Strafrechtliche Verfolgung der HIV-Exposition und HIV-Transmission Urteile in Deutschland von

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1 Strafrechtliche Verfolgung der HIV-Exposition und HIV-Transmission Urteile in Deutschland von Gericht & Datum AG München 05/1987 LG München 07/1987 LG Nürnberg- Fürth, 11/ /1988 LG Hechingen 11/1987 AG Ingolstadt 05/ /1989 LG Saarrücken 12/1989 Person & Situation 23 J. Prostituierte Ungeschützter in 6 Ungeschützter in Tateinheit mit Vergewaltigung US-Amerikaner dreimal ungeschützter Analverkehr in Homo- Treffpunkt Einmaliger Kontakt ohne Kondom Bluter besuchte mehrfach Bordell Bot 1.200,- DM für ungeschützten arbeiter bei nicht professionellem Date Anklage Gruppe Infektion erfolgt? Urteil Bewährung Einflussfaktoren/Begründungen workerin nein k.a. Zwei Vorstrafen wegen verbotener Prostitution (C) 1 Psychiatrische Erkrankung? Promisker MSM nein Unterbringung nach 63 STGB Freispruch wegen nicht auszuschließender Schuldunfähigkeit, psychiatrische Unterbringung nach 63 STGB ohne Bewährung unbekannt 2 Jahre Interruptus mit Kondom vor Erguss Häufige STD in der Vergangenheit Überlegenes Wissen bei Positiven erwartet Hetero nein 1 Jahr Ohne Bewährung täuschte vor, nicht infiziert zu sein Interruptus vor Samenerguss Hämophiler nein Freispruch Verschwieg die ihm bekannte HIV-Infektion Straflose Vorbereitungshandlung ohne Ansatz zur Tat (B) 2 MSM & ja 1 Jahr 10 Bei work konsequente Kondomnutzung worker zur Bewährung Ärztliche Aufklärung erfolgt 1 Versuchte gefährliche Körperverletzung 223a Abs. 1 StGB (alte Regelung), Versuchte gefährliche Körperverletzung 223, 224 Abs. 1 StGB (neue Regelung) 2 (B) Vollendete gefährliche Körperverletzung 223, 223a StGB (alte Regelung), Vollendete gefährliche Körperverletzung 223, 224 StGB (neue Regelung)

2 AG Kempten 11/ /1989 AG Hamburg 12/ /1991 LG München 04/1991 LG Offenburg 5/1992 AG Limburg 11/2000 (Datum der Ausfertigung) AG Aschaffenburg 1/2001 LG Böblingen 05/200 mit 17-Jähriger Fortgesetzter ungeschützter mit Partnerin auch nach Erhalt der HIV- Diagnose Dreifacher ungeschützter Ungeschützter Oralverkehr mit 14-Jähriger Heterosexueller Drogengebraucher Heterosexueller Asylbewerber 90mal ungeschützter Vaginalverkehr mit Ehefrau ohne sie über HIV zu informieren Ungeschützter Verkehr in fünf mit verschiedenen Frauen Hetero nein Freispruch Der Zeugin war Infektion bekannt Eigenverantwortliche Selbstgefährdung Hetero ja 2 Jahre Ohne Bewährung unklar, ob Infektion der Partnerin Geändert vor dem ersten HIV-Test erfolgte in: 1 Jahr 9 (C) 3 in Tateinheit mit in 90 Drogengebraucher Ja, in allen drei 3 Jahre Verschwieg selbst auf Nachfragen sein Infektion Tat nichts, um das Risiko zu mindern, wie z.b. Interruptus nein unbekannt Strafmaß richtete sich nach dem Tatbestand der sexuellen Nötigung Drogengebraucher Diagnostizierte Persönlichkeitsstörung nein 3 Jahre 15 Vorstrafen Wollte mit aller Gewalt ungeschützten Hatte bereits ehemalige Lebensgefährtin infiziert Migrant Ein Fall 1 Jahr 6 Mann war auf englisch und französisch über Bedeutung der HIV- Infektion aufgeklärt Ausdrückliche Täuschung der Ehefrau Drogengebraucher 2 Jahre 4 Zahlreiche Vorstrafen HIV und Hep B-infiziert Hatte Frage nach Aids verneint Mildernd: drogengebrauchende Frau = schweigende Einwilligung? Polizei angespuckt 3 (C) uelle Nötigung 177 STGB

3 LG Stuttgart 07/2001 LG??? (Bayern), 07/2001 AG Königswusterhausen 11/2003 LG Memmingen 06/2006 LG Cottbus 11/ O8/2007 Heterosexueller US- Amerikaner Ansteckung in vier Ein Fall in Tateinheit mit Vergewaltigung 20 Fälle versuchter Ansteckung Ungeschützter Oral- und Vaginalverkehr in 6 Partnerin über TV Chat, ungeschützter Vaginalverkehr Verheirateter Mann mit schwulen kontakten mit Chat-Partner in 25 4x (B) 1x (C) 20x in 6 Ja in vier 10 Jahre Ohne Bewährung nein 1 Jahr Ohne Bewährung nein 1 Jahr 3 (B) MSM 3 Jahre 6 in 25 7 Jahre 3, nach Revision: 2 Jahre 5 Monat Mit Bewährung Bereits Exfrau infiziert? Hat zu ungeschütztem gedrängt Gefährliche Praktiken : Analverkehr Egoistische Haltung Opfer sind Risken bereitwillig eingegangen Mitverhandelt wurde illegaler Aufenthalt in der BRD 16 Vorstrafen Coitus Interruptus, niedrige Viruslast Frauen wird Sorglosigkeit zugeschrieben Mitverhandelt wurde Diebstahl- Fall Auseinandersetzung darüber, ob Partnerin über HIV-Infektion informiert war, sie bestreitet es Wahrheitswidrige Angaben zum eigenen HIV-Status In zweifacher Hinsicht getäuscht Fragen der Viruslast und HAART wurden verhandelt, Gutachten RKI Mitverhandelt und im Urteil nieder geschlagen hat sich Fahren ohne FS und Verstöße gegen BTM-Gesetz Ausschlaggebend war Vortäuschung negativer Testergebnisse, Freund wurde mit eigener Chipkarte zum HIV-Test geschickt

