WEP Treuhand GmbH Euskirchen und Hamacher Steuer und Unternehmensberatung Steuerberatungsgesellschaft Mitglied im IBWF Bonner Talweg 83
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1 Eine Initiative des BVMW Kreisverband Bonn / Rhein Sieg Vorsteuer- Vergütungsverfahren - Ausland- Mit uns können Sie rechnen WEP Treuhand GmbH Euskirchen und Hamacher Steuer und Unternehmensberatung Steuerberatungsgesellschaft Mitglied im IBWF Bonner Talweg 83
2 Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer Sehr häufig kommt es im allgemeinen Geschäftsverkehr vor, dass Unternehmen durch Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer belastet werden. Die Belastung mit ausländischer Umsatzsteuer resultiert z.b. aus dem Besuch von Messen und Ausstellungen im Ausland. Eine Belastung mit ausländischer Umsatzsteuer kann aber auch durch die Inanspruchnahme von Beratungs-, Seminar- oder Anwaltsleistungen resultieren. Im Gegensatz zu inländischen Rechnungen, aus denen Sie die in Rechnung gestellte Vorsteuer mit der eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen können, geht die Ihnen in Rechnung gestellte ausländische Steuer in voller Höhe verloren. Sie ist allerdings als Betriebsausgabe Ihres Unternehmens abzugsfähig. Häufig ist es nicht bekannt, dass es die Möglichkeit gibt, im Rahmen eines so genannten Vorsteuer-Vergütungsverfahrens die Erstattung der gezahlten ausländischen Umsatzsteuer zu erlangen. Zusammenarbeit zwischen dem BVMW und der WEP Als Mitglied des Bundesverband mittelständischer Wirtschaft (BVMW) bietet die WEP Treuhand GmbH (WEP) allen Mitgliedern des BVMW die kosten-günstige Bearbeitung von Vorsteuervergütungsverfahren an. Computergestützt erfolgt die Bearbeitung der Vorsteuer-Vergütungsanträge in folgenden Ländern: Belgien Dänemark Estland Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Irland Island Italien Luxemburg Niederlande Österreich Polen Portugal Schweden Schweiz Spanien Tschechien Ungarn Die WEP betreut alle in Deutschland ansässigen Antragsteller bei der Vorbereitung, der Beantragung sowie bei Rückfragen der zuständigen Finanzbehörden. Sie erhalten von uns Merkblätter und Informationen über die von Ihnen benötigten Unterlagen. Die WEP berät Sie bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Vorsteuer- Vergütungsverfahren.
3 Was müssen Sie jetzt tun Sie bevollmächtigen die WEP zur Durchführung des Erstattungsverfahrens bei der entsprechenden ausländischen Finanzbehörde. Sie sammeln die in Ihrem Unternehmen eingegangenen Rechnungen mit ausländischen Umsatzsteuerbeträgen und legen diese im Original länderweise ab. Sie übersenden die Originalbelege, wenn möglich per Einschreiben, an: WEP Treuhand GmbH Euskirchen & Hamacher Steuer- und Unternehmensberatung Steuerberatungsgesellschaft Bonner Talweg Bonn Die oben genannten Unterlagen sollten spätestens bis zum 30. April des dem Erstattungsjahr folgenden Jahres bei der WEP vorliegen.
4 Anspruchsvoraussetzungen Wer? In Deutschland ansässige Unternehmer, die in einem anderen Staat für Zwecke Ihres Unternehmens Gegenstände erwerben und sonstige Leistungen in Anspruch nehmen, dort jedoch selbst keine eigenen Umsätze ausführen. Welche Länder? Der Erstattungsanspruch ist in jedem Land individuell geregelt, die Anträge müssen in Landessprache ausgefüllt werden und nicht jedes Land nimmt an diesem Verfahren teil. Daher können wir Ihnen ausschließlich für die umseitig genannten Länder die Bearbeitung der Anträge anbieten. Was? Vergütet werden grundsätzlich nur die gesondert in Rechnung gestellten Steuerbeträge, die auch der im jeweiligen Erstattungsland ansässige Unternehmer im allgemeinen Voranmeldeverfahren als Vorsteuer geltend machen könnte. Bitte beachten Sie jedoch, dass, abweichend zum deutschen Recht, in einigen Ländern erhebliche Einschränkungen beim Vorsteuerabzugsrecht gelten. Ihr Ansprechpartner: Dipl.-Kfm. Michael Hamacher Steuerberater / Wirtschaftsprüfer Telefon: 0228 / Fax: 0228 / vorsteuer@wep-treuhand.de
5 Honorar Grundgebühr Pro Antrag für Mitglieder BVMW 75,00 Pro Antrag für Nicht- Mitglieder 150,00 Rückerstattungsbetrag Die Berechnung erfolgt jeweils in % von der Vergütungssumme 20% bei einer Vergütungssumme von % bei einer Vergütungssumme von % bei einer Vergütungssumme von % bei einer Vergütungssumme von über Beispiel Sie fahren für Ihr Unternehmen zur Modemesse nach Paris und bezahlen insgesamt ,00 EUR für Übernachtung, Standgebühren etc. In den Kosten sind beispielsweise 1.638,80 EUR erstattungsfähige französische Umsatzsteuer enthalten. Der Antrag kostet für Sie als Mitglied des BVMW : Grundgebühr: 75,00 20% von 1.638,00 327,60 Summe 402,60 Nach Abzug der Kosten bliebe für Sie immer noch ein Erstattungsbetrag von 1.236,20.
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