Inhaltsverzeichnis 2
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- Lukas Becker
- vor 7 Jahren
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1 Online-Seminar,
2 Inhaltsverzeichnis 1. Darum geht es heute: Die rechtlichen Rahmenbedingungen richtig anwenden und vorteilhaft gestalten 2. Arbeitsrecht Der Grundsatz der Vertragsfreiheit und die unterschiedlichen Vertragsvarianten 3. Die besondere Fürsorgepflicht bei Auslandseinsätzen 4. Krankheit und Unfall im Ausland 5. Der Entsendungsbegriff in der Sozialversicherung 6. Wohin geht die Reise? Die Differenzierung nach dem Einsatzland 7. Das Zusammenspiel von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht 8. Entsendung und das neue Reisekostenrecht 2 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
3 Die rechtlichen Rahmenbedingungen Richtig anwenden und vorteilhaft gestalten Arbeitsrecht Ich muss mich um die Mitarbeiter kümmern, die wir im Ausland einsetzen. Was gibt es dabei eigentlich rechtlich so zu beachten? Sozialversicherung 3 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
4 Arbeitsrecht Mitarbeitereinsatz im Ausland. Der Grundsatz der Vertragsfreiheit erlaubt viele Vertragsvarianten. Für die Praxis empfiehlt sich folgende Einteilung: Dauer Dienstreise Ab 1 Monat Mittelfristig (bis zwei Jahre) Langfristig (über zwei Jahre) Vertragsarten Inlands- Arbeitsvertrag + Direktionsrecht Inlands- Arbeitsvertrag mit Auslandsklausel Inlands- Arbeitsvertrag + Entsendevereinbarung Inlands- Arbeitsvertrag + Arbeitsvertrag für das Ausland Inlands- Arbeitsvertrag ruht + Arbeitsvertrag für das Ausland Beendigung des inländischen Vertrags und Abschluss eines Arbeitsvertrags für das Ausland 4 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
5 Arbeitsrecht Die Dienstreisevariante Tätigkeitspflicht kann sich auch ohne schriftlichen Arbeitsvertrag aus dem Direktionsrecht ergeben, 106 GewO. Inländischer Arbeitsvertrag sollte von vornherein mit einer Auslandstätigkeitsklausel versehen sein Achtung dringender Reparaturauftrag. Morgen geht s nach Spanien. Das wird nicht länger als 2 Tage dauern. Tarifvertrag? Dann könnten Besonderheiten zu beachten sein Betriebsrat? Dann könnten Besonderheiten zu beachten sein 5 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
6 Arbeitsrecht Wenn die Entsendung mehr als einen Monat dauert Keine Verpflichtung aus dem Direktionsrecht mehr Bei Entsendungen über einen Monat ist das Nachweisgesetz zu beachten. Die neue Anlage wird Zwingendes Recht nach Peking ausgeliefert. Für die Montage und Inbetriebnahme müssen Sie 2 Monate vor Ort sein. Die Nichtbeachtung wird zwar nicht sanktioniert, kann aber erhebliche Probleme im arbeitsrechtlichen Konfliktfall nach sich ziehen. 6 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
7 Arbeitsrecht Wenn die Entsendung mehr als einen Monat dauert Das fordert das Nachweisgesetz allgemein: Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: 1. der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, 2. der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, 3. bei befristeten Arbeitsverhältnissen: die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses, 4. der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden kann, 5. eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit, 7 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
8 Arbeitsrecht Wenn die Entsendung mehr als einen Monat dauert Das fordert das Nachweisgesetz allgemein: Der Arbeitgeber hat spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. In die Niederschrift sind mindestens aufzunehmen: 6. die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit, 7. die vereinbarte Arbeitszeit, 8. die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs, 9. die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, 10.ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebsoder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. 8 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
