Konzeption. des Kreisjugendamtes. Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Konzeption. des Kreisjugendamtes. Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer"

Transkript

1 Konzeption des Kreisjugendamtes Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer

2 1 Konzeption des Kreisjugendamtes Erziehungsbeistandschaft und Betreuungshelfer 1. Einleitung Die Erziehungsbeistandschaft ist eine ambulante Jugendhilfeleistung, im Rahmen derer Eltern, Kinder und Jugendliche beraten und begleitet werden, wenn erzieherische Problemlagen ihren Familienalltag besonders beeinträchtigen. Die Einzelfallbearbeitung im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft wird im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes in Siegburg von einzelnen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern der jeweiligen Jugendhilfezentren geleistet bzw. mit einem bestimmten Stundenkontingent berücksichtigt. Wenn in einzelnen Jugendhilfezentren die personellen Kapazitäten nicht ausreichen, werden qualifizierte freie Träger der Jugendhilfe mit der Erbringung der Leistung beauftragt. Die Inhalte der Aufgabe des Erziehungsbeistandes unterscheiden sich von den anderen Aufgaben der Bezirkssozialarbeit im wesentlichen durch die Intensität des Beratungs- und Betreuungsangebotes und durch die Kontinuität der Begleitung der Kinder, Jugendlichen und der Eltern im jeweiligen Einzelfall. 2. Rechtsgrundlagen 2.1 Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Hilfeart des Leistungskataloges der Hilfe zur Erziehung ( 27 ff Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII) 30 SGB VIII, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Selbständigkeit fördern. Die Leistungsvoraussetzungen sind 27 Abs. 1 SGB VIII zu entnehmen. Ein Personensorgeberechtigter hat einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall, das engere soziale Umfeld des Kindes oder des Jugendlichen soll einbezogen werden ( 27 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII).

3 2 Die Entscheidung über die Erziehungsbeistandschaft als der geeigneten und notwendigen Hilfeart im Einzelfall erfolgt auf der Basis des Aushandlungsprozesses zwischen den Personensorgeberechtigten, dem Kind oder dem Jugendlichen und der zuständige Fachkraft des Jugendhilfezentrums in dem jeweiligen Entscheidungsteam. 2.2 Betreuungshelfer Aufgrund der ähnlichen inhaltlichen Ausgestaltung und der pädagogischen Zielsetzung von Erziehungsbeistandschaft und der Betreuung im Rahmen einer Weisung des Jugendgerichts sind beide Hilfen unter einer gemeinsamen Rechtsgrundlage zu finden ( 30 SGB VIII Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer). Das 1. JGG- Änderungsgesetz hat die sog. Betreuungsweisung als ambulante Maßnahme in den Katalog der Weisungen des 10 JGG aufgenommen: 10 JGG, Weisungen (1) Weisungen sind Gebote und Verbote, welche die Lebensführung des Jugendlichen regeln und dadurch seine Erziehung fördern und sichern sollen. Dabei dürfen an die Lebensführung des Jugendlichen keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. Der Richter kann dem Jugendlichen insbesondere auferlegen, sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer) zu unterstellen 12 JGG sieht vor, dass der Richter dem Jugendlichen nach der Anhörung des Jugendamtes auferlegen kann, eine Hilfe zur Erziehung in Anspruch zu nehmen - hier wird ausdrücklich auf die analogen Voraussetzungen der einschlägigen Vorschriften des SGB VIII verwiesen. Erteilt das Jugendgericht die Betreuungsweisung, ohne mit dem jungen Menschen und seinen Eltern Rücksprache zu nehmen, so wird die jugendhilferechtliche Entscheidung auf Antrag der Eltern und im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte nachgeholt. Die frühzeitige Einbeziehung des Sozialen Dienstes durch den Jugendrichter ist wünschenswert, falls die Weisung des Einsatzes eines Betreuungshelfers erwogen wird. Die Fachkraft des Sozialen Dienstes kann sowohl aufgrund des Alters und der Betreuungsbereitschaft bzw. Betreuungsfähigkeit des jungen Menschen als auch aufgrund der Art der strafbaren Handlung die Erfolgsaussichten einer Betreuungsweisung prognostizieren. Sowohl das Erfordernis des Hilfeplanes als auch das Wunsch- und Wahlrecht bei der Inanspruchnahme des Trägers, der die Leistung anbietet, basiert auf der Rechtsgrundlage des 36a SGB VIII. Die inhaltlich - methodische Vorgehensweise des Betreuungshelfers weist ein hohes Maß an Übereinstimmung mit den Vorgehensweisen der Erziehungsbeistandschaft auf. Die fachliche Anforderung an Kontinuität, Prozesshaftigkeit und Intensität der Arbeit des Betreuungshelfers erfordert eine altersbezogene Eingrenzung der Weisung. So sollte der junge Mensch

4 3 zum Zeitpunkt der Weisung nicht älter als 19 Jahre alt sein, um insbesondere die Prozesshaftigkeit der Betreuung (die sich mindestens über 1 Jahr erstrecken sollte) zu gewährleisten. Ein weiterer Aspekt der Eignung einer Betreuungsweisung aus sozialpädagogischer Sicht ist im Einzelfall die Art der strafbaren Handlung. Der Lern- und Veränderungsprozess, den der junge Mensch mit Unterstützung des Betreuungshelfers erleben soll, muß im Kompetenzbereich sozialpädagogischer Interventionen liegen. Läßt die strafbare Handlung auf das Vorhandensein innerpsychischer Verstrickungen schließen, so ist der Einsatz eines Betreuungshelfers wenig erfolgreich. Vielmehr kann die Auflage, regelmäßig in einer entsprechenden Beratungsstelle vorzusprechen, eher zu einer Veränderung des Verhaltens führen. Über den pädagogischen Erfolg und die Grenzen der Betreuungsweisung entscheidet die Mitwirkungsbereitschaft des Jugendlichen. Verweigert der Jugendliche oder seine Eltern die Mitwirkung, so wird das Jugendgericht darüber informiert und die Aufhebung der Betreuungsweisung empfohlen. 3. Zielgruppe Im wesentlichen gehören zur Zielgruppe der Erziehungsbeistandschaft Kinder und Jugendliche sowie deren Eltern, Stiefeltern und/oder Personensorgeberechtigte die durch Entwicklungs- und Erziehungsprobleme in ihrem Zusammenleben besonders beeinträchtigt sind und die zur Bewältigung ihrer Probleme Beratung und Unterstützung suchen. Zur Zielgruppe gehören außerdem Jugendliche und deren Personensorgeberechtigten sowie junge Volljährige, die zur Ablösung aus Familien und in Einzelwohnsituationen Beratung und Unterstützung suchen und benötigen Pflegeeltern, die durch die schwierigen Aufgaben der Ersatzerziehung von Kindern in einer Familie in der Ausübung ihrer erzieherischen Aufgaben in besonderem Maße gefordert sind sowie deren Kinder und Pflegekinder, die mit einem Familien- bzw. Geschwistererleben auf Zeit zurechtkommen und ein besonderes Ausmaß an gegenseitiger Akzeptanz erwerben müssen Kinder und Jugendliche in Verwandtenpflege und deren Verwandte, wenn diese sich in Erziehungsfragen unsicher fühlen und in die Gefühle des Pflegekindes und seiner Eltern verstrickt sind für Kinder und Jugendliche im Vorfeld einer Unterbringung ausserhalb ihrer Ursprungsfamilie Kinder und Jugendliche, deren Verhalten oder deren gesamte Lebensumstände eine Unterbringung ausserhalb der Familie als geeignete Hilfe erscheinen lässt, für die jedoch während einer Phase intensiver Betreuung alternative Hilfen entwickelt werden sollten.

