Marktregeln für den geregelten Markt Powernext Derivatives

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1 Marktregeln für den geregelten Markt Powernext Derivatives 1. Januar 2015

2 INHALT INHALT... 2 KAPITEL 1 - ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER POWERNEXT DERIVATIVES... 4 KAPITEL 1 EINLEITUNG... 4 KAPITEL 2 BÖRSENTEILNEHMER... 5 Abschnitt 1. Börsenmitglieder... 6 Unterabschnitt 1. Mitgliedschaft und Zulassungsbedingungen... 6 Unterabschnitt 2. Zugang zur Powernext Derivatives und Identifikation... 8 Unterabschnitt 3. Besondere Identifikation im Trade Registration-System für Off-Orderbook/ Registrierte-Geschäfte (Trade Registration System)... 9 Abschnitt 2. Zugelassene Trade Registration-Teilnehmer... 9 Unterabschnitt 1. Status des zugelassenen Trade Registration-Teilnehmers und Zulassungsvoraussetzungen... 9 Unterabschnitt 2. Zugang zum Trade Registration-System für Off-Orderbook-Geschäfte und Identifikation der zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer (Tade Registration System) Abschnitt 3. Verhaltenskodex Abschnitt 4. Ständige Verpflichtungen der Börsenmitglieder und zugelassenen Trade Registration- Teilnehmer sowie Sanktionen KAPITEL 3 MARKTSEGMENTE UND HANDELBARE KONTRAKTE Abschnitt 1. Marktsegmente Abschnitt 2. Handelbare Kontrakte KAPITEL 4 HANDEL Abschnitt 1. Aufträge Abschnitt 2. Auftragsverarbeitung und -zusammenführung KAPITEL 5 REGISTRIERUNG VON OFF-ORDERBOOK GESCHÄFTEN AN DER POWERNEXT DERIVATIVES (TRADE REGISTRATION) 21 Abschnitt 1. Off-Orderbook-Geschäfte (Trade Registration) Abschnitt 2. Verarbeitung von Off-Orderbook-Geschäften (Trade Registration) KAPITEL 6 POST-TRADE-VERARBEITUNG KAPITEL 7 DIENSTLEISTUNGS-BEDINGUNGEN Abschnitt 1. Marktaktivität Abschnitt 2. Geistiges Eigentum Abschnitt 3. Haftung Abschnitt 4. Vertraulichkeit Abschnitt 5. Streitigkeiten TITEL 2 - BESONDERE BEDINGUNGEN DER PEGAS FUTURES KAPITEL 1 EINLEITUNG KAPITEL 2 BÖRSENMITGLIEDER Abschnitt 1. Besondere Zulassungsvoraus-setzungen für die PEGAS Futures Abschnitt 2. Ständige Verpflichtungen der Börsenmitglieder der PEGAS Futures Abschnitt 3. Zahlungsausfall eines Börsenmitglieds der PEGAS Futures KAPITEL 3 AN DER PEGAS FUTURES HANDELBARE INSTRUMENTE KAPITEL 4 HANDEL AN DER PEGAS FUTURES KAPITEL 5 POST-TRADE-VERARBEITUNG ANHANG ZU DEN MARKTREGELN DER POWERNEXT DERIVATIVES BEGRIFFSDEFINITIONEN... 33

3 ÜBERSICHT DER BEKANNTMACHUNGEN Bekanntmachung Datum der Veröffentlich ung Datum des Inkrafttreten s DERIVATIVES Marktregeln für den geregelten Markt Powernext Derivatives DERIVATIVES Änderungen in den Marktregeln für den geregelten Markt Powernext Derivatives (Dienstleistungsbedingungen, cashsettlement ) Inhalt

4 KAPITEL 1 - ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER POWERNEXT DERIVATIVES Kapitel 1 Einleitung Artikel Allgemeine Marktordnung Powernext SA ist ein Unternehmen, das den geregelten Markt Powernext Derivatives für den Handel standardisierter Terminkontrakte betreibt. Powernext Derivatives besteht aus mehreren Marktsegmenten für den Handel von Kontrakten, welche die: diesbezüglichen, in den besonderen Bedingungen definierten Modalitäten und die in den Bekanntmachungen definierten Merkmale erfüllen. Die Powernext SA nimmt die Zusammenführung der Aufträge, die Organisation und den Betrieb der Powernext Derivatives wahr. In diesem Zusammenhang übernimmt die Powernext SA folgende Funktionen: Festlegung der Marktregeln, Festlegung der Zulassungsbedingungen und -Voraussetzungen für den Handel von Kontrakten, Festlegung der Kontraktspezifikationen, Abschluss der Handelsvereinbarungen mit den Börsenteilnehmern oder zugelassenen Trade Registration-Teilnehmern, die die von der Powernext SA vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Erlangung dieses Status erfüllen, Erfassung und Abgleich der Kauf- und Verkaufsaufträge, Registrierung der Off-Orderbook Geschäfte (Trade registration) Weiterleitung der Informationen über die Transaktionen an ein Clearinghaus zur Abwicklung und Erfüllung (Clearing), bei Bedarf Weiterleitung der Informationen an eine Lieferorganisation zur Lieferung, Überwachung der Transaktionen und Kontrolle der Einhaltung der Marktregeln durch die Börsenteilnehmer, Treffen aller erforderlichen Entscheidungen für die Integrität und ordnungsgemäße Durchführung des Börsenbetriebs. Clearinghäuser sind Kreditinstitute, die das Clearing der an der Powernext Derivatives gehandelten Kontrakte entsprechend den für jeden Kontrakttyp spezifischen Verfahren durchführen. Für ein bestimmtes Marktsegment handeln die Clearinghäuser im Rahmen einer Vereinbarung, die mit den von den Handelsteilnehmern beauftragten Clearinghäusern abgeschlossen wurde. Die Lieferstellen gewährleisten gegebenenfalls die effektive Lieferung des Basiswerts der an der Powernext Derivatives gehandelten Kontrakte. Darüber hinaus kann die Powernext Partnerschaftsabkommen mit Partnerbörsen abschließen. Eine Partnerbörse ist ein geregelter Markt oder ein multilaterales Handelssystem, der/das von einer Drittgesellschaft betrieben wird, mit der die Powernext SA ein Partnerschaftsabkommen abgeschlossen hat. Die Partnerbörsen sind in einer Bekanntmachung aufgeführt. Artikel Marktregeln Diese Marktregeln legen die Bedingungen fest, unter denen: die Powernext SA die ordnungsgemäße Durchführung des Börsenbetriebs gewährleistet; die Börsenteilnehmer zum Handel zugelassen werden und an der Börse handeln. Sie bestehen aus den allgemeinen Bedingungen, die für alle Marktsegmente gelten, und den besonderen Bedingungen, die ausschließlich auf ein spezifisches Marktsegment der Powernext Derivatives anwendbar sind. Die Powernext SA stellt den Börsenteilnehmern, Anwärtern und gegebenenfalls den zugelassenen Trade Registration-Teilnehmern Folgendes zur Verfügung: die vorliegenden Marktregeln sowie ihre Änderungen, die Anhänge mit den Erläuterungen der Bestimmungen der Marktregeln, die ein wesentlicher Bestandteil der Marktregeln sind, die Bekanntmachungen, alle sonstigen Beschlüsse oder Parameter. Die Bekanntmachungen dienen der Kommunikation mit den Börsenmitgliedern und den zugelassenen Trade Registration-Teilnehmern. Sie werden versandt an: sämtliche Börsenmitglieder und zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer, sofern sie die Powernext Derivatives betreffen; Börsenmitglieder und zugelassene Trade Registration- Teilnehmer eines bestimmten Marktsegments, sofern sie nur dieses Segment betreffen. Die Powernext SA ist berechtigt, die Marktregeln zu ändern. Falls diese Änderungen wesentliche Auswirkungen auf die Börsenteilnehmer haben und nicht aus einer für die Powernext SA anwendbaren Änderung der geltenden Vorschriften resultieren, sind die Mitglieder hierüber anzuhören. Außer in begründeten Notfällen werden Börsenteilnehmer und zugelassene Trade Allgemeine Bedingungen der Powernext Derivatives 4/36