9 Arbeitsrecht Wenn die Entsendung mehr als einen Monat dauert Das fordert das Nachweisgesetz bei einer Auslandsentsendung zusätzlich: Hat der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung länger als einen Monat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen, so muss die Niederschrift dem Arbeitnehmer vor seiner Abreise ausgehändigt werden und folgende zusätzliche Angaben enthalten: 1. die Dauer der im Ausland auszuübenden Tätigkeit, 2. die Währung, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird, 3. ein zusätzliches mit dem Auslandsaufenthalt verbundenes Arbeitsentgelt und damit verbundene zusätzliche Sachleistungen, 4. die vereinbarten Bedingungen für die Rückkehr des Arbeitnehmers. 9 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
10 Arbeitsrecht Mittelfristige Einsätze bis zwei Jahre Empfehlung: Inlands- Arbeitsvertrag + Arbeitsvertrag für das Ausland Für den Aufbau des Zweigwerks in Japan wird Herr Maier zuständig sein. Tarifvertrag? Geltungsbereich im Ausland? Betriebsrat? Zuständigkeit entfällt. Europäischer Betriebsrat? 10 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
11 Arbeitsrecht Langfristige Einsätze über zwei Jahre Inlands- Arbeitsvertrag ruht + Arbeitsvertrag für das Ausland oder Für unser Zweigwerk in Japan sind Sie bis auf weiteres als technischer Leiter vorgesehen. Beendigung des inländischen Vertrags und Abschluss eines Arbeitsvertrags für das Ausland Evtl. Wahl zwischen deutschem oder ausländischem Arbeitsrecht 11 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
12 Arbeitsrecht Die besondere Fürsorgepflicht bei Auslandseinsätzen Passen Sie auf sich auf und kommen Sie gesund Heim. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen zum Arbeitsschutz zu sichern und zu verbessern. Dies bringt bei Auslandseinsätzen umfassende Pflichten mit sich. Gesetzlich geregelt ist dies im Arbeitsschutzgesetz ( 1 ArbSchG), aber auch im Sozialgesetzbuch ( 21 SGB VII). Nach der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift G 35 sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei Arbeitsaufenthalten im Ausland nötig, die insgesamt mehr als drei Monate dauern 12 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
13 Arbeitsrecht Die besondere Fürsorgepflicht bei Auslandseinsätzen Eine Rückholpflicht aus Krisengebieten muss spätestens dann in Erwägung gezogen werden, wenn das Auswärtige Amt eine sogenannte Reisewarnung ausgibt. Passen Sie auf sich auf. Da sind vielleicht politische Unruhen Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
14 Arbeitsrecht Die besondere Fürsorgepflicht bei Auslandseinsätzen Arbeitsrecht Sozialversicherung Schon aus der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers ergibt sich eine umfassende Erkundungspflicht zur Beantwortung der Frage, ob und welcher Versicherungsschutz besteht. Sie sind wie daheim versichert. In Einzelfällen kann sich darüber hinaus die Pflicht ergeben, besonders typische Risiken zusätzlich abzusichern. 14 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
15 Arbeitsrecht und Sozialversicherung Arbeitsrecht Sozialversicherung EU und je nach Inhalt Abkommenstaat Direktabrechnung mit der Krankenkasse Wenn Sie zum Arzt müssen gilt folgendes. Sonstiges Ausland Vorleistungspflicht des Arbeitgebers 17 SGB V! Evtl. Erstattungsantrag für Mehrkosten nach 18 SGB V 15 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
16 Arbeitsrecht und Sozialversicherung Arbeitsrecht Sozialversicherung Liegen die Voraussetzungen einer Entsendung vor, gilt auch der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung Bei Arbeitsunfällen sofort Bescheid geben. Achtung: Abgrenzung Arbeitsunfall- Privatunfall gilt wie bei einer inländischen Tätigkeit. Besondere Risiken können den Begriff des Arbeitsunfalls aber nicht unerheblich ausweiten! 16 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
