Merkblatt ausländische Bildungsnachweise

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1 Merkblatt ausländische Bildungsnachweise Studienbewerber mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen dürfen nach erfolgreichem Durchlaufen des ebs Aufnahmeverfahrens das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der EUROPEAN BUSINESS SCHOOL Schloß Reichartshausen erst aufnehmen, wenn ihr Vorbildungsnachweis als einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt ist. Die Anerkennung resp. Bewertung des Vorbildungsnachweises wird durch die jeweils zuständigen Kultusbehörden auf der Grundlage der Bewertungsvorschläge der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (KMK) vorgenommen. Zuständig sind im einzelnen: für Bewerber mit ausländischer Staatsangehörigkeit oder Staatenlose das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Rheinstr in Wiesbaden ( 0611 / 32-0); für Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit und Hauptwohnsitz im Ausland die Zeugnisanerkennungsstelle bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach in Düsseldorf ( 0211 / 475-0); für Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit und Hauptwohnsitz in Hessen das Studienkolleg Mittelhessen, Landgrafenstr. 8 in Gießen ( 0641 / ); für Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit und Hauptwohnsitz in den übrigen Bundesländern das Kultusministerium resp. die von diesem beauftragte Stelle des Bundeslandes, in dem der Zeugnisinhaber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Sofern der Bescheid gemäß der Bewertungsvorschläge ohne Einschränkung auf das jeweilige Land ergangen ist, wird er vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst bestätigt. Einzelfallentscheidungen, die von den Bewertungsvorschlägen abweichen, werden nicht übernommen. In diesem Falle erfolgt eine Nachprüfung durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Für die Anerkennung eines im In- oder Ausland erworbenen International Baccalaureate Diploma ist das Hessische Kultusministerium, Luisenplatz 10 in Wiesbaden ( 0611 / , Herrn Lenz) zuständig. Um spätere Überraschungen auszuschließen, sollte man sich bereits vor einem Schulwechsel ins Ausland unbedingt mit der jeweils zuständigen deutschen Kultusbehörde in Verbindung setzen und prüfen lassen, ob der angestrebte Schulabschluss anerkennungsfähig ist. In Frage stehen dabei vor allem der Status der Schule, die gewählte Fächerkombination sowie die zu erzielenden Abschlussnoten. Solche Beratungen im Vorfeld sind, anders als die später vorzunehmende Zeugnisprüfung und anerkennung, gebührenfrei. Generell gilt, dass auch für den Auslandsschulbesuch zwölf aufsteigende Schuljahre gefordert werden und das zu erlangende Abschlusszeugnis von staatlich anerkannten Prüfungsbehörden ausgestellt sein muss. Von allen Studienbewerbern, die ihr Hochschulzugangszeugnis nicht an einer deutschsprachigen Schule im Ausland erworben haben, wird ferner der Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse erwartet. Da die meisten Anfragen Bildungsnachweise aus den USA und Großbritannien sowie das International Baccalaureate betreffen, haben wir die wichtigsten Regelungen für diese Bereiche zusammengefasst. Die folgende Übersicht bietet eine erste Orientierung, kann aber, darauf möchten wir an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich hinweisen, die Vorab-Beratung und Prüfung durch die zuständigen Kultusbehörden nicht ersetzen. 1

2 Anerkennung von Bildungsnachweisen aus den USA Je nach Dauer des Schulbesuches in den USA gelten hier unterschiedliche Anforderungen. A) Bei 4- oder mehrjähriger US-Schulzeit: Wurden die gesamte Schulzeit oder zumindest die 4 Jahre an der Senior High School in den USA verbracht, so kann die Anerkennung ausgesprochen werden, wenn 1. ein High School-Diploma (HSD) und eine Feststellungsprüfung (FSP) 1 (bei ausländischen Studienbewerbern) bzw. eine Anerkennungsprüfung(AEP) 2 (bei deutschen Studienbewerbern) vorliegen oder 2. ein HSD und ein Scholastic Aptitude Test (SAT) mit mindestens Punkten nachgewiesen werden. Zudem muss durch Vorlage des school reports der Nachweis eines Cumulative Grade Point Average ( CumGPA) von mindestens 3,0 sowie von 16 Academic Units/Credits in den Jahrgangsstufen 9 bis 12 geführt werden. Die Units sind wie folgt zu erbringen: English 4 units 2nd language 2 units (dies darf bei deutschsprachigen Bewerbern nicht Deutsch sein) social studies 3 units mathematics 2 oder 3 units science 2 oder 3 units (oder mathematics und science zusammen 5 units) wahlfreie academic units 2 units Die Kombination HSD plus AEP oder FSP führt jedoch lediglich zu einer fachgebundenen Hochschulreife. B) Bei 1- oder 2jähriger US-Schulzeit: Wer nicht die letzten vier bzw. drei Jahrgangsstufen der High School besucht, sondern das HSD nach Einstufung in die 11. oder 12. Klasse erworben hat, kann die Berechtigung, sich um einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule zu bewerben, nur erlangen, wenn 1. ein HSD und vier Advanced Placement-Prüfungen (AP) oder 2. ein HSD und zwei Jahre erfolgreichen College-Studiums 3 oder 3. ein HSD und mindestens Punkte im SAT und ein Jahr erfolgreichen College- Studiums oder 1 Ausländische Bewerber um einen Studienplatz an der ebs können sich lt. Auskunft des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst im Studienkolleg Frankfurt auf die FSP vorbereiten. 2 Kurse zur Vorbereitung auf die AEP werden lediglich am Studienkolleg in Hamburg, Holstenglacis 6, Hamburg, angeboten. 3 Gemeint sind hier Colleges mit vierjährigem Studiengang bis zum Bachelor Degree. Falls ein zweijähriges (öffentliches) Community College oder ein (meist privates) Junior College besucht wurde, kann eine Anerkennung nur erfolgen, wenn ein Associate Degree (Ass. of Arts oder Ass. of Science) erworben und dabei academic subjects belegt wurden. Bei der Auswahl des amerikanischen Colleges/der Hochschule ist darauf zu achten, dass eine Anerkennung durch den jeweils zuständigen regionalen Hochschulverband gegeben ist. Das Verzeichnis der anerkannten Colleges/Hochschulen (Accredited Institutions of Postsecondary Education) wird vom American Council on Education in jährlich aktualisierter Auflage herausgegeben. 2

