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1 Kunde hat Insolvenz angemeldet! Regionaler Wirtschaftstag der IHK Halle-Dessau am in Bernburg (Saale) Wolf-Dieter Kleinschmidt Steuerberater und Rechtsbeistand Bernburg (Saale) und Goslar (Harz)

2 Vita StB/RB Kleinschmidt 1961 Abitur Altes Gymnasium Bremen 1961 bis 1966 Jura-Studium Göttingen 1967 bis 1973 Verbandsgeschäftsführer Göttingen 1974 Eintritt in eine Steuerkanzlei in Goslar 1981 Prüfung zum Steuerbevollmächtigten Ab 1981 Selbständig in eigener Kanzlei in Bad Harzburg 1985 Prüfung zum Steuerberater 1985 Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer Braunschweig Seit 1990 Eigene Steuerkanzleien in Bernburg (Saale) und Goslar/Harz Seit 1998 Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer der Kleinschmidt Steuerberatungsgesellschaft mbh, Bernburg (Saale) und Goslar/Harz

3 So läuft s doch oft Der Unternehmer liefert ordnungsgemäß die Bestellung des Kunden aus Der Kunde zahlt nicht. Auf Mahnungen reagiert er nicht oder bringt faule Ausreden oder Zahlungszusagen -> er zahlt trotzdem nicht Der Unternehmer klagt auf Zahlung; der Kunde verliert (oft bereits in I. Instanz; aber Berufung legt der Kunde trotzdem ein, weil damit wenigstens Zeit gewonnen wird) Dann ist das Urteil rechtskräftig und vom Kunden gibt es nun noch mehr faule Ausreden aber kein Geld

4 So läuft s doch oft Der Unternehmer schickt den Gerichtsvollzieher los, der die Forderung mit Zinsen und Kosten eintreibt Einen Monat später: Der Kunde hat Insolvenzantrag gestellt Glück gehabt!

5 So läuft s doch oft Nach weiteren sechs Monaten kommt ein Schreiben des Insolvenzverwalters: Er will das gesamte Geld von dem Unternehmer zurück einschließlich Zinsen, die der Kunde seit Fälligkeit zahlte, weil er im Verzug war Prozess- und Vollstreckungskosten, die der Unternehmer zunächst gezahlt hat und die vom Gerichtsvollzieher eingetrieben wurden

6 So läuft s doch oft und Zinsen auf diese Beträge ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens will der Insolvenzverwalter auch noch Glück gehabt?

7 Reaktion des Unternehmers Das darf doch wohl nicht wahr sein! Es wurde ordnungsgemäß geleistet Das Gericht hat im Urteil bestätigt, dass die Forderung des Unternehmers zu Recht besteht Der Kunde muss wegen seines Zahlungsverzuges auch alle Kosten und Zinsen zahlen Wieso darf der Insolvenzverwalter jetzt alles zurückverlangen?

8 Insolvenzanfechtung Der Insolvenzverwalter muss die Interessen aller Gläubiger wahren Grundsatz: Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden sind und die Insolvenzgläubiger benachteiligen, kann der Insolvenzverwalter nach Maßgabe der 130 bis 146 Insolvenzordnung (InsO) anfechten [ 129 InsO]

9 Insolvenzanfechtung Wenn einzelne Gläubiger durch Zahlung bevorzugt würden, ginge das zu Lasten aller anderen Gläubiger Der Gesetzgeber will aber, dass alle Gläubiger zur gleichen Verteilung der Vermögenswerte beitragen: Keiner soll bevorzugt werden Damit tragen einzelne Gläubiger, wenn sie bevorzugt würden, das volle Risiko der Rückzahlung, wenn der Schuldner zum Zahlungs-Zeitpunkt eigentlich bereits pleite ist.

10 Insolvenzanfechtung Erreicht wird damit, dass die Gesamtheit der Gläubiger so behandelt wird, als wäre der Insolvenzantrag zum richtigen Zeitpunkt gestellt worden Es kommt durch die Insolvenzanfechtung mehr Geld in die Kasse zur Verteilung: die Quote für jeden Gläubiger wird höher Zugegeben: Der Unternehmer, der seine Forderung durch den Gerichtsvollzieher eingetrieben hat, wird schlechter gestellt, weil er ja alles wieder zurückzahlen soll.

