Richtlinien zum Leistungsbewertungserlass für die Grundschule Otto Boye

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1 Richtlinien zum Leistungsbewertungserlass für die Grundschule Otto Boye 1. Grundsätzliche Bestimmungen Jede Leistungsbewertung muss nicht nur ergebnisorientiert, sondern auch schülerbezogen und lernprozess-orientiert erfolgen und die weitere Leistungsentwicklung fördern. Jede Lehrkraft hat dabei der besonderen Spezifik der Grundschule Rechnung zu tragen, d.h. die Leistungsbewertung muss für alle (Schüler, Eltern) stets nachvollziehbar sein und kann auch modifiziert werden, um die Entwicklung aller Schüler zu fördern. Die Leistungsbewertung erfolgt für jeden Schüler in 2 Bewertungsbereichen. Dies sind zum einen Klassenarbeiten zum anderen unterrichtsbegleitende Bewertungen. Die Anzahl, der Umfang und der Fachbereich der Klassenarbeiten ist vorgegeben. Über die weiteren Formen der Leistungsbewertung entscheidet der Fachlehrer im Rahmen seiner pädagogischen Verantwortung selbstständig. Leistungserhebungen sind möglichst gleichmäßig über das Schuljahr zu verteilen und die Erziehungsberechtigten sind zu Beginn eines Schuljahres über die Bewertungsmodalitäten im jeweiligen Fach zu informieren. 2. Bewertungssystem Schulbesuchsjahr SEP: Die Leistungsbewertung erfolgt für alle Schüler durch eine verbale Bewertung der individuellen Lernfortschritte Halbjahr /2. Schulbesuchsjahr SEP Neben der verbalen Leistungseinschätzung erhalten die Schüler Noten in den Fächern Deutsch und Mathematik Halbjahr / 2. Schulbesuchsjahr SEP Die Bewertung erfolgt neben der verbalen Leistungseinschätzung in allen versetzungsrelevanten Fächern durch Noten Schulbesuchsjahr SEP Für Schüler, für die ein 3jähriger Verbleib in der SEP beschlossen wurde, kann die Zensierung im 2. Schulbesuchsjahr ausgesetzt werden (Klassenkonferenz). Die Bewertung im 3. Schulbesuchsjahr erfolgt analog 2.2. und Klasse Ab dem 3. Schuljahrgang erfolgt die Bewertung durch Noten in allen Fächern. Für das Fach Englisch erfolgt keine Benotung Klasse Ab dem 4. Schuljahrgang wird auch das Fach Englisch benotet.

2 3. Bewertungsbereiche 3.1. Klassenarbeiten Allgemeines: Klassenarbeiten sind schriftliche Leistungsnachweise die von allen Schülern einer Klasse unter gleichen Bedingungen anzufertigen sind Klassenarbeiten werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht ab dem 3. Schuljahr geschrieben Anzahl der Klassenarbeiten Klasse 3 1. Hj. Klasse 3 2. Halbjahr Klasse 4 1. Halbjahr Klasse 4 2. Halbjahr Deutsch Mathematik Sachunterricht landeszentrale KA 1 1 landeszentrale KA Jede Bewertung einer Klassenarbeit repräsentiert jeweils 20 v. H. der Gesamtnote eines Halbjahres Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 45 Minuten Klassenarbeiten müssen so konzipiert sein, dass Aufgaben aus den Bereichen Reproduktion (30%), Reorganisation (50%) und eigenständige Problemlösung (20%)angemessen enthalten sein. Klassenarbeiten sind mindestens 1 Woche vor dem Termin dem Schulleiter zur Kenntnis zu geben. Sie beinhalten die Aufgabenstellung, den Erwartungshorizont, den Bewertungsschlüssel und die Niveaustufen. Die Aufbewahrung dieser Arbeit erfolgt in der Schule Klassenarbeiten werden mindestens 1 Woche vorher angekündigt und sind durch den Lehrer vorausschauend im Klassenbuch einzutragen Pro Woche dürfen maximal 2 Klassenarbeiten in einer Klasse geschrieben werden. Sie sind an verschiedenen Tagen zu schreiben Die korrigierten Klassenarbeiten sind in der Regel nach einer Woche zurückzugeben. Die Bewertung erfolgt durch eine Note. Jede Klassenarbeit ist durch den Fachlehrer mit einem Kommentar zu versehen, der der Beratung und Ermutigung des Schülers dienen soll und ihm Wege aufzeigt, wie die Leistungen noch verbessert werden können Verstöße gegen grammatische und orthographische Regeln, schwerwiegende Mängel im Ausdruck sowie im normgerechten Schreiben werden nicht zum Abzug eines Punktes führen.