17 Sozialversicherung Sozialversicherung Arbeitsrecht Handelt es sich um eine geplante Entsendung? Dauer Dienstreise Ab 1 Monat Mittelfristig (bis zwei Jahre) Langfristig (über zwei Jahre) Vertragsarten Inlands- Arbeitsvertrag + Direktionsrecht Inlands- Arbeitsvertrag mit Entsendeklausel Inlands- Arbeitsvertrag + Entsendevereinbarung Inlands- Arbeitsvertrag + Arbeitsvertrag für das Ausland Entsendung Entsendung Entsendung Inlands- Arbeitsvertrag ruht + Arbeitsvertrag für das Ausland Beendigung des inländischen Vertrags und Abschluss eines Arbeitsvertrags für das Ausland Entsendung beendet Lokaler Arbeitsvertrag 17 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
18 Sozialversicherung Schritt 1: Liegt eine Entsendung vor? Dies wird nach der Grundwertung über die sogenannte Ausstrahlung beurteilt. Gesetzestext 4 SGB IV 1) Soweit die Vorschriften über die Versicherungspflicht und die Versicherungsberechtigung eine Beschäftigung voraussetzen, gelten sie auch für Personen, die im Rahmen eines im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in ein Gebiet außerhalb dieses Geltungsbereichs entsandt werden, wenn die Entsendung infolge der Eigenart der Beschäftigung oder vertraglich im Voraus zeitlich begrenzt ist. Heranzuziehen sind dazu die Richtlinien zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Arbeitnehmern bei Ausstrahlung. 18 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
19 Sozialversicherung Schritt 1: Liegt eine Entsendung vor? Die Entsendung muss arbeitsrechtlich geplant sein. Die Planung muss eine Beendigung der Entsendung erkennen lassen. Richtlinien der SV: Demzufolge dürfen keine Anhaltspunkte dafür sprechen, dass der Arbeitnehmer nach dem Auslandseinsatz nicht in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrt. Richtlinien der SV: Einer Entsendung steht nicht entgegen, dass der Beschäftigte eigens für eine Beschäftigung im Ausland eingestellt worden ist, also im Inland noch nicht für den entsendenden Arbeitgeber tätig geworden ist. 19 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
20 Sozialversicherung Wann liegt keine Entsendung vor? 1. in den Fällen der arbeitsrechtlich gewollten Vertragsvarianten 2. in Fällen, in denen der Arbeitgeber von einer Entsendung ausgeht, aufgrund der SV-Beurteilung aber eine solche abgelehnt werden muss Richtlinien der SV: Vorausschauende Betrachtung: Es muss bereits zu Beginn der Entsendung feststehen, dass es sich um einen begrenzten Einsatz handelt. Eine vertragliche Befristung ist zu verneinen, wenn ein befristeter Vertrag vorliegt, der - wenn er nicht gekündigt wird - sich automatisch fortsetzt (BSG, Urteil v Rar 55/93). 20 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
21 Sozialversicherung Schritt 2: Wohin wird entsandt? Ich muss stets wissen, wohin die Reise geht. Länder innerhalb der EU Es gelten die einschlägigen EU-Richtlinien. Länder außerhalb der EU ohne Sozialversicherungsabkommen Es gilt das allgemeine deutsche Ausstrahlungsrecht. Länder außerhalb der EU mit Sozialversicherungsabkommen Es gilt das, was durch die Sozialversicherungsabkommen geregelt ist. 21 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
22 Sozialversicherung Schritt 2: Wohin wird entsandt? Bei Entsendungen innerhalb der EU sind wir sehr flexibel, auch bei unseren ausländischen Mitarbeitern. Länder innerhalb der EU Achtung bei Entsendungen von Mitarbeitern aus Drittstaaten Besonderheiten in den Ländern Großbritannien Nordirland Dänemark 22 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
