Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängel- ansprüchen in der Baupraxis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängel- ansprüchen in der Baupraxis"

Transkript

1 FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße Merching Telefon: 08233/ Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängel- ansprüchen in der Baupraxis Herausgeber: Dominik Krause / Oliver Vogt Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Produkte interessieren. Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus unserem Loseblattwerk Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen in der Bauspraxis. Falls Sie noch nähere Informationen wünschen oder gleich über die Homepage bestellen möchten, klicken Sie einfach auf den Button Zur Bestellung oder wenden sich bitte direkt an: FORUM Verlag Herkert GmbH Mandichostr Merching Telefon: / Telefax: / service@forum-verlag.com Alle Rechte vorbehalten. Ausdruck, datentechnische Vervielfältigung (auch auszugsweise) oder Veränderung bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verlages.

2 Seite , 2 zum Bauvertrag vom [ ] zwischen [ ], hier vertreten durch [ ], nachfolgend AG 3 genannt und [ ], hier vertreten durch [ ], nachfolgend AN genannt 1. Mängelrügen des AG 4 In die dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Aufstellung aufgenommen sind alle bei der Abnahmebegehung vom AG festgestellten Mängel und noch fehlenden vertraglich geschuldeten Leistungen, unabhängig davon, ob sie als solche jeweils vom AN anerkannt werden 5. Die Anlage 1 ist Bestandteil 6 dieser Niederschrift. Der AN verpflichtet sich, die festgestellten Mängel unverzüglich beseitigen zu lassen, soweit die Rügen des AG berechtigt sind 7, und noch fehlende vertragliche Leistungen unverzüglich nachzuholen Mängelvorbehalt des AG 9 Der AG behält sich im Hinblick auf 640 Abs. 2 BGB anlässlich der Abnahme ausdrücklich sämtliche Rechte wegen der von ihm festgestellten Mängel und noch fehlender vertraglich geschuldeter Leistungen vor. 3. Vertragsstrafenvorbehalt des AG 10 Der AG behält sich anlässlich der Abnahme ausdrücklich eventuelle Vertragsstrafenansprüche gegenüber dem AN im Hinblick auf 341 Abs. 3 BGB ausdrücklich vor. 4. Abnahmeerklärung Der AG nimmt die vom AN erbrachte Werkleistung unbeschadet der Feststellungen in Ziffer 1 sowie der Vorbehalte in Ziffer 2 und 3 heute als im Wesentlichen vertragsgemäß ab. 11 [ ], den [ ] (AG) 12 (AN) 13 Anlage 1 14 Aufstellung der vom AG festgestellten Mängel und noch fehlenden vertraglich geschuldeten Leistungen

3 5.1 Seite Hinweise zur Anwendung der Arbeitshilfe Anm. 1: Bei dieser Vorlage handelt es sich um ein allgemeines Muster für die Niederschrift einer Abnahme. Dieses kann naturgemäß die Umstände des jeweiligen Einzelfalls nicht berücksichtigen und ist daher nur als Vorlage bzw. Arbeitshilfe für die Erstellung einer individuellen gedacht. Diese sollte je nach den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und / oder ergänzt werden. Dies gilt im Übrigen auch für die anderen diesem Werk beigefügten Muster. Die nachfolgenden Ausführungen sollen verdeutlichen, welche Konsequenzen bei den jeweiligen Formulierungen eintreten können. Dies kann im Einzelfall auch dazu führen, dass es sich für eine oder beide Parteien empfiehlt, eine solche nicht zu verfassen bzw. zu unterschreiben; dies ist vor allem aus Sicht des AG zu prüfen, da die zwar Mängel des AN dokumentieren kann; vorrangig ist sie aufgrund der umfassenden Rechtswirkungen aber für den AN vorteilhaft. Dies gilt auch hinsichtlich der vermeintlichen Beweisvorteile festgestellter Mängel; zu den Einzelheiten siehe die Ausführungen im Kapitel Abnahmeregelungen. Denn bis zur Abnahme obliegt es dem AN, die mangelfreie, d. h. vertragsgemäße Herstellung des Werks zu beweisen; nach Abnahme obliegt es hingegen dem AG, das Vorliegen der Mängel zu beweisen. Ist eine förmliche Abnahme von den Parteien vereinbart worden, so hat dies auch zur Konsequenz, dass grundsätzlich die konkludente Abnahme nach 12 Nr. 5