5 Registration-Teilnehmer von derartigen Änderungen mindestens fünf (5) Kalendertage vor ihrem Inkrafttreten in Kenntnis gesetzt. Sie gelten als am Tag ihres Inkrafttretens durch die Börsenteilnehmer und die zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer genehmigt. Falls Börsenteilnehmer oder zugelassene Trade Registration-Teilnehmer mit diesen Änderungen nicht einverstanden sind, können sie ihre Handelsvereinbarung oder Trade Registration- Vereinbarung innerhalb der gleichen Frist kündigen. Die Marktregeln und Bekanntmachungen werden veröffentlicht. Sie werden auf der Internetseite der Powernext SA zur Verfügung gestellt. Artikel Vertragsbeziehungen Die Beziehungen zwischen der Powernext SA und den Börsenmitgliedern sowie zwischen der Powernext SA und den zugelassenen Trade Registration-Teilnehmern sind vertraglich geregelt. Durch die Unterzeichnung ihrer Handelsvereinbarung verpflichten sich die Börsenmitglieder zur Einhaltung der für sie geltenden Marktregeln und Bekanntmachungen. Durch die Unterzeichnung der Trade Registration- Vereinbarung für die Powernext Derivatives verpflichten sich die zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer zur Einhaltung der für sie geltenden Marktregeln und Bekanntmachungen. Jeder Verstoß von Börsenteilnehmern oder zugelassenen Trade Registration-Teilnehmern gegen eine direkt oder indirekt aus den Marktregeln resultierende Verpflichtung ermächtigt die Powernext SA zur Aufhebung oder Kündigung ihrer Handelsvereinbarung oder Trade Registration- Vereinbarung für die Powernext Derivatives. Artikel Zusammenarbeit mit der Powernext SA Im Rahmen ihrer Vertragsbeziehungen zu Powernext SA sind die Direktoren, leitenden Angestellten, Angestellten, Bevollmächtigten und Vertreter der Börsenmitglieder zu einem transparenten, kooperativen, aufrichtigen und loyalen Verhalten verpflichtet. Sie werden der Powernext SA weder irreführende Informationen mitteilen, noch wichtige Geschäfte verheimlichen. Unbeschadet des Vorstehenden hat ein Börsenmitglied: Sämtliche Anfragen der Powernext SA zu Aktivitäten an der Börse oder sonstige diesbezügliche Vorgänge umgehend ausführlich zu beantworten und Zugang zu sämtlichen Dokumenten, Datenträgern, Telefonaufzeichnungen und allen sonstigen Formen von Unterlagen zu gewähren, und der Powernext SA unverzüglich alle Geschäfte zu melden, bei denen begründetermaßen davon auszugehen ist, dass sie für die Powernext SA im Zusammenhang mit ihrer Vertragsbeziehung zum Mitglied von Interesse sein könnten, einschließlich (aber nicht erschöpfend) aller Ereignisse, die dazu führen könnten, dass das Börsenmitglied gegen die Marktregeln verstößt. Diese Meldepflicht entsteht, sobald das Börsenmitglied von der tatsächlichen oder geplanten Durchführung eines derartigen Geschäfts Kenntnis erhält oder dies bei vernünftiger Betrachtung anzunehmen ist. Kapitel 2 Börsenteilnehmer Artikel Kategorien von Börsenteilnehmern Die Börsenteilnehmer lassen sich in zwei Kategorien einteilen: - Börsenmitglieder, - zugelassene Trade Registration-Teilnehmer. Artikel Autorisierte Antragsteller Die Antragsteller erklären und versichern der Powernext SA, dass: i) sie ordnungsgemäß im Einklang mit den Gesetzen ihrer Gründungsjurisdiktion errichtet wurden, ii) die Unterzeichnung und Erfüllung der Handelsvereinbarung im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Befugnisse erfolgt sind und ordnungsgemäß durch alle erforderlichen Maßnahmen kraft ihrer Satzungen genehmigt wurden, keinerlei Hinterlegung bei einer staatlichen Stelle, einer Behörde oder einer Verwaltung oder in Verbindung mit diesen Institutionen erfordern, weder eine Verletzung noch einen Verstoß gegen geltende gesetzliche Bestimmungen oder Vorschriften oder ihre gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente, Verträge, Urteile, Anordnungen, Erlasse oder sonstige vollstreckbare Urkunden darstellen, iii) gegen sie keine Klagen, Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren, verwaltungsrechtliche Maßnahmen oder sonstige Verfahren anhängig sind, die zu einer offensichtlichen und wesentlichen Verschlechterung ihrer Geschäftstätigkeit, ihrer Vermögens- oder Finanzlage führen bzw. die Gültigkeit oder ordnungsgemäße Erfüllung der Handelsvereinbarung beeinträchtigen könnten; iv) sie sich verpflichten, alle von der Powernext SA in Form von Bekanntmachungen erhaltenen Informationen zur Kenntnis zu nehmen und diese zu beachten; v) sie sich verpflichten, Powernext SA unverzüglich über alle Änderungen hinsichtlich der vorgenannten Erklärungen in Kenntnis zu setzen; vi) sie über die erforderliche Kreditwürdigkeit und Sachkenntnis für Transaktionen an der Börse verfügen; vii) sie über die geeignete geschäftliche Reputation für die Zulassung als Börsenmitglied verfügen; viii) ein Teil ihrer Mitarbeiter die Qualifikationen und Erfahrung besitzt, die für die Umsetzung und Verwaltung geeigneter interner Verfahren und Kontrollmaßnahmen für die geplanten Börsenaktivitäten erforderlich sind; ix) sie gegebenenfalls die von diesen Marktregeln vorgesehenen Verträge abgeschlossen haben und Allgemeine Bedingungen der Powernext Derivatives 5/36

6 die von der Powernext SA vorgeschriebenen technischen Voraussetzungen erfüllen; x) ein Teil ihrer Mitarbeiter fließend Französisch oder Englisch spricht; xi) sie über die erforderlichen Mittel für die Rolle, die sie an der Powernext Derivatives zu übernehmen gedenken, verfügen; xii) sie alle sonstigen Kriterien, insbesondere finanzieller Art, die von der Powernext SA vorgegeben werden, erfüllen; xiii) sie ihre eigene Analyse der ihnen übergebenen Dokumente sowie der Vorteile und Risiken insbesondere wirtschaftlicher, rechtlicher und steuerlicher Art, die durch die Marktregeln und Transaktionen entstehen können, vorgenommen haben und hierzu über die erforderlichen Kenntnisse und nötige Erfahrung verfügen und für das erforderliche Know-how Sorge tragen, und xiv) sie sich über den möglicherweise volatilen Charakter der an der Börse angebotenen Kontrakte im Klaren sind und die mit dem Einsatz dieser Kontrakte verbundenen Risiken akzeptieren. Abschnitt 1. Börsenmitglieder Unterabschnitt 1. Mitgliedschaft und Zulassungsbedingungen Artikel Definition des Börsenmitglieds 1) Börsenmitglied der Powernext Derivatives Ein Börsenmitglied ist eine juristische Person, die mit der Powernext SA eine Handelsvereinbarung abgeschlossen hat und folglich direkt zur Durchführung von Geschäften an der Börse Powernext Derivatives berechtigt ist. Die Geschäfte der Börsenmitglieder der Powernext Derivatives erfolgen in ihrem eigenen Namen: und auf eigene Rechnung und/oder auf Rechnung Dritter. Von einem Börsenmitglied auf Rechnung Dritter durchgeführte Geschäfte gelten als vom Börsenmitglied selbst durchgeführt und erfolgen somit auf seine Verantwortung. Der Zugang zum Handel an der Powernext Derivatives ist ausschließlich Börsenmitgliedern vorbehalten. 2) Mitglied einer Partnerbörse Ein Börsenmitglied der Powernext Derivatives kann gleichzeitig auch Mitglied einer Partnerbörse sein. Ein Mitglied einer Partnerbörse ist eine juristische Person, die als Mitglied an einer Partnerbörse zugelassen ist und folglich die an den Märkten der Partnerbörse gelisteten Kontrakte handeln kann. Die Powernext SA bestätigt der Partnerbörse die Mitgliedschaft des Börsenmitglieds an deren Markt. Artikel Handelsvereinbarung Die Handelsvereinbarung regelt: die Bedingungen, unter denen die Börsenmitglieder ihre Handelsaktivität ausüben, sowie die daraus resultierenden Beziehungen zur Powernext SA; die Marktsegmente, für die das Börsenmitglied anfänglich eine Zulassung beantragt. Der Antragsteller gibt in einem Anhang zu der mit der Powernext SA abgeschlossenen Handelsvereinbarung an, in welcher Eigenschaft er an der Powernext Derivatives Geschäfte abschließen will (im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und/oder auf Rechnung Dritter). Die Handelsvereinbarung entspricht einem Mustervertrag, der von der Powernext SA zur Verfügung gestellt wird. Bei Abweichungen zwischen den Marktregeln und den Bekanntmachungen einerseits und der Handelsvereinbarung andererseits sind die Marktregeln maßgeblich. Die Bekanntmachungen haben Vorrang, sofern sie mit den Marktregeln im Einklang stehen. Artikel Rechte und Pflichten der Börsenmitglieder Die jeweiligen Rechte und Pflichten der Powernext SA und der Börsenmitglieder der Powernext Derivatives sind in den Marktregeln und in der Handelsvereinbarung geregelt. Artikel Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen Die Erfüllung der in den Artikeln und genannten Bedingungen ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft an der Powernext Derivatives. Vor Erteilung der Zulassung prüft die Powernext SA die entsprechende Einhaltung. Aus der Erfüllung der nachstehend ausgeführten Zulassungsbedingungen erwächst für die Powernext SA keinerlei Verpflichtung zur Zulassung von Antragstellern, insbesondere im Hinblick auf die Risikoanalyse, die die Powernext SA bei jedem Antragsteller vornimmt. Artikel Gemeinsame Zulassungsvoraussetzungen für alle Antragsteller Für die Zulassung zum Handel muss jeder Antragsteller: über einen Mindestbetrag an Eigenkapital oder Sicherheiten in Höhe von siebenunddreißigtausend Euro ( ) verfügen; die in einer Bekanntmachung genannten Zulassungsunterlagen, Nachweise und Informationen beibringen, damit die Powernext SA in der Lage ist, o ihn und seine Aktionäre sowie die wirtschaftlich Begünstigten zu identifizieren, o die technischen und personellen Mittel zu kennen und zu beurteilen, die für die Aktivitäten an der Powernext Derivatives aufzubringen sind. Allgemeine Bedingungen der Powernext Derivatives 6/36

7 Zusätzlich zu den in dieser Bekanntmachung genannten Dokumenten kann die Powernext SA die Vorlage von ergänzenden Informationen verlangen, die sie in Anbetracht der Besonderheit des Antragstellers nach vernünftigem Ermessen als notwendig erachtet. Diese Dokumente sind der Powernext SA in deutscher, französischer oder englischer Sprache zur Verfügung zu stellen. Der Antragsteller garantiert die Echtheit der vorgelegten Dokumente und die Gültigkeit aller der Powernext SA mitgeteilten Informationen und belegt deren Inhalt gegebenenfalls anhand von Kopien der Originaldokumente. Es obliegt dem Börsenmitglied, diese Informationen und Dokumente bei Bedarf zu aktualisieren. Die Powernext SA behält sich das Recht vor, dem Antrag eines Antragstellers nicht stattzugeben, wenn sie ihn nicht identifizieren kann oder aber keine Informationen über den Zweck oder die Art der Geschäftsbeziehung erhält. Artikel Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Antragsteller, die auf Rechnung Dritter Geschäfte abschließen möchten Ein Antragsteller, der Geschäfte auf Rechnung Dritter an der Powernext Derivatives abschließen möchte, muss: o alle von der Powernext SA verlangten Dokumente, Nachweise und Informationen gemäß dem vorstehenden Absatz 1 vorlegen, o als prestataire de services d'investissement (Finanzdienstleister) oder établissement de crédit (Kreditinstitut) oder mit einem vergleichbaren Status im Land seines Geschäftssitzes zugelassen sein, o der Powernext SA ein Schreiben vorlegen, aus dem hervorgeht, dass er als prestataire de services d'investissement oder établissement de crédit (oder aufgrund eines vergleichbaren Status im Land seines Geschäftssitzes) per Gesetz besonderen finanziellen Verpflichtungen insbesondere im Hinblick auf die Kenntnis seiner Kunden sowie die Terrorismusbekämpfung und Geldwäsche unterliegt, o der Powernext SA sämtliche Angaben zur Identifikation seiner Kunden einreichen. Werden die vorstehenden Bedingungen nicht erfüllt, lehnt die Powernext SA die Berücksichtigung des Antrags des Antragstellers auf den Abschluss von Geschäften auf Rechnung Dritter ab. Artikel Zulassungsentscheidung Die Powernext SA trifft alle Entscheidungen in Bezug auf Börsenmitglieder gemäß den in den Marktregeln definierten Bedingungen. Bei der Zulassung neuer Börsenmitglieder muss die Powernext SA anhand der Nachweise prüfen, ob die Bedingungen für die Mitgliedschaft erfüllt sind. Die Mitgliedschaft an der Powernext Derivatives tritt am Tag der Unterzeichnung der Handelsvereinbarung in Kraft. Falls die Powernext SA den Abschluss der Handelsvereinbarung mit einem Antragsteller ablehnt, teilt sie ihm dies schriftlich mit. Die Powernext SA teilt den Börsenmitgliedern des betroffenen Marktsegments der Powernext Derivatives per Bekanntmachung die Identität des neuen Börsenmitglieds und das Datum seiner Zulassung mit. Die Liste der Börsenmitglieder der Powernext Derivatives wird veröffentlicht. Artikel Abtretung der Handelsvereinbarung Jede Form der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abtretung oder Übertragung der Handelsvereinbarung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Powernext SA. Artikel Dauer, Aussetzung und Aufhebung der Mitgliedschaft 1) Für die Mitglieder der Powernext Derivatives Die Mitgliedschaft an der Powernext Derivatives besteht so lange, wie die Handelsvereinbarung in Kraft ist. Die Aussetzung oder Kündigung der Handelsvereinbarung hat die Aufhebung oder den Entzug der Mitgliedschaft zur Folge. Bei Missachtung der Marktregeln durch ein Mitglied kann die Powernext SA die Handelsvereinbarung mit diesem durch eine begründete Entscheidung aussetzen oder aufheben. Die Powernext SA sperrt ein Börsenmitglied auf Antrag eines Clearinghauses. Eine derartige Sperrung erfolgt gemäß den Bestimmungen der besonderen Bedingungen für das jeweilige Marktsegment. Je nach Fall kann ein Börsenmitglied für ein oder mehrere Marktsegmente gesperrt werden. Die Powernext SA setzt die anderen Börsenmitglieder unverzüglich und per Bekanntmachung über die Sperrung oder Aufhebung einer Mitgliedschaft in Kenntnis. Im Falle einer Sperrung aus rein technischen Gründen und mit einer Dauer von weniger als fünf Börsentagen behält sich die Powernext SA das Recht vor, von einer Benachrichtigung der anderen Börsenmitglieder abzusehen. 2) Für Mitglieder einer Partnerbörse Wird einem Börsenmitglied die Mitgliedschaft an einer Partnerbörse entzogen, hat es die Powernext SA hiervon in Kenntnis zu setzen. Allgemeine Bedingungen der Powernext Derivatives 7/36