23 Sozialversicherung Schritt 2: Wohin wird entsandt? Es gibt immer noch weiße Flecken auf der Weltkarte. Das sogenannte vertragslose Ausland Es gilt das allgemeine deutsche Ausstrahlungsrecht Beispiel: Ein Mitarbeiter wird auf Montage nach Thailand geschickt. Da mit Thailand derzeit kein SV-Abkommen besteht, gilt allein 4 SGB IV Die Versicherungspflicht und der Versicherungsschutz strahlt während der Entsendung für alle Versicherungszweige nach Thailand aus. 23 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
24 Sozialversicherung Schritt 2: Wohin wird entsandt? Bei Entsendungen in Staaten mit Sozialversicherungsabkommen muss ich den Einzelfall betrachten. Das Nicht-EU Ausland mit SV-Abkommen Es gilt dass, was durch die Sozialversicherungsabkommen geregelt ist. Die allgemeine Ausstrahlung kann insoweit wieder zeitlich begrenzt sein. * oftmals erweitert durch Verlängerungsoptionen 24 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
25 Sozialversicherung Schritt 2: Wohin wird entsandt? Ich muss also immer im konkreten Fall recherchieren oder mich kundig machen Die zuständigen Behörden Zuständige Krankenversicherung (Einzugsstelle) Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) Deutsche Rentenversicherung Bund Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung Ausland 25 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
26 Die rechtlichen Rahmenbedingungen Richtig anwenden und vorteilhaft gestalten Arbeitsrecht So verzahne ich das Arbeitsrecht mit dem Sozialversicherungsrecht. Sozialversicherung 26 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
27 Arbeitsrecht und Sozialversicherung Die EU-Dienstreisevariante Arbeitsrecht Sozialversicherung Einheitliche Entsendungsvorschriften SV- Recht bleibt bestehen. Entsendebescheinigung? Achtung dringender Reparaturauftrag. Morgen geht s nach Spanien. Das wird nicht länger als 2 Tage dauern. Inländischer Arbeitsvertrag sollte von vornherein mit einer Entsendungsklausel versehen sein. Tarifvertrag? Dann könnten Besonderheiten zu beachten sein. Betriebsrat? Dann könnten Besonderheiten zu beachten sein. 27 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
28 Arbeitsrecht und Sozialversicherung Die Nicht-EU Dienstreisevariante Arbeitsrecht Sozialversicherung Land für Land abklären, ob SV- Abkommen besteht. Entsendebescheinigung! Achtung dringender Reparaturauftrag. Morgen geht s nach Tunesien. Das wird nicht länger als 6 Tage dauern. Inländischer Arbeitsvertrag sollte von vornherein mit einer Entsendungsklausel versehen sein. Tarifvertrag? Dann könnten Besonderheiten zu beachten sein. Betriebsrat? Dann könnten Besonderheiten zu beachten sein. 28 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
29 Arbeitsrecht und Sozialversicherung Wenn die EU-Entsendung mehr als einen Monat dauert Arbeitsrecht Sozialversicherung Einheitliche Entsendungsvorschriften SV- Recht bleibt bestehen. Entsendebescheinigung! Die neue Anlage wird nach Madrid ausgeliefert. Für die Montage und Inbetriebnahme müssen Sie 2 Monate vor Ort sein. Bei Entsendungen über einen Monat ist das Nachweisgesetz zu beachten. Wenn die vorgeschriebenen Inhalte aus dem Nachweisgesetz dokumentiert werden, ist der Tatbestand einer Entsendung i. d. R. nachgewiesen. 29 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
30 Arbeitsrecht und Sozialversicherung Nicht-EU-Entsendung dauert mehr als einen Monat dauert Arbeitsrecht Sozialversicherung Land für Land abklären, ob SV- Abkommen besteht. Entsendebescheinigung? Die neue Anlage wird nach Peking ausgeliefert. Für die Montage und Inbetriebnahme müssen Sie 2 Monate vor Ort sein. Bei Entsendungen über einen Monat ist das Nachweisgesetz zu beachten. Versicherungslücken füllen Doppelversicherungen berücksichtigen 30 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