4 Seite VOB/B (Fiktion nach schriftlicher Mitteilung der Fertigstellung bzw. nach Ingebrauchnahme) ausgeschlossen ist. Allerdings kann sich im Einzelfall auch aus den Umständen und insbesondere dem Verhalten der Parteien ergeben, dass auf das Erfordernis einer förmlichen Abnahme im Nachhinein wieder verzichtet worden ist. Die Wirkungen und Risiken der Abnahme können hier nur angedeutet werden; zu den Einzelheiten siehe die Ausführungen im Kapitel Abnahmeregelungen. Anm. 2: Die dokumentiert eine so genannte förmliche Abnahme. Diese ist in 12 Nr. 4 VOB/B geregelt und im VOB-Vertrag auf Verlangen einer Partei durchzuführen. Gleichwohl kann die förmliche Abnahme auch im BGB-Bauvertrag (grundsätzlich auch in AGB) vereinbart werden. Auch wenn dies nicht der Fall ist, steht es den Parteien frei, auch später die förmliche Abnahme zu vereinbaren, z. B. durch die Absprache, dass eine schriftliche Abnahme erfolgen soll. Dann ist aber bei Fehlen einer weitergehenden Vereinbarung grundsätzlich nur die Abnahmeerklärung selbst formbedürftig, nicht dagegen auch die Prüfung der Leistung und die etwaige Feststellung von Mängeln. Wollen die Parteien tatsächlich die förmliche Abnahme i. S. v. 12 Nr. 4 VOB/B vereinbaren, müssen sie dies auch deutlich machen. Ist die förmliche Abnahme i. S. d. 12 Nr. 4 VOB/B vereinbart oder handelt es sich ohnehin um einen VOB-Vertrag, so sind die Vorgaben und Rechtswirkungen nach 12 Nr. 4 VOB/B zu beachten. Welche Konsequenzen dies haben kann, wird teilweise in den einzelnen Punkten thematisiert; ansonsten zu den Einzelheiten siehe die Ausführungen im Kapitel Abnahmeregelungen. Anm. 3: Aufseiten des AG (der oftmals bautechnischer Laie ist) empfiehlt sich wegen der weit reichenden Wir-

5 5.1 Seite 4 kungen der Abnahme die Hinzuziehung eines Sachverständigen, da der AG oftmals nicht wird beurteilen können, ob das Werk im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde; gerade dies bestätigt er jedoch mit der Abnahmeerklärung. In 12 Nr. 4 Abs. 1 Satz 2 VOB/B ist diese Möglichkeit für jede Partei auch ausdrücklich vorgesehen. Es kann (für den AG) auch sinnvoll sein, die Abnahme schon im Vorfeld mit einem Sachverständigen vorzubereiten. Schon vor dem Abnahmetermin sollte wenn möglich eine Begehung durchgeführt werden, bei der Mängel zu dokumentieren sind. Schon bei der Vorbesprechung mit dem Sachverständigen sollte auch ein detaillierteres Mängelprotokoll erstellt werden, um dies als Vorlage bei der Abnahme heranziehen zu können. Zu den Einzelheiten siehe die Ausführungen im Kapitel Abnahmeregelungen. Anm. 4: Die Abnahme ohne Vorbehalt würde für den AG bedeuten, dass er die Abnahmewirkungen nach Unterzeichnung dieser mit der (nachträglichen) Rüge von bei Abnahme bestehenden Mängeln nicht mehr beseitigen könnte. Insbesondere deshalb, weil das Formular die Möglichkeit vorsieht, Mängelvorbehalte zu erklären. Dies sollte der AG daher unbedingt tun, denn vergisst er hier die Eintragung, kann dies u. U. zu einem Rechtsverlust führen. Damit bleibt dem AG auch die Möglichkeit, hinsichtlich vorbehaltener Mängel die Vergütung (anteilig) zurückzuhalten; hinsichtlich anderer Mängel wäre er auf die werkvertragliche Gewährleistung nach den 634 ff. BGB beschränkt. Die Wirkungen der Abnahme treten vorbehaltlich der Mängel ein, d. h. vor allem: Fälligkeit der Vergütung, Gefahrübergang, Umkehr der Beweislast, Eintritt der Verjährung, Rechtsverlust bei fehlendem Vor-