11 Insolvenzanfechtung Vermögensverschiebungen in der Krise des Schuldners zu Lasten der Gläubiger-Gesamtheit werden durch die Insolvenzanfechtung zurückgedreht Diese Vermögensverschiebungen bergen auch Risiken für den Schuldner: Insolvenz-Straftaten: 283 ff StGB: Beiseite-Schaffen von Vermögen: 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflichten: 283 b StGB Gläubigerbegünstigung: 283 c StGB Schuldnerbegünstigung: 283 d StGB

12 Wie lange zurück? Die Insolvenzanfechtung ist rückwirkend ab dem ersten zulässigen und begründeten Insolvenzantrag (!) möglich von dem Tag ab läuft auch die mögliche Verzinsung der Forderungen, die der Insolvenzverwalter geltend macht von diesem Tag des Insolvenzantrages an sind gemäß 139 InsO alle Anfechtungen zurückzurechnen Welche Fristen gelten, ergibt sich aus den unterschiedlichen Anfechtungsgründen

13 Wie lange zurück? Anfechtungsgrund 10 Jahre Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung ( 133 Abs. 1 InsO); Sicherung eines Gesellschafterdarlehens ( 135 Abs. 1 Nr. 1 InsO) 4 Jahre Unentgeltliche Leistung des Schuldners ( 134 Abs. 1 InsO) 2 Jahre Entgeltlicher Vertrag mit nahestehender Person ( 133 Abs. 2 InsO) 1 Jahr Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens ( 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO); Rückgewähr/Verzicht gegenüber stillem Gesellschafter ( 136 Abs. 1 InsO) 6 Monate Unmittelbar nachteilige Rechtshandlung ( 132 Abs. 1 InsO) 3 Monate Inkongruente Deckung + Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ( 131 Abs. 1 Nr. 2 InsO) Inkongruente Deckung + Kenntnis des Gläubigers von Benachteiligung ( 131 Abs. 1 Nr. 3 InsO) Kongruente Deckung ( 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO) 1 Monat Inkongruente Deckung ( 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO)

14 Anfechtungsgründe Vorsätzliche Gläubiger-Benachteiligung ( 133 InsO) Vorsatz des Schuldners zur Benachteiligung und die Kenntnis des anderen von diesem Vorsatz Unentgeltliche Leistungen ( 134 InsO) Schenkweise Übertragung eines Grundstücks auf Kinder ohne Übernahme von Belastungen/Schulden Unmittelbar nachteilige Rechtshandlungen ( 132 InsO) Rechtsgeschäft benachteiligt die Gläubiger und der andere wusste, dass der Schuldner zu dem Zeitpunkt zahlungsunfähig ist

15 Anfechtungsgründe Inkongruente Deckung ( 131 InsO) Sicherung oder Befriedigung des Gläubigers, die er nicht oder nicht in der Art oder nicht zu der Zeit zu beanspruchen hatte Kongruente Deckung ( 130 InsO) Gläubiger weiß, dass Schuldner bereits zahlungsunfähig ist oder ein Insolvenzantrag gestellt wurde

16 Folgen einer Anfechtung Die Anfechtung wird gemäß 141 InsO nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein rechtskräftiger Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil) vorliegt oder etwas durch Zwangsvollstreckung erlangt wird Deshalb: Alles, was durch die anfechtbare Handlung aus dem Vermögen des Schuldner veräußert, weggegeben oder aufgeben ist, muss zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden ( 143 InsO)

17 Schuldner in der Krise? Im Zeitpunkt der anfechtbaren Handlungen müssen je nach Vorschrift vorliegen: Zahlungsunfähigkeit ( 17 InsO) drohende Zahlungsunfähigkeit ( 18 InsO)

18 Schuldner in der Krise? Der Bundesgerichtshof hat Zahlungsunfähigkeit in einem Grundsatz-Urteil vom (IX ZR 123/04) höchstrichterlich definiert: Beträgt eine innerhalb von drei Wochen nicht zu beseitigende Liquiditätslücke des Schuldners weniger als 10% seiner fälligen Gesamtverbindlichkeiten, ist regelmäßig von Zahlungsfähigkeit auszugehen, es sei denn, es ist bereits absehbar, dass die Lücke demnächst mehr als 10% erreichen wird. Beträgt die Liquiditätslücke 10% und mehr, ist regelmäßig von Zahlungsunfähigkeit auszugehen.

19 Schuldner in der Krise? Drohende Zahlungsunfähigkeit ( 18 InsO) Sie liegt vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen Sie ist ein Insolvenz-Antragsgrund für den Schuldner, nicht aber für den Gläubiger

20 und was nun? Der Insolvenzverwalter fordert vom Unternehmer Geld nämlich alles, was der Schuldner endlich gezahlt hat Das Schreiben des Insolvenzverwalters ist gespickt mit rechtlichen Hinweisen und Verweisen auf Gerichtsurteile und Behauptungen! Der Insolvenzverwalter macht Anfechtungsansprüche oft zu leichtfertig geltend Eine Auseinandersetzung mit dem konkreten Sachverhalt fehlt meistens. Der Bundesgerichtshof fordert aber die Prüfung der Umstände des Einzelfalls