5 4 4. Ziele der Erziehungsbeistandschaft die Erziehungsfunktion der Eltern und der Familie zu stärken Unterstützung der Eltern, Kinder und Jugendlichen in entwicklungsbedingten Konflikten Aufbau und Stärkung der sozialen Kompetenz der Eltern, Kinder und Jugendlichen Aufbau und Stärkung der Konfliktfähigkeit von Eltern, Kindern und Jugendlichen Aufbau und Stärkung des Selbstwertgefühls der Eltern, Kinder und Jugendlichen dazu beitragen, daß Eltern, Kinder und Jugendliche ihre Grenzen erfahren und akzeptieren Eltern, Kinder und Jugendliche unterstützen, ihre Sozialisationsdefizite aufzuarbeiten Eltern zu unterstützen, ihre Erziehungsdefizite zu erkennen und ihr Verhalten zu verändern alle Beteiligte beim Aufbau oder der Stabilisierung befriedigender emotionaler Beziehungen zu unterstützen dazu beitragen, daß Eltern den Zugang zu ihren Kindern (wieder-) finden Eltern unterstützen, die positiven Seiten ihrer Kinder (wieder-) zu erkennen die Familie in ihrer Eigen-Art bestärken (ressourcen- und lösungsorientiert) Offenheit gegenüber Gefühlen erreichen Interessen und Stärken der Kinder und Jugendlichen erkennen, bestärken und den Eltern bzw. den Bezugspersonen vermitteln Unterstützung und Beratung von Eltern, Kindern und Jugendlichen bei der Einbindung in das soziale Umfeld die Zielgruppe zur Gruppenfähigkeit / Gemeinschaftsfähigkeit hin zu führen die Ablösung der Jugendlichen von der Familie und ihren Weg in der Verselbständigung zu unterstützen und die Eltern dahingehend zu bestärken, daß diese ebenfalls ihren Weg der Ablösung von ihren Kindern finden kurzfristige Hilfe und Unterstützung im Vorfeld von Unterbringung ausserhalb der Familie zu geben, die auch dazu führen kann, eine auf die Person des Kindes oder Jugendlichen individuell ausgerichtete Leistung zu erbringen. Begleitung und Unterstützung von älteren Kindern bzw. jüngeren Jugendlichen, nach einer Zeit der Unterbringung außerhalb der eigenen Familie (insbesondere nach Heimaufenthalten) den Zugang zu ihrer Familie (wieder-) zu finden

6 5 Die oben ausgeführten Ziele und Teilziele gelten entsprechend der Besonderheit ihrer individuellen Lebenssituation auch für junge Volljährige. Ein wichtiges Ziel der Erziehungsbeistandschaft ist die Vermeidung von Unterbringungen der Kinder und Jugendlichen außerhalb der eigenen Familie. 5. Inhalte und Methoden Die Fachkräfte, die Erziehungsbeistandschaft leisten, bieten eine Leistung an, die die Erziehungsfähigkeit der Eltern unterstützt, verstärkt und einzelfallbezogen auch verändert. Die entsprechenden Tätigkeiten setzen eine hohe Frequenz von Kontakten voraus, die - bedarfsorientiert im Jahresdurchschnitt - 14-tägig, häufig wöchentlich, stattfinden. Ebenso wichtig wie die Häufigkeit der Kontakte mit dem jungen Menschen und den Eltern/Personensorgeberechtigten ist die Prozesshaftigkeit der Tätigkeit und damit die Dauer der Leistung insgesamt. Durchschnittlich kann von einer Dauer von 1 ½ bis 2 Jahren ausgegangen werden. Während für die jeweilige Fachkraft der Erziehungsbeistandschaft das Kind oder der Jugendliche den Hauptbezugspunkt darstellen, werden die Eltern/Personensorgeberechtigten durch Eltern- und Familiengespräche und durch gemeinsame Gruppenaktivitäten befähigt, Konflikte und Spannungen mit ihren Kindern anzusprechen und zu bearbeiten, insgesamt sprach- und handlungsfähiger zu werden. Außer den Eltern- und Familiengesprächen finden Einzelberatungsgespräche zwischen der Fachkraft der Erziehungsbeistandschaft und dem Kind oder Jugendlichen und zwischen der Fachkraft und den Eltern/ Personensorgeberechtigten oder alleinerziehenden Eltern statt. Wesentliche methodische Grundlagen sind gemeinsame Gespräche (Kind - Jugendliche - Eltern), in denen Problemlagen analysiert sowie gemeinsame Handlungsschritte geplant und reflektiert werden. Unter Beachtung der Vorschriften zum Schutz der Sozialdaten und der eingehenden Informationen unter Einbeziehung des Kindes/Jugendlichen und seiner Eltern findet eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Stellen statt (z.b. Schulen, Psychologen, Beratungs-, Ausbildungs- und Arbeitsstellen, Tandem und Polizei). Es soll mit der gesamten Familie, aber auch (mit Wissen und Zustimmung der Familie) mit wichtigen Bezugspersonen aus dem Umfeld der Kinder zusammengearbeitet werden.

7 6 Neben den Einzel- und Familiengesprächen werden moderierte Besprechungen mit Fachkräften und Stellen unter Einbeziehung der Eltern und des Kindes oder des Jugendlichen und unterschiedliche Gruppenaktivitäten durchgeführt. Durch die Gruppenaktivitäten soll soziales Lernen ermöglicht werden. Die Angebote beziehen sich auf den Lebensalltag und den Freizeitbereich. Die Kinder und Jugendlichen entwickeln in der Gruppe Selbstvertrauen, Offenheit, Sprachfähigkeit und Konfliktfähigkeit. Außerdem finden Informationsabende für Eltern/Personensorgeberechtigte mit und ohne Referenten statt. Bei älteren Jugendlichen und jungen Volljährigen kann die Ablösung aus der Familie und die Verselbständigung zu einer wichtigen Aufgabe des Erziehungsbeistandes werden. Soll im Einzelfall die Ablösung des bereits in der Erziehungsbeistandschaft betreuten Jugendlichen von seiner Familie in einer eigenen Wohnung erfolgen, so kann dies auf Antrag der Eltern/Personensorgeberechtigten oder des jungen Volljährigen von der Fachkraft der Erziehungsbeistandschaft im Rahmen des Betreuten Wohnens begleitet werden. Grundsätzlich begleitet der Erziehungsbeistand betreute Jugendliche auch in die Selbständigkeit, wenn dies aufgrund der engen Beziehung zwischen der Fachkraft und dem jungen Menschen geboten ist. Durch enge Kontakte mit dem jungen Menschen werden Alltagstätigkeiten und der Umgang mit Geld, die Regelmäßigkeit des Besuches der Schule oder Ausbildungs- und Arbeitsstelle und der Umgang mit Verbindlichkeiten schrittweise eingeübt. 5.1 Wesentliche Ausgangssituationen Eine wichtige Voraussetzung für die Einrichtung einer Erziehungsbeistandschaft ist die Bereitschaft und die Fähigkeit der Familie, sich intensiv beraten zu lassen. Diese Befähigung zeigt sich durch eine vertrauensvolle Grundhaltung und die Bereitschaft, sowohl im erzieherischen Verhalten als auch in der Gestaltung des Alltages und im Umgang mit Alltagsproblemen Veränderungen vorzunehmen. Die ersten Kontakte mit den Eltern/Personensorgeberechtigten und den Kindern und Jugendlichen finden in der Regel mit den Fachkräften des Sozialen Dienstes statt. Diese sollten den Erziehungsbeistand zu einem frühen Zeitpunkt der Aushandlung hinzuziehen. Sind das Kind/der Jugendliche und die Eltern/Personensorgeberechtigten mit einer engen Zusammenarbeit und einer planvollen und prozesshaften Beratung einverstanden, so sind wichtige Voraussetzungen für die Einrichtung einer Erziehungsbeistandschaft erfüllt. Die Erziehungsbeistandschaft ist keine Alternative zu einer Unterbringung des Kindes oder des Jugendlichen außerhalb des Elternhauses. Statt dessen kann die Erziehungsbeistandschaft eine Rückführung von Kindern aus Einrichtungen oder Pflegestellen vorbereiten und begleiten.