6 Seite behalt etc.; zu den Einzelheiten siehe die Ausführungen im Kapitel Abnahmeregelungen. Anm. 5: Die Formulierung hat für beide Vertragsparteien erhebliche Auswirkungen. Dadurch dass alle vom AG festgestellten Mängel und noch fehlenden vertraglich geschuldeten Leistungen umfasst sind, bedeutet dies für den AG, dass er wegen weiterer Mängel die Abnahmewirkungen nicht mehr wird beseitigen können. Die Formulierung, unabhängig davon, ob sie als solche jeweils vom AN anerkannt werden hat u. U. zur Folge, dass auch der AN später nicht ohne weiteres behaupten kann, dass es sich bei einem in der Niederschrift festgestellten Mangel tatsächlich nicht um einen solchen handeln soll. Unterzeichnet der AN ohne weitere Erläuterung, ist zwar zu seinen Gunsten die Abnahme erklärt, er muss aber grundsätzlich auch die festgehaltenen Mängel gegen sich gelten lassen. Anm. 6: Die Anlage ist Bestandteil der Niederschrift. Der Inhalt der Anlage ist letztlich entscheidend. Denn alle in der Anlage aufgeführten Mängel gelten als vorbehalten. Sind Mängel nicht in der Anlage aufgeführt, wird der Rechtsverlust des AG hinsichtlich dieser Mängel davon abhängen, ob der AN nachweisen kann, dass dem AG die betreffenden Mängel bei der Abnahme bereits bekannt waren; gelingt ihm dies, kann der AG hinsichtlich dieser Mängel seine Mängelgewährleistungsrechte nach 634 Nr. 1 bis 3 BGB nicht mehr geltend machen; die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs und des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen ist dem AG aber weiterhin möglich. Auch für bei der Abnahme bereits vorhandene und nicht bekannte Mängel (deren Geltendmachung nicht ausgeschlossen wäre) hat die Niederschrift aber entscheiden-

7 5.1 Seite 6 de Bedeutung, da sich mit der Abnahme die Beweislast zulasten des AG wendet; zu den Einzelheiten siehe die Ausführungen im Kapitel Abnahmeregelungen. Anm. 7: Diese Einschränkung kann u. U. auch gestrichen werden; allerdings kann sie insofern ihre Berechtigung haben, als Mängel vorliegen können, die bei der Abnahme festgestellt werden, zu deren Behebung der AN aber nicht verpflichtet ist (was z. B. bei Schönheitsfehlern der Fall sein kann). Dies sollte in der Niederschrift dann auch festgehalten werden, um Rechtsklarheit zu schaffen; zu den Einzelheiten siehe die Ausführungen im Kapitel Abnahmeregelungen. Anm. 8: Diese Formulierung präzisiert die dem AN ohnehin obliegende Verpflichtung, das Werk mangelfrei, d. h. wie vertraglich vereinbart, zu erstellen. Allerdings verschärft es die Nachbesserungspflicht des AN, da diese unverzüglich zu erfolgen hat; zu den Einzelheiten siehe die Ausführungen im Kapitel Abnahmeregelungen. Anm. 9: Der Vorbehalt ist erforderlich, wenn der AG seine Gewährleistungsansprüche und die Einrede nach 641 Abs. 3 BGB (mit Ausnahme etwaiger Schadensersatzansprüche) behalten will. Das Gleiche gilt hinsichtlich des Vorbehalts des Anspruchs auf eine verwirkte Vertragsstrafe; vgl. 11 Nr. 4 VOB/B bzw. 341 Abs. 3 BGB. Das gilt sowohl für den BGB- als auch für den VOB- Bauvertrag. Ist die förmliche Abnahme nach 14 Nr. 4 VOB/B vereinbart, müssen die erforderlichen Vorbehalte in das Abnahmeprotokoll aufgenommen werden, da sie sonst nicht wirksam sind; zu den Auswirkungen des Mängelvorbehalts siehe auch bereits Anm. 2 bis 4 und ferner die Ausführungen im Kapitel Abnahmeregelungen.

8 Seite Anm. 10: Auch die Vertragsstrafe muss ausdrücklich vorbehalten werden, will man sie nicht mit der Abnahme einbüßen; vgl. 341 Abs. 3 BGB für den BGB-Vertrag und 11 Nr. 4 VOB/B für den VOB-Vertrag; siehe auch die Ausführungen in Anm. 7; zu den Einzelheiten siehe die Ausführungen im Kapitel Abnahmeregelungen. Anm. 11: Die Abnahme als im Wesentlichen vertragsgemäß erfüllt die Anforderungen an eine wirksam erklärte Abnahme i. S. d. 640 BGB, da der Abnahme unwesentliche Mängel nicht entgegenstehen; vgl. insoweit 640 Abs. 1 Satz 2 BGB bzw. 12 Nr. 3 VOB/B. Die Abnahmewirkungen treten also grundsätzlich ein; der AG kann aber die Vergütung aufgrund der bestehenden Mängel in angemessener Höhe verweigern; vgl. 641 Abs. 3 BGB; zu den Einzelheiten siehe die Ausführungen im Kapitel Abnahmeregelungen. Anm. 12: Das Erfordernis der Unterschrift ist bei der förmlichen Abnahme nach der VOB/B 12 Nr. 4 Abs. 1 Satz 3 VOB/B für den Eintritt der Abnahmewirkung grundsätzlich nicht erforderlich; es ist nur der Befund in gemeinsamer Verhandlung schriftlich niederzulegen. Das Erfordernis der Unterschrift zumindest des AG ist im Einzelnen umstritten, sodass sich die Unterzeichnung beider Parteien empfiehlt. Dies ist im Übrigen schon aus Beweisgründen anzuraten. Die Vertragsparteien können im Vertrag oder in AGB für die Wirksamkeit der förmlichen Abnahme auch die Unterschrift des Auftraggebers oder sogar beider Vertragspartner vereinbaren; dann kann die Unterzeichnung des AG bzw. beider Parteien Wirksamkeitserfordernis für die Abnahme sein; zu den Einzelheiten siehe die Ausführungen im Kapitel Abnahmeregelungen.