3 4. ein Bachelor Degree einer akkreditierten Hochschule in den USA 3 nachgewiesen werden. Zu 1.: Bei der Kombination HSD plus 4 AP-Prüfungen kann die allgemeine Hochschulreife nur zuerkannt werden, wenn 2 Fremdsprachen und 2 mathematisch-naturwissenschaftliche Fächer belegt und geprüft wurden. Die fachgebundene Hochschulreife für wirtschaftswissenschaftliche Fächer kann zuerkannt werden, wenn unter den 4 AP-Fächern 2 Sprachen und ein mathematisch-naturwissenschaftliches Fach sind. Das vierte Fach kann in diesem Fall aus dem Kanon der AP-Fächer frei gewählt werden, sofern es einem Unterrichtsfach der gymnasialen Oberstufe entspricht. Zu beachten ist ferner, dass AP-Prüfungen nur dann gewertet werden, wenn die Teilnahme an den Prüfungen während des Besuches einer High School außerhalb Deutschlands erfolgt ist und in den einzelnen Prüfungen ein Punktwert von 3 oder mehr erreicht wurde. Zu 2.: Die Kombination HSD plus zwei erfolgreiche Studienjahre an einem akkreditierten College wird in der Regel als allgemeine Hochschulreife anerkannt, wenn 5 voneinander unabhängige allgemeinbildende Fächer 4 belegt wurden, darunter Englisch, eine weitere Fremdsprache, Mathematik und eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie oder Physik) und zudem mindestens 3 von diesen 5 Fächern in mindestens 3 aufsteigenden bzw. einander ergänzenden Kursen erfolgreich, d.h. mit einem Gesamtdurchschnitt nicht unter C (=GPA von 2,0) absolviert wurden. Der Studienerfolg kann belegt werden durch den Nachweis entweder des Erreichens des junior standing oder von 50% der für den Bachelorgrad erforderlichen credits oder des Associate Degree in einem akademischen Programm (transfer program) eines Junior/Community-Colleges. Zu 3.: In dieser Kombination ist der Nachweis über das erfolgreiche Studienjahr analog zur Regelung für die Kombination HSD plus zwei erfolgreiche Studienjahre zu führen, wobei in diesem Falle jedoch alle 5 gewählten Fächer durchgängig belegt worden sein müssen. Zu 4.: Der Bachelor Degree als Abschluss des Studiums an einem 4-Jahres-College wird in Deutschland in aller Regel als Vordiplom oder Zwischenprüfung in der nachgewiesenen Fachrichtung anerkannt. Mit der Anerkennung des Bachelor Degrees durch eine deutsche Anerkennungsbehörde kann auch die allgemeine Hochschulreife verbunden sein, so dass ein Bachelor Abschluss in einem nichtwirtschaftswissenschaftlichen Studiengang den Zugang zu einem wirtschaftswissenschaftlichen Studium eröffnen kann. 4 Als allgemeinbildend gelten in der Regel die Fächer, die in der gymnasialen Oberstufe an deutschen Gymnasien als Unterrichtsfächer gewählt werden können. 3