31 Arbeitsrecht und Sozialversicherung Langfristige Einsätze Arbeitsrecht Sozialversicherung Entsendungsbegriff nicht mehr erfüllt Ausnahme Verlängerungsantrag! Für unser Zweigwerk in Japan sind Sie bis auf weiteres als technischer Leiter vorgesehen. Inlands- Arbeitsvertrag ruht + Arbeitsvertrag für das Ausland oder Beendigung des inländischen Vertrags und Abschluss eines Arbeitsvertrags für das Ausland Freiwillige Versicherungsmöglichkeiten prüfen Kostentragung arbeitsrechtlich regeln 31 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
32 Entsendung und das Reisekostenrecht km Entsendung Der Mitarbeiter bekommt für zwei Jahre die Aufgabe in Paris eine Zweigstelle aufzubauen. Er behält seinen Wohnsitz in Berlin bei und fährt am Wochenende mit seinem Dienstwagen auf Firmenkosten zu seiner Familie. Außerdem ist er jeweils Montags im Betrieb in Berlin. Wie wirken sich die wöchentlichen Heimfahrten auf die Entgeltabrechnung aus? 32 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
33 Entsendung und das neue Reisekostenrecht km Entsendung Geschäftswagen Wenn Paris die erste Tätigkeitsstätte ist, sind die wöchentlichen Heimfahrten steuerlich gesehen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Wenn Berlin die erste Tätigkeitsstätte ist, sind die wöchentlichen Heimfahrten steuerlich gesehen keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sondern Dienstreisen. 33 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
34 Der neue Begriff erste Tätigkeitsstätte 1. Jeder Arbeitnehmer hat maximal eine erste Tätigkeitsstätte. 2. Erste Tätigkeitsstätte ist eine ortsfeste Einrichtung des Arbeitgebers, eines Dritten oder einer Konzerngesellschaft, welcher der Arbeitnehmer dauerhaft oder befristet zugeordnet ist. 3. Maßgebend ist grundsätzlich die arbeitsrechtliche Zuordnung. 4. Der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist nur dann maßgeblich, wenn keine arbeitsrechtliche Zuordnung besteht. Was Sie als erste Tätigkeitsstätte bestimmen, ist für uns maßgeblich. Nur wenn Sie nichts bestimmen, sind wir wieder am Zug. 34 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
35 Das neue Reisekostenrecht ab 2014 Das Steuerrecht bekommt arbeitsrechtliche Relevanz Das Steuerrecht übernimmt die arbeitsrechtliche Zuordnung durch den Arbeitgeber wenn diese nachweisbar und eindeutig erfolgt ist, und der Arbeitnehmer dort mindestens in geringem Umfang tätig ist. Diese Zuordnung ist jederzeit änderbar. Wenn eine aktive Festlegung vorliegt, kein weiteres Prüfungsrecht bei einer steuerlichen Betriebsprüfung. Auch wenn der Mitarbeiter an anderen Orten häufiger tätig ist, oder in anderen Einrichtungen mehr Zeit verbringt, oder die Zuordnung steuerlich vorteilhaft ist. 35 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
36 Das neue Reisekostenrecht ab 2014 Bei der Zuweisung kommt es auf den Umfang nicht an. Der Arbeitnehmer muss an dem Ort, zu dem er vom Arbeitgeber zugeordnet wurde, seine eigentliche Arbeitsleistung erbringen. Laut Randziffer 6 des BMF-Schreibens vom reicht eine Tätigkeit in ganz geringem Umfang aus: Hilfs- und Nebentätigkeiten Auftragsbestätigung, Stundenzettel, Krank- und Urlaubsmeldungen abgeben Gar nicht tätig werden geht nicht! Aber: 1x im Monat sollte ausreichend sein 36 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
37 Die rechtlichen Rahmenbedingungen das Entsendungsrecht ist ständig in Bewegung Arbeitsrecht Europäische Verordnungen können sich ständig ändern. Sozialversicherungsabkommen kommen hinzu und verändern sich. Die Gerichte tragen ebenfalls zur Dynamik des Stoffes bei. Sozialversicherung Die laufende Information zum Thema Entsendung gehört zu meinem Job. 37 Mitarbeiterentsendung ins Ausland, Thomas Muschiol,
38 Online-Seminar,
Eine Haftung für den Inhalt der Muster kann mit Ausnahme von Fällen von grobem Verschulden oder Vorsatz nicht übernommen werden.
Hinweis Die aktuellen Muster sind nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen; sie können z. B. betriebliche Begebenheiten oder sonstige besondere Umstände des Einzelfalles nicht berücksichtigen.
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