9 5.1 Seite 8 Die bloße Mitunterzeichnung des Abnahmeprotokolls durch den AN bedeutet im Übrigen kein Anerkenntnis des Vertragsstrafenanspruchs des AG; vielmehr wird dadurch lediglich die Erklärung des Vorbehalts durch den AG dokumentiert. Entsprechendes gilt für den Vorbehalt von Gewährleistungsansprüchen; zu den Einzelheiten siehe die Ausführungen im Kapitel Abnahmeregelungen. Bei der förmlichen Abnahme ist ein Vorbehalt im Zeitpunkt der Abnahme erforderlich. Wenn vertraglich vereinbart ist, dass über das Ergebnis der Abnahme eine Niederschrift zu fertigen ist, die von beiden Vertragsteilen unterzeichnet werden muss, so ist die Unterschriftsleistung ein Teil der Abnahme. Das gilt jedenfalls dann, wenn Baustellenbesichtigung und Fertigung der Niederschrift in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen. Jedenfalls bedarf die Abnahme zu ihrer Wirksamkeit in einem solchen Fall der Unterschrift beider Parteien; zu den Einzelheiten siehe die Ausführungen im Kapitel Abnahmeregelungen. Anm. 13: Zur Anwesenheitspflicht des AN vgl. 12 Nr. 4 Abs. 2 VOB/B. Anm. 14: Die schriftliche Niederlegung des Befunds (vgl. 12 Nr. 4 Abs. 1 Satz 3 VOB/B) hat detailliert nur dann zu erfolgen, soweit übereinstimmend Mängel festgestellt werden oder das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Mängeln streitig ist. Nicht erforderlich ist es daher, in die Niederschrift im Einzelnen alle Leistungselemente einzutragen, die von beiden Seiten für ordnungsgemäß gehalten werden. Siehe aber zum Unterschriftenerfordernis Anm. 12; zu den Einzelheiten siehe die Ausführungen im Kapitel Abnahmeregelungen.

VOB Baustellenhandbuch

VOB Baustellenhandbuch FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com VOB Baustellenhandbuch Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängel- ansprüchen in der Baupraxis

Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängel- ansprüchen in der Baupraxis FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängel- ansprüchen in der

Mehr

Rechtssichere Abnahme der Werkleistung

Rechtssichere Abnahme der Werkleistung www.galabau.expert Baubetrieb / Rechtliche Grundlagen des Werkvertrages Rechtssichere Abnahme der Werkleistung Rechtsanwälte Schilling Dr. Schmidt SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, Köln-Frankfurt Stand

Mehr

Das Baustellenhandbuch der Maßtoleranzen

Das Baustellenhandbuch der Maßtoleranzen FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch der Maßtoleranzen Liebe Besucherinnen und

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Literaturverzeichnis

Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Literaturverzeichnis sübersicht Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Literaturverzeichnis V VII XV Teil I Die Abnahme von Bauleistungen 1 Kapitel 1 Einleitung 3 Kapitel 2 Gesetzliche Grundlagen 4 Kapitel

Mehr

FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße Merching Telefon: 08233/

FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße Merching Telefon: 08233/ FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Erfolgreiches Mahnen und Eintreiben von Außenständen Liebe Besucherinnen

Mehr

Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen in der Baupraxis Handbuch und CD

Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen in der Baupraxis Handbuch und CD Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen in der Baupraxis Handbuch und CD Bearbeitet von Dominik Krause, Oliver Vogt Grundwerk mit Ergänzungslieferungen 0. Loseblattwerk inkl. Online-Nutzung.

