Geschäftsordnung für den Vorstand der Waldgenossenschaft Gilsbach

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1 Geschäftsordnung für den Vorstand der Waldgenossenschaft Gilsbach

2 Inhaltsverzeichnis: Vorbemerkung Abschnitt A: Allgemeine Grundsätze der Geschäftsleitung 1. Geschäftsleitung 2. Gegenstand der Geschäftsleitung 3. Gesamtverantwortung 4. Geschäftsverteilung / Aufgabenzuordnung 5. Zusammenarbeit im Vorstand 6. Postverteilung / Aktenlauf Abschnitt B: Aufwandsentschädigung (AE) / Löhne Aushilfskräfte 1. Aufwandsentschädigung 2. Löhne Aushilfskräfte Schlussbemerkung 1

3 Vorbemerkung: Gemäß 11 Abs.9 der Satzung hat sich der Vorstand diese Geschäftsordnung gegeben. Sie ist von der Genossenschaftsversammlung am beschlossen und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnet worden. Neu hinzutretende Vorstandsmitglieder haben mit der Übernahme des Amtes diese Geschäftsordnung zu unterzeichnen. Durch die Geschäftsordnung werden die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche des Vorstandes im Rahmen der Gesetze und der Satzung geregelt. Sie soll den Vorstandsmitgliedern ihre Rechte und Pflichten ergänzend aufzeigen, die Zuständigkeiten abgrenzen und so eine sinnvolle Zusammenarbeit der Geschäftsbereiche untereinander sowie mit den Anteilsberechtigten erleichtern. Abschnitt A: Allgemeine Grundsätze der Geschäftsführung 1. Geschäftsleitung Der Vorstand leitet die Genossenschaft in eigener Verantwortung gemäß den Vorschriften der Gesetze, insbesondere der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung. 2. Gegenstand der Geschäftsführung Die Geschäftsführung umfasst alle notwendigen Maßnahmen, die dem Förderzweck und der Erfüllung der in der Satzung festgelegten Aufgaben dienen. Auf die langfristige Sicherung dieser Ziele und nachhaltige Bewirtschaftung sind alle Maßnahmen und Entscheidungen des Vorstands auszurichten. 3. Gesamtverantwortung Die Vorstandsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung. 4. Geschäftsverteilung / Aufgabenzuordnung Die Vorstandstätigkeit wird in 4 Geschäftsbereiche aufgeteilt. 2

4 Den Geschäftsbereich 1 übernimmt der Waldvorsteher. Der Geschäftsbereich 1 umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben: Jagdangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten, An- und Verkauf von Anteilen, Ankauf, Verkauf und Verpachtung von Grundstücken, Ausübung des Vorkaufsrechts, Projektierung des Haushalts- und Wirtschaftsplans, Postverteilung, Leitung der Genossenschaftsversammlung, Einberufung von Vorstandssitzungen, allgemeine Angelegenheiten, Pflege Internet. Den Geschäftsbereich 2 übernimmt der 1. Beisitzer. Der Geschäftsbereich 2 umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben: Finanzangelegenheiten, Rechnungslegung, Lagerbuchführung, Verwaltung des Eigentums der Genossenschaft, vierteljährlicher Finanzreport für den Vorstand, Pflege Internet, Niederschrift der Genossenschaftsversammlung fertigen, Fertigen von Kassenanordnungen. Den Geschäftsbereich 3 übernimmt der 2. Beisitzer. Der Geschäftsbereich 3 umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben: Holzeinschlag planen, überwachen und prüfen, Holzverkauf, Unternehmereinsatz, Prüfung von Holzrechnungen und Belegen. Den Geschäftsbereich 4 übernimmt der 3. Beisitzer. Der Geschäftsbereich 4 umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben: Kulturen anlegen und fördern, Forstschutzmaßnahmen - Wegebau - Wegeinstandhaltung - planen, überwachen und prüfen, Unternehmereinsatz, Prüfen von Rechnungen und Belegen. Die Festlegung und ggf. Änderung der Aufgabenzuordnung für den Rechner und den 1. Beisitzer GB 2 erfolgt einvernehmlich und in Absprache mit dem Vorstand. 5. Zusammenarbeit im Vorstand Die Leitung der Vorstandssitzung obliegt dem Waldvorsteher. Sitzungen sind nach Bedarf jedoch möglichst vierteljährlich abzuhalten. Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, sich über wesentliche Geschäftsvorgänge gegenseitig zu unterrichten. Sie sind berechtigt, jederzeit voneinander Auskunft über Angelegenheiten der Genossenschaft zu verlangen. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, um Schaden von der Genossenschaft abzuwenden. 3

5 6. Postverteilung / Aktenlauf Der Posteingang liegt bei dem Waldvorsteher. Der Waldvorsteher verteilt die Post bzw. die Geschäftsunterlagen entsprechend der Aufgabenzuordnung nach Abschnitt A, Tz 4. Abschnitt B: Aufwandsentschädigung (AE) / Löhne Aushilfskräfte 1. Aufwandsentschädigung: Für die im Abschnitt A Tz 4. aufgeführten Aufgaben wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Höhe und Verteilung der AE wird nach der Beschlussfassung durch die Versammlung im entsprechenden Protokoll dokumentiert. Darüber hinausgehende Tätigkeiten der Vorstandsmitglieder werden besonders vergütet. Dazu gehören folgende Tätigkeiten: Durchforstungs- und Läuterungsarbeiten, Holzeinschlagsarbeiten, manuelle- und Maschinenarbeiten im Zusammenhang mit Wegebau, Wasserbau und Wegeinstandsetzung, manuelle- und Maschinenarbeiten im Zusammenhang mit der Erstellung, Instandhaltung und Abbruch von Gattern, manuelle und maschinelle Forstschutzarbeiten, Pflanzarbeiten, Rückearbeiten, Einsatz von privaten Maschinen. Alle AE relevanten Arbeiten im Zusammenhang mit dem Brandholzverkauf sind mit der AE abgegolten. Die Teilnahme an Sitzungen oder das Führen von Gesprächen und Verkaufsverhandlungen wie auch die damit verbundenen Auslagen und Fahrtkosten sind ebenfalls mit der AE abgegolten. Besonders vergütet werden hingegen Tagesseminare und mehrtägige Veranstaltungen. 2. Löhne für Aushilfskräfte Der Vorstand legt entsprechend der Aufgabenzuordnung nach 11, Tz 2 i), die Löhne für Aushilfskräfte fest. Die Löhne werden nach Beschlussfassung des Vorstandes in dem entsprechenden Sitzungsprotokoll dokumentiert. Schlussbemerkung Sollten sich im Zusammenhang mit der Umsetzung der Geschäftsordnung notwendige Änderungen ergeben, so wird der Vorstand im Sinne des Abschnitts A Tz 2 handeln und der 4

6 Versammlung diese Änderung im Rahmen der Genossenschaftsversammlung zur Genehmigung vorlegen. Horst Oerter Horst Brandenburger Albert Leicht Waldvorsteher GB 1 1. Beisitzer GB 2 2. Beisitzer GB 3 3. Beisitzer GB 4 5

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