21 und was tun? Auch wenn es dem Unternehmer schwer fällt: Ruhe bewahren und Mund halten vollständig! Weder Informationen noch Unterlagen an den Insolvenzverwalter herausgeben: es besteht keine Informationspflicht des Gläubigers (auch wenn Insolvenzverwalter anderes behaupten) Sachverständige Hilfe in Anspruch nehmen

22 warum? Insolvenzrecht ist Spezial-Materie und hat nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun Das Gerechtigkeitsgefühl des Gläubigers ist meilenweit von dem des Gesetzgebers zur Insolvenzanfechtung entfernt Alles, was ein Gläubiger unternimmt, um an sein Geld bei Schuldnern zu kommen, ist richtig und erlaubt bis es zu einem Insolvenzverfahren kommt: dann ist alles rückwirkend böse

23 bloß nicht solche Sprüche! Aus der Verärgerung über den säumigen Schuldner und die spätere Anfechtung des Insolvenzverwalters ist oft zu hören und zu lesen: Ich habe mit dem zig Mal Ratenzahlung vereinbart; doch der hat sich nicht daran gehalten Ich habe ihm gesagt, dass ich ihn auf eine Schwarze Liste setzen und am Stammtisch mit anderen Unternehmern sprechen werde Ich habe ihm sogar drohen müssen, auch mit dem Insolvenzantrag Damit ich überhaupt etwas erhalte, hat er mir eine Maschine übereignet, weil er sonst nichts mehr hatte

24 bloß nicht solche Sprüche! Aus den vielen Unterlagen können Sie sehen, wie mühsam das alles mit dem war Ich war froh, dass ich noch Geld bekam, weil ich wusste, dass er andere schon lange nicht mehr bezahlt hat Wer so argumentiert, hat schon verloren. Denn das sind Parade-Beispiele für die Kenntnis des Gläubigers über die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

25 also doof stellen? Das ist meist nicht erfolgreich Wichtig: In Stellungnahmen an den Insolvenzverwalter darf keine positive Kenntnis des Gläubigers über die wahre schlechte Situation seiner Schuldners deutlich werden Allenfalls: Hinweis auf Mitteilungen des Schuldners, dass sich bei ihm Geldeingänge verzögern, weil Rechnungen bei dem Auftraggeber noch geprüft werden müssen von ihm kleine Mängel noch beseitigt werden müssen

26 also doof stellen? Als wichtiges Indiz für die Kenntnis des Gläubigers von der drohenden Zahlungsunfähigkeit gilt die Einräumung von Ratenzahlungen oder anderen Zahlungserleichterungen (so: BGH Urteil vom IX ZR 3/12) Aber: Jeder Insolvenz gehen Mahnungen, Stundungs-bitten oder Ratenzahlungsverabredungen voraus: der Schuldner zahlt nicht auf eine fällige Forderung und der Gläubiger reagiert. Und das: Wenn der Schuldner noch weitere Gläubiger hat, deren Forderungen er nicht bis Insolvenzantrag zahlt [was andere Gläubiger regelmäßig gar nicht positiv wissen können], reicht dieser Umstand Insolvenzverwaltern oft als Indiz für die bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit

27 also doof stellen? Gerichte haben neue Spielräume geschaffen Kein zwingender Hinweis für eine drohende Zahlungsunfähigkeit: Schleppendes Zahlungsverhalten Landgericht Osnabrück, Urteil vom O 2697/13 Ratenzahlungsbitte des Schuldners Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom W 94/14 Kenntnis von erheblich anwachsenden Forderungen Bundesgerichtshof, Urteil vom IX ZR 223/13

28 das ist doch alles verjährt! Grundsätzlich gilt auch im Insolvenzverfahren die gesetzliche Verjährungsfrist nach BGB Aber: Sie beginnt erst mit der Insolvenz-Eröffnung

29 lässt sich künftig was retten? Wenn der Unternehmer ahnt (aber niemals: weiß!), dass sein Kunde in finanziellen Schwierigkeiten ist: Nur Bargeschäfte Denn dann ist die Zahlung des Kunden nur anfechtbar, wenn vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung vorliegt ( 142 InsO)

30 Bargeschäfte: wirklich bar? Bargeschäfte müssen selbstverständlich nicht in bar abgewickelt werden Sie heißen deshalb so, weil bei ihnen unmittelbar der Leistung eine gleichwertige Gegenleistung gegenüber stehen muss Diese Leistungspflichten müssen in einem engen zeitlichen Zusammenhang (maximal: vier Wochen!) ordnungsgemäß erbracht werden Dann entfällt eine mögliche Anfechtung!