Mehr

Die Bedeutung der Abnahme. für den Auftraggeber. nach VOB

Die Bedeutung der Abnahme. für den Auftraggeber. nach VOB Die Bedeutung der Abnahme für den Auftraggeber nach VOB Vortrag an der Universität Kassel von Rainer K. Schöffel (Prof. Dipl.-Ing.) INHALT Seite 1. Ablauf eines Bauauftrages 3 2. Der Abnahmebegriff nach

Mehr

Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme. GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist. Quelle:

Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme. GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist. Quelle: Vorbereitung und Durchführung einer erfolgreiche Bauabnahme GFW-Dach mbh DDM Jürgen Gerbens Prokurist Quelle: www.n24.de Quelle: www.dachmurks.de Quelle: dachmurks.de Vorbereitung und Durchführung einer

Mehr

Die Abnahme von Bauleistungen

Die Abnahme von Bauleistungen Die Abnahme von Bauleistungen Vorbereitung, Durchführung und Rechtsfolgen bei Bauverträgen nach BGB und VOB/B Von Dr,Thomas Hildebrandt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Hamburg

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen.

Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung besonders abzunehmen. Musterbriefe zur VOB/B 12 Abnahme 12 Abs. 1 VOB/B Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist die Abnahme der Leistung, so hat sie

Mehr

FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123.

FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123. FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com VOB und BGB am Bau Herausgeber: Ulricke Gantert, Helmut Aschenbrenner,

Mehr

Verzeichnisse. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis. 1.2 Herausgeber 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Premium-Ausgabe

Verzeichnisse. 1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis. 1.2 Herausgeber 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Premium-Ausgabe Seite 1 1 Verzeichnisse 1.2 Herausgeber 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Premium-Ausgabe 2 Rechtliche Grundlagen 2.1 Die Grundkonzeption des BGB zu Leistungs störungen 2. Leistungsstörungen des BGB 2.1.2 Schadensersatz

Mehr

Muster Abnahmeprotokoll

Muster Abnahmeprotokoll M-Abnahmeprotokoll Seite 1 von 6 Seiten Muster Abnahmeprotokoll Datum: Uhrzeit: von Uhr bis Uhr Bauvorhaben: Auftrag von: Baukunden: Auftragnehmer: Architekt Bauvertrag vom: Leistungsverzeichnis vom: Beginn

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung

Die neue Gefahrstoffverordnung FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen

Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen Liebe

Mehr

Professionelle Entwicklungsberichte und Beschreibung der Lernausgangslage am PC erstellen

Professionelle Entwicklungsberichte und Beschreibung der Lernausgangslage am PC erstellen Professionelle Entwicklungsberichte und Beschreibung der Lernausgangslage am PC erstellen Fertige Textbausteine für Kindergarten und Grundschule auf CD-ROM von Petra Ahrens Grundwerk mit Ergänzungslieferungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B

I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B I. Art und Umfang der Leistung 1 VOB/B Überblick Rn. 1. Vertragsunterlagen 1Abs.1... 37 41 2. AuslegungvonWidersprüchen 1Abs.2... 42 44 3. ÄnderungdesBauentwurfs 1Abs.3... 45 50 3.1. Bauentwurf... 46 3.2.

Mehr

Die neue Gefahrstoffverordnung

Die neue Gefahrstoffverordnung FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Die werkvertragsrechtliche Mängelhaftung - Überblick Gem. 634 BGB kann der Besteller: - nach 635 BGB Nacherfüllung verlangen - nach 637 BGB den Mangel selbst beseitigen und Ersatz

Mehr

Privatrecht II. Ass.iur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.iur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Die werkvertragsrechtliche Mängelhaftung Überblick Gem. 634 BGB kann der Besteller: - nach 635 BGB Nacherfüllung verlangen - nach 637 BGB den Mangel selbst beseitigen u. Ersatz der

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.

1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen

Mehr

Kündigung. Außerordentliche Kündigung (ab a BGB)

Kündigung. Außerordentliche Kündigung (ab a BGB) Kündigung Außerordentliche Kündigung (ab 1.1.2018 648a BGB) - Institut anerkannt - 314 BGB passt nicht mangels Dauerschuldverhältnis - Bislang einschlägig 323 IV, II Nr. 3 BGB (BGHZ 193, 315) Freie Kündigung

Mehr

Neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009

Neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009 FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2009

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Das Baustellenhandbuch für Aufmaß und Mengenermittluung. Autor/Herausgeber: Ralf Schöwer

Das Baustellenhandbuch für Aufmaß und Mengenermittluung. Autor/Herausgeber: Ralf Schöwer FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forumverlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für Aufmaß und Mengenermittluung Autor/Herausgeber:

Mehr

Wärmebrücken, Feuchteschutz?? Wärmebrücken, Luftdichtheit??

Wärmebrücken, Feuchteschutz?? Wärmebrücken, Luftdichtheit?? Detailausführung Baupraxis in der Praxis: wärmebrückenfrei und luftdicht? Wärmebrücken, Feuchteschutz?? Wärmebrücken, Luftdichtheit?? Dr. Merl 1 Detailausführung in der Praxis Baupraxis Unsachgemäße Ausführung!