8 7 5.2 Aufgaben während des Einsatzes Erziehungsbeistandschaft ist eine intensive Unterstützung und Begleitung des Kindes oder Jugendlichen und seiner Familie. Nach der Übernahme der Einzelfallbearbeitung durch die Fachkraft der Erziehungsbeistandschaft ist diese ganzheitlich für alle Belange der Familie zuständig. Dadurch ist gewährleistet, daß alle Familienmitglieder den Erziehungsbeistand in allen Problemlagen ansprechen können und von ihm Beratung erhalten. Neben der wesentlichen Aufgabe - Beratung, Unterstützung und Begleitung in allen Fragen der Erziehung - bietet der Erziehungsbeistand Unterstützung bei der Strukturierung des familiären Alltages an. Ebenso leistet er in entsprechenden Situationen Jugendgerichtshilfe und Familiengerichtshilfe. Während der Zeit der Leistungsgewährung prüft der Erziehungsbeistand fortlaufend, ob die Erziehungsbeistandschaft inhaltlich weiter die geeignete Hilfeart für die Person und die Problematik des jungen Menschen darstellt. Im Zweifel sollte eine erneute Überprüfung in der entscheidungskompetenten Gruppe stattfinden. 6. Verfahrensablauf und Ablauf des Einsatzes des Erziehungsbeistandes Die Bezirkssozialarbeiter/innen gestalten die wichtigen ersten Kontakte zu Eltern/Personensorgeberechtigten und Kindern/Jugendlichen. Sie klären, welches Potenzial im Hinblick auf die Beratungsbereitschaft der Familie vorhanden ist und stellen zugleich fest, ob die Erziehungsbeistandschaft die notwenige und geeignete Hilfe in den individuell vorhandenen Mängellagen der Familien ist. Häufig können in dieser frühen Phase nur Problemschwerpunkte festgestellt werden. Erst allmählich entwickeln die Beteiligten Nahund Fernziele sowie entsprechende Handlungsschritte. Wird die Entscheidung für den Einsatz der Fachkraft der Erziehungsbeistandschaft im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte getroffen, so findet ein Erstgespräch mit dem Erziehungsbeistand in der Familie statt. In diesem Gespräch werden die wesentlichen Ziele des Hilfeplanes und die relevanten Arbeitsschritte vertieft. Sobald ein erster Hilfeplan mit Zielen, Teilzielen und entsprechenden Arbeitsschritten aufgestellt werden konnte, ist in einer weiteren Aushandlung festzulegen, wer mit wem und bis wann Arbeitsvorgaben erfüllen sollte. In den Hilfeplan-Fortschreibungsgesprächen werden die Ziele auf ihre Erreichung hin überprüft, gegebenenfalls verändert und ergänzt. In die Fortschreibungen werden wichtige Personen des Umfeldes mit einbezogen.

9 8 Die Erziehungsbeistandschaft ist beendet, wenn die/der Personensorgeberechtigte die Hilfe zur Erziehung für beendet erklärt, die Ziele erreicht sind oder die Beteiligten sich einig sind, dass eine andere Leistung geeigneter ist oder wenn die Mitwirkung der Familie und/oder des betreuten jungen Menschen dauerhaft nicht gewährleistet ist. 7. Abgrenzung zu anderen Hilfearten Zu folgenden Hilfearten sollte während der Aushandlung eine Abgrenzung vorgenommen werden a) zur Erziehungsberatung Während die Aufgabe der Erziehungsberatung überwiegend in Erziehungsberatungsstellen und Beratungsdiensten durchgeführt wird, arbeiten die Fachkräfte der Erziehungsbeistandschaft in individuellen, personalen Beziehungen im Lebensraum der betreuten Personen. Sie sollen unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes und unter Erhaltung des Lebensbezuges unterstützen, beraten und begleiten. b) zur sozialpädagogischen Familienhilfe Der Arbeitsansatz der Erziehungsbeistandschaft liegt - dies entspricht den Vorgaben des Gesetzes - beim Kind oder beim Jugendlichen. Mit der Beratung und Unterstützung focussiert die Fachkraft die Bedürfnisse des Kindes oder des Jugendlichen und die Schwierigkeiten, die in Bezug auf seine erzieherische Situation aufgetreten sind. Im Gegensatz dazu arbeitet die Fachkraft der sozialpädagogischen Familienhilfe überwiegend mit den Eltern/Personensorgeberechtigten an einer Veränderung der Lebenssituation und der Problematik der Gesamtfamilie. Die in der Familie lebenden Kinder und Jugendlichen werden in die Arbeit der sozialpädagogischen Familienhilfe mit einbezogen, im Mittelpunkt stehen jedoch die Eltern als Initiatoren und Durchführende von Veränderungsprozessen. c) zur intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung (INSPE) Die Fachkraft der INSPE setzt mit ihrer Beratungs- und Betreuungsarbeit beim Jugendlichen und jungen Volljährigen selbst an. Die Arbeit der INSPE ist gezielt nicht mehr integrativ, sondern beginnt mit der intensiven Betreuungsarbeit, wenn der junge Mensch eigenständig ausserhalb seiner Familie lebt. Dagegen achtet die Fachkraft der Erziehungsbeistandschaft darauf, den Verselbständigungsprozess unter steter Einbeziehung der Eltern bzw. Personensorgeberechtigten und des vertrauten sozialen Umfeldes zu gestalten. Die Verselbständigung von älteren Jugendlichen soll in der Regel dann von der Fachkraft der Erziehungsbeistandschaft begleitet werden, wenn die Jugendlichen zuvor bereits vom Erziehungbeistand betreut wurden.