8 Artikel Quotation Provider Die Powernext SA kann Börsenmitglieder ermächtigen, als Quotation Provider für das/die Marktsegment(e) tätig zu werden, in dem/denen sie Geschäfte abschließen. Quotation Provider verpflichten sich, Kauf- und Verkaufsaufträge zur Verbesserung der Marktliquidität einzustellen. Quotation Provider werden im Rahmen eines von der Powernext SA vorgeschriebenen Vertrags tätig, der ihre Rechte und Pflichten regelt. Quotation Provider können in den Genuss besonderer Preiskonditionen kommen, um die zusätzliche Liquidität zu berücksichtigen, die sie dem/den Marktsegment(en) der Powernext Derivatives, an dem/denen sie Geschäfte abschließen, zur Verfügung stellen. Unterabschnitt 2. Zugang zur Powernext Derivatives und Identifikation Artikel Beginn der Handelsaktivität Die Powernext SA beschließt den Beginn der Handelsaktivität eines Börsenmitglieds, sobald: sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente vom Börsenmitglied erhalten hat; das Börsenmitglied aus technischer und organisatorischer Sicht zur Aufnahme seiner Handelsaktivität bereit ist. Artikel Technische Identifikation Der Zugang der Börsenmitglieder zum Handelssystem erfolgt über eine gesicherte elektronische Schnittstelle, deren Nutzung von den Marktregeln und der Handelsvereinbarung geregelt wird. Börsenmitglieder können bei der Powernext SA die Eröffnung, Sperrung oder Löschung von Handelskonten beantragen. Vor der Löschung eines Handelskontos vergewissert sich die Powernext SA jedoch, dass es keine offenen Aufträge enthält und das Börsenmitglied auch weiterhin über mindestens ein Handelskonto verfügt. Die Börsenmitglieder müssen unterschiedliche Konten für ihre Geschäfte auf eigene Rechnung und für die Geschäfte auf Rechnung Dritter führen. Artikel Autorisierte Vertreter Die Börsenmitglieder wählen unter den unter ihrer Kontrolle stehenden oder auf ihre Rechnung handelnden Personen autorisierte Vertreter aus, die für die sich aus der Umsetzung der Marktregeln ergebenden administrativen Formalitäten als Kontaktpersonen für die Powernext SA fungieren. natürlichen Personen übermitteln. Die Börsenmitglieder setzen die Powernext SA ferner über alle Änderungen von Ernennungen in Kenntnis. Die Börsenmitglieder schließen ihre Geschäfte in den Marktsegmenten der Powernext Derivatives über einen oder mehrere Händler ab, die unter ihrer Kontrolle stehen oder auf ihre Rechnung handeln. Die Börsenmitglieder weisen jedem Handelskonto einen hauptamtlichen Händler zu. Dieses Handelskonto darf von keiner anderen Person genutzt werden Sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, wird ein Handelskonto einem oder mehreren bestimmten Marktsegment/en und Produkt/en zugewiesen. Die Händler werden für die Marktsegmente ernannt, die auf ihrem jeweiligen Antragsformular angegeben sind Die Powernext SA nimmt die Identifikation der vorstehend genannten natürlichen Personen einzeln vor. Börsenmitglieder können keine Handlungen für nichtig erklären, die: von einem bei der Powernext SA angemeldeten Händler vorgenommen wurden, unabhängig davon, ob diese Person gemäß Ermächtigung oder auf ihre Rechnung handelt oder nicht; von einer ermächtigten oder einer auf ihre Rechnung handelnden Person vorgenommen wurden, unabhängig davon, ob diese Person als Händler identifiziert wurde oder nicht. Artikel Qualifikation und Schulung der Händler Die Börsenmitglieder tragen für die Qualifikation der von ihnen ernannten Händler Sorge. Zur Vorbereitung ihrer Handelsaktivität nehmen die Händler alle von der Powernext SA zur Verfügung gestellten Schulungsunterlagen zur Kenntnis, insbesondere solche über: die Struktur der Börse Powernext Derivatives und ihr Umfeld, die Spezifikationen der Kontrakte, aufgrund derer sie tätig werden, die Nutzung der Handelssysteme, das Clearing-System, das Liefersystem, die Risiken der gehandelten Finanzinstrumente. Artikel Identifikation der Händler Vor Aufnahme der Handelsaktivität müssen die Börsenmitglieder der Powernext SA die Liste der einzelnen Händler, des zuständigen Händlers und die persönlichen Angaben zur Identifikation dieser Allgemeine Bedingungen der Powernext Derivatives 8/36

9 Unterabschnitt 3. Besondere Identifikation im Trade Registration-System für Off- Orderbook/ Registrierte-Geschäfte (Trade Registration System) Artikel Identifikation im Trade Registration- System für Off-Orderbook (Trade Registration) /Registrierte- Geschäfte Für Marktsegmente, in denen die Registrierung von Off- Orderbook-(Trade Registration)Geschäften zulässig ist, registrieren die Börsenmitglieder außerbörslichen Handel anhand einer Schnittstelle, deren Nutzung in den Marktregeln und der Handelsvereinbarung geregelt ist. Artikel Qualifikation der Händler Die Händler nehmen alle Dokumente zur Kenntnis, die von der Powernext SA für die Nutzung des Trade Registration-Systems für Off-Orderbook-Geschäfte herausgegeben wurden. Abschnitt 2. Zugelassene Trade Registration-Teilnehmer Unterabschnitt 1. Status des zugelassenen Trade Registration-Teilnehmers und Zulassungsvoraussetzungen Artikel Definition des zugelassenen Trade Registration-Teilnehmers Ein zugelassener Trade Registration-Teilnehmer ist eine juristische Person, die mit der Powernext SA eine Handelsvereinbarung an der Powernext Derivatives abgeschlossen hat und folglich zur Registrierung von außerbörslichem Handel im Trade Registration-System der Powernext Derivatives wie in der betreffenden Bekanntmachung beschrieben berechtigt ist. Zugelassene Trade Registration-Teilnehmer können nur dann Geschäfte in einem Marktsegment abschließen, wenn dies von der Powernext SA ausdrücklich in den Sonderbedingungen für dieses Marktsegment vorgesehen ist. Außerbörsliche Geschäfte, die der zugelassene Trade Registration-Teilnehmer an der Powernext Derivatives registriert, müssen von den Börsenmitgliedern der Powernext Derivatives generiert worden sein und Kontrakten entsprechen, die an der Powernext Derivatives gelistet sind. Ein zugelassener Trade Registration-Teilnehmer registriert außerbörslichen Handel an der Powernext Derivatives; er erhält nur dann Zugang zum Handel an der Powernext Derivatives im eigenen Namen oder im Auftrag Dritter, wenn er gleichzeitig Börsenmitglied ist. Artikel Trade Registration-Vereinbarung für die Powernext Derivatives Die Trade Registration-Vereinbarung für die Powernext Derivatives regelt: die Voraussetzungen, unter denen zugelassene Trade Registration-Teilnehmer, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben, außerbörsliche Geschäfte im Trade Registration-System für Off- Orderbook(Trade Registration) Geschäfte eintragen können, die Nutzungsbedingungen und -modalitäten der technischen Mittel für den Zugang zu den Serviceleistungen, die ihnen von der Powernext SA zur Verfügung gestellt werden, die Leistungen der Powernext SA, sofern diese nicht in den Marktregeln und ihren Anhängen festgelegt sind. Die Trade Registration-Vereinbarung für die Powernext Derivatives entspricht dem Mustervertrag, der von der Powernext SA zur Verfügung gestellt wird. Bei Abweichungen zwischen den Marktregeln und den Bekanntmachungen einerseits und der Trade Registration-Vereinbarung für die Powernext Derivatives andererseits sind die Marktregeln maßgeblich. Die Bekanntmachungen haben Vorrang, sofern sie mit den Marktregeln im Einklang stehen. Artikel Rechte und Pflichten der zugelassenen Trade Registration- Teilnehmer Die jeweiligen Rechte und Pflichten der zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer, die an der Powernext Derivatives Geschäfte abschließen möchten, sind in den Marktregeln und in der Trade Registration-Vereinbarung für die Powernext Derivatives geregelt. Artikel Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen Die in den Artikeln und dargelegten Bedingungen müssen erfüllt werden, um den Status des zugelassenen Trade Registration-Teilnehmers zu erlangen. Vor Erteilung der Zulassung prüft die Powernext SA die entsprechende Einhaltung. Aus der Erfüllung der nachstehend ausgeführten Bedingungen erwächst für die Powernext SA keinerlei Verpflichtung zur Zulassung von Antragstellern. Artikel Zugelassene Trade Registration- Teilnehmer Zur Erlangung des Status eines zugelassenen Trade Registration-Teilnehmers für die Powernext Derivatives müssen die Antragsteller: Finanzdienstleister (prestataire de services d'investissement) sein oder aber unter die in Artikel L des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuchs (Code monétaire et financier) vorgesehenen Ausnahmen fallen, die in Artikel genannten behördlichen Nachweise vorlegen. Allgemeine Bedingungen der Powernext Derivatives 9/36

