Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet.

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1 Nachstehende Studien- und Prüfungsordnung wurde geprüft und in der 348. Sitzung des Senats am verabschiedet. Nur diese Studien- und Prüfungsordnung ist daher verbindlich! Prof. Dr. Rainald Kasprik Prorektor Studium, Lehre und Qualitätssicherung Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2015 Seite 0 von 12

2 46 Bachelorstudiengang Automotive Systems Engineering (ASE-B) 1 Grundlagen zum Studienaufbau 1.1 Gesamtumfang Der Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflicht- und Wahlpflichtbereich beträgt 148 Semesterwochenstunden und 210 ECTS-Punkte. 1.2 Gliederung des Studiums Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen im Pflichtbereich und die zugehörigen Prüfungs- und Prüfungsvorleistungen ergeben sich aus der Tabelle 1 und 3. Dabei sind die Lehrveranstaltungen einzelnen Modulen zugeordnet, die mit ECTS-Punkten versehen sind. 1.3 Unterrichtssprache Alle Veranstaltungen finden in deutscher oder englischer Sprache statt ( 3 Abs. 5). Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2015 Seite 1 von 12

3 2 Grundstudium 2.1 Fächer Die Veranstaltungen des Grundstudiums sind in der nachfolgenden Tabelle 1 wiedergegeben. Tabelle 1: Grundstudium Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2015 Seite 2 von 12

4 2.2 Fachprüfungen des Grundstudiums Die Fachprüfungen des Grundstudiums sind in nachstehender Tabelle 2 wiedergegeben: Tabelle 2: Fachprüfungen der Bachelorvorprüfung, Gewichte der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen und Fachnoten 2.3 Nichtausgleichbare Prüfungsleistungen Die Fachprüfung Informatik ist nur bestanden, wenn sowohl die Prüfungsleistung Informatik 1Grundlagen der Programmierung/Informatik 2 Algorithmen und Datenstrukturen als auch die Prüfungsleistung Grundlagen der Digitaltechnik mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurden. Die Fachprüfung Elektrotechnik ist nur bestanden, wenn sowohl die Prüfungsleistung Elektrotechnik 1 / Elektrotechnik 2 als auch die Prüfungsleistung Grundlagen der Schaltungstechnik mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurden. 2.4 Bestimmungen zum Erhalt der Bachelorvorprüfung Alle Prüfungsvorleistungen des Grundstudiums müssen bis zur Ausstellung des Zeugnisses über die Bachelorvorprüfung gemäß 22 erbracht sein. Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2015 Seite 3 von 12

5 Das Zeugnis der Bachelorvorprüfung enthält die Fachnoten aller in der Tabelle 2 aufgeführten Fachprüfungen. Die Fachnote der Fachprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der Prüfungsleistungen in den zur jeweiligen Fachprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtnote der Bachelorvorprüfung wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten gebildet, wobei für die einzelnen Noten die Gewichte in Tabelle 2 festgelegt sind. 2.5 Bestimmungen zum Vorpraktikum Vor Studienbeginn ist ein Vorpraktikum abzuleisten und bei der Immatrikulation nachzuweisen. Die Voraussetzungen zur Anrechnung des Vorpraktikums und die für die Anrechnung zuständige Stelle sind im Allgemeinen Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ( 2) sowie in der für diesen Studiengang geltenden Satzung für das Auswahlverfahren (insbesondere 2) geregelt. Das Ausbildungsziel des Vorpraktikums ist es, den handwerklichen Umgang mit Werkzeugen und die Eigenschaften verschiedener Werkstoffe kennen zu lernen. Darüber hinaus dient das Vorpraktikum dazu, einen Einblick in die Ausstattung, die Organisation und die Abläufe eines Industriebetriebes zu gewinnen. Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2015 Seite 4 von 12

6 3 Hauptstudium 3.1 Fächer Die Veranstaltungen des Hauptstudiums sind in der nachfolgenden Tabelle 3 wiedergegeben. Tabelle 3: Hauptstudium Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2015 Seite 5 von 12

7 Tabelle 3: Fortsetzung Hauptstudium Schwerpunkte Der Studiengang ASE bietet folgende zwei Schwerpunkte an: Mechanische Systeme (Tabelle 4) Elektronische Systeme (Tabelle 5) Ein Schwerpunkt umfasst 21 ECTS - Punkte Die Studierenden im Studiengang ASE müssen einen Schwerpunkt wählen. Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2015 Seite 6 von 12

8 Tabelle4: Schwerpunkt Mechanische Systeme : Tabelle5: Schwerpunkt Elektronische Systeme : Wahlfächer Aus der nachfolgenden Tabelle 6 Technische Wahlfächer und Tabelle 7 Fachübergreifende Wahlfächer sind Fächer mit insgesamt 16 ECTS-Punkten zu wählen. Dabei dürfen aus Tabelle 7 Fachübergreifende Wahlfächer Fächer mit insgesamt maximal 4 ECTS-Punkte gewählt werden, wobei ein Fach mit ethischen Inhalten von mindestens 2 ECTS-Punkten gewählt werden muss. Im Zweifel entscheidet der für den Studiengang zuständige Prüfungsausschuss, ob durch die Wahl den Kompetenzzielen des Studiengangs entsprochen wird. Eine mehrfache Anrechnung von Fächern ist ausgeschlossen. Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2015 Seite 7 von 12