Kinder- und Jugendhilfe. Angebote und Maßnahmen (Deutschland)

Kinder- und Jugendhilfe. Angebote und Maßnahmen (Deutschland) Kinder- und Jugendhilfe Angebote und Maßnahmen (Deutschland) Inhalt 1. Allgemeine gesetzliche Grundlagen und Anspruchsvoraussetzungen 2. Ambulante Hilfen Definition Selbstverständnis und Zielsetzung Angebote

Mehr

Betreuungsweisung. Caritasverband Koblenz e. V. Engagiert für Menschen

Betreuungsweisung. Caritasverband Koblenz e. V. Engagiert für Menschen Caritasverband Koblenz e. V. Betreuungsweisung Jugend-Gefährdeten-Hilfe Caritasverband Koblenz e. V. Hohenzollernstraße 118 56068 Koblenz Tel.: (02 61) 1 39 06-2 00 Fax: (02 61) 1 39 06-2 90 E-Mail: jugendhilfe@caritas-koblenz.de

Mehr

Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer

Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Duisburg Leistungsbeschreibung für das Angebot Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Rechtsgrundlage Zielgruppe Die Erziehungsbeistandschaft

Mehr

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG

Wir machen Sie fit für die Zukunft Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach. Einführung ins KJHG Seite 1 von 5 Seiten RA Torsten G. Blach Einführung ins KJHG 1. Ziele des KJHG: Richtziel... 2. Aufgaben des KJHG: Leistungen Definition: Andere Aufgaben Definition: 3. Leistungsberechtigte des KJHG: 4.

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrum Bayern Bayerisches Landesjugendamt Ganztag, Hort und HPT Entwicklungen und Rahmenbedingungen der aktuellen Betreuungsformen III Hilfen zur Erziehung / Eingliederungshilfe Nürnberg, 11. November

Mehr

Das Jugendwohnen St. Hermann-Josef

Das Jugendwohnen St. Hermann-Josef Das Jugendwohnen St. Hermann-Josef bietet Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien differenzierte Angebote im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß 27 ff, 35a, 41 SGB VIII. Unsere Werte Unserem

Mehr

Jugendhilfestation Waren. Diakonieverein Malchin e. V.

Jugendhilfestation Waren. Diakonieverein Malchin e. V. Jugendhilfestation Waren Diakonieverein Malchin e. V. Ambulante Hilfen zur Erziehung Bei familiären Spannungen oder Erziehungsproblemen, bei Überforderung in Schule oder Berufsausbildung und in anderen

Mehr

PERSPEKTIVPLANUNG FÜR DAS KIND, ELTERNARBEIT, FREMDUNTERBRINGUNG ( 37 SGB VIII) Wie ist mein Jugendamt gut aufgestellt?

PERSPEKTIVPLANUNG FÜR DAS KIND, ELTERNARBEIT, FREMDUNTERBRINGUNG ( 37 SGB VIII) Wie ist mein Jugendamt gut aufgestellt? PERSPEKTIVPLANUNG FÜR DAS KIND, ELTERNARBEIT, FREMDUNTERBRINGUNG ( 37 SGB VIII) Wie ist mein Jugendamt gut aufgestellt? 37 DER RÜCKFÜHRUNGSPARAGRAPH: 37 SGB VIII NOCH NIE GEHÖRT? 37 - Zusammenarbeit bei

Mehr

Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1

Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung. Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Kindeswohl und Kindesschutz in der Erziehungsberatung Rainer Borchert, Erziehungsberatungsstellen Folie 1 Jedes fünfte Kind hat psychische Auffälligkeiten 11,5 Prozent der Mädchen und 17,8 Prozent der

Mehr

Mönchengladbach. Ambulant betreutes Wohnen Stefanie Weyerstraß. Maria-Montessori-Haus Gabriele Birkenhauer Wilhelm-Ruland-Weg 15

Mönchengladbach. Ambulant betreutes Wohnen Stefanie Weyerstraß. Maria-Montessori-Haus Gabriele Birkenhauer Wilhelm-Ruland-Weg 15 Ambulant betreutes Wohnen Stefanie Weyerstraß E-Mail: weyerstrass@skf-mg.de Maria-Montessori-Haus Gabriele Birkenhauer Wilhelm-Ruland-Weg 15 Tel.: 02161 / 83 33 28 E-Mail: Montessori@skf-mg.de Schwangerschaftsberatung

Mehr

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh

Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh ISOLATION ÜBERWINDEN GEMEINSCHAFT ERÖFFNEN PERSPEKTIVEN ENTWICKELN Konzeption der ambulanten Mutter-Kind-Betreuung 1. Kurzkonzept In der

Mehr

Unser Team. Mitarbeiterprofile. für ambulante Kinder- und Jugendhilfe nach den 30, 31 und 41 SGB VIII

Unser Team. Mitarbeiterprofile. für ambulante Kinder- und Jugendhilfe nach den 30, 31 und 41 SGB VIII Unser Team Mitarbeiterprofile für ambulante Kinder- und Jugendhilfe nach den 30, 31 und 41 SGB VIII Wer sind wir? Das ist seit vielen Jahren ein zuverlässiger Partner der öffentlichen Kinder und Jugendhilfe.

Mehr

Evangelische Hochschule Darmstadt University of Applied Sciencess. Modellbeispiel: Institutionelle Erziehungsberatung

Evangelische Hochschule Darmstadt University of Applied Sciencess. Modellbeispiel: Institutionelle Erziehungsberatung Modellbeispiel: Institutionelle Erziehungsberatung 1 Zentrale Kennzeichen institutioneller Erziehungsberatung Gesetzlicher Auftrag Multiprofessionelles Team Rahmung durch öffentliche und freie Träger Leistungsvereinbarungen

Mehr

Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen

Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe ( 4 Abs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung enthält

Mehr

Konzept Ambulante Hilfen zur Erziehung Erziehungsbeistandschaft

Konzept Ambulante Hilfen zur Erziehung Erziehungsbeistandschaft Konzept Ambulante Hilfen zur Erziehung Erziehungsbeistandschaft Selbstverständnis Unsere Einrichtung und unsere Angebote basieren auf der Verbindung von Fachkompetenz und christlicher Werthaltung. Dabei

Mehr

Jugendhilfeeinrichtung Flexible Ambulante Hilfen SGB VIII Kinder Jugend 27 ff

Jugendhilfeeinrichtung Flexible Ambulante Hilfen SGB VIII Kinder Jugend 27 ff Jugendhilfeeinrichtung Flexible Ambulante Hilfen SGB VIII Kinder Jugend 27 ff 1 Leistungsbeschreibung Flexible ambulante Hilfe Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Flexible ambulante Betreuung ist ein,

Mehr

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport

Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe. Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer Familienhilfe Bezirksamt Spandau von Berlin Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport INHALT o Verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung anhand eines Fallbeispiels

Mehr

Erziehungsberatungsstelle für Eltern und Jugend. Was macht eigentlich die Erziehungsberatungsstelle

Erziehungsberatungsstelle für Eltern und Jugend. Was macht eigentlich die Erziehungsberatungsstelle Was macht eigentlich die Erziehungsberatungsstelle? Überblick: - Rechtliche Grundlagen der Erziehungsberatung - Personalausstattung und Qualifikation - Tätigkeitsfelder - Aufbau und Ablauf einer Beratung

Mehr

WhatsUp Kinder- Jugend- und Familienhilfen

WhatsUp Kinder- Jugend- und Familienhilfen Die sozialpädagogische Arbeitsgemeinschaft WhatsUp Kinder-, Jugend- und Familienhilfen wird im Jahr 2015 gegründet. Wir wollen als Zusammenschluß freiberuflich tätiger Menschen so flexibel wie möglich