31 Bargeschäfte: wirklich bar? Drei Varianten sind möglich: Beide Leistungen Zug um Zug: sicher Erst die Geld- und dann die Sachleistung: fast sicher Erst die Sach- und dann die Geldleistung: unsicher

32 und Ratenzahlungen Es ist zu unterscheiden zwischen alten Forderungen neuen Forderungen Niemals eine Gesamtrate auf beide Forderungsbestände vereinnahmen Jede Zahlung konsequent trennen nach Forderungsarten: Neue Forderung: weil Zug um Zug -> anfechtungssicher Alte Forderung: anfechtungsgefährdet

33 und Ratenzahlungen Ratenzahlungsvereinbarungen können riskant und damit anfechtungsgefährdet sein Probleme: Nicht ausreichend abgesichert Betragshöhe Forderungsalter Mahnungsvorgeschichte Rückzahlungszeitraum

34 Künftig: Schutz vor Anfechtung? Drei Grundsätze der Unternehmensphilosophie: Schneller werden Früher Schluss machen Sicherheiten vereinbaren

35 Künftig: Schutz vor Anfechtung? Schneller werden: Tempo, Tempo, Tempo! Je früher ein Unternehmer mahnt und erfolgreich vollstreckt, desto größer ist seine Chance, dass der Schuldner noch nicht in einer offensichtlichen Krise ist Je früher er vollstreckt, desto größer ist die Chance, vor anderen Gläubigern erfolgreich zu sein Je schneller vollstreckt wird, desto größer ist die Chance, aus der Anfechtungsfrist zu fallen: Eine unmittelbare Vollstreckung mehr als drei Monate vor dem Insolvenzantrag ( 130 InsO) kann selten erfolgreich angefochten werden

36 Künftig: Schutz vor Anfechtung? Schneller werden: Tempo, Tempo, Tempo! Der Unternehmer kann nicht beeinflussen, wann es bei dem Schuldner zu einem Insolvenzverfahren kommt Aber: der Unternehmer kann durch rechtzeitiges Handeln eine anfechtungssichere Position erlangen

37 Künftig: Schutz vor Anfechtung? Bestehende Kundenbeziehungen prüfen Kredit-Limit festsetzen Einhaltung regelmäßig (zu festen Terminen: wöchentlich, spätestens monatlich) prüfen Kurze Zahlungsziele: 14 Tage Striktes Forderungsmanagement: unverzüglich mahnen! Voraussetzung: tagesaktuelle Finanzbuchführung Bei neuen Kunden: Zunächst möglichst Barzahlung Im Übrigen gelten dieselben Bedingungen wie bei bestehenden Kundenbeziehungen

38 Künftig: Schutz vor Anfechtung? Wer schreibt, ist im Vorteil Mit schriftlichen Vereinbarungen (AGB, individuelle Regelungen) und schriftliche Schuldanerkenntnisse Tricks von Schuldnern (unberechtigte Mängeleinreden) verhindern Vergleiche sind oft besser und schneller als Urteile nach vielen Prozesstagen oder durch mehrere Instanzen Notarielles Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsklausel einfordern

39 Künftig: Schutz vor Anfechtung? Notfalls: Schluss mit der Geschäftsbeziehung Brandgefährlich: Mit neuen Gewinnen kann ich alte Verluste kompensieren Folge: Weil es sich um eine vorsätzliche Benachteiligung von Gläubigern handelt, gilt eine Anfechtungsfrist von zehn Jahren ( 133 InsO) Besser: Alte Verluste (steuerlich) abschreiben Neugeschäft nur gegen Barzahlung Zug um Zug (anfechtungssicher)

40 Künftig: Schutz vor Anfechtung? Wichtig: Schon bei Vertragsabschluss anfechtungsfeste Sicherheiten vereinbaren Allerdings: Vereinbarungen sind oft zu unbestimmt, formunwirksam oder nicht beweisbar Arten der Sicherheiten: Gut: Bankbürgschaften, abgetretene Lebensversicherungen, werthaltige Grundschulden Eher schlecht: Sicherungsübereignung, Forderungsabtretung

41 Zahlungen von Dritten Wer ist der Dritte? Woher hat der Dritte die Mittel zur Zahlung? Grundsätzlich: Wenn der Dritte tatsächlich über die Mittel selbst verfügen: kein Risiko aber: risikobehaftet bei einer Insolvenz des Dritten Wenn der Dritte nur als Strohmann des Schuldners vorgeschoben wird: sehr risikoreich, weil bei Aufdeckung anfechtungsgefährdet

42 Ergebnis Bargeld ist besser als Forderungen Kein Geschäft ist besser als ein schlechtes Geschäft Hoffen und Harren hält manchen zum Narren Ein Rechtsanwalt vertritt die Interessen seines Mandanten Nirgendwo wird so viel gelogen wie vor Gericht

43 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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