3 Die Bewertung erfolgt nach dem nachfolgend aufgestellten Bewertungsschlüssel. 100 % - 93 % = Note 1 92 % - 75 % = Note 2 74 % - 60 % = Note 3 59 % - 40 % = Note 4 39 % - 20 % = Note 5 weniger als 20 % = Note Zusatzaufgaben jeglicher Form, die zum Punktausgleich führen können, sind nicht zulässig Klassenarbeiten sind durch die Erziehungsberechtigten zu unterschreiben Jede Klassenarbeit ist sowohl inhaltlich wie auch aus orthographischer Sicht zu berichtigen Klassenarbeiten sind auf Klassenstufenbasis gemeinsam zu erarbeiten Unterrichtsbegleitende Bewertung Tests dürfen nicht an Tagen geschrieben werden, an denen Klassenarbeiten geschrieben werden. Der Fachlehrer vermerkt im Vorfeld den geplanten Test im Klassenbuch Die Bewertung von unterrichtsbegleitenden Leistungserhebungen erfolgt nach folgendem Bewertungsmaßstab: Diktate: Note 1: 0 1 Fehler Note 2: 1 ½ - 3 Fehler Note 3: 3 ½ - 5 Fehler Note 4: 5 ½ - 9 Fehler Note 5: 9 ½ - 12 Fehler Note 6: 12 ½ und mehr Fehler nur Reproduktion und Reorganisation: Note 1: % (Schlüssel A) Note 2: % Note 3: % Note 4: % Note 5: % Note 6: 25 0 % Reproduktion und Reorganisation sowie selbstständiges Denken und Urteilen ca. gleichen Teilen: ( Schlüssel B) 100 % - 93 % = Note 1 92 % - 75 % = Note 2 74 % - 60 % = Note 3 59 % - 40 % = Note 4 39 % - 20 % = Note 5 weniger als 20 % = Note Auf jeder unterrichtsbegleitenden Leistungserhebung ist durch den Lehrer der verwendete Bewertungsschlüssel zu vermerken.

4 4. Besondere Bestimmungen 4.1. Versäumnisse, Verweigerung, Täuschung Klassenarbeiten, die entschuldigt versäumt werden, sind nachzuholen Andere schriftliche Kontrollen müssen nicht nachgeholt werden Bei unentschuldigtem Versäumen oder dem Versuch der Täuschung während einer Arbeit kann dies mit der Note 6 bewertet werden. Die Erziehungsberechtigten werden in diesem Fall darüber informiert. 5. Bildung von Zeugnisnoten 5.1. Halbjahresnoten Für die Erstellung von Halbjahresnoten werden alle von den Schülerin oder dem Schüler im Bewertungszeitraum erbrachten Leistungsnachweise herangezogen. Die jeweilige Halbjahresnote ergibt sich aus der Zusammenfassung der Teilnote für die unterrichtsbegleitende Bewertung und der gemäß Nr gewichteten Noten der Klassenarbeiten Schuljahresnoten Die Schuljahresnote ergibt sich aus der Zusammensetzung der gemäß Nr für beide Schulhalbjahre jeweils gesondert gebildeten Halbjahresnoten. Bei Abweichung der Halbjahresnoten wird die Jahresnote gemäß dem Mittel beider Noten gebildet, oder wenn dies nicht möglich ist, nach pädagogischem ermessen. Dies Ermessen wird bestimmt durch die Leistungsentwicklung und das Lernverhalten der Schülerin oder des Schülers im Verlaufe des Schuljahres sowie durch die Schwerpunkte der Leistungsprüfung.

5 5.3. Rechenbeispiel Berechnung Zeugnisnoten 1. Es werden 2 Durchschnittsnoten für die jeweiligen Halbjahre berechnet. - Die Durchschnittsnote wird bis 2 Stellen hinter dem Komma berechnet. - Die beiden Werte werden addiert und dann durch 2 geteilt. - Bitte nicht vergessen, dass jede Klassenarbeit 20 % der Teilnote ausmacht. Beispiel: 1. Halbjahr unterrichtsbegleitende Zensuren : 2,4,1,2,2 = 11 : 5 = 2,2 Klassenarbeiten: 2,3 = 5 : 2 = 2,5 2,2 * 0,6 = 1,32 2,5 * 0,4 = 1,00 1,32 + 1,00 = 2,32 ( Durchschnitt 1. Halbjahr) 2. Halbjahr unterrichtsbegleitende Zensuren : 3,2,2,4,3 = 14 : 5 = 2,8 Klassenarbeiten: 2,4 = 6: 2 = 3,0 2,8 * 0,6 = 1,68 3,0 * 0,4 = 1,2 1,68 +1,2 = 2,88 ( Durchschnitt 2. Halbjahr) Bildung der Jahresnote: 2,32 + 2,88 = 5,20 : 2 = 2,6 Zeugnisnote: 3

6 6. Überprüfung erteilter Noten 6.1. Erziehungsberechtigte haben das Recht sich erteilte Noten vom Fachlehrer erklären zu lassen. Kommt es zu keiner einvernehmlichen Klärung, können die Erziehungsberechtigten unter Angabe nachvollziehbarer Gründe schriftlich eine Überprüfung durch den Schulleiter beantragen. 7. Noten für Sozial- und Lernverhalten 7.1. Jeder Schüler erhält eine Note im Sozialverhalten und im Lernverhalten Jeder Fachlehrer bewertet jeden Schüler den er unterrichtet mindestens 2mal pro Halbjahr und vermerkt diese Note im Notenheft Für die Erstellung der Zeugnisnote im Lern- und Sozialverhalten werden die Noten für die Fächer D, Ma, Su als eine Teilnote zusammengefasst. Diese Note geht mit 60 % in die Zeugnisnote ein. Aus den Noten für alle anderen Fächer wird auch eine Teilnote gebildet und diese geht mit 40 % in die Zeugnisnote ein Liegt die gebildete Note im Kommastellenbereich von 4 bis 6, dann entscheidet der Klassenlehrer nach pädagogischem Ermessen. Rechenbeispiel: - Noten D, Ma, Su bilden 60 % - Noten der anderen Fächer 40 % D 3 Ma 3 Su 3 9 : 3 = 3,0 3 * 0,6 = 1,8 Sp 1 Gest 1 Mu 2 Eng 2 Eth 2 Sg 1 9 : 6 = 1,5 1,5 * 0,4 = 0,6 1,8 + 0,6 = 2,4 Note 2

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