Mehr

Fit for Jugendhilfe. Rechtsgrundlagen

Fit for Jugendhilfe. Rechtsgrundlagen Fit for Jugendhilfe Basisinformationen für Quereinsteiger aus anderen Systemen und Rechtskreisen Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) - Kinderund Jugendhilfe Bürgerliches Gesetzbuch

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Das Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922)

Das Jugendamt. besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922) Das Jugendamt besteht von Vorläufern abgesehen seit der Weimarer Republik (RJWG 1922) ist eine Behörde der Kommunalverwaltungen der kreisfreien Städte und Landkreise erfüllt seine Aufgaben als öffentlicher

Mehr

JUGEND GESUNDHEIT SOZIALES. Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Kreisjugendamtes Rems-Murr

JUGEND GESUNDHEIT SOZIALES. Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Kreisjugendamtes Rems-Murr JUGEND GESUNDHEIT SOZIALES Angebote im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe des Kreisjugendamtes Rems-Murr Dienste des Kreisjugendamtes Dienste des Kreisjugendamtes Sozialer Dienst Beratungsstelle für Jugendliche

Mehr

ERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN

ERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN Hessischer Landkreistag Fachliche Empfehlungen für die ERZIEHUNGSBERATUNG IN HESSEN Fachliche Empfehlungen für die Erziehungsberatung in Hessen (Beschlussfassung Sozialausschuss im Hessischen Landkreistag:

Mehr

Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus

Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus Praxissemester in unserem Mutter-Kind-Haus Was ist das Mutter-Kind-Haus? das Mutter-Kind-Haus bietet acht jungen Schwangeren und Müttern ab 14 Jahren die Möglichkeit, zusammen mit ihren Kindern in einem

Mehr

Leitbild für flexible Erziehungshilfen

Leitbild für flexible Erziehungshilfen 1 Leitbild für flexible Erziehungshilfen Gliederung: 1. Gesetzlicher Auftrag 2. Ziele 3. Standards 4. Ressourcen Amt für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder) Arbeitsgemeinschaft "Flexible Erziehungshilfen"

Mehr

Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege

Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung (1) Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in

Mehr

Präsentation: Eckdaten zu aktuellen Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung

Präsentation: Eckdaten zu aktuellen Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung Präsentation: Eckdaten zu aktuellen Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik (Stand: 06.03.2017) Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik ist ein

Mehr

Leistungsbeschreibung Ambulante Dienste - Familienhilfe -

Leistungsbeschreibung Ambulante Dienste - Familienhilfe - Anlage A Leistungsbeschreibung Ambulante Dienste - Familienhilfe - Stand: 23. Dezember 2009 Die Ambulante Familienhilfe leistet Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Familien, die sich in einer

Mehr

DIJuF Interaktiv Stand: Entwurfsfassung für 2017

DIJuF Interaktiv  Stand: Entwurfsfassung für 2017 DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 31.8.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016

Mehr

Leistungsbeschreibung für das Angebot Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE)

Leistungsbeschreibung für das Angebot Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) für das Angebot Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (INSPE) Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Duisburg Allgemeine Beschreibung der Hilfeform Die INSPE ist ein Angebot der Jugendhilfe zur

Mehr

Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung?

Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung? Reform SGB VIII: Rück- oder Weiterentwicklung? - Auswirkungen auf ambulante Erziehungshilfen - Workshop 6 Claudia Zampolin, Martin Apitzsch (Diakonisches Werk Hamburg) Tagung AGFW/HAW 24.11.2014 Reform

Mehr

Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim

Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim - 116 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen II / 5 Orientierungshilfen Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim Informationen über gesetzliche Grundlagen

Mehr

Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung stationäre Wohngruppe Leistungsart: rechtliche Grundlagen: stationäre Jugendhilfe SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) 27 Hilfen zur Erziehung 34 Heimerziehung, sonstige betreute

Mehr

Betreuungshilfe und Erziehungsbeistandschaft gem. 30 SGB VIII im Sozialen Dienst des Landkreises Esslingen. Konzeption

Betreuungshilfe und Erziehungsbeistandschaft gem. 30 SGB VIII im Sozialen Dienst des Landkreises Esslingen. Konzeption LANDRATSAMT ESSLINGEN Sozialer Dienst Filderstadt, 6. Juli 2001 Betreuungshilfe und Erziehungsbeistandschaft gem. 30 SGB VIII im Sozialen Dienst des Landkreises Esslingen Konzeption Einleitung: Die Betreuungshilfe

Mehr

Praxissemester in einer Tagesgruppe

Praxissemester in einer Tagesgruppe Praxissemester in einer Tagesgruppe Was ist die Tagesgruppe? eine Tagesgruppe ist eine teilstationäre Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe nach 32 SGB VIII. die Tagesgruppenarbeit umfasst insbesondere

Mehr

Kinder- und Jugendhilfe. Ambulante, mobile und stationäre Angebote und Maßnahmen (Österreich)

Kinder- und Jugendhilfe. Ambulante, mobile und stationäre Angebote und Maßnahmen (Österreich) Kinder- und Jugendhilfe Ambulante, mobile und stationäre Angebote und Maßnahmen (Österreich) ÜBERBLICK 1. Allgemeine gesetzliche Grundlage und Anspruchsvoraussetzungen 2. Ambulante Jugendhilfemaßnahmen

Mehr

Jugendsozialarbeit, die passt. Schule & Beruf. Berlin e.v.

Jugendsozialarbeit, die passt. Schule & Beruf. Berlin e.v. Jugendsozialarbeit, die passt. Berufsorientierung Berufseinstiegsbegleitung Praxis/berufliche Praktika Bildungsförderung sozialpädagogische Begleitung Schule & Beruf Berlin e.v. Wir glauben an Dich. Angebot

Mehr

IGfH-Bundestagung Jeder Jeck ist anders! Diversität in Erziehungsstellen und Pflegefamilien , Köln

IGfH-Bundestagung Jeder Jeck ist anders! Diversität in Erziehungsstellen und Pflegefamilien , Köln IGfH-Bundestagung Jeder Jeck ist anders! Diversität in Erziehungsstellen und Pflegefamilien 2016 14.-16.04.2016, Köln Workshop 14 41 SGB VIII Hilfen für junge Volljährige: Rechtsanspruch und Wirklichkeit

Mehr

zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.

zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8. DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016 Heimaufsicht

Mehr

Die Arbeit in Mutter-Kind-Einrichtungen: Eine fachliche und persönliche Herausforderung

Die Arbeit in Mutter-Kind-Einrichtungen: Eine fachliche und persönliche Herausforderung Die Arbeit in Mutter-Kind-Einrichtungen: Eine fachliche und persönliche Herausforderung In Mutter-Kind-Einrichtungen leben heute Frauen, die vielfach belastet sind. Es gibt keinen typischen Personenkreis,

Mehr

Wohnform für Kinder und Jugendliche. Individuell professionell begleitet familiär EINE INFORMATION DES LANDES TIROL

Wohnform für Kinder und Jugendliche. Individuell professionell begleitet familiär EINE INFORMATION DES LANDES TIROL Die Sozialpädagogische Pflegestelle Wohnform für Kinder und Jugendliche Individuell professionell begleitet familiär EINE INFORMATION DES LANDES TIROL engagiert individuell hilfe Pädagoge Therapeutin Die