Mehr

VOB/B Basiswissen für Baufachleute

VOB/B Basiswissen für Baufachleute Dieser Text ist entnommen aus dem Fachbuch: Katrin Rohr-Suchalla VOB/B Basiswissen für Baufachleute 2., überarbeitete Aufl. 2012, 164 S., 32 Abb., Tab., Gebunden ISBN 978-3-8167-8675-7 ISBN 978-3-8167-8774-7

Mehr

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag

Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Verbrauchervertrag für Bauleistungen Einzelgewerk/Handwerkervertrag Stand: Januar 2009 zwischen Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) Name: und Auftragnehmer (nachfolgend AN genannt) Name/Firma: Völker

Mehr

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag.

AGB zum Werkvertrag Fristen für die Übergabe der Teil-/Arbeitsergebnisse ergeben sich aus den Unterlagen zum Grundvertrag. Allgemeine Bestimmungen zum Vertrag über die Erbringung von Leistungen zur Erstellung von Arbeitsergebnissen (Werkvertrag) der Firma (Einzelfirma). 1. Art und Umfang der Leistungen, Arbeitsergebnisse 1.1.

Mehr

Das Baustellenhandbuch für den Tiefbau

Das Baustellenhandbuch für den Tiefbau FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für den Tiefbau Liebe Besucherinnen und Besucher

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002

Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 21. April 2004 Beispiele für unzulässige Benachteiligungen privater Bauherren in der VOB/B 2002 Verjährungsfristen bei Mängeln am Bauwerk Fingierte Erklärungen Ausschluss des Rücktrittsrechts Erschwerung

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Antrag auf Abschluss - Werkvertrag

Antrag auf Abschluss - Werkvertrag Antrag auf Abschluss - Werkvertrag Antragsteller/in: Institut: Auftragnehmer: Frau / Herrn: wohnhaft: für die Zeit vom bis Begründung und Beschreibung des Werkes: Höhe des Honorars: Angaben zu Berechnungsgrundlagen

Mehr

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche. Lösung:

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche. Lösung: Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr.

Kanzlei am Steinmarkt RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE. Seminar. Der Nachtrag nach VOB/B. - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Seminar Der Nachtrag nach VOB/B - Vergütung durchsetzen und absichern - Dr. Andreas Stangl Inhalt 1. 2. Voraussetzung eines Nachtrags Ursuppe aller Nachträge 3. Checkliste Nachtragsvoraussetzungen 4. Nachtragsvoraussetzungen,

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Das Baustellenhandbuch für den Brandschutz

Das Baustellenhandbuch für den Brandschutz FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch für den Brandschutz Liebe Besucherinnen und

Mehr

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen

Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Erfüllungstauglichkeit und Verwendungsrisiko des Bauwerks Vortrag bei den 12. Weimarer Baurechtstagen Werkvertragsrecht: Mangelbegriff Gesetzeslage: 633 BGB (2) Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn

Mehr

EnEV und Energieausweise 2009

EnEV und Energieausweise 2009 FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com EnEV und Energieausweise 2009 Liebe Besucherinnen und Besucher unserer

Mehr

EnEV und Energieausweise 2009

EnEV und Energieausweise 2009 FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com EnEV und Energieausweise 2009 Liebe Besucherinnen und Besucher unserer

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II

Privatrecht II. Ass.jur. Ch. Meier. Übung Privatrecht II Übung Privatrecht II Lösung zu Fall 11: Gedankliche Vorüberlegung: Was möchte B? er will die 120,- Euro ersetzt bekommen 1.) Diese kann man zum einen über den Aufwendungsersatz bei Selbstvornahme gem.

Mehr

7. Fachtagung Baurecht der Handwerkskammer Dresden

7. Fachtagung Baurecht der Handwerkskammer Dresden 7. Fachtagung Baurecht der Handwerkskammer Dresden Rechtsanwalt Justinenstraße 2 01309 Dresden Telefon: 0351/3177 88-40 Fax: 0351/3177 88-41 w.kau@ra-kau.com 1 I. Teil Wie wird die VOB/B wirksam vereinbart?