10 Artikel Zulassungsvoraussetzungen Zur Erlangung des Status eines zugelassenen Trade Registration-Teilnehmers muss der Antragsteller die in einer Bekanntmachung genannten Zulassungsunterlagen, Nachweise und Informationen beibringen, damit die Powernext SA in der Lage ist: ihn und seine Anteilseigner sowie alle wirtschaftlich Begünstigten zu identifizieren, Kenntnis von der technischen und personellen Ausstattung zu erhalten, die für die Aktivitäten an der Powernext Derivatives zum Einsatz kommen. Zusätzlich zu den in dieser Bekanntmachung genannten Dokumenten kann die Powernext SA die Vorlage ergänzender Informationen verlangen, die sie in Anbetracht der Besonderheit des Antragstellers nach vernünftigem Ermessen als notwendig erachtet. Diese Dokumente sind der Powernext SA in französischer, Deutsch oder englischer Sprache zur Verfügung zu stellen. Der Antragsteller garantiert die Echtheit der vorgelegten Dokumente und die Gültigkeit aller der Powernext SA mitgeteilten Informationen und weist deren Inhalt gegebenenfalls anhand von Kopien der Originaldokumente nach. Es obliegt dem Börsenmitglied, diese Informationen und Dokumente bei Bedarf zu aktualisieren. Die Powernext SA behält sich das Recht vor, dem Antrag eines Antragstellers nicht stattzugeben, wenn sie ihn nicht identifizieren kann oder aber keine Informationen über den Zweck oder die Art der Geschäftsbeziehung erhält. Artikel Zulassungsentscheidung Die Powernext SA trifft alle Entscheidungen in Bezug auf die Zulassung von Trade Registration-Teilnehmern gemäß den in den Marktregeln definierten Bedingungen. Bei der Zulassung neuer Trade Registration-Teilnehmer muss die Powernext SA anhand der Nachweise prüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind. Die zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer teilen der Powernext SA die Marktsegmente mit, in denen sie Geschäfte abschließen möchten, und wählen diese unter den Segmenten aus, für die sie von der Powernext SA die Zugangsgenehmigung erhalten haben und die in einer entsprechenden Mitteilung angegeben sind. Gegebenenfalls müssen die zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer der Powernext SA ferner das/die Trade Registration-System(e) für Off-Orderbook- Geschäfte mitteilen, welche/s sie verwenden möchten. Der Status eines zugelassenen Trade Registration- Teilnehmers wird an dem Tag erlangt, an dem die Powernext SA die Trade Registration-Vereinbarung für die Powernext Derivatives abschließt. Die Powernext SA muss ihre Entscheidung, eine Trade Registration-Vereinbarung für die Powernext Derivatives mit einem Antragsteller nicht abschließen zu wollen, begründen. Artikel Abtretung der Trade Registration- Vereinbarung für die Powernext Derivatives Jede Form der entgeltlichen oder unentgeltlichen Abtretung oder Übertragung der Trade Registration- Vereinbarung für die Powernext Derivatives bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Powernext SA. Artikel Dauer, Aussetzung und Aufhebung des Status des zugelassenen Trade Registration-Teilnehmers Der Status des zugelassenen Trade Registration- Teilnehmers besteht so lange, wie die Trade Registration-Vereinbarung für die Powernext Derivatives in Kraft ist. Die Aussetzung oder Kündigung der Trade Registration- Vereinbarung für die Powernext Derivatives hat die Aussetzung oder den Entzug des Status des zugelassenen Trade Registration-Teilnehmers zur Folge. Die Powernext SA kann die Trade Registration- Vereinbarung für die Powernext Derivatives eines zugelassenen Trade Registration-Teilnehmers durch eine begründete Entscheidung aussetzen oder kündigen, wenn dieser die Marktregeln missachtet. Die Powernext SA setzt die Börsenmitglieder und anderen zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer per Bekanntmachung von der Sperrung oder dem Entzug des Status eines zugelassenen Trade Registration- Teilnehmers in Kenntnis. Je nach Fall kann der Status eines zugelassenen Trade Registration-Teilnehmers in einem oder mehreren Marktsegmenten gesperrt werden. Unterabschnitt 2. Zugang zum Trade Registration- System für Off-Orderbook- Geschäfte und Identifikation der zugelassenen Trade Registration- Teilnehmer (Tade Registration System) Artikel Beginn der Handelsaktivität Die Powernext SA beschließt den Beginn der Handelszulassung eines zugelassenen Trade Registration-Teilnehmers, sobald: sie alle erforderlichen Informationen und Dokumente vom zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer erhalten hat und alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, das Börsenmitglied aus technischer und organisatorischer Sicht zur Aufnahme seiner Handelsaktivität bereit ist. Die Powernext SA teilt den Börsenmitgliedern und den zugelassenen Trade Registration-Teilnehmern per Bekanntmachung die Identität des neuen zugelassenen Allgemeine Bedingungen der Powernext Derivatives 10/36

11 Trade Registration-Teilnehmers und das Datum der Aufnahme seiner Handelsaktivität mit. Artikel Technische Identifikation Die zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer registrieren den außerbörslichen Handel anhand eines oder mehrerer Systeme, deren Nutzung in den Marktregeln und in der Trade Registration-Vereinbarung an der Powernext Derivatives geregelt ist. Die Marktteilnehmer nehmen Kenntnis von den Dokumenten, die Powernext SA herausgegeben hat. Dazu gehören insbesondere: die Spezifikationen der Kontrakte, aufgrund derer sie handeln, die Nutzung des Trade Registration-Systems für Off- Orderbook-Geschäfte. Diese(s) Trade Registration-System(e) für Off- Orderbook-Geschäfte und ihre Zulassungsvoraussetzungen sind in einer Bekanntmachung beschrieben. Artikel Autorisierte Vertreter Die zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer wählen unter den ermächtigten oder auf ihre Rechnung handelnden Personen autorisierte Vertreter aus, die für die sich aus der Anwendung der Marktregeln ergebenden administrativen Formalitäten als Kontaktpersonen für die Powernext SA fungieren. Artikel Identifikation der Marktteilnehmer Vor Aufnahme der Handelsaktivität müssen die zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer der Powernext SA die Liste der einzelnen Marktteilnehmer mit den persönlichen Angaben zur Identifikation dieser natürlichen Personen übermitteln. Die zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer registrieren die Off-Orderbook Geschäfte an den Marktsegmenten der Powernext Derivatives, zu denen sie Zugang haben, mittels eines oder mehrerer Marktteilnehmer, die ermächtigt oder auf ihre Rechnung handeln. Die Powernext SA nimmt die Identifikation der vorstehend genannten natürlichen Personen einzeln vor. Die zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer können keine Handlungen für nichtig erklären, die: von einem bei der Powernext SA angemeldeten Marktteilnehmer vorgenommen wurden, unabhängig davon, ob diese Person unter ihrer Kontrolle steht oder auf ihre Rechnung handelt oder nicht, von einer ermächtigten oder einer auf ihre Rechnung handelnden Person vorgenommen wurden, unabhängig davon, ob diese Person als Marktteilnehmer identifiziert wurde oder nicht. Die zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer können lediglich außerbörsliche Geschäfte auf Rechnung eines Börsenmitglieds der Powernext Derivatives registrieren; sie haben keinen Zugang zum Handel in den Marktsegmenten der Powernext Derivatives. Artikel Qualifikation der Marktteilnehmer Die zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer tragen für die Qualifikation der von ihnen ernannten Marktteilnehmer Sorge. Allgemeine Bedingungen der Powernext Derivatives 11/36

