Merkblatt Rechtsschutzversicherung

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1 Merkblatt Rechtsschutzversicherung Die Rechtsschutzversicherung zählt zu den weniger wichtigen Versicherungen. Erst wenn Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits-, Unfall-, Risikolebens-, Hausrat- und Wohngebäudeversicherung nach Bedarf unter Dach und Fach sind, sollte über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht werden. 1. Der Abschluss kann sinnvoll sein 2. Die Rechtsschutz trägt die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer Interessen 3. Gängige Vertragsarten 4. Versichert sind je nach Vertragsart 5. Als Personen sind versichert 6. Seniorentarif 7. Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise in diesen Fällen 8. Worauf Sie beim Kleingedruckten achten müssen 9. BdV-Gruppenvertrag für Mitglieder 10. Geeignete Tarife Dieses Merkblatt soll Ihnen die wichtigsten Informationen geben. Die Erläuterungen ersetzen keinesfalls eine individuelle Beratung und stellen nicht die abschließende Bewertung durch den Bund der Versicherten e. V. dar. Der Bund der Versicherten e. V. ist mit mehr als Mitgliedern Deutschlands größte unabhängige und gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation für Versicherte. Wir informieren jedermann über allgemeine Fragen zu privaten Versicherungen. Mitglieder werden darüber hinaus individuell beraten und erhalten gezielt Informationen zu geeigneten Tarifen. Seite 1 von 7

2 1. Der Abschluss kann sinnvoll sein für Vielfahrer (Verkehrs-Rechtsschutz) oder bei drohenden Problemen am Arbeitsplatz (Berufs-Rechtsschutz). 2. Die Rechtsschutz trägt die Kosten für die Wahrnehmung Ihrer Interessen Dazu zählen beispielsweise: die Vergütung eines Rechtsanwaltes die Gerichtskosten die Entschädigung für Zeugen, die vom Gericht herangezogen wurden Kosten eines Sachverständigen Kosten der Gegenseite, soweit sie zu erstatten sind (zum Beispiel die Kosten des gegnerischen Anwalts, wenn der Prozess verloren wurde) Strafverfolgungskaution im Ausland. 3. Gängige Vertragsarten Eine Rechtsschutzversicherung, die alle Lebensbereiche abdeckt, gibt es nicht. Die Versicherung funktioniert nach einem Baukastenprinzip, d. h. versichert sind nur die ausdrücklich vereinbarten Rechtsbereiche. Gängige Vertragsarten sind: Verkehrs-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer neu hinzukommende Kfz, das auf den Versicherungsnehmer zugelassen oder von ihm angemietet wird. Andere berechtigte Fahrer oder Insassen der Fahrzeuge sind mitversichert. Abweichend kann auch nur ein bestimmtes Fahrzeug versichert sein, welches im Versicherungsschein ausdrücklich aufgeführt ist. Seite 2 von 7

3 Fahrer-Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sowie als Fahrer jedes Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers, das dem Versicherungsnehmer nicht gehört. Privat-Rechtsschutz für Selbstständige: Versicherungsschutz besteht für den privaten Bereich und für den beruflichen Bereich in Ausübung der selbständigen Tätigkeit. Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nicht-Selbstständige: Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich eines Nicht-Selbständigen. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nicht-Selbstständige: Der Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nicht-Selbstständige wird hier um den Verkehrsrechtsschutz erweitert. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken: Versicherungsschutz besteht als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter, Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Wohnungen. 4. Versichert sind je nach Vertragsart Durchsetzung eigener Schadenersatzforderungen individuales Arbeitsrecht Streitigkeiten als Mieter oder Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden Vertragsangelegenheiten steuer- und abgaberechtliche Angelegenheiten vor Finanzgerichten Sozialgerichtsverfahren verkehrsrechtliche Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden/-gerichten Disziplinar- und standesrechtliche Verfahren Strafrecht: Verteidigung gegen den Vorwurf von fahrlässigem Verhalten Seite 3 von 7

4 Ordnungswidrigkeiten Beratung im Familien- und Erbrecht. 5. Als Personen sind versichert Versicherungsnehmer und Ehefrau/-mann oder Partner/in aus eheähnlicher Gemeinschaft (Tipp: Die Mitversicherung des Partners muss vertraglich festgehalten werden.) Kinder bis zu einer bestimmten Altersgrenze, längstens bis erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausgeübt wird Tipp: Eine Selbstbeteiligung sollten Sie vereinbaren. Die Absicherung von kleinen Streitigkeiten ist nicht sinnvoll. Es sollten nur Prozesse um größere Summen versichert werden. Bedenken Sie bitte auch, dass eine Rechtsschutzversicherung von beiden Vertragspartnern bei mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten eingetretenen Schadensfällen in der Regel außerordentlich gekündigt werden kann. Geschieht dies durch den Versicherer, kann es sehr schwer für Sie werden, woanders eine Rechtsschutzversicherung zu erhalten. Damit der Versicherungsschutz wegen einem kleinen Schaden nicht riskiert wird, wählen Sie, wenn der Versicherer es anbietet, einen Tarif mit Selbstbeteiligung im Schadensfall. So sparen Sie Prämie und riskieren nicht bei einem großen Schaden ohne Versicherungsschutz zu sein. Die vereinbarte Wartezeit von meist drei Monaten gilt für viele Leistungsarten, d. h. der Versicherungsschutz gilt erst, wenn der Versicherungsfall nach der Wartezeit eintritt. Ist ein Versicherungsfall unvorhersehbar (wie im Verkehrsrecht), entfällt die Wartezeit. 6. Seniorentarif Da Senioren in der Regel den Berufsrechtsschutz nur noch eingeschränkt benötigen, bieten viele Versicherer entsprechende Tarife an. Oftmals wird die Deckung wie folgt beschränkt: Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus einer betrieblichen Altersversorgung Ruhestandsbezügen und beihilferechtlichen Ansprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis geringfügig entlohnter Beschäftigung Seite 4 von 7