Mehr

Herausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz

Herausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das neue Reisekosten- und Bewirtungsrecht Herausgeberin: Norma Ebeling-Kapitz

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Die Abnahme im Architektenrecht

Die Abnahme im Architektenrecht Die Abnahme im Architektenrecht Dr. Britta Weber Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht Die Bedeutung der Abnahme für den Architektenvertrag Fälligkeit der Honorarrechnung ( 15 HOAI

Mehr

Das Baustellenhandbuch der Abnahme

Das Baustellenhandbuch der Abnahme FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch der Abnahme Liebe Besucherinnen und Besucher

Mehr

Praxishandbuch für Lagersicherheit

Praxishandbuch für Lagersicherheit Praxishandbuch für Lagersicherheit Arbeitshilfen zur einfachen Durchführung und Dokumentation von Sicherheitsmaßnahmen Bearbeitet von Burkhard Norbey Grundwerk mit Ergänzungslieferungen 2015. Loseblattwerk

Mehr

Fragen Übung 12. Welche Rechte hat der Werkbesteller im Falle eines Mangels? Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Abnahme eines Werkes?

Fragen Übung 12. Welche Rechte hat der Werkbesteller im Falle eines Mangels? Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Abnahme eines Werkes? Fragen Übung 12 Erläutern Sie den Unterschied zwischen der kaufvertraglichen Regelung in 442 BGB und der werkvertraglichen Regelung in 640 Abs. 2 BGB. Student S hat Hunger. Er geht zum Discounter, lädt

Mehr

Handbuch Brandschutzvorschriften

Handbuch Brandschutzvorschriften FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Handbuch Brandschutzvorschriften Liebe Besucherinnen und Besucher

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Das Baustellenhandbuch der Energieberatung

Das Baustellenhandbuch der Energieberatung FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Das Baustellenhandbuch der Energieberatung Liebe Besucherinnen und

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

LIEFERANTEN- VEREINBARUNG

LIEFERANTEN- VEREINBARUNG LIEFERANTEN- VEREINBARUNG abgeschlossen zwischen Austria Bau Tirol und Vorarlberg Handels GmbH Dörrstraße 85 6020 Innsbruck im Folgenden kurz Austria Bau T & V genannt einerseits und Fa. Muster UID-Nr.:

Mehr

Fallen im privaten Baurecht

Fallen im privaten Baurecht VRiOLG Dr. Heinrich Merl Fallen im privaten Baurecht Nach aktueller Rechtsprechung Mit Fallbeispielen und Praxishinweisen Mängelhaftung Abnahme au Werk DeutscherAnwaltVerlag 1 Grundlagen des Mängelhaftungsrechts

Mehr

Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI Deutsche Wohnen AG,

Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI Deutsche Wohnen AG, Entwurf ÄNDERUNGSVEREINBARUNG ZUM ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG VOM 6. JUNI 2008 zwischen der Deutsche Wohnen AG, einer im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 42388 eingetragenen Aktiengesellschaft

Mehr

Kündigung. Außerordentliche Kündigung, 648a BGB. Freie Kündigung des Bestellers ( 648) Wirkung ist Vertragsteilung

Kündigung. Außerordentliche Kündigung, 648a BGB. Freie Kündigung des Bestellers ( 648) Wirkung ist Vertragsteilung Kündigung Außerordentliche Kündigung, 648a BGB - Institut seit jeher anerkannt - 314 BGB passt nicht mangels Dauerschuldverhältnis - Bislang einschlägig 323 IV, II Nr. 3 BGB (BGHZ 193, 315) Freie Kündigung

Mehr

Die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik aus juristischer Sicht

Die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik aus juristischer Sicht Die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik aus juristischer Sicht Rechtsanwalt Bernd Kimmich: Sozietät Witt-Roschkowski-Dieckert (kurz WRD) in Berlin - Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

3 Werkvertragsrecht. 3.1 Muster für Miet- und WEG-Verwalter Auftrag an Handwerker

3 Werkvertragsrecht. 3.1 Muster für Miet- und WEG-Verwalter Auftrag an Handwerker 3 Werkvertragsrecht 3.1 Muster für Miet- und WEG-Verwalter 3.1.1 Auftrag an Handwerker WICHTIG Sie müssen das zugrunde liegende Angebot möglichst genau und vor allem vollständig bezeichnen. Zuvor sollten

Mehr

Sicherheitshandbuch Brandschutz

Sicherheitshandbuch Brandschutz Sicherheitshandbuch Brandschutz Betriebliche Brandschutzmaßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen nach den neuen technischen Regeln umsetzen Grundwerk mit Ergänzungslieferungen 2015. Loseblatt. In 1 Ordner

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden

Mehr

Das Baustellenhandbuch für den Spiel- und Sportplatzbau

Das Baustellenhandbuch für den Spiel- und Sportplatzbau Baustellenhandbücher Das Baustellenhandbuch für den Spiel- und von Christine Andres, Steffen Baumann, Thomas Eisel, Hans-Jürgen Fröde, Peter Lada Neuausgabe Das Baustellenhandbuch für den Spiel- und Andres