9 Tabelle 6: Technische Wahlfächer Tabelle 7: Fachübergreifende Wahlfächer 1) Für und Technische Wahlfächer können ingenieur-, informations- o- der naturwissenschaftliche Hauptstudiumsfächer der Fakultät T1 (inklusive des jeweils nicht gewählten Schwerpunkts) gewählt werden, die die Kompetenzziele des Studiengangs berücksichtigen. Das Niveau der Fächer muss der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechen. 2) Für Electronics 1 und Electronics 2, Computer Science 1 und Computer Science 2, Mechanics 1 und Mechanics 2 können ingenieur-, informations- oder naturwissenschaftliche Hauptstudiumsfächer einer anderen Hochschule gewählt werden, die die Kompetenzziele des Studiengangs berücksichtigen. Das Niveau der Fächer muss der Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens entsprechen. 3) Lx: Zur Erreichung der benötigten ECTS - Punkte muss eine benotete Prüfungsleistung, wie sie für die gewählte Lehrveranstaltung gefordert wird, absolviert werden. Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2015 Seite 8 von 12

10 Die Kompetenzziele des Studiengangs müssen hierbei zwingend gewährleistet sein. 4) Sx: Zur Erreichung der benötigten ECTS - Punkte muss eine Prüfungsvorleistung, wie sie für die gewählte Lehrveranstaltung gefordert wird, absolviert werden. Die Kompetenzziele des Studiengangs müssen hierbei zwingend gewährleistet sein. Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2015 Seite 9 von 12

11 3.2 Fachprüfungen des Hauptstudiums Die Fachprüfungen der Bachelorprüfung, die zugehörigen Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen sowie die Gewichte der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen und der Fachnoten sowie der Bachelor-Thesis ergeben sich aus Tabelle 8. Tabelle 8: Fachprüfungen der Bachelorprüfung, Gewichte der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen und Fachnoten Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2015 Seite 10 von 12

12 Tabelle 8 Fortsetzung Fachprüfungen der Bachelorprüfung 3.3 Bestimmungen zum Erhalt der Bachelorprüfung Das Bachelorzeugnis enthält die Fachnoten aller in Tabelle 8 aufgeführten Fachprüfungen und der Bachelor-Thesis. Die Fachnote der Fachprüfung ist das gewogene arithmetische Mittel aus den Noten der Prüfungsleistungen in den zur jeweiligen Fachprüfung gehörenden Lehrveranstaltungen. Die Gesamtnote des Bachelorzeugnisses wird aus dem gewogenen arithmetischen Mittel der Fachnoten und der Note der Bachelor-Thesis gebildet, wobei für die einzelnen Noten die Gewichte in Tabelle 8 festgelegt sind. 3.4 Nicht ausgleichbare Prüfungsleistungen Die Fachprüfung Messtechnik ist nur bestanden, wenn die Prüfungsleistungen Mathematik 3 und Messtechnik mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurden. Die Fachprüfung Systemtheorie ist nur bestanden, wenn die Prüfungsleistungen Signale und Systeme, Thermo- und Fluiddynamik und Dynamik von Systemen mit mindestens ausreichend (4,0) bewertet wurden. 3.5 Zulassungsvoraussetzung Zur Teilnahme an Labor Regelungstechnik muss Signale und Systeme bestanden sein. Zulassungsvoraussetzung für die Bachelorprüfung sind: Betreute Praxisphase und Kolloquien begleitende zum praktischen Studiensemester Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2015 Seite 11 von 12

13 Vor der Ausgabe der Bachelor Thesis müssen alle Pflichtfachprüfungen des 3. und 4. Semesters bestanden sein. Diese sind: Messtechnik, Systemtheorie, Informationstechnik, Systementwurf und Regelungstechnik. Alle anderen Prüfungsvorleistungen des Hauptstudiums müssen bis zur Ausstellung des Bachelorzeugnisses erbracht werden. 3.6 Praktisches Studiensemester Die Voraussetzungen zur Anrechnung des praktischen Studiensemesters und die für die Anrechnung zuständige Stelle sind im Allgemeinen Teil dieser Studien- und Prüfungsordnung ( 4, 7 Abs. 2) geregelt. Im praktischen Studiensemester sollen die Studierenden ingenieurmäßige Tätigkeit und ihre fachlichen Anforderungen kennen lernen. Das Praktische Studiensemester ist in einem Betrieb der Automobilbranche durchzuführen. Begründete Ausnahmen können nur vor Ableistung des Praktischen Studiensemester durch den Leiter des Praktikantenamts zugelassen werden. Ein im Ausland absolviertes praktisches Studiensemester ist ausdrücklich erwünscht. 3.7 Besondere Regelungen für Kooperative Studienmodelle während der Vertragslaufzeit zwischen der Kooperationsfirma und dem Studierenden Die Studierenden sind verpflichtet in den vorlesungsfreien Zeiten, ausgenommen den Prüfungszeiten, die nicht für den gesetzlichen Urlaubsanspruch verwendet werden, zusätzliche Praxisanteile in ihrer Kooperationsfirma abzuleisten. Die Inhalte dieser Praxisanteile sind zwischen der Kooperationsfirma und der Hochschule abzustimmen. 3.8 Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung (SPO 2) tritt mit Wirkung zum in Kraft. Ein Wechsel von der SPO 1 zur SPO 2 ist nicht vorgesehen. Heilbronn, den Prof. Dr.-Ing. Jürgen Schröder - Rektor- Die SPO wird hiermit, gemäß Bekanntmachungssatzung der Hochschule Heilbronn vom 08. Dezember 2010, öffentlich bekannt gemacht. Heilbronn, 15. Juli 2015 Leitung des Zentralen Prüfungsamtes Erweiterung durch den Beschluss des Senats vom 15. Juli 2015 Seite 12 von 12

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