Mehr

Konzeption der. Schulsozialarbeit. an der Astrid-Lindgren-Schule in der Stadt Schwentinental

Konzeption der. Schulsozialarbeit. an der Astrid-Lindgren-Schule in der Stadt Schwentinental Konzeption der Schulsozialarbeit an der Astrid-Lindgren-Schule in der Stadt Schwentinental Inhalt 1. Rechtsgrundlagen und Ziele der Arbeit 2. Angebotsstruktur 2.1 Arbeit mit einzelnen Schülern und Schülerinnen

Mehr

K O N Z E P T I O N S O Z I A L P Ä D A G O G I S C H E F A M I L I E N H I L F E ( S P F H ) BRK S T. G E O R G S H O F. Kreisverband Ostallgäu

K O N Z E P T I O N S O Z I A L P Ä D A G O G I S C H E F A M I L I E N H I L F E ( S P F H ) BRK S T. G E O R G S H O F. Kreisverband Ostallgäu Kreisverband Ostallgäu K O N Z E P T I O N S O Z I A L P Ä D A G O G I S C H E F A M I L I E N H I L F E ( S P F H ) FÜR K I N D E R MIT PSYCHISCH K R A N K E N E LTERN BRK S T. G E O R G S H O F Wohnheim

Mehr

Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshilfe

Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshilfe Erziehungsbeistandschaft / Betreuungshilfe Ein ambulantes Angebot der Jugendhilfe nach 30 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes Jugendamt Stadt Aschaffenburg Kontakt: Dalbergstr. 15, 63739 Aschaffenburg

Mehr

Prüfkriterien für die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen der Anerkennung. Die Prüfung der formalen Voraussetzungen umfasst folgende Kriterien:

Prüfkriterien für die formalen und inhaltlichen Voraussetzungen der Anerkennung. Die Prüfung der formalen Voraussetzungen umfasst folgende Kriterien: Anlage 1 zur Vorlage II/4/2015 Prüfprotokoll des Antrages Löhn & Kurzbuch Impuls / Sozialpädagogische Familienhilfe GbR auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß 75 SGB VIII vom 04.11.2014

Mehr

Konzeption. des Kreisjugendamtes. Sozialpädagogische Familienhilfe

Konzeption. des Kreisjugendamtes. Sozialpädagogische Familienhilfe Konzeption des Kreisjugendamtes Sozialpädagogische Familienhilfe 1 Konzeption des Kreisjugendamtes in Siegburg Sozialpädagogische Familienhilfe 1. Einleitung Das Kreisjugendamt bietet seit 1982 bis zum

Mehr

Leistungsbeschreibung Ambulante Dienste - Betreutes Wohnen -

Leistungsbeschreibung Ambulante Dienste - Betreutes Wohnen - Anlage A Leistungsbeschreibung Ambulante Dienste - Betreutes Wohnen - Stand: 23. Dezember 2009 Im Betreuten Wohnen werden junge Menschen in Wohnungen oder kleinen Jugendwohngemeinschaften von unseren pädagogischen

Mehr

Fachkonzept für schulische Nachhilfe vor Ort

Fachkonzept für schulische Nachhilfe vor Ort Fachkonzept für schulische Nachhilfe vor Ort Ein Angebot der Katholischen Jugendfürsorge der Erzdiözese München und Freising e.v. Abteilung Ambulante Erziehungshilfen Landkreis München Adlzreiterstr. 22

Mehr

Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien

Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien 1. Familienzusammenführung Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung,

Mehr

Schulsozialarbeit. Soziale und familiäre Problemlagen machen vor keiner Schule halt

Schulsozialarbeit. Soziale und familiäre Problemlagen machen vor keiner Schule halt Schulsozialarbeit Soziale und familiäre Problemlagen machen vor keiner Schule halt Definition der Schulsozialarbeit Jugendhilfe in der Schule Sozialpädagogisches Angebot Ganzheitliche lebensweltbezogene

Mehr

Hilfeplanung. Zuhören Wir hören dir zu! Jeder von uns gerät in Krisen. Planen Sobald wir deine Geschichte gehört haben, sind

Hilfeplanung. Zuhören Wir hören dir zu! Jeder von uns gerät in Krisen. Planen Sobald wir deine Geschichte gehört haben, sind Hilfeplanung Unsere ambulanten, flexiblen Kinder- und Jugendhilfeangebote richten sich, wie alle unsere Hilfen, nach dem individuellen Bedarf des Einzelnen. Sie werden gemeinsam mit den zuständigen Fachkräften

Mehr

Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen

Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen nhang Rahmenleistungsvereinbarung für stationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Hilfen für junge Volljährige ( 4 bs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung

Mehr

Pflegeeltern gesucht!

Pflegeeltern gesucht! Pflegeeltern gesucht! Inhaltsverzeichnis In welchen Situationen werden Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche benötigt?... 5 Formen der Familienpflege: Bereitschaftspflege... 6 Kurzzeitpflege... 6 Vollzeitpflege...

Mehr

Soziale Gruppenarbeit gem. 29 SGB VIII

Soziale Gruppenarbeit gem. 29 SGB VIII Landkreis Esslingen SOZIALER DIENST Soziale Gruppenarbeit gem. 29 SGB VIII Vorbemerkungen Soziale Gruppenarbeit als Methode der Sozialarbeit findet in den verschiedensten Feldern der Jugendhilfe Anwendung,

Mehr

I. Die Jugendgerichtshilfe zwischen Jugendhilfe und Justiz

I. Die Jugendgerichtshilfe zwischen Jugendhilfe und Justiz Prof. Peter-Christian Kunkel Fachhochschule Kehl, Hochschule für öffentliche Verwaltung, Herausgeber eines Lehr- und Praxiskommentars zum SGB VIII I. Die Jugendgerichtshilfe zwischen Jugendhilfe und Justiz

Mehr

Konzeptbaustein. Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen

Konzeptbaustein. Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen Konzeptbaustein Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischen Behinderungen Inhalt: 1 Zielgruppe 2 Spezifische Ziele der Leistungen 3 Leistungsanbote 4 Spezifisches zur Organisationsstruktur Anlagen:

Mehr

Empfehlungen für sozialpädagogische Pflegefamilien

Empfehlungen für sozialpädagogische Pflegefamilien Empfehlungen für sozialpädagogische Pflegefamilien Fachliche Empfehlungen für sozialpädagogische Pflegefamilien gemäß 33 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Kinder- und Jugendhilfe vom 28.11.1996 1.

Mehr

für eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien

für eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien für eltern familien kinder jugendliche puzzle vermittlung von gastfamilien puzzle vermittlung von gastfamilien Puzzle ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche in einer Not - oder schwierigen Lebenssituation.