5 Durch einen Seniorentarif können Sie bei der Versicherungsprämie sparen. Achtung: Der berufstätige Partner hat keinen Versicherungsschutz für arbeitsrechtliche Streitigkeiten außerhalb der betrieblichen Altersversorgung. Gleiches gilt, wenn Sie Ihre Rente beispielsweise durch eine Vollzeit-Beschäftigung aufbessern. 7. Kein Versicherungsschutz besteht beispielsweise in diesen Fällen Familien- und Erbrecht (nur erste Beratung versichert) Hausbau, Baufinanzierung, Grundstückskauf/-verkauf Abwehr von Schadenersatzansprüchen (über Haftpflichtversicherung versichert) innere Unruhen, Streik, Aussperrung Streitigkeiten vor Verfassungsgerichten oder internationalen Gerichtshöfen bei Streitigkeiten vor Abschluss der Versicherung oder innerhalb der vereinbarten Wartezeit (Ausnahme siehe unter 8.). Spiel- und Wettverträge, Termin- und Spekulationsgeschäfte vorsätzliche Straftaten kollektives Arbeits- und Dienstrecht selbstständige Tätigkeit (nur über 24 oder 28 ARB versichert). 8. Worauf Sie beim Kleingedruckten achten müssen Kleingedrucktes hat oft eine große Wirkung. Deshalb sollten Sie genau hinschauen. Was drinstehen sollte, sagen wir Ihnen hier: Deckungssummen: o allgemein mind Euro o weltweit mind Euro o für Kaution mind Euro (auch weltweit) Seite 5 von 7

6 Der Versicherungsschutz umfasst nicht nur die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten, sondern auch die außergerichtliche Interessenwahrnehmung. Im Steuer- Rechtsschutz sollte möglichst das der Klage vorgeschaltete Einspruchsverfahren mitversichert sein sowie im Sozialgerichts- und im Verwaltungs-Rechtsschutz das der Klage vorgeschaltete Widerspruchsverfahren. Der Versicherungsschutz bezieht sich auch auf rechtliche Interessen außerhalb Europas. Stichentscheid: Verneint die Gesellschaft den Versicherungsschutz wegen fehlender Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit, kann der Versicherungsnehmer bei Meinungsverschiedenheiten einen Rechtsanwalt auf Kosten des Versicherers beauftragen. Dieser gibt eine Stellungnahme über die Sach- und Rechtslage ab. Ereignis-Theorie: Als Eintritt des Versicherungsfalles gilt der Zeitpunkt, in dem das geschützte Rechtsgut beeinträchtigt wird. Verzicht auf die Einrede der Vorvertraglichkeit: Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Versicherungsfall bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrages eingetreten war. Voraussetzung ist allerdings, dass das eingetretene Risiko unmittelbar vor Vertragsschluss bei einem anderen Versicherer versichert war. Mediation im Familien- und Erbrecht ist mitversichert. Die Kaution wird als zinsloses Darlehen gewährt. Versicherungsunternehmen ist Mitglied im Versicherungsombudsmann e. V. Sinnvolles Kriterium bei Bedarf: Kapitalanlegerklagen sind grundsätzlich nicht versichert. Wer beispielsweise viel in Aktien investiert, sollte auf die Mitversicherung achten. Viele Versicherer bieten hier begrenzt Versicherungsschutz, häufig auf Kapitalanlagen bis zu oder Hochspekulative Geschäfte bleiben regelmäßig ausgeschlossen. Tipp: Adressen von Fachanwälten bekommen Sie entweder über den Deutschen Anwaltverein (Internet: oder die örtlichen Rechtsanwaltskammern (Telefon: oder Internet: Seite 6 von 7

7 9. BdV-Gruppenvertrag für Mitglieder BdV-Mitglieder können auch von den guten und günstigen Gruppenverträgen profitieren. BdV Mitgliederservice GmbH Postfach Henstedt-Ulzburg Telefon: Fax: Internet: Für Fragen rund um private Versicherungen und die BdV-Mitgliedschaft: Bund der Versicherten e. V. Tiedenkamp Henstedt-Ulzburg Telefon: (für Nichtmitglieder) Telefon: (für Mitglieder) Fax: info@bundderversicherten.de Internet: Vereinssitz: Henstedt-Ulzburg Amtsgericht Kiel, VR 6343 KI Vorstand: Axel Kleinlein (Vorstandssprecher), Mario Leuner Lieber Interessent, die Liste der geeigneten Tarife steht exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung. Seite 7 von 7

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