12 Abschnitt 3. Verhaltenskodex Artikel Begriffsbestimmungen Im Hinblick auf den vorliegenden Verhaltenskodex weisen die Begriffe versuchte Marktmanipulation, Marktmanipulation und Insiderinformation die Bedeutung auf, die ihnen in einer von der Powernext SA veröffentlichten Bekanntmachung zugewiesen wurde. Artikel Grundsätze Beim Abschluss von Geschäften an der Börse entweder durch die Übermittlung von Aufträgen oder durch die Registrierung von Off-Orderbook-Geschäften auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter müssen Börsenmitglieder: i) strenge Anforderungen im Hinblick auf Integrität, Marktverhalten und Aufrichtigkeit im Handel erfüllen, ii) mit der erforderlichen Gewissenhaftigkeit, Sachkenntnis und Sorgfalt vorgehen, iii) sämtliche Handlungen oder Verhaltensweisen vermeiden, die der Reputation der Powernext SA oder dem Markt schaden könnten, iv) die Regeln und Anordnungen der zuständigen Aufsichtsbehörden und der Powernext SA beachten, v) stets die Marktregeln, einschließlich der nachstehend genannten Verhaltensregeln, einhalten. Bei der Verwendung der Handelssysteme, der Trade Registration-Systeme für Off-Orderbook-Geschäfte und der sonstigen Zusatzsysteme, die ihnen von der Powernext SA zur Verfügung gestellt werden, handeln die Börsenmitglieder nach dem Gebot der Verantwortung und beschränken diese Verwendung einzig und allein auf die tatsächlichen Handelsanforderungen. Die Börsenmitglieder verpflichten sich im Rahmen ihrer Aktivitäten an der Powernext Derivatives zur Trennung zwischen ihren Geschäften auf eigene Rechnung und denen auf Rechnung Dritter. Grundsätzlich gilt, dass ein Börsenmitglied für alle in seinem Namen an der Börse abgeschlossenen Geschäfte verantwortlich ist, unabhängig davon, ob diese im Auftrag eines Kunden erfolgen oder nicht. Artikel Zweck der Transaktionen Börsenmitglieder geben allein solche Aufträge in das Orderbuch ein, die zum Abschluss eines Geschäfts führen sollen. Aufträge dürfen insbesondere nicht dazu geeignet sein, die Börsenkurse und das Verhalten der anderen Börsenmitglieder zu beeinflussen. Die Aufträge der Börsenmitglieder dürfen ausschließlich aus eigenem Handelsinteresse oder im Falle von Geschäften der Börsenmitglieder auf Rechnung Dritter im ausschließlichen Interesse ihrer Kunden eingegeben werden. Die Börsenmitglieder dürfen keine Geschäfte im Interesse anderer Börsenmitglieder oder gemeinsam mit ihnen abschließen. Alle an die Powernext Derivatives weitergeleiteten Aufträge müssen wirtschaftlich begründet sein. Die Powernext SA kann die Rechtfertigung dieses Grundes verlangen und die Begünstigten dieser Aufträge um Erklärung bitten. Artikel Verbot betrügerischer oder irreführender Verhaltensweisen Im Rahmen ihrer Aktivitäten treffen die Börsenmitglieder geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung folgender Verhaltensweisen, die sie sich verbieten und die von ihnen nicht wissentlich herbeigeführt werden: i) Handlungen oder Verhaltensweisen, die zur Folge haben oder voraussichtlich bewirken, dass der Börsenkurs bzw. Wert eines Finanzinstruments künstlich oder anormal schwankt, ii) Eingabe künstlicher Aufträge oder der anderweitige Abschluss oder die Veranlassung künstlicher Transaktionen, iii) Meldung einer fiktiven Transaktion oder Angabe sonstiger falscher Daten bei der Powernext SA oder eine sonstige Maßnahme in der Absicht, diese Daten in ein System der Powernext SA einzugeben, iv) sämtliche Maßnahmen oder Verhaltensweisen, die geeignet sind, oder von denen anzunehmen ist, dass sie falsche Signale für die Börse, den Kurs oder Wert eines Kontrakts aussenden, v) alle sonstigen Maßnahmen oder Verhaltensweisen, die geeignet sind, die Integrität und die Transparenz der Börse zu beeinträchtigen, vi) Absprachen und kollusives Zusammenwirken mit Dritten oder deren Unterstützung (unabhängig davon, ob sie Börsenmitglieder sind oder nicht) in Bezug auf oder in Verbindung mit einer hierin genannten Maßnahme oder Verhaltensweise sowie alle sonstigen Verhaltensweisen, die zu einer Verletzung der Marktregeln durch diese Dritten führen oder dazu beitragen, vii) alle Handlungen, die eine Irreführung der Börse bezwecken, einschließlich der Verwendung gängiger Börsentechniken und -verfahren zur Durchführung von Geschäften, die auf die Irreführung der anderen Börsenmitglieder abzielen, viii) die direkte oder indirekte Verbreitung falscher oder irreführender Informationen oder Gerüchte, die Kursschwankungen auslösen könnten, ix) die Verwendung oder Mitteilung von Insiderinformationen, in deren Besitz sie gelangen, mit beliebigen Mitteln. Artikel Auf die Verringerung der Marktliquidität abzielende Handlungen Es ist Börsenmitgliedern verboten, Handlungen vorzunehmen oder anzustrengen, die eine Verringerung der Marktliquidität bezwecken. Artikel Verbot von Insidergeschäften Es ist Börsenmitgliedern oder ihren Beauftragten, die Insiderinformationen hinsichtlich eines Kontrakts besitzen, verboten: unter Verwendung dieser Informationen an der Powernext Derivatives gehandelte Kontrakte, auf die Allgemeine Bedingungen der Powernext Derivatives 12/36

13 sich diese Informationen beziehen, auf eigene oder auf Rechnung eines Dritten entweder direkt oder indirekt zu erwerben oder zu veräußern oder dies zu versuchen, diese Informationen an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht im normalen Rahmen der Ausübung ihrer Arbeit oder ihres Berufes oder der Erfüllung ihrer Aufgaben geschieht, auf der Grundlage von Insiderinformationen anderen Personen zu empfehlen oder diese zu verleiten, an der Powernext Derivatives gehandelte Kontrakte, auf die sich die Informationen beziehen, zu erwerben oder zu veräußern oder sie von einem Dritten erwerben oder veräußern zu lassen. Artikel Nutzung des Systems Während der Nutzung der Handelssysteme, der Trade Registration-Systeme für Off-Orderbook-Geschäfte und der sonstigen Zusatzsysteme, die dem Börsenmitglied von der Powernext SA zur Verfügung gestellt werden, sind diesem sämtliche Verhaltensweisen untersagt, die eine Beeinträchtigung des Dienstes oder die Verhinderung der ordnungsgemäßen und reibungslosen Funktionsweise der Börse zur Folge haben könnten. Derartige Verhaltensweisen umfassen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) die ungerechtfertigte oder exzessive Eingabe von elektronischen Anweisungen oder Anfragen in diese Systeme. Artikel Spezifische Verhaltensregeln für auf fremde Rechnung tätige Börsenmitglieder Börsenmitglieder, die auf Rechnung Dritter Geschäfte abschließen, müssen ihre Kunden von den vorliegenden Marktregeln der Powernext Derivatives in Kenntnis setzen, und der Powernext SA gemäß Artikel 4 dieser Marktregeln alle Verstöße ihrer Kunden gegen diese Marktregeln melden, von denen sie Kenntnis erhalten. Im Rahmen der Verpflichtungen, die das Börsenmitglied bei seiner Zulassung als ein auf Rechnung Dritter handelndes Börsenmitglied gegenüber der Powernext SA übernommen hat, muss es geeignete Verfahren und Kontrollen vorsehen, damit die Einhaltung der Marktregeln der Powernext Derivatives durch seine Kunden sichergestellt ist. Ein Börsenmitglied, das auf Rechnung Dritter Geschäfte abschließt, muss die Powernext SA unverzüglich über festgestellte Verstöße gegen die Marktregeln der Powernext Derivatives durch einen seiner Kunden informieren, oder sobald es Kenntnis von einer Aktivität eines Kunden erhält, die nicht im Einklang mit den Marktregeln der Powernext Derivatives steht oder zu stehen scheint. Ein Börsenmitglied, das auf Rechnung Dritter an der Powernext Derivatives Geschäfte abschließt, muss sicherstellen, dass es über geeignete Kontrollverfahren verfügt, die es ihm ermöglichen, Aktivitäten seiner Kunden, die nicht im Einklang mit den Marktregeln der Powernext Derivatives stehen, festzustellen. Abschnitt 4. Ständige Verpflichtungen der Börsenmitglieder und zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer sowie Sanktionen Artikel Grundsatz Die von der Powernext SA vorgeschriebenen und überprüften Zulassungsvoraussetzungen, die Vorbedingung für die Genehmigung der Börsenmitglieder und der zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer waren, sind während der Laufzeit der Handelsvereinbarung oder der Trade Registration- Vereinbarung für die Powernext Derivatives jederzeit einzuhalten. Artikel Änderungen der bei der Zulassung oder der Aufnahme der Geschäftsaktivität mitgeteilten Informationen Die Börsenmitglieder und die zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer setzen die Powernext SA unverzüglich von allen Änderungen in Kenntnis, falls diese sich auf ihren Zugang zur Powernext Derivatives auswirken: 1. Änderungen ihrer rechtlichen Situation wie: Änderungen einer Voraussetzung für die Zulassung als Börsenmitglied oder zugelassener Trade Registration-Teilnehmer, Änderungen der mitgeteilten Informationen oder der dem Zulassungsantrag beigefügten Nachweise, Änderungen, die eine oder mehrere spezifische Zulassungsvoraussetzungen für die Marktsegmente der Powernext Derivatives betreffen, 2. Änderungen ihrer technischen oder organisatorischen Situation, sofern sie sich auf den Zugang zur Powernext Derivatives oder zum Trade Registration-System für Off-Orderbook- Geschäfte der Powernext Derivatives auswirken, 3. Änderungen des Rechtsrahmens, der Vorschriften oder der Rechtsprechung, die sich auf ihre Geschäftsfähigkeit und die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen sowie der vorliegenden Marktregeln auswirken, 4. Änderungen der Kundenliste bei Börsenmitgliedern, die Geschäfte auf Rechnung Dritter abschließen, und bei zugelassenen Trade Registration- Teilnehmern. Im Rahmen ihrer Marktüberwachungsaktivität und zur Einhaltung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen kann die Powernext SA Aktualisierungen der Dokumente, Nachweise und Informationen verlangen, die in der in Allgemeine Bedingungen der Powernext Derivatives 13/36

