 212 Totschlag (1) Wer einen Menschen

Mehr

Gliederung des Vortrags

Gliederung des Vortrags Künstliche Ernährung bei Wachkoma und Demenz: Gebotene Grundversorgung oder sinnlose Leidensverlängerung? Dr. Alfred Simon Akademie für Ethik in der Medizin e.v. Hospiz-Forum, 10.10.2007 Gliederung des

Mehr

Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich

Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich Hospiz und Palliativpflege im stationären Bereich Impulsreferat am 26. Juni 2014 in Eisenstadt Dr. Gustav Herincs Mobiles Hospizteam der Caritas Wien Definitionen: Palliative Care (WHO 2002) Ist ein Ansatz

Mehr

Und wo bleibt da die Ethik?

Und wo bleibt da die Ethik? Und wo bleibt da die Ethik? Dipl.-Psych. M. Schröer Psycholog. Psychotherapeutin Psychoonkologin, Medizinethikerin 9.4.2014 1. Düsseldorfer multidisziplinäres Palliativkolloquium Entscheidungen am Lebensende

Mehr

Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 9. Gesundheitspflege-Kongress. Hamburg

Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Prof. Dr. jur. Thomas Weiß. 9. Gesundheitspflege-Kongress. Hamburg 9. Gesundheitspflege-Kongress Hamburg Worauf es ankommt bei Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen 26.11.2011 Prof. Dr. jur. Thomas Weiß Menschenwürde und persönliche Freiheitsrechte Recht auf Leben

Mehr

Patientenverfügung Stand 2009

Patientenverfügung Stand 2009 Patientenverfügung Stand 2009 20 Jahre Geriatrie am St. Marien-Hospital in Köln und Einrichtung des Lehrstuhls der Geriatrie an der Universität zu Köln Klinik für Geriatrie Forschungsschwerpunkt für Geriatrie

Mehr

Indirekte Sterbehilfe

Indirekte Sterbehilfe Neuere Medizin- und Wissenschaftsgeschichte 27 Indirekte Sterbehilfe Medizinische, rechtliche und ethische Perspektiven Bearbeitet von Sophie Roggendorf 1. Auflage 2011. Taschenbuch. 204 S. Paperback ISBN

Mehr

Ethische Fragen in der Berufspraxis

Ethische Fragen in der Berufspraxis Ethische Fragen in der Berufspraxis 2. Hospiz und Palliativkongress im Oldenburger Münsterland 18.9.2013 Winfried Hardinghaus Hippokratische Ethik ( Paternalismus ) Salus aegroti suprema lex versus Zeitgenössische

Mehr

Inhalt. 1 Grundlagen aus ärztlicher Sicht Juristisches Hintergrundwissen Arzt-Patienten-Verhältnis... 1

Inhalt. 1 Grundlagen aus ärztlicher Sicht Juristisches Hintergrundwissen Arzt-Patienten-Verhältnis... 1 IX 1 Grundlagen aus ärztlicher Sicht..................... 1 Dietrich Wördehoff 1.1 Arzt-Patienten-Verhältnis............................... 1 1.2 Ärztliche Indikation....................................

Mehr

Therapieentscheidungen am Lebensende

Therapieentscheidungen am Lebensende Therapieentscheidungen am Lebensende Imke Strohscheer Universitäre Palliativmedizinische Einrichtung LKH - Universitätsklinikum Graz Grundlagen moralischen Handelns in der Medizin Eid des Hippokrates Florence

Mehr

Patientenverfügung. Ich,. wohnhaft in

Patientenverfügung. Ich,. wohnhaft in Patientenverfügung Ich,. (Name) (Vorname) geb. am wohnhaft in.. verfasse hiermit für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann, folgende Patientenverfügung: ich treffe

Mehr

Sterben in Würde. Worum geht es eigentlich?

Sterben in Würde. Worum geht es eigentlich? Sterben in Würde Worum geht es eigentlich? 1 Viele Menschen fürchten sich davor, dass sie am Lebensende unnütz und einsam sind und nicht mehr über sich selbst bestimmen können. Sie haben Angst vor Schmerzen

Mehr

Geschichte. Theorie. Ethik. Ethische Probleme am Lebensende. Dr. Barbara Wolf-Braun

Geschichte. Theorie. Ethik. Ethische Probleme am Lebensende. Dr. Barbara Wolf-Braun Geschichte Theorie Ethik Ethische Probleme am Lebensende Dr. Barbara Wolf-Braun Zu unterscheiden sind Sterbebegleitung Palliativmedizin passive Sterbehilfe Behandlungsverzicht Behandlungsabbruch Änderung

Mehr

Umgang mit Transportverweigerung

Umgang mit Transportverweigerung Umgang mit Transportverweigerung Recht im Rettungsdienst Mit einem Bein im Gefängnis? 13. Stuttgarter Intensivkongress 09.02.2017 Transportindikation und Patientenwille + - + RD hält Transport für indiziert

Mehr