Mehr

Die Sicht der Jugendhilfe

Die Sicht der Jugendhilfe - Jugendamt Die Sicht der Jugendhilfe Input für das Symposium Fördern durch Fordern anlässlich des ersten Kongresses für gemeindeorientierte Suchttherapie 17. bis 18. März 2011 1 Das Leben von Kindern

Mehr

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung

Mehr

Frage: Was stellt ihr euch unter dem Begriff Beratung vor? Hier wird Wissen Wirklichkeit

Frage: Was stellt ihr euch unter dem Begriff Beratung vor? Hier wird Wissen Wirklichkeit Beratung Frage: Was stellt ihr euch unter dem Begriff Beratung vor? 2 Historie der Psychotherapie Ursprung von Psychotherapie und psychosozialer Beratung Ende des 19. Jhd. Erster Höhepunkt in Folge des

Mehr

Das SRFM ist ein im Hilfeplanverfahren beschlossener Prozess, der sich in drei Phasen

Das SRFM ist ein im Hilfeplanverfahren beschlossener Prozess, der sich in drei Phasen Konzeption Systemisches Rückführungsmanagement (SRFM) im Kinderheim Kastanienhof, Krefeld Zielvorstellung Im Kinderheim untergebrachte und zur Rückführung angedachte Kinder und Jugendliche werden durch

Mehr

Einschätzungen zu den gesetzlichen Eckpunkten einer Reform des SGB VIII Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII am 14.

Einschätzungen zu den gesetzlichen Eckpunkten einer Reform des SGB VIII Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII am 14. Einschätzungen zu den gesetzlichen Eckpunkten einer Reform des SGB VIII Fachtag Vom Kind aus denken?! Inklusives SGB VIII am 14. Juni 2016 Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, Heidelberg Die Vorstellungen

Mehr

Steuerungsverantwortung des Jugendamtes - 36a SGB VIII und eventuelle Auswirkungen auf das Jugendstrafverfahren *

Steuerungsverantwortung des Jugendamtes - 36a SGB VIII und eventuelle Auswirkungen auf das Jugendstrafverfahren * Prof. Peter-Christian Kunkel Fachhochschule Kehl Hochschule für öffentliche Verwaltung Steuerungsverantwortung des Jugendamtes - 36a SGB VIII und eventuelle Auswirkungen auf das Jugendstrafverfahren *

Mehr

NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V.

NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V. KURZ KONZEPTION AMBULANT BETREUTES WOHNEN NACH 67 SGB XII GEFÄHRDETENHILFE SCHEIDEWEG E.V. Unterscheideweg 1-3 42499 Hückeswagen Deutschland Telefon: +49 (0) 2192 2011 Fax: +49 (0) 2192 2015 www.scheideweg.nrw

Mehr

Rahmenkonzeption Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW)

Rahmenkonzeption Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW) Rahmenkonzeption Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW) Standort: verschieden Platzzahl: 10 Aufnahmealter: ab 16 Jahre Betreuungsschlüssel: 1:2, 1:2,67, 1:5 oder Fachleistungsstunden Personal: 3 pädagogische

Mehr

Prof. Dr. Klaus Wolf Universität Siegen

Prof. Dr. Klaus Wolf Universität Siegen Prof. Dr. Klaus Wolf Universität Siegen 1 2 1 eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen

Mehr

Wohltätiger Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe. Anhörung des Deutschen Ethikrates Thomas Meysen

Wohltätiger Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe. Anhörung des Deutschen Ethikrates Thomas Meysen Wohltätiger Zwang in der Kinder- und Jugendhilfe Anhörung des Deutschen Ethikrates Thomas Meysen Berlin, 18. Mai 2017 Wohltat & Zwang im Kontext öff. Erziehung und Kindheit/Jugend advokatorische Ethik

Mehr

1. Vertragsparteien Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in teilstationärer Familienpflege gemäß 32 Satz 2 SGB VIII vereinbaren

1. Vertragsparteien Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung in teilstationärer Familienpflege gemäß 32 Satz 2 SGB VIII vereinbaren Bezirksamt von Berlin 1 Abteilung Jugend und... Anlage 8 Pflegevertragsmuster (der Begleit-AG zur AV Pflege - Stand 08.02.2007) Vertrag über Leistungen nach 32 Satz 2 Sozialgesetzbuch VIII in teilstationärer

Mehr

L e i s t u n g s v e r e i n b a r u n g B E T R E U T E S W O H N E N

L e i s t u n g s v e r e i n b a r u n g B E T R E U T E S W O H N E N g e m e i n s a m l e b e n l e r n e n L e i s t u n g s v e r e i n b a r u n g B E T R E U T E S W O H N E N Stand: März 2015 Kinder- und Jugendheim Haus Waldeck E.& A. Schmidt GbR Münchberg 2-4 35606

Mehr

Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung

Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung - 38 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 5 Orientierungshilfen Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung Informationen über gesetzliche Grundlagen und Hinweise zur

Mehr

Leistungsbeschreibung nach 13 KJHG Ergänzende sozialpädagogische Hilfen bei erzieherischem Mehrbedarf im BBW Waiblingen

Leistungsbeschreibung nach 13 KJHG Ergänzende sozialpädagogische Hilfen bei erzieherischem Mehrbedarf im BBW Waiblingen Leistungsbeschreibung nach 13 KJHG Ergänzende sozialpädagogische Hilfen bei erzieherischem Mehrbedarf im BBW Waiblingen Berufsbildungswerk Waiblingen Steinbeisstraße 16 71332 Waiblingen Tel. 07151/5004-0

Mehr

Aktuelle Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung Empirische Befunde aus der Kinder- und

Aktuelle Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung Empirische Befunde aus der Kinder- und Aktuelle Entwicklungen in den Hilfen zur Erziehung Empirische Befunde aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik Sandra Fendrich, Jens Pothmann Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik 16. April 2013

Mehr

Schutz des Pflegekindes: Rechtliche Anforderungen und fachlicher Alltag

Schutz des Pflegekindes: Rechtliche Anforderungen und fachlicher Alltag Schutz des Pflegekindes: Rechtliche Anforderungen und fachlicher Alltag Kinder in Pflegefamilien Förderung Beteiligung Schutz Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)

Mehr

Möglichkeiten einer Neuausrichtung der Erzieherischen Hilfen

Möglichkeiten einer Neuausrichtung der Erzieherischen Hilfen - Jugendamt - Möglichkeiten einer Neuausrichtung der Erzieherischen Fachtagung Finanz- und Sozialplaner als Verbündete! Wirkungsorientierte Steuerung von Sozialleistungen 19. November 2010 in Bielefeld

Mehr

Junge Volljährige in den erzieherischen Hilfen Befunde des HzE Berichtes 2014

Junge Volljährige in den erzieherischen Hilfen Befunde des HzE Berichtes 2014 www.akjstat.tu-dortmund.de Junge Volljährige in den erzieherischen Hilfen Befunde des HzE Berichtes 2014 Fachtagung Hilfen für junge Volljährige und Übergangsbegleitung 01. Dezember 2014 in Münster Sandra

Mehr

Akademie für Sozialarbeit

Akademie für Sozialarbeit Richard Günder Ambulante Erziehungshilfen Eine Orientierung für Ausbildung und soziale Berufe Akademie für Sozialarbeit Kapuzinergasse 1 SeK Lamb^ EINLEITUNG TEIL A 1. AMBULANTE ERZIEHUNGSHILFEN IM KONTEXT

Mehr

Konzeption. Notaufnahmen

Konzeption. Notaufnahmen Konzeption Notaufnahmen Stand Juli 2006 pro juventa gemeinnützige Jugendhilfegesellschaft Theodor-Heuss-Str. 19/13, 72762 Reutlingen Tel.: 07121 9249-0, Fax: 07121 9249-39 info@pro-juventa.de, www.pro-juventa.de

Mehr

(in der Fassung vom )

(in der Fassung vom ) Anlage D.7 zum Berliner Rahmenvertrag für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder- und vom 15.12.2006 Rahmenleistungsbeschreibung Stationäre sozialpädagogische Krisenintervention im Rahmen