14 Artikel und genannten Bekanntmachung aufgeführt sind. Die Powernext SA kann ferner eine Liste der Gegenparteien des Börsenmitglieds für eine bestimmte Lieferzone oder die Liste der Kunden des für eine bestimmte Lieferzone zugelassenen Börsenmitglieds oder zugelassenen Trade Registration-Teilnehmers sowie alle sonstigen Zusatzinformationen verlangen, die für die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Marktüberwachungsaktivität erforderlich sind. Falls die Powernext SA nicht in der Lage ist, diese Informationen von einem Börsenmitglied einzuholen, behält sie sich das Recht vor, die Handelsvereinbarung mit ihm oder die Trade Registration-Vereinbarung für die Powernext Derivatives auszusetzen oder zu kündigen. Artikel Bekämpfung der Geldwäsche Die Powernext SA weist darauf hin, dass sie gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften und unter Androhung strafrechtlicher Sanktionen einer Melde- und Überwachungspflicht unterliegt. Das Börsenmitglied bestätigt die Einhaltung dieser Verpflichtung und erklärt sich damit einverstanden, der Powernext SA auf Anfrage sämtliche Informationen und alle diesbezüglichen Dokumente zur Verfügung zu stellen. Artikel Entgelte und sonstige Gebühren Das Börsenmitglied entrichtet an die Powernext SA feste und variable Entgelte sowie Gebühren, deren Höhe, Berechnungsverfahren und Einzugsverfahren in einer Bekanntmachung festgelegt sind. Alle Preise sind in Euro angegeben. Die Powernext SA kann die Preise ändern und setzt das Börsenmitglied durch Aktualisierung der Bekanntmachung über die neuen Preise in Kenntnis. Diese Mitteilung erfolgt innerhalb der Fristen für das Inkrafttreten von Änderungen der Marktregeln. Die Ablehnung der neuen Entgelte durch das Börsenmitglied kann einen Grund für die Kündigung der Handelsvereinbarung darstellen. Artikel Kontrollen Die Powernext SA (oder eine von ihr beauftragte Person) kann die Einhaltung der Marktregeln, der Handelsvereinbarung oder der Trade Registration- Vereinbarung für die Powernext Derivatives durch das Börsenmitglied oder den zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer vor Ort durch Kontrollen überprüfen. Diese Kontrollen können in den Räumlichkeiten erfolgen, in denen das Börsenmitglied (oder der zugelassene Trade Registration-Teilnehmer) die Aktivitäten im Zusammenhang mit der Powernext ausübt. Das Börsenmitglied (oder der zugelassene Trade Registration-Teilnehmer) gestattet der Powernext SA (oder der von ihr beauftragten Person) den Zugang zu den Räumlichkeiten, Informationen und Personen, die sie für die Überprüfung der Einhaltung der Marktregeln, der Handelsvereinbarung oder der Trade Registration- Vereinbarung für die Powernext Derivatives für erforderlich erachtet. Das Börsenmitglied (oder der zugelassene Trade Registration-Teilnehmer) verpflichtet sich, der Powernext SA alle erforderlichen Informationen mitzuteilen. Die Powernext SA verpflichtet sich, das Börsenmitglied (oder den zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer) zehn (10) Tage im Voraus zu benachrichtigen, falls das Audit in den Geschäftsräumen des Börsenmitglieds (oder des zugelassenen Trade Registration-Teilnehmers) stattfindet. Nach Abschluss einer Kontrolle kann die Powernext SA dem Börsenmitglied (oder dem zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer) Empfehlungen übermitteln, die das Börsenmitglied zu prüfen hat. Artikel Sanktionen Stellt die Powernext SA fest, dass die Situation oder das Verhalten eines Börsenmitglieds oder eines zugelassenen Trade Registration-Teilnehmers nicht mehr den vertraglichen Verpflichtungen entspricht oder die reibungslose Funktionsweise der Powernext Derivatives beeinträchtigt, verlangt sie sofortige Gegenmaßnahmen. Hat das Börsenmitglied oder der zugelassene Trade Registration-Teilnehmer das Problem nicht innerhalb der ihm gesetzten Fristen behoben oder die ihm zur Last gelegten Aktivitäten eingestellt, kann die Powernext SA ihm eine Mahnung schicken und eine Aussetzung oder den Entzug der Mitgliedschaft oder des Status als zugelassener Trade Registration-Teilnehmer verhängen. In Notfällen kann die Powernext SA: - ein Börsenmitglied oder einen zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer mit sofortiger Wirkung sperren, - ein oder mehrere Handelskonten eines Börsenmitglieds sperren. Je nach Fall können diese Sperrungen für ein oder mehrere Marktsegmente erfolgen. Eine Aussetzung oder ein Entzug der Mitgliedschaft eines Börsenmitglieds führt automatisch zur Annullierung aller seiner im Orderbuch/in den Orderbüchern des oder der Marktsegmente, für die es eine Zulassung beantragt hat, enthaltenen Aufträge. Die Sperrung eines Handelskontos zieht automatisch die Annullierung aller vorhandenen Aufträge nach sich. Je nach Schwere der dem Börsenmitglied zur Last gelegten Aktivitäten kann die Sperrung außerdem eine Annullierung seiner Aufträge in den anderen Orderbüchern der Marktsegmente nach sich ziehen, für die es eine Zulassung beantragt hat. Grundsätzlich hindert die Kündigung der Handelsvereinbarung oder der Trade Registration- Vereinbarung für die Powernext Derivatives, die mit dem Allgemeine Bedingungen der Powernext Derivatives 14/36

15 Entzug der Mitgliedschaft bzw. des Status des zugelassenen Trade Registration-Teilnehmers einhergeht, die Powernext SA nicht daran, Entschädigung für alle direkten oder indirekten Schäden zu verlangen, die ihr aufgrund des Verhaltens des Börsenmitglieds oder des zugelassenen Trade Registration-Teilnehmers entstanden sind, insbesondere aber im Falle einer Imageschädigung, die durch eine Beeinträchtigung der Integrität oder Sicherheit der Powernext Derivatives entstehen würde. Die Powernext SA setzt die anderen Börsenmitglieder und zugelassenen Trade Registration-Teilnehmer per Bekanntmachung von der Aussetzung oder dem Entzug der Mitgliedschaft oder des Status des zugelassenen Trade Registration-Teilnehmers in Kenntnis. Artikel Informationsaustausch Zur Sicherstellung der Integrität und ordnungsgemäßen Funktionsweise ihrer Märkte kann die Powernext SA gezwungen sein, vertrauliche Informationen über ein Börsenmitglied und dessen Aktivität ohne vorherige Einholung seiner schriftlichen Zustimmung folgenden Rechtspersonen mitzuteilen: Finanzinstituten mit Sitz in der Europäischen Union, dem Clearinghaus oder der Lieferorganisation, Experten, die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen, Partnerbörsen, Gesellschaften der Powernext-Gruppe. Artikel Mitteilungen an Behörden In Abhängigkeit von den betroffenen Marktsegmenten teilt die Powernext SA den zuständigen Behörden, insbesondere der französischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Autorité des Marchés Financiers und der französischen Energieregulierungsbehörde Commission de Régulation de l Energie Informationen über Börsenmitglieder, Aufträge und Transaktionen mit. Kapitel 3 Marktsegmente und handelbare Kontrakte Abschnitt 1. Marktsegmente Artikel Marktsegmente der Powernext Derivatives Die Börse Powernext Derivatives umfasst die folgenden Marktsegmente: PEGAS Futures Die Powernext SA legt fest, welche Marktsegmente an der Powernext Derivatives eröffnet werden, und legt in den besonderen Bedingungen der Marktregeln der Powernext Derivatives die jeweils für diese Segmente spezifischen Handelsbedingungen fest. Artikel Zulassung zu den Marktsegmenten der Powernext Derivatives Bei der Unterzeichnung der Handelsvereinbarung wählt das Börsenmitglied das/die Marktsegment(e) der Powernext Derivatives, in dem/denen es Geschäfte abschließen möchte. Das Börsenmitglied kann jederzeit für andere Marktsegmente der Powernext Derivatives zugelassen werden, sobald es die Handelsvereinbarung unterzeichnet hat. Eine derartige Zulassung erfolgt gemäß den Bestimmungen, die in den besonderen Bedingungen dieses Marktsegments festgelegt sind. Abschnitt 2. Handelbare Kontrakte Artikel Kontraktarten Die zum Handel an der Powernext Derivatives zugelassenen Kontrakte sind Terminkontrakte. Sie stellen Finanzinstrumente im Sinne von Artikel L des französischen Währungs- und Finanzgesetzbuchs Code monétaire et financier dar. Die in den einzelnen Marktsegmenten der Powernext Derivatives gehandelten Kontrakte sind in den besonderen Bedingungen des jeweiligen Marktsegments der Powernext Derivatives im Kapitel über handelbare Finanzinstrumente beschrieben. Artikel Merkmale der zum Handel an der Powernext Derivatives zugelassenen Kontrakte Die Powernext SA beschließt, welche Kontrakte an den Marktsegmenten der Powernext Derivatives gehandelt werden, und veröffentlicht in einer Bekanntmachung die besonderen Bedingungen für die zum Handel zugelassenen Kontrakte, insbesondere aber: den Handelskalender, den Kalender für die Registrierung von Off-Orderbook- Geschäften, Allgemeine Bedingungen der Powernext Derivatives 15/36

16 die Handelsbedingungen des Kontrakts, die Merkmale des Basiswerts, die Lieferzone des Kontrakts, das Lieferdatum oder den Lieferzeitraum, das Kontraktvolumen und die kleinste Preisveränderung (Tick). Artikel Börsenkalender, Handelszeiten und zum Handel an der Powernext Derivatives zugelassene Kontrakte Generell sind die Kontrakte an Börsentagen von 8.30 bis Uhr MEZ ("Mitteleuropäische Zeit") für den Handel oder die Registrierung verfügbar. Der Börsenkalender und die exakten Handelszeiten werden für jeden Kontrakt vor der betroffenen Periode durch eine Bekanntmachung festgelegt. Diese Handelszeiten können von der Powernext anhand einer Bekanntmachung geändert werden. Die Powernext SA kann beschließen, einen oder mehrere Kontrakte vorübergehend oder endgültig nicht für den Handel oder die Registrierung zu öffnen. Sofern keine außergewöhnlichen Umstände eintreten, wird die Powernext SA alles in ihrer Macht stehende tun, um die Börsenmitglieder mindestens 5 Kalendertage vor dem ursprünglich für die Eröffnung der neuen Kontrakte vorgesehenen Datum über diese Entscheidung zu informieren. Artikel Aussetzung und Annullierung von Kontrakten an der Powernext Derivatives Bei Gefahr für die Integrität, Sicherheit oder Leistungsfähigkeit der Powernext Derivatives kann die Powernext SA den Handel für einen oder mehrere Kontrakte aussetzen, für den bzw. die bereits Aufträge im Orderbuch oder offene Positionen vorhanden sind. Die Powernext SA informiert sodann die Börsenmitglieder per Bekanntmachung oder auf anderem Weg. Vorbehaltlich von Ereignissen höherer Gewalt oder Einwirkung eines Dritten kann die Powernext SA Kontrakte erst dann für den Handel schließen, wenn keine offenen Positionen mehr vorhanden sind. Kapitel 4 Handel Abschnitt 1. Aufträge Artikel Definition der Aufträge Aufträge sind Anweisungen, anhand derer die Börsenmitglieder die für die Ausführung einer Transaktion mit einem Kontrakt erforderlichen Informationen erteilen. Sie stellen ein Angebot für den Abschluss eines Geschäfts dar, dessen Gültigkeitsbestimmungen in den vorliegenden Marktregeln festgelegt sind. Die an die Powernext SA weitergeleiteten Aufträge beinhalten: die Kennung des Auftrag erteilenden Börsenmitglieds, das Handelskonto, auf dem der Auftrag verbucht wird, der Kontrakt, auf den sich der Auftrag bezieht, die Menge, den Preis, die Richtung (Kauf/Verkauf), die Art und die Gültigkeitsbestimmungen für die Ausführung des Auftrags. Die Eingabe von zwei gegenläufigen Aufträgen mit gleichem Preis in ein und denselben Kontrakt ( Crosstrade ) durch ein Börsenmitglied ist nur unter besonderen, in einer Bekanntmachung dargelegten Bedingungen gestattet. Artikel Registrierung der Aufträge Die Börsenmitglieder stellen sicher, dass alle an die Börse weitergeleiteten Aufträge anhand eines nicht handschriftlichen Verfahrens registriert und mit einem Zeitstempel versehen werden. Die Registrierung der Aufträge muss auf Auftragsbögen oder elektronischen Medien oder aber auf einem anderen, von der Powernext SA gewählten Medium aufbewahrt werden. Artikel Auftragsarten Folgende Auftragsarten werden von der Powernext SA akzeptiert: I EINFACHE AUFTRÄGE 1. Limitierte Aufträge Limitierte Aufträge (Limit Order) enthalten eine Menge und ein Preislimit. Das Preislimit ist: der maximale Preis, über dem ein limitierter Kaufauftrag nicht ausgeführt werden kann oder der minimale Preis, unter dem ein limitierter Verkaufsauftrag nicht ausgeführt werden kann. Das Preislimit muss: Allgemeine Bedingungen der Powernext Derivatives 16/36