4 Anerkennung von Bildungsnachweisen aus England, Nordirland und Wales Nach den per Beschluss der KMK vom geänderten Bestimmungen können Hochschulzugangsberechtigungen aus England, Nordirland und Wales in Deutschland einer fachgebundenen Hochschulreife gleichgestellt werden, wenn sie neben den auf S.1 genannten generellen Anforderungen folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: Es müssen mindestens 4 voneinander unabhängige allgemeinbildende Prüfungsfächer nachgewiesen werden. Unter diesen Prüfungsfächern müssen folgende Fächer vertreten sein: o Eine Sprache (Bei BewerberInnen mit Muttersprache Deutsch wird das Fach German nicht gewertet. BewerberInnen mit anderer Muttersprache können dieses Fach einbringen.) o Mathematik oder eine der Naturwissenschaften Biologie, Chemie oder Physik. Mindestens 3 der vier Prüfungsfächer müssen auf dem Niveau des General Certificate of Education Advanced Level (GCS AL) bestanden sein, für das vierte Fach ist das Niveau des General Certificate of Education - Advanced Subsidiary Level (GCS AS) hinreichend. Als allgemeinbildend gelten i.d.r. alle Fächer, die im Rahmen der gymnasialen Oberstufe an deutschen Gymnasien angeboten werden. Neben diesen allgemeinen gibt es noch fachspezifische Anforderungen für den Zugang zu wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen, die vor allem die Wahl der GCS AL-Fächer betreffen: Als GCS AL-Fächer zu belegen sind demnach: o Mathematik o ein wirtschaftskundliches Fach Zusätzliche Maßgaben, die die o.g. Anforderungen nicht ersetzen, sind: Zwei Fächer auf dem Niveau des GCE-Advanced Subsidiary Level können anstelle eines GCE-Advanced Level in die Bewertung einbezogen werden. Eine Sprachprüfung im Fach Englisch, die nicht im Rahmen von GCE AL/AS- Prüfungen abgelegt worden ist, kann nicht als Ersatz für ein Fach im GCE AL/AS gewertet werden. Sofern die Prüfungsleistungen nur durch vorläufige Mitteilungen der Prüfungsbehörden ( Statement of Provisional Results, Individual Candidate Statement ) dokumentiert werden, können diese als Grundlage für die Entscheidung über die Hochschulzugangsqualifikation herangezogen werden. Die Bewerberinnen und Bewerber werden jedoch verpflichtet, die offiziellen Prüfungszeugnisse bis zum Beginn des zweiten Studiensemesters vorzulegen. Die weiteren Maßgaben sind bei den zuständigen Kultusbehörden zu erfragen. 4

5 Anerkennung des International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International Soll ein nach den Bestimmungen der/des International Baccalaureate Organisation/Office du Baccalauréat International erworbenes International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International (IB) als Zugangsberechtigung für eine deutsche Hochschule anerkannt werden, so sind die folgenden Bedingungen zu erfüllen: Es ist der Besuch von mindestens 12 aufsteigenden Jahrgangsstufen an Schulen mit Vollzeitunterricht nachzuweisen. Unter den 6 Prüfungsfächern des IB müssen folgende nach der Terminologie des IB bezeichnete Fächer sein: - zwei Sprachen ( davon mindestens eine fortgesetzte Fremdsprache als Language A ), - ein naturwissenschaftliches Fach (Biology, Chemistry, Physics), - Mathematics (higher level) oder Further Mathematics (higher level) oder Mathematic Methods (standard level) - ein gesellschaftswissenschaftliches Fach ( History, Geography, Economics), - ein IB-Fach nach Wahl. Gewählt werden kann eine weitere moderne Fremsprache, Latin, Classical Greek, General Chemistry, Applied Chemistry, Environmental Systems, Computer Science, Design Technology, Philosophy, Psychology, Social Anthropology, Business and Organisation. Von den 6 Prüfungsfächern müssen 3 Prüfungsfächer auf dem höheren Anspruchsniveau (higher level) nachgewiesen werden. Unter diesen wiederum müssen sein: - eine fortgesetzte Fremdsprache als Language A, dazu - Mathematik oder ein naturwissenschaftliches Fach. Alle Fächer müssen bis zum Ende des Bildungsganges durchgängig belegt worden sein. Die geforderten 6 Prüfungsfächer müssen mindestens mit der IB-Note 4 (satisfactory) benotet sein. Deutsche Zeugnisinhaber, die als eine der geforderten Sprachen Deutsch (also die Muttersprache) wählen, müssen diese ebenfalls als Language A belegt haben. In jedem Fall müssen deutsche Zeugnisinhaber neben der geforderten fortgesetzten Fremdsprache als Language A (A1 oder A2) innerhalb ihres schulischen Bildungsganges einen mindestens vierjährigen zusammenhängenden Kurs in einer zweiten Fremdsprache nachweisen. Werden die o.a. Bedingungen nicht erfüllt, so kann das IB nur in Zusammenhang mit einer zusätzlichen Prüfung als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden. Deutsche Staatsbürger legen die Anerkennungsprüfung (AEP) 5, ausländische Staatsangehörige die Feststellungsprüfung (FSP) 6 ab. 5 Kurse zur Vorbereitung auf die AEP werden lediglich am Studienkolleg in Hamburg, Holstenglacis 6, Hamburg, angeboten. 6 Ausländische Bewerber um einen Studienplatz an der ebs können sich lt. Auskunft des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst im Studienkolleg Frankfurt auf die FSP vorbereiten. 5

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