Mehr

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche

Unfallwagen. H möchte wissen, ob und in welcher Höhe er Schadensersatzansprüche Unfallwagen Privatmann P verkauft Händler H seinen Gebrauchtwagen für 10.000,--. P verneint die Frage des H nach einem früheren Unfall. Kurze Zeit nach Übergabe stellt H fest, dass der Wagen doch schon

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Nach einem Rechtsgutachten besteht nach wie vor die Möglichkeit der Einbeziehung der VOB/B in Verbraucherverträgen, wenn wie folgt verfahren wird:

Nach einem Rechtsgutachten besteht nach wie vor die Möglichkeit der Einbeziehung der VOB/B in Verbraucherverträgen, wenn wie folgt verfahren wird: Hinweise der Architektenkammer Baden-Württemberg und der Landesvereinigung Bauwirtschaft Baden-Württemberg Vertragsgestaltung und Anwendung der VOB/B in Verbraucherverträgen 1. Ausgangslage Stuttgart,

Mehr

Gute Arbeit und kein Geld dafür? Wie vermeidet der Handwerker unberechtigte Einbehalte?

Gute Arbeit und kein Geld dafür? Wie vermeidet der Handwerker unberechtigte Einbehalte? Intensivseminar 16.02.2009 Gute Arbeit und kein Geld dafür? Wie vermeidet der Handwerker unberechtigte Einbehalte? Die VOB heute - Was man wissen sollte Wann ist ein Mangel ein Mangel? Richtiges Verhalten

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Abnahmeprotokoll. Objekt / Baumaßnahme: Kauf- / Bauvertrag vom: Käufer / Auftraggeber: Teilnehmer für den Käufer / Auftraggeber:

Abnahmeprotokoll. Objekt / Baumaßnahme: Kauf- / Bauvertrag vom: Käufer / Auftraggeber: Teilnehmer für den Käufer / Auftraggeber: Abnahmeprotokoll Bei zutreffendem Text sind die Kästchen angekreuzt Protokollverfasser: Dipl.-Ing. Thomas Neitzel 64546 Mörfelden Walldorf, Frankfurter Landstraße 17 Mobiltel.: 0170/3829027, Tel.: 06105/74857,

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Leistungserbringer von Quinungo (Stand: 01. August 2017) 1 Allgemeines (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen Quinungo und

Mehr

Konversationsübung im Bürgerlichen Recht * Sommersemester 2005 * Lösungsskizze Fall 20

Konversationsübung im Bürgerlichen Recht * Sommersemester 2005 * Lösungsskizze Fall 20 Anspruch des P gegen S aus 441 IV, I, 437 Nr. 2 1 auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Kaufpreises P könnte einen Anspruch auf Erstattung des zu viel gezahlten Kaufpreises auf Grund von Minderung haben.

Mehr

Kostenoptimiertes Planen und Bauen

Kostenoptimiertes Planen und Bauen FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Kostenoptimiertes Planen und Bauen Liebe Besucherinnen und Besucher

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Architekt berät sie bei ihrer Bauabnahme

Architekt berät sie bei ihrer Bauabnahme Architekt berät sie bei ihrer Bauabnahme Bauabnahme für diverse Gewerke z.b.: Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, Klinker, Rohbau, Fassade, Immenputzarbeiten, Estrich, Bodenbelagsarbeiten, Zwischenabnahmen

Mehr

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben.

B könnte gegen die K-Bau GmbH einen Anspruch auf Nacherfüllung gemäß 634 Nr. 1, 635 Abs. 1 BGB haben. Hausbau B schließt mit der K-Bau GmbH einen Bauvertrag. Darin verpflichtet sich die K-Bau GmbH gegenüber B zur Herstellung eines einzugsfertigen Neubaus. Nach einigen Monaten beendet die K-Bau GmbH ihre

Mehr

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und

Nutzungsvertrag. Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen. der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, und Nutzungsvertrag Katholische Kindertageseinrichtung, Zwischen der Katholischen Kirchengemeinde St. in, vertreten durch den Kirchenvorstand, (nachfolgend Kirchengemeinde genannt) und der Katholische Kindertageseinrichtungen

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Der Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten

Der Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten Der Kauf eines PKW und die Geltendmachung von Mängelrechten Einleitung Sie meinen, Sie haben bei dem Kauf Ihres Autos ein Schnäppchen gemacht, stellen dann aber fest, dass das Fahrzeug kaputt ist und Sie

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr

Forum Berufsschule Übungsheft Mathematik

Forum Berufsschule Übungsheft Mathematik Forum Berufsschule Übungsheft Mathematik 1. Auflage Forum Berufsschule Übungsheft Mathematik schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG FORUM Merching 2007 Verlag C.H. Beck

Mehr

Leseprobe zum Download

Leseprobe zum Download Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen

Mehr