17 bei einem Kaufauftrag strikt unter dem Preis des besten gegenläufigen Auftrags im Orderbuch liegen oder bei einem Verkaufsauftrag strikt über dem Preis des besten gegenläufigen Auftrags liegen. Limitierte Aufträge bleiben solange im Orderbuch, bis sie ausgeführt oder annulliert werden. Limitierte Aufträge können während oder außerhalb einer Handelssitzung eingegeben werden, es sei denn, das Orderbuch ist geschlossen. 2. Must-Be-Filled -Aufträge (Deal-Volume-Funktion) Must-Be-Filled-Aufträge geben kein Preislimit vor. Das Volumen für Must-Be-Filled-Aufträge muss beim Kauf oder Verkauf niedriger oder gleich dem Gesamtvolumen der gegenläufigen Aufträge im Orderbuch sein. Wenn das Orderbuch es zulässt, lösen Must-Be-Filled- Aufträge eine sofortige Ausführung für das angegebene Gesamtvolumen aus, gegebenenfalls durch Zusammenführung mit mehreren gegenläufigen Aufträgen. Andernfalls werden sie nicht berücksichtigt. Must-Be-Filled-Aufträge können nur während einer Handelssitzung eingegeben werden. 3. Market-to-Limit -Aufträge (Deal-Price-Funktion) Der auf einem Market-to-Limit-Auftrag angegebene Preis entspricht demjenigen des besten gegenläufigen Auftrags im Orderbuch. Das Volumen für Market-to-Limit-Aufträge muss niedriger oder gleich dem Gesamtvolumen des besten gegenläufigen Auftrags im Orderbuch sein. Wenn das Orderbuch es zulässt, lösen Market-to-Limit- Aufträge eine sofortige Ausführung für das angegebene Gesamtvolumen aus. Andernfalls werden sie nicht berücksichtigt. Grundsätzlich dürfen Market-to-Limit- Aufträge nur in einer einzigen Transaktion gegen einen gegenläufigen Auftrag ausgeführt werden. Market-to-Limit-Aufträge können nur während einer Handelssitzung eingegeben werden. II KOMBINIERTE AUFTRÄGE (COMBINED ORDERS) Basket-Aufträge (Deal-Basket-Funktion) Ein Basket-Auftrag (oder Deal-Basket-Funktion) entspricht einer Kombination von mehreren Market-to- Limit -Aufträgen (Deal-Price-Funktion). Das Volumen eines Basket-Auftrags entspricht strikt dem Volumen der im Orderbuch ausgewählten besten gegenläufigen Aufträge. Die Ausführung der Deal-Basket-Funktionalität ist ausschließlich während einer Handelssitzung möglich. III VON DER POWERNEXT SA FESTGELEGTE KOMBINATIONEN EINFACHER AUFTRÄGE 1. Spread-Auträge (Spread-Funktion) Die Powernext SA kann ferner den Spread-Handel zwischen Kontrakten anbieten (Spread-Funktion). Ein Spread wird für ein geordnetes Paar zugrunde liegender Kontrakte definiert, von denen mindestens einer an der Powernext Derivatives, der andere aber entweder an der Powernext Derivatives oder an einer Partnerbörse gehandelt wird; ein Spread ermöglicht den gleichzeitigen Kauf des einen und Verkauf des anderen Kontrakts zu einem Preis, der ihrer Kursdifferenz entspricht. Nur Börsenmitglieder der Powernext Derivatives und einer Partnerbörse sind berechtigt, einen Spread zwischen einem an der Powernext Derivatives notierten und einem an einer Partnerbörse notierten Kontrakt zu handeln. Die Liste und die besonderen Merkmale der Spreads zwischen Kontrakten und ihren zugrunde liegenden, zum Handel zugelassenen Kontrakten sind in einer Bekanntmachung für das betroffene Marktsegment der Powernext Derivatives festgelegt. Ein Spread-Auftrag ist ein Auftrag für einen Spread zwischen Kontrakten, die für den Handel offen sind. Er entspricht einem Kaufauftrag (bzw. Verkaufsauftrag) für den ersten zugrunde liegenden Kontrakt und einem gleichzeitigen Verkaufsauftrag (bzw. Kaufauftrag) für den zweiten zugrunde liegenden Kontrakt für die gleiche Menge. Der Preis dieser Spread-Aufträge ist laut Definition die Differenz zwischen dem Preis des ersten zugrunde liegenden Kontrakts und dem Preis des zweiten zugrunde liegenden Kontrakts. Diese Differenz kann negativ sein. Ein Spread-Auftrag kann in expliziter ( expliziter Spread-Auftrag ) oder impliziter Form ( impliziter Spread-Auftrag ) vorliegen. Ein von einem Börsenmitglied eingegebener Auftrag wird als explizit bezeichnet. Resultiert ein Auftrag aus der Kombination mehrerer expliziter Aufträge, wird er als implizit bezeichnet. In bestimmten Fällen kann ein Spread-Auftrag aus einem an der Powernext Derivatives erteilten Auftrag und einem an einer Partnerbörse erteilten Auftrag resultieren. Ein derartiger Spread-Auftrag kann nur von den Börsenmitgliedern der Powernext Derivatives und einer Partnerbörse gehandelt werden. Implizite Spread-Aufträge können wiederum mit anderen Aufträgen kombiniert werden, wodurch andere implizite Spread-Aufträge (bzw. andere implizite Aufträge) entstehen. Allgemeine Bedingungen der Powernext Derivatives 17/36

18 Wenn ein Börsenmitglied einen impliziten Spread-Auftrag handelt, verpflichtet es sich, gleichzeitig alle von diesem impliziten Spread-Auftrag generierten Aufträge zu handeln. Ein Spread-Auftrag kann als unlimitierter (Market Order), limitierter (Limit Order) oder Market-to-Limit-Auftrag erteilt werden. 2. Durch Spread-Aufträge implizierte Aufträge Das Vorliegen eines Spread-Auftrags kann in den Orderbüchern der beiden zugrunde liegenden Kontrakte die Generierung von impliziten Aufträgen bewirken, wenn die Auftragsarten die Festlegung einer gemeinsamen handelbaren Menge ermöglichen wie nachstehend beschrieben: Der beste Spread-Auftrag auf der Kaufseite (bzw. Verkaufsseite) in Kombination mit dem besten expliziten oder impliziten Auftrag auf der Verkaufseite (bzw. Kaufseite) für den zweiten zugrunde liegenden Kontrakt generiert einen impliziten Auftrag auf der Kaufseite (bzw. Verkaufsseite) für den ersten zugrunde liegenden Kontrakt; Der beste Spread-Auftrag auf der Kaufseite (bzw. Verkaufsseite) in Kombination mit dem besten expliziten oder impliziten Auftrag auf der Verkaufsseite (bzw. Kaufseite) für den ersten zugrunde liegenden Kontrakt generiert einen impliziten Auftrag auf der Verkaufsseite (bzw. Kaufseite) für den zweiten zugrunde liegenden Kontrakt. Der Preis der impliziten Aufträge im Orderbuch für den ersten zugrunde liegenden Kontrakt entspricht der Summe des Preises des Auftrags für den zweiten zugrunde liegenden Kontrakt und dem des Spreads zwischen den zugrunde liegenden Kontrakten. Der Preis eines impliziten Auftrags im Orderbuch für den zweiten zugrunde liegenden Kontrakt entspricht der Summe des Preises des Auftrags für den ersten zugrunde liegenden Kontrakt und dem des Spreads zwischen den zugrunde liegenden Kontrakten. Die Menge eines impliziten Auftrags entspricht der höchsten handelbaren gemeinsamen Menge der beiden betroffenen zugrunde liegenden Aufträge, ausgedrückt in Einheiten des betroffenen Spread-Kontrakts. In bestimmten Fällen kann ein impliziter Auftrag aus einem expliziten Spread-Auftrag und einem an einer Partnerbörse erteilten Auftrag resultieren. Ein derartiger impliziter Auftrag kann nur von den Börsenmitgliedern der Powernext Derivatives und einer Partnerbörse gehandelt werden. Implizite Aufträge können wiederum mit anderen Aufträgen kombiniert werden, wodurch andere implizite Aufträge (bzw. andere implizite Spread-Aufträge) entstehen. Wenn ein Börsenmitglied einen impliziten Auftrag handelt, verpflichtet es sich, gleichzeitig alle von diesem impliziten Auftrag generierten Aufträge zu handeln. Artikel Ausführungsbedingungen 1. All-or-some / All-or-none Die Ausführung limitierter Aufträge kann: auf einer All-or-Some-Basis erfolgen, wenn eine Zusammenführung eines Teils der Aufträge mit gegenläufigen Aufträgen über kleinere Mengen möglich ist; in diesem Fall verbleiben die nicht ausgeführten Restmengen im Orderbuch, oder auf einer All-or-None-Basis erfolgen, wenn Aufträge nur vollständig ausgeführt werden dürfen und solange im Orderbuch verbleiben, bis sie ausgeführt werden können. 2. Hidden Size Limitierte Aufträge können als Eisberg-Aufträge mit dem Zusatz Hidden Size (verborgene Menge) ausgeführt werden. In diesem Falle legen die Börsenmitglieder eine anfängliche Menge und eine verborgene Menge fest. Der Auftrag wird sodann gemäß den nachstehenden Regeln für die anfängliche Menge und die verborgene Menge ausgeführt. Der Auftrag wird in mehrere Aufträge gesplittet, die anschließend als Teilaufträge etappenweise in das Orderbuch eingegeben werden, sobald ein Teilauftrag ausgeführt ist: ein erster Teilauftrag umfasst die anfängliche Menge; die verborgene Menge wird anschließend durch weitere Teilaufträge ausgeführt. Jeder Auftrag bezieht sich auf die gleiche Menge wie die anfängliche Menge und es werden so viele Aufträge wie nötig erteilt, bis die verborgene Menge vollständig abgewickelt ist. Jeder Teilauftrag wird im Hinblick auf die Priorität im Orderbuch als neuer Auftrag behandelt. Im Falle einer Fraktion (Odd Lot) erfolgt der letzte Auftrag für eine geringere Menge als die ursprüngliche. Wenn bei einem Auftrag mit verborgener Menge der Zusatz Allor-None angegeben ist, wird jeder Teilauftrag All-or- None ausgeführt. Jeder Teilauftrag eines Eisberg-Auftrags mit verborgener Menge lautet auf den ursprünglich vom Börsenmitglied angegebenen Preis. Dieses kann den Preis, zu dem die Teilaufträge in der Folge ausgeführt werden, jedoch ändern. Artikel Herkunft der Aufträge Ein Auftrag gilt als rechtmäßig von einem Börsenmitglied erteilt, wenn seine technische Kennnummer auf der Mitteilung erscheint, die den Auftrag enthält. Die Annahme bzw. Ablehnung der Orderbucheingabe oder die Ausführung der Transaktion stellen den Nachweis für die technische Annahme der von einem Börsenmitglied erteilten Anweisungen dar. Die von den Allgemeine Bedingungen der Powernext Derivatives 18/36