4 AG Konstanz 01/2007 LG Würzburg 06/2007 LG Köln 06/2007 AG Celle 1 1/2008 AG Nürtingen 3/2008 Über Bare-Profil im Internet kennen gelernt Heterosexueller Kenianer mit sieben Frauen Identisch mit AG Königswusterhausen 11/2003 Ungeschützter mit Frauen aus dem Chat Heterosexueller Kameruner Ungeschützter mit Lebensgefährtin in 192 Niedrige Viruslast (D) 4 MSM 2 Jahre 2 1x (B) und 20 x (B) und in 3 in 2 in 192 Migrant In zwei In vier MSM Ein Fall 1 Jahr Mit Bewährung Infektionsabsicht unterstellt, um einen Freund zu finden Vorstrafe wegen BTM-Vergehen (5 Jahre zuvor) 5 Jahre 6 HAART und Viruslast spielen eine Rolle In beiden angeblich Übereinstimmung der Virenstämme Sachverhalte gestanden Teilweise Partnerinnen über HIV aufgeklärt 5 Jahre Angeklagtem war die Infektion der Frauen gleichgültig! Keine ART trotz hoher Viruslast Sicherheitsverwahrung wurde diskutiert, aber vorbehalten Verschwieg bewusst die HIV- Infektion Schwierige Lebenssituation aufgrund von HIV wird in Rechnung gestellt Staatsanwaltschaft hat Berufung wegen zu niedriger Strafe eingelegt Migrant nein Freispruch Viruslast auf null" Gutachten von Virologen von Uni Tübingen: aus medizinsicher Sicht nicht ansteckend Ungeschützter GV unter sart untauglicher Versuch, HIV zu übertragen Abs. 1

5 AG München 03/2008 AG Friedberg 11/2008 AG Rastatt 03/2010 AG Fulda 03/2010 AG Wilhelmshaven 09/2009 LG Oldenburg 03/2010 Unklar, ob ungeschützter Analverkehr vollzogen wurde MSM nein 6 Nach Berufung Verfahren gegen 200 Sozialstunden eingestellt nein Geldstrafe 90 Tagessätze, auf Einspruch eingestellt Ungeschützter, wobei unklar bleibt, ob HIV- Infektion zum Tatzeitpunkt bereits bekannt war 32 jährige Frau Ungeschützter mit Partner und Kindsvater 25 jährige Frau Heterosexuelle Frau Mehrfach ungeschützter U.a. über Chat-Kontakte (B) MSM Psychische Störung diagnostiziert ja 2 Jahre 6 Mit Bewährung Frau unklar 1 Jahr Mit Bewährung Frau Alkoholikerin 3 Jahre 6 Berufung wurde vom LG Oldenburg verworfen Viruslast war unter Nachweisgrenze < 50 Kopien HIV-Infektion vorher nicht mitgeteilt eindrucksvolles Gutachten vom Max Pettenkofer Institut bezeichnet selbst Küssen als Übertragungsrisiko In Berufungsverhandlung Gegengutachten von Prof. Vernazza Viruslast seit Jahren unter der Nachweisgrenze ADHS-Diagnose strafmildernd HIV-Infektion ausdrücklich verneint Unklar, wann er Kenntnis von seiner Infektion erhalten hat Mehrere Vorstrafen wegen Vermögensdelikten und gefährlicher Körperverletzung Virusübereinstimmung gefunden, wobei Richtung offen bleibt Sei von ihrer Ärztin nicht richtig aufgeklärt worden krasse Wiederholungstäterin Wunsch der partner nach Kondombenutzung abgelehnt Mehrfach vorbestraft, u.a. wegen Körperverletzung Traumatisierung durch frühe HIV-

6 AG Neumarkt 09/2010 LG Kiel 06/2010 LG Landau 05/2011 Ungeschützter in 10 mit 2 Frauen Ungeschützter mit mehren Frauen Heterosexueller aus Kongo Ungeschützter mit einer jungen Frau 1 Jahr 6 5x 2x (B) Ohme Bewährung Hirnschädigungen und Persönlichkeitsstörung In zwei (B) Migrant ja 3 Jahre 6 Diagnose Anderseits wurde hohes Maß an Rücksichtslosigkeit festgestellt Infektion auf ausdrückliche Nachfrage verneint Exorbitant hohe Viruslast, ART abgesetzt Unzureichende ärztliche Behandlung wird erwährt Wiederholungstäter verwiesen wird auf ein Urteil des LG Offenbach von 2009

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