Mehr

Kinder und häusliche Gewalt

Kinder und häusliche Gewalt Kinder und häusliche Gewalt Referat im Rahmen der Ausstellung «Willkommen zu Hause» 25.11.2016 Bahare Rahimi, Juristin/Betriebsleiterin a.i. Wer kommt ins Frauenhaus? Frauen, Mütter und Kinder und minderjährige

Mehr

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Integrationshilfen in Schulen Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Eingliederungshilfe Integrationshelfer an Schulen und Kindertagesstätten können eine Leistung der Eingliederungshilfe sein. Differenzierung:

Mehr

Vollzeitpflege. Voraussetzungen. Ziel ( 33, 44 SGB VIII)

Vollzeitpflege. Voraussetzungen. Ziel ( 33, 44 SGB VIII) Vollzeitpflege ( 33, 44 SGB VIII) Die Vollzeitpflege gehört zu den familienersetzenden Maßnahmen der Jugendhilfe. Ein Kind wird dabei auf eine unbestimmte Zeit oder sogar auf Dauer von seiner Herkunftsfamilie

Mehr

I. Präambel. Die Vereinbarung ist analog auf privat-gewerbliche Träger anzuwenden. II. Vereinbarung

I. Präambel. Die Vereinbarung ist analog auf privat-gewerbliche Träger anzuwenden. II. Vereinbarung Vereinbarung nach 8a Abs. 4 und 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII in Anlehnung an die Mustervereinbarung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen I. Präambel Das SGB VIII wurde durch

Mehr

LANDKREIS REUTLINGEN. Jahresbericht 2012 Zahlen, Daten, Fakten. Jugendhilfeplanung. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe

LANDKREIS REUTLINGEN. Jahresbericht 2012 Zahlen, Daten, Fakten. Jugendhilfeplanung. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe LANDRATSAMT REUTLINGEN LANDKREIS REUTLINGEN Jugendhilfeplanung Jahresbericht 2012 Zahlen, Daten, Fakten Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe - Transferleistungen - Förderung durch Zuschüsse Stand:19.07.2013

Mehr

Ambulante hilfen gemeinsam ist unsere Stärke

Ambulante hilfen gemeinsam ist unsere Stärke Ambulante hilfen gemeinsam ist unsere Stärke Auf einen Guten WeG GebRACht. naviduo unterstützt seine Klienten und Mitarbeiter dabei, ihre persönlichen Ziele zu finden und zu verwirklichen und dabei innere

Mehr

Fachstelle Kinderschutz im im November Februar

Fachstelle Kinderschutz im im November Februar Fachstelle Kinderschutz im im November Februar 2013 1 Gliederung 1. Definition Frühe Hilfen 2. Bundeskinderschutzgesetz 3. Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 1 Kinderschutz und

Mehr

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)

Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Landkreis Cloppenburg 51.4 Jugendamt Bundeskinderschutzgesetz: Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Schutzauftrag nach 8a SGB VIII für freie Träger in der Jugendhilfe vertraglich

Mehr

Hilfen zur Erziehung. 27 ff. SGB VIII

Hilfen zur Erziehung. 27 ff. SGB VIII Hilfen zur Erziehung 27 ff. SGB VIII Spezifische rechtliche und pädagogische Merkmale der Hilfen zur Erziehung (HzE) HzE wird - als Leistung der Jugendhilfe - von KlientInnen freiwillig in Anspruch genommen

Mehr

DIJuF Interaktiv Stand:

DIJuF Interaktiv  Stand: DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 23.9.2016 SYNOPSE zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Ausschnitt), 23.8.2016

Mehr

Spätstarter ohne Stütze? 18+ Umsetzung des Hilfeanspruchs nach 41 SGB VIII in der Jugendhilfe

Spätstarter ohne Stütze? 18+ Umsetzung des Hilfeanspruchs nach 41 SGB VIII in der Jugendhilfe Spätstarter ohne Stütze? 18+ Umsetzung des Hilfeanspruchs nach 41 SGB VIII in der Jugendhilfe Prof. Dr. Dirk Nüsken 18.11.2013 1 Gliederung 1. Grundlegende Aspekte und Basisdaten 2. Erziehungshilfe und

Mehr

LVR-Landesjugendamt. 1. Planung und Betriebsführung

LVR-Landesjugendamt. 1. Planung und Betriebsführung 1. Planung und Betriebsführung 1.1 Einrichtung im Sinne des 45 SGB VIII Basierend auf der Definition von Johannes Münder, den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft (Juli 1991) und dem Verständnis

Mehr

2. Selbstbild und Rolle klar(e) Haltung zeigen Zusammenarbeit mit Eltern Problemverhalten in Fähigkeiten verwandeln 8

2. Selbstbild und Rolle klar(e) Haltung zeigen Zusammenarbeit mit Eltern Problemverhalten in Fähigkeiten verwandeln 8 Sie finden hier Ausschreibungen einiger Fortbildungsangebote für Tagespflegepersonen. Für eine endgültige Festlegung von Inhalten und Zielen, ist es mir wichtig, diese mit Ihnen zusammen auf der Grundlage

Mehr

Zentrum Bayern Familie und Soziales

Zentrum Bayern Familie und Soziales Zentrum Bayern Bayerisches Landesjugendamt 23.11.2016 Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII Wichtige Aspekte für die Gewährung von Hilfen - Vortrag im Rahmen des 7. Irsser Symposiums für Kinder- und Jugendpsychiatrie

Mehr

Leistungsvereinbarung

Leistungsvereinbarung Leistungsvereinbarung Einrichtung: (Name, Adresse) Ort der Leistungserbringung: Einrichtungsart: Angebotene gesetzl. Leistungen: SGB VIII Anzahl Gruppen und Plätze 1. Gesamteinrichtung 1.1 Art der Gesamteinrichtung/Leistungsbereich/Grundstruktur

Mehr

Autismus ambulant Regionalbüro Münsterland

Autismus ambulant Regionalbüro Münsterland Evangelisches Kinderheim - Jugendhilfe Herne & Wanne-Eickel ggmbh ISOLATION ÜBERWINDEN GEMEINSCHAFT ERÖFFNEN PERSPEKTIVEN ENTWICKELN Autismus ambulant Regionalbüro Münsterland Konzeption Mar.Te.As Ein

Mehr

herzlich willkommen! 3

herzlich willkommen!  3 erziehungsbeistandschaft jugendwohnen schule therapien tagesgruppen sozialpädagogische familienhilfe kinderkrippe herzlich willkommen! Als private Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe möchten wir Kindern,

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/2010 15. Wahlperiode 02-07-09 Kleine Anfrage der Abgeordneten Frauke Tengler (CDU) und Antwort der Landesregierung Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und

Mehr

Unbegleitete minderjährige Jugendliche in Gastfamilien. Fachbereich familiale Fremdunterbringung. Konzeption

Unbegleitete minderjährige Jugendliche in Gastfamilien. Fachbereich familiale Fremdunterbringung. Konzeption Unbegleitete minderjährige Jugendliche in Gastfamilien Fachbereich familiale Fremdunterbringung Konzeption Stand März 2017 Konzept zur Begleitung von jugendlichen minderjährigen Flüchtlingen in Gastfamilien

Mehr