19 Börsenmitgliedern erteilten Anweisungen können ausschließlich unter den in den Marktregeln festgelegten Bedingungen widerrufen werden. Artikel Öffentlicher Charakter des Orderbuchs Folgende Informationen werden den Börsenmitgliedern während der Handelssitzung über das Orderbuch fortlaufend für jeden Kontrakt und jeden Spread-Kontrakt mitgeteilt: alle limitierten Kauf- und Verkaufsaufträge, Preis, Menge, Ausführungsbedingungen. Jedes Börsenmitglied kann ferner den Status seiner erteilten limitierten Aufträge anzeigen, ob ausgeführt oder nicht. Der Öffentlichkeit werden für jeden Kontrakt insbesondere folgende Informationen mitgeteilt: bester Kaufauftrag, bester Verkaufsauftrag, Preis der letzten Transaktion, Menge der letzten Transaktion, Uhrzeit der letzten Transaktion. Das Orderbuch wird anonym geführt und die Namen der Gegenparteien der von den Börsenmitgliedern durchgeführten Geschäfte werden nicht veröffentlicht. Abschnitt 2. Auftragsverarbeitung und -zusammenführung Artikel Uhrzeiten Die in den vorliegenden Marktregeln angegebenen Uhrzeiten entsprechen der Uhrzeit der Server, auf denen die Systeme der Powernext Derivatives laufen. Sie beruhen auf der offiziellen Uhrzeit, wobei die Powernext SA alles in ihrer Macht stehende unternimmt, damit eventuelle Abweichungen weniger als eine Minute betragen. Artikel Verhandlungssitzung Die Handelssitzung ist der Zeitraum, in dem Aufträge zusammengeführt werden. Der fortlaufende Handel erfolgt im Rahmen täglicher Börsensitzungen. Die Handelssitzungen jedes Marktsegments der Powernext Derivatives beginnen und enden zu den von der Powernext SA per Bekanntmachung mitgeteilten Uhrzeiten. Bei einer Gefahr für die Integrität, Sicherheit oder Leistungsfähigkeit der Powernext Derivatives, insbesondere aber, wenn die Kursschwankungen für einen Kontrakt eine der per Bekanntmachung festgelegten Grenzen erreicht hat, kann die Powernext SA eine Handelssitzung aussetzen, ihre Eröffnung verschieben, ihre Schließung verzögern oder sie ganz annullieren. Die Powernext SA informiert die Börsenmitglieder sodann per über die Aussetzung des Handels, die Uhrzeit der Wiederaufnahme und alle möglichen Auswirkungen. Artikel Handelsperioden Die Handelsperiode ist der Zeitraum, in dem die Kontrakte handelbar sind. Die Powernext SA informiert die Börsenmitglieder über den Kalender mit den Handelsperioden für jedes Marktsegment. Am folgenden Börsentag nach dem letzten Handelstag eines Kontrakts für ein bestimmtes Produkt wird der Handel des Produkts für die nächste Fälligkeit eröffnet. Artikel Orderrouting Aufträge werden über eine webbasierte elektronische Schnittstelle an die Handelssysteme zur Gegenüberstellung und Ausführung übermittelt. Falls die für die ordnungsgemäße Auftragsübermittlung erforderlichen Systeme nachweislich nicht verfügbar sind, können die Börsenmitglieder ihre Aufträge per Telefax oder über eine registrierte Telefonleitung nach Authentifizierung übermitteln. Artikel Fortlaufende Zusammenführung der Aufträge Die Regeln für die Zusammenführung garantieren die Ausführung der Aufträge zum besten im Handelssystem vorhandenen Preis gemäß den in vorliegendem Artikel festgelegten Regeln für die Reihenfolge unter Berücksichtigung der Auftragsarten und ihrer Ausführungsbedingungen. Nach Übermittlung der limitierten Aufträge erfolgt ihre Klassifizierung Orderbuch gemäß den folgenden Regeln: nach ihrer Richtung (Kauf oder Verkauf), nach ihrem Preislimit, für jedes Limit chronologisch in Abhängigkeit von der exakten Uhrzeit ihres Eingangs. Während der Handelssitzung werden die nach o.g. Klassifizierung besten Aufträge automatisch und fortlaufend mit Aufträgen mit gleichem Preis zusammengeführt, die sich im Orderbuch befinden. Nach der Schließung des Orderbuchs werden nicht ausgeführte Aufträge gelöscht. Die Zusammenführung von Aufträgen formalisiert das Einverständnis von Käufer und Verkäufer mit den Bedingungen der Transaktion zum gehandelten Kontrakt. Allgemeine Bedingungen der Powernext Derivatives 19/36

20 Artikel Auswirkungen des Handels mit einem Spread-Kontrakt Die Auswirkung einer Transaktion für einen Spread- Auftrag hängt davon ab, ob es sich um einen expliziten oder einen impliziten Spread-Auftrag handelt. Eine Transaktion für einen expliziten Spread- Auftrag löst die automatische Generierung von zwei Transaktionen für jeden der beiden Kontrakte aus, die dem betreffenden Spread- Kontrakt zugrunde liegen. Die Preise dieser beiden Transaktionen werden automatisch ermittelt und als synthetische Preise bezeichnet. Eine Transaktion für einen impliziten Spread- Auftrag bewirkt die gleichzeitige Ausführung der Transaktionen für jeden einzelnen Auftrag, der jeweils durch den impliziten Spread-Auftrag generiert wurde. Artikel Auswirkungen des Handels mit einem impliziten Auftrag Eine Transaktion für einen impliziten Auftrag bewirkt die gleichzeitige Ausführung der Transaktionen für jeden einzelnen Auftrag, der jeweils durch den impliziten Auftrag generiert wurde. Artikel Annullierung von Transaktionen 1. Annullierung auf Antrag eines Börsenmitglieds Im Falle eines offensichtlichen Fehlers können die Börsenmitglieder bei der Powernext SA die Annullierung einer von ihnen durchgeführten Transaktion beantragen, wenn diese außerhalb einer Preisspanne in Bezug auf den Referenzpreis erfolgte. Die Preisspanne stellt eine der besonderen Bedingungen für ein bestimmtes Marktsegment und einen Kontrakt dar; sie wird den in diesem Marktsegment handelnden Börsenmitgliedern per Bekanntmachung mitgeteilt. Die Verfahren zur Ermittlung des Referenzpreises sind in einer Bekanntmachung angegeben. Der Antrag auf Annullierung muss telefonisch bei der Powernext SA gestellt werden, sobald der Fehler entdeckt wird, spätestens aber innerhalb der in einer Bekanntmachung gesetzten Frist. Der Antrag ist spätestens innerhalb der in einer Bekanntmachung gesetzten Frist per Telefax oder zu bestätigen. Die Powernext SA behält sich das Recht vor, die Begründung für diese Annullierung zu verlangen. Die Entscheidung, ob eine Transaktion annulliert wird, liegt im alleinigen Ermessen der Powernext SA. Grundsätzlich kann die Powernext SA eine Transaktion immer dann annullieren, wenn beide Gegenparteien einverstanden sind, vorbehaltlich der in der betreffenden Bekanntmachung dargelegten besonderen Bedingungen. 2. Annullierung durch die Powernext SA Die Powernext SA kann eine Transaktion in den folgenden Fällen automatisch annullieren: die Transaktion erfolgte aufgrund eines offensichtlichen Fehlers und beide Parteien sind nicht erreichbar, die Transaktion erfolgte unter Verletzung der Marktregeln; unter außergewöhnlichen Umständen. 3. Annullierung einer Transaktion für einen expliziten Spread-Auftrag oder einen impliziten Spread-Auftrag Die Annullierung einer Transaktion aufgrund eines expliziten Spread-Auftrags oder eines impliziten Spread- Auftrags hat de facto die Annullierung der beiden Transaktionen für die beiden zugrunde liegenden Kontrakte des besagten Spread-Kontrakts zur Folge, auch wenn einige dieser Transaktionen innerhalb der von der Powernext SA per Bekanntmachung veröffentlichten Preisspannen liegen und einer der beiden Basiswerte ein an einer Partnerbörse notierter Kontrakt ist; in letzterem Fall halten sich die Powernext SA und die Partnerbörse gegenseitig über Annullierungsanträge auf dem Laufenden. Die Entscheidung über die Annullierung an der Powernext Derivatives (beziehungsweise an der Partnerbörse) zieht auch die Annullierung an der Partnerbörse (beziehungsweise an der Powernext Derivatives) nach sich. 4. Annullierung einer Transaktion für oder infolge eines impliziten Auftrags Die Annullierung einer Transaktion aufgrund eines impliziten Auftrags hat de facto die Annullierung aller daraus resultierenden Transaktionen zur Folge, auch wenn diese innerhalb der von der Powernext SA per Bekanntmachung veröffentlichten Preisspannen liegen und die anderen Transaktionen an einer Partnerbörse notierte Kontrakte betreffen; in letzterem Fall halten sich die Powernext SA und die Partnerbörse gegenseitig über Annullierungsanträge auf dem Laufenden. Die Entscheidung über die Annullierung an der Powernext Derivatives (beziehungsweise an der Partnerbörse) zieht auch die Annullierung an der Partnerbörse (beziehungsweise an der Powernext Derivatives) nach sich. Die Annullierung einer der Transaktionen, die aus einem impliziten Auftrag resultieren, hat de facto die Annullierung der anderen aus ihm resultierenden Transaktionen zur Folge, auch wenn diese innerhalb der von der Powernext SA per Bekanntmachung veröffentlichten Preisspannen liegen und die anderen Transaktionen an einer Partnerbörse notierte Kontrakte betreffen; in letzterem Fall halten sich die Powernext SA und die Partnerbörse gegenseitig über Annullierungsanträge auf dem Laufenden. Die Entscheidung über die Annullierung an der Powernext Derivatives (beziehungsweise an der Partnerbörse) zieht auch die Annullierung an der Partnerbörse (beziehungsweise an der Powernext Derivatives) nach sich. Allgemeine Bedingungen der Powernext Derivatives 20/36

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend "Clearingmitglied") und

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend Clearingmitglied) und Vereinbarung über gewählte Einzelken-Kontentrennung geschlossen zwischen als Clearingmitglied (nachfolgend "Clearingmitglied") als Non-Clearingmitglied (nachfolgend "Non-Clearingmitglied") als Registrierten

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